Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsrat

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 7.4 Rechtsstreit über das Bestehen, den Inhalt oder den Umfang eines Beteiligungsrechts

Rz. 164 Ein Streit der Betriebsparteien über das Bestehen, den Inhalt oder den Umfang eines Beteiligungsrechts kann mit einem Feststellungsantrag zur gerichtlichen Entscheidung gestellt werden (BAG, Beschluss v. 15.1.2002, 1 ABR 13/01 [1]). § 256 Abs. 1 ZPO ist auch im Beschlussverfahren anwendbar (BAG, Beschluss v. 22.6.2005, 10 ABR 34/04 [2]). Der Betriebsrat kann allerdings...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 4.7 Vorlage von Bewerbungsunterlagen

Rz. 108 Der Arbeitgeber hat auch die Bewerbungsunterlagen vorzulegen. Bewerbungsunterlagen i. S. d. § 99 Abs. 1 BetrVG sind zunächst alle im Zusammenhang mit der Bewerbung um die betreffende Stelle vom Bewerber selbst eingereichten Unterlagen. Dazu zählen Bewerbungsschreiben, Zeugnisse, Teilnahmebestätigungen, Lebenslauf, Lichtbild, Angaben über den Gesundheitszustand, Refer...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 3.2.4 Eingruppierung von Leiharbeitnehmern

Rz. 45 Wird ein Leiharbeitnehmer gem. § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG an einen Entleiher überlassen, in dessen Betrieb eine Vergütungsordnung besteht, ist er aufgrund des für ihn geltenden Grundsatzes des "Equal pay" (vgl. § 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 2 AÜG) für die Zeit der Überlassung in diese Vergütungsordnung einzugruppieren. Dies gilt nur dann nicht, wenn ein für den Leiharbeitnehm...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 3.4.5.2 Voraussichtliches Überschreiten der Monatsfrist

Rz. 78 Bei der Zeitprognose, also der Frage, ob die Zuweisung "voraussichtlich" die Dauer eines Monats überschreitet, ist eine objektive Betrachtung der wahrscheinlichen Dauer vorzunehmen.[1] Ergibt diese, dass die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs – ohne erhebliche Änderung der Arbeitsumstände – kürzer als ein Monat ist, entfällt das Beteiligungsrecht des Betriebsrats...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 3.2.7 Überleitung in die Entgeltordnung des TVöD

Rz. 47a Bei der Überleitung von Beschäftigten zu den Entgeltgruppen und den Stufen der Entgelttabelle des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) nach den Regelungen des Tarifvertrags zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-VKA) ist der Betriebsrat nach § 99 BetrVG zu beteiligen. Die Einordnu...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 6.3 Ausschlussfrist

Rz. 150 Die Wochenfrist ist eine Ausschlussfrist und kann deshalb nicht verlängert werden.[1] Die Einhaltung der Frist berührt auch die Rechtsstellung des betroffenen Arbeitnehmers, da die Aufnahme der Tätigkeit oder eine Versetzung nur verzögert erfolgen kann. Das BAG (BAG, Beschluss v. 29.6.2011, 7 ABR 24/10 [2]; BAG, Beschluss v. 12.1.2011, 7 ABR 25/09 [3]; BAG (Beschluss v...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 3.1.8 Veränderung der Arbeitszeit

Rz. 27 Einstellung und auch Versetzung sind unabhängig von der zeitlichen Dauer der (vorgesehenen) Arbeitsleistung. Die Umwandlung eines Teilzeit- in ein Vollzeitarbeitsverhältnis ist daher keine Einstellung und grundsätzlich auch keine Versetzung, solange sich die Arbeitsumstände nicht ändern.[1] Gleiches gilt, wenn ein Arbeitnehmer einen Antrag auf Veränderung seiner Arbei...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 3.1.10 Erneute Vornahme einer gescheiterten Einstellung

Rz. 37 Ist eine Einstellung mangels ordnungsgemäßer oder unterbliebener Beteiligung des Betriebsrats unwirksam oder gerichtlich aufgehoben worden, ist der Arbeitgeber nicht gehindert, diese personelle Maßnahme erneut vorzunehmen. Voraussetzung hierfür ist, dass das bestehende Arbeitsverhältnis (durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag) beendet und ein neues begründet wird. Die...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 5.1.1 Mängel der Unterrichtung

