Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsstättenverordnung

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Die Verordnung über Arbeits... / Zusammenfassung

Überblick Die Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung – ArbStättV) stammt in ihrer Urfassung aus dem Jahre 1975 und ist damit die älteste der aktuell bestehenden Arbeitsschutzverordnungen. Am 25.8.2004 trat eine grundlegende Neufassung in Kraft, mit der die ArbStättV an das europäisch geprägte Regelungskonzept der übrigen Arbeitsschutzverordnungen angegliche...mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / 2.9 Übergangsvorschriften (§ 8)

§ 8 Abs. 1 stellt klar, dass auch Arbeitsstätten, deren Errichtung vor bzw. außerhalb der Geltung der Arbeitsstättenverordnung begonnen worden war und die aus Gründen des Bestandsschutzes nicht vollumfänglich dem gegenwärtigen Arbeitsstättenrecht unterworfen sein sollen, mindestens die europarechtlichen Vorgaben der EG-Arbeitsstättenrichtlinie zu erfüllen haben. In der ArbSt...mehr

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Die Verordnung über Arbeitsstätten

Zusammenfassung Überblick Die Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung – ArbStättV) stammt in ihrer Urfassung aus dem Jahre 1975 und ist damit die älteste der aktuell bestehenden Arbeitsschutzverordnungen. Am 25.8.2004 trat eine grundlegende Neufassung in Kraft, mit der die ArbStättV an das europäisch geprägte Regelungskonzept der übrigen Arbeitsschutzverordnu...mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / 1.1 Das Arbeitsstättenrecht

Das Ziel des Arbeitsstättenrechts ist die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit der Beschäftigten vor Gefährdungen, die durch das Einrichten und das Betreiben von Arbeitsstätten hervorgerufen werden (vgl. § 1 Abs. 1 ArbStättV). Besonderes Augenmerk liegt auf der Verhütung von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen, die zurückzuführen sind auf: nicht ordnungsgemä...mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / 3 Konkretisierung der Rahmenvorschriften (Anhang)

Der Anhang der ArbStättV konkretisiert verbindlich Anforderungen und Maßnahmen, die an das Einrichten und Betreiben einer Arbeitsstätte gestellt werden. Ob im Einzelfall von den Anforderungen des Anhangs abgewichen werden darf, entscheidet auf Antrag die zuständige Behörde, die nach § 3 a Abs. 3 ArbStättV eine Ausnahme hinsichtlich der Vorschriften auch des Anhangs unter eng...mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / 2.3 Gefährdungsbeurteilung (§ 3)

Mit der 5. Änderung der ArbStättV vom 19.7.2010 hat der Verordnungsgeber eine Vorschrift zur Gefährdungsbeurteilung als § 3 neu in die ArbStättV eingefügt. Der ehemalige § 3 wurde leicht verändert zu § 3a. Das zentrale Motiv für die Regelung von Fragen der Gefährdungsbeurteilung in der ArbStättV war das Bemühen um Vereinheitlichung der verschiedenen Arbeitsschutzverordnungen...mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / 2.2 Begriffsbestimmungen (§ 2)

Mit § 2 werden zentrale Begriffe des Arbeitsstättenrechts systematisch definiert und damit vor allem der Anwendungsbereich der Verordnung oder einzelner Vorschriften konkretisiert. Im Zuge der ArbStättV-Novelle 2016 ist nicht nur der Katalog der Begriffsbestimmungen von 5 auf 11 Begriffe erweitert worden. Zugleich ist der Begriff Arbeitsstätte neu gefasst und der Begriff Arb...mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / 3.3.4 Beleuchtung und Sichtverbindung (Anhang 3.4)

