Fachbeiträge & Kommentare zu Aufwendungen

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Republik Moldau / 6.6 Kostenerstattung bei Krankheit

Haben der entsandte Arbeitnehmer oder seine Familienangehörigen Leistungen zulasten des Arbeitgebers in Anspruch genommen, so kann sich der Arbeitgeber die Kosten von der Krankenkasse erstatten lassen. Die Krankenkasse kann dem Arbeitgeber die Kosten in der Höhe erstatten, in der diese bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wären.[1] Praxis-Beispiel Abrechnung der Kra...mehr

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Marokko / 6.1 Kostenerstattung bei Krankheit

Haben der entsandte Arbeitnehmer oder seine Familienangehörigen Leistungen zulasten des Arbeitgebers in Anspruch genommen, so kann sich der Arbeitgeber die Kosten von der Krankenkasse erstatten lassen. Hierbei bestehen mehrere Möglichkeiten. Die Krankenkasse kann dem Arbeitgeber die Kosten in der Höhe erstatten, in der diese bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wär...mehr

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Vereinigtes Königreich / 7.3 Kostenerstattung bei Krankheit

Soweit der entsandte Arbeitnehmer oder seine Familienangehörigen Leistungen zulasten des Arbeitgebers in Anspruch genommen haben, kann sich der Arbeitgeber die Kosten von der Krankenkasse erstatten lassen. Hierbei bestehen 2 Möglichkeiten. Die Krankenkasse kann dem Arbeitgeber die Kosten in der Höhe erstatten, in der diese bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wären...mehr

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Bosnien und Herzegowina / 6.1.1 Kostenerstattung bei Krankheit

Haben der entsandte Arbeitnehmer oder seine Familienangehörigen Leistungen zulasten des Arbeitgebers in Anspruch genommen, so kann sich der Arbeitgeber die Kosten von der Krankenkasse erstatten lassen. Hierbei bestehen mehrere Möglichkeiten. Die Krankenkasse kann dem Arbeitgeber die Kosten in der Höhe erstatten, in der diese bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wär...mehr

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Montenegro / 6.1.1 Kostenerstattung bei Krankheit

Haben der entsandte Arbeitnehmer oder seine Familienangehörigen Leistungen zulasten des Arbeitgebers in Anspruch genommen, so kann sich der Arbeitgeber die Kosten von der Krankenkasse erstatten lassen. Hierbei bestehen mehrere Möglichkeiten. Die Krankenkasse kann dem Arbeitgeber die Kosten in der Höhe erstatten, in der diese bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wär...mehr

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Belarus / 1.1.5 Kostenerstattung bei Krankheit

Haben der entsandte Arbeitnehmer oder seine Familienangehörigen Leistungen zulasten des Arbeitgebers in Anspruch genommen, so kann sich der Arbeitgeber die Kosten von der Krankenkasse erstatten lassen. Die Krankenkasse kann dem Arbeitgeber die Kosten in der Höhe erstatten, in der diese bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wären. Praxis-Beispiel Abrechnung über die K...mehr

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China / 6.6 Kostenerstattung bei Krankheit

Haben der entsandte Arbeitnehmer oder seine Familienangehörigen Leistungen zulasten des Arbeitgebers in Anspruch genommen, so kann sich der Arbeitgeber die Kosten von der Krankenkasse erstatten lassen. Die Krankenkasse kann dem Arbeitgeber die Kosten in der Höhe erstatten, in der diese bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wären.[1] Praxis-Beispiel Abrechnung der Kra...mehr

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Andorra / 1.1.5 Kostenerstattung bei Krankheit

Haben der entsandte Arbeitnehmer oder seine Familienangehörigen Leistungen zulasten des Arbeitgebers in Anspruch genommen, so kann sich der Arbeitgeber die Kosten von der Krankenkasse erstatten lassen. Die Krankenkasse kann dem Arbeitgeber die Kosten in der Höhe erstatten, in der diese bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wären.[1] Praxis-Beispiel Abrechnung der Kra...mehr