Rz. 114b Der Betriebsrat ist nicht berechtigt, die Zustimmung allein wegen einer unvollständigen Unterrichtung zu verweigern. Darin liegt kein Gesetzesverstoß nach § 99 Abs. 2 Nr. 1 Var. 1 BetrVG. Dieser setzt voraus, dass die beabsichtigte personelle Maßnahme selbst gesetzwidrig ist (Beschluss v. 1.6.2011, 7 ABR 138/09; BAG, Beschluss v. 12.1.2011, 7 ABR 15/09 [1]). Erfolgt ...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 5.4 Benachteiligung des betroffenen Arbeitnehmers (Nr. 4)

Rz. 138 Dieser Fall tritt in der Praxis insbesondere bei Versetzungen auf. Eine Benachteiligung kann in den äußeren Arbeitsbedingungen des neu zugewiesenen Arbeitsplatzes liegen, wie etwa Lärm, Staub, Feuchtigkeit, Schmutz, längerer Anfahrtsweg zum Arbeitsplatz, oder auch in der Änderung der materiellen Arbeitsbedingungen, wenn z. B. mit dem alten Arbeitsplatz Zulagen verbun...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 3.3.2.6 Aufstieg zum AT-Angestellten

Rz. 65 Steigt ein Arbeitnehmer zum AT-Angestellten auf und besteht für diesen Personenkreis kein differenziertes betriebliches Vergütungsschema, ist diese Maßnahme entgegen der Auffassung des BAG (BAG, Beschluss v. 17.6.2008, 1 ABR 37/07 [1]; Beschluss v. 31.10.1995, 1 ABR 5/95 [2]) und weiten Teilen der Literatur[3] keine beteiligungspflichtige Umgruppierung. Der Arbeitnehmer...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 3.4.6.1 Betriebsübergreifende Versetzung

Rz. 84 Ein Arbeitnehmer wird stets in einem anderen Arbeitsbereich tätig, wenn er seine Arbeitsleistung in einem anderen Betrieb erbringen soll (BAG, Beschluss v. 19.2.1991, 1 ABR 21/90 [1]). Die Voraussetzungen des betriebsverfassungsrechtlichen Versetzungsbegriffs sind daher dann erfüllt, wenn die Zuweisung voraussichtlich länger als einen Monat andauern soll oder die Arbei...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 4.4 Unterrichtung über vorgesehenen Arbeitsplatz

Rz. 106 Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat unter Vorlage der notwendigen Unterlagen insbesondere über den in Aussicht genommenen Arbeitsplatz oder den vorgesehenen Einsatzbereich und die vorgesehene Eingruppierung sowie über die Auswirkungen der geplanten Einstellung oder Versetzung zu informieren. Das betrifft nicht nur den räumlichen Ort, an dem die Arbeit geleistet werde...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 3.4.3 Verhältnis zu § 164 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 SGB IX

Rz. 72 Der schwerbehindertenrechtliche Beschäftigungsanspruch nach § 164 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 SGB IX lässt Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats nach § 99 BetrVG unberührt. Soweit für die Erfüllung des schwerbehindertenrechtlichen Beschäftigungsanspruchs eine Versetzung erforderlich ist, hat der schwerbehinderte Mensch einen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber die Zustimmun...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 5.1.2 Untertarifliche Bezahlung

Rz. 115 Der Betriebsrat kann die Zustimmung zu einer Einstellung nicht allein deshalb verweigern, weil untertarifliche Bezahlung oder ein Entgelt unterhalb des in § 1 Abs. 2 MiLoG festgesetzten Mindestlohns vorgesehen ist. Zur Vermeidung der damit möglicherweise verbundenen Gesetzesverletzung ist es nicht erforderlich, dass die Einstellung unterbleibt. Der Arbeitnehmer kann ...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 3.4.1 Begriff

Rz. 68 Der betriebsverfassungsrechtliche Begriff der Versetzung in § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG ist versteckt in § 95 Abs. 3 BetrVG definiert, der sich primär mit den Auswahlrichtlinien befasst. Danach ist Versetzung im Sinne dieses Gesetzes die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs, die voraussichtlich die Dauer eines Monats überschreitet oder die mit einer erheblichen Änder...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 5.1.3 Keine Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft

