Fachbeiträge & Kommentare zu Beschäftigung

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kurzfristige Beschäftigung: Abiturienten

Zusammenfassung Überblick Abiturienten in einer kurzfristigen Beschäftigung gelten als günstige Aushilfskraft, wenn sie nach dem Abitur ein Studium anstreben. Doch heute ist es nicht mehr selbstverständlich, dass die jungen Leute unmittelbar im Anschluss an das Abitur ein Studium aufnehmen. Viele wollen zunächst ein paar Monate im Ausland verbringen. In einer befristeten Besc...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslosengeld: Beendigung einer Beschäftigung und Sperrzeit

Zusammenfassung Überblick Bei Verhandlungen zur Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses ist für Arbeitnehmer und Arbeitgeber einiges zu beachten. Von Bedeutung ist beispielsweise, ob im Falle anschließender Arbeitslosigkeit ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht oder ob zunächst eine Sperrzeit eintritt. Die Sperrzeit führt zum Ruhen des Arbeitslosengeldes bis zu einer...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Tagesmütter (Selbstständige) / 2.1 Bei Beschäftigung von Arbeitnehmern

Eine Rentenversicherungspflicht tritt nicht ein, wenn im Zusammenhang mit der selbstständigen Tätigkeit von der Tagesmutter regelmäßig ein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer beschäftigt wird, dessen monatliches Arbeitsentgelt die Geringfügigkeitsgrenze (2024: 538 EUR; 2023: 520 EUR) übersteigt. Bei Beschäftigung mehrerer Arbeitnehmer würde Versicherungspflicht für die Tag...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Schüler / 3 Unbefristete Beschäftigung über 538 EUR monatlich

Sachverhalt Ein 19-jähriger Schüler eines Gymnasiums arbeitet 22 Stunden in der Woche nachmittags und samstags. Sein monatliches Arbeitsentgelt beträgt 1.200 EUR. Der Schüler ist bisher über seinen Vater gesetzlich familienversichert. Wie ist die Tätigkeit des Schülers sozialversicherungs- und lohnsteuerrechtlich zu behandeln? Ergebnis Für Beschäftigungen, die von Schülern ausg...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kurzfristige Beschäftigung:... / 3.1 Ferien

Ferien nach der Schulentlassung bzw. vor dem Studium spielen keine Rolle, wenn die Berufsmäßigkeit bestimmt wird. Praxis-Beispiel Studienaufnahme verzögert sich durch eine Reise Ein Schüler hat im Juli des Jahres erfolgreich das Abitur bestanden. Er beabsichtigt im Frühjahr des Folgejahres ein Studium aufzunehmen. Vorher übt er zunächst eine auf 2 Monate befristete Beschäftigu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kurzfristige Beschäftigung:... / 3.3 Ohne feste Studienplatzzusage

Auch wenn der Beginn des Studiums wegen einer fehlenden Studienplatzzusage noch ungewiss sein sollte, gehört der Schulentlassene in der kurzfristigen Beschäftigung nicht zum Personenkreis der berufsmäßig Beschäftigten: Es liegt keine Berufsmäßigkeit vor. Praxis-Tipp Erklärung des Abiturienten zu den Entgeltunterlagen nehmen Der Abiturient sollte schriftlich erklären, dass er e...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Knappschaftsausgleichsleistung / 3 Beschäftigung im knappschaftlichen Betrieb und Hinzuverdienst

Bei (Wieder-)Aufnahme einer Beschäftigung in einem knappschaftlichen Betrieb oder der Verrichtung von knappschaftlichen Arbeiten entfällt der Anspruch auf Knappschaftsausgleichsleistung. Hierbei kommt es nicht auf die Höhe des erzielten Arbeitsentgelts an. Wird eine außer-knappschaftliche Beschäftigung oder Tätigkeit ausgeübt, dann besteht der Anspruch unverändert, solange mi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Einzugsstelle / 2.2.1 Sachverhalt für Versicherungspflicht/-freiheit in einer Beschäftigung

