Fachbeiträge & Kommentare zu Einkauf

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2 Fiktiver Formwechsel (§ 1a Abs 2 S 1 KStG)

Tz. 59 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Nach § 1a Abs 2 S 1 KStG gilt der Übergang zur KSt-Besteuerung als Formwechsel iSd § 1 Abs 3 Nr 3 des UmwStG. Dh das Ges fingiert den Formwechsel einer Pers-Ges in eine Kap-Ges. Für stliche Zwecke wird somit von einem (fiktiven) Anschaffungs- und Veräußerungsvorgang ausgegangen (s Rn 00.02 des UmwSt-Erl 2011), der zur Aufdeckung von stillen ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1 Regelungsinhalt

Tz. 1 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 § 13 UmwStG, der zusammen mit den §§ 11 und 12 UmwStG ein geschlossenes System für die stliche Behandlung der Verschmelzung bei den daran beteiligten Stpfl darstellt(§ 11 UmwStG: Übertragerin; § 12 UmwStG: Übernehmerin; § 13 UmwStG: AE der Übertragerin), regelt die Rechtsfolgen, die der verschmelzungsbedingte Vermögensübergang zwischen Kö auf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.6 Tatsächliche Verwendung der Zuwendung für steuerbegünstigte Zwecke

Tz. 150 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Eine Zuwendung muss, um nach § 9 Abs 1 Nr 2 KStG abzb zu sein, tats für die begünstigten Zwecke verwendet werden (s H 10b.1 "Zuwendungsbestätigung" EStH 2020). Eine tats Verwendung der Spende für st-begünstigte Zwecke erfordert jedoch nicht, dass genau der zugewendete Einzel-Geldschein oder die Einzel-Bankgutschrift für diese Zwecke verausg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.1 Maßgeblichkeit der Art der Einbringung

Tz. 157 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Der Begriff des "Einbringens" wird in der Legaldefinition des Sacheinlagetatbestands in § 20 Abs 1 UmwStG verwendet, aber nicht erläutert. Aus der sachlichen Anwendungsvorschrift des § 1 Abs 3 UmwStG iVm § 20 Abs 1 UmwStG ergeben sich jedoch abschließend diejenigen Einbringungs-Sachverhalte, die zur Anwendung des § 20 UmwStG führen (s Tz 15...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Geschützte Informationen

a) "Tatsachen" und "Beweismittel" Rz. 187 [Autor/Stand] Schutzobjekt im Sinne dieser Vorschrift sind Tatsachen und Beweismittel, die der Stpfl. der FinB vor Einleitung oder in Unkenntnis der Einleitung des Strafverfahrens in Erfüllung steuerrechtlicher Pflichten offenbart hat, soweit sie der StA oder dem Gericht in einem Strafverfahren aus den Steuerakten bekannt werden. Rz. ...mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 4 Auflösung der Zugewinngemeinschaft durch Tod

Rz. 247 Auch wenn die Realität jeder dritten Ehe anders aussieht, wird die Ehe auf Lebenszeit geschlossen (§ 1353 Abs. 1 Satz 1 BGB). Dementsprechend wird der Güterstand im Normalfall durch den Tod eines Ehegatten beendet. Wie der Ausgleich des Zugewinns bei Beendigung der Zugewinngemeinschaft durch Tod funktioniert, ist in § 1371 BGB geregelt. § 1371 BGB schafft eine Verbin...mehr

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Die Testamentsvollstreckung / 9.1.6 Auseinandersetzung

Rz. 56 Regelmäßig obliegt dem Testamentsvollstrecker die Pflicht, den Nachlass unter den verschiedenen Erben gemäß §§ 2042 bis 2056 und 2057a BGB aufzuteilen. Dabei hat er an erster Stelle den Willen des Erblassers zu berücksichtigen, sodass beispielsweise seine Aufgabe auch darin bestehen kann, Auflagen und Vermächtnisse zu vollziehen, Teilungsanordnungen auszuführen und Na...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.1 Allgemeines

