Fachbeiträge & Kommentare zu Ausschüttung

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.7 Exkurs: Liquidation einer Kapitalgesellschaft, an der der Anteilseigner beteiligt ist, wenn die Beteiligung zu einem Betriebsvermögen gehört

Tz. 534 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Für Beteiligungen an Kap-Ges, die der AE in seinem BV hält, bestehen im Fall der Beteiligungsveräußerung keine Besteuerungsunterschiede zwischen Beteiligungen iSd § 17 EStG und Beteiligungen, die nicht die Beteiligungsgrenze des § 17 EStG erreichen. Lediglich bei der Veräußerung einer 100%igen Beteiligung an einer Kap-Ges, die gem § 16 Abs 1...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Loos, Die Bewertung eigener Anteile von Kap-Ges, DB 1964, 310; Breuninger, Zur Rechtsnatur eigener Anteile und ihre ertragstliche Bedeutung, DStZ 1981, 420; Bischoff, Zur pfändungs- und konkursbedingten Einziehung von Geschäftsanteilen, GmbHR 1984,61; Aha, Verbot des Erwerbs eigener Aktien nach den §§ 71ff AktG, AG 1992, 218; Thiel, WG ohne Wert: Die eigenen Anteile der Kap-Ges ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Rass, Der estliche VG und das Kj seines Bezugs, DStR 1972, 487; –en– Zahlung der Schulden einer GmbH und AK iSd § 17 EStG 1976, 1190; Uelner, Aktuelle Fragen des Ertrag-St-Rechts, StbJb 1975/76, 305; Böttcher/Hennerkes, Berechnung des VG einer wes Beteiligung – Sonderfall der Aufstockung einer unwes Beteiligung zu einer wes Beteiligung, RWP 14/D ESt II B 22a; Klauser, Stliche Be...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.1 Die Tatbestände der Auflösung, der Kapitalherabsetzung und der Einlagerückzahlung

Tz. 475 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Durch § 17 Abs 4 EStG wird der Gewinn, den der AE bei der Auflösung der Gesellschaft und der Einlagerückzahlung bei einer Kap-Herabsetzung oder anlässlich der Einlage-Rückzahlung (Leistung aus dem stlichen Einlagekonto) erzielt, stlich dem Gewinn aus der Veräußerung eines Anteils an einer Kap-Ges gleichgestellt. § 17 Abs 4 EStG stellt damit ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 155 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 § 221 Abs 3 AktG unterscheidet zwischen verbrieften und nicht verbrieften Genussrechten. Diese Rechte sind keine Mitglieder-, sondern Gläubigerrechte schuldrechtlicher Art (RGZ 155, 230; 132, 206). § 8 Abs 3 S 2 KStG behandelt Ausschüttungen der Kap-Ges auf Genussrechte, mit denen das Recht auf Beteiligungen am Gewinn und am Liquidationserlös...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.5.2.2 Erstmalige Anwendung auf Auflösungsgewinne/-verluste

Tz. 494 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Innerhalb des KStG hatte der Gesetzgeber des StSenkG zunächst Sonderregelungen für die Liquidation einer Kap-Ges vergessen (s Jünger, BB 2001, 69). Diese hat er – bezogen auf die aufgelöste Kö – durch das UntStFG nachgeholt (s § 40 Abs 4 KStG aF; s § 28 Abs 2 KStG; s § 34 Abs 14 KStG; s Schr des BMF v 26.08.2003, BStBl I 2003, 434 und s Döts...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Erwerbe inländischer steuerbegünstigter Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen (Abs. 1 Nr. 16 Buchst. b)

Rz. 153 [Autor/Stand] § 13 Abs. 1 Nr. 16 Buchst. b ErbStG befreit alle inländischen Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen als Erwerber persönlich von der Erbschaft- und Schenkungsteuer, wenn sie (Satz 1) satzungsgemäß und tatsächlich sowie ausschließlich und unmittelbar kirchlichen, gemeinnützigen oder mildtätigen, d.h. steuerbegünstigten,[2] Zwecken dienen....mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Rechtsfolge

