Fachbeiträge & Kommentare zu Ausschüttung

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AStG § 10 Hinzurechnungsbetrag

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Rechtsanwalt und Steuerberater Prof. Dr. Dr. h.c. Franz Wassermeyer, Vors. Richter am BFH a.D., Honorarprofessor an der Universität Bonn Dipl.-Kfm., Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht Prof. Dr. Jens Schönfeld, Honorarprofessor an der Universität Osnabrück Literaturverzeichnis Adrian/Fey/Selzer, BEPS-Umsetzungsgesetz, StuB 2017, 94...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10.3.5 Verluste

10.3.5.1 Von den dem Hinzurechnungsbetrag zugrunde liegenden Einkünften können in entsprechender Anwendung des § 10 d EStG die Verluste anderer maßgeblicher Wirtschaftsjahre aus passivem Erwerb abgezogen werden. Verluste, die bei Zwischeneinkünften im Sinne von § 10 Abs. 6 Satz 3 AStG entstanden sind, sind entsprechend der verminderten Berücksichtigung dieser Einkünfte bei d...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Einkünfteermittlung nach deutschem Steuerrecht (Absatz 3 Satz 1)

a) Allgemeines Rz. 211 [Autor/Stand] Systematische Stellung der Vorschrift. Zum Verständnis des § 10 Abs. 3 sollte man zwischen der Ermittlung der Einkünfte des Hinzurechnungsempfängers (= Hinzurechnungsbetrag) und der Ermittlung der niedrig besteuerten Zwischeneinkünfte der Zwischengesellschaft unterscheiden.[2] Die Zwischeneinkünfte der Zwischengesellschaft gehen zwar letzt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3 Quellensteuerentlastung nach § 43b (Abs. 1)

Rz. 6 Vor der Änderung durch das G. v. 9.12.2004[1] wurde von Gewinnausschüttungen (Schachteldividenden) einer unbeschränkt stpfl. Kapitalgesellschaft i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG, die einer in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässigen Muttergesellschaft (vgl. deren Auflistung in Anl. 2 a. F.) zufließen, die KapESt nach § 43b Abs. 1 EStG auf Antrag der Muttergesellschaft n...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 4.1 Allgemeines

Rz. 16 Die Freistellung im Steuerabzugsverfahren ist von einem Antrag der Muttergesellschaft bzw. deren EU-Betriebsstätte als Gläubigerin der Kapitalerträge abhängig. Dieser Antrag wird nach § 50d Abs. 2 S. 1 EStG nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck beim BZSt gestellt.[1] Der Antrag (Vordruck DBA/Allg. Freist./Div.) ist auf die Freistellung vom Steuerabzug von Kapitalerträ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.3.2 Entstehungszeitpunkt der KapESt

Rz. 46 Nach § 44 Abs. 1 S. 2 EStG entsteht die KapESt in dem Zeitpunkt, in dem die steuerabzugspflichtigen Kapitalerträge dem Gläubiger zufließen. Rz. 47 Für Gewinnanteile (Dividenden) und andere Kapitalerträge, deren Ausschüttung ein Gewinnverwendungsbeschluss zugrunde liegt, bestimmt § 44 Abs. 2 EStG als Zeitpunkt des Zuflusses und somit als Entstehungszeitpunkt der KapESt ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.2 Quellensteuerentlastung für EU-Betriebsstätten (Abs. 1, 2a)

Rz. 34 Nach Erwägungsgrund 8 der Änderungsrichtlinie 2003/123/EG v. 22.12.2003[1] sollten die Ausschüttung von Gewinnen an eine EU-Betriebsstätte einer EU-Muttergesellschaft und der Zufluss dieser Gewinne an die Betriebsstätte ebenso behandelt werden wie bei der Beziehung zwischen Tochter- und Muttergesellschaft.[2] Deshalb gilt nach § 43b Abs. 1 EStG i. d. F. des G. v. 9.12...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 2 Entwicklung von § 43b EStG und der Anlage 2 (zu § 43b EStG)

Rz. 1f § 43b EStG, wurde durch G. v. 23.10.2000[1] in das EStG eingefügt. § 43b EStG gilt erstmals für Kapitalerträge, auf die das körperschaftsteuerliche Anrechnungsverfahren nicht mehr anzuwenden ist (§ 52 Abs. 53 S. 2 EStG i. d. F. des G. v. 23.10.2000). Rz. 2 Ziel der Mutter-Tochter-Richtlinie war es, durch Einführung eines wettbewerbsneutralen Steuersystems für Gewinnauss...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 4.2 Antragstellung vor Ablauf des Mindestbeteiligungszeitraums

