Fachbeiträge & Kommentare zu Einkauf

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Rechtsstellung des Verkäufers.

Rn 20 Bei wirksamer Vereinbarung eines einfachen EV ist der Verkäufer verpflichtet, die verkaufte Sache zu übergeben und unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Kaufpreiszahlung zu übereignen. Damit tritt zugleich eine Bindung der Parteien an die dingliche Einigung ein. Eventuelle Gewährleistungspflichten treffen den Vorbehaltsverkäufer wegen Sach- und Rechtsmän...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / ee) Gesamtabwägung der Kindeswohlkriterien.

Rn 54 Eine Rangordnung der Kindeswohlkriterien besteht nicht. Alle Kriterien stehen über den Begriff des Kindeswohls in innerer Beziehung zueinander und können sich gegenseitig verstärken oder aufheben (BGH FamRZ 85, 169; 10, 1060, 1061; Brandbg FamRZ 15, 1304; vgl auch Saarbr FamRZ 11, 1153; München FamRZ 12, 1062, 1064). Wenn man den Kontinuitätsgrundsatz als Unterfall des...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Montageanleitung; Installationsanleitung.

Rn 42 Entspr gilt für den Begriff der Anleitungen. Die Formulierung spricht beispielhaft (›einschließlich‹) von Montage- und Installationsanleitungen, auch andere Anleitungen, insb Bedienungsanleitungen, sind aber umfasst (Schulze/Saenger Rz 21). Anleitung meint jede Form von Darstellung, textliche Erläuterung, Schnittbogen, technische Pläne, EDV-mäßige Instruktion, die das ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. § 442 (Abs 3 S 2 Alt 1).

Rn 4a Art 7 V WKRL kennt (iGgs zu Art 2 III VerbrGKRL) keinen Ausschluss der Mängelrechte bei Kenntnis des Käufers vom Mangel bei Vertragsschluss, wie § 442 statuiert, sondern verneint lediglich das Vorliegen eines Mangels, soweit der Käufer der negativen Abweichung der Beschaffenheit der Kaufsache ausdr und gesondert zugestimmt hat (Lorenz NJW 21, 2065, 2069; vgl § 476 Rn 8...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Dritte.

Rn 16 Auf Seiten des Verkäufers können Dritte als Geheißpersonen die Übergabe vornehmen mit der seltenen Ausn einer höchstpersönlichen Leistungspflicht. Auf Seiten des Käufers muss die Übergabe an ihn selbst oder seinen Besitzdiener (§ 855) stattfinden (AG Miesbach NJW-RR 05, 422, 423: Übergabe an Nachbarn reicht nicht). Übergabe an einen Dritten reicht nur bei entspr Verein...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Bedeutung.

Rn 1 Die Norm betrifft den bei Grundstückskaufverträgen häufigen Fall, dass der Käufer die hypothekarisch gesicherte Schuld des Verkäufers – idR in Anrechnung auf den Kaufpreis – übernimmt. Sie erleichtert u vereinfacht die nach § 415 notwendige Genehmigung u trägt dabei dem Umstand Rechnung, dass der Gläubiger normalerweise nichts gg die Schuldübernahme einzuwenden hat, da ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Mangelhafte Montageanleitung.

Rn 65 Für die Frage, wann eine Montageanleitung mangelhaft ist, gilt das bisherige Verständnis fort. Dies ist bei technischen Fehlern, zB Verwechslung der elektrischen Pole, ebenso wie bei Unvollständigkeit oder fehlender Verständlichkeit für den erwarteten Käuferkreis, zB wegen Fremdsprachlichkeit (Hamm BauR 06, 1149, 1150) der Fall. Abzustellen ist auf den Durchschnittskäu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Ohne vertragliche Regelung.

Rn 8 Zu unterscheiden sind der Verstoß gegen eine Verpflichtung zur unbedingten Übereignung und das Fehlen einer Regelung. Rn 9 (1) Ein Vorbehalt des Eigentums durch den Verkäufer entgegen einer Verpflichtung zur unbedingten Übereignung wird sachenrechtlich wirksam, wenn er spätestens bei Übergabe ausreichend deutlich erklärt wird (BGHZ 64, 395, 397 mwN; BGH NJW 79, 213, 214;...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Bedeutung, Begriff.

