Fachbeiträge & Kommentare zu Einkauf

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Unzumutbare Beeinträchtigungen.

Rn 35 Ausgleichspflichtig ist nur eine über das zumutbare Maß hinausgehende Beeinträchtigung. Ob diese Voraussetzung vorliegt, bestimmt sich nicht nach der konkreten Grundstücksnutzung. Vielmehr ist auf einen verständigen durchschnittlichen Benutzer dieses Grundstücks in seiner konkreten Beschaffenheit, Ausgestaltung und Zweckbestimmung abzustellen. Damit gilt hier derselbe ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 7. Die falsa demonstratio und der Schwarzkauf.

Rn 13 Fraglich ist die Erfüllung des Formerfordernisses, wenn der notarielle Vertrag das Grundstück unrichtig bezeichnet (insb Parzellenverwechslung), die Parteien aber über das wirklich Gemeinte einig sind. Die Rspr bejaht hier die Wirksamkeit wenigstens dann, wenn das Beurkundete Anhaltspunkte für das Gemeinte ergibt (zB Größe und Bebauung des Grundstücks sind richtig ange...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Nebenpflicht.

Rn 40 Die Abnahme ist idR nur als Nebenpflicht geschuldet, da sie keine Gegenleistung des Käufers für die Lieferung der Kaufsache ist (RG 53, 161, 163 ff; BGH NJW 72, 99; Nürnbg NJW-RR 17, 1263 [OLG Nürnberg 26.07.2017 - 2 U 17/17] Rz 15). Sie wird aber zur Hauptleistung aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung (BGH DB 75, 1406, 1407) oder der Gesamtheit der vertraglichen Regelu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Wirksamer Kaufvertrag.

Rn 6 Generelle Voraussetzung ist die Wirksamkeit des Kaufvertrags (Grüneberg/Weidenkaff Rz 9; zur aF BGHZ 138, 195, 206). Daraus folgt: Rn 7 (1) Bei Übergabe vor Eintritt einer aufschiebenden Bedingung ist zu unterstellen, dass im Falle des späteren Eintritts die Wirkungen rückbezogen auf die Übergabe vereinbart sind (§ 159), § 446 also gilt. Fällt die Bedingung endgültig aus...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Berechnung der Minderungshöhe, II.

Rn 4 Durch die Minderung ist der Preis in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zum Zeitpunkt der Bereitstellung der Wert des digitalen Produkts in mangelfreiem Zustand zum wirklichen Wert gestanden haben würde. Maßgeblich ist mithin die objektive Wertminderung; die Minderung dient insoweit der Aufrechterhaltung des vertraglichen Äquivalenzverhältnisses von Leistung und G...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Für den Kauf einer Ware mit digitalen Elementen (§ 327a Absatz 3 Satz 1), bei dem sich der Unternehmer verpflichtet, dass er oder ein Dritter die digitalen Elemente bereitstellt, gelten ergänzend die Regelungen dieser Vorschrift. 2Hinsichtlich der Frage, ob die Verpflichtung des Unternehmers die Bereitstellung der digitalen Inhalte oder digitalen Dienstleistungen umfas...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Zeitpunkt.

Rn 13 Maßgeblich ist prinzipiell der Zeitpunkt des Vertragsschlusses (BGH NJW 11, 1217 [BGH 05.11.2010 - V ZR 228/09] Rz 27). Soweit Wertveränderungen dem Verkäufer zuzurechnen sind, zB infolge weiterfressender Mängel, sind sie gleichfalls zu berücksichtigen (HP/Faust Rz 11; MüKo/Westermann Rz 13). Durch Käufer erzielter Mehrerlös bei Weiterverkauf bleibt außer Betracht, da ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Arglist des Verkäufers (Abs 3).

Rn 22 Verschweigt der Verkäufer den Mangel arglistig, ordnet III 1 im Verhältnis zu I Nr 2 u 3 die Geltung der Regelverjährung gem §§ 195 ff an, und zwar für Länge wie Beginn (s Zitat von II in III 1 und BTDrs 14/6040, 230; 14/6857, 25 f, 59; 14/7052, 196; Naumbg NJW 14, 1113 [OLG Naumburg 24.10.2013 - 1 U 44/13]; LG Aachen BeckRS 10, 16836). Die Arglist nimmt der Privilegie...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Das Gebrauchsrecht des Schuldners.

