Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsverhältnis

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Clemens, BBiG Kündigung des... / 2.1 Kündigungen vor Beginn des Ausbildungsverhältnisses

Rz. 3 Häufig werden Berufsausbildungsverträge lange vor dem Beginn der eigentlichen Ausbildung geschlossen.[1] Dies führt zu der Frage, ob eine Vertragspartei in dem Fall, dass von ihr eine Beendigung gewünscht wird, den ersten Tag des Ausbildungsverhältnisses abwarten muss. Dies ist nicht der Fall. Vielmehr ergibt sich bereits aus dem gesetzlichen Zwang zur Vereinbarung ein...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, InsO... / 2.2 Kündigungsfrist

Rz. 9 Satz 2 bestimmt, dass für ordentliche Kündigungen während des Insolvenzverfahrens eine Kündigungsfrist von höchstens 3 Monaten zu beachten ist. Aus Satz 1 folgt nicht, dass bei einer Kündigung durch den Insolvenzverwalter die gesetzliche Kündigungsfrist einzuhalten ist.[1] Ist für das jeweilige Arbeitsverhältnis eine kürzere Kündigungsfrist maßgeblich, so findet diese ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.4 Beendigungszeitpunkt

Rz. 32 Erklärt der Arbeitnehmer form- und fristgerecht, dass er das Arbeitsverhältnis mit dem alten Arbeitgeber trotz rechtskräftigem Obsiegen im Kündigungsschutzprozess nicht fortsetzen will, endet das Arbeitsverhältnis mit Zugang der Erklärung beim alten Arbeitgeber. Hat der Arbeitnehmer die Nichtfortsetzungserklärung bereits vor Rechtskraft des Urteils abgegeben, was zulä...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3 Rechtsfolge

Rz. 9 § 7 KSchG regelt allein die Rechtswirkung der verspäteten Klageerhebung. In welchen Fällen der Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage erheben muss, ergibt sich aus § 4 KSchG, der über § 13 Abs. 1 Satz 2 KSchG auch auf außerordentliche Kündigungen anwendbar ist. Rz. 10 Nach § 7 KSchG gilt die Kündigung als rechtswirksam, wenn der Arbeitnehmer nicht rechtzeitig Kündigungsschu...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, WHG ... / 3 Kündigungsschutz

Rz. 3 Auch im Hinblick auf den Kündigungsschutz kann auf die Kommentierung zu § 58 Abs. 2 BImSchG verwiesen werden.[1] Eine Kündigung, die gegen diese Vorgaben verstößt, ist nach § 134 BGB nichtig. Allerdings betrifft diese Regelung ebenso wie beim Abfallbeauftragten nach § 60 Abs. 3 KrWG nur Gewässerschutzbeauftragte, die gleichzeitig auch Arbeitnehmer des Benutzers sind (s...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.2.5 Erklärung vor Rechtskraft

Rz. 30 Der Arbeitnehmer kann die Nichtfortsetzungserklärung auch bereits vor Rechtskraft des Urteils abgeben, das seiner Kündigungsschutzklage stattgibt und daneben den Antrag auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach § 9 KSchG verfolgen.[1] Hat die Kündigungsschutzklage Erfolg, während der Auflösungsantrag abgewiesen wird, endet das alte Arbeitsverhältnis (bereits) mit Re...mehr

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Jansen, SGB IV § 28e Zahlun... / 2.1.2 Arbeitgeber

Rz. 13 Der Rechtsbegriff des Arbeitgebers wird in den einzelnen Rechtsbereichen in Nuancen unterschiedlich definiert (ausführlich zu den Unterschieden des arbeitsrechtlichen und des sozialrechtlichen Arbeitgeberbegriffs vgl. Wickel, Zeitschrift für das Juristische Studium – www.zjs-online.com, 2/2016, 189, 190 f.). Maßgebend für das Verständnis dieses Begriffs i. S. d. § 28e...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Altersteilzeit / 3.5 Keine Abgeltung von Ersatzurlaub während Freistellungsphase

