Fachbeiträge & Kommentare zu Ausschüttung

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 10: Darstellung / cc) Die Regelungskomplexe der Vorschrift

Tz. 218 § 268 Abs. 8 HGB regelt Ausschüttungssperren in Höhe der Beträge, in denen selbstgeschaffene Immaterialgüter gem. § 248 Abs. 2 HGB aktiviert worden sind (§ 268 Abs. 8 Satz 1 HGB). Eine derartige Ausschüttungssperre gibt es auch für den Überhang aktiver Steuerlatenzen (§ 268 Abs. 8 Satz 2 HGB). Ebenfalls darf in der Höhe nicht ausgeschüttet werden, in der ein Wertansa...mehr

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Kapitel 16: Konzernabschlüs... / b) Konsolidierung und Bewertungsmethode

Tz. 38 Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen sind nach der Equity-Methode zu bilanzieren (IAS 28.16). Hiernach sind die Anteile zunächst mit den Anschaffungskosten anzusetzen. In der Folge ist eine Anpassung des Ansatzes um Änderungen beim Anteil des Investors am Nettovermögen des Beteiligungsunternehmens vorzunehmen (IAS 28.2). Tz. 39 Bei erstmalig...mehr

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Kapitel 20: Haftung für feh... / II. GmbH-Recht

Tz. 55 Wäre bei zutreffender Bilanzierung eine Unterbilanz ausgewiesen worden, wären Ausschüttungen an die GmbH-Gesellschafter unzulässig gewesen. § 31 GmbHG statuiert einen strengen Erstattungsanspruch, der sich auf die volle Höhe des an den Gesellschafter ausgezahlten Betrags beläuft.[189] § 31 Abs. 3 GmbHG statuiert eine Ausfallhaftung der Mitgesellschafter, die sich jed...mehr

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Kapitel 5: Bilanzansatz (Bi... / d) Rechtspolitische Diskussion und Entwicklungsperspektiven

Tz. 173 Mit den Annual Improvements to IFRSs aus Mai 2008 wurde der Begriff der point-of-sale costs in IAS 41 durch den auch in anderen Standards verwendeten Begriff der costs to sell ersetzt. Der Begriff findet insbes. im Zusammenhang mit dem Wertmaßstab fair value less costs to sell Anwendung. Diese terminologische Änderung wurde u. a. auch in IAS 2 und IFRS 5 vorgenommen....mehr

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Kapitel 16: Konzernabschlüs... / bb) Anteiliges Eigenkapital

Tz. 53 Generell entspricht das bilanzielle Eigenkapital eines assoziierten Unternehmens – sofern dieses als KapGes firmiert – den Posten gem. § 266 Abs. 3 A. HGB . Sofern ein miterworbener anteiliger Ergebnisvortrag und das Jahresergebnis nicht früheren Eignern zustehen, sind diese in die Abgrenzung einzubeziehen. Berücksichtigungspflichtig sind ggf. auf der Aktivseite ausgew...mehr

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Kapitel 20: Haftung für feh... / III. Personengesellschaftsrecht

Tz. 58 Ausgehend von einer fehlerhaften Bilanz statuiert § 172 Abs. 4 Satz 1 HGB das Wiederaufleben der Haftung des Kommanditisten, wenn ihm entsprechend Gewinnanteile zugewiesen werden. § 172 Abs. 5 HGB lässt diese Haftung bei doppelter Gutgläubigkeit beiseite: Der Kommanditist und der mit Aufstellung befasste Gesellschafter bzw. GmbH-Geschäftsführer müssen redlich sein.[...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / bb) Beteiligungserträge

Tz. 191 Erträge aus Beteiligungen sind phasengleich beim Gesellschafter zu aktivieren, wenn bei der Tochtergesellschaft des Jahresabschlusses festgestellt und über die Gewinnausschüttung beschlossen wurde, bevor der Jahresabschluss des Gesellschafters geprüft worden ist.[295] Unabhängig davon, dass der entsprechende Betrag auch für die Bilanzsumme der Tochtergesellschaft ein...mehr

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Kapitel 12: Anhangangaben / z) Anteile an Investmentvermögen (Nr. 26)

