Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsrecht

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Straftat / 2.1 Grundsätzliches

Die außerordentliche Kündigung kann jedes Arbeitsverhältnis beenden. Sie kann sowohl fristlos als auch fristgebunden erklärt werden. Ihre Rechtfertigung richtet sich nach § 626 BGB.[1] Das Recht zur außerordentlichen Kündigung ist nicht dispositiv, es kann weder durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Einzelvertrag ergänzt, erweitert oder ausgeschlossen werden.[2] Alle...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Straftat / 3 Schadensersatz bei strafbarer Handlung

Der Arbeitnehmer, der seinen Arbeitgeber durch Diebstahl geschädigt hat, hat diesem auch die Belohnung zu ersetzen, die der Arbeitgeber für die Wiederbeschaffung der Beute ausgesetzt hat. Im Falle einer vorsätzlichen strafbaren Handlung gegen den Arbeitgeber kann sich der Arbeitnehmer grundsätzlich nicht auf ein mitwirkendes Verschulden des Arbeitgebers nach § 254 BGB berufe...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Straftat / 2.4 Verdachtskündigung

Unter Umständen genügt auch schon der dringende Verdacht einer Straftat, um eine (meist) fristlose Verdachtskündigung auszusprechen. Ein solcher Verdacht ist gegenüber einer Tatkündigung ein eigenständiger Kündigungsgrund.[1] Das gilt auch für Berufsausbildungsverhältnisse.[2] Diese Möglichkeit der Verdachtskündigung ist für den Arbeitgeber sehr wichtig, weil er immer damit ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Straftat / 2.2 Straftaten außerhalb des Arbeitsverhältnisses

Bei außerhalb des Arbeitsverhältnisses begangenen Straftaten gilt der Grundsatz: Wichtig "Der Arbeitgeber ist nicht Sittenwächter des Arbeitnehmers." Deshalb liegt in solchen Fällen ein "wichtiger Grund an sich" allenfalls vor, wenn die Tat konkreten Einfluss auf das Arbeitsverhältnis hat und dieses negativ beeinträchtigt. Das ist der Fall, wenn die Straftat die Arbeitsleistun...mehr

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Einsatz von Fremdfirmenpers... / 5.1 Abschluss von Werk- oder Dienstverträgen

Einstellung Der Betriebsrat hat bei der Einstellung von Arbeitnehmern mitzubestimmen.[1] Nach der Rechtsprechung des BAG ist unter Einstellung die tatsächliche Beschäftigung, d. h. die Eingliederung in den Betrieb zu verstehen. Eine Eingliederung in den Betrieb liegt vor, wenn der Arbeitnehmer in dem Betrieb eingesetzt wird, um zusammen mit den im Betrieb schon beschäftigten ...mehr

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Anlage N (Einkünfte aus nic... / 2.7 Weitere Werbungskosten

Rz. 691 [Weitere Werbungskosten → Zeilen 46–48] Ausführungen zu weiteren Werbungskosten in alphabetischer Reihenfolge: Arbeitskleidung → Tz 668 Arbeitsmittel → Tz 666, → Tz 669 ff. Arbeitszimmer → Tz 672 Bewerbungskosten sind Werbungskosten, unabhängig davon, ob die Bewerbung erfolgreich war oder nicht. Abzugsfähig sind in nachgewiesener Höhe z. B. die Kosten für Bewerbungsmappen...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.4 Sonderfälle

Rz. 15 Konzern im Konzern Ein Konzernbetriebsrat kann auch bei einem Tochterunternehmen eines mehrstufigen, vertikal gegliederten Konzerns gebildet werden, wenn diesem ein betriebsverfassungsrechtlich relevanter Spielraum für die bei ihm und für die von ihm abhängigen Unternehmen zu treffenden Entscheidungen verbleibt (BAG, Beschluss v. 16.5.2007, 7 ABR 63/03[1]; BAG, Beschlu...mehr

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FoVo 12/2020, Wem steht der... / 2 II. Die Entscheidung in ihren Kernaussagen für die Praxis