Gemäß Anhang 3.4 Abs. 1 und 2 ArbStättV müssen Arbeitsräume, Pausen- und Bereitschaftsräume sowie Unterkünfte möglichst ausreichend Tageslicht erhalten. Arbeitsräume müssen zudem eine Sichtverbindung nach außen haben. Dies gilt möglichst auch für Pausen- und Bereitschaftsräume sowie Unterkünfte. Anhang 3.4 Abs. 5 sieht außerdem vor, dass Arbeitsstätten mit Einrichtungen für ...mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / 2.10 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten (§ 9)

Mit der 5. Änderung der ArbStättV vom 19.7.2010 hat der Verordnungsgeber einen neuen § 9 der Verordnung hinzugefügt, in dem ein Katalog einschlägiger Ordnungswidrigkeiten und Straftaten aufgelistet wird, die durch genau bezeichnete Verstöße gegen einzelne Vorschriften der ArbStättV begangen werden können. Bis dahin war nur per Umweg über Verstöße gegen das Arbeitsschutzgeset...mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / 3.1.1 Konstruktion und Festigkeit von Gebäuden (Anhang 1.1)

Gebäude, die als Arbeitsstätte dienen, müssen so konstruiert sein, dass sie für die jeweilige Nutzung eine ausreichende Festigkeit aufweisen und den spezifischen Belastungen standhalten. Die Konstruktionsanforderungen können damit im Einzelfall über die allgemeinen Anforderungen des Baurechts der Länder hinausgehen. Zu beachten ist die Kollisionsregel in § 3 a Abs. 4 ArbStät...mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / 3.1 Allgemeine Anforderungen (Anhang 1)

3.1.1 Konstruktion und Festigkeit von Gebäuden (Anhang 1.1) Gebäude, die als Arbeitsstätte dienen, müssen so konstruiert sein, dass sie für die jeweilige Nutzung eine ausreichende Festigkeit aufweisen und den spezifischen Belastungen standhalten. Die Konstruktionsanforderungen können damit im Einzelfall über die allgemeinen Anforderungen des Baurechts der Länder hinausgehen. ...mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / 1 .Einführung

1.1 Das Arbeitsstättenrecht Das Ziel des Arbeitsstättenrechts ist die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit der Beschäftigten vor Gefährdungen, die durch das Einrichten und das Betreiben von Arbeitsstätten hervorgerufen werden (vgl. § 1 Abs. 1 ArbStättV). Besonderes Augenmerk liegt auf der Verhütung von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen, die zurückzuführen ...mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / 2 Allgemeine Bestimmungen (Rahmenvorschriften)

2.1 Ziel und Anwendungsbereich der ArbStättV (§ 1) Die Arbeitsstättenverordnung benennt in § 1 Abs. 1 ArbStättV in Anlehnung an § 1 Abs. 1 des ArbSchG ihre Regelungsziele und definiert in § 1 Abs. 2–5 ihren Anwendungsbereich. Mit § 1 Abs. 6 ArbStättV lässt sie in Anlehnung an § 20 Abs. 2 ArbSchG Ausnahmeregelungen in den Zuständigkeitsbereichen der dort genannten Ministerien ...mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / 2.7 Unterweisung der Beschäftigten (§ 6)

Mit der ArbStättV-Reform 2016 ist der Inhalt von § 6 vollständig ausgetauscht worden. Bis zur Reform wurden in § 6 allgemeine Anforderungen an Arbeits-, Sanitär- und Sozialräume formuliert, die dann im Anhang weiter konkretisiert und in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten noch detaillierter präzisiert wurden. Um diese Zersplitterung der maßgeblichen Rechtsquellen zu re...mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / 2.8 Ausschuss für Arbeitsstätten (§ 7)

In § 7 ArbStättV werden die Zusammensetzung, die Aufgaben und Fragen der Arbeitsweise des Ausschusses für Arbeitsstätten (ASTA) geregelt, der das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in allen Fragen der Sicherheit und der Gesundheit der Beschäftigten in Arbeitsstätten beraten soll, insbesondere aber Technische Regeln zu formulieren hat, die das BMAS gemäß § 7 Abs...mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / 1.4 Die aktuelle Entwicklung