Die oben dargestellte Konstellation kann nur in wenigen Ausnahmefällen eintreten. Beispielsweise wenn in sog. Übergangsfällen ab dem 1.4.2003 in der Kranken- und Pflegeversicherung Versicherungsfreiheit eintrat, weil das Arbeitsentgelt die Geringfügigkeitsgrenze nicht mehr überschritt und in der Renten- und Arbeitslosenversicherung die Versicherungspflicht kraft Gesetzes fort...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Krankenversiche... / 3.1 Beitragszuschuss bei krankenversicherungsfreier Beschäftigung eines Rentners

Bei freiwillig versicherten Rentnern, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze eine Altersrente beziehen und daneben eine wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze krankenversicherungsfreie Beschäftigung ausüben, ist der Zahlbetrag der Rente getrennt von den übrigen o. a. Einnahmen bis zur Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung zu berücksicht...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Student: Versicherungsrecht... / 2.2.2 Beschäftigung und selbstständige Tätigkeit insgesamt über 20 Stunden/Woche

Nimmt der zeitliche Aufwand für die Ausübung der Beschäftigung als Arbeitnehmer und der selbstständigen Tätigkeit wöchentlich zusammen mehr als 20 Stunden in Anspruch, ist nicht mehr vom Erscheinungsbild eines ordentlichen Studenten auszugehen. Die betreffende Person hat in der Sozialversicherung entweder den Status als Arbeitnehmer oder den als hauptberuflich Selbstständige...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Abwälzung... / 4 Kurzfristige Beschäftigung

Sachverhalt Eine Altersrentnerin wird befristet vom 9.10.-27.10. (15 Arbeitstage) als Urlaubsvertretung für eine Sekretärin eingesetzt. Sie erhält 12,41 EUR Stundenlohn bei einer täglichen Arbeitszeit von 7 Stunden. Sie gehört keiner Konfession an; die pauschale Lohnsteuer soll auf die Arbeitnehmerin abgewälzt werden. Ist eine pauschale Besteuerung zulässig? Ergebnis Die kurzfr...mehr

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Minijob: Mehrere geringfügi... / 5 Geringfügige Beschäftigung während des Rentenbezugs

Übt ein Rentner eine Beschäftigung aus, vollzieht sich die versicherungsrechtliche Beurteilung nach den allgemeinen Grundsätzen. Beschäftigte Rentner sind grundsätzlich versicherungsfrei in der Kranken- und Arbeitslosenversicherung sowie in der Pflegeversicherung nicht versicherungspflichtig. Sofern nicht von dem Befreiungsrecht Gebrauch gemacht wird, besteht Versicherungspf...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 2.2 Beschäftigung in den in § 2a SchwarzArbG genannten Wirtschaftsbereichen und Wirtschaftszweigen

Rz. 14 Nur Arbeitgeber, die Arbeitnehmer in den in § 2a SchwarzArbG genannten Wirtschaftsbereichen und Wirtschaftszweigen beschäftigen, müssen Arbeitszeitaufzeichnungen führen, es sei denn, dass sie aufgrund geringfügiger Beschäftigung ohnehin aufzeichnungspflichtig sind. Zu den in § 2a SchwarzArbG genannten Wirtschaftsbereichen und Wirtschaftszweigen siehe die Kommentierung...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kurzfristige Beschäftigung:... / 4.4 Anschluss-Rahmenvereinbarungen

Die für Arbeitgeber sicherste Methode, kurzfristige Beschäftigungen bei derselben Aushilfe über mehrere Jahre hinweg einzugehen, eröffnen die GeringfügRL. Losgelöst von der diffusen Rechtsprechung der Sozialgerichte enthalten diese konkreteren Aussagen hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der Anwendung von Rahmenvereinbarungen bei kurzfristigen Beschäftigungen. Die Rahmenvereinba...mehr

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Praxis-Beispiele: Schüler / 4 Beschäftigung von Abendschülern

