Fachbeiträge & Kommentare zu Beweislast

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB P

Pacht anwendbares Recht Art. 4 ROM I 12 Pachtkreditgesetz vor 1204 ff 10 Pachtsache Beschreibung 585b 1 Beschreibung durch Sachverständigen 585b 5 Pachtverhältnis beim Nacherbfall 2135 1 Pactum de non petendo Erlassvertrag, Abgrenzung 397 7 Paketverträge 327a 2 Paragraphen ohne Gesetzesbezeichnung sind solche des BGB. 3D-Druck 2 ProdHaftG 2 Parkplatzbenutzung; Vertragsschluss vor 145 f...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Anwendung von Abs 1 bei ausländischem Vertragsstatut.

Rn 8 Bei ausländischem Vertragsstatut sind dessen Vermutungen und Beweislastverteilungsregeln anzuwenden. Die angelsächsische Regelung res ipsa loquitur lässt einen Rückschluss aufgrund tatsächlicher, insb naturwissenschaftlicher Erfahrungssätze zu. Sie ist wie der deutsche Anscheinsbeweis als gesetzliche Vermutung zu behandeln (MüKoIPR/Spellenberg Art 18 Rz 25f). Das auslän...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1139 BGB – Widerspruch bei Darlehensbuchhypothek.

Gesetzestext 1Ist bei der Bestellung einer Hypothek für ein Darlehen die Erteilung des Hypothekenbriefs ausgeschlossen worden, so genügt zur Eintragung eines Widerspruchs, der sich darauf gründet, dass die Hingabe des Darlehens unterblieben sei, der von dem Eigentümer an das Grundbuchamt gerichtete Antrag, sofern er vor dem Ablauf eines Monats nach der Eintragung der Hypoth...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Prozessuales.

Rn 39 Bei der Unterlassungsklage (Rn 27) darf der Klageantrag nicht auf die Verurteilung zum Unterlassen der Vertiefung schlechthin gerichtet sein, denn der Verpflichtete (Rn 8 f) ist zur Vertiefung berechtigt, wenn er für eine ausreichende anderweitige Befestigung (Rn 23 ff) sorgt. Deshalb muss die zu unterlassende Vertiefung zB in Anlehnung an den Gesetzestext umschrieben ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Verjährungsfrist 2 Jahre (Abs 1 Nr 3).

Rn 18 Die Norm statuiert als Auffangtatbestand die Regelverjährung, wenn I Nr 1 u 2 sowie III nicht einschlägig sind (zur Bedeutung für die Beweislast s Rn 28). Darin liegt die Entscheidung des Gesetzgebers, dass (1) Rechtsmängel beim Sachkauf (BGHZ 164, 196, 211 f; Hamm NJW-RR 16, 1253 Rz 109; HP/Faust Rz 17 mwN; Staud/Matusche-Beckmann Rz 14; aA Canaris Schuldrechtsmoderni...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundsatz.

Rn 1 § 2111 ordnet für verschiedene Fälle die dingliche Surrogation an. Nach ihrem Grundgedanken werden bestimmte Gegenstände automatisch Bestandteil des Nachlasses. Sie gehen mit auf den Nacherben über und werden von seinem Herausgabeanspruch aus § 2130 erfasst. Die Beweislast für die Umstände, die die Surrogation begründen, liegt beim Nacherben (BGH NJW 83, 2874 [BGH 29.06...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Vertragsbedingung.

Rn 10 Nicht um Bedingungen im Rechtssinn handelt es sich bei sog ›Vertragsbedingungen‹ iSv § 305 I. Der Ausdruck ›Vertragsbedingung‹ bezeichnet nur einzelne Klauseln des Vertrages, die den Inhalt des Rechtsgeschäfts festlegen. Sie betreffen dagegen nicht spezifisch den Eintritt der Wirkungen des Rechtsgeschäfts. Zur Abgrenzung zwischen Bedingung und Fälligkeitsregelung BGH N...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Teillieferungsverträge nach Abs 1 S 1 Nr 1.

Rn 7 Für einen Ratenlieferungsvertrag nach I 1 Nr 1 müssen mehrere Sachen ›als zusammengehörend verkauft‹ werden. Ob eine solche Sachgesamtheit anzunehmen ist, beurteilt sich vorrangig nach objektiven Kriterien u iÜ nach den Vorstellungen der Parteien, soweit sie Vertragsinhalt geworden sind (BGHZ 102, 135, 149; NJW-RR 89, 559; Karlsr WM 93, 1130 jeweils zu § 469 2 aF). Die ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Prozessuale Besonderheiten.