Rz. 24 Eine der Voraussetzungen für die Erteilung der für die Quellensteuerentlastung nach § 43b EStG erforderlichen Bescheinigung über die Freistellung im Steuerabzugsverfahren ist nach § 43b Abs. 2 S. 4 EStG die unmittelbare Beteiligung an der Tochtergesellschaft für einen ununterbrochenen Zeitraum von mindestens 12 Monaten (Rz. 36ff.). Ist dieser Mindestbeteiligungszeitra...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.3.3 Mindestbeteiligungsdauer und Erhöhung der Beteiligungsquote

Rz. 49 Eine Schachtelbeteiligung i. S. d. § 43b EStG setzt eine unmittelbare Beteiligung von 10 % voraus, die im Zeitpunkt des Entstehens der KapESt (d. h. im Zeitpunkt des Zufließens der Kapitalerträge) bestanden haben muss und für einen ununterbrochenen Zeitraum von mindestens 12 Monaten gehalten wird. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, erteilt das BZSt die Bescheinigung ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 1.2.1 Allgemeine Systematik

Rz. 1a Abs. 1 S. 1 enthält den KapESt-Entlastungsanspruch, für den ein Antrag notwendig ist. Der Anspruch auf KapESt-Entlastung gilt nach Abs. 1 S. 2 auch für Ausschüttungen einer Tochtergesellschaft, die einer in einem anderen Mitgliedstaat der EU gelegenen Betriebsstätte einer unbeschränkt stpfl. Muttergesellschaft zufließen. Abs. 2 definiert i. V. m. der Anlage 2 (zu § 43...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 62... / 2.3 Freie Rücklage (§ 62 Abs. 1 Nr. 3 AO)

Rz. 6 Freie Rücklagen sind die einzige Form von Rücklagen, die keines inhaltlichen Grundes für ihre Bildung bedürfen. Die gemeinnützige Körperschaft ist vielmehr frei im Hinblick auf die Verwendung der in die Rücklage eingestellten Mittel. Dies meint, dass die Körperschaft die Mittel im Rahmen der allgemeinen Regeln des Gemeinnützigkeitsrechts nach Wahl der Vermögensverwaltu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.3.1 Mindesthöhe und -dauer der Beteiligung

Rz. 36 Entsprechend Art. 3 der Mutter-Tochter-Richtlinie ist weitere Voraussetzung für die Anerkennung als Muttergesellschaft i. S. d. § 43b EStG eine unmittelbare Mindestbeteiligung von 20 % (vor 2005: 25 %) am Kapital der Tochtergesellschaft (ggf. genügt eine Mindestbeteiligung von 10 %, vgl. Rz. 49) und eine ununterbrochene Mindestbeteiligungsdauer von 12 Monaten. Weil der A...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 1.1 Allgemeines

Rz. 1 § 43b EStG (bis Vz 2000: § 44d EStG a. F.)[1] regelt die KapESt-Entlastung auf Dividenden und andere Gewinnausschüttungen (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG), die einer Muttergesellschaft, die weder ihren Sitz noch ihre Geschäftsleitung im Inland hat, oder einer in einem anderen Mitgliedstaat der EU gelegenen Betriebsstätte dieser Muttergesellschaft, aus Ausschüttungen einer Toc...mehr

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Kennzahlen zur Bewertung di... / 2.3 Phase III: Etabliertes Geschäft

Im etablierten Geschäft werden die umsatztragenden Services/Features sichtbar, die Betriebskosten des digitalen Geschäfts können getragen werden und die Innovationstätigkeiten für neue Services/Features können mit herkömmlichen Methoden bewertet werden. In dieser Reifephase wird das Geschäftsmodell etabliert und der Fokus verlagert sich auf die traditionellen Finanzkennzahle...mehr

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ZErb 02/2019, Der deutsch-s... / b) Steuerverkürzung bei Vermögensübertragungen an Stiftungen oder Trusts

Aus den schweizerischen Bankunterlagen könnten sich unter Umständen Rückschlüsse ziehen lassen, ob der Erblasser zu Lebzeiten eine Stiftung oder einen Trust mit Vermögen ausgestattet hat. Bevor eine Anzeige an das für die Festsetzung von Schenkungssteuer zuständige Finanzamt erfolgt, müssen die Erben vorab klären, ob eventuell Vermögensübertragungen seitens des Erblassers vo...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 3 Gebührenrechnung: Jahresabschluss nach § 35 StBVV abrechnen