Rz. 159 [Autor/Stand] Zusammenwirken der Absätze 1 und 2. Man darf die Rechtsfolge des § 20 Abs. 2 nicht für sich betrachten, sondern man muss die Rechtsfolge des § 20 Abs. 1 mit in die Überlegungen einbeziehen, soweit sie sich auf ausländische Betriebsstätteneinkünfte bezieht. Die Rechtsfolge des § 20 Abs. 1 besteht in der Anordnung, dass § 20 Abs. 2 durch die DBA nicht ber...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / aa) Gewerbliche Einkünfte kraft Betriebsaufspaltung

Rz. 129 [Autor/Stand] Kodifizierung des Instituts der Betriebsaufspaltung. Nach § 50 i Abs. 1 Satz 4 gelten die Regelungen der Sätze 1 und 3 sinngemäß, wenn Wirtschaftsgüter vor dem 29.6.2013 Betriebsvermögen eines Einzelunternehmens oder einer Personengesellschaft geworden sind, die deswegen Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen, weil der Stpfl. sowohl im überlassenden Betr...mehr

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Nachforderung von Kapitalertragsteuer

Leitsatz Wird der Entrichtungsschuldner von Kapitalertragsteuer im Wege des Nachforderungsbescheids in Anspruch genommen, ist wegen des materiell-rechtlichen Haftungscharakters des Nachforderungsanspruchs der Grundsatz der Akzessorietät der Entrichtungsschuld zur zugrunde liegenden Kapitalertragsteuerschuld des Gläubigers der Kapitalerträge zu beachten. § 174 Abs. 4 Satz 3 A...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Insolvenzmasse – Begriff und Rechtsnatur

Rn 3 Die Insolvenzmasse im Sinne der Insolvenzordnung umfasst gemäß § 35 Abs. 1 das gesamte Vermögen des Schuldners einschließlich des von ihm verwalteten Gesamtguts bei ehelicher Gütergemeinschaft (§ 37) und sonstiger insolvenzspezifischer Rechte,[9] soweit die Vermögensbestandteile nicht unpfändbar (§ 36) oder vom Insolvenzverwalter freigegeben[10] worden sind. Vermögen im...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.3.2.4 Versicherungsansprüche

Rn 65 Ein Zahlungsanspruch der Masse gegen Versicherungsunternehmen resultiert regelmäßig aus der Leistungspflicht des Versicherers nach Eintritt eines Schadensfalls (z. B. Abbrennen von Gebäuden,[140] Diebstahl). Um einen Anspruch gegen den Versicherer zu erhalten, muss der Verwalter das bestehende Versicherungsverhältnis jedoch nicht unter Verzicht auf sein Recht nach § 10...mehr

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Wiedereinsetzung in die Antragsfrist gemäß § 32d Abs. 2 Nr. 3 Satz 4 EStG

Leitsatz 1. Sind Einkünfte aus der Ausschüttung einer Kapitalgesellschaft, deren Beteiligung der Steuerpflichtige im Privatvermögen hält, aufgrund eines Antrags auf Günstigerprüfung gemäß § 32d Abs. 6 EStG den tariflich zu besteuernden Einkünften hinzuzurechnen, findet die anteilige (40 %‐ige) Steuerbefreiung gemäß § 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. d EStG keine Anwendung. 2. Sowohl d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Wortlaut des Leitfadens

Der Leitfaden (LeitF) hat den nachstehend abgedruckten Wortlaut, der – soweit dies erforderlich erschien – ohne besondere Kennzeichnung redaktionell angepasst oder gekürzt wurde. A. Allgemeines und Vorbemerkungen 1. Anlass, Zweck und Anwendung des Leitfadens Vielfältige steuerliche Fallgestaltungen können in der Praxis eine Bewertung von (Anteilen an) Kapitalgesellschaften für ...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Regierungsentwurf v. 7.9.1993(BT-Drucks. 12/5630)

