Fachbeiträge & Kommentare zu Bußgeld

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Datenschutz bei Bewerbungen / 4.3 Sanktionslistenprüfungen

Neben den oben aufgeführten Informationen zu Vorstrafen, haben Arbeitgeber auch ein Interesse daran, ob der potenzielle Bewerber auf einer Sanktions- oder Antiterrorliste gelistet ist. Diese Listen werden von staatlichen Behörden oder namhaften supranationalen Organisationen zur Wahrung öffentlicher Interessen, wie z. B. der Terrorismusbekämpfung, herausgegeben. Sie enthalte...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Zuständige Verwaltungsbehörde zur Verhängung von Bußgeldern (§ 50e Abs 1a EStG – aufgehoben, nun Abs 5)

Rn. 4 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Durch das sog KroatienAnpG v 25.07.2014 (BGBl I 2014, 1266) wurde § 50e EStG um den Abs 1a ergänzt, um klarzustellen, dass die zuständige Ordnungsbehörde für die Verhängung von Bußgeldern nach § 50e Abs 1 EStG das BZSt ist (BT-Drucks 18/1529, Besonderer Teil zu Nr 32, 60). Immerhin sind damit etwaige Zweifel ausgeräumt worden, ob es für einen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Zuständige Verwaltungsbehörde zur Verhängung von Bußgeldern (§ 50e Abs 5 EStG nF – zuvor Abs 1a)

Rn. 11 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 § 50e Abs 5 EStG wurde eingefügt durch Art 1 Nr 17 Buchst b AbzStEntModG vom 02.06.2021, BGBl I 2021, 1259 mWv 01.01.2022, und ersetzt den aufgehobenen § 50e Abs 1a EStG (s Rn 4). Er bestimmt als Verwaltungsbehörde iSd § 36 Abs 1 Nr 1 OWiG das BZSt. Rn. 12–13 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 vorläufig freimehr

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zfs 02/2024, Nichterhebung ... / 2 Aus den Gründen:

II. "1. a) Die "Rechtsbeschwerde" des Betroffenen war als weitere Beschwerde auszulegen, da diese das statthafte Rechtsmittel (§ 66 Abs. 4 Satz 1 GKG) darstellt." b) Die weitere Beschwerde ist zulässig. Sie richtet sich gegen eine Entscheidung des LG als Beschwerdegericht gemäß § 66 Abs. 2 GKG und wurde durch dieses in der angefochtenen Entscheidung zugelassen. Der Beschwerdef...mehr

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zfs 02/2024, Nichterhebung ... / Leitsatz

1. Im Bußgeldverfahren ist dem Betroffenen vor der Anordnung kostenintensiver Beweiserhebungen, insbesondere vor der Einholung eines regelmäßig mit hohen Kosten – hier 2.025,98 EUR – verbundenen Sachverständigengutachtens, rechtliches Gehör zu gewähren. Dies gilt gerade dann, wenn bei Erteilung des Gutachtenauftrags absehbar ist, dass die zu erwartenden Kosten das im Bußgeld...mehr

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zfs 02/2024, Nichterhebung ... / 3 Anmerkung:

Unrichtige Sachbehandlung Erstmals hat ein OLG die Frage bejaht, dass dem Betroffenen im Bußgeldverfahren vor Veranlassung erheblicher Kosten rechtliches Gehör jedenfalls dann zu gewähren ist, wenn die aufgrund der beabsichtigten Beweiserhebung zu erwartenden Kosten das verhängte Bußgeld erheblich überschreiten. Liegt in einem solchen Fall ein Verstoß gegen eine zwingende Rech...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Ausnahmen bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen (§ 50e Abs 6 EStG nF – zuvor Abs 2)

Rn. 14 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 § 50e Abs 6 EStG ersetzt inhaltsgleich den bisherigen § 50e Abs 2 EStG aF (Einfügung durch Art 1 Nr 17 Buchst c AbzStEntModG vom 02.06.2021, BGBl I 2021, 1259 mWv 01.01.2022). Rn. 15 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Auch hier ist zu bemerken, dass eine Bußgeldregelung zur Nichtanmeldung von Pauschalsteuer wohl eher iRd § 40a EStG zu erwarten wäre. ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Höhe der Geldbußen (§ 50e Abs 4 EStG nF)

