Fachbeiträge & Kommentare zu Besteuerung

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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Rechtsfähigkeit bedeutet, die Fähigkeit zu besitzen, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Durch die Rechtsfähigkeit, die ein Idealverein durch die Eintragung in das Vereinsregister beim zuständigen Amtsgericht erlangt (s. § 21 BGB, Anhang 12a) und einem wirtschaftlichen Verein durch staatliche Verleihung gewährt wird (s. § 22 BGB, Anhang...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Vorsteuerabzug

Tz. 17 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Vorsteuerbeträge, die entrichtet wurden, sind abzugsfähig, soweit die persönlichen und sachlichen Voraussetzungen für dessen Abzug vorliegen (s. § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG, Anhang 5). Tz. 18 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Betreffen die Vorsteuerbeträge mehrere Tätigkeitsbereiche eines Kegelsportvereines, ist eine Aufteilung in die jeweiligen Tätigkei...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Anforderungen an die Satzung, die für die Eintragung in das Vereinsregister notwendig sind

Tz. 4 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 § 57 Abs. 1 BGB (s. § 57 BGB, Anhang 12a) bestimmt, dass die Satzung eines rechtsfähigen Vereins Folgendes enthalten muss (d. h. zwingend vorgeschrieben): den Zweck des Vereins und dessen Zweckverwirklichung, den Namen des Vereins, Der Name soll sich von den Namen der an demselben Ort oder in derselben Gemeinde bestehenden eingetragenen Vereine ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Eintragung in das Vereinsregister

Tz. 11 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Die Eintragung des Vereins hat in das Vereinsregister bei dem zuständigen Amtsgericht zu erfolgen. Zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Verein seinen Sitz hat. Allerdings führt nicht mehr jedes Amtsgericht ein Vereinsregister. Einigen größeren Amtsgerichten ist die Registerführung auch für benachbarte kleinere Gerichte übertra...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 7. Welche Eintragungen sind noch in das Vereinsregister vorzunehmen?

Tz. 17 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Wird ein Verein mangels Masse oder durch Beschluss der Mitglieder aufgelöst, muss eine Eintragung in das Vereinsregister erfolgen. Einzutragen sind auch die bestellten Liquidatoren. Der Verlust der Rechtsfähigkeit oder die Eröffnung, Einstellung oder Aufhebung des Insolvenzverfahrens werden ebenfalls im Vereinsregister eingetragen. Erforderl...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Begriff der Satzung

Tz. 18 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Das BGB enthält keine Definition des Begriffs "Satzung". Aus dem umschreibenden Wortlaut des § 25 BGB (s. Anhang 12a) lässt sich folgende Definition ableiten: Die Satzung ist die Verfassung des Vereins, also sein "Grundgesetz". Durch sie wird das rechtliche Leben im Verein von dessen Entstehung bis zum Ende geregelt (auch s. Art. 9 GG, Anhan...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Welche Zahlungen der Verbände/Vereine unterliegen der Künstlersozialabgabe?

Tz. 8 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 In den Fällen, in denen die Künstlersozialabgabe von den Verbänden/Vereinen zu entrichten ist, sind in die Bemessungsgrundlage nachfolgende Zahlungen einzubeziehen (s. Rz. 11): Gagen, Honorare, Entschädigungen, Aufwendungsersatz, Auslagen, die von den Verbänden/Vereinen an die selbständigen Künstler oder Publizisten zu leisten waren. Tz. 9 Stand: E...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Zweck des Vereins

Tz. 21 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Grundsätzlich kann ein Verein jeden nicht verbotenen Zweck verfolgen. Das Gesetz unterscheidet zwischen nicht wirtschaftlichen Vereinen (Idealvereinen) und wirtschaftlichen Vereinen. Während der Idealverein einen (in der Regel) ideellen Zweck – z. B. zur Förderung der Allgemeinheit oder seiner Mitglieder – verfolgt, ist Hauptzweck des wirtsc...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Satzungsänderungen und Steueraufsicht

