Fachbeiträge & Kommentare zu Befangenheit

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Netzwerkdefinition

Rz. 4 Nach Abs. 1 Satz 3 liegt ein Netzwerk vor, wenn Personen bei ihrer Berufsausübung zur Verfolgung gemeinsamer wirtschaftlicher Interessen für eine gewisse Dauer zusammenwirken. Rz. 5 Gem. dieser Netzwerkdefinition müssen Personen bei ihrer Berufsausübung gemeinsam zusammenwirken. Nach der Gesetzesbegründung ist der Begriff "Personen" dem BGB entlehnt. Er umfasst sowohl n...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 Ausschlussgründe für Prüfungsgesellschaften (Abs. 4)

Rz. 73 Durch Abs. 4 werden die Anforderungen der Abs. 2 und 3 in der Weise auf WPG/BPG übertragen, dass diese von der Abschlussprüfung ausgeschlossen sind, wenn sie selbst oder ein gesetzlicher Vertreter, ein Gesellschafter, der mehr als 20 % der den Gesellschaftern zustehenden Stimmrechte besitzt, ein verbundenes Unt, ein bei der Prüfung in verantwortlicher Position beschäftigt...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2 Ausschlussgründe ohne Widerlegbarkeit des Netzwerkeinflusses

Rz. 15 Von einem Ausschluss als AP ist nach dem Gesetzeswortlaut ohne Weiteres nur dann auszugehen, wenn die in § 319b Abs. 1 Satz 2 HGB genannten Ausschlussgründe nach § 319 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 HGB vorliegen.[1] Im Einzelnen sind damit folgende Ausschlussgründe von der Vorschrift erfasst: Buchführung und Aufstellung des Jahresabschlusses gem. § 319 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3a) HGB ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2 Finanzielle Interessen (Abs. 3 Satz 1 Nr. 1)

Rz. 39 Wer Anteile oder andere nicht nur unwesentliche finanzielle Interessen an der zu prüfenden KapG/KapCoGes oder eine Beteiligung an einem Unt besitzt, das mit der zu prüfenden KapG/KapCoGes verbunden ist, oder von dieser mehr als 20 % der Anteile besitzt, darf nicht AP sein. Rz. 40 Als Anteilsbesitz gilt jede Beteiligung am gezeichneten Kapital der zu prüfenden KapG. Die...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.5 Einsatz von befangenen Personen (Abs. 3 Satz 1 Nr. 4)

Rz. 65 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 bestimmt, dass bei der Prüfung keine Person beschäftigt sein darf, die nach den Nrn 1–3 als AP ausgeschlossen ist. Bei der Prüfung beschäftigt ist eine Person, deren Tätigkeit der Prüfung eindeutig zugeordnet werden kann und die Einfluss auf Umfang, Ablauf oder Ergebnis der Prüfung hat (Prüfungsplanung, Bearbeitung einzelner Prüffelder, Berichterst...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.3.2 Sonstige Antragsgründe

Rz. 73 Nach § 318 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen "sonstige Gründe" vor, wenn der gewählte AP die Auftragsannahme abgelehnt hat oder der gewählte und ordnungsgemäß bestellte AP nachträglich weggefallen ist oder der gewählte und bestellte AP an der rechtzeitigen Beendigung der Abschlussprüfung verhindert ist. Aufgrund des Verweises auf § 318 Abs. 4 Satz 1 HGB kann der Antrag auf gericht...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6 Ausschlussgründe für Konzernabschlussprüfer (Abs. 5)

Rz. 79 Gem. Abs. 5 gelten die Unvereinbarkeitsregelungen nach Abs. 2–4 für den AP des Konzernabschlusses entsprechend. Dies gilt auch für die Pflicht zur Teilnahme am Verfahren der Qualitätskontrolle nach § 57a WPO. Fehlt die Eintragung der Tätigkeit als gesetzlicher AP in das Berufsregister, führt dies nach Abs. 5 i. V. m. Abs. 1 Satz 3 zum Ausschluss, nicht nur als AP des ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3 Verfahren (Abs. 2)

Rz. 19 Die Entscheidung ergeht gem. § 108 Abs. 2 S. 1 FGO durch Beschluss. Eine mündliche Verhandlung ist möglich, eine Beweisaufnahme jedoch nicht. Es ist jedoch gem. § 113 Abs. 1 i. V. m. § 96 Abs. 2 FGO rechtliches Gehör zu gewähren. An der Entscheidung wirken gem. § 108 Abs. 2 S. 3 FGO nur die Richter mit, die auch nach § 103 FGO an der zu berichtigenden Entscheidung mit...mehr

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Rechtliche Verhältnisse der... / 5.6.3 Geschäftsprüfung

Lohnsteuerhilfevereine müssen sich nach § 22 Abs. 1 StBerG einer jährlichen Geschäftsprüfung unterziehen. Bei dieser Geschäftsprüfung ist die Ordnungsmäßigkeit der nach § 21 StBerG zu fertigenden Aufzeichnungen bzw. der Buchführung zu überprüfen. Schwerpunkte der Prüfung und Inhalt des Prüfungsberichts sind: die Vermögensübersicht, die Gewinn und Verlustrechnung, die Gehälter u...mehr

