Fachbeiträge & Kommentare zu Einstellung

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. § 775 Nr 3.

Rn 11 Eine Einstellung oder Beschränkung der Zwangsvollstreckung erfolgt nach § 775 Nr 3, wenn eine öffentliche Urkunde vorgelegt wird, aus der sich ergibt, dass die zur Abwendung der Vollstreckung erforderliche Sicherheitsleistung oder Hinterlegung erbracht worden ist. Der Nachweis erfolgt durch öffentliche Urkunde; eine öffentlich beglaubigte Urkunde reicht nicht aus (Musi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio und Systematik.

Rn 1 Der Schuldner hat zwar im Verfahren vor dem Rechtspfleger (nicht aber in den Fällen der Klauselerteilung durch den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle nach § 724s § 724 Rn 10) einen verfassungsrechtlich geschützten Anspruch auf Anhörung vor der Erteilung einer sog qualifizierten Klausel. Allerdings ergibt sich dieser Anspruch nicht aus Art 103 I GG, sondern aus dem recht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gerichte mit Anwaltszwang.

Rn 13 Der Anwaltszwang gilt vor den in Abs 1 aufgeführten Gerichten. Vor dem LG kann jeder allgemein zugelassene Rechtsanwalt auftreten, egal wo er residiert. Dies gilt auch, wenn das LG als Berufungsgericht tätig wird. Der Anwaltszwang besteht auch in den dem LG zugewiesenen Verfahren nach § 13 StrEG (BGH MDR 93, 766 [BGH 07.04.1993 - XII ZR 266/91]), nach § 140 I MarkenG u...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Prozessuale Sonderfälle nach § 868.

Rn 3 Die Eintragung einer Sicherungshypothek, die für den Gläubiger auf einem Grundstück des Schuldners gem § 867 erfolgt, ist eine Vollstreckungsmaßnahme. Die Hypothek erhält ihren Inhalt aus dem vollstreckten Titel (BGH NJW 77, 48 [BGH 30.04.1976 - V ZR 200/74]). Sie verliert die Berechtigung, als solche fortzubestehen, wenn die Zwangsvollstreckung aus dem Titel für unzulä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Zeitliche Grenzen.

Rn 24 Handlungen nach der Beendigung des Rechtsstreits unterliegen grds nicht mehr dem Anwaltszwang, weshalb es iRd bei der Zwangsvollstreckung, der Streitwertfestsetzung oder der Kostenfestsetzung nicht notwendig ist, sich von einem Anwalt vertreten zu lassen. Allerdings kann ein Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung im Verfahren der Nichtzulassungsbes...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / IX. Sicherheitsbedenken

Rz. 205 Insb. im militärischen und polizeilichen Bereich (z.B. bei sog. Angestellten im Polizeidienst) sowie bei Sicherheitsdienstleistungsunternehmen können auch Sicherheitsbedenken die persönliche Nichteignung des Arbeitnehmers begründen.[514] Hierzu bedarf es jedoch seitens des Arbeitgebers der Darlegung entsprechender Umstände unter Anführung greifbarer Tatsachen, die de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Landesjustizverwaltung Hessen führt für die Länder ein zentrales, länderübergreifendes elektronisches Register für Schutzschriften (Schutzschriftenregister). Schutzschriften sind vorbeugende Verteidigungsschriftsätze gegen erwartete Anträge auf Arrest oder einstweilige Verfügung. (2) Eine Schutzschrift gilt als bei allen ordentlichen Gerichten der Länder eingereicht,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Hinweise zur Prozesssituation.

Rn 14 Mit der Wiederaufnahmeklage kann im Wege der objektiven Klagehäufung die Rückforderung des aufgrund des Urteils (auch im Wege der Zwangsvollstreckung) Geleisteten verbunden werden. Ist eine Wiederaufnahmeklage des im Vorprozess Beklagten begründet, kann diese Rückforderung auch im Wege der Widerklage im neu verhandelten Prozess geltend gemacht werden. Gestattet ist auc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Regelzuständigkeit.

