Fachbeiträge & Kommentare zu Ausschüttung

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Frotscher/Drüen, KStG § 36 ... / 1.1 Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 Die §§ 36–40 KStG bilden das Scharnier zwischen dem bis zum 31.12.2000 geltenden Anrechnungsverfahren und dem ab 1.1.2001 in Kraft getretenen neuen KSt-System (Halb-/Teileinkünfteverfahren). Sie enthalten die Vorschriften, die den Übergang vom Anrechnungs- auf das Halb-/Teileinkünfteverfahren regeln.[1] Rz. 1a Dabei enthält § 36 KStG die Übergangsregelung für das verwen...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 37 ... / 5 Erhöhung der KSt und des Körperschaftsteuerguthabens bei empfangener Gewinnausschüttung bis 2006 (Abs. 3)

Rz. 28 Abs. 3 enthält eine besondere Regelung, um als unberechtigt empfundene Steuervorteile bei Ausschüttungen einer Körperschaft an eine andere Körperschaft zu vermeiden. Schüttet eine Körperschaft Gewinn aus, kann sie die Körperschaftsteuerminderung aus dem Körperschaftsteuerguthaben nach Abs. 2 geltend machen. Im Normalfall wird diese Körperschaftsteuerminderung dadurch ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 38 ... / 5.2.1 Letztmalige Ermittlung und Feststellung des ehemaligen EK 02

Rz. 48 Nach § 38 Abs. 4 S. 1 KStG wird der Betrag nach Abs. 1, d. h. das noch vorhandene ehemalige EK 02, letztmalig auf den 31.12.2006 ermittelt und festgestellt. Der Zeitpunkt der Ermittlung und Feststellung dieses Endbetrags ist unabhängig vom Wirtschaftsjahr der Körperschaft. Der Endbetrag wird auf den 31.12.2006 ermittelt, gleich ob das Wirtschaftsjahr dem Kj. entsprich...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 38 ... / 5.1 Systemänderung zum 31.12.2006

Rz. 46 Zum 31.12.2006 ist das System des Körperschaftsteuererhöhungsbetrags wesentlich geändert worden. Während bisher das Entstehen und die Entrichtung des Körperschaftsteuererhöhungsbetrags dem Grund und der Höhe nach von einer Gewinnausschüttung abhingen, ist die neue Regelung unabhängig hiervon. Vielmehr entsteht eine unbedingte Verbindlichkeit, die als Ausgleich dafür, ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 38 ... / 5.3 Höhe des Körperschaftsteuererhöhungsbetrags

Rz. 51 Abs. 5 S. 1 regelt die Höhe des KSt-Erhöhungsbetrags, der aus dem ehemaligen EK 02 zu ermitteln ist, das auf den 31.12.2006 bzw. den abweichenden Zeitpunkt festzustellen ist. Er beträgt 3 % des auf den maßgeblichen Zeitpunkt festgestellten ehemaligen EK 02. Maßgeblicher Zeitpunkt ist regelmäßig der 31.12.2006, Bemessungsgrundlage ist der gesamte Bestand an ehemaligem ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 36 ... / 3.5.1 Umgliederung bei negativer Summe der unbelasteten Teilbeträge (Abs. 4)

Rz. 54 Abs. 4 bestimmt, dass Ausgangspunkt der Umgliederung das unbelastete verwendbare Eigenkapital i. S. d. § 30 Abs. 2 Nrn. 1 bis 3 KStG a. F. (also das EK 01, EK 02 und EK 03) ist, wie es sich nach der Entwicklung nach Abs. 2 darstellte. Abs. 4 griff ein, wenn die Summe dieser unbelasteten Teilbeträge negativ war. Nach der Änderung durch Gesetz v. 20.12.2001[1] mit Wirku...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 37 ... / 7.3 Steuerliche Behandlung des Vergütungsanspruchs