Tz. 40 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Vereine, die wegen ausschließlicher und unmittelbarer Verfolgung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke bestimmte Steuervergünstigungen in Anspruch nehmen wollen, müssen dem Finanzamt die Satzung zur Anerkennung vorlegen, s. § 60a AO (s. Anhang 1b). Werden zu einem späteren Zeitpunkt Satzungsänderungen durchgeführt, besteht gege...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Dem Schatzmeister eines Verbandes/Vereins obliegt die ordnungsgemäße Führung der Bücher, Unterlagen und sonstigen Aufzeichnungen. Er ist verpflichtet, ein Rechenwerk zu erstellen, das den zivil- und steuerrechtlichen Vorschriften entspricht. Am Ende eines Geschäftsjahres legt er gegenüber den Rechnungsprüfern, die bestellt oder gewählt wurden...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 2 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Besitzt ein Kegelsportverein eigene Kegelbahnen, handelt es sich hierbei um Wirtschaftsgüter des abnutzbaren beweglichen Anlagevermögens (Betriebsvorrichtungen). Tz. 3 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Zu den Grundstücksteilen gehören die allgemeinen Beleuchtungsanlagen. Betriebsvorrichtungen sind: Bahnen, Kugelfangeinrichtungen, Kugelrücklaufeinricht...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 7.2.2 Austritt

Tz. 29 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Nach § 39 Abs. 1 BGB (s. Anhang 12a) sind Mitglieder zum Austritt aus dem Verein berechtigt (sog. Austrittsfreiheit). Genauere Regelungen sind der Vereinssatzung vorbehalten. Diese kann bestimmen, dass der Austritt nur am Schluss eines Geschäftsjahres oder erst nach dem Ablauf einer Kündigungsfrist zulässig ist. Die Kündigungsfrist kann hier...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 10. Elektronisches Vereinsregister

Tz. 33 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Das Vereinsregister wurde im Jahr 2006 auf eine elektronische Registerführung umgestellt (s. § 55a BGB, Anhang 12a). Mit dem Gesetz zur Erleichterung elektronischer Anmeldungen zum Vereinsregister und anderer vereinsrechtlicher Änderungen vom 24.09.2009 (BGBl I 2009, 3145) wurden die noch notwendigen Voraussetzungen zur Zulassung elektronisc...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 8. Satzungserfordernisse (tabellarische Form)

Tz. 31 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Im Folgenden sind die wichtigsten Satzungserfordernisse in tabellarischer Form aufgeführt. Die dort genannten gesetzlichen Vorschriften sind im Anhang 12a abgedruckt.mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Gemeinnützigkeit

Tz. 1 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Nach § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO, Anhang 1b ist die "Förderung des Sports" (hier: des Kegelsports) ein gemeinnütziger und somit steuerbegünstigter Zweck. Der Begriff des Sports umfasst auch den Kegelsport, wenn er wettkampf- und turniermäßig ausgeübt wird. Hierzu s. auch AEAO zu § 67a AO TZ 1–3 (Anhang 2). Stellt das Kegeln lediglich eine reine Fre...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4.1 Protokoll über die Gründung eines Vereins

Tz. 8 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Das Protokoll hat zu enthalten: Ort der Versammlung, Beginn und Ende der Versammlung, Name des Versammlungsleiters, Tagesordnung, die gefassten Beschlüsse, die Angaben, dass die Satzung beraten und angenommen wurde, Namen, Vornamen, Berufe, Wohnorte der in den Vorstand gewählten Mitglieder, die Bestätigung der Richtigkeit des Protokolls durch den Pro...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Einnahmen, die dem Zweckbetrieb zuzuordnen sind

Tz. 2 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Die Einnahmen aus der Vermietung von Sportstätten einschließlich der Betriebsvorrichtungen (hier: Kegelbahnen) für sportliche Zwecke gegenüber Sportkeglern des Vereins und dessen Mitgliedern sind weiterhin in einem Zweckbetrieb eigener Art nach § 65 AO (Anhang 1b) zu erfassen (s. AEAO zu § 67a AO TZ 12, Anhang 2); aus Eintrittsgeldern; aus Start...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1.1 Unechte Mitgliederbeiträge