Da aktuell Änderungen der ArbStättV kaum eine Rolle spielen, findet die Fortentwicklung des Arbeitsstättenrechts weitgehend auf der Ebene des Technischen Regelwerks statt, das der Ausschuss für Arbeitsstätten intensiv überarbeitet und ergänzt. Mit Wirkung zum 18.3.2022 hat eine besonders weitreichende Revision der Technischen Regel für Arbeitsstätten stattgefunden. Die ASR A3...mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / 3.4 Sanitärräume, Pausen- und Bereitschaftsräume, Erste-Hilfe-Räume, Unterkünfte

Die in Anhang 4 aufgenommenen Vorschriften konkretisieren die Anforderungen an Sanitärräume, Pausen- und Bereitschaftsräume, Erste-Hilfe-Räume und Unterkünfte in sicherheitstechnischer, einrichtungstechnischer und hygienischer Hinsicht. Sie werden durch Technische Regeln (ASR) näher erläutert. Bis zur ArbStättV-Reform 2016 beruhten diese Vorschriften auf § 6 Abs. 2 bis 6 Arb...mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / 2.4 Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten (§ 3a)

Vor der fünften Änderung der ArbStättV vom 19.7.2010 wurde der jetzige § 3a als § 3 geführt. Mit der Änderung wurde zudem Abs. 1 der Vorschrift geringfügig umformuliert, um eine Anpassung an den neuen § 3 zu erreichen. Inhaltlich wesentlich bedeutsamer griff die ArbStättV-Reform 2016 in den Regelungsbestand ein. Neben mehreren klarstellenden Textänderungen wurde in § 3 a Abs...mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / 1.3 Die Entwicklung seit 2004

Nach der Reform 2004 bestand für die betriebliche Praxis zunächst wenig Handlungsbedarf. Wer bisher seine Arbeitsstätten gemäß den Vorschriften des Arbeitsstättenrechts eingerichtet hatte, musste aktuell nichts veranlassen: Das neue Recht stellte in keiner Weise höhere Anforderungen an die Arbeitgeber als das alte Recht. Die wenigen neuen Spielräume, die für die betriebliche...mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / 3.2 Maßnahmen zum Schutz vor besonderen Gefahren

Der zweite Abschnitt des Anhangs beschreibt technische und organisatorische Maßnahmen gegen besondere arbeitsstättenspezifische Gefährdungen, insbesondere Schutz vor Absturz, Brandschutzmaßnahmen und Anforderungen an Flucht- und Rettungswege. 3.2.1 Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen (Anhang 2.1) Fast ein Drittel aller tödlichen A...mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / 3.3 Arbeitsbedingungen

Der dritte Abschnitt enthält grundlegende Anforderungen an die äußeren Arbeitsbedingungen, damit die Beschäftigten ihre jeweiligen Tätigkeiten unter angemessenen Umständen ausüben können. Um den Beschäftigten ein zumutbares und vor allem sicheres Arbeiten zu ermöglichen, sehen die Vorschriften, insbesondere Vorgaben zu Bewegungsfreiheiten, Raum- und Sicht-, Klima-, Luft- und...mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / 3.5 Besondere Arbeitsstätten und Arbeitsplätze (Anhang 5)

Weiter enthält der Anhang ergänzende Anforderungen an nicht allseits umschlossene Arbeitsstätten und im Freien liegende Arbeitsplätze (Anhang 5.1) sowie an Baustellen (Anhang 5.2). 3.5.1 Arbeitsplätze in nicht allseits umschlossenen Arbeitsstätten und Arbeitsplätze im Freien (Anhang 5.1) Arbeitsplätze in nicht allseits umschlossenen Arbeitsstätten und im Freien auf dem Gelände...mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / 3.6 Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen (Anhang 6)