Rn 2 Abs 1 legt fest, wer im Falle einer Mehrfachpfändung das weitere Verfahren für sämtliche Gläubiger betreibt. Die Regelung gilt unabhängig davon, ob die nachfolgende Pfändung selbstständig nach § 808 oder als Anschlusspfändung nach § 826 und ob sie ggü einem oder mehreren Schuldnern bewirkt wurde. Sobald die spätere Pfändung vollzogen ist, geht der Vollstreckungsauftrag ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Zwangsvollstreckung.

Rn 9 Das Vorbehaltsurteil ist gem § 708 Nr 4 vorläufig vollstreckbar. Der Schuldner hat zwar (außer beim Anerkenntnisvorbehaltsurteil, § 708 Nr 1) die Abwendungsbefugnis gem § 711, allerdings nur bis zur formellen Rechtskraft des Vorbehaltsurteils (BGHZ 69, 270, 273). Bis zur Entscheidung im Nachverfahren kommt in Ausnahmefällen (MüKoZPO/Braun/Heiß § 599 Rz 10; St/J/Berger §...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Mit der Bewilligung der Prozesskostenhilfe setzt das Gericht zu zahlende Monatsraten und aus dem Vermögen zu zahlende Beträge fest. Setzt das Gericht nach § 115 Absatz 1 Satz 3 Nummer 5 mit Rücksicht auf besondere Belastungen von dem Einkommen Beträge ab und ist anzunehmen, dass die Belastungen bis zum Ablauf von vier Jahren ganz oder teilweise entfallen werden, so setz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich.

Rn 4 Hat der Gläubiger mit keiner nennenswerten Befriedigung zu rechnen, kann das Vollstreckungsgericht auf Antrag des Schuldners das Pfändungsschutzkonto befristet von Pfändungen freistellen, sofern dem nicht überwiegende Belange des Gläubigers entgegenstehen. Zusammen mit der Sperrfrist aus § 835 III 2, IV und dem Pfändungsschutzkonto aus § 850k sichert diese Regelung den ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Einstellungssicherheit.

Rn 9 Hierzu zählen etwa §§ 707, 719, 732 II Hs 2, 769, 771 III. Sie dient ebenfalls dem Gläubigerschutz durch Verzögerung der Vollstreckung (etwa Illiquidität des Schuldners). Der Sicherungsanlass entfällt, wenn die Klage des Vollstreckungsgläubigers rechtskräftig abgewiesen wird. Ausreichend ist aber bereits die bloße Verkündung eines zweitinstanzlichen Urteils, welches die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1In der Kammer für Handelssachen hat der Vorsitzende die Sache so weit zu fördern, dass sie in einer mündlichen Verhandlung vor der Kammer erledigt werden kann. 2Beweise darf er nur insoweit erheben, als anzunehmen ist, dass es für die Beweiserhebung auf die besondere Sachkunde der ehrenamtlichen Richter nicht ankommt und die Kammer das Beweisergebnis auch ohne unmittel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b)

Rn 6 Andere Gründe entschuldigen den Zeugen dann, wenn ihm angesichts der Umstände eine Teilnahme am Termin nicht zugemutet werden konnte, zB wegen einer Erkrankung (Bambg 20.3.23 – 2 W 13/23 Rz 17 = NJW-RR 23, 910), die auch durch eine kurzfristige medikamentöse Einstellung nicht soweit gelindert werden kann, dass der Zeuge vor Gericht erscheinen könnte, oder Quarantäne (Zö...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Streitwertfestsetzung.

Rn 2 Die Vorschrift ist auch dann anwendbar, wenn eine Streitwertfestsetzung erstmals erfolgt, nachdem die Kostenfestsetzung zuvor rechtskräftig auf der Basis eines zu hohen oder zu niedrigeren Streitwerts erfolgte (s zB § 63 III GKG). Das Verfahren nach § 107 ist auch vor Rechtskraft des Kfb zulässig. Alternativ kann dessen Änderung vor Rechtskraft wahlweise auch durch Erin...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Schuldner.

Rn 100 Wurde der Schuldner zuvor nicht angehört, § 834, kann er gegen die Vollstreckungsmaßnahme mit der Erinnerung nach § 766 vorgehen. Ein, etwa wegen eines Verstoßes gegen ein Pfändungsverbot, anfechtbarer Pfändungsbeschluss ist bis zu einer Aufhebung wirksam und deswegen zu beachten (LG Fulda BeckRS 16, 06889). Der Rechtspfleger kann nach Anhörung des Gläubigers abhelfen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Verfahren, Entscheidung.