Tz. 4 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Bezüglich der Mitgliederbeiträge, die erhoben werden, ist zu prüfen, ob sie zum Teil aus echten und zum Teil aus unechten Beitragsteilen bestehen. Unechte Mitgliederbeiträge erfüllen die Voraussetzungen für steuerbare Umsätze i. S. v. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG (Anhang 5), weil das Mitglied eine Gegenleistung vom Verein erhält (die Kegelbahn wird o...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 7.2.3 Ausschluss des Mitgliedes

Tz. 30 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Ausschluss meint die einseitige Beendigung der Mitgliedschaft durch den Verein. Ob und aus welchen Gründen ein Ausschluss vorgenommen werden kann, regelt die Satzung. Der Verein kann ein freies, an keine Gründe gebundenes Ausschließungsrecht vorsehen. Möglich ist aber auch die Aufnahme von Gründen in der Satzung, die einen Ausschluss rechtfe...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1.3 Nutzungsüberlassung von Sportanlagen an Endverbraucher

Tz. 9 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Leistungsentgelte an Endverbraucher sind, weil keine Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG (Anhang 5) greift, in vollem Umfang steuerpflichtig (s. Abschn. 4.12.11 Abs. 1 UStAE) und mit dem Regelsteuersatz von derzeit 19 % (s. § 12 Abs. 1 UStG, Anhang 5) zu versteuern. Die Vermietung von Kegelbahnen durch einen gemeinnützigen Kegelvere...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Abgabepflicht

Tz. 6 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Verbände/Vereine, die die Leistungen von selbständigen Künstlern/Publizisten (z. B. Musikern, Sängern, Dirigenten, Übungsleitern etc.) in Anspruch nehmen, sind ggf. verpflichtet, am gesetzlich geregelten Meldeverfahren teilzunehmen, und müssen u. U. auch eine Künstlersozialabgabe entrichten. Eine Entrichtungspflicht entsteht nach s. § 24 Abs. ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Schießsport

Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Nach § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO (Anhang 1b) ist als Förderung der Allgemeinheit insbesondere die "Förderung des Sports" anzuerkennen. Die Förderung des Schießsports (Gewehr, Pistole und Revolver, Wurftaubenschießen, Schießen auf laufende Scheiben, Armbrustschießen, Bogenschießen, Schießen mit Vorderladerwaffen – vgl. hierzu auch die Sportordnung des Deu...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Kindergeldzahlungen

Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Kindergeld wird unter den Voraussetzungen der §§ 62ff. EStG unbeschränkt Steuerpflichtigen, die mindestens ein gemäß § 63 EStG zu berücksichtigendes Kind haben, gewährt. Voraussetzung für den Anspruch ist, dass der Berechtigte durch die an ihn vergebene Identifikationsnummer (§ 139b AO, Anhang 1b) identifiziert wird. Eine nachträgliche Vergabe der ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Säumniszuschläge

Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Entrichtet ein Steuerpflichtiger (beispielsweise ein steuerbegünstigter Verein mit einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb) festgesetzte Steuern (Körperschaft-, Umsatz-, Gewerbesteuer usw.) nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstags, entstehen von Gesetzes wegen und ohne gesonderte Festsetzung gem. § 240 AO (Anhang 1b) Säumniszuschläge. Pro angefange...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Kindergärten

Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Kindergärten sind im Bereich der Bildung und Erziehung bzw. der Jugendpflege angesiedelt und dienen damit den gemeinnützigen Zwecken i. S. d. § 52 Abs. 2 Nr. 4 und 7 AO (s. Anhang 1b) und stellen gemäß § 68 Nr. 1b AO Zweckbetriebe dar. Kindergärten fördern die Erziehung und Jugendpflege und sind daher, wenn sie von einer steuerbegünstigten Körpersch...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Feststellung satzungsmäßiger Voraussetzungen