Sachverhalt Eine 19-jährige Schülerin eines Abendgymnasiums arbeitet tagsüber 30 Stunden wöchentlich. Das monatliche Entgelt der Schülerin beträgt 2.100 EUR. Wie ist die Beschäftigung der Abendschülerin sozialversicherungs- und lohnsteuerrechtlich zu behandeln? Ergebnis Es handelt sich um eine Arbeitnehmerin, die durch den Besuch einer Abendschule einen allgemeinen Schulabschlu...mehr

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Ende der Beschäftigung: Loh... / Zusammenfassung

Überblick Bei Beendigung einer Beschäftigung hat der Arbeitgeber seinen bisherigen Arbeitnehmer bei der Krankenkasse abzumelden. Aber nicht immer ist klar, zu welchem Zeitpunkt das versicherungsrechtliche Beschäftigungsverhältnis tatsächlich endet. Beispielsweise deshalb, weil der Arbeitnehmer bis zum Ende der Beschäftigung von der Arbeitsleistung freigestellt wird. Aus lohns...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 6.4 Einsatzplanung des Arbeitgebers bei Beschäftigung in ausschließlich mobiler Tätigkeit

Rz. 48 Nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 MiLoMeldV ist bei einer ausschließlich mobilen Tätigkeit anstelle einer Meldung nach Abs. 1 ebenfalls eine Einsatzplanung vorzulegen. Der Begriff der ausschließlich mobilen Tätigkeit ist in § 2 Abs. 4 MiLoMeldV definiert. Dabei handelt es sich um eine Tätigkeit, die nicht an Beschäftigungsorte gebunden ist. Gemeint ist damit, dass kein stationäre...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ende der Beschäftigung: Loh... / 2 Verzicht des Arbeitgebers auf die Arbeitsleistung

Das Bundessozialgericht[1] kommt zu dem Ergebnis, dass eine versicherungspflichtige Beschäftigung nicht zwingend eine tatsächliche Arbeitsleistung voraussetzt. Für die weiterbestehende Versicherungspflicht genügt es, wenn ein nicht beendetes Rechtsverhältnis (z. B. Arbeitsverhältnis) mit einem Anspruch auf Arbeitsentgelt besteht. Nach der Rechtsprechung ist es für die Begrün...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kurzfristige Beschäftigung:... / 4.1 Freiwilligendienst/freiwilliger Wehrdienst vor Studienbeginn

Beabsichtigt der Schulabgänger nach dem Aushilfsjob zunächst einen Bundesfreiwilligendienst, ein freiwilliges soziales/ökologisches Jahr[1] oder einen freiwilligen Wehrdienst zu leisten, bevor er das Studium aufnimmt, zählt er bereits zum Personenkreis der Erwerbstätigen. Es handelt sich bei dem Aushilfsjob um eine Beschäftigung. Bei Aufnahme des Aushilfsjobs liegen bereits ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Minijob: Mehrere geringfügi... / 1.3 Geringfügige Beschäftigung neben Hauptbeschäftigung

1.3.1 Nur eine geringfügige Beschäftigung Wird neben einer nicht geringfügigen versicherungspflichtigen Beschäftigung (Hauptbeschäftigung) bei einem anderen Arbeitgeber eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ausgeübt, werden diese in der Sozialversicherung nicht zusammengerechnet. Die geringfügig entlohnte Beschäftigung bleibt versicherungsfrei. Die Lohnsteuerpauschalierung...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 6.3 Einsatzplanung des Entleihers bei Beschäftigung an einem Beschäftigungsort in Schicht- oder Nachtarbeit bzw. an mehreren Beschäftigungsorten am selben Tag

Rz. 47 Bei einer Überlassung von Leiharbeitnehmern durch einen Verleiher mit Sitz im Ausland findet nach § 2 Abs. 5 MiLoMeldV hinsichtlich der Meldepflicht des Entleihers § 2 Abs. 1 Nr. 1 und 2 und Abs. 2 MiLoMeldV entsprechende Anwendung (Rz. 45). Dieser muss unter den genannten Voraussetzungen eine Einsatzplanung vorlegen.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 6.5 Einsatzplanung des Entleihers bei Beschäftigung in ausschließlich mobiler Tätigkeit