Rn 8 Das Gericht entscheidet über den Antrag nach Gewährung rechtlichen Gehörs nach billigem Ermessen, das maßgeblich durch die Erfolgsaussicht des Abänderungsbegehrens bestimmt wird (Prütting/Helms/Bömelburg § 242 Rz 13 mwN; Sternal/Weber § 242 Rz 7 mwN; Zö/Lorenz § 242 Rz 4). Eine einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung kommt nicht in Betracht, wenn die Erfolgsaus...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Ausnahmsweise Bewilligung.

Rn 7 PKH für das Prüfungsverfahren kann dann bewilligt werden, wenn die Entscheidung in der Hauptsache durch Zeugenvernehmungen tatsächlich präjudiziert wird (Schoreit/Groß/Groß § 114 Rz 23 mwN). Außerdem dann, wenn in besonders schwierigen Fällen ein Antragsgegner im Prüfungsverfahren ohne Beiordnung eines Rechtsanwaltes ersichtlich nicht in der Lage wäre, sachdienliche Ang...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Auflösung.

Rn 151 Die Klage auf Auflösung oder Feststellung der Nichtigkeit ist gem § 3 aufgrund einer Gesamtschau nach dem Interesse der Kl zu bewerten (Köln JurBüro 82, 1719). Bedeutsam können der Wert des Anteils des Kl (Musielak/Voit/Heinrich § 3 Rz 23 Auflösung einer OHG) oder die Abwehr drohender Haftung sein (Köln DB 88, 281); in der Regel sollte der volle Wert des Anteils anges...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Ausführung.

Rn 9 Die Zustellung des Dokuments muss in der gesetzlich vorgeschriebenen Form ausgeführt werden, wobei die Zustellungshandlungen ggü dem Zustellungsempfänger (Rn 3) vorgenommen werden müssen. Ggf sind die besonderen Voraussetzungen der gewählten Zustellungsform zu beachten (zB § 186 II). Die Bekanntgabe des Dokuments (Abs 1) erfolgt grds durch Übermittlung des Schriftstücks...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO E

E-Akte 298 ZPO 1 Echtheit der Vergleichsschrift 441 ZPO 6 Beweiswürdigung 442 ZPO 1 Sachverständiger 441 ZPO 6 Echtheit durch Schriftvergleichung 441 ZPO 1 Echtheit öffentlicher Urkunden Vermutung der Echtheit 437 ZPO 2 EDV-Streitigkeit selbstständiges Beweisverfahren 485 ZPO 5 Ehefähigkeitszeugnis 23 EGGVG 11 Ehefeindliche Tatsachen 127 FamFG 14 Ehefreundliche Tatsachen 127 FamFG 11 Eh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Einziehungsprozess.

Rn 95 Gegen die Klage des Gläubigers kann sich der Drittschuldner auf die Unwirksamkeit des Pfändungsbeschlusses berufen und damit die mangelnde Aktivlegitimation des Gläubigers geltend machen (BGH NJW 76, 851 f [BGH 16.02.1976 - II ZR 171/74]). Auf eine lediglich fehlerhafte und damit anfechtbare Pfändung kann er sich im Einziehungsprozess nicht berufen, sondern nur dessen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 765a greift in den Fällen ein, in denen eine Vollstreckungsmaßnahme wegen ganz besonderer Umstände eine Härte bedeutet, die mit den guten Sitten nicht mehr vereinbar ist. Diese Vorschrift stellt eine Ausnahmeregelung dar, die eng auszulegen ist, wobei insb die Wertentscheidungen des GG zu berücksichtigen sind (BGH Beschl v 16.8.23 – VII ZB 64/21 Rz 34 juris mwN = NJW ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Kosten/Gebühren.

Rn 9 Gericht: Zwangsversteigerung KV 2210 ff, Zwangsverwaltung KV 2220 ff. Der Gläubiger ist vorschusspflichtig, auch für die Auslagen für Sachverständigen und Zwangsverwalter. Wert: Wert der Hauptforderung §§ 54–56 GKG. Für die Eintragung einer Zwangshypothek eine volle Gebühr nach §§ 32, 62 KostO. Bei Belastung mehrerer Grundstücke fällt für jede Eintragung eine Gebühr an ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Glaubhaftmachung nicht ersetzbarer Nachteile (Abs 3).

