Fachbeiträge & Kommentare zu Entfernungspauschale

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 118. Gesetz zur Einführung einer Entfernungspauschale v 21.12.2000, BGBl I 2000, 1918

Rn. 138 Stand: EL 50 – ET: 02/2002 § 4 Abs 5 Nr 6 EStG, § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 u 5 EStG, § 9 Abs 2 EStG: Ab 2001 werden die bisherigen km-Pauschbeträge durch eine verkehrsmittelunabhängige Entfernungspauschale ersetzt. Bisher galt, daß bei Benutzung eines PKW DM 0,70, bei Benutzung eines Motorrads DM 0,33 pro Entfernungskilometer geltend gemacht werden konnten, bei Benutzung öffen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 172. Gesetz zur Fortführung der Gesetzeslage 2006 bei der Entfernungspauschale vom 20.04.2009, BGBl I 2009, 774

Rn. 192 Stand: EL 89 – ET: 11/2010 § 3 Nr 13 u 16/§ 4 Abs 5 S 1 Nr 6/§ 6 Abs 1 Nr 4/§ 8 Abs 2 S 5/§ 9 Abs 1 S 3 Nr 4 u 5 u Abs 2 EStG/§ 10 Abs 1 Nr 7 S 4/§ 40 Abs 2/ § 52 div Abs EStG (ab 01.01.2007): Die Entfernungspauschale von 0,30 EUR kann wieder ab dem 1. km "als" und nicht nur "wie" BA o WK geltend gemacht werden. Aufwendungen für die Benutzung öff Verkehrsmittel können g...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 236. Steuerentlastungsgesetz 2022 (StEntlG 2022) v 23.05.2022, BGBl I 2022, 749

Rn. 256 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Der Finanzausschuss des Bundestages hat am 11.05.2022 dem Entwurf eines Steuerentlastungsgesetzes 2022 zugestimmt. Der ursprüngliche Gesetzentwurf wurde um die Zahlung einer Energiepreispauschale iHv 300 EUR und um die Einmalzahlung eines Kinderbonus iHv 100 EUR ergänzt. Der Bundestag am 13.05.2022 dem StEntlG 2022 in der Fassung der Beschl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 216. Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht v 21.12.2019, BGBl I 2019, 2886

Rn. 236 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Historie: Am 10.10.2019 veröffentlichte das BMF den Referentenentwurf. Der Bundestag beschloss das Gesetz am 15.11.2019 in 2./3. Lesung. Der Bundesrat hat danach am 29.11.2019 beschlossen, dass der Vermittlungsausschuss gemäß Artikel 77 Abs 2 GG mit dem Ziel einer grundlegenden Überarbeitung des Gesetzes einberufen wird. Am 18.12.2019 erfol...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Einzelfälle der nicht abzugsfähigen Aufwendungen für die Lebensführung

Rn. 164 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Abwehrkosten eines ArbN Wehrt sich ein ArbN gerichtlich gegen Anschuldigungen des ArbG, besteht eine widerlegbare Vermutung, dass die Abwehrkosten in einem Veranlassungszusammenhang mit der Berufstätigkeit stehen. Beziehen sich die Vorwürfe auf Handlungen des ArbN, die nicht mehr von der beruflichen Zielvorstellung umfasst sind, weil sie ent...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 187. Gesetz zur Änderung u Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung u des steuerlichen Reisekostenrechts v 20.02.2013, BGBl I 2013, 285

Rn. 207 Stand: EL 102 – ET: 11/2013 Der Bundestag ist am 17.01.2013 einer Empfehlung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 12.12.2012 (BT-Drucks 17/11 841) zum Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts gefolgt u hat dessen Einigungsvorschlag angenommen. Die Zustimmung des Bundesrats erfolgte ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 152. Steueränderungsgesetz 2007 v 19.07.2006, BGBl I 2006, 1534