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Malaysia / 1.1.5 Kostenerstattung bei Krankheit

Haben der entsandte Arbeitnehmer oder seine Familienangehörigen Leistungen zulasten des Arbeitgebers in Anspruch genommen, so kann sich der Arbeitgeber die Kosten von der Krankenkasse erstatten lassen. Die Krankenkasse kann dem Arbeitgeber die Kosten in der Höhe erstatten, in der diese bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wären. Praxis-Beispiel Abrechnung über die K...mehr

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Mexiko / 1.1.5 Kostenerstattung bei Krankheit

Haben der entsandte Arbeitnehmer oder seine Familienangehörigen Leistungen zulasten des Arbeitgebers in Anspruch genommen, so kann sich der Arbeitgeber die Kosten von der Krankenkasse erstatten lassen. Die Krankenkasse kann dem Arbeitgeber die Kosten in der Höhe erstatten, in der diese bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wären. Praxis-Beispiel Abrechnung über die K...mehr

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Vereinigte Arabische Emirate / 1.1.5 Kostenerstattung bei Krankheit

Haben der entsandte Arbeitnehmer oder seine Familienangehörigen Leistungen zulasten des Arbeitgebers in Anspruch genommen, so kann sich der Arbeitgeber die Kosten von der Krankenkasse erstatten lassen. Die Krankenkasse kann dem Arbeitgeber die Kosten in der Höhe erstatten, in der diese bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wären. Praxis-Beispiel Abrechnung über die K...mehr

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Slowenien / 6.3 Kostenerstattung bei Krankheit

Soweit der entsandte Arbeitnehmer oder seine Familienangehörigen Leistungen zulasten des Arbeitgebers in Anspruch genommen haben, kann sich der Arbeitgeber die Kosten von der Krankenkasse erstatten lassen. Hierbei bestehen 2 Möglichkeiten. Die Krankenkasse kann dem Arbeitgeber die Kosten in der Höhe erstatten, in der diese bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wären...mehr

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Katar / 1.1.5 Kostenerstattung bei Krankheit

Haben der entsandte Arbeitnehmer oder seine Familienangehörigen Leistungen zulasten des Arbeitgebers in Anspruch genommen, so kann sich der Arbeitgeber die Kosten von der Krankenkasse erstatten lassen. Die Krankenkasse kann dem Arbeitgeber die Kosten in der Höhe erstatten, in der diese bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wären. Praxis-Beispiel Abrechnung über die K...mehr

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Norwegen / 6.3 Kostenerstattung bei Krankheit

Soweit der entsandte Arbeitnehmer oder seine Familienangehörigen Leistungen zulasten des Arbeitgebers in Anspruch genommen haben, kann sich der Arbeitgeber die Kosten von der Krankenkasse erstatten lassen. Hierbei bestehen 2 Möglichkeiten. Die Krankenkasse kann dem Arbeitgeber die Kosten in der Höhe erstatten, in der diese bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wären...mehr

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Irland / 6.3 Kostenerstattung bei Krankheit

Soweit der entsandte Arbeitnehmer oder seine Familienangehörigen Leistungen zulasten des Arbeitgebers in Anspruch genommen haben, kann sich der Arbeitgeber die Kosten von der Krankenkasse erstatten lassen. Hierbei bestehen 2 Möglichkeiten. Die Krankenkasse kann dem Arbeitgeber die Kosten in der Höhe erstatten, in der diese bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wären...mehr

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Israel / 6.2 Leistungsumfang

Hinsichtlich des Leistungsumfangs ist zu beachten, dass die entsandten Personen im Rahmen des deutsch-israelischen Abkommens nur Sachleistungen für den Fall der Mutterschaft in Anspruch nehmen können. Haben Versicherte bei vorübergehendem Aufenthalt in Israel Leistungen für den Fall der Mutterschaft in Anspruch genommen, können sie diese bei ihrer deutschen Krankenkasse einr...mehr