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FF 10/2024, Besorgnis der Befangenheit bei engen verwandtschaftlichen Beziehungen zu einem Verfahrensbevollmächtigten

FamFG § 6 Abs. 1; ZPO § 42 Abs. 2 § 48 Leitsatz 1. Das verwandtschaftliche Verhältnis der abgelehnten Richterin mit dem Inhaber der einen Beteiligten vertretenden Anwaltskanzlei stellt einen objektiven Befangenheitsgrund dar. Dies gilt insbesondere, wenn die Richterin früher für diese Kanzlei tätig gewesen ist. 2. Auch aus dem Verstoß gegen die Wartepflicht des § 47 ZPO und dem...mehr

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B / 1 Befangenheit, Ablehnung [Rdn 877]

Rdn 878 Besteht die Besorgnis, dass der Richter "befangen" ist, kommt seine Ablehnung nach § 24 in Betracht. Die damit zusammenhängenden Fragen sind dargestellt beim Ablehnungsrecht. Siehe auch: → Ablehnung eines Richters, Allgemeines, Teil A Rdn 1; → Ablehnung eines Sachverständigen, Teil A Rdn 7; → Ablehnungsgründe, Befangenheit, Allgemeines, Teil A Rdn 16; → Ablehnungsgrün...mehr

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A / 3 Ablehnungsgründe, Befangenheit, Allgemeines [Rdn 16]

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A / 7 Ablehnungsgründe, Befangenheit, Vorbefassung [Rdn 48]

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A / 5 Ablehnungsgründe, Befangenheit, Verhalten des Ablehnenden [Rdn 30]

Rdn 31 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Ablehnung eines Richters, Allgemeines, Teil A Rdn 2, und bei → Ablehnungsgründe, Befangenheit, Allgemeines, Teil A Rdn 17. Rdn 32 1. Aus seinem eigenen Verhalten kann der Ablehnende nach h.M. grds. keinen Ablehnungsgrund herleiten. Das wird damit begründet, dass er es sonst nämlich in der Hand hätte, sich nach Belieben dem/seinem (...mehr

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A / 6 Ablehnungsgründe, Befangenheit, Verhalten/Äußerungen des Richters [Rdn 34]

Rdn 35 Literaturhinweise: S.a. die Hinw. bei → Ablehnung eines Richters, Allgemeines, Teil A Rdn 2, und bei → Ablehnungsgründe, Befangenheit, Allgemeines, Teil A Rdn 17. Rdn 36 1. Das (bisherige) Verhalten des Richters oder (früher gemachte) Äußerungen können die Ablehnung begründen, wenn deshalb die Besorgnis begründet ist, dass er nicht unvoreingenommen an die Sache herange...mehr

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FF 10/2024, Besorgnis der B... / Leitsatz

1. Das verwandtschaftliche Verhältnis der abgelehnten Richterin mit dem Inhaber der einen Beteiligten vertretenden Anwaltskanzlei stellt einen objektiven Befangenheitsgrund dar. Dies gilt insbesondere, wenn die Richterin früher für diese Kanzlei tätig gewesen ist. 2. Auch aus dem Verstoß gegen die Wartepflicht des § 47 ZPO und dem Eindruck einer nicht am Beschleunigungsgebot ...mehr

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A / 4 Ablehnungsgründe, Befangenheit, persönliche Verhältnisse [Rdn 23]

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FF 10/2024, Besorgnis der B... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Mit Antrag vom 4.12.2023 leitete der Antragsteller das vorliegende Verfahren ein, mit welchem er im einzelnen dargestellte Kontakte mit seiner im Mai 2012 geborenen Tochter, für die er die elterliche Sorge gemeinsam mit der Antragsgegnerin ausübt, begehrte. Nachdem zunächst für die Bevollmächtigte des Antragstellers keine erkennbare gerichtliche Verfahrensförd...mehr

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A / 1 Ablehnung eines Richters, Allgemeines [Rdn 1]

Rdn 2 Literaturhinweise: Ambos/Rackow, Europäische Rechtsprechung zu (Beschuldigte-)Rechten im Strafverfahren, insbesondere im Ermittlungsverfahren (Zeitraum 4/2020 – 12/2022, StV 2023, 701 Arzt, Der befangene Strafrichter, 1969 Bock, Besorgnis der Befangenheit des Richters (§ 24 Abs. 1 StPO) nach gegen diesen gerichteter Straftat des Angeklagten, StraFo 2017, 141 Boe, Befangen...mehr

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A / 8 Ablehnungsverfahren [Rdn 59]

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E / 24 Erörterungen des Standes des Verfahrens [Rdn 2420]

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P / 13 Pflichtverteidiger, Entpflichtung/Verteidigerwechsel [Rdn 3642]

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A / 9 Ablehnungszeitpunkt [Rdn 100]

