Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.2 Vorteilszuwendung in Unkenntnis des Gesellschafters

Tz. 519 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Nach Auff des BFH kann einem Gesellschafter jedenfalls dann keine vGA als Einnahme gem § 20 Abs 1 Nr 1 S 2 EStG zugerechnet werden, wenn ihm nicht nachgewiesen werden kann, dass er von der Begünstigung der ihm nahe stehenden Pers durch die GmbH überhaupt Kenntnis hatte; s Urt des BFH v 22.02.2005 (BFH/NV 2005, 1266). Verschafft sich der GF e...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Kommentare, Handbücher v. Campenhausen/Richter (Hrsg.), Stiftungsrechts-Hdb, 4. Aufl, 2014; Buchna/Leichinger/Seeger/Brox, Gemeinnützigkeit im StR, 11. Aufl, 2015; Feick (Hrsg.), Stiftung als Nachfolgeinstrument, 2015; von Löwe, Familienstiftung und Nachfolgegestaltung, 2. Aufl, 2016; Richter, Stiftungsrecht, 2019; Götz/Pach-Hanssenheimb, Hdb der Stiftung, 4. Aufl, 2020. Übriges Sc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.5.1 Ewigkeitsstiftung und Verbrauchsstiftung

Tz. 62 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Die Umwandlung einer Ewigkeitsstiftung in eine Verbrauchsstiftung stellt auf Ebene der st-begünstigten Stiftung regelmäßig lediglich eine zivilrechtliche Satzungsänderung dar. Es wird keine neue Stiftung errichtet. Mangels Auflösung entsteht rechtlich keine Anfallsberechtigung. Stlich ist dieser identitätswahrenden Satzungsänderung zu folgen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.4 Behandlung einer noch nicht abgeflossenen vGA

Tz. 720l Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Die dargestellten Grundsätze (keine Rückgängigmachung einer vGA durch Einbuchung von Rückgewähransprüchen bzw durch tats Rückzahlung) gelten auch dann, wenn es im Zeitpunkt der Aufdeckung der vGA noch nicht zu einem Abfluss der vGA gekommen ist und nun nach Aufdeckung auch nicht mehr kommt. Beim AE ist in diesen Fällen zwar noch keine vGA z...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (3) Abrechnung der Bau- und Montagebetriebsstätte (Abs. 3)

(3) 1 Die Dienstleistung, die die Bau- und Montagebetriebsstätte gegenüber dem übrigen Unternehmen erbringt, ist entsprechend der erbrachten Leistung laufend abzurechnen, unabhängig davon, ob das Bau- und Montageunternehmen einen Zahlungsanspruch gegen den Auftraggeber erst bei Abnahme oder Teilabnahme der geschuldeten Leistung hat. 2 Eine andere Abrechnung zwischen der Bau...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (2) Anteilige Zuordnung (Satz 2)

2 In diesen Fällen kann ein immaterieller Wert den Betriebsstätten, in denen auf Dauer die Personalfunktionen mit der größten Bedeutung ausgeübt werden, auch anteilig zugeordnet werden. Rz. 3060 [Autor/Stand] Anteilige Zuordnung eines immateriellen Werts. Unter bestimmten Umständen können immaterielle Werte verschiedenen Betriebsstätten auch anteilig zugeordnet werden. Vora...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5 Verluste von Stiftungen

Tz. 119 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Bei der Berücksichtigung von Verlusten ist bei Stiftungen, wie bei allen übrigen KSt-Subjekten, § 10d EStG zu beachten (ausführlich s § 8 Abs 1 KStG Tz 497ff). Die Verw-Auff geht davon aus, dass Stiftungen unter § 8c KStG fallen (s BMF-Schr v 28.11.2017, BStBl I 2017, 1645 Rn 1). Wie sich die Anwendung konkret auf inl Stiftungen gestalten s...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (3) Einordnung durch den EuGH

