Fachbeiträge & Kommentare zu Bußgeld

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aufbewahrungspflicht/Aufbew... / 9 Mögliche Sanktionen – wenn Unterlagen vernichtet werden

Wer aufbewahrungspflichtige Unterlagen nicht aufbewahrt bzw. nicht ausreichend lange aufbewahrt, muss auch mit großen Nachteilen in Zivilprozessen rechnen. Die vernichteten Unterlagen haben keine Beweiskraft mehr. Insbesondere bei Überschuldung, drohender oder eingetretener Zahlungsunfähigkeit kann die Vernichtung von Belegen mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden.[1] Dane...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Auskunftspflichten / 2 Folgen bei Auskunftsverweigerung oder falschen Angaben

Ein Arbeitnehmer handelt ordnungswidrig, wenn er der Einzugsstelle oder dem Rentenversicherungsträger die notwendigen Auskünfte oder Unterlagen vorsätzlich oder grob fahrlässig verweigert. Gleiches gilt, wenn er eine erforderliche Auskunft nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt. Diese Ordnungswidrigkeit kann gegenüber dem Arbeitnehmer mit eine...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aufbewahrungspflicht/Aufbew... / 2 Vorgaben der DSGVO

Seit der Geltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) müssen Unternehmen in der Datenschutzerklärung (auch) Angaben zu den jeweils erhobenen sowie verarbeiteten Daten der Nutzer nebst Rechtsgrundlage machen. Dies ergibt sich aus Art. 13 und Art. 14 DSVGO. Hierzu gehören auch Informationen über die Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aufbewahrungspflicht/Aufbew... / Zusammenfassung

Begriff Unternehmen unterliegen in verschiedensten Bereichen Aufzeichnungspflichten. Wer sie verletzt, macht sich u. U. strafbar oder muss im Besteuerungsverfahren mit (überhöhten) Schätzungen oder Bußgeldern rechnen. Steuerpflichtige verletzen ihre Aufbewahrungspflichten insbesondere, wenn sie Buchführungs- und andere Aufzeichnungsunterlagen vor Ablauf der Aufbewahrungsfris...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sofortmeldung / 5 Bußgelder

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, seine Beschäftigten schriftlich über die Mitführungs- und Vorlagepflicht aufzuklären.[1] Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, kann gegen ihn ein Bußgeld in Höhe von bis zu 1.000 EUR verhängt werden.[2] Kommt der Beschäftigte seiner Mitführungspflicht nicht nach, kann gegen ihn ein Bußgeld von bis zu 5.000 EUR verhängt werden.[3]mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Energierecht (ZertVerwV) / 4.9.5.2 Wahlfreiheit und Nachweispflicht

Nach § 71 Abs. 2 GEG kann der Gebäudeeigentümer bzw. der nach § 8 GEG Verantwortliche frei wählen, mit welcher Heizungsanlage die Anforderungen des § 71 Abs. 1 GEG erfüllt werden. Da das Gesetz letztlich jede Heizung auf Grundlage von erneuerbaren Energien und unterschiedliche Kombinationen von Techniken zulässt, muss ein Nachweis erbracht werden, dass ein Mindestanteil von ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitsvertrag / 3.1 Niederschrift nach dem Nachweisgesetz

Ziel des Nachweisgesetzes ist mehr Information für den einzelnen Arbeitnehmer über seine wesentlichen Vertragsbedingungen durch stärkere Formalisierung. Es soll eine größere Rechtssicherheit im Arbeitsverhältnis über die beiderseitigen vertraglichen Rechte und Pflichten bewirken, insbesondere für Arbeitnehmer, die keinen schriftlichen Arbeitsvertrag besitzen.[1] In erster Li...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unfallversicherung: Grundsä... / 4 Frist für die Abgabe des Entgeltnachweises

Die Unternehmen haben bis zum 16.2. nach Ablauf eines Kalenderjahres (Geschäftsjahres) das Entgelt ihrer Versicherten an den Unfallversicherungsträger zu melden. Hierfür muss der Unternehmer einen digitalen Zugang über sein Entgeltabrechnungsprogramm nutzen. Sollte ein Unternehmer kein Entgeltabrechnungsprogramm nutzen können, ist eine Ausfüllhilfe zu verwenden, z. B. SV-Mel...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Energierecht (ZertVerwV) / 4.9.7.2 Prüfung älterer Heizungsanlagen