Wird einem Arbeitnehmer nicht rechtzeitig sein verlangter Urlaub gewährt, steht ihm ein Ersatzanspruch zu. Mit Beendigung der Arbeitsphase im Rahmen des Altersteilzeitverhältnisses und dem Übergang in die Freistellungsphase steht dem Arbeitnehmer aber kein Anspruch auf Abgeltung des Ersatzurlaubsanspruchs gem. § 7 Abs. 4 BUrlG zu. Denn mit Beginn der Freistellungsphase endet...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.2.2 Entscheidung gegen Weiterarbeit

Rz. 18 Entscheidet sich der Arbeitnehmer für die Beendigung des alten Arbeitsverhältnisses, muss er dies gegenüber dem alten Arbeitgeber innerhalb von einer Woche nach der Rechtskraft des Urteils im Kündigungsschutzprozess erklären. Mit dem Zugang der Erklärung erlischt das alte Arbeitsverhältnis (§ 12 Satz 3 KSchG). Das dem Arbeitnehmer nach § 12 KSchG zustehende Sonderkünd...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.6 Änderungsschutzklage

Rz. 13 § 6 Satz 1 KSchG ist entsprechend anzuwenden, wenn der Arbeitnehmer innerhalb der 3-Wochen-Frist nach Zugang der Änderungskündigung zunächst Änderungsschutzklage nach § 4 Satz 2 KSchG erhebt und später auf eine Kündigungsschutzklage nach § 4 Satz 1 KSchG übergeht, weil er das Änderungsangebot nicht ordnungsgemäß nach § 2 KSchG unter Vorbehalt angenommen hatte.[1] Dageg...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.4 Klage zur Wahrung der Kündigungsfrist

Rz. 9 In der Praxis kommt es gelegentlich vor, dass der Arbeitgeber die Kündigungsfrist für die ordentliche Kündigung zu kurz berechnet. Im Einzelfall kann deshalb die Kündigung unwirksam und die Erhebung einer Kündigungsschutzklage innerhalb der 3-Wochen-Frist notwendig sein.[1] Andernfalls ist lediglich eine Klage auf Feststellung erforderlich, dass die Kündigung das Arbei...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 7 KSchG fingiert rückwirkend die Rechtswirksamkeit einer ordentlichen oder außerordentlichen (§ 13 Abs. 1 Satz 2 KSchG) Arbeitgeberkündigung, die der Arbeitnehmer nicht rechtzeitig mit einer Kündigungsschutzklage[1] angreift; die Norm entfaltet also materiell-rechtliche Wirkung.[2] Dementsprechend ist eine verspätete Klage gegen die Kündigung als unbegründet abzuweis...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Eingliederungszuschuss / 3.8 Was beim Eingliederungszuschuss (§§ 88 ff. SGB III) zu beachten ist

Arbeitgeber können Zuschüsse zum Arbeitsentgelt erhalten, wenn sie Arbeitssuchende einstellen, deren Vermittlung erschwert und die Förderung zu deren beruflicher Eingliederung erforderlich ist. Bei den Eingliederungszuschüssen handelt es sich um sogenannte Kann-Leistungen, auf die kein Rechtsanspruch besteht und über deren Bewilligung die örtliche Agentur für Arbeit oder das...mehr

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Clemens, BBiG Kündigung des... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Ausbildungsverhältnisse werden naturgemäß (§ 21 BBiG) nur für einen bestimmten Zeitraum geschlossen. Insofern stellt eine vorzeitige Beendigung durch Kündigung noch mehr die Ausnahme dar als in "normalen" Arbeitsverhältnissen. Nach der Überlegung des Gesetzgebers ist es notwendig, Kündigungsmöglichkeiten für beide Seiten während einer obligatorischen Probezeit gegenübe...mehr

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Clemens, BBiG Kündigung des... / 2.3.2.1 Kündigung durch den Ausbildenden

