Fachbeiträge & Kommentare zu Befangenheit

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
S / 11 Strafbefehlsverfahren [Rdn 4382]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
S / 2 Sachverständigengutachten [Rdn 4263]

mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.1 Grundsätze

Rz. 23 Abgesehen von der Beschlussfassung[1] regelt das Gesetz das Verfahren vor der Einigungsstelle nicht. Die Betriebspartner können Einzelheiten des Verfahrens durch freiwillige Betriebsvereinbarung regeln[2] Die Grundregeln des rechtsstaatlichen Verfahrens sind einzuhalten, insbesondere hinsichtlich der Gewährung rechtlichen Gehörs. Gem. § 76 Abs. 3 Satz 1 BetrVG muss di...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2 Größe

Rz. 8 Das Gesetz macht keine Vorgaben zur Größe der Einigungsstelle (d. h. zur Zahl der Beisitzer). Arbeitgeber und Betriebsrat haben sich über die Größe zu einigen.[1] Wird kein Einvernehmen erzielt, so entscheidet das Arbeitsgericht.[2] Rz. 9 Regelmäßig sind 2 Beisitzer notwendig, aber auch ausreichend.[3] Die Erforderlichkeit des zusätzlichen Aufwandes weiterer Einigungsst...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zur... / III. Zulässigkeit einer Außenprüfung (§ 193 AO)

Nach § 193 Abs. 1 AO ist eine Außenprüfung u.a. bei Steuerpflichtigen zulässig, die einen gewerblichen Betrieb unterhalten. Für den sachlichen Umfang der angeordneten Prüfung gilt der durch § 194 Abs. 1 S. 2 AO vorgegebene Rahmen. Danach kann die Außenprüfung beim Steuerpflichtigen mehrere Steuerarten und mehrere Besteuerungszeiträume umfassen. Das Gesetz enthält insoweit ein...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Leistungsentgelt / 7.6.1 Bildung

Die Betriebliche Kommission muss paritätisch besetzt werden. § 18 Abs. 7 Satz 1 TVöD-VKA bestimmt, dass die Mitglieder je zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Betriebs-/Personalrat aus dem Betrieb benannt werden. Es muss sich um Beschäftigte handeln, die dem Betrieb/der Verwaltung zugehörig sind. Sie müssen also nicht zwingend in einem Beschäftigungsverhältnis stehen. Auf Arbei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Die Taktiken während de... / I. Befangenheitsantrag gegen einen Richter

Rz. 91 Ein Richter kann sowohl in den Fällen, in denen er von der Ausübung des Richteramts kraft Gesetzes ausgeschlossen ist, als auch wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden, § 42 Abs. 1 ZPO. Ablehnungsgründe sind somit sämtliche Ausschließungsgründe und die Besorgnis der Befangenheit. Rz. 92 Ist das Gericht voreingenommen und ist zu befürchten, dass der Rechtsstre...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil B: Rechtsbehelfe / 3 Anhörungsrügen, Zulässigkeit [Rdn 41]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil A: Rechtsmittel / 171 Revision, Verfahrensrüge, Abgelehnter Richter (§ 338 Nr. 3) [Rdn 2297]

Rdn 2298 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Revision, Allgemeines, Teil A Rdn 2009 und bei → Revision, Verfahrensrüge, Allgemeines, Teil A Rdn 2312. Rdn 2299 1. Hat der Verteidiger bzw. der Angeklagte einen Richter oder Schöffen in der HV erfolgreich wegen Besorgnis der Befangenheit (§§ 24, 31 Abs. 1) abgelehnt oder ist ein entsprechendes Ablehnungsgesuch zu Unrecht verworf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil B: Rechtsbehelfe / 1 Anhörungsrügen, Allgemeines [Rdn 1]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil B: Rechtsbehelfe / 20 Gegenvorstellung, Allgemeines [Rdn 288]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil B: Rechtsbehelfe / 96 Wiederaufnahme, Zuständigkeit [Rdn 1508]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil B: Rechtsbehelfe / 62 Untersuchungshaft, Allgemeines [Rdn 847]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil A: Rechtsmittel / 57 JGG-Besonderheiten, Revision [Rdn 857]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil B: Rechtsbehelfe / 4 Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Akteneinsicht [Rdn 66]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil B: Rechtsbehelfe / 71 Untersuchungshaft, Vollzug [Rdn 1042]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil A: Rechtsmittel / 33 Beschwerde, Entscheidung [Rdn 481]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil A: Rechtsmittel / 37 Beschwerde, Untätigkeitsbeschwerde [Rdn 559]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil A: Rechtsmittel / 32 Beschwerde, Beschwerdeeinschränkung, generelle [Rdn 468]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Die Verhandlungsstrategien / 6. Anträge auf Protokollaufnahme

