Fachbeiträge & Kommentare zu Berlin

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Nichterbringung der Sicherheit durch den Mieter.

Rn 14 Der Mieter ist nicht befugt, gegen den Kautionsanspruch des Vermieters wegen behaupteter Mängel der Mietsache oä aufzurechnen (LG Hambg WuM 91, 586) oder ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben (Ddorf ZMR 98, 159 und GE 00, 602). Ein Zurückbehaltungsrecht an der Kaution darf der Mieter wegen des Sachbezuges nur als Druckmittel zur Durchsetzung seines Anspruchs auf ordnungs...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Unterrichtungspflicht, Übereignung an Dritterwerber und Schadensersatzansprüche des Mieters.

Rn 17 Die Unterrichtungspflicht (bei Verstoß: AG Frankenthal v 24.4.18 – 3a C 108/18; LG Frankenthal v 29.4.15 – 2 S 387/14; BGH ZMR 15, 534) erfordert die Mitteilung des gesamten Inhalts des Kaufvertrages (§ 469). Außerdem muss der Mieter über sein Recht auf Ausübung des Vorkaufsrechts informiert werden. Schadensersatzansprüche können sich bei schuldhaftem Verstoß gegen die...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Entscheidung der Ausländerbehörde.

Rn 5 Für den zweiten Abschnitt ist die Ausländerbehörde zuständig (§ 85a I AufenthG). Deren Prüfungskompetenz besteht nicht ohne vorherige Aussetzungsentscheidung und ist auch nicht auf deren Rechtmäßigkeit gerichtet (VG Düsseldorf FamRZ 19, 708; VG Berlin FamRZ 20, 505), sondern bezieht sich auf die eigene Feststellung einer missbräuchlichen Anerkennung (BayVGH NZFam 21, 10...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Schuldrechtliche Vereinbarung.

Rn 2 Nach ganz hM ist die Bestimmung zusammenhängender Räume zur ›Wohnung‹ (vgl §§ 3 I, 8 I) oder zu ›Nicht-Wohnzwecken‹ eine schuldrechtliche Vereinbarung iSv §§ 10 I 2 zum Inhalt des SonderE (BGH NJW-RR 21, 1239 Rz 19; ZMR 18, 238 Rz 6). In Bezug auf diese Vereinbarung gelten § 10 Rn 3 ff (s.a. Rn 6). Diese Vereinbarung ist zu treffen. Zwar soll es nach einigen Stimmen mög...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

Rn 17 Eigenbedarf (BGH ZMR 06, 702 u ZMR 19, 668) ist das zahlenmäßig am meisten geltend gemachte berechtigte Interesse des Vermieters, der nicht zwingend Eigentümer sein muss, LG Hambg ZMR 11, 789. Rechtsstreite werden häufig wegen Schadensersatzes geführt (AG Grünstadt ZMR 13, 722; Börstinghaus NZM 05, 775). Eigenbedarf – zum Reformbedarf Hinz NZM 23, 185 – bedeutet, dass ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Überblick.

Rn 137 Der Umfang der Gebrauchserhaltungspflicht richtet sich nach dem Ist-Zustand der Mietsache bei Vertragsschluss sowie danach, was die Parteien als vertragsgemäß vereinbart haben (dazu ausf Rn 116 ff). Der Vermieter schuldet nicht die Beseitigung von Mängelsymptomen (zB Schimmel, Feuchtigkeit etc), sondern Beseitigung der zu den Mängeln führenden Ursachen, jedenfalls sow...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Schlüssel.

Rn 120 Zur Besitzeinweisung sind grds Schlüssel auszuhändigen (Naumbg ZMR 00, 290; LG Berlin NJW-RR 88, 203; Rn 58). In Betracht kommen Haus- und Wohnungseingangstür, Briefkasten und andere Räume, etwa Boden, Keller, Innenhof, soweit daran ein Gebrauchsrecht besteht (Rn 106 ff). Für jeden zulässigen Bewohner ist grds ein Schlüsselsatz auszuhändigen (LG Berlin GE 85, 1259); e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Abmahnung.

