Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Gebäude im Abschluss nach H... / 7 Gemeiner Wert

7.1 Grundsätzliches Rz. 367 Der gemeine Wert von Gebäuden und Gebäudeteilen gilt u. a. bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns im Rahmen der Betriebsaufgabe nach § 16 Abs. 3 Satz 7 EStG für nicht veräußerte Wirtschaftsgüter. Bei Aufgabe eines Gewerbebetriebs, an dem mehrere Personen beteiligt waren, ist für jeden einzelnen Beteiligten der gemeinsame Wert der Gebäude und Ge...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 9.2 Eigenbetrieblich genutzte Grundstücke und Gebäudeteile

9.2.1 Definition und Ansatzvoraussetzungen Rz. 390 IAS 16.6 definiert Sachanlagen als materielle Vermögenswerte, die ein Unternehmen für Zwecke der Herstellung oder der Lieferung von Gütern und Dienstleistungen zur Vermietung an Dritte oder für Verwaltungszwecke besitzt und die erwartungsgemäß länger als ein Geschäftsjahr genutzt werden. Dies entspricht der Regelung in § 247 ...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 8.4 Zuschüsse

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.9.3 Sonderbetriebsvermögen

3.9.3.1 Umfang Rz. 173 Aus der Behandlung des Gesamthandsvermögens und des Sonderbetriebsvermögens als wirtschaftliche Einheit ergibt sich zwangsläufig, dass nicht nur das Gesamthandsvermögen, sondern auch das Sonderbetriebsvermögen in die Gewinnermittlung, d. h. in den Betriebsvermögensvergleich einzubeziehen ist. Zum Sonderbetriebsvermögen gehören folgende Grundstücke und Gr...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 2.5.1 Vom Steuerpflichtigen für eigene Zwecke vorübergehend eingefügte Anlagen

Rz. 51 Scheinbestandteile entstehen, wenn bewegliche Wirtschaftsgüter zu einem vorübergehenden Zweck in ein Gebäude eingefügt werden. Einbauten zu vorübergehenden Zwecken sind auch die vom Steuerpflichtigen für seine eigenen Zwecke vorübergehend eingefügten Anlagen und die vom Vermieter oder Verpächter zur Erfüllung besonderer Bedürfnisse des Mieters oder Pächters eingefügten ...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 2.6 Dem modischen Wandel unterworfene Einbauten

Rz. 54 Es handelt sich hierbei um Ladeneinbauten, Schaufensteranlagen, Gaststätteneinbauten, Schalterhallen von Kreditinstituten sowie ähnliche Einbauten, die einem schnellen Wandel des modischen Geschmacks unterliegen. Derartige Einbauten sind als selbstständige Gebäudeteile zu behandeln, und zwar auch dann, wenn sie in Neubauten eingefügt werden. Voraussetzung für die wirts...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.8.2 Entnahmevorgänge

Rz. 121 Überführt ein Steuerpflichtiger ein bebautes Grundstück vom Betriebsvermögen in das Privatvermögen und versteuert er die stillen Reserven, so schafft er damit ein Gebäude an i. S. d. § 7 Abs. 5 EStG.[1] Rz. 122 Wird ein zum notwendigen Betriebsvermögen gehörendes Gebäude, das teils eigengewerblich, teils fremdgewerblich, teils zu Wohnzwecken durch Vermietung und Verpa...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 5.9 Umfang der Herstellungskosten

Rz. 345 Geldbeschaffungskosten Geldbeschaffungskosten sind grundsätzlich nicht Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Gebäudes. Dasselbe gilt für Zinsen für Fremdkapital sowie für kalkulatorische Zinsen für Eigenkapital.[1] Wird jedoch nachweislich in unmittelbarerem wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Herstellung eines Wirtschaftsguts ein Kredit aufgenommen, ...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.9.3.3.1 Umfang

Rz. 178 Zum notwendigen Sonderbetriebsvermögen gehören u. a. Grundstücke und Grundstücksteile, die unmittelbar für betriebliche Zwecke der Personengesellschaft genutzt werden (Sonderbetriebsvermögen I). Zum notwendigen Sonderbetriebsvermögen gehören auch die dem Mitunternehmer gehörenden Grundstücke oder Grundstücksteile, die zwar nicht unmittelbar für betriebliche Zwecke de...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.8.4 Keine Entnahmevorgänge