Rn. 172 Stand: EL 72 – ET: 11/2006 Hier sind zu nennen das SteueränderungsG 2007, dessen Entwurf am 10.05.2006 vom Bundeskabinett beschlossen und vom Bundesrat am 07.07.2006 verabschiedet wurde. Die Regelungen treten am 01.01.2007 in Kraft, im Wesentlichen folgende Punkte betreffend:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 210. Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet u zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften – UStAVermG – (informell JStG 2018) v 11.12.2018, BGBl I 2018, 2338

Rn. 230 Stand: EL 135 – ET: 04/2019 Das Gesetz reagiert auf Anhaltspunkte dafür, dass es beim Handel mit Waren über das Internet unter Nutzung von elektronischen Marktplätzen verstärkt zu USt-Hinterziehungen gekommen ist, insb beim Handel mit Waren aus Drittländern. Betreiber von Internet-Marktplätzen haften nunmehr für Händler. Darüber hinaus enthält es zahlreiche Regelungen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 182. Steuervereinfachungsgesetz 2011 (StVereinfG) v 01.11.2011, BGBl I 2011, 2131.

Rn. 202 Stand: EL 94 – ET: 02/2012 Das StVereinfG 2011 ist in Übereinstimmung mit der Empfehlung des Vermittlungsausschusses ohne die Einführung eines zweijährigen ESt-VZ am 23.09.2011 durch Bundestag u Bundesrat verabschiedet worden. Steuerzahler und Steuerverwaltung sollen damit von Erklärungs-, Prüf- und Verwaltungsaufwand entlastet werden; eine finanzielle Entlastung der ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Beurteilung

Rn. 1118 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Die Gesetzesregel (sog 1 %-Regel) ist ein Musterfall der Typisierung im Steuerrecht, und zwar in ausgesprochen grober Form. Die Bemessungsgrundlage – der Listenpreis des Kfz – hat nur eingeschränkt mit den tatsächlichen Kosten und noch weniger mit denjenigen für die private Nutzung einerseits und die betriebliche andererseits zu tun. Gleich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 215. Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (JStG 2019) v 12.12.2019, BGBl I 2019, 2451

Rn. 235 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Die Bundesregierung beschloss am 31.07.2019 den Entwurf des Gesetzes, das wegen zahlreicher Gesetzesänderungen aufgrund politischer Entscheidungen bzw Reaktionen auf die Rspr auch kurz JStG 2019 genannt wird. Aus dem vorgehenden Referentenentwurf v 08.05.2019 wurden die grunderwerbsteuerlichen Regelungen (Share Deals) eliminiert u in ein eig...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 139. Gesetz zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz (KORB II-Gesetz) v 22.12.2003, BGBl I 2003, 2840 u Haushaltbegleitgesetz 2004 (HBeglG 2004) v 29.12.2003, BGBl I 2003, 3076

Rn. 159 Stand: EL 65 – ET: 02/2005 Betrifft im Wesentlichenmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 239. Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022) vom 16.12.2022, BGBl I 2022, 2294

Rn. 259 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 30.11.2022 das JStG 2022 mit 39 Änderungen im Vergleich zum Regierungsentwurf beschlossen. Diesem Beschluss hat der Bundestag in 2./3. Lesung am 02.12.2022 zugestimmt. Der Bundesrat hat am 16.12.2022 zugestimmt. Inhalt des JStG 2022 sind im Wesentlichen erforderliche Anpassungen an EU-Recht, EuGH-...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 127. Gesetz zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Steueränderungsgesetz 2001 – StÄndG 2001) v 20.12.2001, BGBl I 2001, 3794

Rn. 147 Stand: EL 51 – ET: 05/2002 Das Gesetz dient iw der redaktionellen inhaltlichen Bereinigung, der Beseitigung nicht praktikabler Vorschriften sowie einer Anpassung an die Rspr des BFH und an das Recht der EU. Der Schwerpunkt des Gesetzes liegt im Bereich der USt (Einführung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach § 13b UStG). Neben redaktionellen Änderunge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 153. Jahressteuergesetz 2007 v 13.12.2006, BStBl I 2007, 28

