Fachbeiträge & Kommentare zu Aufwendungen

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Dem Patienten ist auf Verlangen unverzüglich Einsicht in die vollständige, ihn betreffende Patientenakte zu gewähren, soweit der Einsichtnahme nicht erhebliche therapeutische Gründe oder sonstige erhebliche Rechte Dritter entgegenstehen. 2Die Ablehnung der Einsichtnahme ist zu begründen. 3 § 811 ist entsprechend anzuwenden. (2) 1Der Patient kann auch elektronische Abschr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Verständlichkeit.

Rn 7 Die Verständlichkeit der Aufklärung (II 1 Nr 3) ist durch den konkreten Empfängerhorizont bedingt. Fehlen dem Patienten nach eigener Aussage oder nach Einschätzung des Behandelnden hinreichende Sprachkenntnisse, ist der Aufklärende zur Beiziehung eines Dolmetschers, bei fehlendem Hörvermögen zur Beiziehung eines Gebärdendolmetschers auf Kosten des Patienten gehalten (BT...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Insolvenz, Einzelzwangsvollstreckung und Zwangsverwaltung auf Vermieterseite.

Rn 22 Die Barkaution geht zunächst in das Vermögen des Vermieters über. Unterbleibt eine vorgeschriebene gesonderte Anlage, ist der Anspruch des Mieters auf Rückzahlung der Kaution und der Schadenersatzanspruch wegen Unterlassens der gesonderten Anlage im Fall der Vermieterinsolvenz eine einfache Insolvenzforderung nach § 38 InsO (BGH ZMR 08, 280, Eckert ZMR 10, 9, Timme NZM...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Anwendung bei der Gewinnermittlung nach §§ 5a und 13a EStG

Rn. 1657f Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Die FinVerw geht davon aus, dass bei der Gewinnermittlung nach § 5a EStG und § 13a EStG der § 4 Abs 4a EStG keine Anwendung findet (BMF BStBl I 2018, 1207 Tz 42). Hinsichtlich § 5a EStG ist der Auffassung der FinVerw zuzustimmen, da es bei dieser Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen nicht auf die tatsächlichen Schuldzinsbelastungen ankom...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Bedenke den worst-case

Rz. 571 [Autor/Stand] Den worst-case zu bedenken, bedeutet zunächst eine Überprüfung der Bewertung der Steufa. Trifft deren rechtliche Beurteilung anhand des von der Steufa zugrunde gelegten Sachverhalts zu? Dies ist oft, aber längst nicht immer der Fall. Wer darstellen kann, dass der seitens der Steufa angenommene Sachverhalt keinen Straftatbestand erfüllt, z.B. weil die Fa...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Berechtigter.

Rn 43 Nach § 16 II 1 steht das Recht, von einem WEigtümer Zahlung des Hausgeldes zu verlangen, allein der GdW zu (s.a. BGH ZMR 17, 570 Rz 7). Der einzelne WEigtümer ist grds nicht im Wege der actio pro socio zur Geltendmachung des Hausgeldes befugt (s.a. BGH ZMR 17, 570 Rz 8). Durch die Nichtzahlung des Hausgeldes verletzt ein WEigtümer nicht seine Pflichten aus dem Gemeinsc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Durch einen Einzelzahlungsvertrag wird der Zahlungsdienstleister verpflichtet, für die Person, die einen Zahlungsdienst als Zahler, Zahlungsempfänger oder in beiden Eigenschaften in Anspruch nimmt (Zahlungsdienstnutzer), einen Zahlungsvorgang auszuführen. (2) 1Durch einen Zahlungsdiensterahmenvertrag wird der Zahlungsdienstleister verpflichtet, für den Zahlungsdienstnutz...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Durchführung und Kostenerstattung.

Rn 4 Das Recht des Patienten erstreckt sich auf die Möglichkeit, Einsicht in das Original der Patientenakte zu nehmen. Die Einsichtnahme unter Vorlegung der Patientenakte hat grds an dem Ort zu erfolgen, an dem sich die Patientenakte befindet (vgl § 811 I 1); die Vorlegung an einem anderen Ort bedarf zu ihrer Rechtfertigung eines wichtigen Grundes (§ 811 I 2; § 811 Rn 1). Be...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / 3. Vorgehensweise beim Auskunfts- und Wertermittlungsanspruch

Rz. 99 In den meisten Fällen ist der Pflichtteilsberechtigte in der Praxis auf den Auskunfts- und Wertermittlungsanspruch nach § 2314 BGB angewiesen, um seinen Pflichtteilsanspruch beziffern zu können. Da der Testamentsvollstrecker nach § 2215 Abs. 1 BGB verpflichtet ist, dem Erben ein Nachlassverzeichnis über alle Aktiva und Passiva des von ihm verwalteten Nachlasses vorzul...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Inhalt.