Rz. 131 Die räumliche Verlagerung der betrieblich genutzten Grundstücksteile auf einem Grundstück führt bei einem unveränderten betrieblichen Nutzungsanteil nicht zu einem Entnahmegewinn, auch wenn die bisherigen betrieblich genutzten Räume im Anschluss zu privaten Wohnzwecken genutzt werden. Der Raumtausch führt nicht zu einer Aufdeckung stiller Reserven. Nach Ansicht des F...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.9.2.2 Zur Frage des Vorliegens von gewillkürtem Betriebsvermögen

Rz. 153 Die Finanzverwaltung geht offensichtlich mit der Formulierung im Mitunternehmererlass, dass Wirtschaftsgüter, die zum Gesamthandsvermögen gehören, dem Betrieb der Personengesellschaft jedoch nicht unmittelbar dienen oder zu dienen bestimmt sind, vorbehaltlich der Regelung in Tz. 9 des Mitunternehmererlasses, so lange zum Betriebsvermögen der Personengesellschaft gehö...mehr

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Lohnsteuerermäßigungsverfah... / 4.2.1 Gesetzliche Aufzählung

Welche Aufwendungen bei der Ermittlung des Freibetrags eingetragen werden dürfen, ist im Gesetz abschließend geregelt.[1] Andere Ermäßigungsgründe sind nicht zulässig, sondern können erst nach Ablauf des Kalenderjahres durch Abgabe einer Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Für folgende Aufwendungen lässt der Gesetzgeber die Bildung eines Lohnsteuerfreibetrags al...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 4.4 Anschaffungskosten bei Zahlung einer Leibrente (Kaufpreisrente)

Rz. 259 Erwirbt ein Steuerpflichtiger ein Wirtschaftsgut des Anlagevermögens gegen eine Leibrente (Kaufpreisrente), so ergeben sich die Anschaffungskosten für dieses Wirtschaftsgut aus dem Barwert der Leibrentenverpflichtung.[1] Die Erhöhung der Rentenzahlungen aufgrund einer Wertsicherungsklausel stellt keine nachträgliche Erhöhung der Anschaffungskosten dar. Die Ermittlung ...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.9.3.6 Gebäude als Sonderbetriebsvermögen bei Betriebsaufspaltung

Rz. 219 Es ist denkbar, dass ein Grundstück, das der Gesellschafter einer Besitzpersonengesellschaft an die Betriebskapitalgesellschaft vermietet, zum Sonderbetriebsvermögen II dieses Gesellschafters bei der Besitzpersonengesellschaft gehört.[1] Die Frage, ob ein Wirtschaftsgut, das dem Gesellschafter einer Besitzpersonengesellschaft gehört und von diesem unmittelbar an die ...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 2.8.2 Einzelfälle laut Rechtsprechung

Rz. 57 Wird ein Gebäude teils eigenbetrieblich, teils fremdbetrieblich, teils zu eigenen Wohnzwecken und teils zu fremden Wohnzwecken genutzt, so ist jeder dieser 4 unterschiedlich genutzten Gebäudeteile ein besonderes Wirtschaftsgut, weil das Gebäude in verschiedenen Nutzungs- und Funktionszusammenhängen steht.[1] Diese Behandlung ist geboten, ganz gleich, ob als notwendige...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.8.1 Grundsätzliches

Rz. 118 Nach der Rechtsprechung des BFH sind Gebäudeteile, die nicht in einem einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhang mit dem Gebäude stehen, selbstständige Wirtschaftsgüter (siehe Rz. 26 ff.). Gebäude und Gebäudeteile, die zur Zeit der Aufnahme in das Betriebsvermögen zulässigerweise zum Betriebsvermögen gerechnet worden sind, bleiben daher grundsätzlich so lange B...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.9.3.8 Realisierung der stillen Reserven bei Gebäuden im Sonderbetriebsvermögen

Rz. 230 Der Gewinn aus der Veräußerung von Sonderbetriebsvermögen eines Gesellschafters einer Personengesellschaft gehört zum Gewinn der Personengesellschaft und damit auch zum Gewerbeertrag der Personengesellschaft. Im Falle des gleichzeitigen Ausscheidens bzw. einer Veräußerung des Mitunternehmeranteils kann der Gewinn aus der Veräußerung eines zum Sonderbetriebsvermögen ge...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 5.2 Praxisrelevante Einzelfälle