Die beiden Bestimmungen des § 60b GEG bezüglich der Heizungsprüfung und des § 60c GEG bezüglich des hydraulischen Abgleichs von Heizungssystemen sind am 1.10.2024 in Kraft getreten. Bis zum 30.9.2024 waren korrespondierende Regelungen in der EnSimiMaV [1] enthalten. Verstöße gegen die EnSimiMaV stellten keine Ordnungswidrigkeiten dar. Anders ist das aber seit 1.10.2024: Mit I...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Energierecht (ZertVerwV) / 4.1 Überblick

Das am 1.11.2020 in Kraft getretene GEG kodifiziert mit Modifizierungen die Vorschriften des EnEG, der EnEV und des EEWärmeG, womit diese folglich am 1.11.2020 außer Kraft getreten sind. Das GEG stellt das zentrale Regelwerk bezüglich der energetischen Anforderungen an Gebäude dar und beruht letztlich auf der Gebäudeeffizienzrichtlinie.[1] Auf ihrer Grundlage soll die Gesamt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sofortmeldung / Zusammenfassung

Begriff Bei der Sofortmeldung handelt es sich um eine Meldung des Arbeitgebers, wenn der Arbeitnehmer in bestimmten Wirtschaftsbereichen beschäftigt wird. Die Sofortmeldung ist vom Arbeitgeber oder durch einen von ihm beauftragten Steuerberater oder einem Service-Rechenzentrum spätestens bei Beschäftigungsaufnahme mittels Datenübertragung direkt an die Datenstelle der Deutsc...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unfallversicherung: Grundsä... / 3.1 Umlagesoll

Das Umlagesoll beschreibt den Bedarf des abgelaufenen Geschäftsjahres. Zur Ermittlung des Umlagesolls wird zunächst die Jahresrechnung herangezogen.[1] Die Grundsätze der Buchführung und Rechnungslegung über Einnahmen und Ausgaben und damit über die Erstellung einer Jahresrechnung sind durch die Sozialversicherungs-Rechnungsverordnung (SVRV) geregelt. Der verbindliche Kontie...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Fragen und Antworten zum Ka... / 1. Was passiert, wenn ich ein aufrüstbares Kassensystem verwende, aber trotzdem bis zum 31. Dezember 2022 mit einer Aufrüstung warte?

Nach § 379 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 i.V.m. Abs. 6 AO ist das eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 25.000 Euro Bußgeld belegt ist. Das Bußgeld kann unabhängig davon, ob es tatsächlich eine Manipulation oder Steuerverkürzung gegeben hat, verhängt werden.mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum werden Sicherheitsbea... / 1.6 Folgen von Verstößen

Sofern Sie die Forderungen des § 20 Abs. 1 der DGUV-V 1 vorsätzlich oder fahrlässig nicht erfüllen, handeln Sie im Sinne des § 209 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII ordnungswidrig. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 EUR geahndet werden.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Fragen und Antworten zum Ka... / 2. Dürfen Kassen, die bauartbedingt (also z. B. aufgrund fehlender Schnittstellen) keine der verfügbaren TSE-Lösungen anbinden können, ab dem 1. Januar 2020 noch verkauft werden?

Ein Inverkehrbringen (und sogar Bewerben) von Systemen, die nicht den Anforderungen des § 146a AO entsprechen, ist nach § 379 Absatz 1 Satz 1 Nr. 6 i. V .m. Absatz 6 AO eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro geahndet werden kann. Den Anforderungen des § 146a AO entspricht ein System, wenn es über eine Anbindungsmöglichkeit an eine zertifizierte...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Fragen und Antworten zum Ka... / 5. Wem sind Verstöße gegen Verpflichtungen des § 146a AO, insbesondere eine Nicht-Erfassung oder ein Verstoß gegen die Belegerteilungspflicht zuzurechnen – dem Unternehmen oder der jeweils handelnden Person?