Rn 2 In das Nachlassverzeichnis sind sämtliche zum Zeitpunkt des Erbfalls vorhandenen Nachlassgegenstände, zu denen auch die Anteile an Personengesellschaften (vgl § 1922 Rn 25) gehören, und zwar unabhängig davon, ob sie frei vererblich sind oder im Wege der Sonderrechtsnachfolge übergehen (Soergel/Wies § 2001 Rz 2) sowie alle Nachlassverbindlichkeiten aufzunehmen. Nicht anz...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1216 BGB – Ersatz von Verwendungen.

Gesetzestext 1Macht der Pfandgläubiger Verwendungen auf das Pfand, so bestimmt sich die Ersatzpflicht des Verpfänders nach den Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag. 2Der Pfandgläubiger ist berechtigt, eine Einrichtung, mit der er das Pfand versehen hat, wegzunehmen. Rn 1 Die Vorschrift, die nicht für Verwendungen zur Nutzungsgewinnung (§ 1213f) gilt, regelt da...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / (2) Prüfung.

Rn 13 Für die Prüfung ist ein abstrakter Vergleich der betroffenen Gebrauchsarten vorzunehmen (LG Frankfurt aM ZMR 19, 65). Zu vergleichen sind die mit der erlaubten und der tatsächlichen Benutzung in der konkreten WE-Anlage typischerweise verbundenen Störungen (BGH NJW-RR 21, 1239 Rz 32). Um eine Vergleichsbetrachtung zu ermöglichen, sind der Gebrauch und dessen Art und die...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 696 BGB – Rücknahmeanspruch des Verwahrers.

Gesetzestext 1Der Verwahrer kann, wenn eine Zeit für die Aufbewahrung nicht bestimmt ist, jederzeit die Rücknahme der hinterlegten Sache verlangen. 2Ist eine Zeit bestimmt, so kann er die vorzeitige Rücknahme nur verlangen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. 3Die Verjährung des Anspruchs beginnt mit dem Verlangen auf Rücknahme. Rn 1 § 696 enthält den Rücknahmeanspruch des Ve...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) In 30 Jahren verjähren, soweit nicht ein anderes bestimmt ist,mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Ist der Güterstand beendet oder hat ein Ehegatte die Scheidung, die Aufhebung der Ehe, den vorzeitigen Ausgleich des Zugewinns bei vorzeitiger Aufhebung der Zugewinngemeinschaft oder die vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft beantragt, kann jeder Ehegatte von dem anderen Ehegattenmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Prozessuales.

Rn 12 Der Gläubiger kann die Gesamtschuldner einzeln oder zusammen verklagen. Rechtshängigkeit der Klage gg einen Gesamtschuldner hindert nicht Klageerhebung gg den anderen, ebenso wenig die rechtskräftige Abweisung einer Klage gg einen Gesamtschuldner; erst Erfüllung begründet materiellrechtliche Einwendung nach § 422. Ein einzeln verurteilter Gesamtschuldner kann aber nich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Allgemein-Verbraucherdarlehen.

Rn 13 Die erforderlichen, mindestens 16 Punkte umfassenden vorvertraglichen Informationen ergeben sich aus dem Katalog des Art 247 § 3 I EGBGB, der durch das WoImmoKrRL-UG nicht verändert worden ist. Sie werden ergänzt durch Art 247 § 4 I EGBGB. Die dort angeführten Informationen sind nur zu erteilen, wenn sie für den in Betracht kommenden Vertragsabschluss im konkreten Fall...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2156 BGB – Zweckvermächtnis.