Artikel 10 Änderung des Außensteuergesetzes 3. § 10 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 3 Satz 1 wird der Punkt durch einen Strichpunkt ersetzt und folgender Teilsatz angefügt: „für die Ermittlung der Einkünfte aus Anteilen an einem inländischen Sondervermögen im Sinne des § 6 des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften oder an einem vergleichbaren, ausländischem Recht unte...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 3. Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses v. 7.11.1991(BT-Drucks. 12/1506)

Artikel 13 Änderung des Außensteuergesetzes 3. Dem § 10 wird folgender Absatz 6 angefügt: „(6) „Absatz 5 gilt nicht, soweit im Hinzurechnungsbetrag Zwischeneinkünfte mit Kapitalanlagecharakter enthalten sind und die ausländische Zwischengesellschaft überwiegend derartige Einkünfte erzielt. Zwischeneinkünfte mit Kapitalanlagecharakter sind Einkünfte der ausländischen Zwischenge...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / c) Zurechnungen und Abrechnungen im Einzelnen

aa) Zurechnungen (R 99 Abs. 1 Nr. 1 ErbStR 2003) Rz. 579 [Autor/Stand] Dem Steuerbilanzgewinn sind insbesondere zuzurechnen Sonderabschreibungen, erhöhte Absetzungen für Abnutzung – AfA – (vgl. hierzu z.B. die erhöhten AfA nach dem Einkommensteuerrecht – § 7a ff. EStG i.V.m. § 8 KStG), Bewertungsabschläge, Zuführungen zu steuerfreien Rücklagen sowie Teilwertabschreibungen. Zu...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Regierungsentwurf und Entwurf der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen v. 2.12.2002(BT-Drucks. 15/119)

Artikel 12 Änderung des Außensteuergesetzes 4. In § 10 werden die Absätze 5 bis 7 aufgehoben. Begründung – (Auszug) Zu Artikel 12 (Außensteuergesetz) Zu Nummer 4 (§ 10 Abs. 5 bis 7 – aufgehoben –) Die Hinzurechnungsbesteuerung ist eine Abwehrmaßnahme gegen die ungerechtfertigte Steuerausweichung in niedrig besteuernde Gebiete oder in Länder mit Steuerpräferenzen für Ausländer. § ...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Regierungsentwurf v. 19.9.2003(BT-Drucks. 15/1553)

Artikel 4 Änderung des Außensteuergesetzes 2. § 10 Abs. 3 Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Die dem Hinzurechnungsbetrag zugrunde liegenden Einkünfte sind in entsprechender Anwendung der Vorschriften des deutschen Steuerrechts zu ermitteln; für die Ermittlung der Einkünfte aus Anteilen an einem inländischen oder ausländischen Investmentvermögen im Sinne des § 1 Nr. 1 des Investme...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Bericht der Bundesregierung zur Fortentwicklung des Unternehmenssteuerrechts v. 19.4.2001(Beilage zu Finanz-Rundschau 11/2001)

D. Außensteuerrecht I. Einführung 1. Zielsetzung des Außensteuerrechts Innerhalb der Reform der Unternehmensbesteuerung kommt der Fortentwicklung des Außensteuerrechts eine wichtige Aufgabe zu. Das Ziel ist ein Doppeltes. Die äußeren Grenzen des deutschen Steuerzugriffs müssen so festgelegt werden, dass die wachsende weltwirtschaftliche Verflechtung Deutschlands und seine Einbi...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Ertragsaussichten

Rz. 561 [Autor/Stand] Die Ertragsaussichten einer Kapitalgesellschaft bestimmen sich nach dem künftigen ausschüttungsfähigen Ertrag, d.h. nach dem Teil künftiger Gewinne, der voraussichtlich für eine Ausschüttung an die Gesellschafter zur Verfügung stehen wird.[2] Thesaurierte Erlöse können nicht anders behandelt werden als tatsächlich verteilte Gewinne.[3] Maßgebend für die...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Regierungsentwurf und Entwurf der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen v. 15.2.2000(BT-Drucks. 14/2683)

