Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitslosenversicherung

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Scheinselbstständigkeit / 5.2 Hauptberufliche Selbstständigkeit

Beschäftigen Arbeitgeber einen Arbeitnehmer, der darüber hinaus noch als Selbstständiger tätig ist, müssen weitere Prüfungen erfolgen. Sofern der Arbeitnehmer nebenher hauptberuflich selbstständig ist, die selbstständige Tätigkeit gegenüber der Tätigkeit als Arbeitnehmer also überwiegt, tritt in der Kranken- und Pflegeversicherung keine Versicherungspflicht aufgrund der Besc...mehr

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Lehrer und Erzieher / 1 Lehrer und Erzieher in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis

Lehrer und Erzieher, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis (Beamtenverhältnis oder vergleichbares Dienstverhältnis) stehen, sind in der Regel in der Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung versicherungsfrei. Sie sind in der Pflegeversicherung versicherungspflichtig, wenn eine freiwillige Krankenversicherung[1] oder eine Versicherung bei einem pr...mehr

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Heimarbeit / 1 Versicherungsrechtliche Beurteilung

Heimarbeiter gehören zu den abhängig Beschäftigten. Sie sind versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Unfall- und Rentenversicherung sowie in der Arbeitslosenversicherung.[1] Übersteigt das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt des Heimarbeiters die maßgebliche Jahresarbeitsentgeltgrenze besteht Krankenversicherungsfreiheit. Dadurch, dass die Heimarbeiter als Arbeitnehmer g...mehr

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Unbezahlter Urlaub / 3.2.2 Auswirkungen auf die Beitragsberechnung einer späteren Einmalzahlung

Durch die Berücksichtigung des ersten Monats des unbezahlten Urlaubs als Beitragszeit, kann eine spätere Einmalzahlung ggf. höher verbeitragt werden als dies ohne unbezahlten Urlaub erfolgen würde. Praxis-Beispiel Einmalzahlung nach einem unbezahlten Urlaub Der Arbeitnehmer ist in allen Versicherungszweigen versicherungspflichtig. Er erhält ein monatliches Arbeitsentgelt i. H....mehr

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Jugendfreiwilligendienst (JFD) / 2 Versicherungsrechtliche Stellung

Während der Zeit eines JFD besteht Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Die Teilnehmer an einem JFD zählen zu den Beschäftigten gegen Arbeitsentgelt. Wird kein Entgelt gezahlt, so tritt keine Versicherungspflicht zur Sozialversicherung ein. Allerdings greift in der Kranken- und Pflegeversicherung bis zur Vollendung des 25. Lebe...mehr

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Sozialversicherungsfreie Be... / Zusammenfassung

Begriff In der gesetzlichen Sozialversicherung sind einige Personengruppen nicht versicherungspflichtig. Die Regelungen zur Versicherungsfreiheit gelten teilweise nur in einzelnen Sozialversicherungszweigen und teilweise für alle Sozialversicherungszweige. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: §§ 8 und 8a SGB IV definieren die geringfügigen Beschäftigun...mehr

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Beitragserstattung / 2 Erstattung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen

In der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung werden zu Unrecht gezahlte Beiträge auf Antrag erstattet.[1] Hinweis Begriff "zu Unrecht entrichtete Beiträge" Beiträge sind auch dann irrtümlich geleistet, wenn der Zahlende angenommen hat, dass die Möglichkeit einer freiwilligen (Weiter-)Versicherung besteht. Soweit die Beiträge zur Rentenversicherung nicht wirks...mehr

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Beitragsberechnung / 2 Beitragssätze

Die Beiträge zu den einzelnen Versicherungszweigen sind nach dem Beitragssatz zu berechnen, welcher für den Abrechnungszeitraum zutrifft. Sie sind für jeden Tag der Mitgliedschaft in der Kranken- und Pflegeversicherung und für die Zeit der Versicherung in der Renten- und Arbeitslosenversicherung zu entrichten.mehr

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Beitragsberechnung / 4.4 Kurzarbeitergeld/Saison-Kurzarbeitergeld