Tz. 39a Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Darüber, ob die Satzung die Voraussetzungen der §§ 51, 59, 60 und 61 AO erfüllt, wird durch das für den Verein zuständige Finanzamt in einem gesonderten Verfahren durch Verwaltungsakt entschieden, s. § 60a AO (s. Anhang 1b). Dieses Verfahren löst die frühere sog. vorläufige Bescheinigung ab. Während es sich bei der vorläufigen Bescheinigung...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Schiedsrichter

Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Aufwandsentschädigungen, die von den Fachverbänden an die Schiedsrichter und ihre Assistenten gezahlt werden, sind steuerpflichtig, weil die Einnahmen/Einkünfte unter die gesetzliche Vorschrift des § 22 Nr. 3 EStG (Anhang 10) einzuordnen sind, wenn ihr Einsatz ausschließlich auf nationaler Ebene vom Verband/DFB einschließlich der Landes- und Region...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Nutzung in den einzelnen Tätigkeitsbereichen

Tz. 5 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Die Nutzung der Kegelbahnen erfolgt bei einem Sportkegelverein im Regelfall gegen Entgelt und somit nicht im ideellen Tätigkeitsbereich, sondern in dem Tätigkeitsbereich Zweckbetrieb "sportliche Veranstaltungen", s. §§ 65, 67a AO, Anhang 1b und ggf. im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. In Letzterem wird Steuerpflicht ausgel...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Vermögensbindung

Tz. 39 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Außerdem muss die Satzung bestimmen, dass die begünstigten Zwecke ausschließlich selbstlos und unmittelbar verfolgt werden. Für die Festlegung der Unmittelbarkeit (s. § 57 AO, Anhang 1b) wird im Allgemeinen die Bestimmung genügen, dass die Zwecke unmittelbar verfolgt werden. Für die Selbstlosigkeit sind die Vorschriften über die Vermögensbin...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Zweckbindung

Tz. 35 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Aus der Satzung muss hervorgehen, welchen Zweck die Körperschaft verfolgt; dass es sich um einen gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zweck handelt; dass der Zweck ausschließlich und unmittelbar sowie selbstlos verfolgt wird. wodurch insbesondere die Zweckverfolgung verwirklicht wird. Beachte! Bitte verwenden Sie hier die Formulierungen de...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 34 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Eine Steuervergünstigung kann nur dann gewährt werden, wenn sich aus der Satzung der Zweck ergibt, den der Verein verfolgt (s. § 59 AO, Anhang 1b). Der Zweck muss ausschließlich und unmittelbar verfolgt werden und den Anforderungen der §§ 51–57 AO (s. Anhang 1b) entsprechen. Der Satzung und der tatsächlichen Geschäftsführung (s. § 63 AO, Anh...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Grundsätzliches

Tz. 1 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Das Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) trat am 01.01.1983 in Kraft. Es wurde mehrmals geändert. Die zum 15.06.2007 in Kraft getretene dritte Novelle des KSVG stellt die größte Änderung in der Geschichte der Künstlersozialversicherung dar. In der Folge wurde das Künstlersozialversicherungsgesetz mehrmals angepasst, insbesondere durch das...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Tatsächliche Geschäftsführung

Tz. 42 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Satzung und tatsächliche Geschäftsführung müssen miteinander im Einklang stehen (sog. materielle Satzungsmäßigkeit). D. h., die tatsächliche Geschäftsführung muss auf die selbstlose, ausschließliche und unmittelbare Erfüllung der steuerbegünstigten (gemeinnützigen, mildtätigen, kirchlichen) Zwecke gerichtet sein und den Bestimmungen entsprec...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IX. Abfindung für die Nichtgeltendmachung einer Rechtsstellung (Abs. 2 Nr. 4 Alt. 7)