Artikel 13 Änderung des Außensteuergesetzes 3. § 10 wird wie folgt geändert: a) Dem Absatz 2 wird folgender Satz angefügt: „Auf den Hinzurechnungsbetrag sind § 3 Nr. 40 Buchstabe d des Einkommensteuergesetzes und § 8 b Abs. 1 des Körperschaftsteuergesetzes nicht anzuwenden. b) Absatz 6 Satz 2 wird wie folgt gefasst: „Zwischeneinkünfte mit Kapitalanlagecharakter sind Einkünfte der...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Jahreserträge

Rz. 575 [Autor/Stand] Die zur Ermittlung der Ertragsaussichten zugrunde gelegten Jahreserträge (Steuerbilanzgewinne) sind um die Beträge zu erhöhen oder zu mindern, die im Steuerbilanzgewinn nicht berücksichtigt sind. Bei den Zurechnungen handelt es sich um Beträge, die das körperschaftliche Einkommen zwar gemindert haben, tatsächlich aber nicht ausgegeben wurden und deshalb...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 3. Bericht des Finanzausschusses v. 5.11.2003(BT-Drucks. 15/1944)

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / c) Anteile an Gesellschaften mit Beteiligungsbesitz

Rz. 687 [Autor/Stand] Gesellschaften mit Beteiligungsbesitz sind Holdinggesellschaften, Gesellschaften mit Beteiligungsbesitz von mehr als 75 % sowie Organträgergesellschaften. Abzustellen ist dabei jeweils auf das Rohvermögen ohne Abzüge. Ferner gehören zu den Beteiligungsgesellschaften solche Gesellschaften, die über Beteiligungen an anderen Kapitalgesellschaften von mehr ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / d) Behandlung der Körperschaftsteuer

Rz. 591 [Autor/Stand] Bis zur Körperschaftsteuer-Reform 1977 wurde die nach dem jeweiligen körperschaftsteuerrechtlichen Einkommen veranlagte Körperschaftsteuer zur Ermittlung des Ertragshundertsatzes von dem jeweiligen Einkommen abgezogen (Abschn. 78 Abs. 1 Nr. 2c VStR 1977 und 1980). Rz. 592 [Autor/Stand] Ab 2001 wird diese Anweisung wegen des Übergangs vom Vollanrechnungsv...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 4.9.2007(BT-Drucks. 16/6290)

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Shareholder Value - Finanzm... / 1 Begriff und Wesen des Shareholder Value

Der Shareholder-Value-Ansatz stellt ein Konzept der modernen kapitalmarktorientierten Unternehmensführung dar, das in den letzten Jahren stark an Bedeutung gewonnen hat. Der Shareholder-Value-Ansatz ist ein angelsächsisch geprägtes Konzept der Unternehmensführung, das ein einheitliches Ziel in den Mittelpunkt des unternehmerischen Handelns rückt: die kurz- und langfristige S...mehr

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Moderne Wertorientierung: V... / 2.6 Management der Wertschöpfung über die Zeit

Wertschöpfung ist ein inhaltlich und zeitlich in verschiedene Phasen gegliederter Prozess. Er umfasst die strategiegerechte Entwicklung von Potenzialen in allen genutzten Vermögensarten ebenso wie die Nutzung dieser Potenziale in den Geschäftsprozessen des Unternehmens als auch die Umwandlung der dabei erreichten Erfolge in reale Zahlungsströme (Liquidität). Dabei besteht zw...mehr

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Wertorientierte Unternehmen... / 1 Bedeutung der wertorientierten Unternehmenssteuerung

Unternehmenswertmaximierung als Hauptziel Die Shareholder Value-Maximierung und die mit ihr verbundene wertorientierte Unternehmenssteuerung rückt seit den achtziger Jahren in den Mittelpunkt der betriebswirtschaftlichen Literatur und hat in den letzten Jahren nicht nur in börsennotierten Unternehmen, sondern zunehmend auch in mittelständischen Unternehmen Beachtung gefunden...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Vorbemerkungen