Rn 29 Für das Recht des Schuldners, den empfangenen Gegenstand zu gebrauchen und damit möglicherweise zu verschlechtern oder zu gefährden, ist zwischen dem vertraglichen und dem gesetzlichen Rücktrittsrecht zu unterscheiden. Rn 30 Beim vertraglichen Rücktrittsrecht muss sich durch Auslegung des die Überlassung regelnden Vertrages ergeben, was der Schuldner tun darf. Insb kann...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Begriff.

Rn 38 Bei beweglichen Sachen unter Einschluss von Tieren meint Abnahme die Übernahme des Besitzes durch den Käufer, also den Akt, durch den der Verkäufer die Verpflichtung zur Übergabe erfüllt (I 1 Alt 1) und zugleich von der Kaufsache entlastet wird (RG 53, 161, 162; BGH NJW 72, 99 [BGH 30.09.1971 - VII ZR 20/70] mwN; Staud/Beckmann Rz 215). Bei Grundstücken schließt sie ei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / XI. Nr 9.

Rn 19 Die Bereichsausnahme setzt Art 3 III lit l VRRL um. Bei Automatenverträgen wären wegen der sofortigen Vertragsabwicklung die Informationspflichten nach §§ 312d, 312e oder das Widerrufsrecht nach § 312g I nicht sinnvoll durchzuführen. Der Ausschluss soll aber nicht greifen, wenn der Vertrag eine spätere Nutzung der technischen Einrichtung betrifft (zB ›Kauf‹ von Telefon...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Unangemessene Länge.

Rn 9 Ob eine Leistungsfrist angemessen ist, muss im Wege einer Abwägung der gegenseitigen typischen Interessen im Hinblick auf die jeweilige Geschäftsart ermittelt werden (BGH NJW 84, 2468). Maßgeblich ist die branchenübliche Frist (MüKo/Wurmnest § 308 Nr 1 Rz 19), die um einen gewissen Sicherheitszeitraum zu verlängern ist (BGH NJW 84, 2469 [BGH 28.06.1984 - VII ZR 276/83])...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Kommissionsgeschäft.

Rn 5 Es handelt sich um eine besondere Geschäftsbesorgung, die den Kommissionär verpflichtet, im eigenen Namen auf fremde Rechnung gegen eine Provision das Kommissionsgut zu kaufen oder zu verkaufen. Bei gewerblicher Ausübung gelten §§ 383 ff HGB. Abzugrenzen sind der Wiederverkauf (s § 456 Rn 4) und das ähnliche Konditionsgeschäft (vgl HP/Faust § 433 Rz 18). In beiden Fälle...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Zeitpunkt.

Rn 6 Der bautechnische Beginn, dh der ›erste Spatenstich‹ bildet die entscheidende Zäsur (HP/Faust Rz 6). Bloße Planungsarbeiten reichen nicht. ›Vertragsschluss‹ meint bei Fehlen einer abw Regelung die Wirksamkeit des Vertrags, also bei Genehmigung oder aufschiebender Bedingung deren Erteilung bzw Eintritt (teilw aA HP/Faust Rz 6 iVm § 442 Rz 9; Staud/Matusche-Beckmann Rz 9:...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Grundsätze.

Rn 12 Hinter der Einheitlichkeit verbirgt sich eine die Auslegung leitende Gliederung des Kaufrechts nach Inhalt und Adressaten. (1) Das Recht des Verbrauchsgüterkaufs besteht nicht nur aus den §§ 474–479 als unmittelbarem Verbrauchsgüterkaufrecht inkl der Normen über den Kauf von Waren mit digitalen Elementen. (2) Zu ihm gehören auch die dort einer bes Regelung unterworfene...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Begriff.

Rn 15 Als Folge des weiten Geltungsbereichs von § 453 (Rn 1) sind sonstige Gegenstände alle Kaufgegenstände, die keine Sachen oder Rechte sind. Sie bestehen aus zwei Gruppen: Unkörperliche, funktional vielfach Sachen ähnliche Vermögenswerte, zB Strom, Know-how, sowie alle Formen von Sachgesamtheiten, va Unternehmen (BTDrs 14/6040, 242), aber auch sonst funktional zusammengeh...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Rechtsfolgen.

Rn 27 Mit wirksam erklärtem Rücktritt hat der Käufer das Wahlrecht zwischen Rücktritt und Minderung (Kobl NJW-RR 15, 1192 [OLG Hamm 26.03.2015 - 22 U 147/14] Rz 11; aA Derleder NJW 03, 998, 1003: wenn Verkäufer disponiert hat) und das Recht auf Nacherfüllung (s § 439 Rn 9) verloren. Einheitlicher Erfüllungsort für alle Rückgewähransprüche ist der Ort, an dem sich die Kaufsac...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Grundstücke.