Rz. 55 [Autor/Stand] Sachverhalt in der Rechtssache C-885/19 P (Fiat). Fiat Finance and Trade (nachfolgend: FFT) ist ein in Luxemburg ansässiges Unternehmen der Fiat/Chrysler-Automobilgruppe, das anderen Unternehmen dieser Gruppe Finanzierungen zur Verfügung stellt. Das Unternehmen erhielt von der luxemburgischen Steuerverwaltung im Jahr 2012 einen Steuervorbescheid, in dem ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 5. Einzelbewertung der verlagerten Wirtschaftsgüter bis 2021

a) Überblick Rz. 1306 [Autor/Stand] Gesetzesänderung durch das AbzStEntModG mit Wirkung ab dem VZ 2022. Die Möglichkeiten zur Einzelbewertung der verlagerten Wirtschaftsgüter wurden mit dem AbzStEntModG[2] wesentlich geändert. Vor dem Hintergrund, dass Funktionsverlagerungen, die vor der Änderung durch das AbzStEntModG[3] erfolgt sind, aktuell noch Gegenstand von Betriebsprüf...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 5. Betriebsstätte

Rz. 2819 [Autor/Stand] Definition der Betriebsstätte in § 12 AO. Das Vorliegen oder Nichtvorliegen einer Betriebsstätte bestimmt sich nach § 12 AO. Nach § 12 Satz 1 AO ist eine Betriebsstätte "jede feste Geschäftseinrichtung oder Anlage, die der Tätigkeit eines Unternehmens dient". Eine Geschäftseinrichtung umfasst dabei jeden körperlichen Gegenstand und jede Zusammenfassung...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / bb) Bestimmung der finanziellen Überschüsse für das Transferpaket

Rz. 1263 [Autor/Stand] Bestimmung der finanziellen Überschüsse aus der Sicht der beteiligten Unternehmen. Zur Ermittlung des Einigungsbereichs sind zunächst die auf das Transferpaket entfallenden finanziellen Überschüsse zu bestimmen. Hierzu ist die Perspektive sowohl des übertragenden als auch des übernehmenden Unternehmens einzunehmen, wobei auf den Zeitpunkt der Verlageru...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Analyse und Feststellung der Verhältnisse

... sind die tatsächlichen Verhältnisse maßgebend, die dem jeweiligen Geschäftsvorfall zugrunde liegen. a) Vorbemerkung Rz. 563 [Autor/Stand] Kriterienkatalog. Die nach § 1 Abs. 3 Sätze 1 und 2 zu bestimmenden Verhältnisse des zu beurteilenden konzerninternen Geschäftsvorfalls bilden nach § 1 Abs. 3 Satz 3 den Maßstab für die Beurteilung der Vergleichbarkeit des zu untersuchen...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / ccc) Fertigungsgemeinkosten

Rn. 237 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Die Fertigungs-GK können negativ dahingehend umschrieben werden, als darunter alle Kosten für die Leistung fallen, die nicht direkt als Kosten für Werkstoffe und Fertigungslöhne oder als Sonderkosten verrechnet werden können und auch nicht als Verwaltungs- oder Vertriebskosten zu betrachten sind (vgl. WP-HB (2023), Rn. F 139). Diese Begriffs...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / bbb) Abgrenzung von Verwaltungs- und Fertigungskosten

Rn. 264 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Schwierigkeiten bestehen bei der Abgrenzung der Fertigungs-GK von den Verwaltungskosten; denn die Verwaltung ist in die Teilbereiche der allg. Verwaltung und der Fertigungsverwaltung bzw. der Material- und Fertigungsverwaltung zu unterteilen (vgl. H/H/R (2021), § 6 EStG, Rn. 493; Schmidt: EStG (2023), § 6, Rn. 199). Die Verwaltungskosten, di...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / dd) Anschaffungsnahe Aufwendungen

Rn. 355 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Unter anschaffungsnahem Herstellungsaufwand sind solche Aufwendungen zu verstehen, die ihrem Wesen nach zur Modernisierung/Instandhaltung von VG angefallen sind, und im Verhältnis zum Kaufpreis als bedeutsam bzw. erheblich zu qualifizieren sind bzw. waren (vgl. BFH, Urteil vom 08.07.1980, VIII R 189/78, BStBl. II 1980, S. 744f.; IDW RS IFA 1...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aaa) Materialeinzelkosten

Rn. 168 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Die Material-EK umfassen den bewerteten Verbrauch an Roh- und Hilfsstoffen sowie selbst erstellten und fremdbezogenen (Einbau-)Fertigteilen. Voraussetzung ist, dass dieser Werteverzehr den zu bewertenden Produkteinheiten über feste Mengenrelationen direkt zurechenbar ist. Sowohl Rohstoffe als auch Einbauteile gehen als Hauptbestandteile unmit...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Existenz eines Rechnungspreises