Tz. 360 Stand: EL 32 – ET: 5/2017 Der umgekehrte Unternehmenserwerb (reverse acquisition) stellt eine Sonderform des Unternehmenszusammenschlusses dar, da in diesem Fall die wirtschaftliche von der rechtlichen Betrachtung abweicht. Das rechtlich als Erwerber zu betrachtende Unternehmen ist wirtschaftlich als erworbenes Unternehmen anzusehen. Tz. 361 Stand: EL 32 – ET: 5/2017 IF...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 8. Mutual entities

Tz. 75 Stand: EL 32 – ET: 5/2017 Ein Unternehmen auf Gegenseitigkeit (mutual entity) ist nach IFRS 3 Appendix A in Abgrenzung zu einem von Investoren gehaltenen Unternehmen definiert als ein Unternehmen, dass den Beteiligten im Wesentlichen keine wirtschaftlichen Vorteile in Form von Ausschüttungen oder Wertsteigerungen der Anteile vermitteln soll, sondern der Kostensenkung o...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / bb. Call-Optionen

Tz. 417 Stand: EL 32 – ET: 5/2017 Call-Optionen sind Rechte des erwerbenden Unternehmens, Anteile ohne beherrschenden Einfluss zu einem künftigen Zeitpunkt zu einem festgelegten Preis zu erwerben. Gemäß IFRS 10 sind die mit den Call-Optionen verbundenen Stimmrechte als potenzielle Stimmrechte bei der Ermittlung der Beherrschung über das erworbene Unternehmen zu berücksichtige...mehr

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zerb 6/2017, Die Stiftung a... / a) Besteuerung bei Errichtung

Die rechtsfähige Familienstiftung ist eine juristische Person und somit selbst nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 KStG Steuersubjekt. Da die Familienstiftung rechtlich selbständig ist, wird sie steuerrechtlich besonders behandelt und fällt unter die Erbschaft- und Schenkungsteuer. Die hinter einer Familienstiftung stehenden Personen, Destinäre und Stifter unterliegen ebenfalls der Steuer...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 6. Angaben zu Änderungen der Beteiligungsquote an Tochterunternehmen

Tz. 67 Stand: EL 32 – ET: 5/2017 Gemäß IFRS 12.18 hat ein Unternehmen eine Aufstellung (schedule) vorzulegen, aus der die Auswirkungen aller Änderungen der Beteiligungsquote des Mutterunternehmens an einem Tochterunternehmen, die nicht zu einem Verlust der Beherrschung führen, auf das den Anteilseignern des Mutterunternehmens zuzurechnenden Eigenkapitals ersichtlich sind. Die...mehr

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zerb 5/2017, Die Stiftung a... / 2. Laufende Besteuerung

Die österreichische Privatstiftung unterliegt von ihrer Errichtung bis zur Verteilung des gesamten Vermögens nach Auflösung der Körperschaftsteuer (§ 1 Abs. 2 Nr. 3 öKStG iVm § 4 Abs. 1 u. 2 öKStG). Der Steuersatz beträgt 25 % (§ 22 Abs. 1 öKStG). Dabei gibt es aber Begünstigungen für Privatstiftungen, wie etwa bei Beteiligungsveräußerungen die Übertragung der stillen Reserv...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 37 ... / 3 Körperschaftsteuerminderung bei Ausschüttung (Abs. 2, 2a)

Rz. 10 Bis zur Einführung des § 37 Abs. 4 KStG minderte sich die KSt-Schuld um jeweils 1/6 einer offenen Gewinnausschüttung. Gleichzeitig verminderte sich das KSt-Guthaben um den gleichen Betrag. Abs. 2a schränkte gegenüber der allgemeinen Regel des Abs. 2 die Realisierung des KSt-Guthabens ein.[1] Rz. 11 Zur Realisierung des KSt-Guthabens führte eine Gewinnausschüttung, die ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 36 ... / 3.3.1 Verminderung um vorgenommene Ausschüttungen (S. 1)