Rn 14 Grundstücke sind grds unter Beachtung der ImmoWertV bzw §§ 179 ff BewG zu bewerten (Soergel/Dieckmann Rz 33). Unbebaute Grundstücke sind idR nach dem Vergleichswertverfahren (anhand direkten Vergleichs oder mittels der Bodenrichtwerte, § 196 BauGB; vgl BGH NJW-RR 90, 68; Mayer ZEV 94, 331, 333) zu bewerten (vgl 13 f WertV 1988; s.a. BGH NJW 04, 2671, 2672 [BGH 02.07.20...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Europarechtliche Grundlagen der Norm, Funktion.

Rn 1 § 327 legt mit § 327a in Umsetzung von Art 3 DIRL den Anwendungsbereich des Untertitels 1 fest. Die darin enthaltenen Regelungen beanspruchen innerhalb ihres Anwendungsbereichs abschließende Geltung (BTDrs 19/27653, 38). Das DIUG bringt daher auch eine Anpassung derjenigen Regelungen des Besonderen Schuldrechts, die für bestimmte Vertragstypen spezielle Gewährleistungsv...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Inhalt.

Rn 23 Als Gestaltungsrechte verjähren Rücktritt und Minderung (§ 437 Nr 2) nur aufgrund besonderer Regelung (s BTDrs 14/6040, 226). Dazu ordnen § 218 I, deklaratorisch zitiert in IV 1, und V Alt 1 mit konstitutivem Verweis auf § 218 an, dass eine Erklärung des Rücktritts oder der Minderung unwirksam wird, wenn sich der Verkäufer zum Zeitpunkt der Erklärung zurecht auf die Ve...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Bedeutung.

Rn 1 Industrie und Handel nutzen den Eigentumsvorbehalt (EV) als Basis der Binnenfinanzierung in Form des Warenkredits (Bülow Rz 722; Staud/Beckmann Rz 1) sowie zur eigenen Verbraucherfinanzierung (vgl §§ 499 ff, bes § 502 I Nr 6). Im Lieferverhältnis zwischen Hersteller und Handel, Zulieferer und Endhersteller sowie Hersteller bzw Handel und Verbraucher hat der EV die Funkt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Fallgruppen.

Rn 8 Von Bedeutung sind zum einen diejenigen Fälle, in denen die Leistung nach den Naturgesetzen oder nach dem Stand von Wissenschaft und Technik nicht erbracht werden kann (naturgesetzliche oder physische Unmöglichkeit). Paradigmatisch dafür steht der Untergang des Vertragsgegenstands, etwa der Kauf- oder Mietsache (BGHZ 2, 268, 270 [Kaufsache]; Karlsr NJW-RR 95, 849 [Miets...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Nach Annahme.

Rn 91 Der Käufer trägt die Beweislast nach Annahme (BGHZ 159, 215, 217 f; BGH NJW 09, 1341 Rz 15; Brandbg BeckRS 09, 05205); zum Fehlschlagen der Nachbesserung s § 440 Rn 11; Rn 90 gilt entspr. Er muss nur das Mangelsymptom, nicht dessen Ursache beweisen (BGH NJW 11, 1664 [BGH 09.03.2011 - VIII ZR 266/09] Rz 13 ff, s.a. § 440 Rn 14, § 477 Rn 3, 9). Ausnahmsweise Beweislast d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Wesen und Begriff.

Rn 1 Durch einen Auftrag verpflichtet sich der Beauftragte ggü dem Auftraggeber, ein Geschäft für diesen unentgeltlich zu besorgen. Der Auftrag ist aufgrund seiner Unentgeltlichkeit ein unvollkommen zweiseitiger Vertrag. Die §§ 320 ff sind nicht anwendbar (BGHZ 15, 102). Die fehlende Gegenleistung macht den Auftrag zum Gefälligkeitsvertrag mit den charakteristischen Merkmale...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Verfügungen.

Rn 2 Dazu gehören alle Verfügungen des Wiederverkäufers, bes Belastungen, einschl Veräußerungen, für die § 457 II daher keine lex specialis ist (Arg: allg Regelung der Unmöglichkeit dort reicht für abschließenden Charakter nicht: BGH NJW 75, 205, 206 [BGH 15.11.1974 - V ZR 78/73]; HP/Faust Rz 2; Staud/Mader/Schermaier Rz 2; aA Grüneberg/Weidenkaff Rz 2; Erman/Grunewald Rz 1)...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Typen von Kaufverträgen.