Rn 1 Tauschgeschäfte haben in den letzten Jahren im internationalen Handel erheblich zugenommen (Bartergeschäfte, s Rn 3). Die Leistungsbeziehung beim Tausch liegt im Umsatz von Ware gegen Ware. Die parallele Vereinbarung von Geldbeträgen steht nicht entgegen, wenn sie den Transaktionswert festlegt (abw wohl LG Köln BeckRS 14, 09469). Dasselbe gilt für Zuzahlungen zum Ausgle...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Beweislast.

Rn 48 Der Verkäufer ist für den Abschluss des Kaufvertrags sowie alle Regelungen darin beweispflichtig, auf die er sich beruft, also insb für die Höhe des Kaufpreises (BGH NJW 83, 2944; kein Anscheinsbeweis bzgl. Vertragspartner bei eBay-Kontonutzung, BGH NJW 11, 2421 ff [BGH 11.05.2011 - VIII ZR 289/09]; Bremen NJW-RR 12, 1519, 1520 [OLG Bremen 21.06.2012 - 3 U 1/12]; ausf ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Nicht- oder Schlechtleistung.

Rn 12 Weitere Voraussetzung nach I ist, dass der Schuldner eine Leistung ›nicht oder nicht vertragsgemäß‹ erbringt. Das bezieht sich nur auf Leistungspflichten iSv § 241 I. Dagegen ist die Verletzung von Schutzpflichten (§ 241 II) in § 324 abw geregelt. Zur früher bei § 326 aF getroffenen Unterscheidung von Haupt- und Nebenpflichten vgl Rn 2 f. Daraus folgt, dass die verletz...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VII. Maklercourtage und Vorkaufsrecht.

Rn 14 Der vorkaufsberechtigte Mieter hat idR nicht nur den reinen Kaufpreis zu zahlen, sondern alle Leistungen zu erbringen, die dem Erstkäufer nach dem notariellen Kaufvertrag oblegen hätten (BGH MDR 96, 250 [BGH 14.12.1995 - III ZR 34/95]; aA Celle NJW-RR 96, 629). Ist im Wege des Vertrages zugunsten Dritter im Kaufvertrag vereinbart, dass der Käufer sich ggü dem Veräußere...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Absolute Unverhältnismäßigkeit.

Rn 31 Der bisher für Verbrauchsgüterkäufe geltende § 475 IV (dort Rn 11) wurde mit Geltung zum 1.1.22 ersatzlos gestrichen (BTDrs 19/27424, 29). Folglich steht dem unternehmerischen Verkäufer auch im Verhältnis zum Verbraucher durch die Umsetzung der WKRL ein Totalverweigerungsrecht zu (Kirchhefer-Lauber JuS 21, 921). Somit gilt das VerweigerungsR der absoluten Unverhältnism...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Die Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten (allg)

Rn. 869 Stand: EL 76 – ET: 11/2007 Die sog Verbindlichkeitsrückstellung setzt zu ihrer Bildung – Bilanzierungspflicht nach Handels- und Steuerrecht (s Rn 863) – folgende Sachverhaltsmerkmale voraus (st Rspr des BFH, zB BFH BStBl II 2006, 647), dh mit überwiegender Wahrscheinlichkeit:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Einzelne Vermögensgegenstände.

Rn 30 Bei der Veräußerung des Unternehmens stellt sich die Frage, ob und wie sich Rechts- oder Sachmängel einzelner Vermögensgegenstände auswirken: Beim Asset Deal geht es darum, ob sie für sich betrachtet Mängelansprüche auslösen oder nur, wenn sie den Wert des Unternehmens als solchen beeinträchtigen. Beim Share Deal eröffnet dessen Gleichstellung mit einem Asset Deal erst...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Zweck.

Rn 2 Die Norm beinhaltet zusammen mit § 475c Sonderbestimmungen zum Sachmangel von Waren mit digitalen Inhalten iSd § 327a III 1 und ergänzt damit § 434 im Hinblick auf die Besonderheiten aus der Verbindung des Gegenstands mit digitalen Elementen. Somit sind beim Kauf von Waren mit digitalen Elementen sowohl § 434 als auch § 475b (u ggf § 475c, s dort) anwendbar. Eigenständi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Mängelrechte (Nr 2).

Rn 6 Die Rechte des Verbrauchers bei Mängeln des verbundenen bzw enthaltenen digitalen Produkts richten sich nach § 327d ff, zB bei mangelhafter Smartphone-App oder Cloud-Anbindung. Bei einem Kauf von Waren, die nicht notwendige digitale Produkte enthalten oder mit ihnen verbunden sind, kann das kaufrechtliche Gewährleistungsrecht bei Mängeln an der Sache selbst oder die §§ ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Sachenrechtliche Vereinbarung.

