Fachbeiträge & Kommentare zu Aufwendungen

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / dd) Erweitertes Kürzungsrecht nach § 2318 Abs. 3 BGB

Rz. 60 Praktische Probleme bereitet das sog. erweiterte Kürzungsrecht nach § 2318 Abs. 3 BGB. Dem reinen Wortlaut nach liest sich die Vorschrift so, dass der pflichtteilsberechtigte Erbe Vermächtnisse und Auflagen soweit kürzen kann, dass ihm sein eigener Pflichtteilsanspruch verbleibt. Allerdings ist zu beachten, dass dies nur in Ansehung einer weiteren Pflichtteilslast ("w...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Beim Privataufgebot der Miterben handelt es sich um einen auf Kosten (§ 112 I 3, KV 12410 GNotKG) des veranlassenden Miterben erfolgenden privaten Gläubigeraufruf (Grüneberg/Weidlich § 2061 Rz 1), der auch dem bereits unbeschränkbar Haftenden zusteht. Es begrenzt, gleichsam als Belohnung für die ordnungsgemäße Nachlassabwicklung, seine Haftung auf den ihrem rechnerische...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Grundsatz.

Rn 34 Für Heiz- und Warmwasserkosten bedarf es mit Blick auf § 2 HeizkostenV grds keiner Umlegungsvereinbarung (BGH NJW 12, 1141 [BGH 01.02.2012 - VIII ZR 156/11] Rz 12). Bei einer danach unzulässigen Inklusiv- oder Teilinklusivmiete oder Pauschale (§ 535 Rn 177) sind der Heiz- und Warmwasserkostenanteil aus der Miete herauszunehmen und ist der darauf entfallene Mietanteil a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Erstmals genutzt.

Rn 3 Nutzung ist der Gebrauchsvorteil, den der Eigentümer aus einer §§ 555d ff unterfallenden Wohnung zieht. Erstmals genutzt wird eine Wohnung, wenn weder der Vermieter selbst noch irgendein Dritter aus ihr vorher Gebrauchsvorteile gezogen hat – wenn sie also vorher nicht zu Wohn- oder gewerblichen Zwecken gegen Entgelt zur Verfügung stand. Dass andere Wohnungen in demselbe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Verjährungshemmung nach S 2.

Rn 12 Die Regelung zur Verjährungshemmung in § 771 2 soll dem Gläubiger die notwendige Zeit verschaffen, den nach § 771 1 erforderlichen Vollstreckungsversuch (s Rn 5 f) gegen den Hauptschuldner zu ermöglichen. Für den Beginn der Verjährungshemmung iSv § 209 ist nach § 771 2 erforderlich, dass der Bürge die Einrede erhebt, sich also erklärt. Dazu kann er nicht gezwungen werd...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Rücknahmepflicht des Verkäufers (S 2).

Rn 37 Bei einem berechtigten Interesse des Käufers ist der Verkäufer verpflichtet, die Kaufsache nach den Grundsätzen des Rücktrittsrechts zurückzunehmen und ggf zu entsorgen (Frankf ZGS 08, 315, 317 ff; Köln ZGS 06, 77, 78; HP/Faust Rz 25; Lorenz NJW 09, 1633, 1634 f; Unberath/Cziupka JZ 09, 313, 314). Der iRd Umsetzung der WKRL ergänzte S 2 normiert nun die ohnehin schon a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Anspruchsberechtigter.

Rn 17 Anspruchsberechtigt ist grds der pflichtteilsberechtigte Nichterbe (BGH NJW 90, 180 [BGH 04.10.1989 - IVa ZR 198/88]; 93, 2737 [BGH 02.06.1993 - IV ZR 259/92]) und, wie beim Auskunftsanspruch, ausnahmsweise nach § 242 der pflichtteilsberechtigte Erbe gegen den Beschenkten (Rn 2; Staud/Herzog Rz 137), wobei hier bzgl des Pflichtteilsergänzungsanspruchs anders als nach §...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Haben die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart, sind die Betriebskosten vorbehaltlich anderweitiger Vorschriften nach dem Anteil der Wohnfläche umzulegen. 2Betriebskosten, die von einem erfassten Verbrauch oder einer erfassten Verursachung durch die Mieter abhängen, sind nach einem Maßstab umzulegen, der dem unterschiedlichen Verbrauch oder der unterschiedlichen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Vereinbart ein Unternehmer in einem Vertrag mit einem Verbraucher über ein laufendes Konto ohne eingeräumte Überziehungsmöglichkeit ein Entgelt für den Fall, dass er eine Überziehung des Kontos duldet, müssen in diesem Vertrag die Angaben nach Artikel 247 § 17 Absatz 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche auf einem dauerhaften Datenträger enthalten sein...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anzeigepflicht.