In der grundsätzlichen Anwendungsvorschrift zur Abrechnung von Abschlussarbeiten (§ 35 StBVV) finden sich sehr unterschiedliche Gebührensätze: Für die Aufstellung des Jahresabschlusses kann für die Erstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung zwischen 10/10 – 40/10 abgerechnet werden. Für die Erstellung des Anhangs liegt der anzuwendende Zehntelsatz zwischen 2/10 un...mehr

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FoVo 01/2019, Wenn Gläubige... / I. Das Problem

Gleichzeitige Pfändung – Ausschüttung nach Kopfteilen Unser Mandant A betreibt als Gläubiger gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung wegen einer Forderung von 4.554,65 EUR. Wir haben eine Lohnpfändung ausgebracht. Aus der Drittschuldnerauskunft ergibt sich, dass gleichzeitig mit unserer Pfändung noch eine weitere Pfändung eines anderen Gläubigers (B) zugestellt wurde. Des...mehr

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Billigkeitsmaßnahmen für Investmenterträge aus Madoff-Fonds

Kommentar Opfer des Anlagebetrügers Bernard L. Madoff haben in der Vergangenheit hohe Summen verloren. Das BMF hat nun dargelegt, wann Erträge aus Madoff-Fonds von der Besteuerung ausgenommen werden. Mit einem betrügerischen Schneeballsystem hatte Anlagebetrüger Bernard L. Madoff jahrzehntelang Anleger um ihr Geld gebracht, bevor er im Dezember 2008 verhaftet worden war. Der ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 40 ... / 4 Vermögensübertragung auf eine steuerbefreite Körperschaft (Abs. 3)

Rz. 12 Abs. 3 ergänzt die Regelungen der Abs. 1 und 2 um drei verschiedene Fälle. Diese Fallgruppen haben handelsrechtlich keinen systematischen Zusammenhang; die Zusammenfassung ihrer Rechtsfolgen im Rahmen der Übergangsregelungen rechtfertigt sich nur deshalb, weil die Rechtsfolgen im Ergebnis gleich sind. Gemeinsam ist diesen drei Fällen, dass das Vermögen auf einen ander...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 40 ... / 1.1 Systematische Stellung der Vorschrift

Rz. 1 § 40 KStG enthält die Anpassung der Übergangsregelungen der §§ 36ff. KStG an die Fälle der Gesamt- und Sonderrechtsnachfolge durch Verschmelzung und Spaltung. Angesprochen werden nur die Vermögensübertragung durch Verschmelzung und Spaltung von einer Körperschaft auf eine andere Körperschaft, also die Fälle der §§ 11ff. UmwStG und des § 15 UmwStG. Die Verschmelzung bzw...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 40 ... / 5 Übergangsregelung im Fall der Liquidation (Abs. 4)

Rz. 19 Abs. 4, eingefügt durch Gesetz v. 20.12.2001[1] mit Wirkung ab Inkrafttreten des KStG 2001, passt die Übergangsregelungen an den Fall der Liquidation an. Für die weitere Anwendung der Vorschrift ist zwischen Körperschaftsteuerminderungen nach § 37 KStG und Körperschaftsteuererhöhungen nach § 38 KStG zu unterscheiden. Auf die Körperschaftsteuererhöhung ist § 40 KStG let...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 40 ... / 2 Verschmelzung von Körperschaften (Abs. 1)

Rz. 4 Abs. 1 regelt den Fall, dass das Vermögen einer Körperschaft im Wege der Verschmelzung nach den §§ 11ff. UmwStG durch Gesamtrechtsnachfolge auf eine andere Körperschaft übergeht. Die übertragende Körperschaft geht dabei unter, sie kann daher in der Zukunft keine Ausschüttungen mehr vornehmen. Daraus folgt, dass die Konsequenzen aus den Übergangsregelungen nicht mehr be...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 40 ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 3a Die Vorschrift ist durch Gesetz v. 23.10.2000[1] im Zusammenhang mit der Ablösung des Anrechnungsverfahrens durch das Halbeinkünfteverfahren eingeführt worden. Durch Gesetz v. 20.12.2001[2] wurde Abs. 3 zwecks Klarstellung von Zweifelsfragen und zur Schließung von Regelungslücken neu gefasst und mit Abs. 4 eine Regelung für die Liquidation angefügt. Diese Regelung tri...mehr