Rn 4 Wird der Eigentumserwerb durch qualifizierten Sachvortrag bestritten, kann der Besitzer dadurch gezwungen werden, Umstände seines Eigentumserwerbs vorzutragen. Damit wird zwar keine Beweislast zum Eigentumserwerb selbst begründet, jedoch dem Prozessgegner, der die Vermutung zu widerlegen hat, die Beschränkung auf den vom Besitzer behaupteten Erwerbsgrund ermöglicht (BGH...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Anspruchsinhalt und Umfang.

Rn 8 Inhalt und Umfang des Aufwendungsersatzanspruchs bestimmen sich nach §§ 256, 257 (zum Austausch der Schlüsselanlage und Sicherungsmaßnahmen, Dresd BeckRS 19, 21371). Verauslagte Geldbeträge sind nach Verrechnung mit dem Vorschuss (§ 669) zu erstatten (BGH WM 69, 1416). Sachaufwendungen sind in Höhe des Verkehrswertes in Geld auszugleichen. Bei eingegangenen Verbindlichk...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 211 BGB – Ablaufhemmung in Nachlassfällen.

Gesetzestext (1) 1Die Verjährung eines Anspruchs, der zu einem Nachlass gehört oder sich gegen einen Nachlass richtet, tritt nicht vor dem Ablauf von sechs Monaten nach dem Zeitpunkt ein, in dem die Erbschaft von dem Erben angenommen oder das Insolvenzverfahren über den Nachlass eröffnet wird oder von dem an der Anspruch von einem oder gegen einen Vertreter geltend gemacht ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 602 BGB – Abnutzung der Sache.

Gesetzestext Veränderungen oder Verschlechterungen der geliehenen Sache, die durch den vertragsmäßigen Gebrauch herbeigeführt werden, hat der Entleiher nicht zu vertreten. Rn 1 Die Regelung entspricht dem § 538. Vgl die Erläuterungen dort. Rn 2 Die Beweislast dafür, dass der veränderte Zustand der Sache nur auf den vertragsmäßigen Gebrauch zurückzuführen ist, trifft den Entle...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Prozessuales.

Rn 11 Der Reisende hat den Gewährleistungsfall sowie die Anzeige zu beweisen. Der Veranstalter hat die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass sämtliche ernstlich in Betracht kommenden Verschuldenstatbestände auf seiner Seite, also weder bei ihm noch den von ihm eingesetzten Leistungsträger noch dessen Erfüllungsgehilfen (BGH NJW 87, 1938), nicht vorlagen (Maßstab: § 276; BGH...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Gutgläubigkeit.

Rn 3 Geschützt wird der gute Glaube (§ 932 II) des Gläubigers an das Eigentum, nach § 366 I HGB auch an die Verfügungsbefugnis des Verpfänders, bei der Vollendung des Erwerbstatbestands. Bei einer aufschiebend bedingten Verpfändung kommt es anders als bei einer solchen für künftige oder bedingte Forderungen (BGHZ 86, 300, 310) jedoch auf den Zeitpunkt der Einigung an (BGHZ 1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Prozessuales.

Rn 24 Mit der Statusklage kann der Dienstverpflichtete, solange das Vertragsverhältnis besteht, auf Feststellung des Bestehens eines Arbeitsverhältnisses klagen (BAG AP Nr 78 zu § 256 ZPO 1977), nach Beendigung allerdings nur, wenn die Feststellung für Ansprüche des Beschäftigten noch relevant sein kann (BAG NZA 02, 760). Grenze ist Treu und Glauben (§ 242) (BAG NZA 03, 341 ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Prozessuales.

Rn 22 Der Anspruchsinhaber (Rn 3 f) trägt die Darlegungs- und Beweislast für die (geplante) Errichtung der Anlage, für die sichere Voraussehbarkeit des Auftretens von Einwirkungen (Rn 14 f) und für deren Unzulässigkeit (Rn 12 f). Das ist anders als bei § 906; dort muss nicht der Beeinträchtigte die Wesentlichkeit, sondern der Beeinträchtigende die Unwesentlichkeit der Beeint...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Regelung.