Rn. 19 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Ausgangsgröße zur Ermittlung der AK und vielfach der betragsmäßig höchste Bestandteil der AK ist der Anschaffungspreis. In der weitaus größten Zahl von Wertfindungen dürfte dieser Betrag relativ einfach zu ermitteln und mit dem in der Eingangsrechnung ausgewiesenen Preis (= Rechnungspreis) identisch sein (vgl. Castan (1990), S. 66f.). Diese D...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Behandlung gering- und geringstwertiger Wirtschaftsgüter

Rn. 236 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG können im Steuerrecht geringwertige, einer selbständigen Nutzung fähige WG im Jahr der Anschaffung "in voller Höhe als Betriebsausgaben abgezogen werden, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag (§ 9b Absatz 1), [...] für das einzelne Wirtschaftsgut 800 ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Vergleich zum Steuerrecht

Rn. 300 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Die mit Verabschiedung des sog. Steuermodernisierungsgesetzes vom 18.07.2016 nunmehr hergestellte Rechtssituation hat dazu geführt, dass zwischen handels- und steuerrechtlichem HK-Begriff fortan keinerlei Unterschiede mehr auszumachen sind (vgl. auch Velte, StuB 2016, S. 407ff.; überdies Meyering/Gröne, DStR 2016, S. 1696ff., m. w. N.). Zwar...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / d) Steuerrechtliche Besonderheiten

Rn. 369 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Soweit die Est und KSt betroffen sind, dürfen diese Steuern sowohl handels- als auch steuerbilanziell nicht in die HK einbezogen werden. Rn. 370 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Steuerrechtlich bestand ein Einbeziehungswahlrecht für die GewSt, das aus der EStR hervorging und sich auf das BFH-Urteil vom 05.08.1958 (I 70/57 U, BStBl. III 1958, S. 392f...mehr

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Anlagevermögen oder Umlaufv... / 4.1.1 Parzellierung landwirtschaftlich genutzter Grundstücke

Die Parzellierung und Veräußerung unbebauter Grundstücke ist nicht als gewerbliche Betätigung (Grundstückshandel) zu beurteilen, wenn sich ein Landwirt im Wesentlichen auf eine bloße Verkaufstätigkeit beschränkt, ohne die Flächen als Bauland aufzubereiten und zu erschließen, oder er zumindest bei der Aufbereitung und Erschließung aktiv mitwirkt oder hierauf Einfluss nimmt. E...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / g) Übernommene Verpflichtungen

Rn. 123 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Muss der Erwerber im Zusammenhang mit dem Erwerb eines VG Verpflichtungen (des Verkäufers) übernehmen, so gilt der Wert dieser Verpflichtung grds. als Bestandteil der AK des erworbenen VG. Diese Verpflichtung ist insoweit als Bestandteil der AK anzusehen, wie sie im Zeitpunkt der Anschaffung zu einer Passivierung führt(e). Hierbei ist es une...mehr

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Anlagevermögen oder Umlaufv... / 4.1.2 Veräußerung von Grundstücken aus dem Privatvermögen

Die Veräußerung von Grundstücken aus dem Privatvermögen ist in vielen Fällen nicht einkommensteuerpflichtig. Die laufenden Einkünfte aus dem Grundstück stellen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 EStG dar. Eine Unterteilung des Privatvermögens in Anlagevermögen und Umlaufvermögen entfällt daher. Achtung Privatperson kann gewerblicher Grundstückshändler werden Ve...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / cc) Steuerrechtliche Besonderheiten

Rn. 284 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Die Finanzverwaltung differenziert die Kosten des Entwicklungsbereichs in die Sektoren "Grundlagenforschung", "Neuentwicklung bestimmter Erzeugnisse" sowie "Weiterentwicklung der laufenden Fertigung" (vgl. FM NRW, Schreiben vom 04.12.1958, S 2118–6184/VB – 1, DB 1958, S. 1403f.; BMWF, Schreiben vom 11.06.1971, F/IV B 2 – S 2133–3/71, BB 1971...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / ccc) Sondereinzelkosten der Fertigung