Rn 8 Für Anwendung und Auslegung des Kaufrechts ist trotz des Grundsatzes der Einheitlichkeit zwischen einzelnen Vertragstypen zu unterscheiden. Das System des Kaufrechts unterscheidet folgende Kaufvertragstypen: Rn 9 (1) Der Verbrauchsgüterkauf, dh der Kauf einer beweglichen Sache durch einen Verbraucher von einem Unternehmer (s § 474 Rn 3–8), unterliegt erg den Sonderregeln...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 650u BGB – Bauträgervertrag; anwendbare Vorschriften.

Gesetzestext (1) 1Ein Bauträgervertrag ist ein Vertrag, der die Errichtung oder den Umbau eines Hauses oder eines vergleichbaren Bauwerks zum Gegenstand hat und der zugleich die Verpflichtung des Unternehmers enthält, dem Besteller das Eigentum an dem Grundstück zu übertragen oder ein Erbbaurecht zu bestellen oder zu übertragen. 2Hinsichtlich der Errichtung oder des Umbaus f...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2182 BGB – Haftung für Rechtsmängel.

Gesetzestext (1) 1Ist ein nur der Gattung nach bestimmter Gegenstand vermacht, so hat der Beschwerte die gleichen Verpflichtungen wie ein Verkäufer nach den Vorschriften des § 433 Abs. 1 Satz 1, der §§ 436, 452 und 453. 2Er hat den Gegenstand dem Vermächtnisnehmer frei von Rechtsmängeln im Sinne des § 435 zu verschaffen. 3 § 444 findet entsprechende Anwendung. (2) Dasselbe gi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1101 BGB – Befreiung des Berechtigten.

Gesetzestext Soweit der Berechtigte nach § 1100 dem Käufer oder dessen Rechtsnachfolger den Kaufpreis zu erstatten hat, wird er von der Verpflichtung zur Zahlung des aus dem Vorkauf geschuldeten Kaufpreises frei. Rn 1 Nach § 1100 S 2 hat der Berechtigte dem Dritten den Kaufpreis zu erstatten. Die Erstattung kann bereits vor Eintragung des Berechtigten über das Zurückbehaltun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Einzelfälle.

Rn 37 (1) Beim Verkauf einer freiberuflichen Praxis (BTDrs 14/6040, 242) können die Daten von Patienten/Mandanten nur mit deren Einwilligung übertragen werden (BGHZ 116, 268, 272 ff), auch bei Übergabe der Akten (BGH NJW 96, 2087, 2088). Die Abtretung anwaltlicher Gebührenforderungen an einen Rechtsanwalt ist wegen § 49b IV BRAO ohne Zustimmung des Mandanten zulässig (BGH NJ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Erwerbsverbot.

Rn 12 Ist ein Kaufvertrag nach § 311b formnichtig, kann der Verkäufer eine bereits erfolgte Auflassung kondizieren. Der Kondiktionsanspruch erlischt jedoch mit Eintragung des Käufers im Grundbuch, weil damit nach § 311b I 2 der Kaufvertrag geheilt wird. Um dies zu verhindern, kann der Verkäufer durch eV ein Erwerbsverbot analog § 938 II ZPO gegen den Käufer erwirken (krit Mü...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Fallgruppenbildung.

Rn 35 Für die cic haben sich bisher drei Fallgruppen (teils mit Untergruppen) herausgebildet. Ansatzpunkt hierfür ist die Art der Verbindung des Schadens mit dem intendierten Vertrag. Die Schutzpflichten folgen dann aus dem Zweck der Vermeidung solcher Schäden. Der Schaden kann nämlich (1.) unabhängig von einem Vertragsschluss sein, zB eine körperliche Verletzung des Käufers...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Billigungsfiktion (S 2).

Rn 5 Nach Übergabe der Sache gilt Schweigen des Käufers als Billigung mit der Konsequenz, dass aufschiebende Bedingung eintritt. Übergabe muss zur Erprobung, nicht zu anderen Zwecken wie Lagerung erfolgt sein (MüKo/Westermann Rz 3; Staud/Schermaier Rz 7; aA Erman/Grunewald Rz 3). Da Norm den Käufer wegen der Vorleistung des Verkäufers durch Lieferung zu aktivem Tun anhalten ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Regelungszweck.