Der BGH folgt den Vorinstanzen Der BGH hält die Rechtsbeschwerde des Schuldners zwar für zulässig, im Ergebnis aber für unbegründet. Sein Ergebnis: Hinweis Bei einem Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot ist der Arbeitgeber nach § 15 AGG verpflichtet, den hierd...mehr

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AGS 12/2020, Beck´sches Formularbuch IT-Recht

Herausgegeben von Wolfgang Weitnauer und Tilman Mueller-Stöfen. 5., überarbeitete und erweiterte Aufl., 2020, C.H. Beck, München. XXXII, 1102 S., 179,00 EUR Das Beck’sche Formularbuch IT-Recht erfasst die wichtigsten Bereiche des Informationstechnologie- und Multimediarechts. Es enthält eine Vielzahl von Vertragsmustern und sonstigen Mustertexten, z.B. zu Hardware- und Softwa...mehr

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FF 12/2020, Umgang ohne Cor... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligten sind die Eltern des betroffenen Kindes. Sie leben getrennt. Das Kind lebt bei der Mutter. [2] Im Hauptsachverfahren 332 F 9/20 haben die Beteiligten am 3.3.2020 eine umfangreiche Umgangsregelung getroffen, die inhaltlich der nunmehr titulierten Regelung lediglich mit abweichenden Daten entspricht. [3] Aufgrund der Corona-Pandemie und der damit ei...mehr

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zfs 12/2020, Geltendmachung von Schadensersatz bei unsachgemäßer Reparatur

Hinweis "Sie waren aufgrund des Werkvertrages mit unserem Mandanten verpflichtet, den ordnungsgemäßen Motorölwechsel inklusive Austausches des Ölfilters vorzunehmen. Diese Arbeiten wurden von Ihnen dergestalt mangelhaft durchgeführt, dass von Ihnen die Ölablassschraube nach dem Wechseln des Öls nicht ordnungsgemäß festgezogen wurde. Dadurch verlor das Fahrzeug kontinuierlich...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Einführung

Rz. 1 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Überlässt der ArbG seinen ArbN Waren oder Dienstleistungen zu verbilligtem Preis, so kann der Unterschied zwischen dem vereinbarten und dem Marktpreis steuerrechtlich ein geldwerter Vorteil sein, der dem LSt-Abzug unterliegt, wenn er zum > Arbeitslohn gehört (> Rz 18; > Sachbezüge Rz 1, 7 ff). Unter bestimmten Voraussetzungen bleibt ein Preis...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Rechtsquellen des Lohnsteuerrechts

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Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Gesundheitszirkel / Zusammenfassung

Begriff Der Gesundheitszirkel ist ein gestaltungsorientiertes Instrument der betrieblichen Gesundheitsförderung bzw. eines ganzheitlichen betrieblichen Gesundheitsmanagements. Für einen begrenzten Zeitraum finden etwa 8–12 Treffen in einer betrieblichen Arbeitsgruppe von max. 10–15 Teilnehmern statt, mit denen in ausgewählten Bereichen des Unternehmens das Know-how der Besch...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebsordnung / Arbeitsrecht

1 Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats Der Arbeitgeber ist in einem Betrieb mit Betriebsrat nicht befugt, einseitig eine Betriebsordnung zu erlassen, in der er Regeln über "Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb" oder andere mitbestimmungspflichtige Regelungen aufstellt. Diese Fragen unterliegen vielmehr dem Mitbestimmung des Betriebsra...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebsordnung / 2 Inhalt

Soweit die Betriebsordnung Betriebsbußen vorsieht, sind die erhöhten Anforderungen zu beachten, die an solche Bußordnungen zu stellen sind. Soweit die Betriebsordnung mitbestimmungspflichtige Sachverhalte regelt, gilt sie als Betriebsvereinbarung für die Arbeitnehmer unmittelbar und zwingend. Soweit es sich um mitbestimmungsfreie Anordnungen handelt, ist zu unterscheiden: Erg...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebsordnung / Zusammenfassung