Rn. 10 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Die Höhe der Geldbuße beträgt in den Fällen des § 50e Abs 1 EStG bis zu bis zu EUR 5 000 (§ 50e Abs 4 Hs 2 EStG), in den Fällen des § 50e Abs 2 EStG bis zu EUR 20 000 (§ 50e Abs 4 Hs 1 EStG; aber s Rn 2 und 5 : erst mWv 01.01.2025). Die Vorschrift unterliegt als Ermessensvorschrift den Bestimmungen des § 5 AO. Bei der Höhe des Bußgeldes ist zu w...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 02/2024, Vorsätzliche G... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. Die gemäß § 79 Abs. 1 Ziff. 1 und 2 OWiG statthafte, Zulässigkeitsbedenken nicht unterliegende Rechtsbeschwerde des Betroffenen erzielt in der Sache den aus dem Tenor ersichtlichen Teilerfolg und ist im Übrigen unbegründet. 1. Soweit der Betroffene – der Sache nach – das tatrichterliche Verfahren beanstandet, dringt er damit nicht durch. Seine Rügen sind jedenfalls un...mehr

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Mutterschutz / 3 Mitteilungs- und Nachweisobliegenheiten

Eine schwangere Frau soll dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung mitteilen, sobald ihr die Schwangerschaft bekannt ist (§ 15 Abs. 1 Satz 1 MuSchG). Darüber hinaus sollen dem Arbeitgeber nach der Gesetzesbegründung alle für die Belange des Mutterschutzes relevanten Informationen mitgeteilt werden (vgl. BT-Drs. 18/8963, S. 86). Hinweis Die ...mehr

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Italien / 2.3.3 Bußgelder

Wird keine Bezugsperson angegeben, kann ein Bußgeld in Höhe von 2.400 bis 7.200 EUR erhoben werden. Wird gegen die Meldepflicht verstoßen, ist ein Bußgeld in Höhe von 180 bis 600 EUR je Arbeitnehmer möglich. Wird gegen die Aufbewahrungspflicht der Unterlagen verstoßen, kann ein Bußgeld in Höhe von 600 EUR bis 3.600 EUR erhoben werden. Insgesamt dürfen alle Bußgelder zusammen...mehr

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Schweden / 2.3.3 Bußgelder

Erfolgt keine Anmeldung im schwedischen Melderegister wird ein Bußgeld in Höhe von 20.000 SEK erhoben.mehr

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Luxemburg / 2.3.5 Bußgelder

Erfolgt keine Meldung, können Bußgelder in Höhe von 1.000 EUR bis 5.000 EUR erhoben werden. Wiederholen sich die Verstöße, können Bußgelder verdoppelt werden. Die maximale Bußgeldhöhe beträgt 50.000 EUR.mehr

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Slowenien / 2.3.4 Bußgelder

Erfolgt keine oder eine fehlerhafte Meldung, können Bußgelder in Höhe von 200 EUR bis 20.000 EUR erhoben werden. Ebenfalls werden Bußgelder in Höhe von 200 EUR bis 20.000 EUR erhoben, wenn die Kontaktperson auf Verlangen keine Unterlagen vorlegen kann.mehr

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Lettland / 2.3.3 Bußgelder

Erfolgt keine Meldung oder eine verspätete Meldung, können Bußgelder erhoben werden. Diese werden in Höhe von 70 EUR bis 1.100 EUR erhoben. Bei wiederholten Verstößen können Bußgelder zwischen 1.100 EUR und 2.900 EUR erhoben werden.mehr

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Dänemark / 2.3.4 Bußgelder

Erfolgt die Meldung verspätet oder ist die Meldung fehlerhaft, können Bußgelder bis zu 10.000 DKK erhoben werden. Bei wiederholten Verstößen können Bußgelder bis zu 20.000 DKK erhoben werden. Diese können für jeden Tag der verspäteten / falschen Anmeldung erhoben werden.mehr

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Zypern / 2.3.4 Bußgelder

Erfolgt keine Meldung oder eine verspätete Meldung, können Bußgelder bis zu einer Höhe von 10.000 EUR erhoben werden. Im Wiederholungsfall können Bußgelder bis zu einer Höhe von 20.000 EUR erhoben werden.mehr

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Slowakei / 2.3.3 Bußgelder

Erfolgt keine Meldung, können Bußgelder in Höhe von bis zu 100.000 EUR erhoben werden.mehr

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Norwegen / 2.3.4 Bußgelder

Erfolgt keine Meldung oder eine verspätete Meldung, können Bußgelder erhoben werden.mehr

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Portugal / 2.3.4 Bußgelder

Erfolgt keine Meldung, können Bußgelder i. H. v. 112 EUR bis zu 10.640 EUR erhoben werden.mehr

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Spanien / 2.3.5 Bußgelder

Erfolgt die Meldung verspätet oder nicht vollständig, sind Bußgelder in Höhe von 626 EUR bis 6.250 EUR vorgesehen. Erfolgt die Meldung gar nicht oder werden falsche Angaben gemacht, sind Bußgelder in Höhe von 6.251 EUR bis 187.515 EUR vorgesehen. Können bei einer Prüfung nicht alle Unterlagen vorgelegt werden, können Bußgelder in Höhe von 60 EUR bis 187.515 EUR erhoben werden.mehr