Tz. 74 Halten KapGes oder KapCo-Gesellschaften mehr als 10 % der Anteile oder Aktien an im Inland ansässigen oder ausländischen Investmentunternehmen, wird die Angabe von stillen Reserven oder Lasten im Anhang gefordert. Auch eine Aufschlüsselung der stillen Reserven und Lasten ist vom Ersteller zu leisten. Zusätzlich sind Anlageziele zu nennen und die Gegenüberstellung von ...mehr

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Kapitel 18: Rechnungslegung... / f) Befreiende Wirkung der Offenlegung des Einzelabschlusses nach IFRS

Tz. 18 Abs. 2b macht die befreiende Wirkung des IFRS-Abschlusses von folgenden formalen Voraussetzungen abhängig: Nr. 1 stellt klar, dass bei Anwendung des Abs. 2a der Bestätigungsvermerk des Prüfers zum IFRS-Einzelabschluss an Stelle des Bestätigungsvermerks zum Jahresabschluss bekannt zu machen ist. Den in Nr. 2 verlangten Angaben über das handelsrechtliche Jahresergebnis ...mehr

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Kapitel 7: Eigenkapital / aa1) Gesellschaftsrechtliche Vorgaben

Tz. 43 Die Untergliederung der Kapitalrücklage und ihre Abgrenzung zur Gewinnrücklage haben nicht nur Informationsfunktion[116], sondern vielfach materiellrechtliche Auswirkungen.[117] In der AG sind gem. § 150 Abs. 4 AktG Kapitalrücklagen gem. § 272 Abs. 1 Nr. 1 bis Nr. 3 HGB darauf beschränkt, entweder einen Jahresverlust auszugleichen oder zur Kapitalerhöhung aus Gesellsc...mehr

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Kapitel 7: Eigenkapital / ee) Umbuchung innerhalb der Rücklagen

Tz. 87 Fraglich ist die Umbuchung von Gewinn- in Kapitalrücklagen. Durch das Schütt-aus-hol-zurück-Verfahren kann von der Gewinn- in die Kapitalrücklage umgebucht werden.[271] Gegen die Umbuchung aus der Gewinn- in die Kapitalrücklage gem. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB bestehen aus der Perspektive der Minderheitsgesellschafter, aber auch der Gläubiger keine Bedenken. Die Informatio...mehr

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Kapitel 20: Haftung für feh... / III. Geschäftsführer der GmbH

Tz. 13 Der Geschäftsführer einer GmbH haftet gem. § 43 Abs. 2 GmbHG für alle Schäden, die aus seinen schuldhaften Pflichtverletzungen entstehen. Mit § 43 Abs. 3 GmbHG gibt es eine weitere (eigenständige) Anspruchsgrundlage für den Fall, dass das zur Erhaltung des Stammkapitals notwendige Vermögen an die Gesellschafter verteilt wird.[35] § 43 Abs. 3 GmbHG ist nicht darauf ...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / d) Rechtspolitische Diskussion und Entwicklungsperspektiven

Tz. 128 Kernproblem der Anwendung von Sonderregeln für Kapitalgesellschaften auf bestimmte Personengesellschaften wird es sein, ob diese überhaupt sinnvoll angewendet werden können. Die Probleme treten dadurch auf, dass eine Kapitalgesellschaft als juristische Person eigenes Vermögen hat und das Vermögen nach einer Ausschüttung dem Gesellschafter endgültig zugeordnet ist. Au...mehr

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Kapitel 7: Eigenkapital / hh) Anpassung von § 172 Abs. 4 HGB und § 301 AktG

Tz. 123 Die gesellschaftsrechtlichen Regelungen in § 172 Abs. 4 HGB bzw. § 301 AktG sind nicht an die neue Rechtslage angepasst worden. Bei der gesetzestypischen Kommanditgesellschaft geht es um die Frage, inwieweit sie bestimmte Einkünfte aus der Beteiligung an Kapitalgesellschaften zur Ausschüttung an ihre Kommanditisten sperren muss. Bei § 301 AktG geht es um die Frage, i...mehr

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Kapitel 1: Einführung in di... / a) Informationstheoretisch orientierte Bilanzauffassungen

Tz. 205 Den Ausgangspunkt der informationstheoretisch orientierten Bilanzauffassungen bildet die Erkenntnis, dass Rechnungslegung und Bilanz einer Vielzahl potenzieller Adressatengruppen gewidmet sind, die unterschiedliche Informationsinteressen verfolgen.[290] Hier werden neben dem Kreis der aktuellen und potenziellen Eigen- wie Fremdkapitalgeber (Gesellschafter und Gläubig...mehr