Rz. 8 Der Begriff des wichtigen Grundes in § 22 Abs. 2 Nr. 1 BBiG entspricht dem in § 626 Abs. 1 BGB. [1] Eine Kündigung nach § 22 Abs. 2 Nr. 1 BBiG setzt demnach voraus, dass Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Ausbildungsverhältnis...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KrWG... / 3 Kündigungsschutz

Rz. 3 Auch im Hinblick auf den Kündigungsschutz kann auf die Kommentierung zu § 58 Abs. 2 BImSchG verwiesen werden.[1] Eine Kündigung, die gegen diese Vorgaben verstößt, ist nach § 134 BGB nichtig. Allerdings betrifft diese Regelung nur einen sog. internen Abfallbeauftragten, d. h. Konstellationen, in denen der Abfallbeauftragte gleichzeitig Arbeitnehmer des zur Bestellung V...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4 Änderungskündigung

Rz. 12 Hat der Arbeitnehmer im Falle einer Änderungskündigung das Änderungsangebot unter Vorbehalt angenommen, muss er Änderungsschutzklage nach § 4 Satz 2 KSchG erheben, sofern er sich dagegen wehren möchte und die arbeitgeberseitige Änderung der Arbeitsbedingungen eine Änderung des Arbeitsvertrags erfordert und nicht bereits auf der Grundlage des Weisungsrechts des Arbeitg...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.3 Schweigen/Fristversäumnis

Rz. 31 Gibt der Arbeitnehmer nach rechtskräftigem Obsiegen im Kündigungsschutzprozess überhaupt keine Erklärung ab, besteht das alte Arbeitsverhältnis mit allen Rechten und Pflichten fort.[1] Gleiches gilt, wenn der Arbeitnehmer die Wochenfrist verpasst und die Erklärung erst verspätet abgibt bzw. diese dem alten Arbeitgeber verspätet zugeht. Eine verspätete Erklärung kann n...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, InsO... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Nach § 108 InsO bleiben zum Insolvenzschuldner bestehende Arbeitsverhältnisse von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens unberührt. Die Rechte und Pflichten aus den Arbeitsverhältnissen werden jedoch in diesem Fall nach Maßgabe der §§ 80 ff. InsO vom Insolvenzverwalter wahrgenommen. § 113 InsO trägt den Besonderheiten des Insolvenzverfahrens Rechnung und erleichtert die...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.2 Frist

Rz. 20 Die schriftliche Nichtfortsetzung des alten Arbeitsverhältnisses muss nach § 12 Satz 1 KSchG innerhalb von einer Woche erklärt werden. 3.2.1 Fristbeginn Rz. 21 Die Frist beginnt mit der Rechtskraft des der Kündigungsschutzklage stattgebenden Urteils. Rz. 22 Ein erstinstanzliches Urteil in einem Kündigungsschutzverfahren wird mit Ablauf der Berufungsfrist rechtskräftig, s...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.2 Klageverzicht

Rz. 8 Verzichtet der Arbeitnehmer nach Erhebung der Kündigungsschutzklage auf seinen Anspruch auf Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung, kann die Kündigungsschutzklage unzulässig sein.[1] § 7 KSchG ist nicht einschlägig. Hinweis Der Arbeitnehmer kann nach Zugang der Kündigung auch außergerichtlich auf seinen Kündigungsschutz verzichten, z. B. in Form einer Ausgleichsqu...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.2 Allgemeine Feststellungsklage nach § 256 ZPO

