Fachbeiträge & Kommentare zu Besteuerung

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Reuber, Die Besteuerung der... / V. Aktuelle Werte in der Sozialversicherung für 2021

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Reuber, Die Besteuerung der... / IX. Aufzeichnungspflichten für Unternehmen

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Reuber, Die Besteuerung der... / VII. Änderungsmitteilung des voraussichtlichen Arbeitseinkommens aus künstlerischer selbständiger/publizistischer Tätigkeit

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Reuber, Die Besteuerung der... / XI. Informationen zur Künstlersozialabgabe für Steuerberater

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

1.1 Unechte Mitgliederbeiträge Tz. 4 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Bezüglich der Mitgliederbeiträge, die erhoben werden, ist zu prüfen, ob sie zum Teil aus echten und zum Teil aus unechten Beitragsteilen bestehen. Unechte Mitgliederbeiträge erfüllen die Voraussetzungen für steuerbare Umsätze i. S. v. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG (Anhang 5), weil das Mitglied eine Gegenleistung vom Verei...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Künstlersozialversicherung

1. Grundsätzliches Tz. 1 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Das Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) trat am 01.01.1983 in Kraft. Es wurde mehrmals geändert. Die zum 15.06.2007 in Kraft getretene dritte Novelle des KSVG stellt die größte Änderung in der Geschichte der Künstlersozialversicherung dar. In der Folge wurde das Künstlersozialversicherungsgesetz mehrmals angepasst, insb...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / II. Kegelbahnbenutzung

1. Allgemeines Tz. 2 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Besitzt ein Kegelsportverein eigene Kegelbahnen, handelt es sich hierbei um Wirtschaftsgüter des abnutzbaren beweglichen Anlagevermögens (Betriebsvorrichtungen). Tz. 3 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Zu den Grundstücksteilen gehören die allgemeinen Beleuchtungsanlagen. Betriebsvorrichtungen sind: Bahnen, Kugelfangeinrichtungen, Kugelrü...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / II. Voraussetzungen für die Eintragung in das Vereinsregister

1. Gründungsakt Tz. 2 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Die Vereinsgründung bzw. Vereinserrichtung erfolgt auf zwei Stufen: Erste Stufe: Der Abschluss eines (im Zweifel mündlichen) Vertrages über die Errichtung eines Vereins. Die Gründer müssen darüber einig sein, dass die entworfene Satzung verbindlich sein soll. Außerdem muss Einigkeit darüber erzielt werden, ob der Verein eigene R...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Voraussetzungen für die Steuervergünstigung

1. Allgemeines Tz. 34 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Eine Steuervergünstigung kann nur dann gewährt werden, wenn sich aus der Satzung der Zweck ergibt, den der Verein verfolgt (s. § 59 AO, Anhang 1b). Der Zweck muss ausschließlich und unmittelbar verfolgt werden und den Anforderungen der §§ 51–57 AO (s. Anhang 1b) entsprechen. Der Satzung und der tatsächlichen Geschäftsführung (s...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Das Wichtigste zu Künstlersozialversicherung in Kürze

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Reuber, Die Besteuerung der... / 7. Mitglieder

7.1 Eintritt der Mitglieder Tz. 25 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Der Eintritt und die Aufnahme von Mitgliedern ist im BGB nicht geregelt. Entsprechende Regelungen sind daher der Satzung vorbehalten (s. § 58 BGB, Anhang 12a), ein Zwang zur Regelung in der Satzung besteht aber nicht. Grundsätzlich steht es dem Verein frei, selbst zu entscheiden, ob und ggf. wie viele Mitglieder er ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / II. Künstlersozialabgabe für selbständige Künstler und Publizisten durch Verbände/Vereine

1. Abgabepflicht Tz. 6 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Verbände/Vereine, die die Leistungen von selbständigen Künstlern/Publizisten (z. B. Musikern, Sängern, Dirigenten, Übungsleitern etc.) in Anspruch nehmen, sind ggf. verpflichtet, am gesetzlich geregelten Meldeverfahren teilzunehmen, und müssen u. U. auch eine Künstlersozialabgabe entrichten. Eine Entrichtungspflicht entsteht na...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Künstlerkatalog und Abgabesätze