Rn 12 § 95 III betrifft den Fall, dass ein Titel über eine Geldforderung nach dem FamFG bereits vor dem Eintritt seiner Rechtskraft vollstreckt werden kann bzw bereits vollstreckt wurde. Viele der von § 95 erfassten Entscheidungen erlangen ihre Vollstreckbarkeit aber erst mit Rechtskraft (vgl §§ 40 II, III, 209 II 1, 216 I 1, 224 I, 409 II, s.a. die Kommentierung bei § 86 Rn...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, AVAG § 27 AVAG – Verfahren nach Aufhebung oder Änderung des für vollstreckbar erklärten ausländischen Titels im Ursprungsstaat.

Gesetzestext (1) Wird der Titel in dem Staat, in dem er errichtet worden ist, aufgehoben oder geändert und kann der Verpflichtete diese Tatsache in dem Verfahren der Zulassung der Zwangsvollstreckung nicht mehr geltend machen, so kann er die Aufhebung oder Änderung der Zulassung in einem besonderen Verfahren beantragen. (2) Für die Entscheidung über den Antrag ist das Gericht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung.

Rn 4 Wie für jede der in §§ 802a, 754 genannten Maßnahmen müssen die Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung auch bei der Auskunftserteilung vorliegen, damit der Antrag des Gläubigers wirksam gestellt ist und es zur Mitwirkungspflicht des Schuldners (Rn 2) kommt. Es bedarf also der allgemeinen Vollstreckungsvoraussetzungen (Titel, Klausel, Zustellung; vgl zuletzt BGH v 27.4....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Wirkung auf Arrestvollziehung.

Rn 9 Der Widerspruch hat nach § 924 III 1 keine aufschiebende Wirkung hinsichtlich der Arrestvollziehung. Das Gericht kann aber die Vollziehbarkeit durch einstweilige Anordnung nach § 707 aussetzen. § 707 I 1 gilt hierbei nicht, so dass auch eine Aussetzung ohne Sicherheitsleistung in Betracht kommen kann. Wegen des Schutzzweckes des Arrestverfahrens für den Gläubiger, des G...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Kostenfestsetzungsbeschlüsse gem § 794 I Nr. 2.

Rn 33 Titel, die eine Kostenentscheidung enthalten, regeln die Pflicht zur Erstattung der Kosten nur dem Grunde nach. Mit dem Kfb wird die Höhe der zu erstattenden Kosten betragsmäßig festgelegt und der zur Vollstreckung notwendige Titel gem § 794 I Nr 2 geschaffen. Der Kfb ist in seiner Wirksamkeit vom Bestand der Kostengrundentscheidung abhängig und wird gegenstandslos, we...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Verfahrensfragen.

Rn 45 Auf das Abänderungsverfahren finden die allgemeinen Verfahrensvorschriften in Unterhaltssachen Anwendung; es besteht Anwaltszwang. Das zuständige Gericht ist nach §§ 232, 233 zu bestimmen. Bei gegenläufigen Anträgen ist gem § 113 I 2 iVm § 261 III 1 ZPO das zuerst angerufene Gericht örtlich zuständig. Beide Anträge sind zu verbinden und in Form von Antrag und Widerantr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Insbesondere Insolvenz.

Rn 14 Die Insolvenz kann sowohl auf Gläubiger- als auch auf Schuldnerseite (Schreinert RNotZ 13, 161) ein Fall der Rechtsnachfolge iSv § 727 sein. Der Insolvenzverwalter (auch der vorläufige nach § 22 I 1 InsO, sofern die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf ihn übergeht: BGHZ 151, 353) ist als Partei kraft Amtes Rechtsnachfolger des Insolvenzschuldners (s Rn 2 mwN), auch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Unterbrechung (Abs 2).

Rn 4 Wird das Dienst- oder Arbeitsverhältnis zwischen Schuldner und Drittschuldner nur vorübergehend unterbrochen, bleibt die Pfändungswirkung bestehen. Unerheblich ist, aus welchem Grund und in welcher Weise das Rechtsverhältnis unterbrochen wurde. Zu denken ist etwa an eine Saison- oder Projektbeschäftigung in der Gastronomie, der Landwirtschaft oder auf dem Bau. Selbst we...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Durchführung.