Rn 1 Die Regelung enthält Mindestanforderungen zur Darlegungs- und Beweislast, wenn die Autorisierung eines Zahlungsvorgangs zwischen Zahlungsdienstleister und Zahlungsdienstnutzer streitig ist. Die Regelung hat somit Bedeutung im Zusammenhang mit dem Aufwendungsersatz des Zahlungsdienstleisters gegen den Zahler und dem Erstattungsanspruch des Zahlers gegen den Zahlungsdiens...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Begehrt der Besteller streben die Vertragsparteien Einvernehmen über die Änderung und die infolge der Änderung zu leistende Mehr- oder Mindervergütung an. 2Der Unternehmer ist verpflichtet, ein Angebot über die Mehr- oder Minde...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Jede Ver tragspartei kann das Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen. 2Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kün...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Sonstige Fälle der Sittenwidrigkeit nach § 138 I (inkl Arbeitnehmerbürgschaften).

Rn 40 Die Bürgschaft eines Arbeitnehmers für seinen Arbeitgeber ist nicht generell unwirksam (BGH IBR 18, 682, Rz 11: das ›Leitbild‹ des Arbeitsvertrages ist unerheblich). Sie kann aber trotz typischerweise fehlender emotionaler Verbundenheit sittenwidrig sein: Wenn eine strukturell weit überlegene Gläubigerin (zB Bank) eines Arbeitgebers in wirtschaftlicher Notlage bei eine...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / cc) Eingeschränktes Kürzungsrecht nach § 2318 Abs. 2 BGB

Rz. 57 Ist der Vermächtnisnehmer jedoch selbst pflichtteilsberechtigt, so wird das Kürzungsrecht nach § 2318 Abs. 1 BGB durch die Regelung des § 2318 Abs. 2 BGB eingeschränkt. Eine Kürzung des Vermächtnisanspruchs kann danach nur soweit erfolgen, dass dem Vermächtnisnehmer sein Pflichtteilsanspruch verbleibt. Wie sich aus § 2324 BGB ergibt, kann der Erblasser dies auch nicht...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Aufgebotsverfahren.

Rn 2 Die Aufforderung zur Anmeldung der Forderung erfolgt durch Veröffentlichung im BAnz und in der für die amtlichen Mitteilungen des Nachlassgerichts bestimmten Zeitung, II 1. Für die Durchführung der Veröffentlichung ist das Nachlassgericht nicht zuständig, weil es sich nicht um eine Angelegenheit nach § 342 FamFG, noch um eine nach § 433 FamFG handelt; der Miterbe muss d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtsfolge.

Rn 4 Der aus der unberechtigten Übernahme entstandene kausale Schaden ist zu ersetzen. Erfasst ist auch der bei der Ausführung der GoA eintretende Schaden (BGH NJW 72, 475 [BGH 30.11.1971 - VI ZR 100/70]). Ob insoweit ein Verschulden vorliegt, ist nicht relevant (§ 678 letzter Hs). Der Ersatzanspruch richtet sich nach §§ 249, 251 (Anwaltskosten bei unberechtigter Abmahnung i...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Einschränkungen.

Rn 5 In Hinblick auf mögliche, auch verfassungsrechtlich bedenkliche Härten für den weichenden Hoferben und im Einklang mit dem Zweck der Norm (Rn 1; BGH NJW 95, 1395) sind Einschränkungen der Vergünstigung geboten, wenn der Übernehmer das Landgut veräußern will oder muss (BGH FamRZ 89, 1276, 1278; NJW-RR 92, 770; auch zur Beweislast ZEV 08, 40, 41), es nicht als Einheit for...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Prozessuales.

Rn 20 Der Pflichtteilsberechtigte kann den Erben ohne bezifferten Leistungsantrag durch eine Stufenklage in Verzug setzen (BGH NJW 81, 1729, 1731 [BGH 06.05.1981 - IVa ZR 170/80]; s.a. § 2317 Rn 3). Er trägt die Beweislast für den Nachlasswert, aus dem er seinen Anspruch bezieht (BGHZ 7, 364), zB dafür, dass ein Nachlassgegenstand wertvoller war als sein Verkaufserlös indizi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Die Grundsätze des § 1794 gelten für alle Vormünder. Beim Amtsvormund konkurriert die Haftung aus § 1794 mit der Amtshaftung nach § 839 iVm Art 34 GG, wobei sich der Mündel bei der Haftung nach § 1794 ggf besser steht, da hier die längere Verjährungsfrist gilt (30 Jahre) und § 839 III keine Anwendung findet (BGH FamRZ 87, 904). Beim Vereinsvormund haftet der Verein nach...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Lang anhaltende Erkrankung.