Rz. 54 Nach § 2 Abs. 5 MiLoMeldV gilt § 2 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3 und 4 MiLoMeldV entsprechend.[1] Auch der Entleiher muss nur in dem durch die MiLoMeldV eingeschränkten Umfang Angaben machen, wenn er Leiharbeitnehmer eines Verleihers mit Sitz im Ausland tätig werden lässt.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elternzeit: Sozialversicher... / 2 Beschäftigung während der Elternzeit

2.1 Mehrere Minijobs neben der Hauptbeschäftigung Hat in einer zweiten oder weiteren geringfügig entlohnten Beschäftigung bislang (wegen einer Hauptbeschäftigung) Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung bestanden, wird diese geringfügige Beschäftigung bei Beginn der Elternzeit versicherungsfrei zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. D...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Student: Versicherungsrecht... / 5.1 Arbeitgebereigenschaft bei Beschäftigung von Arbeitnehmern

Eine hauptberuflich selbstständige Erwerbstätigkeit ist immer dann anzunehmen, wenn die betreffende Person eine Arbeitgeberstellung innehat. Davon ist auszugehen, wenn im Zusammenhang mit der selbstständigen Erwerbstätigkeit regelmäßig mindestens ein Arbeitnehmer mehr als geringfügig beschäftigt wird. Für eine Einstufung als Student bleibt damit kein Raum mehr; eine weiterge...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Minijob: Neuregelungen ab 1... / 3.3 Mehrere Einzugsstellen für ein- und dieselbe Beschäftigung

Für geringfügig entlohnte Beschäftigungen ist die Minijob-Zentrale zuständige Einzugsstelle, für Beschäftigungen im Übergangsbereich die Krankenkasse. Vom 1.10.2022 an waren Bestandsschutzfälle durch den Arbeitgeber ggf. bei 2 Einzugsstellen zu melden, weil zumindest für den Zweig der Rentenversicherung ein Minijob vorlag. Für die anderen Versicherungszweige ergab sich melde-...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitslosengeld / 2.1.2 Zumutbare Beschäftigung

Welche Beschäftigungen einem Arbeitslosen zumutbar sind, richtet sich in erster Linie nach dem erzielbaren Arbeitsentgelt. Ein besonderer Berufs- oder Qualifikationsschutz besteht nicht. Danach sind einem Arbeitslosen in den ersten 3 Monaten der Arbeitslosigkeit alle Beschäftigungen zumutbar, in denen er mindestens 80 % des früheren (Brutto-)Arbeitsentgelts verdienen kann; v...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kurzfristige Beschäftigung:... / 4.3 Regelmäßige, kurzfristige Dauerbeschäftigung

Das Bundessozialgericht hat mit seinem Urteil vom 7.5.2014 den Weg geebnet, auch auf Dauer angelegte Beschäftigungen sozialversicherungsrechtlich als kurzfristige Beschäftigungen einzustufen. Allerdings eröffnet sich diese Option nur für einen kleinen Arbeitgeberkreis und selbst dann nur unter besonderen Bedingungen. Nach den Ausführungen im Urteil müssen die nachfolgenden V...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Minijob: Mehrere geringfügi... / 2.2 Mehrere geringfügige Beschäftigungen

Sobald ein Arbeitnehmer eine nicht geringfügige versicherungspflichtige (Haupt-)Beschäftigung und mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen bei verschiedenen Arbeitgebern ausübt, gilt Folgendes: Die (Haupt-)Beschäftigung und die zeitlich zuerst aufgenommene geringfügig entlohnte Beschäftigung werden – wie im ersten Absatz oben dargestellt – jeweils für sich versicherungs...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kurzfristige Beschäftigung:... / 3 Vertragsgestaltung und Absprachen bei Beschäftigungsaufnahme