Bei Bezug von Kurzarbeitergeld[1] oder Saison-Kurzarbeitergeld bleibt in der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung das tatsächlich (noch) erzielte Bruttoarbeitsentgelt (Kurzlohn) Grundlage für die Berechnung der Beiträge.[2] Diese Beiträge sind grundsätzlich je zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer zu tragen. Für die Beiträge zur Krank...mehr

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Flexible Arbeitszeit (SV-Luft) / 1.1 Berechnung des Sozialversicherungsbeitrags

Im Fall einer Auszahlung von Wertguthaben aus Arbeitszeitkonten/Altersteilzeit im Blockmodell wird der Beitrag zur Sozialversicherung nach einem besonderen Verfahren berechnet. Für jedes Jahr, in dem Beiträge auf ein Zeitwertkonto angespart bzw. abgeführt wurden, muss die Differenz zwischen dem tatsächlich ausgezahlten Arbeitslohn und der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze ...mehr

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Übergangsbereich / Zusammenfassung

Begriff Für Arbeitsentgelte oberhalb der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze gilt bei einem regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelt zwischen 556,01 EUR und 2.000 EUR ein Übergangsbereich. Die hierfür geltenden Sonderregelungen in der Sozialversicherung führen zu einer verminderten Beitragsbelastung der Arbeitnehmer. Bei der Beitragsberechnung wird von einem fiktiv ermittelten...mehr

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Arbeitnehmeranteil / 1.5 Nachholung des Beitragseinbehalts

Ist die Einbehaltung der Arbeitnehmeranteile für einen Lohnabrechnungszeitraum unterblieben, darf dies nur bei den nächsten 3 Lohn- oder Gehaltszahlungen nachgeholt werden, danach nur dann, wenn der Abzug ohne Verschulden des Arbeitgebers unterblieben ist.[1] Diese zeitliche Beschränkung des Abzugs gilt nicht für vom Arbeitnehmer allein zu tragende Teile des Gesamtsozialvers...mehr

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Altersteilzeit (Beiträge) / Zusammenfassung

Begriff Maßgebend für die Berechnung der Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung ist das für die Altersteilzeit jeweils fällige Arbeitsentgelt. Die darauf entfallenden Beiträge sind grundsätzlich vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber je zur Hälfte zu tragen. In der Sozialversicherung gelten die jeweils maßgeblichen Beitragssätze. In der sog. Arbeitspha...mehr

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Jahresmeldungen / 4 Meldefristen

Die Jahresmeldung für die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung ist mit der ersten folgenden Entgeltabrechnung, spätestens bis zum 15.2. des Folgejahres an die zuständige Krankenkasse zu erstatten. Die für die Unfallversicherung abzugebende Jahresmeldung ist bis zum 16.2. des Folgejahres abzugeben. Hinweis Verlängerung der Meldefrist Fallen die Meldefristen au...mehr

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Arbeitsunterbrechung / 1 Fortbestehen der Versicherungspflicht

Für alle Sozialversicherungszweige gilt: Eine Beschäftigung ohne Arbeitsentgelt gilt für einen Monat als fortbestehend. Entsprechend besteht die Versicherungspflicht für die Dauer der Arbeitsunterbrechung ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung fort. Dabei wird nicht vorausgesetzt, dass die Dauer der Arbeitsunterbrechun...mehr

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Meldungen / 7 Insolvenz

Durch eine Insolvenz des Arbeitgebers endet die versicherungspflichtige Beschäftigung nicht. Die Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung besteht auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens bis zur rechtlichen Beendigung der Beschäftigung fort, längstens aber bis eine Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber aufgenommen wird.[1] ...mehr

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Krankengeld / Zusammenfassung

Begriff Das Krankengeld ist eine Entgeltersatzleistung. Hauptsächlich wird entfallenes Arbeitsentgelt während einer Arbeitsunfähigkeit oder einer stationären Behandlung nach Ablauf der Entgeltfortzahlung ersetzt. Die Leistung wird von der Krankenkasse gezahlt. Zuschüsse des Arbeitgebers während des Leistungsbezugs oder früher gewährte Einmalzahlungen können beitragspflichtig...mehr