Rz. 50 In das Protokoll über die mündliche Verhandlung sind u.a. das Ergebnis der Güteverhandlung, die Anträge, ein Anerkenntnis, ein Anspruchsverzicht oder die Zurücknahme der Klage, ein Vergleich, Geständnisse, Erklärungen über Anträge auf Parteivernehmung, ferner die Aussagen von Zeugen, Sachverständigen und vernommenen Parteien, das Ergebnis eines Augenscheins sowie die ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil A: Rechtsmittel / 30 Beschwerde, Beschwerdeeinschränkung, Akteneinsicht [Rdn 433]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil B: Rechtsbehelfe / 61 Strafbefehl, Verfahren nach Einspruch [Rdn 821]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil B: Rechtsbehelfe / 34 Justizverwaltungsakte, Anfechtung (§§ 23 ff. EGGVG), Maßnahmen im Ermittlungsverfahren [Rdn 420]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil C: Außerordentliche un... / 54 Verfassungsbeschwerde, Begründung, Beweisverbote [Rdn 816]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil C: Außerordentliche un... / 21 Menschenrechtsbeschwerde, Rechtswegerschöpfung [Rdn 250]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil B: Rechtsbehelfe / 66 Untersuchungshaft, Haftprüfung, mündliche, §§ 117 Abs. 1, 118 Abs. 1 StPO [Rdn 953]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil B: Rechtsbehelfe / 100 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Voraussetzungen [Rdn 1555]

Rdn 1556 Literaturhinweise: Allgaier, Postalische Briefverzögerung im Rechtsverkehr – Rechtliche Bedeutung der Brieflaufzeiten, JurBüro 2012, 396 Hillenbrand, Zustellungsfehler im Strafverfahren – Retter in der (Verteidiger-)Not, ZAP F 22, S. 921 s.a. die Hinw. bei → Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Allgemeines, Teil B Rdn 1521. Rdn 1557 1. Nach § 44 Abs. 1 ist auf Antrag...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil A: Rechtsmittel / 173 Revision, Verfahrensrüge, Allgemeines [Rdn 2312]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil A: Rechtsmittel / 99 Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Einfluss Grundgesetz [Rdn 1401]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 1402 Literaturhinweise...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil C: Außerordentliche un... / 57 Verfassungsbeschwerde, Begründung, gesetzlicher Richter (Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG) [Rdn 883]

mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 374 Verwal... / 2.2 Aufgaben und Befugnisse des Verwaltungsausschusses

Rz. 10 Der Verwaltungsausschuss stellt ein Kontrollorgan dar. Dementsprechend kann er keine Befugnisse haben, die zur Geschäftsführung der Agentur für Arbeit gehören. Das Gesetz sieht zwischen Geschäftsführung und Selbstverwaltung eine klare Trennung vor. Folgerichtig ist die Verwendung der Haushaltsmittel aus dem Eingliederungstitel für die Ermessensleistungen der aktiven A...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 3.1 Vorbemerkung

Rz. 31 Die zweite zentrale Voraussetzung zum Vorliegen einer außergewöhnlichen Belastung – neben der Außergewöhnlichkeit – ist die Zwangsläufigkeit der Belastung. Hierfür muss eine Zwangslage des Stpfl. aus rechtlichen, tatsächlichen oder auch sittlichen Gründen bestehen, aus der er sich nur durch Kostentragung entziehen kann.[1] Die Möglichkeit des Stpfl., die Kostentragung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Anhörungsrecht (§ 407 Abs. 1 Satz 1 AO)