Im Zuge der ArbStättV-Reform 2016 ist der Anhang um den Punkt 6 "Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen" erweitert worden, um die Regelungen der Bildschirmarbeitsverordnung in die ArbStättV zu überführen. Der Verordnungsgeber beabsichtigte damit (siehe BR-Drs. 506/16 S. 34 f.) u. a. eine integrale Beurteilung der Bildschirmarbeit zusammen mit Aspekten der Bele...mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / 3.1.2 Abmessungen von Räumen, Luftraum (Anhang 1.2)

In Anhang 1.2 ArbStättV finden sich allgemeine Vorschriften über die Abmessungen von Arbeitsräumen und sonstigen Räumen, einschließlich der Größe des Luftraums. Seit der ArbStättV-Reform 2016 werden in der Vorschrift ausdrücklich alle in Betracht kommenden Räume aufgezählt: Arbeitsräume, Sanitär-, Pausen- und Bereitschaftsräume, Kantinen, Erste-Hilfe-Räume und Unterkünfte. E...mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / 3.5.1 Arbeitsplätze in nicht allseits umschlossenen Arbeitsstätten und Arbeitsplätze im Freien (Anhang 5.1)

Arbeitsplätze in nicht allseits umschlossenen Arbeitsstätten und im Freien auf dem Gelände eines Betriebes unterliegen nach der Begriffsbestimmung des § 2 Abs. 1 der Arbeitsstättenverordnung insgesamt. Für diese Arbeitsplätze gelten sowohl die Rahmenvorschriften als auch die Bestimmungen des Anhangs der ArbStättV, soweit sich der jeweilige Geltungsbereich nicht auf umschloss...mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / 3.6.2 Allgemeine Anforderungen an Bildschirme und Bildschirmgeräte (Anhang 6.2)

In Anhang 6.2 geht es um die Bildschirme bzw. Bildschirmgeräte als solche. In den Absätzen 1 bis 4 sind vorrangig Aspekte angesprochen, die die Belastung der Augen der Beschäftigten betreffen. Ausdrücklich heißt es, dass sowohl Text- als auch Grafikdarstellungen auf dem Bildschirm entsprechend der Arbeitsaufgabe und dem Sehabstand scharf und deutlich sowie ausreichend groß s...mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / 3.3.3 Ausstattung (Anhang 3.3)

Die Vorschrift behandelt die Erforderlichkeit von Kleiderablagen und Sitzgelegenheiten. Nach Anhang 3.3 Abs. 1 muss für alle Beschäftigten eine Kleiderablage zur Verfügung stehen, wenn keine Umkleideräume vorhanden sind (zur Erforderlichkeit von Umkleideräumen Anhang 4.1 Abs. 3). Einzelheiten sind nicht geregelt. Aus dem Zweck einer Kleiderablage ergibt sich jedoch, dass die...mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / 3.6.3 Anforderungen an Bildschirmgeräte und Arbeitsmittel für die ortsgebundene Verwendung an Arbeitsplätzen (Anhang 6.3)

Anhang 6.3 fasst die besonderen Vorschriften für stationäre Anlagen zusammen. Vor allem müssen Bildschirme frei und leicht dreh- und neigbar sein sowie über reflexionsarme Oberflächen verfügen (Abs. 1). Tastaturen müssen getrennte Einheiten darstellen, neigbar sein und ebenfalls über reflexionsarme Oberflächen verfügen. Außerdem bestehen Vorschriften zu Form, Anschlag und Be...mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / 3.3.2 Anordnung der Arbeitsplätze (Anhang 3.2)

Die Vorschrift regelt die Anordnung aller Arbeitsplätze innerhalb einer Arbeitsstätte im Interesse des Unfallschutzes speziell beim Einnehmen und Verlassen des Arbeitsplatzes sowie in eiligen Gefahrensituationen. Zusätzlich regelt Anhang 3.2 Buchst. c) den Schutz der Beschäftigten gegen nachteilige Einflüsse von benachbarten Arbeitsplätzen und Transporten sowie gegen Einwirk...mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / 2.6 Nichtraucherschutz (§ 5)