Rz. 66 Der KSt-Erstattungsanspruch gehört nach § 37 Abs. 7 KStG nicht zu den körperschaftsteuer- und gewerbesteuerpflichtigen Einkünften. Das ist konsequent, da es sich um die Rückzahlung von KSt handelt, die eine nicht abzugsfähige Betriebsausgabe war und daher das Einkommen nicht gemindert hatte.[1] Die Erstattung der KSt darf daher das Einkommen auch nicht erhöhen. Ebenfa...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 37 ... / 7.4 Aufrechnung in der Insolvenz

Rz. 70 Für die Frage, ob der KSt-Erstattungsanspruch in einem Insolvenzverfahren durch Aufrechnung mit einer Insolvenzforderung getilgt werden kann, ist entscheidend, wann der KSt-Erstattungsanspruch nach § 38 InsO "begründet" ist. Dabei kommt es nicht auf den Zeitpunkt des Entstehens des Steueranspruchs an. "Begründet" i. S. d. § 38 InsO ist der Anspruch vielmehr dann, wenn...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 38 ... / 5.8 Weitere Anwendung der Abs. 1–3 auf Antrag

Rz. 79 Nach § 34 Abs. 14 KStG können bestimmte Körperschaften beantragen, die Abs. 1–3 für die KSt-Erhöhung statt der pauschalen Abgeltung nach Abs. 4–7 weiter anzuwenden. Regelungsgrund hierfür ist, dass die nach § 34 Abs. 14 KStG begünstigten Körperschaften regelmäßig einem öffentlichen oder gesetzlich festgelegten besonderen Zweck dienen und Ausschüttungen strukturell bed...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 38 ... / 3 Körperschaftsteuererhöhung (Abs. 2)

Rz. 31 Abs. 2 regelte die materiell-rechtliche Folge der Feststellung und Fortentwicklung des ehemaligen EK 02 nach Abs. 1. Diese Folge bestand darin, dass sich die KSt um 3/7 des Betrags, der nach Abs. 1 S. 4 für Ausschüttungen als verwendet galt, also die Entnahme aus dem EK 02, erhöhte. Die Regelung ist auch nach Änderung der Übergangsregelung durch § 38 Abs. 4 – 9 KStG v...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 38 ... / 1.1 Systematische Stellung

Rz. 1 § 38 KStG knüpft an die Feststellung des EK 02 nach § 36 Abs. 7 KStG an. Rz. 2 Der Bestand an (ehemaligem) EK 02 war mit einer latenten Steuererhöhung nach § 27 Abs. 1 KStG a. F. belastet, die zum Tragen kam, wenn und soweit unter Verwendung des EK 02 eine Ausschüttung finanziert wurde.[1] Ebenso wie der Stpfl. bei der Umstellung auf das neue System nicht das Anrechnung...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 38 ... / 5.4 Entstehung und Entrichtung der Körperschaftsteuererhöhung

Rz. 55 In Höhe des ermittelten KSt-Erhöhungsbetrags hat der Fiskus einen unbedingten, aber noch nicht fälligen Anspruch auf KSt. Der Anspruch entsteht mit Ablauf des Zeitpunkts, auf den der Betrag des EK 02 letztmalig ermittelt wird. Entstehungszeitpunkt ist daher der 1.1.2007 (Abs. 6 S. 3). Vor diesem Zeitpunkt unterlag der KSt-Erhöhungsanspruch noch Änderungen, stand also ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 37 ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 3b Die Vorschrift ist durch Gesetz v. 23.10.2000[1] im Zusammenhang mit der Ablösung des Anrechnungsverfahrens durch das Halbeinkünfteverfahren eingeführt worden. Danach wurde die Vorschrift folgendermaßen geändert: Durch Gesetz v. 20.12.2001[2] wurden Abs. 2 S. 4 und Abs. 3 zum Zweck der Klarstellung von Zweifelsfragen und zur Schließung von Regelungslücken neu gefasst. D...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 36 ... / 3.2 Ausgangswert der Ermittlung der Endbestände (Abs. 1)

Rz. 18 Der Ausgangswert für die Ermittlung, die Feststellung und die Fortschreibung der Endbestände des verwendbaren Eigenkapitals war die gesonderte Feststellung der Teilbeträge des verwendbaren Eigenkapitals, wie sie auf den Schluss des Wirtschaftsjahres 2000 bzw. bei abweichendem Wirtschaftsjahr auf den Schluss des letzten, im Vz 2001 endenden Wirtschaftsjahres nach dem d...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 38 ... / 2 Fortschreibung des Endbestands des EK 02 (Abs. 1)