Rz. 4 [Autor/Stand] § 407 Abs. 1 Satz 1 AO enthält den allgemeinen, im ganzen steuerstraf- oder bußgeldrechtlichen Verfahren gültigen Grundsatz der Beteiligung der FinB (vgl. § 403 AO), während die nachfolgenden Vorschriften § 407 Abs. 1 Satz 2–5, Abs. 2 AO Beteiligungspflichten für einzelne bestimmte Fälle regeln[2]. Rz. 5 [Autor/Stand] Nach § 407 Abs. 1 Satz 1 AO muss das G...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 08/2024, Wirksamkeit vo... / 2 Aus den Gründen:

[7] I. Das BG, dessen Entscheidung unter anderem in r+s 2022, 678 veröffentlicht ist, hat die Klausel in § 3a Abs. 2 Satz 1 ARB als intransparent und mithin nach § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB unwirksam erachtet. (wird ausgeführt) [9] Die übrigen vom Kl. angegriffenen Klauseln hat das BG demgegenüber als wirksam angesehen … [13] II. Das hält rechtlicher Nachprüfung nicht stand, sowei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Abkürzungsverzeichnis

mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Begriffsabgrenzung: Besorgnis der Befangenheit

1. Allgemeines Rn. 25 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Um ein vertrauenswürdiges Urteil abgeben zu können, muss der AP in der Lage sein, sein Urteil allein aufgrund sachlicher Aspekte abzugeben, ohne dabei ggf. entgegenstehende eigene oder fremde Interessen zu berücksichtigen. Diese persönliche Eigenschaft umfasst folglich insbesondere die Entscheidungs- und Handlungsfreiheit des AP...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Ausschluss von der Tätigkeit als Abschlussprüfer aufgrund der Besorgnis der Befangenheit (Abs. 2)

I. Begriffsabgrenzung: Besorgnis der Befangenheit 1. Allgemeines Rn. 25 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Um ein vertrauenswürdiges Urteil abgeben zu können, muss der AP in der Lage sein, sein Urteil allein aufgrund sachlicher Aspekte abzugeben, ohne dabei ggf. entgegenstehende eigene oder fremde Interessen zu berücksichtigen. Diese persönliche Eigenschaft umfasst folglich insbesonder...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Allgemeines

Rn. 25 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Um ein vertrauenswürdiges Urteil abgeben zu können, muss der AP in der Lage sein, sein Urteil allein aufgrund sachlicher Aspekte abzugeben, ohne dabei ggf. entgegenstehende eigene oder fremde Interessen zu berücksichtigen. Diese persönliche Eigenschaft umfasst folglich insbesondere die Entscheidungs- und Handlungsfreiheit des AP; ihre Beurtei...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Allgemein

Rn. 26 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 § 319 Abs. 2 regelt den allg. Grundsatz, wonach ein WP/vBP als AP ausgeschlossen ist, wenn Gründe, insbesondere Beziehungen geschäftlicher, finanzieller oder persönlicher Art, vorliegen, nach denen eine Besorgnis der Befangenheit besteht. Das Vorliegen einer Besorgnis der Befangenheit ist dabei immer aus der Sicht eines (sach-)verständigen Dr...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Überblick

Rn. 39 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 In § 319 Abs. 3 hat der Gesetzgeber konkrete Tatbestände kodifiziert, bei denen ein WP oder vBP von der gesetzlichen Prüfung eines JA (bzw. nach § 319 Abs. 5 entsprechend für die Prüfung eines KA) ausgeschlossen ist. Da ein WP "insbesondere" beim Vorliegen der in Abs. 3 genannten Tatbestände ausgeschlossen ist, sind diese Tatbestände solche, ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Verhältnis zu § 319 Abs. 3 sowie zur AP-VO (EU) Nr. 537/2014

Rn. 36 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Die Regelung in § 319 Abs. 2 determiniert als Generalklausel die allg. Grundsätze, nach denen WP/vBP und WPG/BPG als AP eines UN ausgeschlossen sind. Im Schrifttum werden diese auch als relative Ausschlussgründe bezeichnet (vgl. etwa MünchKomm. HGB (2024), § 319, Rn. 3, wonach diese Terminologie zwar überkommen ist, in der Literatur aber noch...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Gemeinsame Berufsausübung