Die steuerlichen Folgen aus etwaigen Verstößen gegen die Verpflichtungen des § 146a AO werden grundsätzlich beim steuerpflichtigen Unternehmen gezogen. Ob darüber hinaus haftungsrechtliche bzw. bußgeld- oder strafrechtliche Folgerungen bei der jeweils handelnden Person getroffen werden können, hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab, wie z. B. bei Vorsatz oder L...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 397 Bußgeld... / 2.2 Verstoß gegen Melde-, Auskunfts- und Vorlagepflichten (Abs. 2)

Rz. 10 Die Ordnungswidrigkeiten gemäß Abs. 2 bestehen in der Verletzung von Melde-, Auskunfts- und Vorlagepflichten Dritter, auf die die Krankenkassen zur Durchführung ihrer Aufgaben als Träger der Krankenversicherung angewiesen sind. Die Tatbestände der verfolgbaren Ordnungswidrigkeiten sind abschließend aufgezählt. Die Verletzung anderer Mitteilungspflichten (z. B. die Mel...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 397 Bußgeld... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Norm definiert krankenversicherungsrechtliche Ordnungswidrigkeiten (§ 1 OWiG) und bedroht diese mit einer Geldbuße von bis zu 50.000,00 EUR (Abs. 1), 2.500 EUR (Abs. 2) bzw. 300.000,00 EUR (Abs. 2a). Verfolgungsbehörde (§ 47 Abs. 1 OWiG) ist die Krankenkasse und in bestimmten Fällen das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (Abs. 2a). Die Bußgelder fl...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 397 Bußgeld... / 2.3.6 Zertifizierung informationstechnischer Systeme (Nr. 6)

Rz. 23f Informationstechnische Systeme dürfen nur zertifiziert in den Verkehr gebracht werden (§ 388 Abs. 1). Verantwortliche handeln ordnungswidrig, wenn dagegen verstoßen wird.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 397 Bußgeld... / 2.1 Funktionsfähigkeit und Sicherheit der Telematikinfrastruktur (Abs. 1)

2.1.1 Benachteiligungsverbot nach § 25b Abs. 7 (Nr. 1) Rz. 3a Ordnungswidrig handelt, wer entgegen § 25b Abs. 7 einen Versicherten bevorzugt oder benachteiligt. Versicherte dürfen nicht bevorzugt oder benachteiligt werden, weil sie einer Datenverarbeitung nicht widersprochen oder widersprochen haben oder einen Hinweis beachtet oder nicht beachtet haben. Ein entsprechendes Ver...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 397 Bußgeld... / 2.4 Bußgeldverfahren

2.4.1 Bußgeldbehörde Rz. 24 Da es sich bei den Bußgeldtatbeständen um die Verletzung eigener Aufgaben der Krankenkassen handelt, sind diese auch zuständige Verwaltungsbehörden zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten (§ 112 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV i. V. m. § 36 Abs. 1 Nr. 1 OWiG). Der Vorstand (§ 35a SGB IV) oder der Geschäftsführer (§ 36 SGB IV) der Krankenkasse sind ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 397 Bußgeld... / 3 Literatur

Rz. 36 Roßnagel/Hornung, Forschung à la carte, MedR 2008, 538.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 397 Bußgeld... / 2 Rechtspraxis

2.1 Funktionsfähigkeit und Sicherheit der Telematikinfrastruktur (Abs. 1) 2.1.1 Benachteiligungsverbot nach § 25b Abs. 7 (Nr. 1) Rz. 3a Ordnungswidrig handelt, wer entgegen § 25b Abs. 7 einen Versicherten bevorzugt oder benachteiligt. Versicherte dürfen nicht bevorzugt oder benachteiligt werden, weil sie einer Datenverarbeitung nicht widersprochen oder widersprochen haben oder...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 397 Bußgeld... / 2.3 Telematikinfrastruktur (Abs. 2a)

2.3.1 Nicht zugelassene Komponenten oder Dienste (Nr. 1) Rz. 23a Anbieter von Betriebsleistungen oder von Komponenten und Diensten der Telematikinfrastruktur benötigen eine Zulassung oder Bestätigung der gematik nach § 326. Wer trotzdem vorsätzlich oder fahrlässig nicht bestätigte oder zertifizierte Komponenten oder Dienste in Verkehr bringt oder zur Verfügung stellt, handelt...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 397 Bußgeld... / 2.6 Verwaltungsbehörde (Abs. 4)

Rz. 35a In den Fällen des Abs. 2a ist das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik die zuständige Verwaltungsbehörde.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 397 Bußgeld... / 2.3.4 Betrieb informationstechnischer Systeme außerhalb der Telematikinfrastruktur (Nr. 4)