Begriff Eine Betriebsordnung (oder auch Arbeitsordnung) ist ein vom Arbeitgeber aufgestelltes Regelungswerk, das Anweisungen für das Verhalten der Arbeitnehmer im Betrieb, vor allem im Zusammenleben und -arbeiten mit den anderen Arbeitnehmern enthält, darüber hinaus aber auch oft weitere Regelungen zu allen möglich Themen bis hin zu Gratifikationen und Urlaubsregelungen. Ges...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebsordnung / 3 Kündigung und Änderung von Betriebsordnungen

Enthält eine Betriebsordnung die Regelung verschiedener Fragenbereiche, so ist eine Teilkündigung hinsichtlich eines Fragenbereichs regelmäßig nicht zulässig; eine solche Teilkündigung ist nur dann möglich, wenn ihre Zulässigkeit besonders vereinbart ist oder wenn die Auslegung der Betriebsordnung ausnahmsweise die Zulässigkeit der Teilkündigung ergibt.[1] Möglich ist auch di...mehr

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Betriebsordnung / 1 Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats

Der Arbeitgeber ist in einem Betrieb mit Betriebsrat nicht befugt, einseitig eine Betriebsordnung zu erlassen, in der er Regeln über "Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb" oder andere mitbestimmungspflichtige Regelungen aufstellt. Diese Fragen unterliegen vielmehr dem Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG. Die ...mehr

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zfs 11/2020, Zivilrecht und... / a) Zivilrechtliche Betrachtung

Die BGH-Entscheidung[88] zeigt, dass das Zessionsrecht auch zu Spannungen in anderen Drittleistungsbereichen (konkret Arbeitsrecht) führen kann. Der BGH bestätigt zunächst, dass für Arbeitgeber – wie schon zuvor zum Regress der Krankenkasse[89] – dieselben Grundsätze für die erfolgreiche Geltendmachung eines Regressanspruches Anwendung finden als wenn der Arbeitnehmer seinen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2020, Wolf/Lindacher/Pfeiffer, AGB-Recht - Kommentar

Herausgegeben von Prof. Dr. Walter Lindacher und Prof. Dr. Dr. h.c. Thomas Pfeiffer. 7. Aufl., 2020. Verlag C.H. Beck, München. XXX, 2670 S., 269,00 EUR Das All-Inclusive-Paket des AGB-Rechts geht in die 7. Auflage. Neben den einschlägigen Normen §§ 305–310 BGB werden auch internationale Aspekte berücksichtigt, insbesondere die Richtlinie 93/13/EWG über missbräuchliche Klause...mehr

Kommentar aus Steuer Office Premium
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Internal Investigations und Compliance

Schrifttum: S. zunächst das Schrifttum vor Rz. 952 sowie bei § 377 vor Rz. 405. Ballo, Beschlagnahmeschutz im Rahmen von Internal Investigations – Zur Reichweite und Grenze des § 160a StPO, NZWiSt 2013, 46; Baur/Holle, Entwurf eines Verbandssanktionengesetzes – Eine erste Einordnung, ZRP 209, 186; Bay, Handbuch Internal Investigations, 2013; Bittmann/Molkenbur, Private Ermittl...mehr

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zfs 11/2020, Zivilrecht und... / aa) Gespaltener Forderungsübergang

Das Zessionssystem im Personenschadenrecht ist ein kompliziertes Geflecht, geprägt u.a. durch verschiedene Zeitpunkte des Forderungswechsels und unterschiedliche Rahmenbedingungen.[69] Jeglicher Eingriff, der dieser Kompliziertheit und Komplexität keine Rechnung trägt, führt unweigerlich zu die außergerichtliche Schadenabwicklung nachhaltig beeinträchtigenden Problemen und n...mehr

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Türkei / XIV. Arbeitsrecht der ausländischen Ehegatten

Rz. 68 Einerseits definiert die türkische Verfassung das Recht auf Arbeit als Jedermanns-Recht,[91] andererseits räumt sie die Möglichkeit ein, dieses für Ausländer einzuschränken.[92] Der türkische Gesetzgeber macht von dieser Einschränkungsmöglichkeit durch Art. 15 türkAufenthG Gebrauch: "Ausländer dürfen in der Türkei nur in den Bereichen tätig sein, in denen dies nicht d...mehr