Rn 7 Grds erforderlich ist eine – formfreie (LG Berlin ZMR 18, 246) – Abmahnung der nach § 9b vertretenen GdW analog §§ 543 III, 314 II 1 BGB (s.a. BGH ZMR 18, 525 Rz 9; 11, 978 Rz 4). Ihr Zweck besteht darin, dem WEigtümer ein bestimmtes, als Entziehungsgrund beanstandetes Fehlverhalten vor Augen zu führen, verbunden mit der Aufforderung, das Verhalten zur Vermeidung eines ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Zeitpunkt (Abrechnungszeitraum).

Rn 42 Nach § 556 III 1 ist ›jährlich‹ abzurechnen (Abrechnungszeitraum/Abrechnungsperiode); s für den preisgebundenen Wohnraum § 20 III 2 NMV 1970. Der Abrechnungszeitraum darf ein Jahr nicht überschreiten (BGH NZM 08, 520 Rz 10). § 556 III 1 schreibt nicht vor, welcher jährliche Zeitraum der Abrechnung zugrunde zu legen ist (BGH NZM 08, 520 Rz 10). In Betracht kommen etwa d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Materiell-rechtlich.

Rn 16 Eine Auflassung, die unter einer Bedingung oder Befristung (§§ 158 ff) erklärt ist, ist nichtig. Das gilt entspr für die Vereinbarung eines Widerrufs- oder Rücktrittsrechts (Soergel/Stürner Rz 39), insb für die Auflassung in einem widerruflichen Prozessvergleich (BGHZ 88, 366 f; aA BVerwG NJW 95, 2180) oder eines auf die Rechtskraft der Scheidung bedingten gerichtliche...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Benötigen.

Rn 21 Für das Merkmal des Benötigens reicht ein Wohnraumbedarf, ohne dass es auf die unzureichende Unterbringung der betreffenden Person ankommt (vgl BGH ZMR 88, 130 = WuM 88, 47 [BGH 20.01.1988 - VIII ARZ 4/87]; Hambg WuM 86, 51 [OLG Hamburg 10.12.1985 - 4 U 88/85]), es genügen für die Eigennutzungsabsicht des Vermieters vernünftige Gründe. Entgegenstehende Interessen des M...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Öffnungsklausel.

Rn 1 WEigtümer können über einen Gegenstand durch Beschl entscheiden, wenn ihnen das Gesetz (s dazu Rn 22) oder eine Vereinbarung nach § 23 I (Öffnungsklausel) die Kompetenz dazu einräumt (BGH ZMR 19, 619 Rz 5; NZM 15, 544 Rz 18). Eine Öffnungsklausel hat die Funktion, zukünftige Mehrheitsentscheidungen formal zu legitimieren, ohne sie materiell zu rechtfertigen (BGH ZMR 19,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Zeitpunkt.

Rn 4 Der Vermieter kann die Mieterhöhung erst nach Abschluss der Arbeiten (= Fertigstellung; s.a. § 13 I 1 WoBindG) verlangen (BGH NJW 15, 934 Rz 39). Die Miete muss aber nicht binnen einer bestimmten Frist nach Fertigstellung der Baumaßnahmen erhöht werden. Wartet der Vermieter mit der Erhöhungserklärung zu lange, kann der Modernisierungszuschlag in seltenen Fällen allerdin...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Schutzgüter.

Rn 2 Notwehr kann geübt werden zum Schutz von Rechtsgütern aller Art, auch als Nothilfe zum Schutz fremder Güter (II: ›einem anderen‹; Rn 10), mithin nicht beschränkt auf den Bereich der absoluten Rechte wie Leib, Leben, Gesundheit, Freiheit ua. Geschützt sind bspw die Fortbewegungsfreiheit im Straßenverkehr (Schlesw NJW 84, 1470 [OLG Schleswig 03.02.1984 - 1 Ss 623/83]), da...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / cc) Betriebskostenanteil.