Tz. 101 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Der Wechsel von dem bei der Besteuerung von MU-Schaften geltenden Transparenzprinzip zu dem bei der Besteuerung von Kap-Ges und ihrer AE geltenden Trennungsprinzip (s Tz 2) hat zur Folge, dass gesellschaftsrechtlich veranlasste Vermögensminderungen nicht mehr Entnahmen, sondern GA und fremdübliche Leistungen auf schuldrechtlicher Grundlage ni...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Umfang der Sperrwirkung

Rz. 93 [Autor/Stand] Häufig besteht zwischen einer Steuerhinterziehung und anderen Tatbeständen Idealkonkurrenz (§ 52 StGB) oder es liegt eine Tat i.S.d. § 264 StPO vor. In diesem Zusammenhang ist streitig, ob die Aussetzung des Verfahrens nach § 396 AO bewirkt, dass nur die Verjährung der Steuerhinterziehung ruht und die Verjährung der anderen Delikte ungehemmt weiterläuft[...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Allgemeines

Rz. 185 [Autor/Stand] § 393 Abs. 2 StPO ist eine strafprozessuale Norm, im Gegensatz zu §§ 393 Abs. 1 Satz 2–4 und Abs. 3 AO, die systematisch dem Steuerverfahrensrecht zuzuordnen sind[2]. Sie ist allgemeiner Natur, da sie nicht wie der Dritte Abschnitt des Achten Teils der AO, das "Strafverfahren wegen Steuerstraftaten" i.S.d. § 385 Abs. 1 AO betrifft, sondern die Verfolgun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.2 Aufwärtsverschmelzung: Keine Hinzurechnung bei der Übernehmerin, soweit sie an der Überträgerin beteiligt ist (§ 29 Abs 2 S 2 KStG)

Tz. 23 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Nach § 29 Abs 2 S 2 KStG unterbleibt in dem Fall der Aufwärtsverschmelzung (upstream-merger) bei der übernehmenden Kö in dem Verhältnis des Anteils der Übernehmerin an dem übertragenden Rechtsträger die Hinzurechnung des Bestands des stlichen Einlagekontos nach S 1. Dies ist sachgerecht, weil durch die Hochverschmelzung der TG auf ihre MG im...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.3 Einbringung als schenkungsteuerpflichtiger Zuwendungstatbestand

Tz. Rz 49c Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Die Einbringung von BV iSd §§ 20 Abs 1, 25 S 1 UmwStG oder der Anteilstausch iSd § 21 Abs 1 UmwStG erfolgt im Wege eines vollentgeltlichen tauschähnlichen Geschäfts (s Tz 52, 55), so dass in Bezug auf Einbringender und Übernehmerin sich eine SchenkSt-Problematik nicht stellt. Wird iRe Sacheinlage gem § 20 Abs 1 UmwStG BV in eine Kap-Ges ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.7.7 Sonstige Wirtschaftsgüter

Tz. 63 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Zu den wes Betriebsgrundlagen eines Unternehmens gehören auch alle Rechte, Chancen und andere immateriellen Werte des Betriebs (auch, wenn diese nicht bilanzierungsfähig sind, s Tz 49), die für die Führung des Betriebs aus Sicht des Einbringenden notwendig und unverzichtbar sind (krit: s Schmitt, in S/H, 9. Aufl, § 20 UmwStG Rn 25): zB Recht...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.8.1 Zwingende Übertragung sämtlicher betriebsnotwendiger Wirtschaftsgüter

Tz. 64 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Wird nur eine der funktional wes Betriebsgrundlagen (s Tz 43) des (Sonder-)BV eines Betriebs von der Einbringung ausgeschlossen, liegt keine Betriebseinbringung iSd § 20 Abs 1 UmwStG vor (dh "zeitgleiche Ausgliederung"; zur "vorherigen Ausgliederung" s Tz 65). Eine Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG scheidet danach aus, wenn zum Zeitpunkt der...mehr

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ZErb 03/2024, Ausgewählte A... / c. Steuerbarer Tatbestand i.S.d. ErbStG