Rn. 43 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Die absoluten Ausschlussgründe führen gleichermaßen zum Ausschluss eines WP, wenn sie durch ihn oder eine "Person, mit der er seinen Beruf gemeinsam ausübt" erfüllt werden (Abs. 3 Satz 1). Da diese Erweiterung der Ausschlussgründe auf die bei WP häufig vorkommende gemeinsame Berufsausübung in Form von Sozietäten anzuwenden ist, wird diese Vor...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Sachlicher Anwendungsbereich

a) Allgemein Rn. 26 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 § 319 Abs. 2 regelt den allg. Grundsatz, wonach ein WP/vBP als AP ausgeschlossen ist, wenn Gründe, insbesondere Beziehungen geschäftlicher, finanzieller oder persönlicher Art, vorliegen, nach denen eine Besorgnis der Befangenheit besteht. Das Vorliegen einer Besorgnis der Befangenheit ist dabei immer aus der Sicht eines (sach-)ver...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / f) Einschüchterung

Rn. 33 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Wird auf den WP oder vBP vermeintlich oder tatsächlich Druck ausgeübt, oder wird er unangemessen beeinflusst, so dass er aus Sicht eines objektiven Dritten nicht mehr zu einer sachgerechten Urteilsbildung in der Lage ist, kann er nicht mehr unbefangen prüfen (vgl. i. d. S. auch IESBA (2023), Rn. 200.6 A1 (e)). Das HGB enthält folglich bereits...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / d) Interessenvertretung

Rn. 31 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 War der WP oder vBP in anderer Angelegenheit dazu beauftragt, für oder gegen betreffendes UN Interessen zu vertreten, zu werben, dessen Produkte zu vertreiben oder Treuhandfunktionen für einzelne Gesellschafter zu übernehmen, kann seine Unbefangenheit beeinträchtigt sein.mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Ehegatten und Lebenspartner

Rn. 54 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Neben einer befangenen Person, mit dem der WP (oder die WPG) seinen Beruf gemeinsam ausübt, kann ein WP auch als AP ausgeschlossen sein, weil sein Ehegatte oder Lebenspartner die absoluten Ausschlusstatbestände des Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 erfüllt (vgl. § 319 Abs. 3 Satz 2). Als Lebenspartner sind nur nach § 1 LPartG eingetragene Lebenspartn...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Zeitlicher Anwendungsbereich

Rn. 34 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Mit dem AReG wurde Art. 22 Abs. 1 Satz 2 der sog. Abänderungs-R 2014/56/EU (ABl. EU, L 158/196ff. vom 27.05.2014) umgesetzt und führte damit erstmals in die Generalklausel einen zeitlichen Aspekt ein. Ein WP ist nach § 319 Abs. 2 als AP ausgeschlossen, wenn er "während des Geschäftsjahres, für dessen Schluss der zu prüfende Jahresabschluss au...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Selbstprüfung

Rn. 30 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Das Risiko einer Selbstprüfung liegt vor, wenn ein WP an der Entstehung eines Sachverhalts maßgeblich beteiligt war, und er diesen Sachverhalt schließlich i. R.d. AP selbst zu beurteilen hat (vgl. § 33 Abs. 1 BS WP/vBP). War ein WP in seiner Funktion als AP bereits mit einem Sachverhalt befasst, ohne an dessen Entstehung mitgewirkt zu haben, ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Eigeninteresse

Rn. 29 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Eigeninteressen können sowohl finanzieller Art – bspw. aufgrund von kap.-mäßigen Bindungen, übermäßiger Umsatzabhängigkeit, Leistungsbeziehungen, die (wie Sonderkonditionen beim Einkauf) über den üblichen Geschäfts- und Lieferverkehr hinausgehen, Forderungen gegenüber dem zu prüfenden UN sowie offenstehenden Honorarforderungen von nicht unerh...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Inhalt von § 319

Rn. 1 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 § 319 bestimmt den Personenkreis, der befähigt ist, gesetzliche JA-Prüfungen gemäß § 316 Abs. 1 sowie gesetzliche KA-Prüfungen gemäß § 316 Abs. 2 durchzuführen. Diese Vorschrift ist nicht neu, sondern fand sich bereits in früheren Fassungen des HGB und AktG (vgl. bspw. § 262c HGB 1931, § 137 AktG 1937 und § 164 AktG 1965). Erheblich umgestalte...mehr