Rn 6 Gem I Hs 1 wird der EV sachenrechtlich begründet, indem der Verkäufer sich bei Erfüllung des Kaufvertrags durch Übereignung das Eigentum vorbehält und der Käufer die Kaufsache annimmt. Nach der Auslegungsregel von I Hs 2 (HP/Faust Rz 11) liegt dann ›im Zweifel‹ eine Übereignung unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Zur Abgrenz...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Rechte im Grundbuch (Abs 2).

Rn 12 Der Anwendungsbereich umfasst Kaufverträge über Grundstücke und bewegliche Sachen, auf die sich Grundbucheintragung zB gem § 1120 erstreckt (HP/Faust Rz 30; zur aF RG 57, 1, 4; BGH WM 61, 482, 484). Geregelt sind alle in Abt II u III des Grundbuchs eingetragenen Rechte einschl Vormerkungen (BTDrs 14/6040, 237; HP/Faust aaO). Eintragung muss aber für Recht konstitutiv u...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Schadensersatz statt der Leistung: Mangelbedingter Minderwert und ähnliche Schäden.

Rn 34 Ein Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung für diese von der Nacherfüllung abhängigen Schäden (s Rn 31) besteht aufgrund eines behebbaren Mangels ausschl unter den Voraussetzungen der §§ 440, 281 I 1, dass die Nachbesserung fehlgeschlagen ist oder der Verkäufer ausnahmsweise kein Recht zur zweiten Andienung hat (BGH NJW 14, 2184 Rz 23; vgl HP/Faust Rz 108; MüKo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Wirkungen.

Rn 3 Durch die Erklärung, das Vorkaufsrecht auszuüben, kommt ein Kaufvertrag zwischen Käufer und Vorkaufsberechtigtem zu den Bedingungen des Ausgangsvertrages zustande (§ 464 Rn 5, § 2034 Rn 17). Mehrere Miterben erwerben den Anteil als Gesamthänder, der sich entspr des Verhältnisses ihrer Nachlassanteile nach Anwachsungs- bzw Erhöhungsgrundsätzen teilt (BayObLGE 1980, 328)....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / K. Ansprüche/Forderungen des Vermieters.

Rn 15 Bereits fällige vor Eigentumsumschreibung begründete Ansprüche verbleiben beim bisherigen Vermieter und müssen ggf im notariellen Kaufvertrag durch Abtretung rechtsgeschäftlich auf den Erwerber übertragen werden. Hatte der ursprüngliche Vermieter den Vertrag wirksam mit einer Kündigungsfrist gekündigt, die bei Eigentumsübergang noch nicht abgelaufen war, so entsteht de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Wirkungen der Schuldrechtsmodernisierung.

Rn 2 Durch das SchRModG ist dem Gläubiger die Lösung vom Vertrag teils erheblich erleichtert worden. Außerdem hat die Neufassung der §§ 323 ff sich überwiegend auf den Rücktritt konzentriert und die Regelung von Schadensersatzansprüchen den §§ 280 ff überlassen. In Bezug auf den Rücktritt bestehen die wichtigsten Änderungen in Folgendem: Rn 3 (1.) Nach § 323 setzt das Rücktri...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Die in § 437 Nr. 1 und 3 bezeichneten Ansprüche verjährenmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1238 BGB – Verkaufsbedingungen.

Gesetzestext (1) Das Pfand darf nur mit der Bestimmung verkauft werden, dass der Käufer den Kaufpreis sofort bar zu entrichten hat und seiner Rechte verlustig sein soll, wenn dies nicht geschieht. (2) 1Erfolgt der Verkauf ohne diese Bestimmung, so ist der Kaufpreis als von dem Pfandgläubiger empfangen anzusehen; die Rechte des Pfandgläubigers gegen den Ersteher bleiben unber...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Unbehebbare Mängel.