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Reuber, Die Besteuerung der... / V. Mustersatzung

1. Allgemeines Tz. 51 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Die Satzung muss die in der Mustersatzung (s. Tz. 54) bezeichneten Festlegungen enthalten, soweit sie für die jeweilige Körperschaft im Einzelfall einschlägig sind. Unter anderem sind in folgenden Fällen Abweichungen vom Wortlaut der Mustersatzung möglich: Bei Mittelbeschaffungskörperschaften (s. § 58 Nr. 1 AO, Anhang 1b) kann en...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Ausfüllhinweise zum "Fragebogen zur Prüfung der Versicherungspflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz"

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Reuber, Die Besteuerung der... / VIII. Informationen zur Künstlersozialversicherung

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Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Meldung des voraussichtlichen Jahresarbeitseinkommens 2021

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Reuber, Die Besteuerung der... / X. Durchführung von Betriebsprüfungen

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Reuber, Die Besteuerung der... / III. Umsatzsteuerliche Auswirkungen

1. Allgemeines 1.1 Unechte Mitgliederbeiträge Tz. 4 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Bezüglich der Mitgliederbeiträge, die erhoben werden, ist zu prüfen, ob sie zum Teil aus echten und zum Teil aus unechten Beitragsteilen bestehen. Unechte Mitgliederbeiträge erfüllen die Voraussetzungen für steuerbare Umsätze i. S. v. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG (Anhang 5), weil das Mitglied eine Gegenleis...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Billigkeitsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe vom Juli 2021

Tz. 1 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Mit BMF-Schreiben vom 23.07.2021, AZ: III C 2 – S 7030/21/10008:001, hat die Finanzverwaltung Billigkeitsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe vom Juli 2021 im Bereich der Umsatzsteuer bekanntgegeben. Im BMF-Schreiben finden sich Regelungen zur Überlassung von Wohnraum: es wird gem. § 163 AO aus sachlichen Billigkeitsgründen bis zu...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Rundfunkvereine

Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Dienen die Rundfunkvereine nach ihrer Satzung gemeinnützigen Zwecken i. S. d. Förderung der Volks- und Berufsbildung gem. § 52 Abs. 2 Nr. 7 AO (Anhang 1b), sind sie berechtigt, selbst steuerwirksame Zuwendungen entgegenzunehmen. Rundfunkvereine können die Steuerbegünstigung wegen Gemeinnützigkeit erlangen, wenn der Zweck die Förderung des lokalen Ru...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Schießscheiben

Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Die Einnahmen, die ein Schützenverein aus dem Verkauf von Schießscheiben, Munition und Leistungsabzeichen für Leistungs- und Meisterschaftsschießen erzielt, sind dem Tätigkeitsbereich "Zweckbetrieb unbezahlter Sport" (s. § 67a AO, Anhang 1b) zuzuordnen, weil die Verwirklichung des Satzungszweckes "Schießsport" nur durch die Unterhaltung eines solch...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Schießstand

Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Die Einnahmen aus der Vermietung eines Schießstandes können in die Tätigkeitsbereiche "Vermögensverwaltung", Zweckbetrieb oder "steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb" einzuordnen sein. Nach einem RFH-Urteil vom 25.02.1944, RStBl 1944, 183 soll die Vermietung eines Schießstandes eine vermögensverwaltende Betätigung darstellen. Die erzi...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Anlage 1 zu § 60 AO: Mustersatzung für Vereine, Stiftungen, Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts, geistlichen Genossenschaften und Kapitalgesellschaften

Tz. 54 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 S. auch JStG 2009 vom 19.12.2008, BGBl I 2008, 2794. Literatur: Baumann/Sikora, Hand- und Formularbuch des Vereinsrechts, 2. Aufl., München 2017.mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 7.3 Ruhen der Mitgliedschaft