Rdn 101 Literaturhinweise: Burhoff, Die Änderungen im Ablehnungsrecht (§§ 25, 26, 29 StPO) durch das "Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens" v. 10.12.2019, StRR 6/2020, 6 = VRR 2/2020, 4 Meyer-Mews, Der Befangenheitsantrag nach erfolgloser Gegenvorstellung, StraFo 2000, 369 Kettler, Befangenheitsrecht – Grundlagen und praktische Anwendung für Strafverteidiger, StV-S 20...mehr

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A / 62 Ausschluss eines Richters [Rdn 824]

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A / 2 Ablehnung eines Sachverständigen [Rdn 7]

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A / 10 Ablösung/Ablehnung eines (befangenen) Staatsanwalts [Rdn 111]

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A / 18 Absprachen/Verständigung, Zustandekommen [Rdn 204]

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A / 12 Absprachen/Verständigung, Allgemeines [Rdn 125]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 126 Literaturhinweise: Abraham, Im Vorhof der Verständigung: Zur Notwendigkeit gerichtliche Kommentierung von ...mehr

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K / 9 Kontakte des Verteidigers zur Presse [Rdn 2988]

Rdn 2989 Literaturhinweise: Bremer, Wie der Umgang mit schönen Frauen? Justiz und Fernsehen, in: Festschrift für Christian Richter II, 2006, S. 77 Britz, TV-Berichterstattung und Unschuldsvermutung, jM 2017, 257 Eisenberg, Überblick zur Verteidigung gegenüber Presse- und Medienberichterstattung, StraFo 2006, 15 Fehn/Horst, Behördliche Pressearbeit bei strafprozessualen Maßnahme...mehr

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A / 16 Absprachen/Verständigung, Inhalt [Rdn 158]

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P / 19 Pflichtverteidiger, Verfahren der Beiordnung [Rdn 3794]

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A / 39 Akteneinsicht, Rechtsmittel bei Ablehnung [Rdn 465]

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E / 22 Eröffnungsbeschluss [Rdn 2387]

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P / 15 Pflichtverteidiger, Mehrere/zusätzliche Pflichtverteidiger [Rdn 3715]

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E / 20 Erklärungsfrist zur Anklageschrift [Rdn 2365]

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T / 14 Terminsanberaumung/Nichtterminierung [Rdn 4586]

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M / 8 Mündliche Haftprüfung [Rdn 3229]

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P / 16 Pflichtverteidiger, Rechtsmittel [Rdn 3740]

Rdn 3741 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Pflichtverteidiger, Allgemeines, Teil P Rdn 3419. Rdn 3742 1.a) Die gerichtlichen Entscheidungen über die Bestellung/Nichtbestellung eines Pflichtverteidigers sind seit dem Inkrafttreten der Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung nicht mehr mit der "einfachen", sondern mit der → sofortigen Beschwerde , Teil S Rdn 4289...mehr

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V / 51 Vorbereitung der Hauptverhandlung [Rdn 5443]

Rdn 5444 Literaturhinweise: Arnoldi, Präsente Beweismittel in der Praxis, NStZ 2018, 305 ders., Hauptverhandlungen in Zeiten von Sars-CoV-2/COVID-19, NStZ 2020, 313 Artkämper/Weise, Kompetenzprofile und -konflikte in der Praxis des Schwurgerichtsverfahrens, StV 2023, 340 Babucke, Zeugenvorbereitung, ZIS 2017, 782 Basdorf, Formelle und informelle Präklusion im Strafverfahren – Mi...mehr

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E / 23 Eröffnungsverfahren [Rdn 2411]

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G / 2 Gegenvorstellung [Rdn 2521]

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K / 14 Körperliche Untersuchungen von anderen Personen [Rdn 3037]

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T / 15 Terminsverlegung [Rdn 4597]

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H / 3 Haftprüfung durch das OLG, Beschleunigungsgrundsatz [Rdn 2630]

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A / 47 Anklageschrift [Rdn 574]

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A / 44 Akteneinsicht, Zeitpunkt [Rdn 553]

Rdn 554 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Akteneinsicht, Allgemeines, Teil A Rdn 225. Rdn 555 1. Da die AE eine der wichtigsten Waffen der Verteidigung im EV ist, muss der Verteidiger darauf achten, dass ihm so früh wie möglich AE gewährt wird. ☆ Es gilt der Grundsatz: Je früher, desto besser (dazu BVerfG NJW 1983, 1043).Je früher, desto besser (dazu BVerfG NJW 1983, 1043...mehr

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E / 16 Entbindung eines Sachverständigen [Rdn 2307]

Rdn 2308 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Ablehnung eines Sachverständigen, Teil A Rdn 8, und bei → Sachverständigenbeweis, Teil S Rdn 4237. Rdn 2309 1. Im EV kann der Verteidiger einen SV grds. nicht gem. § 74 ablehnen. Diese Möglichkeit besteht erst, wenn mit → Erhebung der Anklage, Teil E Rdn 2333, das Verfahren gerichtlich anhängig geworden ist (→ Ablehnung eines Sac...mehr

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U / 3 Untersuchungshaft, Allgemeines [Rdn 4649]

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W / 2 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand [Rdn 5640]

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V / 53 Vorführung des Beschuldigten [Rdn 5479]

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