Für § 3 Nr. 2 GrEStG muss zudem ein grundsätzlich nach dem ErbStG steuerbarer Tatbestand vorliegen, nicht etwa eine aus zivilrechtlichen Gründen (z.B. Rückforderungsrecht und deshalb erzwungene Herausgabe!) von vornherein nicht schenkungsteuerbare Übertragung. Als Paradebeispiel für eine Steuerbarkeit soll der Fall gelten, dass ein Vater die Schenkung von Gesellschaftsbeteili...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1.1 Betriebswirtschaftlich begründete Strukturänderungen

Tz. 43 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Es gibt keine abgeschlossene Aufzählung der vom Sechsten Teil und Achten Teil des UmwStG begünstigten Vorgänge (Einbringungsvorschriften). Alle Sachverhalte, die die pers und sachlichen Voraussetzungen der Sacheinlage (s §§ 1 Abs 3 und 4 iVm 20 Abs 1, 21 Abs 1, 25 UmwStG) erfüllen, werden erfasst. Auf Grund der Tatsache, dass neben den umfan...mehr

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FF 03/2024, Auswirkungen vo... / 4. Berechnungsbeispiel

Unter Zurückstellung der oben aufgeführten Bedenken soll anhand des folgenden Beispiels dargestellt werden, wie eine Zugewinnausgleichsberechnung unter Berücksichtigung von Zuwendung und Rückforderungsansprüchen aussieht: Die Eheleute erhalten – jeweils hälftig – von den Eltern des Ehemannes im August 2012 einen Betrag von 100.000,00 EUR geschenkt als Beitrag zum Erwerb des g...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Buchwertansatz (Untergrenze der Bewertung)

Tz. 194 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Bw iSd § 20 Abs 2 S 2 UmwStG ist nach der Legaldefinition des § 1 Abs 5 Nr 4 UmwStG (die für das gesamte UmwStG gilt) der nach den stlichen Gewinnermittlungsvorschriften für das eingebrachte BV in einer für den stlichen Übertragungsstichtag aufzustellenden St-Bil anzusetzende Wert. Damit sind insbes die Bewertungsvorschriften des § 6 EStG, d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4 Zwischenwertansatz (teilweise Aufdeckung stiller Reserven)

Tz. 205 Stand: EL 83 – ET: 04/2015 Der Zwischenwertansatz weicht von der Regelbewertung des § 20 Abs 2 S 1 UmwStG ab und ist daher nur bei einem (wirksamen) Antrag auf Minderbewertung zulässig (s § 20 Abs 2 S 2 UmwStG). Bei einem Zwischenwertansatz werden die vorhandenen stillen Reserven des eingebrachten Vermögens nämlich tw aufgedeckt. Diese Bewertung liegt innerhalb einer ...mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 3.2.2.3 Durch Schenkung oder als Ausstattung erworben

Rz. 78 Der Begriff der Schenkung i. S. v. § 1374 Abs. 2 BGB entspricht dem des § 516 Abs. 1 BGB. Erforderlich ist, dass sämtliche Voraussetzungen einer Schenkung gemäß § 516 Abs. 1 BGB vorliegen. Danach muss zwischen den Parteien gemäß den allgemeinen Regeln ein Vertrag darüber zustande kommen, dass die Zuwendung des Zuwendenden an den Zuwendungsempfänger unentgeltlich erfol...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.4 Einbringung durch Einzelrechtsnachfolge/Anwachsung nach dem 31.12.2009 – Steuervergünstigung nach § 6a GrEStG ab 07.06.2013

Tz. 51e Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Die Grundstücksübertragung iRe Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG durch Einzelrechtsnachfolge wird nicht durch § 6a GrEStG begünstigt. Durch die Einzelübertragung wird idR der nicht von § 6a GrEStG erfasste Erwerbstatbestand des § 1 Abs 1 Nr 1 GrEStG (s Tz 51f) erfüllt (da hr-lich Gegenstände einer von § 6a GrEStG erfassten Ausgliederung auc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.2.1 Werteverknüpfung mit dem Ansatz für das eingebrachte Betriebsvermögen (§ 20 Abs 3 S 1 UmwStG)