Rz. 312 Ausheben der Baugrube als Beginn der Herstellung eines Gebäudes Ist bei einer aus mehreren selbstständigen Gebäuden bestehenden Wohnanlage begonnen worden, eine für alle Gebäude gemeinsame Baugrube auszuheben/auszuschachten, so bedarf es für die Feststellung des Beginns der Herstellung jedes einzelnen Gebäudes keiner zusätzlichen speziell auf das einzelne Gebäude bezo...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 9.2.1 Definition und Ansatzvoraussetzungen

Rz. 390 IAS 16.6 definiert Sachanlagen als materielle Vermögenswerte, die ein Unternehmen für Zwecke der Herstellung oder der Lieferung von Gütern und Dienstleistungen zur Vermietung an Dritte oder für Verwaltungszwecke besitzt und die erwartungsgemäß länger als ein Geschäftsjahr genutzt werden. Dies entspricht der Regelung in § 247 Abs. 2 HGB. Rz. 391 Für den Ansatz als Verm...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.6 Ein Grundstück erfüllt zu mehr als der Hälfte die Voraussetzungen für die Behandlung als Betriebsvermögen

Rz. 111 Erfüllt ein Grundstück zu mehr als der Hälfte die Voraussetzungen für die Behandlung als Betriebsvermögen (notwendiges und gewillkürtes Betriebsvermögen), so konnten auch solche Grundstücksteile, die z. B. zu fremden Wohnzwecken oder zu fremdbetrieblichen Zwecken vermietet wurden, bei denen für sich betrachtet die Voraussetzungen zur Behandlung als gewillkürtes Betri...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 4.13 Nachträgliche Anschaffungskosten

Rz. 272 Nach § 255 Abs. 1 Satz 2 HGB können Anschaffungskosten auch nachträglich, d. h. nach Abschluss des Anschaffungsvorgangs entstehen. Auch nach R 7.4 Abs. 9 EStR und H 7.4 EStH sind nachträgliche Erhöhungen der Anschaffungskosten zu berücksichtigen. Nachträgliche Aufwendungen sind jedoch nur dann nachträgliche Anschaffungskosten, wenn sie von vornherein in sachlichem Zu...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.3.2 Praxisrelevante Einzelfälle

Rz. 71 Grundstücke als notwendiges Betriebsvermögen eines verpachteten Betriebs Ein Grundstück, das der Steuerpflichtige bei der Verpachtung seines Betriebs nicht zurückbehält, sondern als eine wesentliche Betriebsgrundlage mit in die Verpachtung einbezieht, gehört zum notwendigen Betriebsvermögen des Verpachtungsbetriebs. Als Fortführung des Betriebs in anderer Form hat die ...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 4.15 Feststellungserfordernisse bei sog. anschaffungsnahem Aufwand

Rz. 277 Um zu erkennen, ob Renovierungs- oder Modernisierungsaufwand zu Anschaffungskosten oder Erhaltungsaufwand führt, muss zunächst festgestellt werden, welche Baumaßnahme den geltend gemachten Aufwendungen zugrunde liegt. Baumaßnahmen vor der erstmaligen Nutzung eines Gebäudes führen nicht bereits dann zu Anschaffungskosten, wenn wesentliche Bereiche der Wohnungsausstatt...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.9.3.2 Betrieblich genutzte Grundstücksteile von untergeordneter Bedeutung

Rz. 177 Betrieblich genutzte Grundstücksteile, die im Verhältnis zum Wert des ganzen Grundstücks – nicht im Verhältnis zum Wert des Grundstückteils des Gesellschafters – von untergeordneter Bedeutung sind (§ 8 EStDV), brauchen nicht als Sonderbetriebsvermögen behandelt zu werden. Jeder Mitunternehmer kann dieses Wahlrecht ausüben; sind mehrere Gesellschafter zugleich Eigentü...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 9.2.4 Tausch

Rz. 397 Nach IFRS stützt sich die Grundkonzeption der Zugangsbewertung beim Tausch von Gebäuden und Gebäudeteilen auf das fair-value-Konzept mit der Folge einer Gewinn- bzw. Verlustrealisierung bei Abweichen der Bemessungsgrundlage für den hingegebenen Vermögenswert von dessen Buchwert (IAS 16.24). Rz. 398 Dazu ist eine zweigliedrige Tatbestandsanalyse notwendig, nämlich den ...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.4.1 Grundsätzliches