§ 5 ArbStättV soll einen wirksamen Schutz der Nichtraucher vor den Gesundheitsgefahren und Belästigungen durch Tabakrauch gewährleisten. Achtung Unverzichtbarer Schutzanspruch Den Schutzanspruch besitzen die nicht rauchenden Beschäftigten. Das sind nicht nur die Nichtraucher, sondern alle Beschäftigten, die nicht bei der Arbeit rauchen, also auch solche, die in ihrer Freizeit ...mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / 2.5 Besondere Anforderungen an das Betreiben von Arbeitsstätten (§ 4)

In § 4 werden fünf konkrete Pflichten des Arbeitgebers zusammengefasst, die übergreifende Bedeutung haben und deshalb nicht bei den technischen Details des Anhangs platziert werden sollten. Sie beziehen sich auf die Instandhaltung und Mängelbeseitigung, Reinigung der Arbeitsstätten, Wartung und Überprüfung von Sicherheitseinrichtungen, Flucht- und Rettungsvorkehrungen sowie ...mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / 3.2.1 Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen (Anhang 2.1)

Fast ein Drittel aller tödlichen Arbeitsunfälle beruhen auf Absturz von Dächern, Gerüsten, Fahrzeugen usw. Bei fast einem Fünftel davon betrug die Absturzhöhe nicht einmal 3 m. Auch herabfallende Gegenstände führen relativ häufig zu tödlichen Unfällen oder schweren Verletzungen. Daher existieren schon in Anhang 2.1 dezidierte Regelungen, die durch die ASR A2.1 "Schutz vor Ab...mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / 3.4.4 Unterkünfte (Anhang 4.4)

Gemäß Anhang 4.4 Abs. 1 hat der Arbeitgeber angemessene Unterkünfte für Beschäftigte zur Verfügung zu stellen, wenn dies aus Gründen der Sicherheit, des Gesundheitsschutzes oder der menschengerechten Gestaltung der Arbeit erforderlich ist. Vor allem die Abgelegenheit der Arbeitsstätte oder die Art der auszuübenden Tätigkeit kann dies begründen. Einzelheiten ergeben sich aus ...mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / 3.3.6 Lüftung (Anhang 3.6)

Die Regelungen zielen darauf, dass in umschlossenen Arbeitsräumen sowie in sonstigen Räumen (Sanitär-, Pausen-, Bereitschaftsräume, Kantinen, Erste-Hilfe-Räume und Unterkünfte) während der Nutzungsdauer ausreichend gesundheitlich zuträgliche Atemluft vorhanden ist. Dabei sind gemäß Anhang 3.6 Abs. 1 der Nutzungszweck, die Arbeitsverfahren und physischen Belastungen sowie die...mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / 3.3.5 Raumtemperatur (Anhang 3.5)

Erkältungskrankheiten und gesundheitsschädliche Hitzebelastungen sind gleichermaßen zu vermeiden. Durch eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur in allen Räumen sollen Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten bewahrt, im Umkehrschluss Beeinträchtigungen der menschlichen Arbeitsleistung und Gesundheitsgefahren durch ein schädliches Raumklima ausgeschlossen we...mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / 3.1.9 Fahrtreppen, Fahrsteige (Anhang 1.9)

In Anhang 1.9 wird zunächst gefordert, dass Fahrtreppen und Fahrsteige so ausgewählt und installiert sein müssen, dass sie sicher funktionieren und sicher benutzbar sind. Erforderlich sind u. a. gut erkennbare und leicht zugängliche Notbefehlseinrichtungen sowie die Ausstattung der eingesetzten Fahrtreppen und -steige mit sonstigen notwendigen Sicherheitsvorrichtungen. In de...mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / 3.3.1 Bewegungsflächen (Anhang 3.1)