Kommentar aus Steuer Office Premium
Frotscher/Drüen, KStG § 39 ... / 1.1 Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 § 39 regelt den Übergang vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren für die Einlagen der Anteilseigner (bisheriges EK 04). Die Rückzahlung von Einlagen der Anteilseigner wird, wie unter dem Anrechnungsverfahren so auch unter dem Halbeinkünfteverfahren, nicht als Ausschüttung, sondern als Kapitalrückzahlung behandelt. Das bedeutet, dass die Rückzahlung von Einlagen auf...mehr

Kommentar aus Steuer Office Premium
Frotscher/Drüen, KStG § 39 ... / 3 Anfangsbestand des Sonderausweises

Rz. 6 Abs. 2, eingefügt durch Gesetz v. 20.12.2001[1], enthält die Übergangsregelung für den nach § 47 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 a. F. festgestellten Sonderausweis. Nach dieser Vorschrift wurde der Teil des verwendbaren Eigenkapitals gesondert festgestellt, der zum Nennkapital gehörte. Es handelte sich um Nennkapital, das aus einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln entstanden...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Merkmale eines integrierten Rechnungswesens

Tz. 70 Stand: EL 37 – ET: 2/2019 Die Integration des externen und internen Rechnungswesens berührt nicht alle Teilsysteme des betrieblichen Rechnungswesens und kann in unterschiedlicher Intensität vollzogen werden. Dementsprechend findet sich in der Praxis ein breites Spektrum an Gestaltungsformen, die sich vor allem im Hinblick auf das Ausmaß der Datenintegration und die Tie...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Premium
Anhang 2: Verwaltungsanweisungen

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / III. Steuern auf Gewinnausschüttungen (Abs. 3)

Rz. 75 [Autor/Stand] Fragwürdige rechtssystematische Stellung der Vorschrift. § 12 Abs. 3 wurde durch Art. 17 StÄndG 1992[2] angefügt. Im StSenkG[3] wurde die Vorschrift ersatzlos aufgehoben, um im UntStRefG[4] wieder eingeführt zu werden. Die Regelung hätte eigentlich im Bereich des § 34c EStG angesiedelt werden sollen. Die maßgebliche Steuerbefreiung steht in § 3 Nr. 41 ES...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / II. Allgemeiner Inhalt

Rz. 15 [Autor/Stand] Zielvorstellungen des § 12. Nach den Vorstellungen des Gesetzgebers soll das AStG nur unangemessene Steuervorteile ausgleichen, die durch die Zwischenschaltung einer ausländischen Zwischengesellschaft eintreten. Der betroffene Stpfl. soll allerdings keine Mehrbelastungen tragen müssen. Deshalb will auch § 12 in seiner Zielsetzung den unbeschränkt Stpfl. ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1 Die Entwicklung der Rechtsprechung des BFH

Tz. 30 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 In seiner früheren Rspr zum KStG aF vor Einführung des Anrechnungsverfahrens ging der BFH davon aus, dass eine Kap-Ges auch eine außerbetriebl Sphäre haben kann und dass Aufwendungen diesem außerbetriebl Bereich zugeordnet werden können; zB s Urt des BFH v 07.11.1963, BStBl III 1964, 181 (betr Jagdaufwendungen), v 02.11.1965, BStBl III 1966, ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / I. Grundtatbestand (Abs. 1)

Rz. 25 [Autor/Stand] Antrag des Steuerpflichtigen. Die Anwendung von § 12 Abs. 1 setzt einen Antrag des Stpfl. voraus. Für den Antrag gelten keine besonderen Formerfordernisse (vgl. Anm. 28). Mit dem Antrag hat es der Stpfl. in der Hand, die für ihn günstigste Art der Besteuerung zu wählen. Der Antrag kann jederzeit bis zur Unanfechtbarkeit des Bescheids gestellt werden, d.h...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 6. Erbschaftsteuerliche Besonderheiten bei der Vererbung von Betriebsvermögen

Rz. 392 Auch nach der vom BVerfG[452] erzwungenen Neuregelung sieht das ErbStG weiterhin Begünstigungen für Betriebsvermögen, land- und forstwirtschaftliches Vermögen sowie Anteilen an Kapitalgesellschaften vor, die unabhängig von dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen Erblasser und Erwerber gewährt werden:mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.5.2 Maßgebliche Beispiele der Finanzverwaltung zur Korrektur nach § 43a Abs. 3 S. 7 EStG