Tz. 30a Stand: EL 124 – ET: 11/2021 In der Satzung kann bestimmt werden, dass die Mitgliedschaft unter bestimmten Bedingungen für einen genau bezeichneten Zeitraum ruht. Es kann bestimmt werden, dass das Mitglied während dieser Zeit seine Mitgliedschaftsrechte ausüben kann und die mitgliedschaftlichen Pflichten ruhen. Das Ruhen kann etwa für den Fall des Zahlungsverzugs von M...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Anmelde- und Erhebungsbogen zur Prüfung der Abgabepflicht und der Höhe der Abgabe nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG)

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Reuber, Die Besteuerung der... / 7.2.1 Tod

Tz. 28 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Die Mitgliedschaft in einem Verein endet bei natürlichen Personen mit dem Tod. Ist eine juristische Person Mitglied in einem Verein, endet die Mitgliedschaft mit der Vollbeendigung dieser juristischen Person (rechtlicher Tod). Die Satzung kann aber das Ende der Mitgliedschaft durch bloße Auflösung vorsehen. Die Satzung kann die Vererblichkei...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / II. Zuordnung von Einnahmen, die aus der Vermietung von Kegelbahnen erzielt werden – ertragsteuerliche Behandlung

1. Einnahmen, die dem Zweckbetrieb zuzuordnen sind Tz. 2 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Die Einnahmen aus der Vermietung von Sportstätten einschließlich der Betriebsvorrichtungen (hier: Kegelbahnen) für sportliche Zwecke gegenüber Sportkeglern des Vereins und dessen Mitgliedern sind weiterhin in einem Zweckbetrieb eigener Art nach § 65 AO (Anhang 1b) zu erfassen (s. AEAO zu § 67a ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1.2 Vermietung von Kegelbahnen

Tz. 7 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Bei der Vermietung von Kegelbahnen handelt es sich nach dem Urteil des BFH vom 31.05.2001 (BStBl II 2001, 658) um eine einheitliche steuerpflichtige Leistung (Aufgabe der früheren Rechtsprechung aufgrund von Urteilen des EuGH). Tz. 8 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Diese Rechtsprechung ist von der Finanzverwaltung in Abschn. 4.12.11 Abs. 1 UStAE um...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Schutz des Vereinsnamens

Tz. 23 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 § 12 BGB (s. Anhang 12a) schützt den Vereinsnamen. Der Vereinsname genießt daher den gleichen Schutz wie der Name einer natürlichen Person. Wird der Vereinsname in irgendeiner Form verletzt, können nach § 823 BGB (s. Anhang 12a) gegen derartige Personen Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Änderungen des Namens bedürfen der Satzun...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Kegelsportvereine sind steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaften im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO (Anhang 1b), wenn bei diesen die Förderung des Kegelsports im Vordergrund steht. S."Kegelsportvereine". Damit sie ihre sportliche Betätigung ausüben können, benötigen sie Kegelbahnen, die sehr oft von den Kegelsportvereinen in eigener ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Meldepflicht

Tz. 11 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Verbände/Vereine haben bis zum 31.03. des Folgejahres die Höhe der im vorangegangenen Kalenderjahr gezahlten und in ihrem Rechenwerk aufgezeichneten Entgelte, die an die selbständigen Künstler und Publizisten geflossen sind, an die Künstlersozialkasse zu melden. Diese erteilt einen entsprechenden Abrechnungsbescheid. Die Künstlersozialabgabe...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Umsätze im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb

Tz. 15 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Umsätze, die aus der Vermietung der Kegelbahnen an Freizeitkegler erzielt werden, sind wegen des Wettbewerbs- und Konkurrenzgedankens zu anderen Unternehmen im Tätigkeitsbereich "steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb" zu erfassen, weil die Voraussetzungen für einen Zweckbetrieb nicht mehr erfüllt sind, insbesondere wegen der We...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 9. Eintragungspflichten in das Vereinsregister beim zuständigen Amtsgericht