Rn. 173 Stand: EL 74 – ET: 05/2007 Mit dem JStG 2007 hatte die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt, der vor allem redaktionelle Änderungen und Reaktionen des Gesetzgebers auf unliebsame Rspr des BFH enthalten sollte (BT-Drucks 16/2712 v 26.09.2006). Durch die Beratungen im Finanzausschuss sind vor allem aufgrund von Vorschlägen des Bundesrates noch Veränderungen erf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Zuwendung durch den Verzicht auf die Erstattung von Aufwendungen (§ 10b Abs 3 S 5 und 6 EStG)

Rn. 250 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Unter den in § 10b Abs 3 S 5 und 6 EStG genannten Voraussetzungen ist der Verzicht auf die Erstattung von Aufwendungen als abziehbare Aufwendung anzuerkennen. Die Empfängerkörperschaft muss, bevor die zum Aufwand führende Tätigkeit begonnen worden ist (Brandl in Brandis/Heuermann § 10b EStG Rz 131 (11/2024)), einen Anspruch auf die Erstattu...mehr

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Solidaritätszuschlag: Defin... / 2.4 Solidaritätszuschlag bei pauschal besteuerten Bezügen

Der Solidaritätszuschlag ist auch zu erheben, wenn die Lohnsteuer pauschaliert wird, z. B. bei pauschal besteuerten Aushilfsbeschäftigten sowie bei der Pauschalbesteuerung von Fahrtkostenzuschüssen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit Kraftfahrzeugen, für Kantinenmahlzeiten, für Verpflegungszuschüsse bei beruflichen Auswärtstätigkeiten, für sonstige B...mehr

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Lohnsteuerbescheinigung: Er... / 6.14 Nummer 18: Pauschal besteuerte Arbeitgeberleistungen für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte

Zum steuerpflichtigen Arbeitslohn gehören Zuschüsse (Barlohn) des Arbeitgebers zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit öffentlichen Verkehrsmitteln (sofern nicht steuerfrei), mit dem Kraftfahrzeug oder einem anderen Verkehrsmittel (z. B. Motorrad, Fahrrad). Entsprechendes gilt regelmäßig auch für Sachbezüge. Hierzu zählt...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Taxi

Stand: EL 107 – ET: 09/2015 Taxen gehören zu den ##"sind" statt "gehören zu den"?## > Öffentliche Verkehrsmittel in dem Sinne, dass sie ihr Beförderungsangebot an die Allgemeinheit richten. Nach BFH 277, 332 = BStBl 2023 II, 43 sollen unter öffentliche Verkehrsmittel iSd § 9 Abs 2 Satz 2 EStG aber lediglich solche im Linienverkehr fallen, sodass Aufwendungen für Fahrten zur >...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Garage

Rz. 1 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Die unentgeltliche oder verbilligte Nutzung einer Garage des ArbG durch – ggf auch Vermietung an – den ArbN für dessen privates Fahrzeug führt idR ebenso wie die verbilligte Überlassung einer > Dienstwohnung zu einem geldwerten Vorteil, der zum stpfl > Arbeitslohn gehört. Ggf kann eine Besteuerung des geldwerten Vorteils wegen § 8 Abs 2 Satz ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Gastschauspieler

Rz. 1 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 > Künstler und Angehörige von verwandten Berufen, die von einem Theaterunternehmen für eine Spielzeit oder Teilspielzeit verpflichtet werden, sind idR in das Unternehmen eingegliedert und erzielen > Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit iSv § 19 EStG, sind also – ggf befristet beschäftigte – > Arbeitnehmer . Das gilt auch, wenn der Künstler ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Chor