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Kapitel 10: Darstellung / ee) § 268 Abs. 8 HGB als Schutzvorschrift

Tz. 235 Abzulehnen ist die Sichtweise, wonach § 268 Abs. 8 HGB Schutzgesetz gem. § 823 Abs. 2 BGB sein soll.[471] § 30 GmbHG bzw. § 57 AktG sind auch keine Schutzvorschriften.[472] Das beruht darauf, dass Verstöße gegen Kapitalerhaltungsvorschriften nicht zu einer Außenhaftung, sondern allein zu Rückforderungsansprüchen der Gesellschaft (bzw. ihres Insolvenzverwalters) aus §...mehr

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Kapitel 16: Konzernabschlüs... / D. Checkliste für die Aufstellung des Konzernanhangs nach HGB für den Konzernabschluss

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Kapitel 12: Anhangangaben / II. Checkliste für die Aufstellung des Anhangs nach IFRS

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Kapitel 7: Eigenkapital / dd5) Abhängigkeit der Zahlungsströme von der Unternehmensentwicklung

Tz. 194 Als fünfte Bedingung für den Eigenkapitalausweis kündbarer Instrumente legt IAS 32.16A(e) fest, dass die Summe der erwarteten Cashflows (total expected cash flows) aus dem Instrument über seine Laufzeit "sub­stanziell" (substantially) von den folgenden Größen abzuhängen hat: Den über die Laufzeit des Instruments erzielten Gewinnen oder Verlusten, den in diesem Zeitraum...mehr

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Kapitel 7: Eigenkapital / ff) Bilanzielle Behandlung bei Fremdkapitalausweis

Tz. 200 Zwar ist bei Nichterfüllung der Kriterien für den Eigenkapitalausweis ein sachlicher Ausweis der kündbaren Instrumente bei den Verbindlichkeiten erforderlich. Die Fremdkapitalklassifizierung eines kündbaren Instruments schließt aber nicht aus, dass die entsprechenden Instrumente unter Verwendung beschreibender Zusätze wie "Anspruch der Anteilseigner auf das Nettoverm...mehr

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Kapitel 6: Zugangs- und Fol... / ff1) Grundlagen

Tz. 33 Das Realisationsprinzip ist eine Ausprägung des Vorsichtsprinzips (vgl. Kapitel 4 Tz. 117). Gewinne dürfen danach erst verbucht werden, wenn sie realisiert sind. Das ist im Grundsatz dann der Fall, wenn der Gewinn durch einen Umsatzakt am Markt verwirklicht worden ist.[65] Konkretisiert wird es durch das Anschaffungskostenprinzip (vgl. Tz. 666). Dadurch sind Beschaffu...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / aa) Zielsetzung von Abschlüssen (inneres System der IFRS)

Tz. 136 Zielsetzung von Abschlüssen ist nach IASC F.12 (1989) und IAS 1.9 Satz 2 die Vermittlung von Informationen über die Finanz- und Ertragslage sowie Veränderungen in der Ver­mö­gens- und Finanzlage eines Unternehmens, die für einen weiten Adressatenkreis bei dessen wirt­schaft­lichen Ent­schei­dun­gen nützlich ist. Der Adressatenkreis wird in IASC F.9 (1989) um derzeiti...mehr

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Kapitel 7: Eigenkapital / bb) § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB

Tz. 46 Gesellschaftsanteile sind grundsätzlich mindestens zum Nennwert auszugeben (§ 9 Abs. 1 AktG). Darüber hinausgehender Betrag ist das Aufgeld, auch Agio genannt (§ 36a Abs. 1 AktG).[126] Dieses ist in der Kapitalrücklage zu buchen. Das gilt ebenso im GmbH-Recht.[127] Auf Zeitpunkt und Form der Leistung kommt es nicht an; jeder mit der Anteilsausgabe bei Gründung oder Ka...mehr

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Kapitel 7: Eigenkapital / ff) Wahlrecht hinsichtlich Ertragswirksamkeit

Tz. 62 Nach h. M. kann der Gesellschafter entscheiden, ob seine Leistung in das Kapital oder als Ertrag gebucht werden soll.[193] Ein freiwilliger Verlustausgleich, ein Sanierungszuschuss oder ein Forderungsverzicht sind typische Fälle. Im Zweifel soll aber eine Kapitalrücklage gewollt sein. Diese Sichtweise wird insbesondere von Hüttemann/Meyer und Schulze-Osterloh mit ganz...mehr