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Kanada / 6.6 Kostenerstattung bei Krankheit

Haben der entsandte Arbeitnehmer oder seine Familienangehörigen Leistungen zulasten des Arbeitgebers in Anspruch genommen, so kann sich der Arbeitgeber die Kosten von der Krankenkasse erstatten lassen. Die Krankenkasse kann dem Arbeitgeber die Kosten in der Höhe erstatten, in der diese bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wären.[1] Praxis-Beispiel Abrechnung der Kra...mehr

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Ukraine / 3.1.5 Kostenerstattung bei Krankheit

Haben der entsandte Arbeitnehmer oder seine Familienangehörigen Leistungen zulasten des Arbeitgebers in Anspruch genommen, so kann sich der Arbeitgeber die Kosten von der Krankenkasse erstatten lassen. Die Krankenkasse kann dem Arbeitgeber die Kosten in der Höhe erstatten, in der diese bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wären.[1] Praxis-Beispiel Abrechnung der Kra...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Allgemeines

Rz. 23 Gem. § 16 Abs. 1 S. 1 UStG hat der Unternehmer die Steuer nach vereinbarten Entgelten zu berechnen, soweit nicht § 20 UStG (Berechnung nach vereinnahmten Entgelten) gilt. Die Besteuerung nach vereinbarten Entgelten oder nach der Sollbesteuerung folgt § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a S. 1 UStG, wonach die Umsatzsteuer für Lieferungen und sonstige Leistungen mit Ablauf des V...mehr

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Malaysia / 1.2.3 Restkostenversicherung

Bei der Restkostenversicherung wird nur der Teil der Kosten abgedeckt, der nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen wird – vgl. das vorherige Beispiel. Ob eine solche Versicherung tatsächlich benötigt wird, muss individuell geprüft werden.mehr

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Belarus / 1.2.3 Restkostenversicherung

Bei der Restkostenversicherung wird nur der Teil der Kosten abgedeckt, der nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen wird – vgl. das vorherige Beispiel. Ob eine solche Versicherung tatsächlich benötigt wird, muss individuell geprüft werden. 1.2.3.1 Vollversicherung Eine private Krankenversicherung ersetzt in der Regel die gesetzliche Krankenversicherung. Sollte eine ...mehr

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Katar / 1.2.3 Restkostenversicherung

Bei der Restkostenversicherung wird nur der Teil der Kosten abgedeckt, der nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen wird – vgl. das vorherige Beispiel. Ob eine solche Versicherung tatsächlich benötigt wird, muss individuell geprüft werden.mehr

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Usbekistan / 1.2.3 Restkostenversicherung

Bei der Restkostenversicherung wird nur der Teil der Kosten abgedeckt, der nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen wird – vgl. das vorherige Beispiel. Ob eine solche Versicherung tatsächlich benötigt wird, muss individuell geprüft werden.mehr

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Sri Lanka / 1.2.3 Restkostenversicherung

Bei der Restkostenversicherung wird nur der Teil der Kosten abgedeckt, der nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen wird – vgl. das vorherige Beispiel. Ob eine solche Versicherung tatsächlich benötigt wird, muss individuell geprüft werden.mehr

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Vietnam / 1.2.3 Restkostenversicherung

Bei der Restkostenversicherung wird nur der Teil der Kosten abgedeckt, der nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen wird – vgl. das vorherige Beispiel. Ob eine solche Versicherung tatsächlich benötigt wird, muss individuell geprüft werden.mehr

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Saudi-Arabien / 1.2.3 Restkostenversicherung

Bei der Restkostenversicherung wird nur der Teil der Kosten abgedeckt, der nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen wird – vgl. das vorherige Beispiel. Ob eine solche Versicherung tatsächlich benötigt wird, muss individuell geprüft werden.mehr