Rz. 333 [Autor/Stand] Nach Ansicht des BFH[2] stellte die Abfindung, die der weichende Erbprätendent aufgrund eines Prozessvergleichs vom zuletzt eingesetzten Alleinerben dafür erhält, dass er die Erbenstellung des Alleinerben nicht mehr bestreitet, kein der Erbschaftsteuer unterliegender Erwerb von Todes wegen i.S.d. § 3 ErbStG dar. Der Gesetzgeber hat 2017 auf diese Rechts...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Steuerrecht

a) Steuertatbestand Rz. 76 [Autor/Stand] Mit dem Erwerb durch Erbanfall (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 ErbStG) wird der Anfall der Erbschaft (§ 1942 BGB) angesprochen. Dass der Erbe die Erbschaft ausschlagen kann, verhindert daher nicht die Erfüllung des Steuertatbestandes. Vielmehr ist die Ausschlagung ein rückwirkendes Ereignis i.S. des § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO, das den entstandenen...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Steuerrecht

a) Steuertatbestand Rz. 341 [Autor/Stand] Das Entgelt für die Übertragung der Anwartschaft eines Nacherben ist nach § 3 Abs. 2 Nr. 6 ErbStG steuerbar. Für die Steuerbarkeit ist unerheblich, ob der Nacherbe die Anwartschaft auf den Vorerben oder einen Dritten überträgt. Verzichtet der Nacherben auf die Nacherbschaft gegen Abfindung erfolgt die Besteuerung beim Nacherben ebenfal...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Steuerrecht

a) Steuertatbestand Rz. 116 [Autor/Stand] Als Erwerb von Todes wegen gilt auch der Erwerb durch Vermächtnis (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG). Was Gegenstand eines Vermächtnisses ist, richtet sich nach dem Inhalt der letztwilligen Verfügung.[2] Bei einem Vermächtnis ist durch Auslegung zu ermitteln, was der vermachte Gegenstand ist. Diese Auslegung obliegt grundsätzlich dem Tatsachen...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Einzelfragen

Rz. 360 [Autor/Stand] Obwohl sich der zivilrechtliche Anspruch gegen den Beschenkten richtet, bestimmt § 3 Abs. 2 Nr. 7 ErbStG, dass der Herausgabeanspruch als vom Erblasser zugewendet gilt. Für die Besteuerung und damit die Steuerklasse ist damit auf das Verhältnis des Herausgabeberechtigten zum Erblasser und nicht zum Beschenkten abzustellen. Rz. 361 [Autor/Stand] Ist die H...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Steuerrecht

Rz. 296 [Autor/Stand] Nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 ErbStG gilt als vom Erblasser zugewendet, was jemand infolge einer vom Erblasser gesetzten Bedingung erwirbt, es sei denn, dass eine einheitliche Zweckzuwendung vorliegt. Es geht also darum, dass der Erblasser von Todes wegen eine aufschiebend oder auflösend bedingte Zuwendung macht. Die Bedingung besteht darin, dass der Bedachte –...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Bedeutung des § 3 ErbStG

Rz. 1 [Autor/Stand] In § 1 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG hat der Gesetzgeber die Belastungsentscheidung getroffen, den Erwerb von Todes wegen zu besteuern. Daran knüpft § 3 ErbStG an. Er nennt die Vorgänge, die als Erwerb von Todes wegen gelten. Die Regelung ist nach allgemeiner Meinung abschließend. Ein Erwerb, der dort nicht erwähnt ist, kann nicht durch Rückgriff auf § 1 Abs. 1 Nr....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Der fortgeführte Buchwert als AfA-Bemessungsgrundlage (§ 6 Abs 3, 5 EStG, § 11d EStDV)

Rn. 151 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 § 6 EStG, § 11d EStDV sehen folgende Fälle vor, in denen weder die AK/HK noch der (niedrigere) Teilwert die AfA-Bemessungsgrundlage bilden, sondern vielmehr (zwingend) der fortgeführte Buchwert des Rechtsvorgängers:mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Steuerrecht

a) Steuertatbestand Rz. 353 [Autor/Stand] Der Erbschaftsteuer unterliegt, was ein Vertragserbe – und seit 1.1.2009 was ein Schlusserbe eines gemeinschaftlichen Testamentes oder ein Vermächtnisnehmer – auf Grund beeinträchtigender Schenkungen des Erblassers (§ 2287 BGB) von dem Beschenkten nach den Vorschriften über die ungerechtfertigte Bereicherung erlangt. Der Gesetzgeber[2...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Steuerrecht