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Arbeitnehmer / 4 Ausschluss der Arbeitnehmereigenschaft

Nicht zu den Arbeitnehmern gehören in der Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung insbesondere: ordentliche und stellvertretende Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft [1], mitarbeitende Gesellschafter von offenen Handelsgesellschaften und Gesellschaften bürgerlichen Rechts, Komplementäre und unter bestimmten Voraussetzungen auch Kommanditisten, Geschäftsführer von G...mehr

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Elternzeit / Zusammenfassung

Begriff Die maximal 3-jährige Elternzeit nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern. Die Elternzeit ist ein Rechtsanspruch auf unbezahlte (Teil-)Freistellung gegenüber dem Arbeitgeber. Die Regelungen dürfen vertraglich nicht zuungunsten des Arbeitnehmers abgeändert werden. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Ar...mehr

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Sozialversicherungstage / Zusammenfassung

Begriff Zeiten, die sozialversicherungsrechtlich mit Beiträgen belegt sind, werden als Sozialversicherungstage bezeichnet. Die Anzahl der Sozialversicherungstage ist beispielsweise zu ermitteln, wenn Beiträge für einen Teillohnzahlungszeitraum oder die Höhe einer Entgeltersatzleistung berechnet wird. Auch bei der Beitragsberechnung aus Einmalzahlungen sind die Sozialversiche...mehr

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Freiwillige Weiterversicherung / Zusammenfassung

Begriff Die freiwillige Weiterversicherung bezeichnet die Möglichkeit, einen beendeten Versicherungsschutz auf freiwilliger Basis fortzusetzen. Im Regelfall sind dazu besondere Voraussetzungen zu erfüllen: Neben der Zugehörigkeit zu bestimmten Personenkreisen hängt das Zustandekommen einer freiwilligen Versicherung vom Willen des Berechtigten ab. Dies stellt einen wesentlich...mehr

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Teillohnzahlungszeitraum / 2.2 Kalendertägliche Berechnung

Die Beiträge sind für die tatsächliche Anzahl der Kalendertage des Berechnungszeitraums zu berechnen. Die Zeit der tatsächlichen Entgeltzahlung ist für die Ermittlung des Beitragsbemessungszeitraums unerheblich. Wird der Beitragsberechnungszeitraum z. B. wegen einer Krankengeldzahlung unterbrochen und endet der Anspruch auf Krankengeld an einem Freitag, sind der folgende Sams...mehr

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Praktikant / 3 Ausländische Praktikanten

Praktikanten, die an einer ausländischen Hochschule immatrikuliert sind und ihr Praktikum in Deutschland ableisten, sind kranken-, pflege-, renten- und arbeitslosenversicherungsfrei. Die Versicherungsfreiheit gilt allerdings nur, wenn und solange das Praktikum in der Studien- oder Prüfungsordnung der ausländischen Bildungseinrichtung vorgeschrieben ist. Sofern es sich um ein...mehr

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Freiwillige Weiterversicherung / 5.2.4 Personen in Elternzeit/Personen in beruflicher Weiterbildung

Als beitragspflichtige Einnahme gilt ein Arbeitsentgelt in Höhe von 50 % der monatlichen Bezugsgröße (2025: 1.872,50 EUR/bundesweit; 2024: 1.767,50 EUR/West bzw. 1.732,50 EUR/Ost).mehr

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Elternzeit / 5.1 Teilzeitbeschäftigung

Während der Elternzeit darf in einem bestimmten zeitlichen Umfang eine Teilzeitbeschäftigung ausgeführt werden.[1] Die versicherungsrechtliche Beurteilung von Beschäftigungen, die während der Elternzeit ausgeübt werden, richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des Sozialversicherungsrechts.[2] Eine solche Teilzeitbeschäftigung ist also grundsätzlich versicherungspflicht...mehr