Rn 6 Ab Gefahrübergang unterliegen unbehebbare Mängel, die schon bei Vertragsschluss bestanden, § 437 und nicht mehr unmittelbar dem Recht der Unmöglichkeit, insb § 311a II (KG NJW-RR 12, 506, 507 [KG Berlin 27.10.2011 - 23 U 15/11]; Erman/Grunewald vor § 437 Rz 9; Lorenz NJW 13, 1341, 1344: § 266 gilt nicht; schon vor Gefahrübergang Hofmann/Pammler ZGS 04, 91, 95; aA Grüneb...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Gewerbsmäßigkeit

Rz. 1194 [Autor/Stand] Nach der herkömmlichen Interpretation handelt gewerbsmäßig, wer die Tat mit der Absicht begeht, sich durch wiederholte deliktstypische Handlungen eine fortlaufende Einnahmequelle von einiger Dauer und einigem Umfang zu verschaffen[2]. Das Merkmal "Gewerbsmäßigkeit" ist also wesentlich geprägt durch ein subjektives Element, so dass bereits mit der erste...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Sachmängel.

Rn 3 Die Geltung beginnt zeitlich mit Gefahrübergang (MüKo/Westermann Rz 6; Haas/Medicus/Rolland/Schäfer/Wendtland/Haas Kap 5 Rz 145; aA § 363 gilt: BGH NJW 06, 434 [BGH 23.11.2005 - VIII ZR 43/05] Rz 20, ohne Meinungsstreit zu erwähnen; HP/Faust Rz 6 mwN; aA grds ab Vertragsschluss Bachmann AcP 211, 395, 410, 422; aA Wahlrecht des Käufers in Fällen qualitativer Unmöglichkei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Ort.

Rn 4 Welcher Versammlungsort (geografische Gemeinde) und welche Versammlungsstätte (Saal, Raum, etc) vom Einzuladenden zu wählen sind, können die WEigtümer bestimmen. Fehlt es daran, hat der Ladende Ermessen (zum Verw § 26 Rn 9; LG Dortmund ZWE 19, 228 Rz 5; AG Dortmund ZMR 21, 67). Die Ermessensausübung muss beachten, dass der Versammlungsort so beschaffen sein muss, dass e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Subjektiv fremdes Geschäft.

Rn 13 Dem subjektiv fremden Geschäft ist die Zugehörigkeit zu einem fremden Rechts- oder Interessenkreis nicht anzusehen (zB Kauf einer Sache). Es handelt sich um ein neutrales Geschäft, das seinen Fremdbezug allein durch den Willen zur Fremdgeschäftsführung erlangt. Ein entspr Wille muss tatsächlich vorliegen sowie äußerlich erkennbar sein (BGHZ 114, 258; 138, 281; 155, 342...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Unzumutbare Beeinträchtigungen.

Rn 35 Ausgleichspflichtig ist nur eine über das zumutbare Maß hinausgehende Beeinträchtigung. Ob diese Voraussetzung vorliegt, bestimmt sich nicht nach der konkreten Grundstücksnutzung. Vielmehr ist auf einen verständigen durchschnittlichen Benutzer dieses Grundstücks in seiner konkreten Beschaffenheit, Ausgestaltung und Zweckbestimmung abzustellen. Damit gilt hier derselbe ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Nebenpflicht.

Rn 40 Die Abnahme ist idR nur als Nebenpflicht geschuldet, da sie keine Gegenleistung des Käufers für die Lieferung der Kaufsache ist (RG 53, 161, 163 ff; BGH NJW 72, 99; Nürnbg NJW-RR 17, 1263 [OLG Nürnberg 26.07.2017 - 2 U 17/17] Rz 15). Sie wird aber zur Hauptleistung aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung (BGH DB 75, 1406, 1407) oder der Gesamtheit der vertraglichen Regelu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Fallgruppen.

Rn 8 Von Bedeutung sind zum einen diejenigen Fälle, in denen die Leistung nach den Naturgesetzen oder nach dem Stand von Wissenschaft und Technik nicht erbracht werden kann (naturgesetzliche oder physische Unmöglichkeit). Paradigmatisch dafür steht der Untergang des Vertragsgegenstands, etwa der Kauf- oder Mietsache (BGHZ 2, 268, 270 [Kaufsache]; Karlsr NJW-RR 95, 849 [Miets...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Stückkauf.

Rn 27 Ersatzlieferung ist grds möglich (BGHZ 168, 64 Rz 18–22; Braunschw NJW 03, 1053 f; LG Ellwangen NJW 03, 517; LG Münster DAR 04, 226, 227; MüKo/Westermann Rz 15; Canaris JZ 03, 831 ff; Skamel 15–42: vereinbarte Individualisierung entscheidet; aA HP/Faust Rz 56; Dieckmann ZGS 09, 9 ff). Dafür sprechen neben dem Wortlaut von I, der keine ansonsten nahe liegende Beschränku...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Wirksamer Kaufvertrag.