Rn 12 Der Dritte wird durch das Land, vertreten durch das Vollstreckungsgericht, mit der Verwertung betraut (BGHZ 170, 243, 247). Er wird nicht hoheitlich tätig; die Verwertung läuft in privatrechtlichen Formen ab (BGHZ 119, 75, 79 ff). Die Veräußerung erfolgt daher nach §§ 156, 433 ff, 929 ff BGB. Für den guten Glauben nach § 932 BGB reicht es nicht aus, dass der Erwerber a...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.1.1 Vorauszahlungen (§ 18 Abs. 1 S. 4 UStG)

Rz. 11 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach § 18 Abs. 1 S. 4 UStG ist eine Umsatzsteuer-Vorauszahlung am 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums fällig und bis dahin vom Unternehmer zu entrichten. Eine ordnungswidrige Handlung liegt nach § 26a Abs. 1 UStG vor, wenn die Steuer entgegen § 18 Abs. 1 S. 4 UStG nicht bis zum Ende dieses Tages in voller Höhe entrichtet ist. Ob di...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Vermögens... / 5 Arbeitgeberwechsel

Sachverhalt Ein neu eingestellter Arbeitnehmer legt bei seiner Einstellung im Januar einen Antrag auf Überweisung von vermögenswirksamen Leistungen seiner Bausparkasse vor. Bisher hat er von seinem alten Arbeitgeber einen Zuschuss zu VWL von 40 EUR monatlich erhalten. Diese 40 EUR hat er auch monatlich an die Bausparkasse überweisen lassen. Ist der neue Arbeitgeber verpflicht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Das Prozessgericht kann auf Antrag anordnen, dass bis zum Erlass des Urteils über die in den §§ 767, 768 bezeichneten Einwendungen die Zwangsvollstreckung gegen oder ohne Sicherheitsleistung eingestellt oder nur gegen Sicherheitsleistung fortgesetzt werde und dass Vollstreckungsmaßregeln gegen Sicherheitsleistung aufzuheben seien. 2Es setzt eine Sicherheitsleistung für...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Entscheidung, Rechtsmittel, Abänderung.

Rn 25 Der Rechtspfleger entscheidet durch begründeten Beschl; eine mündliche Verhandlung ist nicht erforderlich. Das Vollstreckungsgericht kann die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckungsmaßnahme aussprechen, wodurch eine bereits begonnene Vollstreckungsmaßnahme zwar aufrechterhalten, die Vollstreckungsmaßnahme jedoch nicht weitergeführt wird. Es kann zukünftige Vo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Prozesshandlungen der Parteien.

Rn 7 Werden Prozesshandlungen gegenüber einer Partei in Ansehung der Hauptsache während der Unterbrechung oder Aussetzung vorgenommen, sind diese ggü dem Gegner nach Abs 2 unwirksam, und zwar unabhängig von der Parteirolle (BGH WM 17, 2363; BAG NZA 15, 1333). Das gilt auch für Klageänderungen, wobei nach einer Meinung die Klageerweiterung, mit der ein neuer Streitgegenstand ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Keine Sicherheitsleistung des Schuldners zur Abwendung (Abs 3).

Rn 4 Die Sicherungsvollstreckung setzt des Weiteren voraus, dass der Schuldner von seiner Abwendungsbefugnis nach Abs 3 keinen Gebrauch gemacht hat. Die Abwendungsbefugnis besteht kraft Gesetzes. Sie muss im Urt nicht gesondert ausgesprochen werden (Karlsr DGVZ 00, 555). Leistet der Schuldner die Sicherheit, muss der Gläubiger Sicherheit nach §§ 709, 712 II 2 erbringen, um a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Hinweise zur Prozesssituation.

Rn 16 Die vorläufige Einstellung nach § 153a StPO (s § 581 Rn 3) vermag die Frist des § 586 nicht in Gang zu setzen (Hamm FamRZ 97, 759; Köln FamRZ 91, 584). Die Frist gilt auch, falls die Klage wegen eines analog anwendbaren Wiederaufnahmegrundes erhoben wird (BGH VIZ 04, 272 [BGH 08.01.2004 - IX ZB 87/03]). Wird eine Wiederaufnahmeklage gegen ein Vaterschaftsfeststellungsur...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verfahren und Entscheidung (Abs 1).