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Finnland / 2.3.4 Bußgelder

Erfolgt keine Meldung, können Bußgelder in Höhe von 1.000 EUR bis 10.000 EUR erhoben werden.mehr

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Rumänien / 2.3.3 Bußgelder

Erfolgt keine Meldung, können Bußgelder in Höhe von 5.000 RON bis 9.000 RON erhoben werden.mehr

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Belgien / 2.3.6 Bußgelder

Erfolgt keine Meldung, können Bußgelder in Höhe von 1.800 EUR bis 24.000 EUR erhoben werden.mehr

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Malta / 2.3.3 Bußgelder

Erfolgt keine oder eine verspätete Meldung können Bußgelder erhoben werden. Diese werden in Höhe von 117 EUR bis 1.165 EUR erhoben.mehr

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Niederlande / 2.3.6 Bußgelder

Erfolgt keine Meldung der Entsendung, sieht das niederländische Recht pro Verstoß Bußgelder in Höhe von 12.000 EUR vor. Ein Verstoß liegt in der Regel vor, wenn eine Meldung gar nicht oder verspätet vorgenommen wird.mehr

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Polen / 2.3.4 Bußgelder

Erfolgt keine Meldung, können Bußgelder in Höhe von 1.000 PLN bis 30.000 PLN erhoben werden.mehr

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Bulgarien / 2.3.2 Bußgelder

Erfolgt keine Meldung, können Bußgelder in Höhe von 2.500 BGN, im Wiederholungsfall in Höhe von 2.500 BGN – 5.000 BGN erhoben werden.mehr

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Estland / 2.3.3 Bußgelder

Liegen die Unterlagen nicht vor, können Bußgelder bis zu einer Höhe von 9.600 EUR erhoben werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Österreich / 2.3.5 Bußgelder

Erfolgt keine Meldung können Bußgelder in Höhe von bis zu 10.000 EUR erhoben werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Irland / 2.3.3 Bußgelder

Sollte die Meldung nicht erfolgen, können Strafen in Höhe von bis zu 5.000 EUR erhoben werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kroatien / 2.3.4 Bußgelder

Sollte die Meldung nicht erfolgen, können Strafen in Höhe von bis zu 30.000 HRK erhoben werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Griechenland / 2.3.3 Bußgelder

Sollte die Meldung nicht erfolgen, können Strafen in Höhe von 1.000 EUR bis zu 30.000 EUR erhoben werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Litauen / 2.3.4 Bußgelder

Sollte die Meldung nicht erfolgen, können Strafen in Höhe von 160 EUR bis zu 1.460 EUR pro Verstoß erhoben werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ungarn / 2.3.5 Bußgelder

Sollte die Meldung nicht erfolgen, können Strafen in Höhe von 5.000 HUF bis zu 500.000 HUF erhoben werden.mehr

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Rechnungen: Ausstellung und... / 10.1 Der Aufbewahrungspflichtige und der Gegenstand der Aufbewahrung

Rz. 119 Nach § 14 b Abs. 1 UStG hat der Unternehmer aufzubewahren: ein Doppel der (Ausgangs-)Rechnung, die er selbst oder ein Dritter in seinem Namen und für seine Rechnung ausgestellt hat, alle (Eingangs-)Rechnungen, die er erhalten oder die ein Leistungsempfänger oder in dessen Namen und für dessen Rechnung ein Dritter ausgestellt hat. Rz. 120 Die zuvor genannten Aufbewahrung...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rechnungen: Ausstellung und... / 2.1 Verpflichtung zur Ausstellung von Rechnungen

Rz. 8 Erbringt der Unternehmer einen Umsatz (Lieferung oder sonstige Leistung) an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen oder an eine juristische Person, die nicht Unternehmer ist, ist er verpflichtet, innerhalb von 6 Monaten nach Ausführung der Leistung eine Rechnung auszustellen, § 14 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 UStG. Damit sind ordnungsgemäße Rechnungen über ausg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Litauen / 5 Bescheinigung A1

Personen, die in Litauen arbeiten und für die die deutschen Rechtsvorschriften gelten, erhalten eine "Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften".[1] Die Bescheinigung wird für Arbeitnehmer, Selbstständige und für Beamte ausgestellt. Mit dieser Bescheinigung kann die betreffende Person im Beschäftigungsstaat nachweisen, dass für die Person die Rechtsvorschriften...mehr

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Slowenien / 5 Bescheinigung A1

Personen, die in Slowenien arbeiten und für die die deutschen Rechtsvorschriften gelten, erhalten eine "Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften".[1] Die Bescheinigung wird für Arbeitnehmer, Selbstständige und für Beamte ausgestellt. Mit dieser Bescheinigung kann die betreffende Person im Beschäftigungsstaat nachweisen, dass für die Person die Rechtsvorschrift...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Griechenland / 5 Bescheinigung A1