Tz. 294 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Der Wert, mit dem die übernehmende Gesellschaft das eingebrachte Vermögen ansetzt (s § 20 Abs 2 UmwStG), gilt für den Einbringenden als AK der Gesellschaftsanteile (s § 20 Abs 3 S 1 UmwStG; Werteverknüpfung). Unmaßgeblich ist, ob durch den Zugang des BV bei der Übernehmerin ausschließlich Nominalkap oder auch zusätzlich eine Kap-Rücklage ge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.5.6 Sonstige Gemeinschaften

Tz. 30 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Bei einem vom RFH (s Urt des RFH v 04.04.1933, RStBl 1933, 990) entschiedenen Fall, in dem sich eine Vielzahl sog "Holzrechtler" zusammengeschlossen hatte, um ein Brauhaus zu betreiben, wurde die KStPflicht verneint, weil die tats Handhabung der Organisation gegen die Auff des FA sprach, das Einzelrecht der Beteiligten trete hinter das Gesam...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.4.1.1 Rechtslage bis 01.11.2008

Tz. 180 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Die verschleierte (oder verdeckte) Sachgründung einer Kap-Ges (insbes einer GmbH) ist eine Gestaltung, die unter wirtsch Betrachtung der Errichtung einer GmbH durch (hr-liche) Sacheinlagen vergleichbar ist, aber die aufwendigen ges Regelungen hierfür (s Tz 158a) umgeht. Hier entsteht zunächst eine Kap-Ges durch Bargründung. Gegen (zeitnahe) ...mehr

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ZErb 03/2024, Ausgewählte A... / c. Sachliche und persönliche Reichweite des Erbauseinandersetzungsprivilegs

Die sachliche Zugehörigkeit von Grundstücken zum auseinanderzusetzenden Nachlass wird weit gefasst, sodass Surrogate im engen Sinn für Zerstörung, Beschädigung oder Entziehung erfasst sind,[36] weiter auch solche aus Rechtsgeschäft, nicht aber rechtsgeschäftliche Surrogate aus dem Verkauf des einem Miterben bereits zuvor zugewiesenen Grundstücks.[37] Begünstigt als Beteiligte...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.33 Auf Antrag Weiteranwendung der §§ 38, 40 KStG und § 10 UmwStG bei den ehemals gemeinnützigen Wohnungsunternehmen und bei steuerbefreiten Körperschaften (§ 34 Abs 14 KStG)

Tz. 131 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 § 34 Abs 16 KStG, der durch das JStG 2008 eingefügt worden ist, und durch das Kroatien-StAnpG zu § 34 Abs 14 KStG wurde, regelt eine Ausnahme von der verpflichtenden und abgeltenden Nachbelastung des Teilbetrags EK 02. Danach können bei Wohnungsunternehmen von jur Pers d öff Rechts und bei st-befreiten Kö auf Antrag weiterhin die bisherigen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Begriff der Realgemeinden

Tz. 32 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Realgemeinden sind auf die mittelalterlichen dt Flurverfassungen zurückzuführen. Damals galt, dass alle mit einer Hofstätte und Grundeigentum im Dorfe ansässigen Bauern ein gemeinsames Nutzungsrecht an der sog "gemeinen Mark" hatten. Unter den Begriff "Realgemeinde" in § 3 Abs 2 fallen alle entspr Arten agrar- und forstwirtsch Gen älteren Re...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.3 Keine Sacheinlage bei Umwandlung ohne neue Anteile

Tz. 176 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Eine Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG liegt mangels Gewährung neuer Anteile bei einer Umwandlung im Wege der Verschmelzung oder Spaltung (Auf- oder Abspaltung) nicht vor, wenn ein vollständiges Kap-Erhöhungsverbot nach §§ 54 Abs 1 S 1, 68 Abs 1 S 1 UmwG (ggf iVm § 125 UmwG) besteht (glA s S/H/S, 7. Aufl, § 20 UmwStG Rn 211, s R/H/vL, 2. Auf...mehr

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Der Güterstand der Gütergem... / 7.2.2.1 Das Übernahmerecht nach § 1477 Abs. 2 BGB