Rz. 6 Nach Abs. 1 war ein positiver Endbetrag des Teilbetrags nach § 30 Abs. 2 Nr. 2 KStG a. F. erstmals zum Ende des Wirtschaftsjahrs 2001 bzw. des abweichenden Wirtschaftsjahrs 2001/2002 fortzuschreiben und gesondert festzustellen. Ausgangspunkt für die Fortschreibung und gesonderte Feststellung war die Feststellung des Endbetrags des (ehemaligen) EK 02 nach § 36 Abs. 7 KS...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 38 ... / 4 Leistungen von steuerbefreiten Körperschaften (Abs. 3)

Rz. 38 Ist eine Körperschaft nach § 5 KStG von der KSt befreit, darf sie trotzdem Ausschüttungen vornehmen. Ein Ausschüttungsverbot kann sich nur aus besonderen Vorschriften ergeben, z. B. aus § 55 Abs. 1 Nr. 1 AO für gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Körperschaften. War eine Körperschaft von der KSt befreit, hatte sie ausschließlich oder doch im erheblichen Maße steue...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 37 ... / 4 Feststellung des Körperschaftsteuerguthabens

Rz. 23 Das KSt-Guthaben war auf den Schluss jeden Wirtschaftsjahrs gesondert festzustellen. Dabei war von der Feststellung auf den Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahrs auszugehen; diese vorangegangene Feststellung war Grundlagenbescheid für die Feststellung auf den Schluss des laufenden Wirtschaftsjahrs (Feststellungskontinuität). Festzustellen war jeweils das "verbl...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 37 ... / 6 Ausnahmen für steuerbefreite Körperschaften

Rz. 43 Die Regelung des Abs. 3 mit der Nachsteuer bei erhaltenen Ausschüttungen, für die die ausschüttende Körperschaft die Körperschaftsteuerminderung nach Abs. 2 in Anspruch genommen hatte, galt nach § 37 Abs. 3 S. 6 KStG nicht für steuerbefreite Körperschaften nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG, soweit die Einnahmen in einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb anfielen, für den die...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 37 ... / 1.1 Systematische Stellung und Inhalt der Vorschrift

Rz. 1 § 37 KStG knüpft an die Regelung des § 36 KStG an. Während § 36 KStG den Stand des verwendbaren Eigenkapitals zum Schluss der Anwendungsperiode des Anrechnungsverfahrens festschreibt, zieht § 37 KStG, zusammen mit § 38 KStG, hieraus die materiellen Folgerungen. § 36 KStG ist eine formale Vorschrift, die nur die Feststellung der Teilbeträge regelt. § 37 KStG und § 38 KS...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Anwendung des § 8b Abs. 5 Satz 1 KStG auf nach § 3 Nr. 41 Buchst. a EStG ­steuerfreie Gewinnausschüttungen

Leitsatz Das in § 8b Abs. 5 Satz 1 KStG geregelte pauschale Betriebsausgabenabzugsverbot ist auf Gewinnausschüttungen anzuwenden, die nach § 3 Nr. 41 Buchst. a EStG steuerfrei geblieben wären. Normenkette § 8b Abs. 1, Abs. 5 Satz 1 KStG, § 3 Nr. 41 Buchst. a EStG, § 18 AStG Sachverhalt Die klagende GmbH ist an einer schweizerischen AG zu 100 % beteiligt. Insoweit setzte das FA...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Besteuerung von Streubesitzdividenden ist verfassungskonform

Leitsatz Die Steuerbefreiung gilt nicht für Dividenden aus Streubesitzanteilen. Dies ist zwar nicht unbedenklich, verstößt aber nach Auffassung des Finanzgerichts Hamburg nicht gegen die Verfassung. Sachverhalt Eine GmbH hielt Aktien einer AG in ihrem Betriebsvermögen. Diese Beteiligung lag unter 10 % und stellt damit einen sog. Streubesitzanteil dar. Die daraus in 2013 erzie...mehr