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Verjährung / 4.1 Beanstandung von Beiträgen durch den Arbeitgeber

Der Anspruch auf Rückerstattung von Beiträgen zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung verjährt innerhalb von 4 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres der Entrichtung. Diese Regelung betrifft Beiträge, die in der irrtümlichen Annahme der Versicherungspflicht oder -berechtigung zu Unrecht entrichtet worden sind.[1] Zu Unrecht entrichtete Beiträge darf die Ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
GKV-Monatsmeldung / 1 Meldegründe

Die GKV-Monatsmeldung ist erst nach Aufforderung durch die Einzugsstelle von den Arbeitgebern abzugeben. Anhand der GKV-Monatsmeldungen ist es möglich, bei mehrfachbeschäftigten Arbeitnehmern mit einem Gesamtentgelt über der Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung, einen zutreffenden Ausgangswert zur Beitragsberechnung zu ermitteln. Beitragskorrekturen werden infolg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Handwerker / 1 Kranken-/Pflege-/Arbeitslosen-/Unfallversicherung der Gewerbetreibenden in Handwerksbetrieben

In der gesetzlichen Krankenversicherung können Gewerbetreibende in Handwerksbetrieben im Rahmen der Weiterversicherung im Anschluss an eine Pflichtversicherung freiwillig versichert werden.[1] In der Arbeitslosenversicherung besteht keine Versicherungspflicht kraft Gesetzes, dafür ist sie auf Antrag möglich.[2] Pflegeversicherungspflicht besteht in der sozialen Pflegeversiche...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abfindung / 1 Abfindung bei Ende der Beschäftigung

In der Sozialversicherung sind Abfindungen unbegrenzt beitragsfrei, wenn sie wegen Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses als Entschädigung für den Wegfall künftiger Verdienstmöglichkeiten durch den Verlust des Arbeitsplatzes[1] gewährt werden. Da diese Abfindungen außerhalb des Beschäftigungsverhältnisses gezahlt werden, sind sie auch nicht beitragspflichtig zur Kranken...mehr

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Beschäftigungsort / 2.1 Wechselnde Einsatzstellen

Wird die Beschäftigung an verschiedenen Orten ausgeübt und ist eine feste Arbeitsstätte nicht vorhanden, gilt als Beschäftigungsort der Ort, an dem der Betrieb seinen Sitz hat. Leitet eine Außenstelle des Betriebs die Arbeiten unmittelbar, ist der Sitz der Außenstelle als Beschäftigungsort maßgebend. Lässt sich danach kein Beschäftigungsort in Deutschland bestimmen, gilt als...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Altersversorgung / 7.2 Höhe des Arbeitgeberzuschusses bei geringerer Ersparnis

Der Arbeitgeber ist nur zu dem Arbeitgeberzuschuss verpflichtet, soweit er durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart. Hat er durch die Entgeltumwandlung des Arbeitnehmers keine Ersparnis (z. B. weil das monatliche Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers trotz der Entgeltumwandlung oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen liegt), ist er zu keinem Zuschuss verpfl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Familienpflegezeit / 2.2 Bei Eintritt eines Störfalls

Kann ein angespartes Wertguthaben nicht wie geplant (vereinbarungsgemäß) für die Freistellung von der Arbeit verwendet werden, liegt ein Störfall vor. In Störfällen wird das besondere Verfahren für die Berechnung und Zuordnung der Sozialversicherungsbeiträge angewendet.[1] Dabei wird nachträglich das Wertguthaben der Beitragsbemessung zugrunde gelegt, das ohne die Wertguthab...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigungsort / 4 Mehrfachbeschäftigte

Bis zum 31.12.2024 war der Beschäftigungsort noch bei Mehrfachbeschäftigungen bedeutsam, wenn der Beschäftigte sowohl im Rechtskreis West als auch im Rechtskreis Ost Beschäftigungen ausgeübt hat. Es war dann zu prüfen, ob auf den Beschäftigten das für West oder das für Ost geltende Versicherungsrecht anzuwenden ist. Für die Renten- und die Arbeitslosenversicherung war dabei ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unbezahlter Urlaub / 2.1 Abmeldung