Rz. 50 Gemäß § 1477 Abs. 2 Satz 1 BGB kann jeder Ehegatte gegen Ersatz des Wertes die Sachen übernehmen, die ausschließlich zu seinem persönlichen Gebrauch bestimmt sind, insbesondere Kleider, Schmucksachen und Arbeitsgeräte. Das Gleiche gilt nach Satz 2 dieser Vorschrift für die Gegenstände, die ein Ehegatte in die Gütergemeinschaft eingebracht oder während der Gütergemeins...mehr

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ZErb 03/2024, Ausgewählte A... / 7. Rückgängigmachung und Aufhebung der Steuerfestsetzung

Ähnlich – in den Rechtswirkungen und teilweise auch den Voraussetzungen – wie § 29 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG, enthält auch das GrEStG mit § 16 eine Regelung über die Nichtfestsetzung der Steuer oder ihre spätere Aufhebung oder Änderung bei Rückgängigmachung einer zuvor die Grunderwerbsteuer auslösenden Grundstücksübertragung. Besonders bei § 16 Abs. 1 GrEStG sind die Voraussetzunge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.2.2 Rechtsfolgen der Betriebseinbringung mit Anteilen an Kapitalgesellschaften oder Genossenschaften

Tz. 32 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Wird ein Betrieb mit dazugehörigen Anteilen an einer Kap-Ges/Gen durch eine bestimmte Umwandlungsmaßnahme oder in einem sachlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der Übertragung der einzelnen WG des BV des Betriebs eingebracht, liegt insges ein einheitlicher (Betriebs-)Einbringungsvorgang nach § 20 Abs 1 UmwStG vor (s Tz 30–31a). Diese Beur...mehr

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FF 03/2024, Rechtsprechung ... / 13 Internationales

BGH, Beschl. v. 20.12.2023 – XII ZB 117/23 Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird zur Auslegung von Art. 8 der Verordnung (EU) Nr. 1259/2010 des Rates vom 20.12.2010 zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich des auf die Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anzuwendenden Rechts (Rom III-VO) folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgeleg...mehr

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Erbprozessrecht / 7.2.1.1 Vorüberlegungen – Zulässigkeit einstweiligen Rechtsschutzes?

Die Frage der Anordnung der Vor- und Nacherbschaft durch den Erblasser ist von entscheidender Bedeutung für den Umfang der Verfügungsgewalt des Erben. Sie muss durch Auslegung der letztwilligen Verfügung nach den allgemeinen und besonderen Auslegungs- und Ergänzungsregeln der §§ 2101 ff. BGB ermittelt werden. Jedoch kann sich diese Auslegung durch den laienhaften Umgang mit ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Umfang, Grundsätze und Gegenstand der Bewertung

Tz. 190 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Das iRd Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG eingebrachte BV ist mit dem gW als Grundbewertungsmaßstab in der St-Bil der übernehmenden Gesellschaft anzusetzen (s § 20 Abs 2 S 1 UmwStG). Dies entspr der allg Behandlung der Einbringung als tauschähnlicher Veräußerungsvorgang und somit Realisierungsakt (s Vor §§ 20–23 UmwStG Tz 52ff). Nur als Ausn...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1 Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 § 20 UmwStG gehört zu den Einbringungsvorschriften des Sechsten Teils des UmwStG, der die Einbringung von Unternehmensteilen (sog Sacheinlage, s § 20 Abs 1 UmwStG) und die Einbringung von Anteilen an einer Kap-Ges/Gen (Anteilstausch) in eine Kap-Ges oder Gen für Zwecke der ErtrSt regelt. Zur Bedeutung der Regelungen der §§ 20ff UmwStG s Vor §...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.1 Keine (Sonder-)Regelungen im UmwStG

Tz. 50 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Das UmwStG enthält keine Regelungen zur GrESt (s UmwSt-Erl 2011 Rn 01.01; s § 20 UmwStG Tz 322 mwNachw). Im Entw des UntStFG (s BR-Drs 638/01 – Ges-Entw der B-Reg –) war eine Ergänzung des GrEStG vorgesehen – § 1 Abs 7 GrEStG-Entw –, nach der bei Sacheinlagen im Konzernbereich (Konzern gem § 18 AktG oder analog) unter Beteiligung von Grundst...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4.4.2 Sonderbetriebsvermögen II