Rn 20 Der im Mietspiegel enthaltenen Netto-Kaltmiete sind die Betriebskosten hinzuzurechnen, die der Vermieter aktuell, also zum Zeitpunkt der Abgabe des Mieterhöhungsverlangens, im Außenverhältnis zu tragen hat (BGH NJW 08, 848 [BGH 10.10.2007 - VIII ZR 331/06]; 07, 2626). Der auf die Wohnung tatsächlich entfallende Betriebskostenanteil ist der zuletzt feststellbare Betrieb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Gegenstand der Teilkündigung.

Rn 2 Als Räume, die dem Teilkündigungsrecht nach § 573b unterliegen, kommen in Betracht die nicht zum Wohnen – maßgeblich ist die Mietvertragsabrede, nicht das Öffentliche Baurecht – bestimmten Nebenräume eines Gebäudes oder Teile eines Grundstücks (zum Garten: VerfGH Berlin ZMR 10, 173; verneint für Garage LG Bamberg v 6.10.17 – 3 S 56/16). Typischerweise fallen hierunter a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Gläubiger.

Rn 2 Als Gläubiger muss der Inhaber der gesicherten Forderung eingetragen werden, mit dem die Einigung (§ 873) über die Hypothekenbestellung erfolgt ist. Auch bei einer Zwangshypothek muss der Gläubiger anhand des Titels identifizierbar sein (München NJW 17, 2420 [OLG München 03.05.2017 - 34 Wx 153/17]); es ist derjenige einzutragen, der im Vollstreckungstitel als Vollstreck...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Einzelheiten.

Rn 2 Für die notwendige ggf durch Auslegung gewonnene (KG NZG 22, 1068 [KG Berlin 21.04.2022 - 22 W 12/22]) satzungsgemäße Grundlage genügt es, wenn die Satzung Geschäftskreise vorsieht, die einen besonderen Vertreter erfordern (zB bestimmte Vereinsabteilungen, einzelne Projekte, BeckOK/Schöpflin Rz 4, wirtschaftliche, verwaltungsmäßige und personelle Angelegenheiten, Münche...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Aufrechnung gegen Mietforderung.

Rn 2 Die Gegenforderungen des Mieters müssen nicht auf dem Mietverhältnis beruhen (LG Berlin WuM 92, 439 [LG Berlin 17.02.1992 - 61 S 249/91]). Dagegen muss es sich bei der Forderung, gegen die der Mieter aufrechnen möchte, um eine Mietforderung des Erwerbers aus dem Mietverhältnis handeln. § 566d perpetuiert eine entstandene Aufrechnungslage; zur Mietpreisbremse Gnisa DRiZ ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Fragen des Vermieters.

Rn 42 Das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Mieters umfasst seine Befugnis, über Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten selbst zu bestimmen (Recht auf informationelle Selbstbestimmung, BVerfG NJW 91, 2411 [BVerfG 11.06.1991 - 1 BvR 239/90]). Bestimmte Fragen sind aber zulässig und richtig zu beantworten. Bsp: Rauchverhalten (LG Stuttgart NJW-RR 92, 1360), Famil...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Kündigung durch den Vermieter.

Rn 2 Der Mieter kann sich primär nur bei formgerechter (§ 568) ordentlicher Kündigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter gem §§ 573 ff auf die Sozialklausel berufen, aber auch bei einer außerordentlichen Kündigung mit gesetzlicher Frist, nicht jedoch, wenn nach § 543 aus wichtigem Grund gekündigt wurde. Es genügt, dass ein solcher Grund vorliegt; es muss nicht fristlo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. ›Mitteilung‹.