Rz. 93 Ermitteln Steuerpflichtige den Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich, so können sie die Grundstücke oder Grundstücksteile, die nicht eigenbetrieblich genutzt werden und weder eigenen Wohnzwecken dienen, noch an Dritte zu Wohnzwecken unentgeltlich überlassen sind, z. B. zu Wohnzwecken oder zur gewerblichen Nutzung an Dritte vermietet sind, als gewillkürtes Betriebsve...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 9.2.2 Bilanzausweis

Rz. 393 Es sind weiterhin getrennt voneinander zu bilanzieren: Unbebaute Grundstücke Bebaute Grundstücke Grund und Boden Gebäude und Gebäudeteile. Auch wenn Grund und Boden (Grundstück) und Gebäude zusammen erworben werden, handelt es sich dennoch um verschiedenartige Vermögenswerte, die getrennt voneinander zu bilanzieren sind. Nach wie vor unterliegt der Grund und Boden in sein...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 9.2.6 Komponentenansatz

Rz. 401 Die IFRS verfolgen eine Tendenz zur sinnvollen Bewertung von Vermögenswerten, was auch die Aufteilung auf Komponenten beinhaltet. Diese Praxis steht im Gegensatz zur laufenden BFH-Rechtsprechung zur Bilanzierung von Gebäuden und Gebäudeteilen (R 7.1 EStR). Hier wird auf das Bestehen eines einheitlichen Funktionszusammenhangs abgestellt: Gebäudeteile, die dem Zweck de...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.7.4 Aufstockung eines bereits bestehenden Gebäudes

Rz. 117 Ein bebautes Grundstück ist bisher ausschließlich betrieblich genutzt worden. Das bereits bestehende Gebäude wird aufgestockt. Der aufgestockte Teil soll eigenen Wohnzwecken dienen. Es liegen jetzt 2 selbstständige Wirtschaftsgüter vor und jedes Wirtschaftsgut ist für sich dahingehend zu untersuchen, ob es zum Betriebsvermögen oder Privatvermögen gehört. Der aufgesto...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 5.6 Herstellung einer Wohnung bei Baumaßnahmen an einem bestehenden Gebäude

Rz. 341 Es ist geklärt, dass Baumaßnahmen an einem bestehenden Gebäude nur dann als Herstellungskosten beurteilt werden können, wenn sie einem Neubau gleichkommen, d. h., das Gebäude muss bautechnisch neu sein. Eine wirtschaftliche Betrachtungsweise scheidet aus.[1] Rz. 342 Baumaßnahmen an einem bestehenden Gebäude führen nur dann zur Herstellung einer Wohnung, wenn die neu e...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 1.3.3.2 Grundsätzliches

Rz. 16 Die Abgrenzung von Gebäude und Betriebsvorrichtung kann nicht unter Heranziehung einer in Bezug auf das gesamte Bauwerk bestehenden Verkehrsauffassung erfolgen. Bestehen jedoch Zweifel, ob ein bestimmtes Merkmal des Gebäudebegriffs vorliegt, ist die Entscheidung über das Vorliegen dieses Merkmals in Bezug auf das Bauwerk nach der Verkehrsauffassung zu treffen.[1] Das ...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 9.3.1 Regelungsinhalt, Definition

Rz. 419 Bei investment properties (als Finanzinvestition gehaltene Immobilien) handelt es sich um Immobilien, die von ihren Eigentümern oder vom Leasingnehmer im Rahmen eines Finanzierungs-Leasing-Verhältnisses gehalten werden, um Miet- oder Pachterträge und/oder eine Wertsteigerung des eingesetzten Kapitals zu erzielen (IAS 40.7). Rz. 420 Die Immobilien dienen folglich allei...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.7.2 Das Gebäude gehört zum notwendigen Privatvermögen

Rz. 115 Wenn auf dem unbebauten Grundstück ein Gebäude errichtet wird, das in vollem Umfang auf Dauer eigenen Wohnzwecken dient, gehört das Gebäude zum notwendigen Privatvermögen. Der Grund und Boden ist in diesem Fall ins Privatvermögen zu überführen. Entnahmezeitpunkt ist grundsätzlich der Baubeginn.[1] Steht es jedoch nicht von vornherein fest, welchen Zwecken das Gebäude...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 9.3.4 Klassifizierung bei gemischter Nutzung