Rn 60 Die negative Gesundheitsprognose führt zur Störung im Austauschverhältnis, wenn der ArbN zum Kündigungszeitpunkt bereits längere Zeit (BAG NZA 15, 1249: 20 Monate; 93, 498: 18 Monate) infolge Krankheit an der Arbeitsleistung verhindert und ein Ende der Erkrankung nicht absehbar (BAG BB 00, 49 [BAG 29.04.1999 - 2 AZR 431/98]), jedenfalls aber die Wiederherstellung für l...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / c) Prozessuales Vorgehen

Rz. 62 Die Beweislast für das Vorliegen und die Voraussetzungen des Kürzungsrechts nach § 2318 BGB obliegt grundsätzlich dem Erben, der sich hierauf beruft.[106] Für ihn bietet es sich daher an, im Pflichtteilsprozess dem Vermächtnisnehmer oder Auflagebegünstigten den Streit zu verkünden, da ansonsten das zwischen Erben und Pflichtteilsberechtigten ergehende Urteil keine Rec...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Der Inhalt der gerichtlichen Leistungsbestimmung.

Rn 17 Die richterliche Ersatzleistungsbestimmung nach III 2 beruht auf dem Vorbringen der Parteien. Eine Darlegungs- und Beweislast im prozessualen Sinn besteht nicht, doch trifft jede Partei eine Obliegenheit, die für ihre Position sprechenden Umstände vorzutragen (BAGE 156, 38 [BAG 03.08.2016 - 10 AZR 710/14] Rz 30; BAG NZA 22, 261 [BAG 08.09.2021 - 10 AZR 11/19] Rz 34). I...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Dokumentationspflicht des Darlehensgebers (Abs 4).

Rn 7 Nach IV, der Art 18 II WohnimmobilienKrRL umsetzt, muss der Darlehensgeber bei Immobiliar-Verbraucherdarlehen die für die Kreditwürdigkeitsprüfung entscheidenden Informationen u Belege sowie das Prüfungsverfahren dokumentieren u die Dokumentation aufbewahren. Die Aufbewahrungspflicht endet nicht vor der Beendigung des Immobiliardarlehens; denn die Dokumentationspflicht ...mehr

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§ 6 Der Pflichtteil bei leb... / Literaturtipps

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Möblierter Wohnraum in Vermieterwohnung iSd Nr 2.

Rn 4 Nach dem Gesetzeswortlaut muss der Wohnraum innerhalb der vom Vermieter in eigener Person genutzten Wohnung (Schmidt/Futter/Lehmann-Richter § 549 Rz 35) liegen und mit ihr in räumlichem Zusammenhang stehen. Dem Sinn und Zweck der Ausnahmebestimmung zufolge kann die Vermieterwohnung in einem Mehrfamilienhaus liegen (KG NJW 81, 2470 [KG Berlin 21.04.1981 - 8 W RE Miet 139...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Finanzdienstleistungen.

Rn 66 Anlageberatung: Wendet sich ein Interessent wegen einer konkreten Anlageentscheidung an ein Kreditinstitut/Beratungsunternehmen und lässt dieses sich auf die Beratung ein, so kommt auch ohne ausdrückliche Vereinbarung ein Beratungsvertrag zustande (BGHZ 123, 126, 128; 100, 117, 122; BGH NJW 00, 3275). Dies gilt auch dann, wenn der Kunde sich nach bereits getroffener An...mehr

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§ 6 Der Pflichtteil bei leb... / bb) Auszugleichende Leistungen

Rz. 36 Die Leistungen des Abkömmlings müssen nach dem Wortlaut des § 2057a Abs. 1 S. 1 BGB in besonderem Maß dazu beigetragen haben, das Vermögen des Erblassers zu erhalten oder zu vermehren. Berücksichtigt werden daher nur besondere Leistungen des Abkömmlings. Alle nach den jeweiligen Verhältnissen üblichen Leistungen bleiben außer Ansatz.[44] Die Beweislast, inwieweit die ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtsfolgen unterlassener rechtzeitiger Anzeige gem § 536c II.