Wird die Monatsfrist überschritten, ist eine Abmeldung zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung an die Einzugsstelle zu senden. Dafür ist ein eigenständiger Abgabegrund vorgesehen (GDA "34" – Abmeldung wegen Ende des Fortbestehens eines sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnisses nach § 7 Abs. 3 Satz 1 SGB IV). Diese Abmeldung ist mit der nä...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pensionär / Zusammenfassung

Begriff Bei Pensionären handelt es sich um Beamte, Richter und Berufssoldaten der Bundeswehr im Ruhestand, die eine Pension beziehen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Lohnsteuer: Die Besteuerung der Ruhegehälter der Pensionäre erfolgt nach § 19 Abs. 2 EStG. Die Regelungen zur (höheren) Besteuerung beamtenrechtlicher Versorgungsbezüge sind verfassungsgemäß, vgl. BFH, U...mehr

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Kurzfristige Beschäftigung / 1 Versicherungsfreiheit

Kurzfristige Beschäftigungen sind versicherungsfrei in der Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie nicht versicherungspflichtig in der Pflegeversicherung.[1] Bestimmte Personenkreise sind allerdings auch versicherungspflichtig in einer kurzfristigen Beschäftigung (Ausnahmen von der Versicherungsfreiheit).[2] Hinweis Kurzfristige Beschäftigung nur gelegentlich aus...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freiwillige Weiterversicherung / 5.1 Voraussetzungen

Damit ein Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag begründet werden kann, muss der Antragsteller[1]: innerhalb der letzten 2 Jahre vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit, Auslandsbeschäftigung, Elternzeit oder beruflichen Weiterbildung mindestens 12 Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden haben oder Anspruch auf eine Entgeltersatzleistung nach dem SGB III...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rechtskreis / 3.2 Beschäftigungsort

Wegen der unterschiedlichen Beitragsbemessungsgrenzen in der Renten- und Arbeitslosenversicherung wurde für diese Versicherungszweige eine Art "innerdeutsche Ein- und Ausstrahlung" praktiziert. Grundsätzlich sind für die Beiträge zu diesen Versicherungszweigen die Verhältnisse am Beschäftigungsort maßgebend. Wird jedoch ein Beschäftigter aus dem Rechtskreis West für eine bef...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersteilzeit / 2.2 Teilzeitbeschäftigte und Altersteilzeit

Auch Teilzeitbeschäftigte können Altersteilzeit im Sinne des AltTZG leisten. Sie müssen dazu – wie Vollzeitarbeitnehmer – ihre bisherige (reduzierte) Arbeitszeit halbieren und auch nach der Verminderung der Arbeitszeit versicherungspflichtig in der Arbeitslosenversicherung, also mehr als geringfügig beschäftigt sein.[1]mehr

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Nettolohnvereinbarung / 1 Arbeitsentgelt bei einer Nettolohnvereinbarung

Wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer im Rahmen einer Nettolohnvereinbarung zusätzliches Arbeitsentgelt (geldwerte Vorteile) zuwendet, gelten als Arbeitsentgelt die Einnahmen des Beschäftigten aus dem Arbeitsverhältnis einschließlich der darauf entfallenden Steuern und gesetzlichen Arbeitnehmeranteile zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zweiter Bildungsweg / 3 Sozialversicherung

Auszubildende des Zweiten Bildungsweges sind wie Praktikanten in der Krankenversicherung[1] und in der Pflegeversicherung [2] versicherungspflichtig, wenn sie sich im förderungsfähigen Teil ihrer Ausbildung befinden. Die Förderungswürdigkeit des Ausbildungsabschnitts ist durch eine Bescheinigung der Bildungseinrichtung nachzuweisen. Für den Eintritt der Versicherungspflicht i...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jugendfreiwilligendienst (JFD) / 3.1.1 Sozialversicherungsbeitrag