Ob eine kurzfristige Beschäftigung vorliegt, hat der Arbeitgeber bei der Aufnahme der Beschäftigung anhand einer vorausschauenden Betrachtung zu prüfen.[1] Zu diesem Zeitpunkt entscheidet sich bereits: Ist das Arbeitsverhältnis von vornherein auf ständige Wiederholung ausgerichtet, liegt eine kurzfristige Beschäftigung grundsätzlich nicht vor. Die kurzfristige Beschäftigung ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kurzfristige Beschäftigung:... / 2.2 Konkretisierungen der Geringfügigkeitsrichtlinien

Die GeringfügRL konkretisieren die im Gesetz genannten Voraussetzungen, die an eine kurzfristige Beschäftigung gestellt werden, wie folgt: Die Beschäftigung muss grundsätzlich von vornherein auf 3 Monate bzw. 70 Arbeitstage befristet sein, wobei diese auch kalenderjahresüberschreitend verlaufen darf. Eine kurzfristige Beschäftigung liegt nur vor, wenn sie nicht regelmäßig, son...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kurzfristige Beschäftigung:... / 5 Zwischen Schulentlassung und einer betrieblichen Ausbildung

Schulabgänger, die eine kurzfristige Beschäftigung mit einem Arbeitsentgelt von mehr als 538 EUR[1] im Monat zwischen Schulentlassung und der Aufnahme einer Beschäftigung im Rahmen einer betrieblichen Berufsausbildung ausüben, gehören zum Personenkreis der Erwerbstätigen: Berufsmäßigkeit liegt vor.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kurzfristige Beschäftigung:... / 2.3.1 Nicht unvorhersehbare Arbeit in wechselnder Häufigkeit

In seinem Urteil[1] vom 11.5.1993 wies der zuständige 12. Senat des BSG in seiner Urteilsbegründung darauf hin, dass es hinsichtlich der Annahme einer kurzfristigen Beschäftigung nicht auf den Umfang der Arbeitseinsätze ankommt, sondern vielmehr darauf, dass "die Arbeit nicht unvorhersehbar in wechselnder Häufigkeit und zu unterschiedlichen Zeiten übernommen wird" oder "dass...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kurzfristige Beschäftigung:... / 2.3.3 Keine Verpflichtung bei Aufforderung zur Arbeitsleistung

Das BSG[1] hat in einem späteren Verfahren auch eine über 2 Jahre bestehende Tätigkeit einer Putzfrau, die auf Abruf jeden zweiten Mittwoch je 4 Stunden in einer Anwaltskanzlei arbeitete, als regelmäßig und daher als nicht kurzfristig beurteilt. Das Merkmal der Regelmäßigkeit habe sich erst rückwirkend betrachtet durch die Handhabung der Parteien des Arbeitsverhältnisses man...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unterbrechungsmeldung / 3.2 Kurzfristige Beschäftigung

Wird bei kurzfristig Beschäftigten eine Rahmenvereinbarung geschlossen, hat eine Anmeldung mit dem ersten Tag der Aufnahme und eine Abmeldung mit dem letzten Tag der Beschäftigung zu erfolgen. Bei Unterbrechung der Beschäftigung von mehr als 1 Monat sind bei Rahmenvereinbarungen keine Unterbrechungsmeldungen vorzunehmen. Es ist zulässig, eine Anmeldung (Abgabegrund "10") zu ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ende der Beschäftigung: Loh... / 6 Abmeldung

Der Arbeitgeber hat bei Beendigung der versicherungspflichtigen Beschäftigung den Arbeitnehmer mit der nächsten folgenden Entgeltabrechnung, spätestens innerhalb von 6 Wochen nach ihrem Ende, mit dem Grund "30" bei der zuständigen Krankenkasse abzumelden.[1] Praxis-Beispiel Meldedaten bei Beschäftigungsende Ein Arbeitnehmer beendet zum 31.1. seine Beschäftigung. Der Arbeitgeber ha...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kurzfristige Beschäftigung:... / 2.3 Abgrenzung von gelegentlichen und kurzfristigen Jobs in der Rechtsprechung