Rz. 23d Informationstechnische Systeme dürfen nicht bereitgestellt und betrieben werden, wenn sie elektronische Verordnungen oder elektronische Zugangsdaten zu elektronischen Verordnungen außerhalb der Telematikinfrastruktur übermitteln können (§ 360 Abs. 16 Satz 1). Ein vorsätzlicher oder fahrlässiger Verstoß gegen das Verbot stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 397 Bußgeld... / 2.2.1 Meldepflichten (Nr. 1)

Rz. 11 Der Arbeitgeber hat bei versicherungspflichtig Beschäftigten Wehr- oder Zivildienst, einer Wehrübung oder einer gleichgestellten Dienstleistung oder Übung nach §§ 59ff. SG deren Beginn und Ende zu melden (§ 204). Rz. 12 Sonstige Versicherte (ohne arbeitslose Versicherte; z. B. freiwillig Versicherte) erstatten die Meldung über Wehr- oder Zivildienst selbst (§ 204 Abs. 1 Sa...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 397 Bußgeld... / 2.2.3 Vorlagepflicht (Nr. 3)

Rz. 19 Versicherte und potenzielle Versicherte haben der Krankenkasse auf deren Verlangen Unterlagen in den Geschäftsräumen der Krankenkasse vorzulegen, aus denen die das Versicherungsverhältnis oder seine Veränderungen betreffenden Tatsachen hervorgehen (§ 206 Abs. 1 Satz 2). Rz. 20 Die Vorlagepflicht ist verletzt, wenn die Unterlagen nicht oder nicht vollständig oder nicht in...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 397 Bußgeld... / 2.3.1 Nicht zugelassene Komponenten oder Dienste (Nr. 1)

Rz. 23a Anbieter von Betriebsleistungen oder von Komponenten und Diensten der Telematikinfrastruktur benötigen eine Zulassung oder Bestätigung der gematik nach § 326. Wer trotzdem vorsätzlich oder fahrlässig nicht bestätigte oder zertifizierte Komponenten oder Dienste in Verkehr bringt oder zur Verfügung stellt, handelt ordnungswidrig.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 397 Bußgeld... / 2.4.1 Bußgeldbehörde

Rz. 24 Da es sich bei den Bußgeldtatbeständen um die Verletzung eigener Aufgaben der Krankenkassen handelt, sind diese auch zuständige Verwaltungsbehörden zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten (§ 112 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV i. V. m. § 36 Abs. 1 Nr. 1 OWiG). Der Vorstand (§ 35a SGB IV) oder der Geschäftsführer (§ 36 SGB IV) der Krankenkasse sind damit Verwaltungsbeh...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 397 Bußgeld... / 2.3.3 Anweisungen der gematik (Nr. 3)

Rz. 23c Gemeldete Störungen (§ 329 Abs. 2) sind vom Anbieter zu beseitigen. Die gematik kann dazu verbindliche Anweisungen erteilen. Die gematik oder das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik können Sicherheitsmängel feststellen (§ 333 Abs. 3). Die gematik kann verbindliche Anweisungen erteilen, die Sicherheitsmängel zu beseitigen (§ 329 Abs. 3 Satz 2). Die Anwei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 397 Bußgeld... / 2.4.3 Rechtsbehelfsverfahren

Rz. 28 Gegen den Bußgeldbescheid ist als Rechtsbehelf der Einspruch innerhalb von 2 Wochen nach seiner Zustellung möglich (§ 67 Abs. 1 Satz 1 OWiG). Auf diese Frist ist hinzuweisen (§ 66 Abs. 2 Nr. 1a OWiG). Anders als im Widerspruchsverfahren nach dem SGB X kann ein Einspruch auch zu einer nachteiligen Entscheidung führen (§ 66 Abs. 2 Nr. 1b OWiG). Rz. 29 Der Einspruch ist s...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 397 Bußgeld... / 2.1.5 Unzulässiger Zugriff (Nr. 5)

Rz. 9b Der Zugriff nach § 339 Abs. 1 erfordert neben der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) des Versicherten oder seiner digitalen Identität (§ 291 Abs. 8 Satz 1) den elektronischen Heilberufsausweis der zugriffsberechtigten Person (§ 339 Abs. 1 Satz 1; alternativ: digitale Identität nach § 340 Abs. 6). Die zugreifende Person muss sich zusätzlich durch eine technische Kom...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 397 Bußgeld... / 2.1.1 Benachteiligungsverbot nach § 25b Abs. 7 (Nr. 1)