Rn 5 Gem II 1 ist der Mieter zur Erstattung aller Schäden verpflichtet, die der Vermieter bei rechtzeitiger Anzeige hätte abwenden oder jedenfalls vermindern können (BGH NJW 87, 1072 [BGH 17.12.1986 - VIII ZR 279/85]). Der Anspruch unterliegt der kurzen Verjährung aus § 548 I. Gem II 2 sind ferner die Minderung nach § 536 (Nr 1), der Schadensersatzanspruch aus § 536a I (Nr 2...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Veräußerung durch bloße Einigung (Abs 1 S 2).

Rn 13 Die Regelung in I 2 knüpft an § 929 2 an. Dort wird bei bestehendem Besitz des Erwerbers die bloße dingliche Einigung zur Rechtsübertragung für ausreichend erklärt. Dies gilt auch im Falle des gutgläubigen Erwerbs vom Nichtberechtigten, soweit der Erwerber den Besitz von dem Veräußerer erlangt hatte. Das Gesetz gibt damit den Hinweis, dass der Erwerb des Besitzes von d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Widerlegung.

Rn 3 Sie verlangt die Feststellung eines Erblasserwillens, wonach der Nacherbe nur als Nacherbe berufen sein soll. Dies wird häufig der Fall sein, wenn die Vor- und Nacherbschaft nicht mit Rücksicht auf die Person des Vorerben, sondern auf die des Nacherben angeordnet ist, insb wenn der Nacherbfall mit einem bestimmten Ereignis in der Person des Nacherben (Lebensalter, Heira...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Fälligkeit.

Rn 24 Für die Fälligkeit der Werkleistung sind in erster Linie die vertraglich vereinbarten Termine oder Fristen maßgeblich (BGH NJW 00, 1403 [BGH 20.01.2000 - VII ZR 224/98]). Ansonsten tritt Fälligkeit nach Ablauf einer den Umständen angemessenen Frist ein (§ 271 I). Hierbei ist zu beachten, dass der Unternehmer vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen (Kapellmann/Messer...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Prozessuales.

Rn 12 Einer Klage aus § 894 fehlt das Rechtsschutzbedürfnis, wenn das Grundbuch durch eindeutigen (Schlesw MDR 82, 143) Unrichtigkeitsnachweis gem §§ 22, 29 GBO berichtigt werden kann (Frankf NJW 69, 1906 [OLG Frankfurt am Main 27.03.1969 - 3 U 105/68]) oder nach § 53 I 2 GBO vAw zu berichtigen ist (BGH NJW 62, 963). Die Beweislast trägt wegen § 891 der Anspruchsberechtigte ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Herabsetzung der Strafe.

Rn 10 Die Herabsetzung der Strafe muss vom Schuldner beantragt werden; sie erfolgt also nicht vAw. Der Antrag kann in einem eigenen Verfahren gestellt werden, wird aber wohl meist als Einrede gegen die Klage des Gläubigers auf Zahlung der ungeminderten Strafe geltend gemacht. Dafür soll jede (auch unbezifferte) Äußerung genügen, die erkennen lässt, dass der Schuldner von der...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Fehlende Kompatibilität der digitalen Umgebung.

Rn 6 Sofern der Unternehmer wie in III Nr 1 vorgesehen beweist, dass die digitale Umgebung des Verbrauchers den entspr technischen Anforderungen nicht genügt, trägt der Verbraucher in Anwendung der allgemeinen Grundsätze die Beweislast dafür, dass die digitalen Produkte zur maßgeblichen Zeit mangelhaft waren. Maßgeblich ist grds der Zeitpunkt der Bereitstellung, bei dauerhaf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Perspektiven.

Rn 174 Schien sich die Berufshaftung bislang weitgehend auf die Zusammenfassung von Fallgruppen zu beschränken, könnte in neuerer Zeit stärker gefragt werden, ob sich über die bisherigen Fallgruppen hinaus allgemeine Grundsätze der Berufshaftung entwickeln lassen. In diese Richtung könnten erste Entscheidungen des BGH deuten, in denen er die Beweislastumkehr bei groben Behan...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Kündigungszugang.