Rz. 106c Die Finanzverwaltung hat sich in dem für die auszahlenden Stellen nach § 44 Abs. 1 S. 3 EStG maßgeblichen Anwendungsschreiben zur Abgeltungsteuer in (Leit-)Beispielen zur Durchführung der Korrektur geäußert.[1] Praxis-Beispiel Grundfall: Nachträgliche Gutschrift Dem Anleger wird im Jahr 01 eine Dividende von 100 EUR gutgeschrieben; tatsächlich beträgt die Dividende je...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 5.4.2 Ermäßigung der Kapitalertragsteuer bei Anrechnung ausländischer Steuern (Abs. 3 S. 1 i. V. m. Abs. 1 S. 3)

Rz. 91 § 43a Abs. 1 S. 3 EStG verweist zur Berechnung der KapESt bei Berücksichtigung der anzurechnenden ausl. Quellensteuer auf § 32d Abs. 1 S. 4 und 5 EStG.[1] Damit wird die einkommensteuermindernde Anrechnung von ausl. Steuern nach Maßgabe des § 32d Abs. 5 EStG bereits im Steuerabzugsverfahren berücksichtigt (§ 32d EStG Rz. 57ff.). Diese Sonderregelung ist aus Gründen de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 4.1 Schachteldividenden an EU-Muttergesellschaften (§ 43b)

Rz. 37 Von Gewinnausschüttungen (Schachteldividenden), beteiligungsähnlichen Genussrechtserträgen einer unbeschränkt stpfl. Kapitalgesellschaft i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG, die einer in einem EU-Mitgliedstaat ansässigen Muttergesellschaft (zum Begriff § 43b EStG Rz. 28ff.; Anlage 2 zu § 43b EStG) zufließen, wird nach § 43b Abs. 1 EStG die KapESt nicht erhoben, wenn der au...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zur Anfechtung von Beschlüssen bei nicht ordnungsgemäß einberufener Versammlung

Zusammenfassung Bei einer nicht ordnungsgemäß einberufenen Gesellschafterversammlung liegt trotz Anwesenheit und Teilnahme aller Gesellschafter an der Versammlung und Beschlussfassung durch die Gesellschafter keine Vollversammlung vor, wenn ein Gesellschafter mit der Abhaltung der Versammlung nicht einverstanden ist. Auch die Stimmabgabe des widersprechenden Gesellschafters ...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Investmentsteuergesetz: Auslegungsfragen zur Ertragszurechnung und zum Fonds-Aktiengewinn

Kommentar Das BMF hat sich zu Einzelfragen zum Investmentsteuergesetz in der am 1.1.2018 geltenden Fassung (InvStG 2018), insbesondere zu den Themen Ertragszurechnung und zum Fonds-Aktiengewinn (§§ 35, 48 InvStG 2018), geäußert. Das finale BMF-Schreiben greift aktuell 2 Aspekte auf und beantwortet Anfragen der Interessensverbände (an die das BMF-Schreiben auch gerichtet ist) ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Junges Verwaltungsvermögen

Leitsatz Zu dem nicht begünstigten jungen Verwaltungsvermögen gehört nicht nur das innerhalb des Zweijahreszeitraums eingelegte Verwaltungsvermögen, sondern auch das Verwaltungsvermögen, das innerhalb dieses Zeitraums aus betrieblichen Mitteln angeschafft oder hergestellt worden ist. Sachverhalt Die Klägerin erhielt neben anderen Personen ein Vermächtnis von einem nahen Verwa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 8/2018, Vorrang für die Versichertengemeinschaft

Es mag vielleicht überraschen, in der zfs ein Editorial zu lesen, das sich mit einer Entscheidung des versicherungsrechtlichen Senats des BGH zur Lebensversicherung befasst. Die am 27.7.2018 verkündete Entscheidung zum Aktenzeichen 4 ZR 201/17 dürfte aber in der Praxis vieler Rechtsanwälte, auch derjenigen, die sich mit verkehrsrechtlichen Mandaten befassen, eine Rolle spiel...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Anwendbarkeit der Kapitalverkehrsfreiheit bei gesetzlicher Mindestbeteiligungsquote von 10 %

Leitsatz 1. Das pauschale Betriebsausgaben-Abzugsverbot des § 8b Abs. 7 KStG 1999 (i.d.F. des StBereinG 1999) verstößt gegen die unionsrechtliche Grundfreiheit des freien Kapitalverkehrs nach Art. 56 EG (jetzt Art. 63 AEUV) und bleibt deswegen auch bei Drittstaatenbeteiligungen unanwendbar. 2. § 8b Abs. 7 KStG 1999 (i.d.F. des StBereinG 1999) verlangt – i.V.m. Art. 23 Abs. 1 ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Keine einschränkende Auslegung des § 27 Abs. 5 Satz 2 KStG