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Kapitel 6: Zugangs- und Fol... / III. Synopse

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Kapitel 6: Zugangs- und Fol... / I. § 253 HGB

Tz. 73 § 253 Zugangs- und Folgebewertung (1) Vermögensgegenstände sind höchstens mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die Abschreibungen nach den Absätzen 3 bis 5, anzusetzen. Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag und Rückstellungen in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages anzusetzen. Soweit si...mehr

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Kapitel 12: Anhangangaben / I. § 285 HGB

Tz. 23 § 285 Sonstige Pflichtangaben Ferner sind im Anhang anzugeben:mehr

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Kapitel 7: Eigenkapital / bb2) § 272 Abs. 1a Satz 2 HGB

Tz. 32 Der Unterschiedsbetrag zwischen den Anschaffungskosten und dem Nennbetrag bzw. dem rechnerischen Wert der Anteile ist bei Aufstellung der Bilanz mit frei verfügbaren Rücklagen zu verrechnen. Beim Verständnis der Vorschrift ist zu beachten, dass § 272 Abs. 1a Satz 2 HGB nur noch regelt, wie der Erwerb eigener Anteile im folgenden Jahresabschluss auszuweisen ist. Die Vo...mehr

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Kapitel 6: Zugangs- und Fol... / aa) Höhe der Anschaffungskosten, Äquivalenzprinzip

Tz. 666 Ob die Höhe des gezahlten Entgelts für den Erwerb angemessen ist, spielt für die Zugangsbewertung grds. keine Rolle. Vielmehr geht das Gesetz vom Äquivalenzprinzip aus.[756] Maßgeblich für den Ansatz in der Bilanz ist danach die Gegenleistung.[757] Sie definiert die Höhe der Anschaffungskosten und die Wertobergrenze für die Bewertung des anzusetzenden Vermögensgegens...mehr

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Kapitel 7: Eigenkapital / dd3) Höhe des Ausschüttungsvolumens

Tz. 17 Anders als beim Bruttoausweis kann beim Nettoausweis für die Bemessung des ausschüttungsfähigen Vermögens entweder an die um das abgesetzte Kapital gekürzte Nennbetragsziffer oder an die volle Nennbetragsziffer (d. h. das Grund- bzw. Stammkapital) angeknüpft werden. In letzterem Fall beginnt die Möglichkeit der Ausschüttung erst deutlich später bzw. ein nicht durch Ei...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / bb) § 264 Abs. 1 Satz 2 HGB

Tz. 13 § 264 Abs. 1 Satz 2 HGB statuiert zusätzliche Pflichten für die gesetzlichen Vertreter kapitalmarktorientierter Gesellschaften (§ 264d HGB), wenn diese Gesellschaften nicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet sind. Dann muss der Jahresabschluss um eine Kapitalflussrechnung und einen Eigenkapitalspiegel erweitert werden, zudem kann der Jahresabschluss...mehr

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Kapitel 10: Darstellung / I. § 268 HGB

Tz. 180 § 268 Vorschriften zu einzelnen Posten der Bilanz. Bilanzvermerke (1) Die Bilanz darf auch unter Berücksichtigung der vollständigen oder teilweisen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt werden. Wird die Bilanz unter Berücksichtigung der teilweisen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt, so tritt an die Stelle der Posten "Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag"...mehr

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Kapitel 14: Konzernabschlus... / ee) Eigenkapitalspiegel

Tz. 225 Der Eigenkapitalspiegel ist der fünfte Pflichtbestandteil des Konzernabschlusses. Seine inhaltliche Ausgestaltung ist im HGB nicht näher geregelt. Die Praxis stützte sich bisher auf DRS 7, der in absehbarer Zeit durch den bislang im Entwurf vorliegenden DRS 29 ersetzt wird und sich inhaltlich an IAS 1 orientiert. Der Eigenkapitalspiegel soll durch eine systematische ...mehr

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Kapitel 7: Eigenkapital / ii) Eigenkapitalähnliche Instrumente

Tz. 68 Insbesondere bei Genussrechten oder atypisch stillen Beteiligungen wird diskutiert, ob sie – obwohl eigentlich Fremdkapital[214] – in besonderen Konstellationen bzw. bei besonderer Ausgestaltung als Eigenkapital ausgewiesen werden können. Für eine Einordnung als eigenkapitalähnliches Instrument kommt es auf diese Kriterien an:[215] Nachrangigkeit Teilnahme an Gewinn und...mehr