Bezweckt wird die menschengerechte Arbeitsplatzgestaltung unter Berücksichtigung ergonomischer Gesichtspunkte, sodass die Beschäftigten hinreichenden Freiraum für natürliche Bewegungsabläufe als Grundbedingung für das Wohlbefinden am Arbeitsplatz vorfinden. Konkretisiert wird die Vorschrift durch Abschn. 5.1 ASR A1.2. Bewegungsflächen sind gemäß Abschn. 3.1 ASR A1.2 zusammenh...mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / 3.1.4 Energieverteilungsanlagen (Anhang 1.4)

Die Vorschrift betrifft alle Anlagen, die Arbeitsstätten mit Energie, also mit Strom, Gas, Dampf, Druckluft etc., versorgen. Einerseits geht es um Stromversorgungsanlagen, bei denen Schutzmaßnahmen gegen direktes oder indirektes (Lichtbogen) Berühren von Spannung führenden Teilen zu treffen sind. Andererseits geht es präventiv um die Vermeidung von Brand- oder Explosionsgefa...mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / 3.6.5 Anforderungen an die Benutzerfreundlichkeit von Bildschirmarbeitsplätzen (Anhang 6.5)

In Anhang 6.5 werden Anforderungen an eine angemessene Arbeitsplatzgestaltung und insbesondere an die Software formuliert. Als Generalklausel findet sich in Abs. 1 Satz 2, dass geeignete Softwaresysteme bereitzustellen sind. Ungeeignet wäre z. B. eine Software, die instabil läuft oder besonders virenanfällig ist und dadurch Arbeitsergebnisse zerstört. Ausdrücklich wird in An...mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / 3.3.7 Lärm (Anhang 3.7)

Schutzziel des Anhangs 3.7 ist eine Lärmbekämpfung in allen Arbeitsstätten an den Arbeitsplätzen der Arbeitsräume und in sonstigen Räumen, in denen sich Beschäftigte aufhalten. Unmittelbar auf Lärm zurückzuführende Gesundheitsschäden sollen unterbunden (Schutz gegen Lärmschwerhörigkeit, gegen Lärmstress und andere psychische Folgewirkungen) und sonstige mittelbar auf Lärm zu...mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / 3.5.2 Baustellen (Anhang 5.2)

Auch Baustellen werden vom Arbeitsstättenbegriff des § 2 Abs. 1 ausdrücklich erfasst. Dementsprechend gelten die Rahmenvorschriften und der Anhang der ArbStättV auch für Baustellen. Witterungseinflüsse, aufgrund des Baufortschritts ständig wechselnde Arbeitsbedingungen und ein nur provisorischer Charakter von Baustellen begründen jedoch zudem besondere bauspezifische Schutza...mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / 3.1.11 Steigleitern, Steigeisengänge (Anhang 1.11)

Anhang 1.11 zielt auf den Schutz der Beschäftigten durch die unfallsichere Beschaffenheit von Steigleitern und Steigeisen und soll Absturz-, Ausgleit- und Abrutschgefahren begegnen. Konkretisiert wird diese Regelung durch Abschn. 4.6 ASR A1.8 "Verkehrswege". Die Technische Regel geht hier allerdings entscheidend über Anhang 1.11 ArbStättV hinaus, indem zunächst die Zulässigk...mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / 3.6.4 Anforderungen an tragbare Bildschirmgeräte für die ortsveränderliche Verwendung an Arbeitsplätzen (Anhang 6.4)

In Anhang 6.4 finden sich mehrere durch die ArbStättV-Reform 2016 eingefügte Neuregelungen. Denn die Verwendung mobiler Bildschirmgeräte in vielen verschiedenen Ausführungen hat sich stark ausgebreitet. Allerdings ist § 1 Abs. 5 Nr. 2 zu beachten, wonach tragbare Bildschirmgeräte für die ortsveränderliche Verwendung, die nicht regelmäßig an einem Arbeitsplatz verwendet werde...mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / 3.6.1 Allgemeine Anforderungen an Bildschirmarbeitsplätze (Anhang 6.1)