Tz. 130 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Sonder-BV II ist anzunehmen, wenn die dem MU gehörenden oder zuzurechnenden WG unmittelbar zur Begründung oder Stärkung seiner Beteiligung eingesetzt werden (ständige Rspr s Urt des BFH v 10.11.1994, BStBl II 1995, 452; v 01.10.1996, BStBl II 1997, 530; v 15.10.1998, BStBl II 1999, 286; v 23.01.2000, BStBl II 2001, 825 und v 10.04.2015, BStB...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.3 Umwandlungen im Konzern (Verschmelzung/Spaltung/Formwechsel) nach dem 31.12.2009 – Steuervergünstigung nach § 6a GrEStG

Tz. 51 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Erfolgt eine Einbringung iSd § 20 Abs 1 UmwStG oder ein Anteilstausch iSd § 21 Abs 1 UmwStG im Wege einer ab 01.01.2010 im Reg eingetragen hr-lichen Verschmelzung oder Spaltung im Konzern und kommt es dadurch zu einem Erwerbsvorgang iSd § 1 Abs 1 Nr 3 S 1, Abs 2, Abs 2a, Abs 3 oder Abs 3a GrEStG (s u), wird die GrESt (unter bestimmten Voraus...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3 Übernehmende Gesellschaft

Tz. 155 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Als sog "übernehmende Gesellschaft" für eine Sacheinlage nach dem Sechsten Teil des UmwStG kommt (nur) eine "Kap-Ges" oder eine "Gen" in Frage (s § 20 Abs 1 UmwStG). Die Begriffe "Kap-Ges" und "Gen" werden im Ges nicht erläuert. Auch wird nicht danach differenziert, ob die "Kap-Ges" und "Gen" im Inl oder Ausl ansässig ist und, ob es sich um...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4 Ausschluss der Anwendung der §§ 22, 23 und 24 Abs 5 UmwStG in bestimmten Fällen (§ 27 Abs 4 UmwStG)

Tz. 20 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Nach § 27 Abs 4 UmwStG sind §§ 22, 23 und 24 Abs 5 UmwStG nicht anzuwenden, soweit der Gewinn aus der Veräußerung der Anteile nach § 8b Abs 4 KStG aF bzw nach § 3 Nr 40 S 3 und 4 EStG aF in voller Höhe stpfl ist. § 27 Abs 4 UmwStG ist uE nur dann einschlägig, wenn tats ein Gewinn entsteht, der nach § 8b Abs 4 KStG aF bzw § 3 Nr 40 S 3 und 4 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Hundertmark, Die KGaA, BB 1968, 1285; Menzel, Die Entgelte der Pers-Ges und der KGaA an ihre unmittelbar haftenden Gesellschafter, DStR 1972, 562 u 594; Bacher, Die Stellung des phG einer KGaA im StR, DB 1985, 2117; Jünger, Zur Stellung des phG einer KGaA im StR, DB 1988, 1969; Hesselmann, Die kapitalistische KGaA, BB 1989, 2344; Mathiak, Rspr zum Bil-StR, DStR 1989, 661; Theisen,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.6 Veräußerung der aus einer Einbringung erhaltenen Anteile

Tz. 56 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Die §§ 20ff UmwStG enthalten – anders als die bisherige Rechtslage (s § 21 UmwStG aF) – weder Sonderregelungen für die stliche Verstrickung der aus einer Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG oder dem Anteilstausch gem § 21 Abs 1 UmwStG erworbenen (Geschäfts-)Anteile noch für die Ermittlung und StPfl eines Anteils-VG (Ausnahme nur s § 22 Abs 4 U...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6.3.2.5 Rechtsfolgen der Einbringung mit sonstigen Gegenleistungen

Tz. 224q Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Übersteigt der gW der sonstigen Gegenleistung nicht die Grenze von 500 000 EUR, wenn und soweit auch ein enstpr Buch-Kap gegeben ist (s § 20 Abs 2 S 2 Nr 4 Buchst b) UmwStG), oder übersteigt bei höheren Gegenleistungen deren Wert nicht die relative 25 %-Grenze des Bw de...mehr