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Kapitel 7: Eigenkapital / bb) Ansatz zum Nennbetrag

Tz. 12 Kapital ist zum Stichtag zum Nennbetrag anzusetzen. Trotz Nettoausweises ergibt sich aus dem Zusammenhang mit § 272 Abs. 1 Satz 3 HGB, dass auch bei nicht voller Einzahlung ein voller Ansatz notwendig ist.[18] Der Nennbetragsziffer wird elementare Bedeutung für den Kapitalschutz zugebilligt, weil in dieser Höhe das Vermögen gegen Ausschüttung gesperrt ist.[19] Das ist...mehr

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Kapitel 16: Konzernabschlüs... / gg) Wertminderungen und -aufholungen

Tz. 107 Für die Ermittlung von Wertminderungen für Beteiligungen an assoziierten Unternehmen sind gem. IAS 28.40 ff. Besonderheiten zu beachten. So ist für die Beurteilung der Frage, ob eine Wertminderung vorliegt, auf die Regelungen des IAS 39 bzw. IFRS 9 zurückzugreifen. Ist tatsächlich eine Wertminderung angezeigt, so hat die Bemessung der Höhe nach den Bestimmungen des I...mehr

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Kapitel 7: Eigenkapital / gg) Schlussfolgerung für PersGes und Genossenschaften

Tz. 202 Die h. M. kommt zu dem Schluss, dass dem gesetzlichen Regelstatut folgende PersGes in Deutschland regelmäßig Eigenkapital ausweisen dürfen.[407] Da die zugrunde liegenden rechtlichen Vorgaben jedoch weitgehend dispositiv sind und damit per Gesellschaftsvertrag von ihnen abgewichen werden kann, ist in der Praxis stets eine Einzelfallbetrachtung zur Beurteilung der Mög...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / e) Eigenkapitalveränderungsrechnung (IAS 1.106–.110)

Tz. 63 IAS 1.10(c) sieht die Eigenkapitalveränderungsrechnung als dritten selbständigen Be­standteil des Abschlusses vor. Sie ist auf die Periode des Geschäftsjahres bezogen und stellt sowohl die ergebniswirksamen als auch die ergebnisneutralen Veränderungen des Eigen­kapitals dar. Damit zeigt sie das Gesamtergebnis der Unternehmenstätigkeit und die Ein­lagen, Kapitalrückzah...mehr

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Kapitel 7: Eigenkapital / aa3) Eigene Anteile

Tz. 290 Für die eigenen Anteile und Rückbeteiligungen der Tochterunternehmen sind nach DRS 22.29 wie zuvor nach DRS 7.11–.13 der Nennbetrag oder der rechnerische Wert entsprechend §§ 272 Abs. 1a, 298 Abs. 1 Satz 1 und 301 Abs. 4 HGB offen vom Posten "Gezeichnetes Kapital" abzusetzen (par value method).[500] Damit im Einklang stehen nunmehr die verbindlichen Schemata in Anlag...mehr

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Kapitel 5: Bilanzansatz (Bi... / a) Überblick

Tz. 401 Die Norm benennt Ausnahmen vom Vollständigkeitsgebot des § 246 Abs. 1 Satz 1 HGB. Ihr Abs. 1 betrifft Ansatzverbote, wobei Nr. 1 und Nr. 2 nur klarstellende Funktion haben, weil die hier genannten Zahlungen schon nicht der (An-)Schaffung eines VGs dienen, Nr. 3 hingegen eine echte Ausnahme begründet (vgl. Tz. 411). Tz. 402 Abs. 2 enthält ein Wahlrecht zur Aktivierung ...mehr

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Kapitel 7: Eigenkapital / aa2) Gezeichnetes Kapital, nicht eingeforderte ausstehende Einlagen und Kapitalrücklage

Tz. 289 Die einzelnen Elemente des Konzerneigenkapitalspiegels werden in DRS 22 den handelsrechtlichen Vorschriften folgend definiert. Der verwendete Begriff des gezeichneten Kapitals (DRS 22.26) entspricht § 272 Abs. 1 Satz 1 HGB. Verschiedene Aktiengattungen sind entsprechend § 152 Abs. 1 Satz 2 AktG auch im Eigenkapitalspiegel gesondert auszuweisen.[497] Entsprechend § 27...mehr