Die Sozialgerichte haben sich in einer Vielzahl von Urteilen mit der Abgrenzung einer gelegentlichen und damit kurzfristigen von einer regelmäßigen Beschäftigung auseinandergesetzt. Viele dieser Urteile haben einen ausgesprochenen Einzelfallcharakter und eignen sich nicht, als Grundsatzentscheidung herangezogen zu werden. 2.3.1 Nicht unvorhersehbare Arbeit in wechselnder Häuf...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ende der Beschäftigung: Loh... / 3.1.2 Keine Bereitwilligkeit zur Arbeitsleistung

Die zuvor beschriebenen Regelungen[1] gelten allerdings nur, wenn der Arbeitnehmer seine Bereitwilligkeit zur Arbeitsleistung zu erkennen gegeben hat. Praxis-Beispiel Beschäftigungsende nach gerichtlichem Vergleich und fehlender Arbeitsbereitschaft Sachverhalt und Meldung des Arbeitgebers zunächst wie im Beispiel[2] oben: Fristlose Kündigung und Abmeldung zum 31.1. Fortsetzung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ehegatten / 5 Beschäftigung eines Ehegatten durch den anderen

Die Beschäftigung eines Ehegatten durch den anderen kann zur Versicherungspflicht in der Sozialversicherung führen.[1] Einzelheiten zur Ehegattenbeschäftigung behandeln die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger. Entsteht aufgrund der Beschäftigung eines Angehörigen Versicherungspflicht, richtet sich diese nach den üblichen Vorschriften in allen Versicherungszweigen. Da...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ende der Beschäftigung: Loh... / 1.2 Vertragsverlängerungen

Die Beschäftigung endet auch dann mit dem letzten Tag, für den Arbeitsentgelt gezahlt wird, wenn der Arbeitgeber ein von ihm gekündigtes Arbeitsverhältnis, nachträglich um die dem Arbeitnehmer noch zustehenden Urlaubstage verlängert und der Arbeitnehmer diese Vertragsverlängerung stillschweigend annimmt. Dabei soll nicht unterschieden werden, ob der Arbeitnehmer den Erholungsurl...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Studenten... / 9 Befristete Beschäftigungen ausschließlich in den Semesterferien

Sachverhalt Ein eingeschriebener Student übt während der Semesterferien vom 13.2. bis 13.4. und vom 5.8. bis 8.10. jeweils eine im Voraus auf diese Zeiträume befristete Beschäftigung gegen ein monatliches Arbeitsentgelt i. H. v. 2.200 EUR aus. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden (montags – freitags jeweils 8 Stunden). Wie ist die Beschäftigung sozialversicherungsr...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kurzfristige Beschäftigung:... / 1 Grundsätzliche Geltung der Vorschriften für Arbeitnehmer

Grundsätzlich gelten Abiturienten als ganz normale Arbeitnehmer, wenn sie nach dem Schulabschluss eine weisungsgebundene Beschäftigung in persönlicher Abhängigkeit aufnehmen. Sonderregelungen gelten nur dann, wenn es sich bei dieser Tätigkeit um eine Berufsausbildung im Sinne des Berufsbildungsgesetzes [1] handelt. Typische arbeitsrechtliche Gestaltungsformen im unmittelbaren...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Entsendung / 3 Gleichzeitige Beschäftigung in 2 Vertragsstaaten

Sachverhalt Herr K arbeitet für seinen Arbeitgeber an 3 Tagen in Deutschland und an 2 Tagen in Frankreich. Seinen Wohnsitz hat Herr K in Frankreich. Diese Konstellation bestand bereits vor dem 1.5.2010. Welche Rechtsgrundlagen sind maßgeblich? Ergebnis Es handelt sich in diesem Fall nicht um eine Entsendung, sondern um eine gleichzeitige Beschäftigung in 2 Vertragsstaaten. Da b...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kurzfristige Beschäftigung:... / 2 Berufsmäßigkeit von Schulabgängern