Gesetzestext 1Der Erblasser kann bei der Anordnung eines Vermächtnisses, dessen Zweck er bestimmt hat, die Bestimmung der Leistung dem billigen Ermessen des Beschwerten oder eines Dritten überlassen. 2Auf ein solches Vermächtnis finden die Vorschriften der §§ 315 bis 319 entsprechende Anwendung. Rn 1 Abw von § 2065 II kann der Erblasser die Bestimmung des Vermächtnisgegensta...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB L

Ladendieb 251 16; 781 7 Lampen 1361a 6 Landgut 2048 23; 2049 3 Landpachtvertrag Pachtsache 585b 1 Landwirtschaflicher Betrieb, Bewertung 1376 25 Landwirtschaft 585 2 Produkte 2 ProdHaftG 1; 3 ProdHaftG 7 Landwirtschaftliches Grundstück 998 1 Lasten 995 2 außerordentliche ~ 995 3; 2126 12 des Nachlasses 2100 10 dingliche ~ 107 11 Kauf 436 7; 446 14 öffentliche ~ 103 3; 107 10 schuldrechtli...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die halbzwingende (§ 512 1) Bestimmung, eine Berechnungsvorschrift, keine Anspruchsgrundlage (BGHZ 201, 168 Rz 39), setzt Art 16 I 2 VerbrKrRL 2008 um, hat aber an der bestehenden Rechtslage (BGHZ 111, 287, 290, 294) nichts geändert. Die auf Verbraucherratenkredite zugeschnittene, aber auch bei anderen Verbraucherdarlehen (§ 491 I) geltende Vorschrift beruht auf dem Gru...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Modernisierungsmaßnahmen von Dritten.

Rn 6 Bauliche Veränderungen (§ 555b Rn 2) der Mietsache, die der Mieter oder ein Dritter, zB eine öffentlich-rechtliche Körperschaft, durchführt, sind keine Modernisierungsmaßnahme iSd I und begründen keinen Mieterhöhungsanspruch. Eine Mieterhöhung nach § 559 scheidet auch dann aus, wenn der Vermieter die Kosten der durch Dritte (etwa eine Gemeinde oder ein Versorgungsuntern...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Ökonomische Funktionen des Haftungsrechts.

Rn 18 Unter dem Blickwinkel der ökonomischen Analyse des Rechts dient das Haftungsrecht der Minimierung von Unfallkosten sowie der Schadensprävention (Assmann/Kirchner/Schanze/Assmann 17, 43). Aus dieser Perspektive ergeben sich zwei Gestaltungsmöglichkeiten: Durch das Haftungsrecht können Anreize zur Schadensvermeidung gesetzt oder von vornherein das Schadensrisiko unter de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Das Familiengericht kann anordnen, dass die Eltern ein Verzeichnis des Vermögens des Kindes einreichen und über die Verwaltung Rechnung legen. 2Die Eltern haben das Verzeichnis mit der Versicherung der Richtigkeit und Vollständigkeit zu versehen. 3Ist das eingereichte Verzeichnis ungenügend, so kann das Familiengericht anordnen, dass das Verzeichnis durch eine zuständi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Vereinbarung der Vertragsstrafe.

Rn 9 Die Vertragsstrafe wird (entgegen dem Wortlaut von § 339) nicht vom Schuldner einseitig versprochen, sondern mit dem Gläubiger vereinbart (s BGH ZIP 06, 1779 f; GRUR 17, 823). Dafür genügen im Grundsatz auch AGB. Unschädlich für die Vereinbarung ist es, wenn der Schuldner eine eigene Unterlassungserklärung formuliert statt die vom Gläubiger entworfene Unterlassungserklä...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / a) Bei ungeteiltem Nachlass

Rz. 45 Die Erben haften für den Pflichtteilsanspruch als Gesamtschuldner, solange eine Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft nicht erfolgte (siehe Rdn 47). Dies gilt sowohl für den ordentlichen als auch den außerordentlichen Pflichtteilsanspruch und auch für einen Restpflichtteilsanspruch eines oder mehrerer übriger Miterben nach § 2305 BGB (vgl. aber Rdn 48). Die Haftung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift soll die Durchführung einer Nachlassinsolvenz dort vermeiden, wo diese nur deshalb erforderlich wäre, weil sie auf die Anordnungen des Erblassers zurückzuführen wäre, was idR nicht seinem Willen entsprechen würde. Der Erbe kann die Herbeiführung der Haftungsbeschränkung nach den §§ 1990, 1991 hier auch dann herbeiführen, wenn eine die Kosten des Insolvenz...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Allgemeines.