Leitsatz 1. Die zum Zeitpunkt des Erlasses eines Feststellungsbescheids über das steuerliche Einlagekonto fehlende Steuerbescheinigung über die Ausschüttung aus einer Kapitalrücklage führt nach § 27 Abs. 5 Satz 2 KStG zu einer Verwendungsfestschreibung auf Null €; die Norm ist keiner einschränkenden Auslegung zugänglich. 2. Gegen die vom Gesetzgeber gewählte Ausgestaltung des...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Rechtswirkungen im Einzelnen

Rn 2 Mit der Erteilung der Restschuldbefreiung erlöschen die den Insolvenzgläubigern verbleibenden ganz oder teilweise oder gar nicht erfüllten Verbindlichkeiten nicht. Sie bleiben zwar erfüllbar, aber nicht erzwingbar ("unvollkommene Verbindlichkeiten", "Naturalobligation", "Schuld ohne Haftung").[4] Dies ergibt sich auch aus Abs. 3. Die Insolvenzgläubiger haben keine Mögli...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 9. Ausschüttung der Zwischeneinkünfte aus Tätigkeiten i.S. des § 7 Abs. 6a

Rz. 54 [Autor/Stand] Sinn und Zweck. Der Sinn der Vorschrift ist nur insoweit (bedingt) nachvollziehbar, als sie sich zwangsläufig auch noch auf die Wirtschaftsjahre vor 2001 auswirkt. Soweit man die Vorschrift zukunftsbezogen betrachtet, widerspricht sie dem neuen System der Hinzurechnungsbesteuerung. Dies mögen die folgenden zwei Beispiele belegen. Beispiel 1 Die unbeschrän...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / aa. Fortschreibung um den Gewinn oder Verlust und vereinnahmte Ausschüttungen

Tz. 140 Stand: EL 35 – ET: 6/2018 In den Folgejahren ist der Equity-Wert um die anteiligen Eigenkapitalveränderungen des assoziierten Unternehmens oder Gemeinschaftsunternehmens fortzuschreiben (zu den erfolgsneutralen Eigenkapitalveränderungen vgl. Tz. 168–172). Zentrales Element der Equity-Methode ist dabei die Fortschreibung des Equity-Werts um den anteilig auf den Investo...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Premium
Anhang 2: Verwaltungsanweisungen

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / II. Kürzung des Hinzurechnungsbetrages um ausgeschüttete Gewinnanteile (in den Wirtschaftsjahren der Zwischengesellschaft 1972–2002 geltende Fassung)

Rz. 61 [Autor/Stand] Einordnung des § 11 aF in die §§ 7–14 aF/"Quasi-Ausschüttung". § 11 aF trug dem Gedanken Rechnung, dass damals wie heute die Hinzurechnungsbesteuerung in ihrer Rechtsfolge als "quasi-Ausschüttung" ausgestattet war. Nach § 7 Abs. 1, § 10 Abs. 2 aF wurden die Gewinne ausl. Gesellschaften den unbeschränkt stpfl. Anteilseignern anteilig zu einem Zeitpunkt zu...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Q. EK-Veränderungsrechnung/EK-Spiegel

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Konzeption des § 11 aF in seiner Fassung von 1972–2000

Rz. 2 [Autor/Stand] Keine zwingende Definitivbelastung. Das AStG wurde als Art. 1 des Außensteuerreformgesetzes v. 8.9.1972[2] in Kraft gesetzt. Das Gesetzgebungsverfahren wurde durch einen Beschluss der Bundesregierung v. 17.12.1970 über Gesetzesleitsätze eingeleitet. § 11 hatte dabei die Funktion, keine Definitivbelastung durch die Hinzurechnungsbesteuerung eintreten zu la...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 2. Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuß) v. 7.11.1991 (BT-Drucks. 12/1506)

Artikel 13 Änderung des Außensteuergesetzes Das Außensteuergesetz vom 8. September 1972 (BGBl. I S. 1713), zuletzt geändert durch Anlage I Kapitel IV Sachgebiet B Abschnitt II Nr. 23 des Einigungsvertrages vom 31. August 1990 in Verbindung mit Artikel 1 des Gesetzes vom 23. September 1990 (BGBl. 1990 II S. 885,, 978), wird wie folgt geändert: 5. Dem § 11 wird folgender Absatz...mehr