Bei Schulabgängern ist für die Klärung der Berufsmäßigkeit entscheidend, ob sie nach der kurzfristigen Beschäftigung in absehbarer Zeit eine weitere Erwerbstätigkeit aufnehmen werden. Für kurzfristige Beschäftigungen, die zwischen Schulentlassung (z. B. Hochschulreife Abitur) und der Aufnahme eines Studiums ausgeübt werden, gelten im Hinblick auf die Berufsmäßigkeit Besonderh...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kurzfristige Beschäftigung:... / 6 Zwischen Schulentlassung und einem dualen Studium

Die Teilnehmer an dualen Studiengängen gelten in der Sozialversicherung als zur Berufsausbildung Beschäftigte und sind grundsätzlich versicherungspflichtig.[1] Die wirtschaftliche Stellung des Schulabgängers beruht zu einem erheblichen Teil auf der Ausübung einer Beschäftigung. Daher sind solche kurzfristigen Beschäftigungen vor Aufnahme eines dualen Studiums – mit mehr als ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Kurzfrist... / 5 Arbeitsuchende

Sachverhalt Ein junger Mann, bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend gemeldet, arbeitet ein Wochenende (Samstag und Sonntag für jeweils 50 EUR) als Aushilfe in einem Restaurant. Er war im laufenden Kalenderjahr noch nicht kurzfristig beschäftigt. Die Beschäftigung meldet er ordnungsgemäß bei der Bundesagentur für Arbeit. Der Arbeitgeber geht von einer abgabenfreien kurzfris...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Kurzfrist... / 4 Vorbeschäftigungszeiten verschwiegen

Sachverhalt Vom 15.11. bis 31.12. wird eine Aushilfskraft als Urlaubsvertretung eingestellt. Insgesamt sind 30 Arbeitstage vereinbart. Das monatliche Entgelt beträgt 330 EUR. Die Aushilfskraft teilt dem Arbeitgeber auf einem Fragebogen mit, dass sie im laufenden Jahr keine Vorbeschäftigungen hatte. Der Arbeitgeber meldet die Aushilfe daraufhin als kurzfristig Beschäftigte mi...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / 3.3.3 Krankenversicherungsfreie Hauptbeschäftigung/Hinzutritt einer oder mehrerer geringfügiger Beschäftigungen

In den Fällen, in denen ein wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze krankenversicherungsfreier Arbeitnehmer eine geringfügig entlohnte Beschäftigung aufnimmt, ist diese geringfügig entlohnte Beschäftigung krankenversicherungsfrei. Sie wird nicht mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet. Allerdings sind pauschale Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung zu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Übergangsbereich: Beitragsb... / 5 Versicherungspflichtige und mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen

Bei Arbeitnehmern, die bereits eine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung ausüben, erfolgt keine Zusammenrechnung mit einer geringfügig entlohnten Beschäftigung. Das Arbeitsentgelt aus dem zweiten und jedem weiteren Minijob wird mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet und ist in der Regel versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Für d...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Minijob: Mehrere geringfügi... / 1.3.2 Mehrere geringfügige Beschäftigungen

Sofern ein Arbeitnehmer eine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung und mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen ausübt, werden die Hauptbeschäftigung und die zeitlich zuerst aufgenommene geringfügige entlohnte Beschäftigung nicht zusammengerechnet, jedoch alle weiteren geringfügigen Beschäftigungen. Nur für die erste geringfügige Beschäftigung ist die Lohnsteuerpau...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Studenten... / 11 Befristete Beschäftigungen ohne Werkstudentenprivileg mit Vorbeschäftigungen

Sachverhalt Ein eingeschriebener Student übt folgende jeweils im Voraus befristete Beschäftigungen aus: In allen Beschäf...mehr