Rz. 116 Ein Zustimmungsverweigerungsgrund besteht aber dann, wenn der Arbeitgeber die Einstellung eines Bewerbers davon abhängig macht, ob dieser Gewerkschaftsmitglied ist. Ein solches Auswahlkriterium verstößt gegen das nach Art. 9 Abs. 3 GG geschützte Recht des Arbeitnehmers, Mitglied einer Gewerkschaft zu sein. Der Verstoß berechtigt den Betriebsrat, die Zustimmung zur Ei...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 4.1 Form der Unterrichtung

Rz. 99 Für den Antrag des Arbeitgebers auf Zustimmung zu einer der in § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG bezeichneten personellen Maßnahme sieht das Gesetz keine besondere Form vor, die Unterrichtung kann also mündlich oder schriftlich erfolgen, zu Nachweis- und Beweiszwecken ist die Schriftform vorzuziehen. Fehlt es an einem ausdrücklichen Zustimmungsersuchen, ist es ausreichend, we...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 4.11 Informationspflichten bei Umgruppierungen

Rz. 111a Bei Umgruppierungen gehört zu einer vollständigen Unterrichtung i. S. v. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG die Angabe der bisherigen und der vorgesehenen Vergütungs- oder Entgeltgruppe sowie die Erläuterung der Gründe, weshalb der Arbeitnehmer anders als bisher einzureihen ist. Die konkrete Informationspflicht des Arbeitgebers richtet sich nach der Ausgestaltung der Vergütu...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 3.2.5 "Eingruppierung" von außertariflichen Arbeitnehmern

Rz. 46 Eine mitbestimmungspflichtige Eingruppierung kann auch dann vorliegen, wenn der Arbeitgeber aufgrund einer Prüfung zu dem Ergebnis gelangt, dass der Arbeitnehmer nicht in eine der Gehaltsgruppen der maßgeblichen Vergütungsordnung einzugruppieren ist, weil die vorgesehene Tätigkeit höherwertige Qualifikationsmerkmale als die höchste Vergütungsgruppe aufweist (BAG, Besc...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 2.3 Betroffene Personen

Rz. 10 Dem Beteiligungsrecht des Betriebsrats unterliegen nicht nur Personen, die in einem Arbeitsverhältnis zum Unternehmer stehen. Nach der früheren Rechtsprechung des BAG war auch die Beschäftigung von freien Mitarbeitern bzw. von selbstständigen Unternehmern[1] eine Einstellung nach § 99 BetrVG. Darauf, ob tatsächlich im Einzelfall Weisungen gegeben werden, komme es nich...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 5.1.5 Einstellung von Leiharbeitnehmern

Rz. 118 Ebenso kann der Betriebsrat seine Zustimmung zur Übernahme eines Leiharbeitnehmers nicht wegen eines Verstoßes gegen das Gleichstellungsgebot in § 8 Abs. 1 AÜG verweigern. Das mit dem Gleichstellungsgebot verbundene gesetzliche Ziel verlangt nicht, dass im Verletzungsfall eine Beschäftigung des Leiharbeitnehmers ganz unterbleibt. Vielmehr widerspräche es gerade dem S...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 3.4.4 Versetzung und Änderungskündigung

Rz. 73 Will der Arbeitgeber individualrechtlich mit einer Änderungskündigung eine Versetzung bewirken, ist die Zustimmung des Betriebsrats gem. § 99 BetrVG Wirksamkeitsvoraussetzung nur für die tatsächliche Zuweisung des neuen Arbeitsbereichs nach Ablauf der Kündigungsfrist (BAG, Urteil v. 22.4.2010, 2 AZR 491/09 [1]). Ist diese nicht erteilt oder ersetzt, führt dies nicht zu...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 5.1.6 Verstoß gegen Pflichten des Arbeitgebers aus SGB IX

Rz. 119 Nach § 164 Abs. 1 Sätze 1 und 2 SGB IX ist der Arbeitgeber verpflichtet zu prüfen, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzt werden können. Ein Verstoß des Arbeitgebers gegen diese Pflichten begründet ein Zustimmungsverweigerungsrecht des Betriebsrats nach § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG zwar bei Einstellungen, nicht aber bei Versetzungen (BAG, Beschluss...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 5.1.4 Arbeitszeitverlängerung

Rz. 117 Der Betriebsrat kann seine Zustimmung nicht deshalb verweigern, weil der Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer eine längere als die bisher im Betrieb übliche Wochenarbeitszeit oder gesetzes- und/oder tarifwidrige – individuelle Arbeitszeitverlängerungen vereinbart hat (BAG, Beschluss v. 27.10.2010, 7 ABR 36/09 [1]).mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 4.2 Zeitpunkt der Unterrichtung