Rn 4 Die Testamentserrichtung besteht stets aus der vom Notar zu führenden Verhandlung, der Niederschrift, ihrer Verlesung, dem Genehmigen und Unterschreiben durch den Erblasser sowie dem Abschluss durch Unterschrift des Notars und sonst mitwirkender Personen. Der Notar hat Identität und Testierfähigkeit des Erblassers zu prüfen (§§ 10, 11, 28 BeurkG), dessen wahren Willen z...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Prozessuales.

Rn 39 Bei der Unterlassungsklage (Rn 27) darf der Klageantrag nicht auf die Verurteilung zum Unterlassen der Vertiefung schlechthin gerichtet sein, denn der Verpflichtete (Rn 8 f) ist zur Vertiefung berechtigt, wenn er für eine ausreichende anderweitige Befestigung (Rn 23 ff) sorgt. Deshalb muss die zu unterlassende Vertiefung zB in Anlehnung an den Gesetzestext umschrieben ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, ProdHaftG § 8 ProdHaftG – Umfang der Ersatzpflicht bei Körperverletzung.

Gesetzestext 1Im Falle der Verletzung des Körpers oder der Gesundheit ist Ersatz der Kosten der Heilung sowie des Vermögensnachteils zu leisten, den der Verletzte dadurch erleidet, dass infolge der Verletzung zeitweise oder dauernd seine Erwerbsfähigkeit aufgehoben oder gemindert ist oder seine Bedürfnisse vermehrt sind. 2Wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Planungsverantwortung (Abs 1 S 2).

Rn 10 I 2 schließt einen Mehrvergütungsanspruch des Unternehmers für Leistungen aus, die er auf Verlangen des Bestellers zur Erreichung des unveränderten Werkerfolgs erbringen muss (I 1 Nr. 2), wenn seine Leistungspflicht die Planung des betroffenen Bauwerks oder der Außenanlage umfasst. Damit stellt der Gesetzgeber klar, dass der Unternehmer keine zusätzliche Vergütung erhä...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Einberufungsermächtigung.

Rn 3 Kommt das zuständige Vereinsorgan dem Einberufungsverlangen nicht nach und ist der vereinsinterne Rechtsweg ausgeschöpft, kann die gerichtliche Ermächtigung von dem Quorum (KG FGPrax 20, 218) beantragt werden. Sind die verlangten Tagesordnungspunkte behandelt worden, scheidet eine Ermächtigung aus (KG FGPrax 21, 208). Es entscheidet der Rechtspfleger (§ 3 Nr 1a RPflG) i...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Rechtsfolgen.

Rn 45 Das Einsichtsrecht kann jederzeit und ohne Anlass grds (zu den Ausnahmen gilt § 556 BGB Rn 159 entspr) am Sitz des Verw (str; nach aA am Sitz der GdW) wahrgenommen werden (BGH NJW 11, 1137 [BGH 11.02.2011 - V ZR 66/10] Rz 9). Fehlt es an einer Bestimmung, ist der Verw berechtigt, für eine Einsichtnahme auf seine allgemeinen Bürozeiten zu verweisen (Köln NZM 06, 702). D...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1214 BGB – Pflichten des nutzungsberechtigten Pfandgläubigers.

Gesetzestext (1) Steht dem Pfandgläubiger das Recht zu, die Nutzungen zu ziehen, so ist er verpflichtet, für die Gewinnung der Nutzungen zu sorgen und Rechenschaft abzulegen. (2) Der Reinertrag der Nutzungen wird auf die geschuldete Leistung und, wenn Kosten und Zinsen zu entrichten sind, zunächst auf diese angerechnet. (3) Abweichende Bestimmungen sind zulässig. Rn 1 Der Nutz...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4.2 Umsatzsteuer

Tz. 88 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Zu den Veranstaltungen belehrender Art auf dem Gebiet des Sports gehören z. B. die Erteilung von Schwimm-, Tennis-, Reit-, Segel-, Flug- und Skiunterricht. Wird von einem Verein Sportunterricht an Mitglieder oder Nichtmitglieder gegen Entgelt erteilt, ist der Umsatz steuerbar, jedoch nach § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG (Anhang 5) steuerbefreit. F...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Begriff.