Rn 43 Die Kündigung wird mit Zugang beim Adressaten wirksam (§ 130 Rn 1 ff; BAG NJW 19, 3666 [BAG 22.08.2019 - 2 AZR 111/19]; zur Zugangsvereitelung BAG NZA 15, 1183 [BAG 26.03.2015 - 2 AZR 483/14]). Die Beweislast trägt der Kündigende. Rn 44 Sie kann jederzeit zugestellt werden, auch zur Unzeit, zB am Heiligabend (vgl BAG NZA 86, 97 [BAG 14.11.1984 - 7 AZR 174/83]). Rn 45 Wir...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Rechtsfolgen unterlassener Aktualisierung (Abs 5).

Rn 13 Der Unternehmer ist zwar zur Bereitstellung u Information verpflichtet, die Vornahme der Aktualisierung selbst ist jedoch eine Obliegenheit des Verbrauchers. Das Unterlassen der Aktualisierung innerhalb einer angemessenen Frist bringt den Verbraucher um seine Gewährleistungsrechte, soweit die Voraussetzungen der Nr 1 u 2 erfüllt sind. Zwar ist es Sache des Verbrauchers...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Zeitpunkt.

Rn 15 Der Vermieter muss unaufgefordert und vor Abgabe der Vertragserklärung des Mieters (idR die Annahmeerklärung) Auskunft über den und/oder die jew behaupteten Ausnahmetatbestand/-bestände (Rn 17 ff) geben. Haben mehrere Personen eine Wohnung angemietet, sind sie Mitgläubiger (BGH ZMR 20, 629 Rz 41). Die Beweislast für eine rechtzeitige Auskunftserteilung liegt beim Vermi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Voraussetzungen.

Rn 4 Die Voraussetzungen entsprechen bis auf den Willen zur Fremdgeschäftsführung denen der GoA (§ 677), allerdings muss es sich um ein objektiv fremdes Geschäft handeln (BGH NJW 00, 72 [BGH 23.09.1999 - III ZR 322/98]; MüKo/Schäfer § 687 Rz 15). Der Anwendungsbereich der Norm bezieht sich insb auf Handlungen unter Verletzung fremder absoluter Rechte und gleichgestellter Rec...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Befriedigungsrecht des Verpfänders (Abs 2).

Rn 6 II gibt auch dem Verpfänder als Partei des gesetzlichen Schuldverhältnisses (§ 1215 Rn 1), nicht dem Schuldner, ein Befriedigungsrecht (RGZ 90, 72; 92, 280), sobald der Schuldner zur Leistung berechtigt ist (§ 271). Bei der gerichtlichen Geltendmachung reicht das Angebot, die gerichtlich festgestellte Schuld zu zahlen (RGZ 140, 345, 346). Das Befriedigungsrecht kann als...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / H. Prozessuales.

Rn 10 Die Wirksamkeit bzw Unwirksamkeit des Erbvertrags kann noch zu Lebzeiten des Erblassers mittels Feststellungsklage geltend gemacht werden (Vor § 2274 Rn 13). Die Beweislast für den Anfechtungsgrund (BGH NJW 63, 246, 248), Zugang und bei § 2078 für die Ursächlichkeit des Irrtums für die Verfügung (BayObLG FamRZ 90, 211) hat, wer sich darauf beruft. Die Rspr stellt stren...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 § 199 gilt für die (direkt oder über Verweisung) anwendbare Regelverjährung (§ 195), soweit nicht anderes bestimmt ist (§§ 604 V, 695 S 2, 696 S 3, 852 S 2 [Schlesw 28.10.22 – 1 U 3/22, BeckRS 22, 31210 Rz 16], 1302, 1390 III, 2287 II, 2332 I). Nach I bedarf es für den Beginn der Verjährung des Anspruchs neben dem Entstehen (objektiv) kumulativ auch der Kenntnis (subjek...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Prozessuales.

Rn 6 Die Wirksamkeit des Rücktritts kann mit Feststellungsklage geltend gemacht werden (str, BGH FamRZ 85, 919; zur Widerklage Ddorf FamRZ 95, 58; einschr München FamRZ 96, 253). Die Darlegungs- und Beweislast für die Gründe der Pflichtteilsentziehung, zB ein Verbrechen oder schweres vorsätzliches Vergehen iSv § 2333 Nr 3, trägt der widerrufende Erblasser (Köln 3.7.17 – 2 Wx...mehr