Rz. 5 Hat der Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage gegen eine Kündigung erhoben und zusätzlich einen zulässigen allgemeinen Feststellungsantrag[1] nach § 256 ZPO gestellt, kann er etwaige weitere Kündigungen auch nach Ablauf der 3-Wochen-Frist des § 4 Satz 1 KSchG in das gerichtliche Verfahren einbringen. Ein Rückgriff auf § 6 Satz 1 KSchG ist nicht erforderlich.[2] Rz. 6 Eine ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 6 KSchG soll den häufig nicht rechtskundigen Arbeitnehmer schützen, der rechtzeitig Klage gegen eine Kündigung erhebt.[1] Im Einzelnen ist jedoch vieles streitig. Hat der Arbeitnehmer die Unwirksamkeit einer Kündigung innerhalb der 3-Wochen-Frist des § 4 Satz 1 KSchG gerichtlich geltend gemacht, kann er sich auch nach Ablauf dieser Frist bis zum Schluss der mündliche...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsverweigerung / 2 Kündigung

Ist eine Arbeitsverweigerung beharrlich, ist sie geeignet, eine ordentliche, verhaltensbedingte Kündigung zu rechtfertigen und kann sogar ein wichtiger Grund i. S. v. § 626 BGB für eine fristlose Kündigung sein.[1] Wichtig Beharrliche Arbeitsverweigerung Ein Arbeitnehmer verweigert die ihm angewiesene Arbeit beharrlich, wenn er sie bewusst und nachdrücklich nicht leisten will....mehr

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Jansen, SGB IV § 28e Zahlun... / 2.4.2 Haftung des Entleihers (§ 28e Abs. 2 Satz 1)

Rz. 38 Die Vorschrift greift bei rechtmäßiger Arbeitnehmerüberlassung (vgl. auch Rz. 35). Dem Verleiher als Arbeitgeber des Leiharbeitnehmers obliegt es, dessen Gesamtsozialversicherungsbeitrag an die Einzugsstelle abzuführen. Kommt der Verleiher dieser Verpflichtung nicht nach, haftet der Entleiher für die Erfüllung der Zahlungspflicht wie ein selbstschuldnerischer Bürge (h...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2 Voraussetzung: Klageerhebung

Rz. 3 § 6 Satz 1 KSchG ist unmittelbar nur anwendbar, wenn der Arbeitnehmer eine Kündigung rechtzeitig im Klagewege angegriffen hat. Nur in diesem Fall hat der Arbeitnehmer ausreichend klar zu erkennen gegeben, dass er die Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht hinnimmt.[1] Ein bloßes Bestreiten der Wirksamkeit der Kündigung durch den Arbeitnehmer außerhalb eines gerichtl...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.2.3 Übermittlung per Post

Rz. 27 Die Nichtfortsetzungserklärung ist zwar eine empfangsbedürftige Willenserklärung, d. h. sie wird erst in dem Zeitpunkt wirksam, in dem sie dem alten Arbeitgeber zugeht. Wird die Erklärung diesem aber per Post übermittelt, ist es nach § 12 Satz 2 KSchG ausreichend, wenn sie innerhalb der Wochenfrist zur Post gegeben wird ( § 12 Satz 2 KSchG). Ihr Zugang beim alten Arbei...mehr

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Jansen, SGB IV § 28e Zahlun... / 2.1.1 Einführung

Rz. 12 Der Arbeitgeber ist im Arbeitsverhältnis für die Abführung des Gesamtsozialversicherungsbeitrages nach §§ 28d, 28e verantwortlich (BAG, Urteil v. 21.12.2016, 5 AZR 273/16; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 23.2.2022, 25 Sa 1472/20; vgl. auch Rz. 11). Er hat einen Anspruch gegen den Arbeitnehmer auf den von ihm zu tragenden Teil des Gesamtsozialversicherungsbeitrags (§...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 8 KSchG regelt die Rechtsfolgen einer erfolgreichen Änderungsschutzklage des Arbeitnehmers im Anschluss an die Annahme des Änderungsangebots des Arbeitgebers unter Vorbehalt nach §§ 4 Satz 2, 2 Satz 1 KSchG.[1] Das Regelungsbedürfnis folgt aus dem Umstand, dass der Arbeitnehmer zumindest vorübergehend zu geänderten Bedingungen gearbeitet hat. Im Ergebnis wird der Arb...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, WHG ... / 2 Benachteiligungsverbot