Rn 3 Die Anzeige ist keine Wirksamkeitsvoraussetzung für die Hinterlegung. Sie kann formfrei erfolgen. Die Anzeige ist nicht auf Herbeiführung von Rechtsfolgen gerichtet und damit kein Rechtsgeschäft (aA JPKZ/Habermeier Rz 4; Staud/Olzen Rz 6), stellt aber eine geschäftsähnliche Handlung dar. Sie kann ferner als Anerkenntnis iSd § 212 I Nr 1 zu werten sein. Bei mehreren Ford...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Elterliches Sorgerecht.

Rn 68 Das elterliche Sorgerecht ist grds nach § 823 I geschützt. Der Zuweisungsgehalt ergibt sich aus §§ 1626 ff. Ersatzansprüche kommen insb in Betracht für die Kosten der Ermittlung des Aufenthaltsortes des Kindes (BGHZ 111, 168, 172 ff) und seiner Rückführung sowie für Mehraufwendungen zur Wahrnehmung des Umgangsrechts eines nicht sorgeberechtigten Elternteils (BGHZ 151, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Kostenanschlag.

Rn 2 § 649 I setzt einen Kostenanschlag iSd Vorschrift voraus. Um einen solchen handelt es sich, wenn der Unternehmer iRd Vertragsanbahnung aus seiner fachmännischen Sicht Angaben zu den voraussichtlich durch die Herstellung des Gewerkes erforderlichen Kosten macht (Grüneberg/Retzlaff § 650 Rz 1; AnwK/Raab § 650 Rz 4), nach denen der Besteller kalkulieren kann und kalkuliert...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Voraufteilung auf Umlegungsbezugspunkte.

Rn 70 Entstehen Kosten für mehrere Umlegungsbezugspunkte (Rn 46 ff) einheitlich, müssen sie vor der Verteilung auf die Umlegungsbezugspunkte aufgeteilt werden (LG Köln WuM 01, 496 [LG Köln 09.01.2001 - 12 S 217/00]). Nach welchen Kriterien dies zu erfolgen hat, richtet sich nach der Art und Weise des einheitlichen Anfalls und den jeweiligen tatsächlichen Gegebenheiten.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. VOB/B.

Rn 25 Der für den VOB/B-Vertrag in § 13 I VOB/B niedergelegte Sachmangelbegriff entspricht inhaltlich dem des § 633 II, nennt aber ausdrücklich die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik als Kriterium für die Mangelfreiheit. Der wichtigste Unterschied zum BGB-Werkvertragsrecht besteht in der Regelung des § 4 VII VOB/B , wonach der Auftragnehmer auch solche Leistungen, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck.

Rn 1 § 2329 setzt einen Erbfall und einen Anspruch eines Pflichtteilsberechtigten gegen den Erben nach § 2325 voraus. Die §§ 2325, 2329 sind dem Grunde nach gleich (BGH NJW 74, 1327 [BGH 29.05.1974 - IV ZR 163/72]). In Ergänzung zu § 2325 haftet nach § 2329 subsidiär der Beschenkte mit dem erlangten Geschenk, wenn der Erbe zur Ergänzung nicht verpflichtet ist. Anders als der...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Anlage und Verzinsung der geleisteten Barkaution.

Rn 15 Der Vermieter von Wohnraum hat die Kaution von seinem eigenen Vermögen getrennt insolvenzfest (§ 47 InsO; BGH ZMR 15, 847; Feßler, 10 Jahre MietRRefG, S 451, 453) bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen (offenes Treuhandkonto). Die Zinsen/Erträge stehen dem Mieter zu, da der Vermieter nach Sinn und ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Wohnungseigentum.

Rn 18 § 556c I 1 gilt in einer Wohnungseigentumsanlage im Verhältnis eines Mieters zu einem WEigtümer, der ihm eine Wohnung vermietet. Im Verhältnis zwischen der gdW und den WEigtümern ist § 556c I 1 hingegen nicht anwendbar. Ob die Versorgung umgestellt wird, können die WEigtümer nach billigem Ermessen beschließen. Der Beschluss unterfällt entweder § 20 I WEG oder § 19 II W...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Steuerrecht.