Rn 131 Der Mieter – jeder einzelne muss Einwendungen erheben, wenn er sich erfolgreich gegen eine Nachforderung verteidigen will (§ 425) – kann Einwendungen zwar formlos geltend machen, muss sie aber ›mitteilen‹, also im Einzelnen darstellen (Ddorf ZMR 03, 570; KG ZMR 06, 928; LG Karlsruhe IMR 12, 227; LG Berlin GE 11, 612). Unspezifizierte und/oder unbegründete Einwendungen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Willenserklärungen ggü Geschäftsunfähigen, § 131 I.

Rn 3 Die ggü einem Geschäftsunfähigen, § 104, abzugebende Willenserklärung wird wirksam, wenn sie dem gesetzlichen Vertreter zugeht. Die Erklärung muss ggü dem Vertreter abgegeben, dh an ihn gerichtet oder für ihn bestimmt sein (BAG NJW 11, 872 [BAG 28.10.2010 - 2 AZR 794/09] Tz 24). Eine bloß zufällige Kenntnis genügt nicht (Ddorf VersR 61, 878; LG Berlin MDR 82, 321 [LG Be...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Veräußerung und Überlassung.

Rn 9 Veräußerung iSv § 577a I meint grds einen Eigentümerwechsel. Sie muss nicht entgeltlich erfolgen. Möglich ist zB eine Schenkung oder der Erwerb in Erfüllung eines Vermächtnisses (BayObLG NZM 01, 747, 748). Auch der Erwerb in der Zwangsversteigerung genügt (BGH NJW 99, 2044, 2046; aA Bruns ZMR 12, 933, 935). Erfasst sind zudem Übertragungen, mit denen sich der vermietend...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Sarrazin, Negative Steuern – Zur Wandlung des Steuerbegriffs, FS Haas (1996), 305; Eichenhofer, Kindergeld und Europarecht, StuW 1997, 341; Kulmsee, Reform der Familienbesteuerung, DStZ 1998, 14; Czicz, Problemfälle beim Familienleistungsausgleich, DStR 1998, 996; Dostmann, Drei Jahre einkommensteuerliches Kindergeld, DStR 1998, 884; Lipp/Wagenitz, Das neue Kindschaftsrecht (1999...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Gestaltungsmöglichkeiten.

Rn 33 Das Gericht hat einen Beschl nach denselben Maßstäben zu treffen, wie sie das Gesetz den WEigtümern vorgibt (BGH ZMR 18, 608 Rz 10). Ob das Gericht für den Inhalt eines Beschl insoweit ein Ermessen hat, bestimmt sich nach materiellem Recht, nämlich danach, ob den WEigtümern selbst ein Ermessen zustünde (BRDrs 168/20, 93). Müssten die WEigtümer einen konkreten Beschl fa...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 53. Patronatserklärung (Abs 2).

Rn 52 Bei Patronatserklärungen – einem einseitigen Leistungsversprechen (s Vor §§ 765 BGB Rn 56–60), auf das ROM I nach dem weiten unionsrechtlichen Vertragsbegriff anzuwenden ist (Art 1 Rn 6) – gilt das Recht am gewöhnlichen Aufenthaltsort (Art 19) der erklärenden Muttergesellschaft (vgl Staud/Magnus Art 4 Rz 432; Ferrari/Ferrari Art 4 Rz 154; Rauscher/Thorn Art 4 Rz 117; v...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Anspruch.

Rn 8 Nur im Sonderfall des § 553 besteht ein Anspruch des Mieters auf eine Erlaubnis zur Gebrauchsüberlassung an Dritte (LG Berlin GE 18, 511, BGH ZMR 11, 453), iÜ besteht bei verweigerter Zustimmung des Vermieters in sonstigen Bereichen der Miete lediglich ein Kündigungsrecht des Mieters. Nur in Ausnahmefällen soll sich aus § 242 ein Anspruch auf die Erteilung der Erlaubnis...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Beschaffung angemessenen Ersatzraums.