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Argentinien / 1.2.3 Restkostenversicherung

Bei der Restkostenversicherung wird nur der Teil der Kosten abgedeckt, der nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen wird – vgl. das vorherige Beispiel. Ob eine solche Versicherung tatsächlich benötigt wird, muss individuell geprüft werden.mehr

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Taiwan / 1.2.3 Restkostenversicherung

Bei der Restkostenversicherung wird nur der Teil der Kosten abgedeckt, der nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen wird – vgl. das vorherige Beispiel. Ob eine solche Versicherung tatsächlich benötigt wird, muss individuell geprüft werden.mehr

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Mexiko / 1.2.3 Restkostenversicherung

Bei der Restkostenversicherung wird nur der Teil der Kosten abgedeckt, der nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen wird – vgl. das vorherige Beispiel. Ob eine solche Versicherung tatsächlich benötigt wird, muss individuell geprüft werden.mehr

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Vereinigte Arabische Emirate / 1.2.3 Restkostenversicherung

Bei der Restkostenversicherung wird nur der Teil der Kosten abgedeckt, der nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen wird – vgl. das vorherige Beispiel. Ob eine solche Versicherung tatsächlich benötigt wird, muss individuell geprüft werden.mehr

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Mindestlohn / Zusammenfassung

Begriff Der Begriff Mindestlohn bezeichnet die durch (allgemeinverbindliche) Tarifverträge oder gesetzlich festgelegte Lohnuntergrenze. Das "Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns" (Mindestlohngesetz – MiLoG) begründet einen umfassenden gesetzlichen Anspruch für jeden Arbeitnehmer auf Zahlung eines Mindestlohns. Seit dem 1.1.2024 gilt ein Mindestlohn in Höhe von ...mehr

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Rückforderung von Corona-Hi... / 4. Verbundene Unternehmen bei Überbrückungshilfen

Bei Vorliegen eines Unternehmensverbunds darf nur ein Antrag auf Überbrückungshilfe für alle Unternehmen gestellt werden. Im Rahmen der Schlussabrechnung müssen nun Unternehmensverbünde, die bei Antragstellung nicht gesehen wurden, angegeben werden. Hieraus ergibt sich dann in aller Regel eine Reduzierung der Corona-Überbrückungshilfe, da interne Kosten zwischen den Verbundu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.3 Aufzeichnung der Aufwendungen für Reisevorleistungen (§ 25 Abs. 5 Nr. 2 UStG)

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.6 Unentgeltliche bzw. teilentgeltliche Reiseleistungen

Rz. 81 Wird eine Reise einem Betriebsangehörigen als unentgeltliche Wertabgabe i. S. d. § 3 Abs. 9a Nr. 2 UStG (z. B. als Incentive-Reise oder im Rahmen eines Betriebsausflugs) oder gegen Entgelt überlassen, so bewirkt der Unternehmer damit eine Reiseleistung i. S. v. § 25 UStG (Rz. 3 sowie Bsp. 4 u. 5 in Rz. 34a). Bei unentgeltlichen Reiseleistungen fehlt es an Aufwendungen...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Allgemeines

Rz. 63 Bemessungsgrundlage für die einheitliche sonstige Leistung des Reiseunternehmers ist nach § 25 Abs. 3 S. 1 UStG – abweichend von den Grundsätzen des § 10 UStG – lediglich die Differenz (Marge) zwischen dem vom Leistungsempfänger (Reisenden) zu zahlenden Betrag[1] und dem Betrag, den der Unternehmer für die in Anspruch genommenen Reisevorleistungen aufwendet. Diese Red...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Gemischte Reiseleistungen