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Beschränkung der Anrechenbarkeit der Kapitalertragsteuer nach § 36a EStG

Kommentar Um Steuertricks mit sogenannten Cum/Cum-Deals zu unterbinden, hat der Gesetzgeber mit Wirkung zum 1.1.2016 den neuen § 36a EStG geschaffen. Zu dieser Missbrauchsvermeidungsnorm hat das BMF nun ein ausführliches Anwendungsschreiben veröffentlicht. Im Zuge des Investmentsteuerreformgesetzes vom 19.7.2016 hat der Steuergesetzgeber den neuen § 36a EStG eingeführt, der r...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 4: Schachtelprivilegregelungen in Doppelbesteuerungsabkommen der Bundesrepublik Deutschland

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 7. Bruttoerträge aus aktiven Tätigkeiten

Literatur GOCKE, Der Begriff "Bruttoerträge" im Außensteuerrecht, BB 1973, 887; MEILICKE, Der Begriff der Bruttoerträge im Außensteuerrecht, FR 1985, 318. ... und ihre Bruttoerträge ausschließlich oder fast ausschließlich aus den unter Absatz 1 Nr. 1 bis 6 fallenden Tätigkeiten bezieht... Rz. 621 [Autor/Stand] Bruttoerträge aus fast ausschließlich aktiven Tätigkeiten. § 8 Abs...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Ausländische Gesellschaft keine Zwischengesellschaft

(2) Eine ausländische Gesellschaft ist nicht Zwischengesellschaft für Einkünfte aus einer Beteiligung an einer anderen ausländischen Gesellschaft , ... Rz. 605 [Autor/Stand] Ober- und Untergesellschaft. Die in § 8 Abs. 2 aF zunächst angesprochene ausländische Gesellschaft war die die Beteiligungserträge empfangende, dh. die Obergesellschaft. Sie musste eine solche iS von § 7 ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 11. Gewinnausschüttungen von Kapitalgesellschaften – Abs. 1 Nr. 8 (Einkünfte ausschließlich aus aktivem Erwerb)

Rz. 281 [Autor/Stand] Neuregelung durch UntStFG. § 8 Abs. 1 Nr. 8 ist durch das UntStFG[2] neu eingefügt worden. Die Vorschrift ist erstmals auf Beteiligungserträge anzuwenden, die eine ausländische Zwischengesellschaft in einem Wirtschaftsjahr erzielt, das nach dem 31.12.2000 begonnen hat (§ 21 Abs. 7 Satz 4). Für Beteiligungserträge, die in einem früheren Wirtschaftsjahr e...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Bestehen der ununterbrochenen Beteiligung

..., wenn die Beteiligung ununterbrochen seit mindestens 12 Monaten vor dem für die Ermittlung des Gewinns maßgebenden Abschlußstichtag besteht... Rz. 616 [Autor/Stand] Zeitliche Beteiligungserfordernisse. § 8 Abs. 2 Halbs. 3 aF wurde durch das Einführungsgesetz zum Körperschaftsteuerreformgesetz vom 8.9.1976 neu gefasst.[2] Die Neufassung brachte keine sachliche Änderung u...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. In die Belastungsberechnung einzubeziehende Ansprüche (Satz 2)

Rz. 749 [Autor/Stand] Regelungszweck. § 8 Abs. 3 Satz 2 wurde durch das JStG 2010[2] eingeführt und findet gemäß § 21 Abs. 19 auf Wirtschaftsjahre der Zwischengesellschaft Anwendung, die nach dem 31.12.2010 beginnen. Ausgangspunkt der Neuregelung ist das sog. Malta-Modell.[3] In Malta ansässige Kapitalgesellschaften versteuern ihre Gewinne im Regelfall mit einer Körperschaft...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 10. Ergänzende Anmerkungen