Rn 11 Die erbvertragliche Zuwendung ist steuerpflichtig (§ 3 Nr I 1 ErbStG). Die Steuer entsteht mit dem Tod des Erblassers (§ 9 I Nr 1 ErbStG). Der Begünstigte kann vom Erwerb abzugsfähige Nachlassverbindlichkeiten, insb Kosten, die ihm unmittelbar im Zusammenhang mit der Abwicklung, Regelung oder Verteilung des Nachlasses oder mit der Erlangung des Erwerbs entstehen (§ 10 ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 303 BGB – Recht zur Besitzaufgabe.

Gesetzestext 1Ist der Schuldner zur Herausgabe eines Grundstücks oder eines eingetragenen Schiffs oder Schiffsbauwerks verpflichtet, so kann er nach dem Eintritt des Verzugs des Gläubigers den Besitz aufgeben. 2Das Aufgeben muss dem Gläubiger vorher angedroht werden, es sei denn, dass die Androhung untunlich ist. Rn 1 Zweck dieser Norm ist die Entlastung des Schuldners (HP/L...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Vereinbarungen.

Rn 8 Nach IV können Zahlungsnutzer und der jeweilige Zahlungsdienstleister von den I–III abweichende Vereinbarungen über spätere Zeitpunkte für die Unwiderruflichkeit treffen. Eine solche Vereinbarung bindet nur die Vertragsparteien und nicht auch weitere an dem Zahlungsvorgang beteiligte Zahlungsdienstleister. Eine Vorverlagerung der Unwiderruflichkeit durch Vereinbarung ko...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Haben die Ehegatten den Bestand und den Wert des einem Ehegatten gehörenden Anfangsvermögens und der diesem Vermögen hinzuzurechnenden Gegenstände gemeinsam in einem Verzeichnis festgestellt, so wird im Verhältnis der Ehegatten zueinander vermutet, dass das Verzeichnis richtig ist. (2) 1Jeder Ehegatte kann verlangen, dass der andere Ehegatte bei der Aufnahme des Verzeich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Bedarf der Mutter.

Rn 4 Für den Bedarf ist gem III 1, § 1610 I die Lebensstellung der unterhaltsberechtigten Mutter maßgebend. Von Bedeutung ist ihr Einkommen, das sie ohne Geburt des Kindes gehabt hätte. Im Ergebnis darf sie mit eigenem Einkommen aber nicht mehr zur Verfügung haben als dem Unterhaltspflichtigen verbleibt (BGH FuR 10, 286). Nunmehr hat der BGH offen gelassen, ob dieser Halbtei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Funktionen.

Rn 1 Die Vorschrift verfolgt drei sehr verschiedene Zwecke: I hilft dem Geschädigten, der bei Unmöglichkeit oder nicht genügender Herstellung mit § 249 nicht zum Erfolg kommt. Dagegen hilft II 1 dem Schädiger, der sich vor den Kosten einer unverhältnismäßig teuren Herstellung soll schützen können. Beide Tatbestände schließen sich gegenseitig aus. Der später im Zusammenhang m...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Verzug (Abs 1, §§ 497f).

Rn 7 Bei Verzug des Darlehensnehmers mit Tilgungsraten bemisst sich der Verzögerungsschaden des Darlehensgebers abstrakt gem § 497 I 1, konkret gem § 497 I 2. Auch § 497 II ist trotz des fehlenden Verweises in I entsprechend anwendbar (ausf BeckOGK/Harnos Rz 23 ff; MüKo/Weber Rz 11; Schürnbrand WM 16, 1105, 1108; wohl auch Bülow/Artz Rz 17, 29; aA 14. Aufl/Nobbe). Die Verrec...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Sonstiges.

Rn 6 Zum Erfordernis einer Genehmigung des FamGs verwies II 2 aF auch auf § 2290 III; ab 1.1.23 entfällt dieser Verweis und ist die Genehmigungsbedürftigkeit in § 1851 Nr 8 geregelt. Zur Pflicht zu belehren, dies auf der Urkunde festzuhalten und aktenkundig zu machen s § 2256 I 2. Funktionell zuständig ist für die Rückgabe der Rechtspfleger (§ 3 Nr 2c RPflG), werden Erbvertr...mehr

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§ 12 Das anwaltliche Mandat... / 1. Allgemeines

Rz. 20 Bei pflichtteilsrechtlichen Mandaten stellt sich oftmals die Frage, wie sich die anwaltlichen Gebühren berechnen, wenn entweder mehrere Auftraggeber oder mehrere anwaltlich vertretene Gegner vorhanden sind. Vertritt der Rechtsanwalt mehrere Pflichtteilsberechtigte gegenüber dem Erben, ist zu prüfen, ob es sich hierbei um mehrere Auftraggeber i.S.d. § 7 RVG handelt. Ge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Pflichten/Reisepreis (I 2).