Rn 6 Generelle Voraussetzung ist die Wirksamkeit des Kaufvertrags (Grüneberg/Weidenkaff Rz 9; zur aF BGHZ 138, 195, 206). Daraus folgt: Rn 7 (1) Bei Übergabe vor Eintritt einer aufschiebenden Bedingung ist zu unterstellen, dass im Falle des späteren Eintritts die Wirkungen rückbezogen auf die Übergabe vereinbart sind (§ 159), § 446 also gilt. Fällt die Bedingung endgültig aus...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Fristsetzungserfordernis.

Rn 5 Will der Gläubiger wegen Verletzung der Pflicht hinsichtlich einer Leistung seinen Schaden, dh sein Erfüllungsinteresse, geltend machen, dann muss er nach § 281 I 1 zunächst erfolglos eine angemessene (Nach-)Frist gesetzt haben (generell zum Nachfristmodell Wolf/Lange FS Kilian, 801–815 sowie Dubovitskaya JZ 12, 328 ff). Die Fristsetzung soll dem Schuldner vor Augen füh...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Beweislast.

Rn 14 Entspr § 434 Rn 91 trägt der Käufer nach Annahme der nachgebesserten Kaufsache die Beweislast dafür, dass der Mangel fortbesteht und mithin die Nachbesserung fehlgeschlagen ist (BGH NJW 09, 1341 [BGH 11.02.2009 - VIII ZR 274/07] Rz 15, NJW 11, 1664 [BGH 09.03.2011 - VIII ZR 266/09], Rz 13: Beweis der Identität der Mangelursache bei Fortbestand des Mangelsymptoms nicht ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Berechnung der Minderungshöhe, II.

Rn 4 Durch die Minderung ist der Preis in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zum Zeitpunkt der Bereitstellung der Wert des digitalen Produkts in mangelfreiem Zustand zum wirklichen Wert gestanden haben würde. Maßgeblich ist mithin die objektive Wertminderung; die Minderung dient insoweit der Aufrechterhaltung des vertraglichen Äquivalenzverhältnisses von Leistung und G...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Für den Kauf einer Ware mit digitalen Elementen (§ 327a Absatz 3 Satz 1), bei dem sich der Unternehmer verpflichtet, dass er oder ein Dritter die digitalen Elemente bereitstellt, gelten ergänzend die Regelungen dieser Vorschrift. 2Hinsichtlich der Frage, ob die Verpflichtung des Unternehmers die Bereitstellung der digitalen Inhalte oder digitalen Dienstleistungen umfas...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Arglist des Verkäufers (Abs 3).

Rn 22 Verschweigt der Verkäufer den Mangel arglistig, ordnet III 1 im Verhältnis zu I Nr 2 u 3 die Geltung der Regelverjährung gem §§ 195 ff an, und zwar für Länge wie Beginn (s Zitat von II in III 1 und BTDrs 14/6040, 230; 14/6857, 25 f, 59; 14/7052, 196; Naumbg NJW 14, 1113 [OLG Naumburg 24.10.2013 - 1 U 44/13]; LG Aachen BeckRS 10, 16836). Die Arglist nimmt der Privilegie...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Das Gebrauchsrecht des Schuldners.

Rn 29 Für das Recht des Schuldners, den empfangenen Gegenstand zu gebrauchen und damit möglicherweise zu verschlechtern oder zu gefährden, ist zwischen dem vertraglichen und dem gesetzlichen Rücktrittsrecht zu unterscheiden. Rn 30 Beim vertraglichen Rücktrittsrecht muss sich durch Auslegung des die Überlassung regelnden Vertrages ergeben, was der Schuldner tun darf. Insb kann...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Begriff.

Rn 38 Bei beweglichen Sachen unter Einschluss von Tieren meint Abnahme die Übernahme des Besitzes durch den Käufer, also den Akt, durch den der Verkäufer die Verpflichtung zur Übergabe erfüllt (I 1 Alt 1) und zugleich von der Kaufsache entlastet wird (RG 53, 161, 162; BGH NJW 72, 99 [BGH 30.09.1971 - VII ZR 20/70] mwN; Staud/Beckmann Rz 215). Bei Grundstücken schließt sie ei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Erwerbsverbot.