Rn. 187 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Bei der Bestimmung der Sonderkosten (richtiger: Sonder-EK) der Fertigung im Zusammenhang mit der HK-Ermittlung treten insbesondere Abgrenzungsprobleme zu den Sonderkosten des Vertriebs zutage. Rn. 188 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Begrifflich können Sonderkosten der Fertigung sowohl EK als auch GK umfassen. Gleichwohl sind Sonderkosten der Fertig...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Abgrenzung zum Herstellungsvorgang

Rn. 13 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Berücksichtigt man, dass vielfach die Schaffung eines betriebsbereiten Zustands durch das erwerbende UN selbst durchgeführt wird, z. B. Fundamentierungsarbeiten im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Maschine, Einlagerung erworbener Materialien in das eigene Vorratslager, so wird deutlich, dass die Abgrenzung des Anschaffungs- vom Herstellungsv...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 6. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

Rn. 115 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Das Bilanzgliederungsschema beinhaltet ausdrücklich die Zeile "Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag". Der Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag stellt das Ergebnis des bilanzierenden UN für das abgelaufene GJ dar, für welches Rechnung gelegt wird (vgl. hinsichtlich des Inhalts dieser Position HdR-E, HGB § 275, Rn. 107). Allg. lässt sich festha...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bbb) Abgrenzungsfragen

Rn. 271 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Angesichts dieser Entwicklung kommt heute der Abgrenzung der Vertriebskosten von anderen Kostenarten, vornehmlich der Abgrenzung der Sonder-EK des Vertriebs von denen der Fertigung (vgl. HdR-E, HGB § 255, Rn. 191ff.), a.o. Bedeutung zu. Im Zweifel wird es – insbesondere um dem Postulat der Erfolgsneutralität des Herstellungsvorgangs Rechnung...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Freiwillige soziale Aufwendungen

Rn. 253 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Neben dem Aktivierungswahlrecht für die Kosten der allg. Verwaltung gewährt § 255 Abs. 2 Satz 3 ein weiteres Wahlrecht hinsichtlich der Einbeziehung von sog. freiwilligen Sozialkosten. Dazu gehören im Einzelnen:mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Gleichzeitige Substanzmehrung und Reparaturarbeiten

Rn. 353 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Werden im Zusammenhang mit einer Maßnahme, die zu nachträglichen HK führt, gleichzeitig Reparaturarbeiten durchgeführt, ist bei der Entscheidung, was den nachträglichen HK zuzuordnen ist, auf den sachlichen Zusammenhang der Entstehungsursachen der Aufwendungen abzustellen (vgl. auch BFH, Urteil vom 09.05.1995, IX R 116/92, BStBl. II 1996, S....mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen

Rn. 44 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Diese unter zwei unterschiedlichen Positionen getrennt auszuweisenden Kap.-Anteile an anderen UN unterscheiden sich i. d. R. durch die Höhe des Beteiligungsprozentsatzes, durch unterschiedliche Einflussmöglichkeiten sowie durch die Klassifizierung des beteiligten UN, ob eine (langfristige) Beteiligungsabsicht besteht bzw. nicht besteht. Entsc...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / ddd) Werteverzehr des Anlagevermögens

Rn. 243 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Die AfA werden in § 255 Abs. 2 Satz 2 "Werteverzehr des AV" genannt. Mit dieser Formulierung wollte der Gesetzgeber ganz offensichtlich klarstellen, dass "nicht nur der technisch bedingte Werteverzehr bei der Berechnung der HK in angemessenem Umfang zu berücksichtigen ist, sondern auch der wirtschaftliche, ggf. juristisch bedingte Werteverze...mehr

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Anlagevermögen oder Umlaufv... / 4.1.3 Parzellierung von Grundstücken des Anlagevermögens

Selbst eine zum Zweck der Veräußerung vorgenommene Parzellierung eines Grund und Bodens oder Aufteilung eines Gebäudes in Eigentumswohnungen ändert nicht die Zugehörigkeit zum Anlagevermögen. Ein früher erworbenes Wirtschaftsgut verliert die Zugehörigkeit zum Anlagevermögen nicht allein dadurch, dass es später verkauft werden soll. Das Grundstück verbleibt somit im Anlagever...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / ccc) Auf den Zeitraum der Herstellung entfallender Werteverzehr

Rn. 226 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Die Voraussetzung des Zeitraumbezugs für eine Einbeziehung der GK betrifft im Gegensatz zur Regelung des § 255 Abs. 2 Satz 5 (a. F.) expressis verbis nur noch die Kosten der allg. Verwaltung ebenso wie die sozialer Leistungen. Jedoch hat diese Änderung, die sich i. R.d. Bilanzrechtsreform durch das BilMoG vollzogen hat, keine Auswirkung auf ...mehr