Rz. 3a Ordnungswidrig handelt, wer entgegen § 25b Abs. 7 einen Versicherten bevorzugt oder benachteiligt. Versicherte dürfen nicht bevorzugt oder benachteiligt werden, weil sie einer Datenverarbeitung nicht widersprochen oder widersprochen haben oder einen Hinweis beachtet oder nicht beachtet haben. Ein entsprechendes Verbot einer Benachteiligung folgt bereits aus § 25b Abs....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 397 Bußgeld... / 2.3.5 Digitale Gesundheitsanwendungen (Nr. 5)

Rz. 23e Personenbezogene Daten aus einer digitalen Gesundheitsanwendung (§ 33a) sind den Versicherten auf deren Verlangen unverzüglich und kostenfrei im interoperablen Format herauszugeben (§ 386 Abs. 2). Verantwortliche handeln ordnungswidrig, wenn die Daten nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgesehenen Weise oder nicht rechtzeitig übermittelt werden.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 397 Bußgeld... / 2.2.2 Auskunftspflicht (Nr. 2)

Rz. 17 Versicherte und potenzielle Versicherte (z. B. aufgrund ausgeübten Wahlrechts) haben der Krankenkasse auf Verlangen über alle für die Feststellung der Versicherungs- und Beitragspflicht und für die Durchführung der der Krankenkasse übertragenen Aufgaben erforderlichen Tatsachen unverzüglich Auskunft zu erteilen und Änderungen in den Verhältnissen, die für die Feststellu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 397 Bußgeld... / 2.2.4 Verschulden

Rz. 21 Die Ordnungswidrigkeit setzt neben dem objektiven Tatbestand der Nichterfüllung der Melde-, Auskunfts- und Vorlagepflichten subjektives Verschulden in Form von Vorsatz oder Leichtfertigkeit voraus. Diese Verschuldensmerkmale sind nachträglich mit Wirkung zum 1.1.1990 eingefügt worden (Rz. 1). Die Notwendigkeit eines subjektiven Verschuldens ergibt sich bereits aus dem...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 397 Bußgeld... / 2.3.2 Störungsmeldung (Nr. 2)

Rz. 23b Erhebliche Störungen der Verfügbarkeit, Integrität, Authentizität und Vertraulichkeit von Komponenten oder Diensten der Telematikinfrastruktur sind von den Anbietern unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) an die gematik zu melden (§ 329 Abs. 2 Satz 1). Wird eine erforderliche Meldung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig abgegeben, handelt d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 397 Bußgeld... / 2.4.2 Bußgeldbescheid

Rz. 26 Ordnungswidrigkeiten werden durch einen Bußgeldbescheid geahndet (§ 65 OWiG). Ob ein Bußgeldbescheid zu erlassen ist, entscheidet sich nach dem Opportunitätsprinzip. Rz. 27 Der Bußgeldbescheid ist ein Verwaltungsakt. Für diesen gelten jedoch nicht die Vorschriften des SGB X, sondern die des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten. Dabei ist die Verwaltungsbehörde an bestimm...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 397 Bußgeld... / 2.5 Höhe der Geldbuße (Abs. 3)

Rz. 32 Die Höhe der Geldbuße kann bei Verstößen gegen Abs. 1 bis zu 50.000,00 EUR betragen. Die Höhe dieses Bußgeldrahmens berücksichtigt einerseits den typischen Täterkreis der Leistungserbringer und hat andererseits stark präventiven Charakter. Die Geldbuße für Verstöße nach Abs. 2 ist auf 2.500,00 EUR begrenzt. Für Verstöße nach Abs. 2a ist eine Geldbuße bis zu 300.000,00...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 397 Bußgeld... / 2.1.4 Unzulässige Vereinbarungen (Nr. 4)

Rz. 9a Von Versicherten darf der Zugriff auf Daten in einer Anwendung (§ 334 Abs. 1 Satz 2) nicht verlangt werden (§ 335 Abs. 1). Auch entsprechende Vereinbarungen sind verboten (§ 335 Abs. 2). Es handelt sich hierbei um ein gesetzliches Verbot i. S. d. § 134 BGB, sodass entgegen diesem Verbot geschlossene Vereinbarungen nichtig sind. Ordnungswidrig handelt, wer entgegen § 3...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 397 Bußgeld... / 2.1.2 Diskriminierungsfreie Einbindung aller Komponenten und Dienste (Nr. 2)