Tz. 32 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Folgende Eintragungen in das Vereinsregister muss der Vorstand eines Vereins dem Registergericht mitteilen: Satzung eines neugegründeten Vereins (Ersteintragung); Änderungen in der Besetzung des Vorstandes; Änderungen in der Zusammensetzung des Vorstandes; Verlegung des Sitzes oder der Geschäftsleitung des Vereins; Auflösung des e. V.; Bestellung ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Mitgliederzahl

Tz. 3 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Für die Gründung eines Vereins durch Vertrag (erste Stufe) ist eine Beteiligung von mindestens zwei Mitgliedern erforderlich. Die Eintragung des Vereins in das Vereinsregister beim zuständigen Amtsgericht im Fall eines gewollten rechtsfähigen Vereins (zweite Stufe) kann aber nur dann erfolgen, wenn mindestens sieben Mitglieder die Satzung unt...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4.2 Muster für die Anmeldung des Vereins

Tz. 9 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Tz. 10 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Beachte! Am Ende des Schriftsatzes erfolgt der Beglaubigungsvermerk der Unterschriften durch einen Notar oder ein Ortsgericht. Die in der Anmeldung genannten Anlagen sind beizufügen. Allerdings sollte statt der vorläufigen Bescheinigung nunmehr die Vorlage des § 60a-Bescheides angekündigt werden. Der Anerkennung...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Weitere Erfordernisse aus zivilrechtlicher Sicht

Tz. 6 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Die Eintragung in das Vereinsregister ist, wie bereits ausgeführt, davon abhängig, dass die Satzung von mindestens sieben Mitgliedern unterzeichnet wird (s. § 59 Abs. 3 BGB, Anhang 12a). Sie muss die Angabe des Tages der Errichtung enthalten. Die Anmeldung zum Vereinsregister ist von den Mitgliedern des Vorstandes (Vorstand nach § 26 BGB, s. ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Anmelde-/Anzeigepflichten

Tz. 14 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Jede Änderung innerhalb des Vorstandes ist dem Amtsgericht mitzuteilen, weil die Eintragung der bestellten Vorstandsmitglieder nur durch das zuständige Amtsgericht erfolgen kann. Der Anmeldung ist eine Abschrift der Urkunde über die Änderungen innerhalb des Vorstandes beizufügen (s. § 67 Abs. 1 BGB, Anhang 12a). Tz. 15 Stand: EL 124 – ET: 11/...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Gründungsakt

Tz. 2 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Die Vereinsgründung bzw. Vereinserrichtung erfolgt auf zwei Stufen: Erste Stufe: Der Abschluss eines (im Zweifel mündlichen) Vertrages über die Errichtung eines Vereins. Die Gründer müssen darüber einig sein, dass die entworfene Satzung verbindlich sein soll. Außerdem muss Einigkeit darüber erzielt werden, ob der Verein eigene Rechtsfähigkeit ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Meldebogen 2020 zur Meldung der abgabepflichtigen Entgelte für das Jahr 2020

Tz. 13 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Beachte! Der zur Abgabe verpflichtete Verband/Verein hat nach Ablauf eines Kalenderjahres, spätestens bis zum 31. März des Folgejahres, der Künstlersozialkasse die Summe der sich nach § 25 KSVG ergebenden Entgelte zu melden. Für die Meldung ist ein Vordruck der Künstlersozialkasse zu verwenden. Soweit der zur Abgabe verpflichtete Verband/Verei...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / II. Erhöhung des ohne Zuwendungsbestätigung abzugsfähigen Höchstbetrags

Tz. 2 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Ab dem 01.01.2020 wurde der ohne Vorhandensein einer Zuwendungsbestätigung steuerlich abzugsfähige Zuwendungsbetrag auf 300 EUR erhöht. Statt einer Zuwendungsbestätigung genügt der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts, wenn die Zuwendung 300 EUR nicht übersteigt und der Empfänger eine steuerbegünstigte (z. B....mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Muss- und Sollvorschriften

Tz. 20 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Die §§ 57 und 58 BGB (s. Anhang 12a) schreiben für die Satzung eines rechtsfähigen Vereins gewisse Muss- und Sollvorschriften vor. a) Mussvorschriften: Zweck des Vereins, Name des Vereins, Sitz des Vereins, Bestimmungen darüber, dass der Verein in das Vereinsregister eingetragen werden soll. b) Sollvorschriften: Ein- und Austritt der Mitglieder, Bei...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Sitz des Vereins