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Türkei / Literaturtipps

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§ 2 Deutsches International... / IV. Güterrecht

Rz. 379 Verfolgt man den oben dargelegten Grundsatz der Analogie zum internationalen Eherecht (siehe Rdn 375), so gilt über Art. 22 Abs. 1 lit. a EUGüVO das Recht des Staates, in dem beide Lebensgefährten ihren ersten gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt hatten.[462] Rz. 380 Überlegenswert wäre auch die entsprechende Anwendung der EUPartVO. Freilich hat die Anwendbarkeit der E...mehr

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§ 2 Deutsches International... / III. Grundlinien der Anknüpfung

Rz. 338 Gemäß Art. 17b Abs. 1 S. 1 EGBGB unterliegen die Begründung wie Auflösung und die güterrechtlichen Wirkungen der eingetragenen Lebenspartnerschaft dem Recht des registerführenden Staates (lex loci celebrationis bzw. lex libri).[424] Diese Verweisung ist ausdrücklich Sachnormverweisung. Gemäß Art. 3 Abs. 1 S. 2 EGBGB bleiben daher Rück- und Weiterverweisungen entgegen...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Arnold/Gräfl, WissZeitVG § ... / 2.2.1 Wissenschaftliches und künstlerisches Personal

Rz. 7 Die Vorgängerregelungen der §§ 57a ff. HRG galten (nur) für "wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen" sowie "für wissenschaftliche und künstlerische Hilfskräfte".[1] Nach § 1 WissZeitVG erfasst der persönliche Anwendungsbereich jetzt das "wissenschaftliche und künstlerische Personal" mit Ausnahme der Hochschullehrer/innen. Diese Änderung ge...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Arnold/Gräfl, WissZeitVG § ... / 3.1 Allgemeines

Rz. 41 Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen finanzieren ihre zeitlich befristeten Forschungsprojekte häufig über Drittmittel. Daher sind sie in beträchtlichem Maße darauf angewiesen, das wissenschaftliche und künstlerische Personal, aber auch das akzessorische Personal, also das nichtwissenschaftliche und nicht-künstlerische Personal, das für die Realisi...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Arnold/Gräfl, WissZeitVG § ... / 3.3.2 Nicht-wissenschaftliches und nicht-künstlerisches Personal

Rz. 52 Für die Realisierung von Drittmittelprojekten ist zum einen die Beschäftigung des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals erforderlich. Zum anderen hängt der Erfolg ganz wesentlich von dem Unterstützungspersonal ab, das die Arbeit der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler erst ermöglicht bzw. die notwendigen Rahmenbedingungen sicherstellt. Auch dieses akzes...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Arnold/Gräfl, WissZeitVG § ... / 2.2.2 Wissenschaftliche und studentische Hilfskräfte

Rz. 15 Die aus dem HRG bekannte Personalkategorie der wissenschaftlichen Hilfskräfte fällt unter das wissenschaftliche Personal i. S. d. WissZeitVG.[1] Die frühere unterschiedliche Behandlung (§ 57b Abs. 1 Satz 3 HRG, wurde im WissZeitVG nicht fortgeführt; d. h. die unter dem HRG geltende zeitliche Beschränkung der Befristung auf 4 Jahre ist entfallen. Wissenschaftliche und ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 10/2020, Rechtsprobleme durch COVID-19 in der anwaltlichen Praxis

Ludwig Kroiß (Hrsg.)1. Aufl. 2020, 516 Seiten, Nomos VerlagISBN 978-3-8487-7611-568,00 EUR Die durch die Verbreitung des Corona-Virus (SARS-Cov-2) ausgelöste Krankheit COVID-19 beschäftigt die Bundesrepublik seit März 2020. Die Politik hat nach der massenhaften Verbreitung dieses Corona-Virus im März das gesamte Gesellschaft- und Wirtschaftsleben heruntergefahren, die Justiz h...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Gesetzesmaterialien