Rn 7 Die Beschaffung des Ersatzwohnraumes (Fleindl WuM 19, 165; BGH ZMR 23, 184; AG Münster WuM 23, 152) muss für den Mieter mehr als nur unbequem oder unangenehm sein, dh die mit einem Wohnungswechsel üblicherweise verbundenen Belastungen sind unbeachtlich (BGH ZMR 19, 668; NZM 20, 276). Die nicht vertraglich abgesicherte Aussage des Vermieters ein langfristiges Mietverhält...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Schriftliche Mitteilung des Befristungsgrundes.

Rn 13 Gem § 575 I 1 Hs 2 – eine international zwingende Formvorschrift iSv Art 11 Abs 5 Rom-I-VO (LG Berlin ZMR 23, 276) – muss der Vermieter dem Mieter den Grund der Befristung schriftlich mitteilen. Einen genauen Zeitpunkt hierfür nennt das Gesetz nicht. Erforderlich ist, dass die Mitteilung dem Mieter spätestens bei Vertragsschluss zugegangen ist. Nach überwiegender Auffa...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundsätzliches.

Rn 1 Die Vorschrift ersetzt den bisherigen § 565 II, III für Wohnraummietverhältnisse. Seit 1.9.01 gibt es die asymmetrischen Kündigungsfristen. Hiermit soll die Mobilität des Mieters erhöht werden. Es seien Fälle zu berücksichtigen, in denen der Mieter gezwungen sei, seine Wohnung kurzfristig aufzugeben, weil er zB seinen Arbeitsplatz wechseln oder aus gesundheitlichen Grün...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Vertretung.

Rn 33 Vermieter und Mieter können beim Vertragsschluss vertreten sein (ua Rn 80). Zulässig ist auch die verdeckte Stellvertretung (BGH NJW 14, 1803 Rz 12 ff zur Mieterhöhung; s.a. zu Eheleuten Ddorf ZMR 00, 210; Schlesw ZMR 93, 69; LG Gießen ZMR 07, 863, 864; Rn 92). Wird nicht deutlich, für wen der Vertreter handeln wollte, kommt gem § 164 II der Vertrag allerdings mit dem ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / ff) Sonstiges (§ 241 II).

Rn 56 Der Vermieter ist verpflichtet, im Falle einer Eigenbedarfskündigung eine zwar für seine Zwecke nicht geeignete, aber den Bedürfnissen des Mieters genügende frei gewordene Alternativwohnung im selben Anwesen oder in derselben Wohnanlage anzubieten (BGH NJW 17, 547 Rz 60). Der Vermieter darf keinen Eigenbedarf vorspiegeln (BGH NJW 15, 2324 [BGH 10.06.2015 - VIII ZR 99/14...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Beispiele.

Rn 14 Grds ist anzugeben, wo Wanddurchbrüche geplant sind, wie Stränge und Leitungen künftig verlaufen sollen (LG Berlin GE 10, 694; AG Hamburg-St. Georg ZMR 10, 647, 648), ob bisherige ›Stellplatzflächen‹ beeinträchtigt werden, zB durch Verlegen von Rohren auf Putz, oder es zu einer Grundrissveränderung kommt. Bei der Umstellung von Einzelofenheizung auf Zentralheizung (die...mehr

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AGS 08/2024, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Dr. Hans-Jochem Mayer, Entwicklungen zur Rechtsanwaltsvergütung, NJW 2024, 1624 In seinem Beitrag gibt der Autor einen aktuellen Überblick über die im Zeitraum von November 2023 bis April 2024 bekannt gewordene Rspr. zum RVG. Zu Beginn seines Beitrags weist der Autor darauf hin, dass aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung des Vertrags vom 5.4.2022 zwischen der Bundes...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Zwangsverwalter.

Rn 84 Der Zwangsverwalter rückt nach § 152 ZVG in die Pflichten des Vermieters ein (Schlesw NJOZ 19, 1397 Rz 37). Er muss auch solche Abrechnungszeiträume abrechnen, die vor seiner Bestellung liegen, sofern eine etwaige Nachforderung von der als Beschlagnahme geltenden Anordnung der Zwangsverwaltung erfasst wird (BGH NJW 06, 2626 [BGH 03.05.2006 - VIII ZR 168/05] Rz 6; 03, 2...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Entspr Anwendung (fristgemäße ordentliche Kündigung).