Rz. 74 Treffen bei einer Reise Leistungen des Unternehmers mit eigenen Mitteln und Leistungen Dritter (Reisevorleistungen) zusammen (Rz. 49), so sind für die Berechnung der Marge die eigenen Leistungen grundsätzlich im prozentualen Verhältnis zu den Fremdleistungen (Reisevorleistungen) aus dem Reisepreis auszuscheiden. Die eigenen Leistungen sind dabei nach Verwaltungsauffas...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 2.2 Auswirkungen bei Verzicht auf die Steuerfreiheit

Der Arbeitnehmer kann hinsichtlich seiner Aufwendungen für die betriebliche Altersversorgung verlangen, dass diese die Voraussetzungen für eine Förderung nach § 10a oder Abschn. XI des EStG erfüllen. Damit verbunden ist der Wegfall der Steuerfreiheit. In diesem Fall handelt es sich um beitragspflichtiges Arbeitsentgelt. Mangels Beitragsersparnis entfällt auch ein ansonsten m...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1.2 Kapitalflussrechnung

Rz. 28 Als Zusatzinstrument für die Dokumentation von Entwicklung, Herkunft und Verwendung der Finanzmittel eignet sich die Kapitalflussrechnung (KFR), da durch diese im Jahresabschluss neben der Darstellung von Vermögen und Kapital als Stichtagswerte in der Bilanz sowie der Erträge und Aufwendungen als Zeitraumrechnung in der GuV auch die Ein- und Auszahlungen der betrachte...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Entstehung, Entwicklung und unionsrechtliche Grundlage der Vorschrift

Rz. 1 Die Besteuerung von Reiseleistungen nach § 25 UStG zählt zu den besonderen Besteuerungsformen (Sechster Abschnitt des UStG), da hier die Differenz von Reiseerlösen und Reisevorleistungen Besteuerungsgrundlage ist, statt des allgemeinen Systems der Umsatzbesteuerung mit Vorsteuerabzug. Mit § 25 UStG ist diese Sonderregelung in das UStG 1980 aufgenommen worden, die in de...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4 Gemischte Reiseleistungen und teilweise Steuerfreiheit

Rz. 77 Erbringt der Reiseunternehmer im Rahmen einer Pauschalreise gemischte Reiseleistungen (vgl. dazu Rz. 49 und 74) und ist die unter Inanspruchnahme von Reisevorleistungen bewirkte sonstige Leistung des Reiseunternehmers teils nach § 25 Abs. 2 UStG steuerfrei und teils steuerpflichtig, so muss eine zweifache Aufteilung des Reisepreises erfolgen. Zunächst ist der auf die ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3 Teilweise steuerfreie Reiseleistungen

Rz. 76 Ist die einheitliche sonstige Leistung teils steuerfrei und teils steuerpflichtig, so ist die Bemessungsgrundlage für die unter § 25 UStG fallenden Umsätze im Verhältnis der Reisevorleistungen i. S. v. § 25 Abs. 2 UStG zu den übrigen Reisevorleistungen aufzuteilen. Beispiel (nach Abschn. 25.3 Abs. 3 Beispiel 1 UStAE): Reiseveranstalter R mit Sitz in Bonn führt eine Flu...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 2.1 Höhe des SV-Freibetrags

Steuerfreie Zuwendungen an Pensionskassen, Pensionsfonds oder Direktversicherungen nach § 3 Nr. 63 Sätze 1 und 2 EStG sind im Kalenderjahr bis zur Höhe von insgesamt 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (2024: 302 EUR monatlich, 3.624 EUR jährlich; 2023: 292 EUR monatlich, 3.504 EUR jährlich) nicht dem sozialversicherungspflichtigen Arbeitse...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7.5 Berichtsintensität, Prüfung und Offenlegung