Rn 1 § 311a I erfasst objektive und subjektive (gerade für den Schuldner bestehende) Leistungshindernisse (§ 306 aF hatte eine Nichtigkeit nur im Falle einer objektiven, also für jedermann bestehenden anfänglichen Unmöglichkeit der Leistung angeordnet). Rn 2 Der auf eine unmögliche Leistung gerichtete Vertrag ist wirksam; dass die Primärleistung nicht erbracht zu werden brauc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Rechtsgrund.

Rn 5 Von der Abtretung als Verfügung zu unterscheiden, ist das zugrunde liegende schuldrechtliche Geschäft. In der Praxis erfolgt allerdings die Abtretung oftmals stillschweigend zusammen mit dem Grundgeschäft (BGH NJW 69, 40 [BGH 18.11.1968 - VIII ZR 189/66]). Als Kausalgeschäft kommen insb Kauf, Schenkung, Geschäftsbesorgung u Sicherungsabrede in Betracht. Verfügungs- u Ve...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtsfolgen.

Rn 11 Sofern die Voraussetzungen des 1 gegeben sind, ist Kaufrecht anzuwenden, wobei 2 und 3 lediglich ergänzend die zusätzliche Anwendung bestimmter Vorschriften des Werkvertragsrechts anordnet. Über 2 wird die Anwendung von § 442 I 1 (Ausschluss der kaufrechtlichen Mangelhaftung bei Kenntnis des Käufers vom Mangel) auf die Fälle der Verursachung von Mängeln der herzustelle...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1099 BGB – Mitteilungen.

Gesetzestext (1) Gelangt das Grundstück in das Eigentum eines Dritten, so kann dieser in gleicher Weise wie der Verpflichtete dem Berechtigten den Inhalt des Kaufvertrags mit der im § 469 Abs. 2 bestimmten Wirkung mitteilen. (2) Der Verpflichtete hat den neuen Eigentümer zu benachrichtigen, sobald die Ausübung des Vorkaufsrechts erfolgt oder ausgeschlossen ist. Rn 1 Die Norm ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Funktion der Ausnahme.

Rn 22 Der Hauptanwendungsfall des Rücktrittsrechts nach V ergibt sich aus I 2: Danach gilt I 1 nicht, wenn der Schuldner bei nicht vertragsgemäßer Leistung die Nacherfüllung nach § 275 I bis III nicht zu erbringen braucht, also wenn die Nacherfüllung nach § 275 I nicht geschuldet wird oder der Schuldner sie nach II oder III mit Recht verweigert. Dies setzt die Unmöglichkeit ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Die Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten (allg)

Rn. 869 Stand: EL 76 – ET: 11/2007 Die sog Verbindlichkeitsrückstellung setzt zu ihrer Bildung – Bilanzierungspflicht nach Handels- und Steuerrecht (s Rn 863) – folgende Sachverhaltsmerkmale voraus (st Rspr des BFH, zB BFH BStBl II 2006, 647), dh mit überwiegender Wahrscheinlichkeit:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Ohne vertragliche Regelung.

Rn 8 Zu unterscheiden sind der Verstoß gegen eine Verpflichtung zur unbedingten Übereignung und das Fehlen einer Regelung. Rn 9 (1) Ein Vorbehalt des Eigentums durch den Verkäufer entgegen einer Verpflichtung zur unbedingten Übereignung wird sachenrechtlich wirksam, wenn er spätestens bei Übergabe ausreichend deutlich erklärt wird (BGHZ 64, 395, 397 mwN; BGH NJW 79, 213, 214;...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Entbehrlichkeit der Mahnung.

Rn 17 Eine Mahnung ist unter den in Abs 2 genannten Voraussetzungen entbehrlich. Bei der verspäteten Bereitstellung digitaler Produkte ggü Verbrauchern ist eine Mahnung zudem in den § 327c III 1 genannten Fällen entbehrlich (§ 327c III 2). Nach § 286 II Nr 1 ist eine Mahnung entbehrlich, wenn für die Leistung ein kalendermäßig festgesetztes Datum bestimmt ist (›dies interpel...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Nichtvornahme der Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist (Nr 1).

Rn 4 Fristbeginn ist die Mitteilung des Mangels durch den Verbraucher (Lorenz NJW 21, 2065, 2071; s aber Eckhoff/Bubinger RAW 22, 16, 21; Jaensch jM 22, 134, 138: Beim Bestehen eines Wahlrechts iSd § 439 I muss sich der Käufer zunächst für eine Art der Nacherfüllung entscheiden, um die Frist in Gang zu setzen; aA HP/Faust Rz 12: Maßgeblich ist die Geltendmachung des Nacherfü...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Im Einzelnen: Richtlinienkonforme Auslegung.