Rn 64 Ein materieller Mangel soll vorliegen, wenn die abgerechneten Kosten dem Ansatz und/oder der Höhe nach nicht bestehen (BGH NJW 11, 368 [BGH 20.10.2010 - VIII ZR 73/10] Rz 22) oder es keine Umlagevereinbarung gibt – das Verlangte also materiell-rechtlich nicht verlangt werden kann – oder ›sonstige‹ Mängel der Abrechnung vorliegen (BGH NJW 09, 283 [BGH 19.11.2008 - VIII ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Fehlender Umlageschlüssel.

Rn 68 Bestimmen WEigtümer nicht entspr §§ 7, 8 HeizkV, wie die Kosten des Betriebs der zentralen Warmwasserversorgungsanlage und des Betriebs der zentralen Heizungsanlage zu verteilen sind, und ist nicht ausnw § 7 I 2 HeizkV einschlägig, ist § 9a HeizkV und nicht § 16 II 1 anwendbar (Hambg ZMR 04, 769, 770); § 16 II 1 wird durch § 3 HeizkV die Tür versperrt.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Nettodarlehensbetrag; Gesamtbetrag (Art 247 § 3 I Nr 4, 8 EGBGB).

Rn 18 Der Nettodarlehensbetrag entspricht dem auszuzahlenden Darlehensbetrag (Art 247 § 3 II 2 EGBGB). Im Gegensatz dazu steht der Bruttodarlehensbetrag (Gesamtbetrag [Art 247 § 3 II 1 EGBGB]; s.a. § 492 Rn 12) als Summe aus Nettodarlehensbetrag u Gesamtkosten bezogen auf die Gesamtlaufzeit. Zum Gesamtbetrag zählen auch die Prämien einer Kapitallebensversicherung u die Beitr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Berechnung iE.

Rn 8 Die Monatsfrist beginnt mit dem Tag der Beschl-Fassung zu laufen. Tag der Beschl-Fassung ist bei einem Beschl, der in einer Versammlung gefasst wurde, das Datum der Versammlung. Ein Beschl außerhalb der Versammlung kommt an dem Tag zustande, an dem mit der Kenntnisnahme der Beschl-Feststellung durch die WEigtümer nach den gewöhnlichen Umständen gerechnet werden kann. Is...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Immobiliar-Verbraucherdarlehen.

Rn 12 Der Inhalt der Unterrichtung ist durch das nach Art 247 § 1 II 2 EGBGB zwingend zu verwendende ESIS-Merkblatt (Anl 6 zum EGBGB) vorgegeben. Bei Immobiliarförderdarlehen hat der Darlehensgeber auf einem dauerhaften Datenträger (§ 126b 2) lediglich über die Hauptmerkmale des Kredits, Zinssatz u andere Kosten sowie die Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Verpflichtungen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / d) Kürzungsbeträge (§§ 559b I 2, 559a BGB).

Rn 10 Gab es Drittmittel (§ 559a), ist vorzurechnen, wie diese anzurechnen sind (KG NZM 02, 211; LG Berlin GE 08, 991). Die Mitteilung, Drittmittel seien nicht geflossen, ist entbehrlich. Fehlt eine Mitteilung, ist der maßgeblichen Sicht eines objektiven Erklärungsempfängers als (stillschweigende) Erklärung dahingehend zu verstehen, Drittmittel seien nicht geflossen (s.a. BG...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / b) Prozesskostenhilfe des Beklagten

Rz. 273 Beantragt dagegen der Beklagte Prozesskostenhilfe, um sich gegen eine vom Pflichtteilsberechtigten geltend gemachte Stufenklage zu verteidigen, dann gelten die Grundsätze für die oben dargelegte Erfolgsprüfung der Stufenklage im Rahmen der Prüfung der Erfolgsaussichten in der Rechtsverteidigung nur teilweise. Wird seitens des Beklagten z.B. die Auskunftspflicht anerk...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift ist eine Ausprägung des Grundsatzes, dass ein Dauerschuldverhältnis aus wichtigem Grund gekündigt werden kann (§ 314 I). Sie ist nicht abschließend (BGH NJW 82, 820 [BGH 11.12.1981 - V ZR 247/80]), was insb bei Leihverträgen auf Lebenszeit des Entleihers von Bedeutung ist (Köln NJW-RR 94, 853 [OLG Köln 24.11.1993 - 11 U 127/93]; Frankf NJW-RR 98, 415 [OLG...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Abdingbarkeit.