Rz. 4 Die Anbieter und Hersteller informationstechnischer Systeme für die vertragsärztliche Versorgung, die vertragszahnärztliche Versorgung, die pflegerische Versorgung sowie für Krankenhäuser, Apotheken, Vorsorgeeinrichtungen und Rehabilitationseinrichtungen stellen die diskriminierungsfreie Einbindung aller Komponenten und Dienste sicher, die von der Gesellschaft für Telematik (g...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 397 Bußgeld... / 2.1.3 Zugriff auf Sozialdaten (Nr. 3)

Rz. 5 Der verlangte Zugriff auf die in § 335 Abs. 1 genannten Daten ist nicht zulässig und ordnungswidrig. Die Vorschrift konkretisiert den Schutz des Sozialgeheimnisses (§ 35 SGB I) und dient dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung (BVerfG, Urteil v. 15.12.1983, 1 BvR 209/83, 1 BvR 269/83, 1 BvR 362/83, 1 BvR 420/83, 1 BvR 440/83, 1 BvR 484/83). Damit verbunden ist d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 397 Bußgeld... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist ursprünglich durch Art. 1, Art. 79. Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit der Nummer 307 und mit dem wesentlichen Inhalt der jetzigen Abs. 2 und 3 mit Wirkung vom 1.1.1989 an in Kraft getreten. Mit Art. 2 Nr. 3, Art. 11 Abs. 1 des Gesetzes zur Einführung eines SV...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 399 Strafvo... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Wer Sozialdaten unbefugt weitergibt, verarbeitet oder darauf zugreift, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe bestraft. Wenn der Zugriff gegen Entgelt oder in Bereicherungs- oder Schädigungsabsicht erfolgt, dann ist die Strafe eine Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder eine Geldstrafe. Strafbar ist nur der Vorsatz. Die Tat wird nur au...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Reisekosten, Inland / 3.3.2 Einzelnachweis der tatsächlichen Aufwendungen

Der in der Praxis häufigste Fall ist, dass der Unternehmer bzw. Arbeitnehmer seine Reisen mit dem eigenen Pkw durchführt. Werden die hierbei anfallenden Aufwendungen nachgewiesen, sind die anteiligen Pkw-Kosten in tatsächlicher Höhe Betriebsausgaben bzw. durch den Arbeitgeber steuerfrei ersetzbar. Zu den Gesamtkosten eines Fahrzeugs gehören die Betriebsstoffkosten, Wartungs- ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.8.2.3 Zweckentfremdungsgenehmigung

Rz. 39 Im Falle einer verbotswidrig vollgewerblichen Nutzung der Mieträume ist die Miete nicht allein wegen einer fehlenden Zweckentfremdungsgenehmigung gemindert (KG, Urteil v. 3.5.2000, 8 U 5568/99, GE 2001, 989). Es genügt für die Annahme eines öffentlich-rechtlichen Fehlers aber, dass die Ungewissheit über den Fortbestand der öffentlichen-rechtlichen Beschränkung besteht...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgelttransparenzrichtlini... / 3.6.3 Bußgelder und behördliche Maßnahmen

Behörden und Gerichte sollen beklagte Parteien eines Rechtsstreits in Zukunft nach Art. 17 Abs. 1 EntgTranspRL dazu verpflichten können, bestimmte Maßnahmen zu unterlassen, die gegen den Grundsatz des gleichen Entgelts verstoßen. Weiter sollen sie Maßnahmen ergreifen dürfen, die sicherstellen, dass die entsprechenden Rechte und Pflichten erfüllt werden. Nach Art. 23 EntgTran...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsdatenpflege / 2.2 Verletzung der Meldepflicht

Eine Änderung der Betriebsdaten ist unverzüglich elektronisch zu übermitteln. Eine nicht bzw. eine nicht unverzüglich abgegebene Meldung der geänderten Betriebsdaten stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld bis zu 5.000 EUR geahndet werden kann.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Diversity und Selbstbestimm... / 2.2.8 Schutz vor Zwangs-Outings und Bußgeldverordnung

Sind Geschlechtsangabe und Vornamen einer Person nach § 2 SBGG geändert worden, so dürfen die bis zur Änderung eingetragene Geschlechtsangabe und die bis zur Änderung eingetragenen Vornamen ohne Zustimmung dieser Person nicht offenbart oder ausgeforscht werden.[1] Ausgenommen von diesem Offenbarungsverbot sind Eltern, Ehepartner*innen sowie Verwandte in gerader Linie. Das Ge...mehr