Rz. 660 [Autor/Stand] Fünf Beispielsfälle. Abschließend soll die Wirkungsweise des 8 Abs. 2 aF noch einmal anhand von fünf Beispielen aufgezeigt werden: Beispiel 1 Der Steuerinländer A ist zu 100 vH an der ausländischen X-GmbH beteiligt, die ihrerseits zu 100 vH an der ausländischen Y-GmbH beteiligt ist. Die Y-GmbH bezog in den Wirtschaftsjahren 01 und 02 folgende gemischte E...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / VII. Absatz 3 (Fassung für Wirtschaftsjahre von Zwischengesellschaften beginnend nach dem 31.12.2000 und vor dem 1.1.2008)

Rz. 771 [Autor/Stand] Geringfügige Abweichungen. § 8 Abs. 3 bestand in seiner für die Wirtschaftsjahre 2001–2007 geltenden Fassung nur aus einem Satz. Die vorher geltende Fassung bestand dagegen aus zwei Sätzen. Der Satz 2 ersetzt gewissermaßen die vorher geltende zweite Alternative, die ihrerseits seit dem 1.1.2008 ersatzlos weggefallen ist. Eine weitere Änderung besteht da...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / c) Liquidationsgewinn

Rz. 308 [Autor/Stand] Auflösung einer anderen Gesellschaft. § 8 Abs. 1 Nr. 9 findet auch Anwendung, wenn die in Anm. 304 genannte Gesellschaft aufgelöst und ein Liquidationsgewinn ausgekehrt wird. Wann eine ausländische Gesellschaft als aufgelöst zu betrachten ist, sollte vorrangig nach dem (ausländischen) Zivilrecht des Ansässigkeitsstaates der aufzulösenden Gesellschaft zu...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 13. JStG 2010 v. 8.12.2010

Rz. 9.8 [Autor/Stand] Maltamodell. Im Jahressteuergesetz 2010 v. 8.12.2010[2] wurde in § 8 Abs. 3 hinter dem Satz 1 ein neuer Satz 2 eingefügt. Der bisherige Satz 2 wurde zu Satz 3. Der neue Satz 2 knüpft gedanklich an die Änderungen des § 8 Abs. 3 im Jahressteuergesetz 2008 (vgl. Anm. 9.7) an. Für die Niedrigbesteuerung soll nicht die bei richtiger Steuerfestsetzung eintret...mehr

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Kein Ansatz nachträglicher Anschaffungskosten für ausschüttungsgleiche Erträge

Leitsatz Ausschüttungsgleiche Erträge i.S. des § 2 Abs. 1 Satz 2 InvStG bzw. § 39 Abs. 1 Satz 2 KAGG erhöhen nicht nachträglich die Anschaffungskosten des Investmentanteils und sind deshalb auch keiner Teilwertabschreibung nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG zugänglich. Normenkette § 6 Abs. 1 Nr. 2 Sätze 1 und 2 EStG, § 1 Abs. 3 Satz 3, § 2 Abs. 1, § 11 Abs. 1 InvStG, § 39 Abs....mehr

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VP-Dokumentation / 2.3 Country-by-Country-Reporting

Nun kommen wir zu einem Thema bzw. zu einer Begrifflichkeit, die in 2015 wohl sehr hohe Chancen auf den Titel des (steuerlichen) Unworts des Jahres hätte. Es handelt sich um ein sehr aktuelles praxisrelevantes Thema, das erhebliche Auswirkungen auf Unternehmen haben könnte: Es geht um die Ausgestaltung der relativ harmlos anmutenden Maßnahme Nr. 13 „Überprüfung der Verrechnu...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 7: Eigenkapital / jj) Die Auflösung und Ausschüttung der Kapitalrücklage

Tz. 75 Wird die Kapitalrücklage aufgelöst und als Bilanzgewinn den Anteilseignern zurückgewährt, ist die Wirkung bei diesen umstritten. Eine Ansicht will den Ertrag durch Abschreibung auf die Beteiligung neutralisieren[248]; die Gegenauffassung will auch diesen Betrag als Beteiligungsertrag vereinnahmen[249]. Sie verweist darauf, dass die Kapitalrücklage kraft Gesetzes als T...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 5: Bilanzansatz (Bi... / bb) Sondervorschriften für zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche

Tz. 314 IFRS 5 legt besondere Anforderungen bezüglich Klassifizierung, Bewertung und Ausweis (Darstellung) von zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerten (non-current assets held for sale) und aufgegeben Geschäftsbereichen (discontinued operations) fest. Die Zielsetzung dieses IFRS ist es, die Klassifizierung und die Bilanzierung von zur Veräußerung gehaltenen l...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 10: Darstellung / dd) Rechtliche Folgen und Probleme

Tz. 226 Die ermittelten Differenzbeträge dürfen nicht als Gewinn ausgeschüttet werden. Alle nunmehr anzusprechenden Probleme sind die Konsequenz aus der systematisch unzutreffenden Einordnung. Tz. 227 Die ganz h. M. [456] geht unter Berufung auf die Gesetzesbegründung[457] von einer außerbilanziellen Ausschüttungssperre aus. Damit soll die Ausschüttungssperre immer erst auf Eb...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 7: Eigenkapital / dd) § 272 Abs. 4 Satz 3 HGB

Tz. 98 Für eigene Anteile bis zum BilMoG besagten § 71 Abs. 2 Satz 2 AktG a. F. bzw. § 33 Abs. 2 Satz 1 GmbHG a. F., dass eine Rücklage aus freien Mitteln gebildet werden musste, die nicht zu Ausschüttungszwecken zur Verfügung stand. Das muss mangels gesetzlichen Anhaltspunktes für die Neuregelung der Sache nach unterstellt werden[293]. Daraus ergibt sich auch, warum der Ges...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 10: Darstellung / ii) Rechtsfolgen von Verstößen gegen § 268 Abs. 8 HGB

Tz. 239 Wird ein zu hoher Gewinnverwendungsbeschluss gefasst, der zur Ausschüttung ausschüttungsgesperrter Beträge führen würde, ist dieser Beschluss gem. § 241 Nr. 3 AktG nichtig.[475] Unter Verstoß gegen § 268 Abs. 8 HGB ausgeschüttete Beträge können gem. § 31 GmbHG bzw. § 62 AktG zurückgefordert werden.[476] Bei einer gegen § 172 Abs. 4 Satz 3 HGB verstoßenden Ausschüttun...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 7: Eigenkapital / bb3) Vorzugsaktien

Tz. 217 Fraglich ist, ob wegen des Rechts auf Vorwegdividende auch die deutschen Vorzugsaktien als zusammengesetzte Finanzinstrumente zu qualifizieren sind. Eine reine Fremdkapitalqualifikation scheidet von vornherein aus, da der Vorzugsaktionär hinsichtlich seiner Einlage keinen Rückzahlungsanspruch hat, sondern ihm nur ein sog. residuales Interesse auf das nach Bedienung d...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 6: Zugangs- und Fol... / ff2) Einzelfälle

Tz. 35 Verkaufsgeschäfte Im Falle von Verkaufsgeschäften besteht die Problematik, dass unterschiedliche Zeitpunkte existieren, die für eine Ertragsrealisation in Betracht kommen. Denn es bestehen Gefahrtragungsregeln, Widerrufsrechte und Gewährleistungsrechte, die dafür sorgen, dass ein Ertrag nicht bereits dann als sicher verdient gelten kann, wenn die gelieferte Ware das La...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 7: Eigenkapital / bb1) Die phasengleiche Aktivierung

Tz. 107 Unabhängig vom Verständnis der "Beträge, auf deren Zahlung die Gesellschaft einen Anspruch hat", ist es unbestritten, dass die Grundsätze zur phasengleichen Vereinnahmung von Dividenden nach der "Tomberger"-Rechtsprechung [309] weiterhin anwendbar bleiben.[310] Die "Tomberger"-Grundsätze besagen, dass eine Muttergesellschaft die Gewinnansprüche gegen ihre Tochtergesel...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 16: Konzernabschlüs... / cc) Jahreserfolg und erhaltene Dividendenzahlungen