Rn 3 Die Norm ist gem I dispositiv. Die Anknüpfung an den Baubeginn der Erschließungsmaßnahme (s BTDrs 14/6040, 219; krit Brambring DNotZ 01, 590, 614) ist oft unangemessen oder zu kompliziert: Käuferfreundlich ist die in (Bauträger-)Kaufverträgen übliche Auferlegung der Kosten für die Ersterschließung auf den Verkäufer. Verkäuferfreundlich wird bei Verträgen über Altbauten ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Notwendigkeit.

Rn 9 Nach in § 535 I 3, II hat grds der Vermieter die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen (§ 535 Rn 196). Dazu gehören auch die Betriebskosten (BGH ZMR 19, 328 Rz 11; NZM 12, 608 Rz 13). Das Gesetz geht mithin davon aus, dass der Vermieter die aus der Gebrauchsgewährung herrührenden Kosten in die Miete einkalkuliert und diese mit der Miete (§ 535 Rn 176) abgegolten w...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Höhe eines Deckungskapitals (Nr 2).

Rn 8 Nach der unmittelbaren Bewertungsmethode kann der Ehezeitanteil auch berechnet werden, wenn sich die Höhe der Versorgung nach einem angesammelten Deckungskapital richtet (II Nr 2). Dies ist bei allen kapitalgedeckten Versorgungssystemen der Fall, zu denen insb die privaten Rentenversicherungen zählen, aber auch viele betriebliche und berufsständische Versorgungen. Das D...mehr

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§ 12 Das anwaltliche Mandat... / b) Beratungsgebühr nach § 34 RVG

Rz. 10 Die Vergütung des Rechtsanwalts für eine Beratung regelt § 34 RVG: § 34 RVG – Beratung, Gutachten und Mediation (1) Für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft (Beratung), die nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängen, für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens und für die Tätigkeit als Mediator soll der Rechtsanwa...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Fristverlängerung.

Rn 4 Das Nachlassgericht kann auf begründeten, vor Fristablauf gestellten (BayObLG FamRZ 92, 1326) Antrag des Erben die Frist nach seinem Ermessen verlängern, ohne an den Antrag oder die Höchstfrist des I gebunden zu sein (KG Rpfleger 85, 193 [KG Berlin 05.02.1985 - 1 W 3773/84]; München ZEV 19, 1743). Nur vage Anhaltspunkte dafür, dass es weiteres, zum Nachlass gehörendes V...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Überblick.

Rn 1 Die Vorschrift des § 650c regelt die Folgen der Ausübung des Anordnungsrechts des Bestellers nach § 650b für die Vergütung des Unternehmers. Beide Vorschriften zusammen schließen eine Lücke des alten Werkvertragsrecht, das bisher weder Regelungen zu evt. Anordnungsrechten des Bestellers, noch zu einer daran anknüpfenden Anpassung der Vertragspreise an den anordnungsbedi...mehr

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zfs 08/2024, Keine Deckung ... / Leitsatz

1. Wenn nach § 21 Abs. 2 VRB (hier Fassung 1994) im so bezeichneten Verkehrs-Rechtsschutz Versicherungsschutz ferner "hinsichtlich aller später während der Vertragsdauer auf den VN zugelassenen Fahrzeuge" besteht, so erstreckt sich die damit versprochene Deckung – wie in § 21 Abs. 1 VRB für das Erstfahrzeug – in Ansehung eines Ersatzfahrzeugs lediglich auf Rechtsschutzfälle ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufsausbildung: Regelunge... / 3.2 Entschädigungsversprechen

Nach § 17 Abs. 1 BBiG müssen Ausbildende eine angemessene Vergütung gewähren. § 14 Abs. 1 Nr. 3 BBiG verpflichtet den Ausbildenden, die Ausbildungsmittel kostenlos zur Verfügung zu stellen. Hieraus wird bereits deutlich, dass dem Auszubildenden keinerlei Kosten auferlegt werden dürfen, die dem Ausbildenden bei der Ausbildung entstehen.[2] § 12 Abs. 2 Nr. 1 BBiG stellt dies a...mehr