Rz. 4 Dem Betriebsrat ist mit der Vorschrift ein Instrumentarium an die Hand gegeben worden, um die Initiative für eine Beschäftigungssicherung ergreifen zu können. Der Betriebsrat ist damit in die Lage versetzt, eigene Vorschläge zur Beschäftigungssicherung zu machen.[1] § 92a Abs. 1 BetrVG normiert ein umfassendes Vorschlagsrecht des Betriebsrats zur Förderung und Sicherun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 09/2020, Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Autokauf und Leasing Referierende: Stefan Herbers, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Verkehrsrecht, Oldenburg, Dr. Matthias Köck, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Verkehrsrecht, Nürnberg Ort: Neuss/Dorint Kongresshotel Datum: Freitag, 9.10.2020, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Fahrzeugdaten im Verkehrsrec...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 09/2020, Beilackierungskosten bei fiktiver Abrechnung

Hinweis "Sehr geehrte Damen und Herren," in vorbezeichneter Angelegenheit nehmen wir Bezug auf Ihr Abrechnungsschreiben. Ihre Argumentation, die Erforderlichkeit einer Beilackierung könne erst im Zuge der tatsächlichen Reparatur festgestellt werden, ist nicht zu halten. Hier liegt ein Sachverständigengutachten vor, das Beilackierungskosten in jedem Fall für erforderlich hält....mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzierungsalternativen b... / 2.2.1 Berücksichtigung von Fluktuation und Pensionshöhe

Während die Fluktuation, d. h. die Möglichkeit der Verfallbarkeit von Ansprüchen aufgrund des Ausscheidens von Beschäftigten, steuerrechtlich pauschalisiert in der Weise berücksichtigt wird, dass nach § 6a Abs. 2 EStG eine Pensionsrückstellung vor Eintritt des Versorgungsfalls nur gebildet werden darf, wenn der Pensionsberechtigte das 28. Lebensjahr vollendet hat, ist nach H...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
MiLoG: Übertragung von Prüfungsbefugnissen auf die Zollverwaltung; Anwendbarkeit auf ausländische Transportunternehmen

Leitsatz 1. Der Bundesgesetzgeber durfte der Zollverwaltung gemäß Art. 87 Abs. 3 Satz 2 GG die Prüfung der Einhaltung der Pflichten eines Arbeitgebers nach § 20 MiLoG übertragen. 2. Transportunternehmen mit Sitz im Ausland, deren Arbeitnehmer im Inland tätig sind, sind verpflichtet, eine Überprüfung der tatsächlich im Inland verrichteten Arbeiten nach dem MiLoG zu dulden. Nor...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Betriebsübergang

Rz. 1 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Bei einem Betriebsübergang nach § 613a BGB tritt der neue ArbG arbeitsrechtlich grundsätzlich in die Rechtsstellung des weichenden ArbG ein. Das Dienstverhältnis wird also durch die Betriebsübernahme nicht aufgelöst. Auch steuerlich hat der Übergang eines Betriebs oder Betriebsteils auf einen neuen Rechtsträger (Auswechselung des bisherigen g...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Ein-Euro-Jobs

Rz. 1 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Verbreitete, allerdings unscharfe bis irreführende Bezeichnung für sog Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung. Erwerbsfähigen Hilfebedürftigen wird dabei Gelegenheit zu Arbeiten geboten, die im öffentlichen Interesse liegen. Als Anbieter der Arbeitsgelegenheiten werden idR kommunale Beschäftigungsgesellschaften und gemeinnützige O...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Tarifrunde für Ärztinnen un... / 5 Erfassung der Arbeitszeit der Ärzte ab 1.7.2020

Nach der Bestimmung in § 10 Abs. 2 S. 1 TV-Ärzte an Universitätskliniken in der bis 30.6.2020 maßgebenden Fassung "sollen" die Arbeitszeiten der Ärzte objektiv dokumentiert werden. Mit Wirkung ab dem 1.7.2020 wurde die Regelung zur Dokumentation der Arbeitszeit der Ärzte konkretisiert und verschärft. Auch wurde eine Umkehr der Darlegungs- und Beweislast im Tarifvertrag einge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 08/2020, Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Rechtsanwalt, Notar und FA ErbR Ulf Schönenberg-Wessel Bruschke, Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer, 69 praktische Fälle, Lehrbuch/Studienliteratur, 9. Auflage 2020. efv, ISBN...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Gleichstellung / 3.4.1 Familiengerechte Arbeitszeiten und Rahmenbedingungen – Teilzeitbeschäftigung, Telearbeit und familienbedingte Beurlaubung (§§ 15, 16 BGleiG)