Rn 12 Ist ein Kaufvertrag nach § 311b formnichtig, kann der Verkäufer eine bereits erfolgte Auflassung kondizieren. Der Kondiktionsanspruch erlischt jedoch mit Eintragung des Käufers im Grundbuch, weil damit nach § 311b I 2 der Kaufvertrag geheilt wird. Um dies zu verhindern, kann der Verkäufer durch eV ein Erwerbsverbot analog § 938 II ZPO gegen den Käufer erwirken (krit Mü...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / XI. Nr 9.

Rn 19 Die Bereichsausnahme setzt Art 3 III lit l VRRL um. Bei Automatenverträgen wären wegen der sofortigen Vertragsabwicklung die Informationspflichten nach §§ 312d, 312e oder das Widerrufsrecht nach § 312g I nicht sinnvoll durchzuführen. Der Ausschluss soll aber nicht greifen, wenn der Vertrag eine spätere Nutzung der technischen Einrichtung betrifft (zB ›Kauf‹ von Telefon...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Unklarheiten hinsichtlich der Vergütung.

Rn 20 Bezieht sich die Uneinigkeit nur auf die Höhe der Vergütung, finden die allg Regeln (insb §§ 154, 155), ergänzt durch § 653, Anwendung. Der Vertragsschluss an sich setzt das eindeutige Verlangen des Maklers voraus, von seinem Vertragspartner für seine Tätigkeit (Nachweis oder Vermittlung) bei Erfolgseintritt eine Vergütung zu erhalten (BGH NJW 00, 282 [BGH 04.11.1999 -...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Zeitpunkt.

Rn 6 Der bautechnische Beginn, dh der ›erste Spatenstich‹ bildet die entscheidende Zäsur (HP/Faust Rz 6). Bloße Planungsarbeiten reichen nicht. ›Vertragsschluss‹ meint bei Fehlen einer abw Regelung die Wirksamkeit des Vertrags, also bei Genehmigung oder aufschiebender Bedingung deren Erteilung bzw Eintritt (teilw aA HP/Faust Rz 6 iVm § 442 Rz 9; Staud/Matusche-Beckmann Rz 9:...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Grundsätze.

Rn 12 Hinter der Einheitlichkeit verbirgt sich eine die Auslegung leitende Gliederung des Kaufrechts nach Inhalt und Adressaten. (1) Das Recht des Verbrauchsgüterkaufs besteht nicht nur aus den §§ 474–479 als unmittelbarem Verbrauchsgüterkaufrecht inkl der Normen über den Kauf von Waren mit digitalen Elementen. (2) Zu ihm gehören auch die dort einer bes Regelung unterworfene...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Begriff.

Rn 15 Als Folge des weiten Geltungsbereichs von § 453 (Rn 1) sind sonstige Gegenstände alle Kaufgegenstände, die keine Sachen oder Rechte sind. Sie bestehen aus zwei Gruppen: Unkörperliche, funktional vielfach Sachen ähnliche Vermögenswerte, zB Strom, Know-how, sowie alle Formen von Sachgesamtheiten, va Unternehmen (BTDrs 14/6040, 242), aber auch sonst funktional zusammengeh...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Ausn: Öffentlich zugängliche Versteigerung gebrauchter Sachen; Rückausnahme: Information des Verbrauchers (Abs 2 S 2).

Rn 11 Zur öffentlich zugänglichen Versteigerung s die Legaldefinition in § 312g II 1 Nr 10 (Erman/Grunewald Rz 7). Abw zu § 445 spielt es keine Rolle, ob Ware als Pfand versteigert wird; umfasst sind auch Versteigerungen über Online-Plattformen, wenn eine Möglichkeit zur persönlichen Anwesenheit von Verbrauchern sichergestellt ist (BTDrs 19/27424, 28). Zur Gebrauchtheit s § ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Inhalt.

Rn 23 Als Gestaltungsrechte verjähren Rücktritt und Minderung (§ 437 Nr 2) nur aufgrund besonderer Regelung (s BTDrs 14/6040, 226). Dazu ordnen § 218 I, deklaratorisch zitiert in IV 1, und V Alt 1 mit konstitutivem Verweis auf § 218 an, dass eine Erklärung des Rücktritts oder der Minderung unwirksam wird, wenn sich der Verkäufer zum Zeitpunkt der Erklärung zurecht auf die Ve...mehr