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Anlagevermögen oder Umlaufv... / 1 Auswirkung der Zuordnung zum Anlagevermögen oder zum Umlaufvermögen

Die richtige Zuordnung von Wirtschaftsgütern zum Anlage- oder Umlaufvermögen ist in der bilanziellen Praxis von großer Bedeutung. Die Unterscheidung ist insbesondere bei der nach der erstmaligen Aktivierung anstehende Folgebewertung ausschlaggebend. Abnutzbares Anlagevermögen ist planmäßig über die Jahre der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer abzuschreiben, während Umlaufver...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / H. Besteuerung der GmbH

Rn. 60 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Mit dem Unternehmenssteuerreformgesetz vom 14.08.2007 (BGBl. I 2007, S. 1912ff.) wurde sowohl die Besteuerung der GmbH (Ebene der Gesellschaft) als auch diejenige ihrer Gesellschafter (Ebene der Gesellschafter) neu geregelt. Der KSt-Satz wurde mit Wirkung ab VZ 2008 auf 15 % herabgesetzt, allerdings zzgl. 5,5 % der Steuer als SolZ. Hinzu komm...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / e) Steuerrechtliche Besonderheiten

Rn. 358 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Gerade für steuerbilanzielle Zwecke ist die (ermessensbehaftete) Abgrenzung zwischen Erhaltungs- und Herstellungsaufwand ausführlich diskutiert worden. Prinzipiell besteht jedoch zu der oben dargestellten handelsrechtlichen Interpretation kein Unterschied (vgl. R 21.1 EStR (2012)). Infolge der Schwierigkeit, zwischen Erhaltungs- und Herstell...mehr

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Anlagevermögen oder Umlaufv... / 4.2.1 Selbst erstellte Standardsoftware

Soweit durch einen Werkvertrag Individualsoftware für einen bestimmten Auftraggeber erstellt und an diesen veräußert wird, ist sie beim bilanzierenden Programmierer im Umlaufvermögen zu aktivieren. Selbst erstellte Software, an der nur Lizenzen veräußert werden (zeitliches Nutzungsrecht an der Software), stellt hingegen Anlagevermögen dar. Handelsrechtlich besteht für selbst ...mehr

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Anlagevermögen oder Umlaufv... / 4.4.3 Musterhäuser eines Fertighausherstellers

Stellt ein Hersteller von Fertighäusern Prototypen seiner Produktion (sog. Musterhäuser) zum Zweck der Werbung und Vorführung von Kaufinteressenten auf, so sind diese Wirtschaftsgüter aufgrund ihrer Zweckbestimmung dem Anlagevermögen zuzuordnen.[1] Praxis-Beispiel Ein Musterhaus gehört zum Anlagevermögen Ein Fertighausunternehmen baut auf eigenem Gelände ein Musterhaus, in dem...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Nachträgliche Anschaffungskosten

Rn. 43 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Zu den AK können entsprechend bisheriger Bilanzierungspraxis auch Aufwendungen gehören, die erst längere Zeit nach dem Erwerb des VG (= nachträgliche Aufwendungen) anfallen, etwa, wenn mit den nachträglichen Aufwendungen eine andere als die bisherige Nutzung des VG beabsichtigt wird (z. B. durch Verbesserungen, Umbauten). Rn. 44 Stand: EL 41 –...mehr

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Anlagevermögen oder Umlaufv... / 4.2.2 Domain-Adresse

Im täglichen Sprachgebrauch ist jeder selbstständige Name einer Internetseite eine Domain und umfasst den individuellen Namen (z. B. "haufe") inklusive der Länderkennung (z. B. ".de") oder der organisatorischen Kennung (z. B. ".com" oder ".net"). Einige Unternehmen registrieren diverse verfügbare Domains auf ihren Namen und veräußern diese anschließend. Andere Unternehmen si...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / XXXII. Latente Steuersalden (§ 285 Nr. 30)