Rz. 2 Der Gewässerschutzbeauftragte ist durch den Verweis auf § 58 Abs. 1 BImSchG umfassend vor Benachteiligungen geschützt. In Bezug auf das Benachteiligungsverbot bestehen ggü. § 58 Abs. 1 BImSchG keine Besonderheiten, sodass vollständig auf die dortige Kommentierung verwiesen werden kann.[1] Die Abberufung des Gewässerschutzbeauftragten ohne Auswirkungen auf das Grundverhä...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.1 Form

Rz. 19 § 12 KSchG schreibt für die Erklärung des Arbeitnehmers, das alte Arbeitsverhältnis trotz Obsiegens im Kündigungsschutzprozess nicht fortsetzen zu wollen, keine bestimmte Form vor. Da die Nichtfortsetzungserklärung aber als Ausübung eines gesetzlichen Sonderkündigungsrechts anzusehen ist (Rz. 1), bedarf sie nach § 623 BGB der Schriftform.[1] Hinweis Eine Übermittlung d...mehr

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Jansen, SGB IV § 28e Zahlun... / 2.4.5 Gesamtschuldnerschaft (§ 28 Abs. 2 Satz 4)

Rz. 49 Die Vorschrift ergänzt Abs. 3 Satz 3 dahin, dass in einem derartigen Fall der Verleiher neben dem Entleiher als Arbeitgeber gilt und beide als Gesamtschuldner haften. Das ist zunächst überraschend, denn der Entleiher ist grundsätzlich nicht der Arbeitgeber; das ist vielmehr der Verleiher. Die Regelung wird verständlich mit Blick auf § 10 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 AÜG: Z...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, FPfZ... / 4 Beginn und Ende des besonderen Kündigungsschutzes

Rz. 9 Der besondere Kündigungsschutz nach § 2 Abs. 3 FPfZG i. V. m. § 5 Abs. 1 PflegeZG ist nicht abhängig von einer Wartezeit. Er beginnt mit dem Zugang der Ankündigung der Familienpflegezeit[1], frühestens jedoch 12 Wochen vor dem angekündigten Beginn (§ 2 Abs. 3 FPfZG i. V. m. § 5 Abs. 1 Satz 1 PflegeZG). Im Falle einer vereinbarten Freistellung nach § 2a Abs. 5a FPfZG er...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.3 Leistungsklage und Klage auf Weiterbeschäftigung

Rz. 7 Nach der Rechtsprechung des BAG war § 6 Satz 1 KSchG in seiner bis zum 31.12.2003 geltenden Fassung auch dann entsprechend anwendbar, wenn der Arbeitnehmer innerhalb der 3-Wochen-Frist nur eine Klage auf Weiterbeschäftigung bzw. auf Zahlung der Vergütung für die Zeit nach Ablauf der Kündigungsfrist erhoben hatte. Der Arbeitnehmer konnte den Kündigungsschutzantrag dann ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.5 Außerordentliche Kündigung

Rz. 11 § 6 Satz 1 KSchG gilt auch für außerordentliche Kündigungen (§ 13 Abs. 1 Satz 2 KSchG). Sofern der Arbeitnehmer innerhalb der 3-Wochen-Frist der §§ 4 Satz 1 KSchG, 13 Abs. 1 Satz 2 KSchG Kündigungsschutzklage erhebt, kann er auch nach Ablauf dieser Frist weitere Gründe für die Unwirksamkeit der außerordentlichen Kündigung in den Prozess einführen. Beispiel Der Arbeitne...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Clemens, BBiG Kündigung des... / 2.4 Form, Erklärungsfrist und Zugang der Kündigung