Rn 22 Kündigt der Vermieter wegen Zahlungsverzugs fristlos und hilfsweise auch fristgemäß, lässt der nachträgliche Ausgleich der Rückstände innerhalb der Frist des § 569 III Nr 2 zwar die fristlose Kündigung unwirksam werden, nicht dagegen die fristgemäße ordentliche Kündigung (stRspr., BGH ZMR 22, 101 Rz 12; 22, 112 Rz 29; NJW-RR 20, 956 Rz 25). Der Ausgleich innerhalb der ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Ethnische Herkunft/Rasse.

Rn 3 Ethnische Herkunft ist Oberbegriff auch zum Merkmal Rasse. Rasse umschreibt die Zurechnung eines Menschen zu einer bestimmten Gruppe aufgrund bestimmter lebenslänglicher und vererblicher äußerlicher Erscheinungsmerkmale, wie Hautfarbe, Physiognomie oder Körperbau. Formulierung ›aus Gründen‹ (iGgs zu ›wegen‹) der Rasse stellt klar, dass Aufnahme des Merkmals der Verhinde...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Voraussetzungen.

Rn 34 Dem gemE oder dem Gemeinschaftsvermögen (s § 9a III) muss unmittelbar ein Schaden drohen, ein Handeln muss notw sein. Dies ist der Fall, wenn in die Substanz ohne ein Tun nachhaltig negativ eingegriffen werden würde oder wurde, zB durch Sturm, eindringendes Wasser, Feuer etc, ein verständiger WEigtümer nicht länger abwarten würde und weder der Verw (BGH NJW 16, 1310 Rz...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Beginn und Ende.

Rn 7 ›Beginn‹ ist der Zeitpunkt, in dem der nach § 555d II 1 Geschützte die maßgebliche Härte iSv § 555d II 1 erfährt. Von bloßen Vorbereitungsmaßnahmen (Vermessung, Markierung, Voruntersuchungen, Besichtigungen) gehen idR keine Härten aus. ›Beginn‹ iSv § 555c I 1 ist daher idR der voraussichtliche (§ 555c I 2 Nr 2) Zeitpunkt, in dem die geplante, vorbereitete Modernisierung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Anwendungsbereich.

Rn 3 § 830 gilt für alle unerlaubten Handlungen, auch zB für solche nach dem UWG (zB Hambg PharmR 06, 375, 381; LG Berlin WRP 06, 1045, 1046 [LG Berlin 14.02.2006 - 96 O 252/05]; LAG Rheinland-Pfalz BeckRS 16, 66301), UrhG (zB LG München I ZUM 06, 255, 258), MarkenG, PatG etc (zu beachten sind aber vorrangige Spezialregelungen, insb § 10 PatG und ggf die Regeln über die Stör...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / H. Eigentumswechsel als Zäsur im Mietverhältnis.

Rn 12 Der Vermieter tritt mit dem Eigentumswechsel (vorher ist Abtretung nötig, LG Berlin GE 09, 657) in sämtliche mietvertraglichen Vereinbarungen (zu Kündigungsbeschränkungen LG Berlin GE 22, 521) – egal, ob sie ihm bekannt sind oder nicht – ein, und zwar nicht auf vertragstypische mietvertragliche Rechte und Pflichten beschränkt. Zu Besonderheiten bei Zwangsverwaltung und...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Berechtigter.

Rn 8 Begünstigt ist der jeweilige Eigentümer eines anderen, des ›herrschenden‹ Objekts (vgl Rn 5, nicht realer Teil). Herrschendes Grundstück iSv § 1018 kann nur ein selbständiges Grundstück nach der GBO, also eine räumlich abgegrenzte, auf einem besonderen Grundbuchblatt gebuchte Fläche sein. Ausreichend, aber auch erforderlich ist dabei, dass das Grundstück im Zeitpunkt de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Mieterhöhung nach § 558 oder § 559.