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ZErb 03/2024, Zur Geltendma... / 1 Gründe

Der Kläger ist das einzige Kind des am 0.0.1941 geborenen und am 0.0.2014 verstorbenen Erblassers Q. L. Die Beklagte ist dessen zweite Ehefrau. Der Erblasser errichtete gemeinsam mit seiner ersten Ehefrau G. L., der Mutter des Klägers, am 19.11.1997 ein Berliner Testament, in dem sie sich gegenseitig als Alleinerben und den Kläger als Schlusserben einsetzten. Wegen der Einzel...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 5... / 2.1.3 Unabdingbarkeit

Rz. 13 Einzelvertraglich kann der Erwerb von Teilurlaubsansprüchen nach § 5 Abs. 1 BUrlG nicht zuungunsten der Arbeitnehmer abgeändert werden (§ 13 Abs. 1 Satz 3 BUrlG). Dies gilt auch für den Zeitpunkt des Entstehens und der Fälligkeit. Der Arbeitgeber kann daher bei Teilurlaubsansprüchen die Fälligkeit nicht hinausschieben. Dagegen kann nach der bisherigen Rechtsprechung de...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corona-Pandemie: Arbeitsrec... / 1.5 Folgen von Verstößen

Der Arbeitgeber hat nicht nur die öffentlich-rechtliche Verpflichtung, die nach dem Arbeitsschutzgesetz vorgeschriebenen Maßnahmen zu treffen, sondern der einzelne Arbeitnehmer hat nach § 618 Abs. 1 BGB auch einen Anspruch darauf, dass eine angemessene Gefährdungsbeurteilung bezüglich seiner Tätigkeit vorgenommen wird. Allerdings hat der Arbeitgeber dabei ein nicht unerhebli...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corona-Pandemie: Arbeitsrec... / 1.2 Gefährdung und Gefahr einer Infizierung

Bezogen auf die Gefährdung einer Ansteckung mit COVID-19 oder einer anderen Infektionskrankheit am Arbeitsplatz, ergibt sich aus § 4 ArbSchG, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, Gefährdungen möglichst gering zu halten. Er ist hingegen nicht verpflichtet, jedwede Gefährdung auszuschließen, denn es gibt keine Arbeitstätigkeit ohne eine Restgefährdung. Konkret bedeutet das, ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen/Sommer, SGB I § 18 L... / 2.2 Anspruchsberechtigter Personenkreis nach dem BAföG

Rz. 8 Der anspruchs- und leistungsberechtigte Personenkreis wird in § 2 BAföG nicht individuell und personenbezogen, sondern durch die Bezugnahme auf den Besuch einer bestimmten Bildungseinrichtung bestimmt. Dazu gehören einerseits weiterführende allgemeinbildende Schulen und Berufsfachschulen, einschließlich der Klassen aller Formen der beruflichen Grundbildung, ab Klasse 1...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Due-Diligence-Kosten / 3 Anschaffungs- und Anschaffungsnebenkosten: Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, welche Kosten dazu zählen und aktiviert werden müssen

Anschaffungskosten sind diejenigen Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem Vermögensgegenstand zugeordnet werden können. Das ergibt sich aus § 255 Abs. 1 HGB. Zu den Anschaffungskosten gehören auch die Nebenkosten der Anschaffung und die nachträglichen Anschaffungskoste...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage KSt... / 9.1 Bei Erwerb eigener Anteile über dem Nennbetrag ohne weitere Leistungen

Zeile 52 In dieser Zeile ist in der Vorspalte der Betrag einzutragen, zu dem der für den Erwerb der eigenen Anteile gezahlte Kaufpreis über dem Nennkapital liegt, das mit dem Kauf der eigenen Anteile erworben wurde. Zeile 53 Um den Betrag, um den der Kaufpreis für die eigenen Anteile das erworbene Nennkapital übersteigt, ist das steuerliche Einlagekonto zu mindern, sofern diese...mehr