Rz. 425 Eine eindeutige Abgrenzung zwischen investment properties und betrieblich eigengenutzten Immobilien wird durch eine gemischte Nutzung erschwert. Zur Klassifizierung eines Gebäudes oder Gebäudeteils als investment property oder "normales Grundstück" andererseits sind folgende Regeln zu beachten: Bei gemischter Nutzung eines Grundstücks ist zu untersuchen, ob der fremd ...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 9.3.6 Folgebewertung

Rz. 431 Nur im Zeitpunkt des Zugangs erfolgt der Ansatz zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. An den folgenden Bilanzstichtagen kann auch der beizulegende Zeitwert (fair value) angesetzt werden (IAS 40.33). Rz. 432 IAS 40 räumt für die Folgebewertung von investment properties dem Bilanzierenden ein Wahlrecht für die Bewertung der Gebäude und Gebäudeteile ein. Gemäß IAS 40...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 4.10 Provisionszahlungen im Zusammenhang mit Grundstückskaufvertrag als Minderung der Anschaffungskosten

Rz. 266 Erhält der Grundstückserwerber im Zusammenhang mit dem Grundstückskaufvertrag vom Vermittler dieses Geschäfts eine Provision, die keine besonderen über die Anschaffung hinausgehenden Leistungen abgelten soll, so mindert diese Zahlung die Anschaffungskosten der Immobilie i. S. d. § 255 Abs. 1 Satz 3 HGB.[1]mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 9.2.3 Zugangsbewertung

Rz. 394 Gemäß IAS 16.15 hat der erstmalige Ansatz eines Gebäudes oder Gebäudeteils zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu erfolgen. Rz. 395 Der Anschaffungskostenbegriff nach IFRS entspricht in weiten Teilen demjenigen des HGB. Eine nennenswerte Abweichung besteht allerdings bei der Aktivierung künftiger Abbruch- und Abräumkosten sowie Rückbau- und Entfernungskosten,...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.2 Grund und Boden und aufstehende Gebäude als Betriebsvermögen oder Privatvermögen

Rz. 68 Bei der Beantwortung dieser Frage sind folgende vom BFH[1] aufgestellte Grundsätze zu beachten: Befinden sich auf einem Grundstück außer dem eigenbetrieblich genutzten Gebäude noch ein oder mehrere andere Gebäude, so gehört der zum eigenbetrieblich genutzten Gebäude gehörende Grund und Boden zum notwendigen Betriebsvermögen, weil der Grund und Boden und ein darauf erri...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 5.7 Einzelfälle für Herstellungsaufwand nach Fertigstellung

Rz. 343 Durch die Rechtsprechung sind auch folgende Beispiele aus der Praxis bekannt geworden: Ersatz eines schadhaften Flachdachs durch ein für Wohnzwecke ausbaufähiges Satteldach[1] fest an der Außenmauer angebrachte Markise[2] Einbau einer Alarmanlage[3] nachträglicher Einbau von Sicherungsgeräten und Auffangräumen (Heizölsicherungsgeräte und -lagerbehälter)[4] Kosten für den ...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 1.1 Bürgerlich-rechtlich

Rz. 1 Zu den wesentlichen Bestandteilen eines Grundstücks gehören die mit dem Grund und Boden fest verbundenen Sachen, insbesondere Gebäude. Ein Gebäude kann nicht von dem Grundstück getrennt werden, ohne es in seinem Wesen zu verändern oder zu zerstören (§§ 93, 94 Abs. 1 BGB). Das bebaute Grundstück ist danach eine einzige unbewegliche Sache mit der Folge, dass seine wesent...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 8.7 Einbringung zum Privatvermögen gehörender Gebäude und Gebäudeteile in das betriebliche Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft

Rz. 388 Zur Behandlung der Einbringung einzelner zum Privatvermögen gehörender Gebäude und Gebäudeteile in das betriebliche Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft, insbesondere bei Übertragung gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten, bei unentgeltlicher Übertragung (verdeckte Einlage), bei fehlenden Interessengegensätzen auf Gesellschafterebene sowie Darstellung der...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.3.1 Grundsätzliches