Rz. 154 Der Zahlungsbericht ist jährlich (§ 341s Abs. 1 HGB) und dabei in Übereinstimmung mit dem jeweiligen Gj aufzustellen (§ 341r Nr. 8 HGB). Damit sind auch verkürzte Berichtszeiträume denkbar, wenn ein Rumpfgeschäftsjahr eingefügt wird. Diese Regelung ist ausweislich des Gesetzesentwurfs erforderlich, damit die Rechnungslegung eines Unt einheitlich erstellt wird und nac...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5 Reisevorleistungen, Eigenleistungen, gemischte Reiseleistungen

Rz. 35 Die Sonderregelung des § 25 UStG ist nur anwendbar, wenn der Reiseunternehmer zur Bewirkung der Reiseleistungen sog. Reisevorleistungen in Anspruch nimmt (§ 25 Abs. 1 S. 1 UStG). Reisevorleistungen sind gem. § 25 Abs. 1 S. 5 UStG Lieferungen und sonstige Leistungen Dritter (der eigentlichen Leistungsträger), die dem Reisenden unmittelbar zugutekommen. Der Reiseunterne...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.5 Vermutung der Darstellung des tatsächlichen Bilds bei Kleinstkapitalgesellschaften

Rz. 87 In § 264 Abs. 2 Satz 5 HGB wird für den nach den Vorschriften für KleinstKapG aufgestellten Jahresabschluss die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bilds der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermutet. Letztlich wird damit eine Beweislasterleichterung[1] ins Gesetz eingeführt, die für KleinstKapG zunächst immer für eine Erfüllung der Gen...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 3.10 Vervielfältigungsregelung bei Beendigung des Dienstverhältnisses

Der Gesetzgeber fördert den Aufbau von betrieblicher Altersversorgung bei Beendigung des Dienstverhältnisses durch eine großzügige Sonderregelung.[1] Beiträge zur Zukunftssicherung eines Arbeitnehmers, die aus Anlass der Beendigung des Dienstverhältnisses erbracht werden, bleiben im Rahmen einer sog. Vervielfältigungsregelung steuerfrei. Die Anwendung dieser Vervielfältigung...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Wesentlicher Inhalt, Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 5 Die Sonderregelung des § 25 UStG gilt nur für Reiseleistungen i. S. dieser Vorschrift, d. h., der Reiseunternehmer muss die Leistungen gegenüber dem Reisenden im eigenen Namen erbringen, auf eigene Rechnung, aber auch fremde Rechnung,[1] die Leistungen dürfen sowohl für den unternehmerischen Bereich als auch nicht für das Unternehmen des Leistungsempfängers bestimmt sein...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 2.5 Pauschalversteuerte Bezüge

Dem Arbeitsentgelt sind Beiträge, die nach § 40b EStG a. F. (in der am 31.12.2004 geltenden Fassung) pauschal versteuert werden, nicht zuzurechnen, die zusätzlich[1] zu Löhnen und Gehältern gewährt werden. Die Pauschalversteuerung nach dieser Vorschrift ist bis zur Höhe von 1.752 EUR kalenderjährlich möglich. Werden die Aufwendungen vom Arbeitgeber finanziert und nach § 40b ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.2 Art der Leistung

Rz. 27 Im Gegensatz zum früheren Recht[1] gelten alle bei der Durchführung einer Reise an einen Leistungsempfänger erbrachten Leistungen (wie Beförderung, Hotelunterbringung, Verpflegung) als einheitliche sonstige Leistung des Reiseveranstalters an den Reisenden[2], soweit der Reiseveranstalter gegenüber dem Leistungsempfänger im eigenen Namen auftritt, für die Durchführung ...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 2 Zufluss von Arbeitslohn in der Ansparphase

Wird die betriebliche Altersversorgung über eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder eine Direktversicherung (externe Durchführungswege) durchgeführt, führt dies im Zeitpunkt der Zahlung der Beiträge durch den Arbeitgeber an die Versorgungseinrichtung (Ansparphase) zu einem Zufluss von Arbeitslohn[1], wenn der Arbeitnehmer der Zukunftssicherungsmaßnahme ausdrücklich oder...mehr