Rn 9 Die Verbrauchsgüterkaufrichtlinie stellt in Art 1 II lit b auf bewegliche körperliche Gegenstände ab und nimmt dabei zum einen Güter aus, die aufgrund von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder anderer gerichtlicher Maßnahmen verkauft werden, zum anderen nicht abgegrenztes, abgefülltes Wasser/Gas sowie Strom (nicht körperlich). IÜ ist die RL in diesem Punkt wenig aussagekrä...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Schätzbare Nebenleistung (S 1).

Rn 2 Der Drittkaufvertrag muss Käufer neben einer Hauptleistung in Geld zu einer wirtschaftlich weniger bedeutsamen Sach- oder Dienstleistung als Nebenleistung verpflichten. § 466 bezieht sich auf Leistungen, die nicht auf Geld ausgerichtet sind (MüKo/Westermann Rz 1; s aber VG Stuttgart Urt v 7.3.23 – 2 K 399/22, juris Rz 59: Zahlung von Umsatzsteuer als Nebenleistung). Die...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Bereitstellung.

Rn 5a Soweit in I 3 auf die §§ 327 ff verwiesen wird, tritt an die Stelle der Übergabe die Bereitstellung des digitalen Inhalts. Wann ein digitaler Inhalt bereitgestellt ist, richtet sich nach § 327b III. Hierfür ist ein Zugänglichmachen für den Verbraucher erforderlich (BTDrs 19/27653, 48). Nicht näher geregelt sind dabei Art und Umfang der Bereitstellung. Maßgeblich für di...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Bedeutung, Rechtsfolgen.

Rn 24 Die Qualifizierung der mangelfreien Lieferung zu einer Hauptleistungspflicht in I 2 (bei Kauf von Miteigentumsanteil an Grundstück ein insg mangelfreies Grundstück; BGH NJW 20, 2104 [BGH 14.02.2020 - V ZR 11/18]) hat den Kaufvertrag als ein Grundanliegen der Schuldrechtsreform dem Werkvertrag angenähert (s BTDrs 14/6040, 87 f, 267 f; 14/7052, 176; Haas/Medicus/Rolland/...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Normalbeschaffenheit.

Rn 46e Der geforderte Abgleich der Kaufsache mit der Üblichkeit gibt III 1 Nr 2 die praktisch wichtige und unentbehrliche Funktion, eine Normalbeschaffenheit der Kaufsache zu gewährleisten (grundl Grigoleit/Herresthal JZ 03, 118, 123; 233, 235). Soweit nicht Abweichendes vereinbart (III 1 Hs 1) ist, sorgt III 1 Nr 2 dafür, dass die Sache die Normalbeschaffenheit nicht unters...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Fälligkeit.

Rn 3 Dem Schutz vor Umgehungen dient die Fälligkeitsregelung für die Verpflichtung der Partei, die nicht Maklerkunde ist. Der Anspruch aus einer Vereinbarung (s Rn 2) wird erst fällig, wenn der ursprüngliche Vertragspartner des Maklers die Erfüllung seiner Provisionsverpflichtung bzw die Zahlung seines Anteils nachgewiesen hat. Auf diesem Wege soll vermieden werden, dass die...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Einführung und Abgrenzung.

Rn 49 Soweit Vertragsschlüsse iRv Online-Auktionen auf einer Internetplattform wie bspw eBay über sog Sofort- oder Direktkaufmodelle stattfinden (hier findet keine Auktion statt, sondern die Ware wird zu einem Festpreis angeboten), können sie aus der folgenden Erörterung ausscheiden. Sie werfen hinsichtlich des Vertragsschlusses keine Sonderprobleme auf (AG Moers NJW 04, 133...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Wert.

Rn 14 Der Wert ohne Mangel ist der Verkehrswert, den die Kaufsache mit der geschuldeten Beschaffenheit gehabt hätte. Der wirkliche Wert ist der Verkehrswert der mangelhaften Kaufsache. Der Abzug für den Mangel ist dabei nur ausnahmsweise mit der Höhe der Nacherfüllungskosten identisch (BTDrs 14/6040, 235; AG Halle v 6.10.11 – 93 C 4299/10, juris Rz 13; Staud/Matusche-Beckman...mehr