Tz. 24 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 § 24 BGB (s. Anhang 12a) bestimmt als Sitz den Ort, an dem die Verwaltung des Vereins geführt wird, sofern die Satzung nichts anderes bestimmt. Die Mitglieder können also in der Satzung den Sitz frei bestimmen, allerdings sollte ein Anknüpfungspunkt des Vereins an den Sitz (z. B. Geschäftsräume, Wohnsitz der meisten Mitglieder, Lage des Verei...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 7. Höhe des Beitrages

Tz. 15 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Die Höhe des zu entrichtenden Beitrages an die Künstlersozialkasse im Jahr 2021 beträgt 4,2 % der an die Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte einschließlich aller Nebenkosten. Dies ist unabhängig davon, ob die Künstler/Publizisten selbst nach dem KSVG versichert sind. Beachte! Zur Behandlung der angestellten Künstler und Publizisten s. ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Name des Vereins

Tz. 22 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Der Verein muss einen eigenen Namen führen, der nach § 57 BGB (s. Anhang 12a) in der Satzung bestimmt werden muss. In der Wahl des Namens ist der Verein grundsätzlich frei. Er darf aber nicht den Namen seiner Mitglieder führen, sondern muss sich einen eigenen Namen geben. I. d. R wird der Name des Vereins mit dessen Zweckverfolgung identisch...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 7.1 Eintritt der Mitglieder

Tz. 25 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Der Eintritt und die Aufnahme von Mitgliedern ist im BGB nicht geregelt. Entsprechende Regelungen sind daher der Satzung vorbehalten (s. § 58 BGB, Anhang 12a), ein Zwang zur Regelung in der Satzung besteht aber nicht. Grundsätzlich steht es dem Verein frei, selbst zu entscheiden, ob und ggf. wie viele Mitglieder er aufnehmen will. Ebenso kann...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 51 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Die Satzung muss die in der Mustersatzung (s. Tz. 54) bezeichneten Festlegungen enthalten, soweit sie für die jeweilige Körperschaft im Einzelfall einschlägig sind. Unter anderem sind in folgenden Fällen Abweichungen vom Wortlaut der Mustersatzung möglich: Bei Mittelbeschaffungskörperschaften (s. § 58 Nr. 1 AO, Anhang 1b) kann entgegen § 1 der...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Auswirkungen durch die Corona-Pandemie

Der Gesetzgeber hat durch § 53 KSVG eine zeitlich begrenzte Erhöhung der Zuverdienstgrenze beim Einkommen aus nicht künstlerischer/nicht publizistischer selbständiger Nebentätigkeit mit Wirkung ab 23.07.2021 beschlossen. Diese "Corona-Sonderregelung" gilt zeitlich befristet bis zum 31.12.2021. Durch diese Regelung wird zur Vermeidung pandemiebedingter Härten ein Zuverdienst v...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Einnahmen, die dem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zuzuordnen sind

Tz. 3 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Erfolgt die Vermietung der Kegelbahnen durch den Verein an Nichtmitglieder – an Freizeitkegler – (Freizeitclubs), sind die Einnahmen dem Tätigkeitsbereich steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb zuzuordnen. Für Gewinne, die sich aus diesem Tätigkeitsbereich ergeben, ist u. U. Steuerpflicht gegeben. Steuerpflicht wird nur noch dann...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Umsätze im Zweckbetrieb

Tz. 11 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Getätigte Umsätze aus der Vermietung von Kegelbahnen an Mitglieder des Vereins (Sportkegler) sind dem ermäßigten Steuersatz von 7 % nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG (Anhang 5) zu unterwerfen, weil die Entgelte im Zweckbetrieb "eigener Art" (s. § 65 AO, Anhang 1b) zu erfassen sind. Hierzu s. auch AEAO zu § 67a AO TZ 12 (Anhang 2). Auswir...mehr