Rz. 13 Die Kündigung muss schriftlich und in den Fällen des § 22 Abs. 2 BBiG unter Angabe des Kündigungsgrundes erfolgen (§ 22 Abs. 3 BBiG). Hierbei handelt es sich um eine Wirksamkeitsvoraussetzung. Sind die Gründe für die Kündigung im Kündigungsschreiben nicht angegeben, ist die Kündigung nach § 125 BGB nichtig.[1] Zweck der Vorschrift ist, dem Erklärungsempfänger eine Prü...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 28e Zahlun... / 2.2 Zahlung aus dem Vermögen des Beschäftigten (§ 28e Abs. 1 Satz 2)

Rz. 22 Der an Abs. 1 angefügte Satz 2 besagt, dass der Arbeitnehmeranteil des Gesamtsozialversicherungsbeitrags als aus dem Vermögen des Beschäftigten erbracht gilt. Hiermit soll klargestellt werden (dazu die Gesetzesbegründung bei Rz. 24), dass der vom Beschäftigten zu tragende und vom Arbeitgeber einbehaltene Anteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag dem Vermögen des Besc...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Clemens, BBiG Kündigung des... / 2.2 Kündigungen während der Probezeit

Rz. 5 Während der Probezeit i. S. v. § 20 BBiG (mindestens ein Monat, höchstens 4 Monate) kann das Berufsausbildungsverhältnis nach § 22 Abs. 1 BBiG jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Für die Beurteilung der Wirksamkeit einer auszusprechenden Kündigung muss daher zunächst festgestellt werden, ob die nach § 20 zwingend zu vereinbarende Probezeit ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 28e Zahlun... / 2.4.1 Einführung

Rz. 34 Die Vorschrift regelt, wer unter welchen Voraussetzungen im Dreiecksverhältnis von Verleiher, Entleiher und Arbeitnehmer dafür haftet, dass die Zahlungspflicht i. S. d. § 28e Abs. 1 erfüllt wird. Mit Abs. 2 wird sowohl die Haftung bei rechtmäßiger Arbeitnehmerüberlassung als auch bei illegaler Arbeitnehmerüberlassung geregelt. Rz. 35 Im Falle der rechtmäßigen Arbeitneh...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Probezeit / 4 Beendigung des Arbeitsverhältnisses in der Probezeit

4.1 Auflösungsvertrag Das Arbeitsverhältnis kann, wie zu jeder Zeit, einvernehmlich durch einen Auflösungsvertrag nach § 33 Abs. 1 Buchst. b TVöD auch in der Probezeit beendet werden. Allerdings ist dabei zu beachten, dass ein Auflösungsvertrag, der seinem Regelungsgehalt nach nicht auf die alsbaldige Beendigung, sondern auf eine befristete Fortsetzung des Arbeitsverhältnisse...mehr

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Probezeit / 5 Befristetes Arbeitsverhältnis zum Zweck der Erprobung

5.1 Befristung nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, die Probezeit auch durch ein sog. Probearbeitsverhältnis näher auszugestalten.[1] In § 14 Abs. 1 Ziff. 5 TzBfG ist bestimmt, dass ein sachlicher Grund insbesondere auch dann vorliegt, wenn die Befristung zur Erprobung erfolgt. Neben dem sachlichen Grund für die Befristung überhaupt, m...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, Betr... / 7.5.1 Materiell-rechtliche Auswirkungen auf den Bestand des Arbeitsverhältnisses

Rz. 94 Der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmer bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzrechtsstreits bei unveränderten Arbeitsbedingungen weiterzubeschäftigen. Daher bleibt auch, wenn der Arbeitnehmer im Kündigungsschutzprozess unterliegt, die materiell-rechtliche Grundlage für die Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechtss...mehr

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Probezeit / 5.2 Befristetes Arbeitsverhältnis nach § 30 TVöD