Die für die Teilnehmer am JFD zu zahlenden Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und ggf. Arbeitslosenversicherung einschließlich des durchschnittlichen Zusatzbeitrags zur Krankenversicherung hat der Arbeitgeber als Träger des JFD zu übernehmen. Die Teilnehmer haben somit keine eigenen Beitragsanteile aufzubringen.[1] Die Regelungen des Übergangsbereichs gelten selbst bei ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lehrer und Erzieher / Zusammenfassung

Begriff Lehrer und Erzieher können in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen und als Arbeitnehmer versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung sein. Andererseits kann dieser Personenkreis seinen Beruf aber auch in einer selbstständigen Tätigkeit ausüben. In diesem wird das Versicherungsverhältnis anders bewertet. Di...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mehrfachbeschäftigung / 1.1.2 Versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung und mehrere Minijobs

Etwas anderes gilt, wenn neben einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung mehrere Minijobs ausgeübt werden. In der Kranken- und Pflegeversicherung scheidet die Zusammenrechnung für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung aus, und zwar immer für die Beschäftigung, die zeitlich zuerst aufgenommen wurde. Die anderen Nebenbeschäftigungen werden mit der versicherungspflic...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Homeoffice / 2 Beschäftigungsort bei Homeoffice/Telearbeit

Sowohl bei der ausschließlichen Tätigkeit im Rahmen eines Homeoffice als auch bei einer mehrtägigen Anwesenheit pro Woche im Unternehmen kommt es zu der Frage, welcher Ort in solchen Fallgestaltungen in sozialversicherungsrechtlicher Sicht als Beschäftigungsort anzusehen ist. Dies ist einerseits wichtig für die korrekte Anwendung der Beitragsbemessungsgrenzen zur Renten- und...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abfindung / 3 Beitragsberechnung aus Abfindungen

Sofern eine Abfindung nach Maßgabe der von der Rechtsprechung aufgestellten Grundsätze sozialversicherungsrechtlich Arbeitsentgelt darstellt, müssen daraus Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung berechnet werden. Beitragsrechtliche Abfindungen gelten als Einmalzahlung. Sie sind zeitlich dem letzten Entgeltabrechnungszeitraum der Beschäftigung zuz...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kinderpflegekrankengeld / 7.1 Anspruch/Berechnung/Höchstbezugsdauer

Der Arbeitgeber lässt den Freistellungsanspruch nochmals gegen sich gelten, den sein Arbeitnehmer nach § 45 Abs. 3 SGB V bereits ausgeschöpft hat. Die Krankenkasse des Arbeitnehmers, dessen Arbeitgeber einer weiteren Freistellung zustimmt, berechnet und zahlt das Krankengeld an ihren Versicherten auf der Grundlage seines Arbeitsentgelts aus. Außerdem führt sie die damit in Zu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersteilzeit (Beiträge) / 1 Beitragssätze und Beitragstragung

In der Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung gelten die für die jeweiligen Sozialversicherungszweige maßgeblichen Beitragssätze. In der sog. Arbeitsphase gilt in der Krankenversicherung der allgemeine Beitragssatz (14,6 %). Hinsichtlich der Freistellungsphase ist für die Berechnung der Krankenversicherungsbeiträge der ermäßigte Beitragssatz (14,0 %) zur Krankenversic...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Menschen mit Behinderung / Zusammenfassung

Begriff Als Behinderung bezeichnet man die dauerhafte Beeinträchtigung der gesellschaftlichen Teilhabe einer Person, verursacht durch Abweichungen der körperlichen Funktion, geistigen Fähigkeit oder seelischen Gesundheit. Die Abweichung muss dabei mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen. Arbeitgeber haben für Me...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragsberechnung / 4 Beitragstragung

Die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung für die versicherungspflichtig Beschäftigten werden von ihnen und dem Arbeitgeber grundsätzlich jeweils zur Hälfte aufgebracht. Nach § 2 Abs. 1 BVV erfolgt die Berechnung des Beitrags jeweils durch Anwendung des halben Beitragssatzes und anschließender Verdoppelung des gerundeten Ergebnisses. Zwischener...mehr