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Kapitel 7: Eigenkapital / aa) Fehlende Verpflichtung zur Untergliederung

Tz. 232 Das Mindestgliederungsschema des IAS 1.54 schreibt für den bilanziellen Ausweis des Eigenkapitals nachfolgende Posten verbindlich vor: "Nicht beherrschende Anteile, die im Eigenkapital dargestellt werden sollen" (IAS 1.54(q)) "Gezeichnetes Kapital und Rücklagen, die Eigentümern der Muttergesellschaft zuzuordnen sind" (IAS 1.54(r)) Im Gegensatz zur sog. Guidance in Imple...mehr

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Kapitel 12: Anhangangaben / I. Checkliste für die Aufstellung des Anhangs nach HGB für den Einzelabschluss

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Kapitel 1: Einführung in di... / I. Grundlagen

Tz. 222 Formal besteht ein erster Unterschied in der Rechtsqualität der maßgeblichen Regelungen: Die HGB-Rechnungslegungsgrundsätze sind gesetzlicher Natur, die internationalen Standards werden vom IASB als einem privaten Gremium geschaffen. Darin liegt zunächst ein verfassungsrechtliches Problem, denn über den Maßgeblichkeitsgrundsatz des § 5 EStG erlangt ein privates auslä...mehr

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Kapitel 3: Besondere Anford... / aa3) Das Folgeproblem: true and fair view als Auslegungshilfe oder overriding principle

Tz. 32 Als Folgeproblem der h. M. stellt sich nach wie vor die Prinzipienfrage, ob § 264 Abs. 2 Satz 1 HGB die Einzelvorschriften im Einzelfall überlagert (overriding principle)[57] oder nur Auslegungs- und Lückenschließungscharakter hat. Bereits der Wortlaut sorgt für die Unklarheit. Einerseits sind die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung zu beachten; andererseits soll e...mehr

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Kapitel 11: Kapitalflussrec... / d) Cashflow aus der Investitionstätigkeit

Tz. 30 Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit ist nach der direkten Methode zu ermitteln (DRS 21.24, .42). Er umfasst sämtliche Zahlungsvorgänge für den Erwerb oder die Herstellung und aus dem Verkauf von Anlagevermögen, inkl. nachträglicher Anschaffungs- oder Herstellungsauszahlungen sowie ausgewählte mit dem Anlagevermögen im Zusammenhang stehende zahlungswirksame Erfo...mehr

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Kapitel 16: Konzernabschlüs... / aa) Widerlegbare Assoziierungsvermutung

Tz. 32 Per definitionem stellt ein assoziiertes Unternehmen ein Unternehmen dar, auf das der Anteilseigner maßgeblichen Einfluss hat (IAS 28.3) und bei dem es sich nicht um ein Tochter- oder Gemeinschaftsunternehmen handelt. Maßgeblicher Einfluss ist als Möglichkeit zur Mitwirkung eines Anteilseigners bei den finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungen eines Beteiligungs...mehr

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Kapitel 6: Zugangs- und Fol... / III. Synopse

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Kapitel 3: Besondere Anford... / aa4) Beispiele und Einzelfälle zur Anwendung von § 264 Abs. 2 Satz 1 HGB

Tz. 35 Das Prinzip des true and fair view findet über § 252 Abs. 2 HGB bzw. § 246 Abs. 3 Satz 2 HGB bzw. § 265 Abs. 1 Satz 1 2. Halbsatz HGB Eingang in die Rechnungslegung. Die begründeten Ausnahmen von den Ansatz, Bewertungs- und Gliederungsvorschriften können am Maßstab der Bilanzwahrheit gemessen werden. So kann im Lichte von § 264 Abs. 2 Satz 1 HGB über ein Abrücken vom ...mehr

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Kapitel 4: Rechnungslegungs... / a) Überblick

Tz. 40 IAS 1 regelt die Darstellung des "Abschlusses" (presentation of financial sta­te­ments) nach IFRS und strukturiert dessen Grund­ele­men­te. IAS 1.9 definiert den Begriff des Abschlusses als eine strukturierte Ab­bildung der Ver­mögens-, Finanz- und Er­trags­lage und beschreibt seine Zielsetzung, Infor­mationen hierüber und über die Cashflows eines Unter­neh­mens berei...mehr