Nach § 30 Abs. 1 TVöD sind befristete Arbeitsverhältnisse nach Maßgabe des TzBfG sowie anderer gesetzlicher Vorschriften über die Befristung von Arbeitsverhältnissen zulässig. Die Erprobung ist ein sachlicher Grund (vgl. § 14 Abs. 1 Nr. 5 TzBfG).[1] In Entscheidungen des BAG wurde allerdings offen gelassen, ob § 2 Abs. 4 TVöD (früher § 5 BAT) hinsichtlich der Dauer eines befr...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2.3 Ausnahmen vom Sonderkündigungsschutz

Rz. 9 Ausnahmen vom Sonderkündigungsschutz sind in § 173 SGB IX abschließend geregelt. Die diesbezügliche Beweislast liegt beim Arbeitgeber. Die wichtigste Ausnahmeregelung enthält § 173 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX, wonach die Zustimmung des Integrationsamts nicht erforderlich ist, wenn das Arbeitsverhältnis noch nicht länger als 6 Monate besteht. § 173 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX ist auch ...mehr

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Probezeit / 1 Einleitung

Die Probezeit[1] dient dem Arbeitgeber der Erprobung des Beschäftigten über eine gewisse Zeitdauer im Hinblick darauf, ob der Beschäftigte in der Lage ist, den Arbeitsplatz den Anforderungen entsprechend auszufüllen. Sie soll auch die Möglichkeit schaffen, das Arbeitsverhältnis oder das Ausbildungsverhältnis unter erleichterten Bedingungen erforderlichenfalls zu lösen. Aber ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Probezeit / 4.5.4 SGB IX

Nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX setzt der Kündigungsschutz der unter den Geltungsbereich des SGB IX fallenden Personen erst dann ein, wenn das Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate besteht. Ein unmittelbar vorausgegangenes befristetes Arbeitsverhältnis ist jedoch ggf. anzurechnen, da es auf die tatsächliche Beschäftigungsdauer bei demselben Arbeitgeber ankommt.[1] Soweit eine ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Probezeit / 5.3 Beendigung von Befristungen zum Zweck der Erprobung

Befristete Arbeitsverhältnisse nach dem TzBfG bzw. § 30 TVöD enden automatisch mit der im Arbeitsvertrag bestimmten Frist oder Beendigung der Maßnahme, für die das Arbeitsverhältnis begründet wurde, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Es besteht somit weder ein Anspruch auf Übernahme noch kommen die kündigungsrechtlichen Schutzbestimmungen zur Anwendung. Nach der Rechtsprechu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, Betr... / 2.1 Beteiligungspflichtige Kündigungen

Rz. 3 Der Betriebsrat ist vor jeder Kündigung, der ordentlichen wie der außerordentlichen Kündigung anzuhören.[1] Die Anhörungspflicht besteht auch bei Änderungskündigungen. [2] Rz. 4 Der Betriebsrat ist auch anzuhören, wenn das KSchG keine Anwendung findet, d. h. auch in den ersten 6 Monaten des Arbeitsverhältnisses [3], sowie bei einer Kündigung vor Vertragsantritt [4]. Rz. 5 K...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Probezeit / 4.1 Auflösungsvertrag

Das Arbeitsverhältnis kann, wie zu jeder Zeit, einvernehmlich durch einen Auflösungsvertrag nach § 33 Abs. 1 Buchst. b TVöD auch in der Probezeit beendet werden. Allerdings ist dabei zu beachten, dass ein Auflösungsvertrag, der seinem Regelungsgehalt nach nicht auf die alsbaldige Beendigung, sondern auf eine befristete Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses gerichtet ist, zu s...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Probezeit / 2.3.1 Verlängerung

Als Ausfluss der Vertragsfreiheit kann eine vereinbarte (z. B. verkürzte) Probezeit einvernehmlich innerhalb der ersten sechs Monate unproblematisch zumindest (vgl. § 623 Abs. 3 BGB, § 2 Abs. 4 TVöD) auf bis zu sechs Monate verlängert werden, selbst wenn eine vereinbarte kürzere Probezeit bereits abgelaufen war[1], da hierdurch Kündigungsschutzvorschriften nicht umgangen wer...mehr