Rz. 101 Zeitlich muss die Unterrichtung rechtzeitig vor der Maßnahme erfolgen. Aufgrund der Wochenfrist nach Abs. 3 muss der Arbeitgeber die Unterrichtung daher mindestens eine Woche vor der Maßnahme durchführen, ansonsten beginnt die Frist nach Abs. 3 nicht zu laufen und die Maßnahme hat zu unterbleiben.[1] Rz. 102 In Eilfällen, also bei aufgrund unvorhergesehenen Ausfalls vo...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 3.2 Eingruppierung

Rz. 38 Die erstmalige Eingruppierung wird in der Regel mit der Einstellung zusammenfallen, sie stellt aber einen gesonderten Beteiligungstatbestand dar. Hinweis Der Betriebsrat ist bei einer Einstellung sowohl um Zustimmung zur Einstellung als auch um Zustimmung zur Eingruppierung zu ersuchen, wobei beide Anträge zusammengestellt werden sollten. Der Betriebsrat ist nicht berec...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 5.1.9 Verstöße gegen das AGG

Rz. 123 Ein Verweigerungsrecht des Betriebsrats kann sich auch aus einem Verstoß gegen § 2 Abs. 2 Nr. 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) ergeben. Nach § 1 AGG sind Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität unzulässig u...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 3.2.9 Rechte des betroffenen Arbeitnehmers

Rz. 54 Ist der Arbeitnehmer mit der im Einvernehmen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber oder im gerichtlichen Beschlussverfahren gefundenen Eingruppierungsentscheidung nicht einverstanden, kann er Klage auf Feststellung erheben, dass er in eine bestimmte Vergütungsgruppe eingruppiert ist (h. M.). Ein Beschlussverfahren über die Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur ...mehr

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Praxis-Beispiele: Pfändung / 13 Bearbeitungskosten des Arbeitgebers

Sachverhalt Der Arbeitgeber hat mit seinem Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen, wonach der Arbeitgeber für die Bearbeitungskosten bei Pfändungen von dem gepfändeten Betrag 3 % Bearbeitungsgebühren einbehalten und mit der Vergütung des Arbeitnehmers verrechnen kann. Ist diese Vereinbarung wirksam? Ergebnis Diese Bestimmung ist unwirksam. Es besteht weder ein ents...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Anwesenheitsprämie / 3.4 Betriebsratstätigkeit

Wegen der Betriebsratstätigkeit[1] darf das Arbeitsentgelt nicht gemindert werden[2], auch nicht durch Wegfall von Anwesenheitsprämien.mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 7 Gerichtliches Verfahren

Rz. 153 Verweigert der Betriebsrat fristgemäß, schriftlich unter Angabe von Gründen seine Zustimmung und erkennt der Arbeitgeber dies an, darf er die geplante Maßnahme nicht durchführen. 7.1 Antrag auf Zustimmungsersetzung Rz. 154 Will er die Zustimmungsverweigerung nicht hinnehmen, muss er gem. § 99 Abs. 4 BetrVG beim Arbeitsgericht beantragen, die Zustimmung des Betriebsrats...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 3.1.9 Wiederaufnahme eines Arbeitsverhältnisses

Rz. 32 Die Wiederaufnahme eines ruhenden Arbeitsverhältnisses, etwa die Rückkehr nach der Elternzeit (§ 15 BEEG) ist keine Einstellung.[1] Wurde jedoch das Arbeitsverhältnis beendet, ist die erneute Arbeitsaufnahme beteiligungspflichtig. Eine beteiligungspflichtige Einstellung liegt vor, wenn mit einem Arbeitnehmer während der Elternzeit eine befristete Teilzeitbeschäftigung...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (c) Internet

Rz. 333 Das Internet enthält lawinenhaft Informationen. Die Kunst der Bearbeitung besteht darin, diese Informationsflut in den Griff zu bekommen, sie auszuwerten und angemessen zu bewerten. Rz. 334 Informationen bieten u.a.mehr

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§ 6 Tabellen / ff) Betriebliche Altersversorgung

Rz. 210 Ist im Versorgungsvertrag ausdrücklich die Vollendung des 65. Lebensjahres als Rentenbeginn genannt, bedarf jede Verschiebung nach hinten einer einvernehmlichen Regelung zwischen Arbeitgeber und Mitarbeitern oder Betriebsrat. Rz. 211 Eine automatische Anpassung gibt es hingegen bei dynamischen Verträgen, die auf das gesetzliche oder betriebsrentenrechtliche Eintrittsa...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 3.2.3 Eingruppierung im Gemeinschaftsbetrieb