Nach § 15 BGleiG sind die Dienststellen verpflichtet, allen Beschäftigten Arbeitszeiten und sonstige Rahmenbedingungen (z. B. Möglichkeiten zur Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Personen einschließlich entsprechender Beratungs- und Vermittlungsleistungen) anzubieten, die die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Berufstätigkeit erleichtern, soweit dem zwingende di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 07/2020, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Rechtsanwalt und Notar Ulf Schönenberg-Wessel Damrau/Tanck (Hrsg.), Praxiskommentar Erbrecht Kommentar 4. Auflage 2020, Buch. zerb Verlag, ISBN 978-3-95661-080-6. 169,00 E...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 07/2020, Zeitpunkt des ... / 2 Aus den Gründen

Die Berufung ist zulässig, aber nur teilweise begründet. Die Klägerin hat gegen die Beklagte nur hinsichtlich der Verteidigung gegen die im Rechtsstreit 1 O 2/12 gegen die hiesige Klägerin erhobene Räumungsklage sowie hinsichtlich der Verteidigung gegen die geltend gemachten rückständigen Mietzinszahlungen für den Zeitraum von Mai 2011 bis Dezember 2011 i.H.v. 6.800,00 EUR ei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 07/2020, Quotenvorrecht in der Unfallsituation

Hinweis "Nimmt der Geschädigte eine zum Unfallzeitpunkt bestehende Vollkaskoversicherung aufgrund des Unfallschadens in Anspruch, ist § 86 Abs. 1 S. 1 VVG zu berücksichtigen. In Höhe der Leistung des Vollkaskoversicherers geht der Schadensersatzanspruch vom Geschädigten auf den Vollkaskoversicherer über." Der Geschädigte ist insoweit zwar nicht mehr aktivlegitimiert. Allerdin...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Einzelheiten zu begünstigten Personen

Rz. 27 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Zum begünstigten Personenkreis gehören neben den in > Rz 25 genannten Personen leitende Angestellte wie Generalbevollmächtigte oder Prokuristen. Es ist unerheblich, ob sie kraft ihrer Stellung ArbG-Funktionen ausüben können oder ob für sie in anderen Gesetzen Sonderregelungen bestehen (zur Abgrenzung von nichtbegünstigten Organmitgliedern > ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Einzelheiten zu nichtbegünstigten Personen

Rz. 40 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Das VermBG begünstigt nicht:mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Übersicht über den begünstigten Personenkreis

Rz. 26 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick darüber, ob das VermBG für Personen in einer bestimmten Funktion anwendbar ist. Wenn dies nicht der Fall ist, kann dieselbe Person in einer anderen Funktion jedoch durchaus begünstigt sein.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Nachforderung beim Arbeitgeber

Rz. 55 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Zu einer Übersicht über die zur Verfügung stehenden Verfahren und das Verhältnis von ArbG/ArbN und FA > Steuerabzugsverfahren . Zum Arbeitsrecht > Rz 58. Rz. 56 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Ein praktischer Hinweis: Einer sich abzeichnenden Nachforderung von LSt/SolZ/KiSt (Steuerabzüge) durch das FA kann der ArbG ausweichen, indem er über die nac...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Einführung

Rz. 1 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Das VermBG will mit Hilfe staatlicher Förderungsmaßnahmen (zu Einzelheiten > Rz 110 ff) ‚Vermögen in Arbeitnehmerhand’ bilden. ArbN erhalten so einen Anreiz, mit ihrem ArbG als Teil der Gesamtvergütung vwL als zusätzliche Leistung zu vereinbaren (> Rz 41 ff) oder Teile ihres Arbeitslohns für eine vermögenswirksame Anlage abzuzweigen (> Rz 70 ...mehr