a) Steuertatbestand Rz. 202 [Autor/Stand] Wird auf Grund einer Regelung im Gesellschaftsvertrag einer GmbH der Geschäftsanteil eines Gesellschafters bei dessen Tod eingezogen und übersteigt der sich nach § 12 ErbStG ergebende Wert seines Anteils zur Zeit seines Todes Abfindungsansprüche Dritter, gilt die insoweit bewirkte Werterhöhung der Geschäftsanteile der verbleibenden Ge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Zwingender Zeitraum?

Rn. 208 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Der 15-Jahres-Zeitraum des § 7 Abs 1 S 3 EStG ist vom Gesetz her zwingend ausgestaltet, dh darf weder unter- noch überschritten werden, auch nicht bei "personenbezogenen" Gewerbebetrieben (BFH BFH/NV 1998, 1467; BMF v 20.11.1986, BStBl I 1986, 532; Schnitter in Frotscher/Geurts, § 7 EStG Rz303). Eine Ausnahme will allerdings BFH BStBl II 199...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum allg (seit 2000):

Müller-Katzenburg/Hofmann, Abschreibungsmöglichkeiten bei Kunstgegenständen, BB 2000, 2563; Stuhrmann, AfA nach Einlage von privaten WG, FR 2000, 511; Glade, Teilwerte und außergewöhnliche Abschreibungen beim UV in der StB und Auswirkungen auf die HB, DB 2000, 844; Hommel, Neue Abschreibungsfristen in der StB, BB 2001, 247; Beiser, HK bei Gebäuden: Opfertheorie trotz Gebäudeabbr...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Steuerrecht

a) Steuertatbestand Rz. 311 [Autor/Stand] Nach § 3 Abs. 2 Nr. 4 ErbStG muss der Pflichtteilsberechtigte nach seinem Verhältnis zum Erblasser versteuern, was als Abfindung (Surrogat) für einen Verzicht auf den entstandenen Pflichtteilsanspruch gewährt wird. Wird als Abfindung ein Vermögensgegenstand übereignet, der nicht zwingend im Nachlass vorhanden sein muss[2], und weicht ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Zivilrecht

a) Pflichtteilsberechtigte Rz. 140 [Autor/Stand] Pflichtteilsberechtigt sind bestimmte Personen, denen ein gesetzliches Erbrecht zusteht: Der Ehegatte, die Abkömmlinge und die Eltern (§ 2303 BGB) und der Lebenspartner des Erblassers (§ 10 Abs. 6 LPartG). Pflichtteilsberechtigte Abkömmlinge schließen die Eltern des Erblassers aus (§ 2309 BGB), nicht jedoch den Ehegatten/Lebens...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Die wirtschaftliche Bedeutung der Absetzung

Rn. 7 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Es sind folgende Funktionen zu unterscheiden (s a Schnitter in Frotscher/Geurts, § 7 EStG Rz 19):mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Erwerber

Rz. 50 [Autor/Stand] Auch in der Bestimmung des Erwerbers folgt das Erbschaftsteuerrecht weitgehend dem Zivilrecht. Da es keinen Erbfall ohne Erben gibt, also keine hereditas iacens oder, wie im österreichischen Recht, einen bis zur Einantwortung als juristische Person bestehenden Nachlass[2], kann Vollerbe oder Vorerbe nur eine natürliche Person sein, die im Erbfall lebt (§...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 224 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Der Ausdruck "Nachholung" ist klarzustellen: Gemeint ist damit, dass es um die Geltendmachung von AfA-Beträgen von (nicht: in) früheren Wj geht, und zwar im laufenden und in künftigen Wj. Es werden nicht etwa in 2016 unterlassene AfA-Beträge mit Wirkung für dieses Jahr (dh rückwirkend) korrigiert. Das wäre mit dem Prinzip der periodengerecht...mehr