Rz. 25 Der Endbestand des verwendbaren Eigenkapitals, der Ausgangspunkt für die Ermittlung und Feststellung der Endbestände ist, war um die Auswirkungen derjenigen Gewinnausschüttungen zu korrigieren, die noch nach den Regeln des Anrechnungsverfahrens abgewickelt wurden. Rz. 26 Nach Abs. 2 S. 1 konnten sowohl den handelsrechtlichen Vorschriften entsprechende Ausschüttungen al...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 36 ... / 3.3.2 Erhöhung um erhaltene Ausschüttungen (S. 3)

Rz. 35 Die Endbestände waren nach der Verrechnung der Ausschüttungen, für die noch das Anrechnungsverfahren galt, um erhaltene Ausschüttungen zu erhöhen, wenn bei der ausschüttenden Anrechnungskörperschaft noch das Anrechnungsverfahren galt. Bei der die Ausschüttung empfangenden Körperschaft wurden diese Ausschüttungen nicht mit dem damaligen Tarifsteuersatz von 25 %, sonder...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 36 ... / 3.3 Korrektur um Ausschüttungen (Abs. 2)

3.3.1 Verminderung um vorgenommene Ausschüttungen (S. 1) Rz. 25 Der Endbestand des verwendbaren Eigenkapitals, der Ausgangspunkt für die Ermittlung und Feststellung der Endbestände ist, war um die Auswirkungen derjenigen Gewinnausschüttungen zu korrigieren, die noch nach den Regeln des Anrechnungsverfahrens abgewickelt wurden. Rz. 26 Nach Abs. 2 S. 1 konnten sowohl den handels...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 37 ... / 7.2.3 Letztmalige Anwendung des § 37 Abs. 1–3 KStG

Rz. 57 Abs. 4 S. 4, 5 regelt, bis zu welchem Zeitpunkt die Abs. 1-3 noch anzuwenden sind, also das KSt-Guthaben nur durch ordnungsgemäße Gewinnausschüttungen und gleichgestellte Vorgänge realisiert wird. Rz. 57a Grundsätzlich erfolgt die Realisierung des KSt-Guthabens durch ordnungsgemäße Gewinnausschüttungen noch nach den Abs. 1–3, wenn die Ausschüttung vor dem 1.1.2007 bei ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 36 ... / 1.1 Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 Die §§ 36–40 KStG bilden das Scharnier zwischen dem bis zum 31.12.2000 geltenden Anrechnungsverfahren und dem ab 1.1.2001 in Kraft getretenen neuen KSt-System (Halb-/Teileinkünfteverfahren). Sie enthalten die Vorschriften, die den Übergang vom Anrechnungs- auf das Halb-/Teileinkünfteverfahren regeln.[1] Rz. 1a Dabei enthält § 36 KStG die Übergangsregelung für das verwen...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 37 ... / 5 Erhöhung der KSt und des Körperschaftsteuerguthabens bei empfangener Gewinnausschüttung bis 2006 (Abs. 3)

Rz. 28 Abs. 3 enthält eine besondere Regelung, um als unberechtigt empfundene Steuervorteile bei Ausschüttungen einer Körperschaft an eine andere Körperschaft zu vermeiden. Schüttet eine Körperschaft Gewinn aus, kann sie die Körperschaftsteuerminderung aus dem Körperschaftsteuerguthaben nach Abs. 2 geltend machen. Im Normalfall wird diese Körperschaftsteuerminderung dadurch ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 38 ... / 5.2.1 Letztmalige Ermittlung und Feststellung des ehemaligen EK 02