Rn 16 Der Reisende hat den im Reisevertrag (Rn 26) vereinbarten Reisepreis (zur Endpreisangabe für jeden Flug in elektronischem Buchungssystem s EuGH 15.1.15 – C-573/13) einschließlich Nebenkosten (vgl § 1 I PAngVO) sowie vereinbarte Zusatzkosten zB für Transport, Visa, Versicherungen zu zahlen (I 2). Er ist grds nach Beendigung der Reise fällig (BTDrs 18/10822, 91; aA: § 32...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Grundsatz.

Rn 23 Der Ergänzungswert wird ermittelt, indem zunächst durch Hinzurechnung (ohne Berücksichtigung von Kosten) des geschätzten Werts des Geschenks (S) zum nach § 2311 maßgebenden Nachlassbestand (N) und unter Berücksichtigung des halben gesetzlichen Erbteils des Ergänzungsberechtigten (1/2Q) ein fiktiver Ergänzungserbteil ermittelt wird (N+S)/2Q. Die Differenz dieser Summe z...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Überblick.

Rn 1 § 10 trägt dem Nebeneinander von gemE und SonderE, Besonderheiten des gemeinsamen Gebrauchs einschließlich dessen Kosten etc Rechnung. Inhaber des gemE sind die WEigtümer in Bruchteilsgemeinschaft als Miteigentümer (Vor §§ 1–49 Rn 1), §§ 741 ff, 1008 ff BGB. Inhaber der jeweiligen Wohnungseigentumsrechte (Vor §§ 1–49 Rn 11) sind jew die WEigtümer. Es ist zwischen den WE...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Testierfreiheit und Sozialleistungen.

Rn 18 Als sittenwidrig wurde es zT auch angesehen, wenn ein Erblasser, zu dessen pflichtteilsberechtigten Angehörigen ein Empfänger von Sozialhilfe zählt, Zuwendungen an ihn so gestaltet, dass diese nicht dem Zugriff des Sozialhilfeträgers ausgesetzt sind (›Behindertentestament‹, LG Konstanz FamRZ 92, 360; LG Flensburg NJW 93, 1866; krit Staud/Otte vor § 2064 Rz 168; Damrau ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Vereinbarung.

Rn 23 Es kann vereinbart werden, dass zB nur die WEigtümer, deren SonderE in einem Gebäude oder Gebäudekomplexe liegt und die mit den dortigen WEigtümern eine ›Untergemeinschaft‹ bilden, bei Beschl stimmberechtigt sind, bspw zu Erhaltungsmaßnahmen, die ein zur jeweiligen Untergemeinschaft gehörendes Gebäude betreffen (BGH NZM 21, 692 [BGH 16.07.2021 - V ZR 163/20] Rz 16), we...mehr

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zfs 08/2024, Keine Deckung ... / 2 Aus den Gründen:

Die Kl. kann von der Bekl. weder Deckungsschutz noch Schadensersatz verlangen. 1. Der geltend gemachte Rechtsschutzfall – ein behaupteter Verstoß der Audi AG gegen europäische Abgasvorschriften, der diese zum Schadensersatz in Gestalt des sog. Differenzschadens verpflichtet – ist in der von der Kl. unterhaltenen Verkehrs-Rechtsschutzversicherung nicht versichert. a) Im Tatsäch...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 9.2 Umsatzsteuer

Tz. 103 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Treten ausländische Sportler im Inland auf, erbringen sie im Regelfall auch eine sonstige Leistung i. S. v. § 1 Abs. 1 Nr. 1, §§ 2, 3 Abs. 9 UStG (Anhang 5). Steuerschuldner sind aber nicht die ausländischen Sportler, vielmehr schuldet der Verband/Verein als Leistungsempfänger die Umsatzsteuer (s. § 13b Abs. 2 Nr. 1, Abs. 5 und 6 UStG, Anha...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Geschäftsführung ohne Auftrag.