Rn 9 Das Gericht kann auf Antrag oder von Amts wegen entscheiden und die Vollstreckung einstellen, auf bestimmte Maßnahmen beschränken oder bereits getroffene Maßnahmen aufheben. Ob es eine Entscheidung nach Abs 1 trifft, liegt in seinem Ermessen. Eine Entscheidung vAw setzt aber voraus, dass die maßgeblichen Umstände dem Gericht mitgeteilt werden (Hambg FamRZ 21, 1406). Für...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Mängel der Vollstreckungshandlung.

Rn 7 Ein besseres Recht des Gläubigers kann entstehen durch das Nichtbestehen oder die Mangelhaftigkeit des Pfandrechtes. Das gilt auch, wenn das Pfandrecht nach der Pfändung weggefallen ist, zB das nach Vorpfändung gem § 845 nicht fristgerecht gepfändet wurde (MüKoZPO/Eickmann Rz 12). Auch die Anfechtbarkeit des Pfändungspfandrechtes und die Aufhebung erteilt nach § 776 rei...mehr

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§ 23 Güteverhandlung / I. Alleinentscheidungsbefugnis

Rz. 21 Gem. § 55 Abs. 1 ArbGG entscheidet der Vorsitzende alleinmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Sicherungsvollstreckung.

Rn 16 Auch im Wege der Sicherungsvollstreckung kann eine Zwangshypothek eingetragen werden (BGH FamRZ 13, 1734). Aus einem nur gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbaren Urt kann nach Zustellung und Ablauf einer Wartefrist von zwei Wochen (§ 750 III) auch ohne vorherige Gläubigersicherheit eine Zwangshypothek eingetragen werden, wenn der Schuldner nicht zur Abwendun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Abweisender Beschluss.

Rn 5 Dieser ergeht bei Unzulässigkeit des Gesuchs, bei Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts u bei Ungeeignetheit des Beweismittels. Raum für eine – in der ZPO auch gar nicht vorgesehene – ›Einstellung‹ des Verfahrens ergibt sich auch nichtweil der mit dem unzulässigen Antrag gekommene ASt die Hauptsacheklage erhoben hat (Köln IBR 11, 1075). Voraussichtliche Beweisunerheb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio.

Rn 1 Die Vorschrift ermöglicht eine möglichst frühzeitige, von der Hauptsache verfahrensrechtlich separierte Prüfung und ggf Korrektur der angefochtenen erstinstanzlichen Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit. Sie lässt insoweit eine isolierte Vorabentscheidung des Berufungsgerichts zu, die dazu dient, fehlerhafte Vollstreckbarkeitsentscheidungen noch vor der zw...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck, Anwendungsbereich.

Rn 1 § 775 nennt die Voraussetzungen, die zur Einstellung oder Beschränkung der Zwangsvollstreckung durch die Vollstreckungsorgane führen. Eine entspr Anwendung auf weitere Sachverhalte als die in Nr 1–5 genannten ist nicht möglich (BGH NJW 08, 3640, 3641; WM 11, 1708, 1710; Zö/Geimer Rz 3). § 775 gilt für jede Art der Zwangsvollstreckung; für die Zwangshypothek gilt die Son...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Stellung des Drittschuldners.

Rn 25 Der Drittschuldner muss an den Vollstreckungsgläubiger leisten, doch bleiben ihm seine Einwendungen vorbehalten, §§ 1275, 404 BGB (zu den Einwendungen § 829 Rn 90). Zahlt er in Unkenntnis der Überweisung an den Vollstreckungsschuldner, ist er ggü dem Vollstreckungsgläubiger entspr § 407 BGB geschützt (Musielak/Voit/Flockenhaus § 835 Rz 13). Nach der Überweisung darf de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Kosten und Gebühren.

Rn 11 Bei dem Antrag auf vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 242 iVm § 769 ZPO handelt es sich grds um kein eigenständiges Verfahren. Es stellt gem § 19 I Nr 11 RVG grds gebührenrechtlich keine besondere Angelegenheit dar, sofern nicht eine abgesonderte mündliche Verhandlung hierüber stattfindet. Ist dies nicht der Fall, bedarf es daher auch keiner gesonder...mehr