In Anhang 6.1 werden die Anforderungen zusammengefasst, die generell für alle Bildschirmarbeitsplätze gelten. Mit der ArbStättV-Reform 2016 ist in Anhang 6.1 Abs. 1 S. 1 die Generalklausel eingefügt worden, dass Bildschirmarbeitsplätze so einzurichten und zu betreiben sind, dass die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit der Beschäftigten gewährleistet sind. In Anhang 6.1 ...mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / 3.2.2 Maßnahmen gegen Brände (Anhang 2.2)

Anhang 2.2 ergänzt § 4 Abs. 3 ArbStättV, soweit dort Brandschutz angesprochen wird. Ziel der Vorschrift ist in erster Linie ein vorbeugender Schutz vor Brandgefahren und die Vorsorge für die Rettung der Beschäftigten in Arbeitsstätten, indem das Entstehen und Ausbreiten von Schadenfeuer zu verhindern und wirkungsvolle Brandbekämpfung sicherzustellen sind. Entstehungsbrände s...mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / 3.1.3 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung (Anhang 1.3)

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen sind einzusetzen, wenn Risiken für Sicherheit und Gesundheit nicht durch technische oder organisatorische Maßnahmen verhindert oder ausreichend begrenzt werden können (Anhang 1.3 Abs. 1). Die Kennzeichen sind international in hohem Maße standardisiert, damit sie ihre Funktion unabhängig von Sprache und Herkunftsland der Besch...mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / 3.1.7 Türen, Tore (Anhang 1.7)

Türen und Tore sind wiederkehrend Schauplatz von Arbeitsunfällen. Das gilt insbesondere auch für kraftbetätigte Anlagen. Anhang 1.7 fasst die grundlegenden Schutzvorschriften zusammen. Hinsichtlich besonderer Anforderungen an Türen im Verlauf von Fluchtwegen verweist Anhang 1.7 Abs. 8 auf die nunmehr in Anhang 2.3 gesondert getroffene Regelung. Entsprechend sind die Regelung...mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / 3.2.3 Fluchtwege und Notausgänge (Anhang 2.3)

Die Vorschrift verfolgt das Schutzziel, dass sich die Beschäftigten im Notfall unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können. Sie knüpft an § 4 Abs. 4 an. Dort finden sich einige Grundregeln, die beim Betreiben von Arbeitsstätten im Hinblick auf Fluchtwege und Notausgänge zu beachten sind (s. o. Abschn. 2.5.). In Abschn. 4 Abs. 2 ASR A2.3 "Fluchtwege ...mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / 3.1.5 Fußböden, Wände, Decken, Dächer (Anhang 1.5)

Die Vorschrift über die Beschaffenheit von Fußböden, Wänden, Decken und Dächern enthält sicherheitstechnische und hygienische Anforderungen an die genannten Bauelemente. Anhang 1.5 Abs. 1 Satz 1 betrifft zunächst die Oberflächen der Fußböden, Wände und Decken. Neben einem sicheren Betrieb soll sichergestellt sein, dass sie leicht und sicher zu reinigen sind. Wegen der hohen ...mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / 3.4.1 Sanitärräume (Anhang 4.1)

Anhang 4.1 regelt die Pflicht des Arbeitgebers, Toiletten-, Wasch- und Umkleideräume (Sanitärräume) zur Verfügung zu stellen, sowie die Gestaltungs- und Ausstattungsanforderungen an Sanitärräume. Ergänzt werden damit die bauordnungsrechtlichen Vorschriften im Hinblick auf die Belange in Arbeitsstätten. Achtung Detailregelungen zu Sanitärräumen In ASR A4.1 "Sanitärräume" wird s...mehr