Rn 3 Der vorläufige Erbe hat die Interessen des endgültigen Erben, des Testamentsvollstreckers oder des Nachlasspflegers zu wahren und dessen wirklichen oder mutmaßlichen Willen zu berücksichtigen. Bei schuldhafter Pflichtverletzung haftet der vorläufige dem endgültigen Erben, wobei dieser Anspruch zum Nachlass gehört (Celle MDR 70, 1012 [OLG Celle 09.06.1970 - 10 U 196/69])...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 981 BGB – Empfang des Versteigerungserlöses.

Gesetzestext (1) Sind seit dem Ablauf der in der öffentlichen Bekanntmachung bestimmten Frist drei Jahre verstrichen, so fällt der Versteigerungserlös, wenn nicht ein Empfangsberechtigter sein Recht angemeldet hat, bei Reichsbehörden und Reichsanstalten an den Reichsfiskus [jetzt] Bundesbehörden und Bundesanstalten an den Fiskus des Bundes, bei Landesbehörden und Landesanst...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Anwendung der AO und Rechtsweg

Rn. 125 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Für die Festsetzung und Auszahlung des Kindergeldes als Steuervergütung gelten die Vorschriften der AO (§ 1 Abs 1 AO, vgl BT-Drs 13/1557, 140; BFH v 06.05.2011, III B 130/10, BFH/NV 2011, 1353; BFH v 19.11.2008, III R 108/06, BFH/NV 2009, 357; BVerfG v 06.04.2011, 1 BvR 1765/09, HFR 2011, 812). Dies gilt auch für die Vorschriften über die S...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Andere Schäden.

Rn 26 Bei Nichtleistung kann dem Käufer (durch anderweitige Beschaffung) oder dem Verkäufer (durch anderweitige Veräußerung) ein Deckungsgeschäft obliegen; das soll nach den Umständen des Einzelfalls zu entscheiden sein (etwa BGH NJW 97, 1231, 1232 [BGH 17.01.1997 - V ZR 285/95] mN). Der Reisende kann iRd § 651c II mit einer gleichwertigen Ersatzunterkunft vorlieb nehmen müs...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Überblick.

Rn 12 Die erforderlichen Erhaltungskosten müssen errechnet werden. Ist eine konkrete Angabe nicht möglich, können sie subsidiär (s.a. Hinz NZM 13, 209, 223) nach § 559 II Hs 2 analog § 287 ZPO geschätzt werden (BGH NJW 15, 934 [BGH 17.12.2014 - VIII ZR 88/13] Rz 45). Mit einer Schätzung sollen überzogene Anforderungen an die Berechnung des Abzugs vermieden werden (BTDrs 17/1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Haftung Dritter im Falle der Tötung oder Verletzung eines Partners.

Rn 24 Da innerhalb der nichtehelichen Lebensgemeinschaft – mit Ausnahme des Anspruchs aus § 1615l – keine gesetzlichen Unterhaltsansprüche bestehen, hat der hinterbliebene Partner gegen den Dritten nach der durch diesen erfolgten Tötung des Lebensgefährten keinen Anspruch aus § 844 II (Hamm FamFR 13, 103; vgl auch Löhnig FamRZ 17, 1558 ff), auch dann nicht, wenn die Partner ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Überblick.

Rn 5 Die Betriebskosten (§ 556 Rn 3 ff) müssen sich tatsächlich erhöht haben (Kinne ZMR 01, 873). Vergleichszeitpunkt ist der Zeitpunkt des Mietvertragsabschlusses, wenn die Betriebskostenpauschale seither unverändert geblieben ist (AG Berlin-Neukölln GE 91, 253). Wurde diese bereits erhöht oder ermäßigt, gleichgültig, ob einseitig oder einvernehmlich, ist der Zeitpunkt der ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Die Regel.

Rn 4 Sie steht in I: Der Schadensersatz wird als Geldrente geschuldet. Das ist auch sachlich begründet. Denn der zu ersetzende Erwerbsschaden und die Kosten für vermehrte Bedürfnisse entstehen gleichfalls erst im Lauf der Zeit. Auch werden so Spekulationen über die mutmaßliche Fortdauer der Schäden vermieden; Veränderungen können leicht über § 323 ZPO berücksichtigt werden. ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2384 BGB – Anzeigepflicht des Verkäufers gegenüber Nachlassgläubigern, Einsichtsrecht.