Tz. 101 Nach IAS 28.10 ist der Beteiligungsbuchwert um den anteiligen Jahreserfolg zu erhöhen bzw. zu vermindern. Nicht zu berücksichtigen sind hierbei ggf. anrechenbare Ertragsteuern. Der hier maßgebende Jahreserfolg ist aus dem Abschluss des Beteiligungsunternehmens abzuleiten, der bereits an die konzerneinheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angepasst ist. Bei...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 6: Zugangs- und Fol... / aa) Erstbewertung

Tz. 289 IFRS 5.1(a) i. V. m. IFRS 5.15 verlangt bei zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerten oder Veräußerungsgruppen eine Niederstwertbewertung mit dem niedrigeren (lower) Wert aus Buchwert (carrying amount) und beizulegendem Zeitwert abzgl. Veräußerungskosten (fair value less costs to sell). In diesem Zusammenhang ist in der logischen Sekunde vor der erstmal...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 16: Konzernabschlüs... / bb) Anteiliger Jahresüberschuss bzw. -fehlbetrag

Tz. 70 Der im Konzernabschluss ausgewiesene Beteiligungsbuchwert ist unabhängig vorgenommener Gewinnausschüttungen GuV-wirksam um den anteiligen beteiligungsproportionalen Jahresüberschuss zu erhöhen. Erfolgt in einem sich der Entstehung eines Jahresüberschusses anschließenden Geschäftsjahr eine Gewinnausschüttung, ist diese im Sinne eines Aktivtauschs GuV-neutral zu behande...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 7: Eigenkapital / aa) Die gesellschaftsrechtlichen Erwerbsvorgaben

Tz. 29 §§ 71 ff. AktG und § 33 GmbHG geben restriktiv vor, unter welchen Voraussetzungen eigene Anteile erworben werden dürfen. Für das Bilanzrecht sind § 71 Abs. 2 Satz 2 AktG und § 33 Abs. 2 Satz 1 GmbHG relevant, wonach der Erwerb aus freien, d. h. zur Ausschüttung an den Gesellschafter bestimmten Rücklagen geschehen darf. Nicht verfügbar sind Grund- bzw. Stammkapital, ge...mehr

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Kapitel 10: Darstellung / a) Überblick

Tz. 284 § 275 HGB regelt die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). Die GuV bildet mit Bilanz und Anhang den Jahresabschluss (§ 242 Abs. 3 i. V. m. § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB). Während Bilanz und Anhang die Vermögens- und Finanzlage zeigen, zeigt die GuV die Ertragslage.[558] Die Bilanz als Zeitpunktrechnung weist ein eher statisches Element auf, während die GuV als ...mehr

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Kapitel 7: Eigenkapital / ff) Beträge, die der ausschüttungsgesperrten Rücklage unterfallen

Tz. 118 Unter der Geltung von § 272 Abs. 5 HGB mit der ausschüttungsgesperrten Rücklage kann die Rechtsprechung des BGH zur phasengleichen Aktivierung noch weiter liberalisiert werden, wenn man bedenkt, dass die Beträge einer Ausschüttungssperre unterworfen werden können. Ausgangspunkt muss jedoch immer die Mehrheitsherrschaft bei deckungsgleichem Geschäftsjahr sein, weil an...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 10: Darstellung / b) Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

Tz. 192 Gem. § 268 Abs. 3 HGB ist auf der Aktivseite am Schluss der Bilanz ein gesonderter Posten "Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag" auszuweisen, wenn das Eigenkapital durch Verluste aufgebraucht ist. Dabei handelt es sich um einen bloßen Korrekturposten, der notwendig ist, weil auf der Passivseite kein negativer Eigenkapitalbetrag ausgewiesen werden darf,[389] ...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 10: Darstellung / cc) Die Regelungskomplexe der Vorschrift

Tz. 218 § 268 Abs. 8 HGB regelt Ausschüttungssperren in Höhe der Beträge, in denen selbstgeschaffene Immaterialgüter gem. § 248 Abs. 2 HGB aktiviert worden sind (§ 268 Abs. 8 Satz 1 HGB). Eine derartige Ausschüttungssperre gibt es auch für den Überhang aktiver Steuerlatenzen (§ 268 Abs. 8 Satz 2 HGB). Ebenfalls darf in der Höhe nicht ausgeschüttet werden, in der ein Wertansa...mehr