Rz. 70 Grundstücke und Grundstücksteile, die ausschließlich und unmittelbar für eigenbetriebliche Zwecke des Steuerpflichtigen genutzt werden, gehören regelmäßig zum notwendigen Betriebsvermögen. Hinsichtlich des Verhältnisses von Grund und Boden zum Gebäude bezüglich der Frage, ob Grund und Boden und Gebäude oder Teile von beiden zum Betriebsvermögen oder Privatvermögen gehö...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.9.3.4.1 Umfang

Rz. 201 Als gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen können grundsätzlich alle Grundstücke und Grundstücksteile in Betracht kommen, die auch ein Einzelunternehmer zum gewillkürten Betriebsvermögen machen kann (Wahlrecht). Die Behandlung als gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen setzt dann voraus, dass das Wirtschaftsgut in der Steuerbilanz (Sonderbilanz) ausgewiesen wird. Zum gewil...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 9.1 Grundsätzliches

Rz. 389 IAS 40 regelt die Bilanzierung von als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien und macht eine gedankliche Aufspaltung der Anschaffung u. a. von Gebäuden und Gebäudeteilen in eigenbetrieblich genutzte Immobilien (owner-occupied properties), die vorrangig nach IAS 16 zu bewerten sind, und Anlageimmobilien (investment properties), deren Bewertung sich nach IAS 40 richte...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 9.2.5 Nachträgliche Anschaffungs- und Herstellungskosten

Rz. 399 Nachträgliche Anschaffungs- und Herstellungskosten sind dem Buchwert eines schon bilanzierten Gebäudes oder Gebäudeteils nach Maßgabe der IAS 16.12 ff. hinzuzurechnen (Aktivierungspflicht). Im Gegensatz hierzu sind regelmäßig wiederkehrende Reparatur- und Instandhaltungskosten ("costs of the day-to-day servicing"), die lediglich dazu dienen, die aktuell vorhandene Er...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.9.3.4.4 Bebaute Grundstücke, die kein gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen sein können

Rz. 215 Ist ein objektiver Zusammenhang mit dem Betrieb der Personengesellschaft nicht erkennbar, kann ein Grundstück nicht gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters einer Personengesellschaft werden.[1] Das in der in Rz. 199 angesprochenen Entscheidung des BFH aufgeführte Grundstück war auch kein gewillkürtes Betriebsvermögen. Solches setzt u. a. voraus, dass ...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 9.3.5 Zugangsbewertung

Rz. 428 Die als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien werden im Zugangszeitpunkt mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet (IAS 40.20). Gehen die Immobilien mit einem einheitlichen Anschaffungspreis zu, bedarf es einer Aufteilung der Anschaffungskosten auf Grund und Boden einerseits und Gebäude andererseits. Eine Besonderheit bei der Ermittlung von Anschaffu...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.5.2 Folgen der Behandlung als Betriebsvermögen

Rz. 109 Die Behandlung eines betrieblich genutzten Grundstücksteils als Betriebsvermögen hat zur Folge, dass bei einer Veräußerung des Grundstücks oder bei einer Nutzungsänderung des Arbeitszimmers zu privaten Zwecken ein Veräußerungs- oder Entnahmegewinn entstehen kann. Dies gilt auch – trotz Nichtüberschreitens der Wertgrenzen des § 8 EStDV – bei den als Betriebsvermögen b...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 5.3.3 Abgrenzung von Herstellungs- und Erhaltungsaufwand für ein in Teileigentumsanteile aufgeteiltes Gebäude

Rz. 324 Der BFH[1] hat inzwischen auch zur Abgrenzung von Herstellungs- und Erhaltungsaufwand für ein in Teileigentumsanteile aufgeteiltes Gebäude die folgenden Leitsätze gebildet: Ob Instandsetzungs- und Modernisierungsaufwendungen für ein Gebäude, das in Teileigentumsanteile nach dem Wohnungseigentumsgesetz aufgeteilt ist, sofort abziehbare Werbungskosten bzw. Betriebsausga...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 9.2.7 Öffentliche Zuschüsse

Rz. 408 Öffentliche Investitionszuschüsse (auch Investitionszulagen) sind buchmäßig als Kompensation der zugehörigen Abschreibungen zu behandeln (IAS 20.16, IAS 20.17). Die in R 6.5 Abs. 2 EStR mögliche sofortige erfolgswirksame Behandlung kommt nicht in Betracht. Rz. 409 Die Periodisierung proportional zum Abschreibungsverlauf kann in zweifacher Form buchtechnisch dargestell...mehr