Rz. 44 Im Gemeinschaftsbetrieb besteht das Mitbestimmungsrecht bei der Eingruppierung nach § 99 BetrVG grundsätzlich gegenüber dem Vertragsarbeitgeber des betroffenen Arbeitnehmers, da für die an ihm beteiligten Arbeitgeber jeweils im Verhältnis zu ihren Arbeitnehmern verschiedene Vergütungsordnungen zur Anwendung gelangen können. Ebenso ist es möglich, dass für einen der am...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 2.1.1 Anzahl der Arbeitnehmer

Rz. 4 Die Vorschriften der §§ 99–101 BetrVG gelten im Gegensatz zu den §§ 102–104 BetrVG nur in Unternehmen mit in der Regel mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern. Bei der Ermittlung der regelmäßigen Arbeitnehmerzahl ist nicht die zufällige tatsächliche Beschäftigtenzahl zum Zeitpunkt der vorgesehenen personellen Einzelmaßnahme maßgeblich, sondern die normale Arbeitnehm...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 5.1.8 Bestellung eines Datenschutzbeauftragten oder eines sonstigen Beauftragten

Rz. 122a Ein Gesetzesverstoß ist auch gegeben, wenn ein Arbeitnehmer, der die in § 37 Abs. 5 DSGVO geforderten Qualifikationen nicht besitzt, zum Datenschutzbeauftragten bestellt wird.[1] Rz. 122b Gleiches gilt für sonstige betriebliche Beauftragte, bei denen gesetzlich geforderte persönliche oder fachliche Qualifikationen vorhanden sein müssen, z. B. die Bestellung eines Imm...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 3.3.2.2 Zuweisung einer anderen Tätigkeit

Rz. 61 Dem Arbeitnehmer wird aufgrund Direktionsrechts, einer einvernehmlichen Regelung oder einer Änderungskündigung eine andere Tätigkeit zugewiesen, die den Tätigkeitsmerkmalen einer anderen Vergütungsgruppe entspricht (h. M). Hinweis Ist die Umgruppierung mit einer Versetzung verbunden, hat der Betriebsrat bezüglich beider Tatbestände ein Beteiligungsrecht. Wird eine Änder...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 3.1.6 Verlängerung von befristeten Arbeitsverträgen

Rz. 24 Gleiches gilt für die Verlängerung von zunächst befristet abgeschlossenen Arbeitsverträgen [1] oder deren Umwandlung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Eine Ausnahme soll für die Verlängerung eines befristeten Probearbeitsverhältnisses gelten, sofern dem Betriebsrat vor der Einstellung zur Probe mitgeteilt worden ist, der Arbeitnehmer solle bei Bewährung weiterbes...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 3.3.2.4 Korrektur einer irrtümlichen Eingruppierung

Rz. 63 Der Arbeitgeber will eine nach seiner Auffassung irrtümliche Eingruppierungsentscheidung korrigieren (BAG, Beschluss v. 20.3.1990, 1 ABR 20/89 [1]). Wird eine zu hohe Vergütung rechtsgrundlos gezahlt, so kann die Zahlung einseitig vom Arbeitgeber eingestellt werden (BAG, Urteil v. 18.2.1998, 4 AZR 581/96 [2]). Der Arbeitgeber hat aber im Streitfall darzulegen und ggf. z...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 5.1.7 Beschäftigungsverbote

Rz. 120 Ein Verstoß gegen ein Gesetz kommt insbesondere bei Beschäftigungsverboten in Betracht: Verbot der Beschäftigung von Frauen, §§ 3–6, 10 Abs. 3, 13 Abs. 1 Nr. 3, § 16 MuSchG (vgl. § 2 Abs. 3 MuSchG), Beschäftigung von Jugendlichen, §§ 22 ff. JArbSchG, Beschäftigung von nicht aus EU-Staaten kommenden Ausländern ohne Arbeitsgenehmigung, § 284 Abs. 1 Satz 1 SGB III (BAG, Be...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 3.1.2 Beschäftigung von Arbeitnehmern