Gesetzestext (1) 1Der Verkäufer ist den Nachlassgläubigern gegenüber verpflichtet, den Verkauf der Erbschaft und den Namen des Käufers unverzüglich dem Nachlassgericht anzuzeigen. 2Die Anzeige des Verkäufers wird durch die Anzeige des Käufers ersetzt. (2) Das Nachlassgericht hat die Einsicht der Anzeige jedem zu gestatten, der ein rechtliches Interesse glaubhaft macht. Rn 1 D...mehr

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zfs 08/2024, Gesonderte Ver... / 1 Sachverhalt

In einer vor dem LG Potsdam anhängig gewesenen urheberrechtlichen Streitigkeit ließ sich die der deutschen Sprache nicht mächtigen Klägerin durch einen – deutschen – Prozessbevollmächtigten vertreten. Dieser Rechtsanwalt übersetzte der Klägerin schriftlich das gerichtliche Protokoll, ein gegen die Beklagte ergangenes Versäumnisurteil nebst Rechtsbehelfsbelehrung, den Verglei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Rechtsfolgen.

Rn 15 Bei einem Verstoß gg die Rechtspflichten aus I–III ist ein geschlossener Darlehensvertrag nicht etwa nichtig. Es kommt bei einer fehlerhaften, dh einer aus Sicht ex ante nicht mehr vertretbaren Finanzierungsberatung vielmehr nur ein Schadensersatzanspruch des Darlehensnehmers aus §§ 280 I, 311 (Harnos BKR 18, 99, 103 f; Buck-Heeb BKR 15, 177, 182; Buck-Heeb/Lang ZBB 16...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Sonstige Titel (I Nr 4–6).

Rn 5 Gleiche Wirkung wie die rechtskräftige Feststellung hat wegen I Nr 4 die Titulierung eines Anspruchs aus vollstreckbaren Urkunden (§ 794 I Nr 5 ZPO) oder in Form vollstreckbarer Vergleiche (§ 794 I Nr 1 ZPO); gleichsteht der Schuldenbereinigungsplan nach § 308 I 2 InsO. Private Anerkenntnisse bzgl streitiger Ansprüche, die eine ansonsten wegen drohender Verjährung zu er...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Die Höhe des Vergütungsanspruchs für den infolge einer Anordnung des Bestellers nach § 650b Absatz 2 vermehrten oder verminderten Aufwand ist nach den tatsächlich erforderlichen Kosten mit angemessenen Zuschlägen für allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn zu ermitteln. 2Umfasst die Leistungspflicht des Unternehmers auch die Planung des Bauwerks oder der Außenanl...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufsausbildung: Vorausset... / 4.3 Ausbildungsmittel und Prüfungsgebühren

§ 14 Abs. 1 Nr. 3 BBiG beschreibt die mit § 12 Abs. 2 Nr. 1 BBiG korrespondierende Pflicht, dass dem Auszubildenden die notwendigen Mittel für die Ausbildung und Prüfung kostenlos zur Verfügung gestellt werden müssen. Dass etwaige Prüfungsgebühren vom Ausbildenden übernommen werden müssen, ergibt sich zusätzlich aus § 37 Abs. 4 BBiG. Hinweis Digitales mobiles Ausbilden Wegen d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Bei Benachteiligungen nach den §§ 611a, 611b und 612 Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder sexuellen Belästigungen nach dem Beschäftigtenschutzgesetz ist das vor dem 18. August 2006 maßgebliche Recht anzuwenden. (2) 1Bei Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft sind die §§ 19 bis 21 nicht auf Schuldverhältnisse anzuwenden, die vor dem...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Verträge über die Lieferung von digitalen Inhalten.

Rn 9 Handelt es sich bei dem zusammenhängenden Vertrag um einen Vertrag über die Lieferung von digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger gespeichert werden, findet § 358 IV 2 entsprechende Anwendung. Der Verbraucher hat unter den dort genannten Voraussetzungen dem Unternehmer für die bis zum Widerruf gelieferten digitalen Inhalte Wertersatz zu leisten....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Folgen für die Forderung.

Rn 3 Durch die Befriedigung geht die Forderung auf den Eigentümer in ihrem Bestand bei Befriedigung des Gläubigers (ggf also mit Kosten und Zinsen) über, bei teilw Befriedigung aber nur teilw und im Rang nach dem Recht des Gläubigers (§ 774 I 2) und mit den Einwendungen des Schuldners (§ 774 I 3). Haften Mehrere gesamtschuldnerisch, erwirbt der Eigentümer die Forderung gegen...mehr