Rn. 793 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 § 285 Nr. 30 ist mit dem BilRUG in das HGB eingeführt worden und setzt Art. 17 Abs. 1 lit. f) der Bilanz-R in nationales Recht um; daraus resultiert das Gebot einer R-konformen Auslegung und Rechtsfortbildung von § 285 Nr. 30. Nach § 285 Nr. 30 sind im Anhang die "latenten Steuersalden am Ende des Geschäftsjahrs und die im Laufe des Geschäft...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / g) Andere Erträge, für die kein spezieller Posten im Gliederungsschema vorgesehen ist

Rn. 48 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Bis zur Verabschiedung des BilRUG hat § 275 Abs. 2 (a. F.) zwischen "Sonstige[n] betriebliche[n] Erträge[n]" (Posten Nr. 4) und "a.o. Erträge[n]" (Posten Nr. 15) unterschieden. Unter Posten Nr. 4 wurden lediglich diejenigen Erträge erfasst, die aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit resultierten, für die das Gliederungsschema jedoch keinen g...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 14. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (§ 275 Abs. 2 Nr. 14)

Rn. 91 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Die konsequente Trennung im Ausweis von gewinnabhängigen und anderen Steueraufwendungen ist durch die Bilanz-R (zuvor: 4. EG-R) sowie die international überwiegende Praxis bedingt. Sie ist im Hinblick auf die Aussagefähigkeit der GuV zu begrüßen, wenngleich nicht zu verkennen ist, dass für den externen Leser wegen fehlender Kenntnis von z. B....mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Tauschgeschäfte

Rn. 109 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Die Bestimmung der AK beim Tausch war umstritten. Zunächst wurde der Tausch nicht als Umsatz, sondern lediglich als Wechsel des getauschten Gegenstands betrachtet, weshalb der eingetauschte Gegenstand grds. mit dem Buchwert des hergegebenen VG zu bewerten war; eine Gewinnrealisierung galt insoweit als ausgeschlossen (vgl. Niehus (1982), S. 1...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XV. Erläuterung der Nutzungsdauer eines Geschäfts- oder Firmenwerts (§ 285 Nr. 13)

Rn. 542 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 In den Anhang ist "jeweils eine Erläuterung des Zeitraums, über den ein entgeltlich erworbener Geschäfts- oder Firmenwert abgeschrieben wird" (§ 285 Nr. 13), aufzunehmen. § 285 Nr. 13 setzt Art. 12 Abs. 11 Unterabs. 2 Satz 3 der Bilanz-R in nationales Recht um; daraus resultiert das Gebot einer R-konformen Auslegung und Rechtsfortbildung von...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1)

Rn. 86 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 284 Abs. 2 Nr. 1 müssen im Anhang die auf die "Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angegeben werden". Die Angabepflicht besteht für KapG und PersG i. S. v. § 264a, dem PublG unterliegende UN (vgl. §§ 3 Abs. 1 Nr. 3–5, 5 Abs. 2 PublG), Kredit- und Finanzdienstleistungsi...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Erweiterung eines vorhandenen Vermögensgegenstands

Rn. 338 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Die Erweiterung eines vorhandenen VG kann sowohl formal als auch materiell interpretiert werden. Als Erweiterung im formalen Sinn soll die Schaffung neuer Substanz im Zusammenhang mit einem vorhandenen VG angesehen werden. Eine Substanzmehrung im Zusammenhang mit dem Ersatz bestehender Teile eines VG führt jedoch nicht zur Schaffung neuer Su...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Sachlicher Umfang

Rn. 390 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 HK eines selbst geschaffenen immateriellen VG des AV sind gemäß § 255 Abs. 2a Satz 1 die bei dessen Entwicklung anfallenden HK nach § 255 Abs. 2. Die Vorschrift bezieht sich ausdrücklich auf die immateriellen VG des AV. Immaterielle VG des UV unterliegen somit nicht explizit den Beschränkungen dieser Vorschrift. Für die Folgebewertung von se...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Begriff, Aufgaben und Zielsetzungen der Gewinn- und Verlustrechnung

Rn. 1 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Der von jedem bilanzierungspflichtigen Kaufmann für jedes GJ aufzustellende JA besteht aus der Bilanz und der GuV (vgl. § 242 Abs. 3), wobei Letztere als Aufwands- und Ertragsrechnung zu verstehen ist (vgl. §§ 242 Abs. 2 und 252 Abs. 1 Nr. 5 – Zeitraumrechnung). Die Bilanz dient hauptsächlich der Darstellung der Vermögens- und Finanzlage (Verm...mehr