Rn 2 Voraussetzung ist der Zugang einer Mieterhöhungserklärung gem § 558 I 1 (§ 558a Rn 2) oder § 559 (§ 559b Rn 2). Eine Erklärung nach § 557b III oder gem § 560 I 1, IV ist hingegen bedeutungslos. Das Kündigungsrecht besteht nach Sinn und Zweck nicht, wenn das Erhöhungsverlangen unwirksam ist (aA hM vgl LG Gießen WuM 00, 423 [LG Gießen 02.09.1998 - 1 S 529/97]; LG Berlin G...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Missbrauch (§ 242).

Rn 14a Keine Duldungspflicht besteht entspr § 242 (s.a. LG Berlin ZMR 21, 971, 972), wenn die Abwägung zwar zulasten des Mieters ausgeht, eine Modernisierungsmaßnahme aber nur oder vorrangig dazu dient, den Mieter zur Kündigung oder zur Mitwirkung an der Aufhebung des Mietvertrages zu veranlassen (s.a. § 559d Rn 4; § 6 I WiStG). Dies gilt auch, wenn eine Modernisierungsmaßna...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Sensible Bereiche.

Rn 21 Sensible Bereiche sind das Institut der Entmündigung (Looschelders Rz 35, dazu Art 7 EGBGB Rn 15), das alleinige Namensbestimmungsrecht des Vaters oder die Maßgeblichkeit ausschl dessen Namens für den Ehenamen (Looschelders Rz 36) sowie die Leihmutterschaft (op-Verstoß bejahend VG Berlin IPRax 14,80, Brsch FamRZ 17, 972, diff Ddorf IPRax 14,77, Verstoß verneinend bei A...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Mehrheit von Mietern.

Rn 7 Bei einer Mehrheit von Mietern kann die nicht unter § 1357 fallende Zustimmung nur von allen abgegeben werden (KG ZMR 86, 117 [KG Berlin 05.12.1985 - 8 RE-Miet 5205/85]; LG Berlin GE 99, 573), wobei eine Vertretung zulässig ist (Rn 2; § 535 Rn 80). Eine Formularklausel, die eine gegenseitige Bevollmächtigung für die Zustimmungserklärung vorsieht, verstößt allerdings geg...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich der Vorschrift.

Rn 3 § 573 gilt ausschl für die Vermieterkündigung von Haupt- und Untermietverhältnissen (LG Berlin GE 19, 1507) auf unbestimmte Zeit (§ 542) über Wohnraum (maßgeblich ist die Zweckbestimmung, Saarbrücken MDR 12, 1335; Celle ZMR 99, 469), der nicht unter § 549 II, III (zB Jugend-, Lehrlings- und Studentenwohnheime) fällt. Auch Dauernutzungsverträge von Genossenschaften falle...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IX. Ersatzansprüche des Mieters bei unwirksamen Klauseln.

Rn 22 Der Mieter hat ggf einen Vorschussanspruch (LG Berlin GE 13, 1519, GE 10, 1340) und kann (vgl Paschke WuM 08, 647, Flatow WuM 08, 590) sogar für die (versehentliche) Vornahme von Malerarbeiten Ersatz – wenn auch nur nach Bereicherungsrecht (BGH ZMR 09, 829: üblicherweise was er billigerweise neben seinem Einsatz an freier Zeit als Kosten für das notwendige Material sow...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Kinder.

Rn 160 Zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung gehört, dass Kinder in ihr spielen dürfen. Selbst häufige und über das übliche Maß hinausgehende Lauf- und Spielgeräusche müssen grds als sozialadäquat hingenommen werden (LG Berlin GE 19, 456). Mitmieter müssen Geräusche hinnehmen, soweit sie unvermeidbar sind, zB Lärm infolge des natürlichen Spiel- und Bewegungstriebes ...mehr