Rz. 18 Eine beteiligungspflichtige Einstellung liegt immer vor, falls Arbeitnehmer i. S. d. BetrVG beschäftigt werden sollen. Die Art des Arbeitsverhältnisses ist unerheblich. Erfasst werden also unbefristete wie befristete Arbeitsverhältnisse, auch wenn Letztere nur für einen sehr kurzen Zeitraum (tageweise!) bestehen, Probe-, Teilzeit-, Aushilfsarbeitsverhältnisse sowie Te...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 2.6 Arbeitskampf

Rz. 14 Eingeschränkt ist das Beteiligungsrecht gem. § 99 BetrVG im Arbeitskampf, soweit seine Ausübung unmittelbar und zwangsläufig zur Folge hätte, dass die Freiheit des Arbeitgebers, Arbeitskampfmaßnahmen zu ergreifen oder Folgen eines Arbeitskampfs zu begegnen, in ihrem Kernbereich beeinträchtigt würde.[1] Daher gilt, dass der Betriebsrat eines abgebenden Betriebs kein Be...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 4.5 Unterrichtung über Dauer der Maßnahme

Rz. 106b Bei einer vorübergehender Versetzung ist dem Betriebsrat der Zeitraum, bei befristeten Arbeitsverhältnissen und bei der "Einstellung" von Leiharbeitnehmern (vgl. § 7 Satz 2 BetrVG) die voraussichtliche Dauer der Beschäftigung, mitzuteilen.[1] Ebenfalls mitzuteilen ist bei Teilzeitkräften die Lage und Dauer der Arbeitszeit (BAG, Beschluss v. 20.12.1988, 1 ABR 68/87 [2]).mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / ff) Betriebliche Altersversorgung

Rz. 423 Ist im Versorgungsvertrag ausdrücklich die Vollendung des 65. Lebensjahres als Rentenbeginn genannt, bedarf jede Verschiebung nach oben einer einvernehmlichen Regelung zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiter bzw. Betriebsrat. Rz. 424 Eine automatische Anpassung gibt es hingegen bei dynamischen Verträgen, die auf das gesetzliche oder betriebsrentenrechtliche Eintrittsalte...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 3.3.2.1 Änderung einer Vergütungsordnung

Rz. 58 Eine Vergütungsordnung ändert sich, weshalb alle Arbeitnehmer ohne Änderung der tatsächlichen Tätigkeit neu eingruppiert werden müssen (BAG, Beschluss v. 9.3.1993, 1 ABR 48/92; BAG, Beschluss v. 18.1.1994, 1 ABR 42/93 [1]; BAG, Beschluss v. 10.12.2002, 1 ABR 27/01 [2]). Praxis-Beispiel Neue Lohn- und Gehaltsgruppeneinteilung; Neufassung oder Vermehrung der allgemeinen Tä...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 2.5 Maßnahmen mit Auslandsberührung

Rz. 13 Dem Betriebsrat eines inländischen Betriebs stehen bei personellen Maßnahmen grundsätzlich auch gegenüber im Ausland tätigen Arbeitnehmern die Beteiligungsrechte der §§ 99 ff. BetrVG zu. Erfasst werden solche Mitarbeiter, bei deren Tätigkeit es sich um eine "Ausstrahlung" des Inlandsbetriebs handelt. Erforderlich ist eine Beziehung zum Inlandsbetrieb, die es rechtfert...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 6.2 Nachschieben von Gründen

Rz. 149 Ein Nachschieben von Zustimmungsverweigerungsgründen nach Ablauf der Wochenfrist ist im Verfahren nach § 99 Abs. 4 BetrVG grundsätzlich unzulässig (BAG, Beschluss v. 23.01.2019, 4 ABR 56/17 [1]). Der Betriebsrat ist jedoch nicht gehindert, nachträglich ergänzend rechtliche Argumente vorzubringen, die er im Verweigerungsschreiben nicht angeführt hatte (BAG, Beschluss v...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 3.4.7 Ausnahmen von der Beteiligungspflicht

Rz. 96 Nach § 95 Abs. 3 Satz 2 BetrVG gilt die Bestimmung des jeweiligen Arbeitsplatzes nicht als Versetzung, wenn Arbeitnehmer nach der Eigenart ihres Arbeitsverhältnisses üblicherweise nicht ständig an einem bestimmten Arbeitsplatz beschäftigt werden. Maßgebend ist also nicht, ob ein Arbeitgeber nach dem Vertragsinhalt des Arbeitsverhältnisses einen Wechsel verlangen kann,...mehr