Rz. 48 Nach § 38 Abs. 4 S. 1 KStG wird der Betrag nach Abs. 1, d. h. das noch vorhandene ehemalige EK 02, letztmalig auf den 31.12.2006 ermittelt und festgestellt. Der Zeitpunkt der Ermittlung und Feststellung dieses Endbetrags ist unabhängig vom Wirtschaftsjahr der Körperschaft. Der Endbetrag wird auf den 31.12.2006 ermittelt, gleich ob das Wirtschaftsjahr dem Kj. entsprich...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 38 ... / 5.1 Systemänderung zum 31.12.2006

Rz. 46 Zum 31.12.2006 ist das System des Körperschaftsteuererhöhungsbetrags wesentlich geändert worden. Während bisher das Entstehen und die Entrichtung des Körperschaftsteuererhöhungsbetrags dem Grund und der Höhe nach von einer Gewinnausschüttung abhingen, ist die neue Regelung unabhängig hiervon. Vielmehr entsteht eine unbedingte Verbindlichkeit, die als Ausgleich dafür, ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 38 ... / 5.3 Höhe des Körperschaftsteuererhöhungsbetrags

Rz. 51 Abs. 5 S. 1 regelt die Höhe des KSt-Erhöhungsbetrags, der aus dem ehemaligen EK 02 zu ermitteln ist, das auf den 31.12.2006 bzw. den abweichenden Zeitpunkt festzustellen ist. Er beträgt 3 % des auf den maßgeblichen Zeitpunkt festgestellten ehemaligen EK 02. Maßgeblicher Zeitpunkt ist regelmäßig der 31.12.2006, Bemessungsgrundlage ist der gesamte Bestand an ehemaligem ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 37 ... / 7.3 Steuerliche Behandlung des Vergütungsanspruchs

Rz. 66 Der KSt-Erstattungsanspruch gehört nach § 37 Abs. 7 KStG nicht zu den körperschaftsteuer- und gewerbesteuerpflichtigen Einkünften. Das ist konsequent, da es sich um die Rückzahlung von KSt handelt, die eine nicht abzugsfähige Betriebsausgabe war und daher das Einkommen nicht gemindert hatte.[1] Die Erstattung der KSt darf daher das Einkommen auch nicht erhöhen. Ebenfa...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 36 ... / 3.5.1 Umgliederung bei negativer Summe der unbelasteten Teilbeträge (Abs. 4)

Rz. 54 Abs. 4 bestimmt, dass Ausgangspunkt der Umgliederung das unbelastete verwendbare Eigenkapital i. S. d. § 30 Abs. 2 Nrn. 1 bis 3 KStG a. F. (also das EK 01, EK 02 und EK 03) ist, wie es sich nach der Entwicklung nach Abs. 2 darstellte. Abs. 4 griff ein, wenn die Summe dieser unbelasteten Teilbeträge negativ war. Nach der Änderung durch Gesetz v. 20.12.2001[1] mit Wirku...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 37 ... / 7.4 Aufrechnung in der Insolvenz

Rz. 70 Für die Frage, ob der KSt-Erstattungsanspruch in einem Insolvenzverfahren durch Aufrechnung mit einer Insolvenzforderung getilgt werden kann, ist entscheidend, wann der KSt-Erstattungsanspruch nach § 38 InsO "begründet" ist. Dabei kommt es nicht auf den Zeitpunkt des Entstehens des Steueranspruchs an. "Begründet" i. S. d. § 38 InsO ist der Anspruch vielmehr dann, wenn...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 38 ... / 3 Körperschaftsteuererhöhung (Abs. 2)

Rz. 31 Abs. 2 regelte die materiell-rechtliche Folge der Feststellung und Fortentwicklung des ehemaligen EK 02 nach Abs. 1. Diese Folge bestand darin, dass sich die KSt um 3/7 des Betrags, der nach Abs. 1 S. 4 für Ausschüttungen als verwendet galt, also die Entnahme aus dem EK 02, erhöhte. Die Regelung ist auch nach Änderung der Übergangsregelung durch § 38 Abs. 4 – 9 KStG v...mehr