Personen, die in Griechenland arbeiten und für die die deutschen Rechtsvorschriften gelten, erhalten eine "Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften".[1] Die Bescheinigung wird für Arbeitnehmer, Selbstständige und für Beamte ausgestellt. Mit dieser Bescheinigung kann die betreffende Person im Beschäftigungsstaat nachweisen, dass für die Person die Rechtsvorschr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bulgarien / 5 Bescheinigung A1

Personen, die in Bulgarien arbeiten und für die die deutschen Rechtsvorschriften gelten, erhalten eine "Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften".[1] Die Bescheinigung wird für Arbeitnehmer, Selbstständige und für Beamte ausgestellt. Mit dieser Bescheinigung kann die betreffende Person im Beschäftigungsstaat nachweisen, dass für die Person die Rechtsvorschrift...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Malta / 5 Bescheinigung A1

Personen, die in Malta arbeiten und für die die deutschen Rechtsvorschriften gelten, erhalten eine "Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften".[1] Die Bescheinigung wird für Arbeitnehmer, Selbstständige und für Beamte ausgestellt. Mit dieser Bescheinigung kann die betreffende Person im Beschäftigungsstaat nachweisen, dass für die Person die Rechtsvorschriften d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Slowakei / 5 Bescheinigung A1

Personen, die in Slowakei arbeiten und für die die deutschen Rechtsvorschriften gelten, erhalten eine "Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften".[1] Die Bescheinigung wird für Arbeitnehmer, Selbstständige und für Beamte ausgestellt. Mit dieser Bescheinigung kann die betreffende Person im Beschäftigungsstaat nachweisen, dass für die Person die Rechtsvorschrifte...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Finnland / 5 Bescheinigung A1

Personen, die in Finnland arbeiten und für die die deutschen Rechtsvorschriften gelten, erhalten eine "Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften".[1] Die Bescheinigung wird für Arbeitnehmer, Selbstständige und für Beamte ausgestellt. Mit dieser Bescheinigung kann die betreffende Person im Beschäftigungsstaat nachweisen, dass für die Person die Rechtsvorschrifte...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Portugal / 5 Bescheinigung A1

Personen, die in Portugal arbeiten und für die die deutschen Rechtsvorschriften gelten, erhalten eine "Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften".[1] Die Bescheinigung wird für Arbeitnehmer, Selbstständige und für Beamte ausgestellt. Mit dieser Bescheinigung kann die betreffende Person im Beschäftigungsstaat nachweisen, dass für die Person die Rechtsvorschrifte...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Österreich / 5 Bescheinigung A1

Personen, die in Österreich arbeiten und für die die deutschen Rechtsvorschriften gelten, erhalten eine "Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften".[1] Die Bescheinigung wird für Arbeitnehmer, Selbstständige und für Beamte ausgestellt. Mit dieser Bescheinigung kann die betreffende Person im Beschäftigungsstaat nachweisen, dass für die Person die Rechtsvorschrif...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rumänien / 5 Bescheinigung A1

Personen, die in Rumänien arbeiten und für die die deutschen Rechtsvorschriften gelten, erhalten eine "Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften".[1] Die Bescheinigung wird für Arbeitnehmer, Selbstständige und für Beamte ausgestellt. Mit dieser Bescheinigung kann die betreffende Person im Beschäftigungsstaat nachweisen, dass für die Person die Rechtsvorschrifte...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vereinigtes Königreich / 6 Bescheinigung A1

Sind das Austrittsabkommen und die Regelungen der Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit anwendbar, dann erhalten die Personen, die im Vereinigten Königreich arbeiten und für die die deutschen Rechtsvorschriften gelten, eine "Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften".[1] Die Bescheinigung wird für Arbeitnehmer, Selbstständige und für Beamte ausgestellt. Mit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Belgien / 5 Bescheinigung A1

Personen, die in Belgien arbeiten und für die die deutschen Rechtsvorschriften gelten, erhalten eine "Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften".[1] Die Bescheinigung wird für Arbeitnehmer, Selbstständige und für Beamte ausgestellt. Mit dieser Bescheinigung kann die betreffende Person im Beschäftigungsstaat nachweisen, dass für die Person die Rechtsvorschriften...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dänemark / 5 Bescheinigung A1

Personen, die in Dänemark arbeiten und für die die deutschen Rechtsvorschriften gelten, erhalten eine "Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften".[1] Die Bescheinigung wird für Arbeitnehmer, Selbstständige und für Beamte ausgestellt. Mit dieser Bescheinigung kann die betreffende Person im Beschäftigungsstaat nachweisen, dass für die Person die Rechtsvorschrifte...mehr