Rz. 1 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Die Leitung eines Chors kann im Rahmen eines Dienstverhältnisses oder auch selbständig ausgeübt werden (> Dirigenten, > Gesangverein; > Künstler). Selbständig tätig ist eine Chorsängerin, die für zwei Musical-Vorstellungen an einem Tag der Woche verpflichtet ist und für den Fall der Verhinderung kein Honorar erhält (BFH 179, 477 = BStBl 1996 ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Taxifahrer

Rz. 1 Stand: EL 107 – ET: 09/2015 Die für ein Taxiunternehmen tätigen Taxifahrer sind > Arbeitnehmer Rz 130 Taxifahrer . Taxifahrer können eine > Erste Tätigkeitsstätte (vgl § 9 Abs 4 EStG) haben, wenn sie vom ArbG einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung dauerhaft zugeordnet und dort zumindest in geringem Umfang tätig werden (ausreichend ist die Abgabe von Auftragsbestätigu...mehr

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Lohnsteuerbescheinigung: Er... / 6.13 Nummer 17: Steuerfreie Arbeitgeberleistungen für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte

Zahlt der Arbeitgeber einen Zuschuss zum Jobticket oder übernimmt er die kompletten Kosten, ist der dadurch entstehende geldwerte Vorteil steuerfrei. Die 50-EUR-Freigrenze[1] muss hier nicht beachtet werden.[2] Der Arbeitgeber kann auch eine Fahrberechtigung, z. B. Einzel-/Mehrfahrtenfahrschein, Deutschlandticket, Zeitkarten wie Jahresticket, für den Personenfern- und öffent...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Gehbehinderte

Stand: EL 115 – ET: 05/2018 > Behinderten-Pauschbetrag; > Entfernungspauschale Rz 105 ff; > Führerschein Rz 4; > Kraftfahrzeugunfall Rz 31; > Menschen mit Behinderungen Rz 22 f, 25, 29; > Unterhaltsleistungen Rz 63.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Theaterpersonal

Stand: EL 107 – ET: 09/2015 > Bühnenangehörige, > Gastschauspieler, > Künstler, > Schauspieler. Zur Steuerfreiheit nach § 3b EStG bei einer sog Theaterbetriebszulage BFH 274, 1 = BStBl 2021 II, 936 (> Lohnzuschläge Rz 29/1, 70; > Künstler Rz 3/1), zur > Entfernungspauschale Rz 32.mehr

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Lohnsteuerbescheinigung: Er... / 6.3.3 Eintragung Großbuchstabe F

Der Großbuchstabe F ist für eine steuerfreie Sammelbeförderung des Arbeitnehmers zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte zu erfassen. Dasselbe gilt bei einer steuerfreien Sammelbeförderung zwischen Wohnung und weiträumigem Tätigkeitsgebiet bzw. einem vom Arbeitgeber festgelegten Sammel- oder Treffpunkt.[1] Der Arbeitnehmer kann in diesem Fall bei der Einkommensteuervera...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Fallgruppen mit Zusätzlichkeitsvoraussetzung

Rz. 15 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Bei den folgenden Fallgruppen wird kein Arbeitslohn (> Rz 16) bzw eine Steuerbefreiung (> Rz 16/1) oder eine Pauschalversteuerung (> Rz 17) im Zusammenhang mit deren Gewährung nur anerkannt, wenn der ArbG die Leistungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn iSd § 8 Abs 4 EStG erbringt, zu Einzelheiten > Zusätzlicher Arbeitslohn. Rz...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Lohnsteuerbescheinigung / 1.3 Arbeitslohn und andere Arbeitgeberleistungen

Die Lohnsteuerbescheinigung enthält im Übrigen folgende Angaben: Nummer 3: Steuerpflichtiger Bruttoarbeitslohn (auch Entschädigungen und Abfindungen) einschließlich des Werts der Sachbezüge. Soweit der Arbeitslohn netto gezahlt wird, ist der hochgerechnete Bruttoarbeitslohn auszuweisen.[1] Steuerfreie Bezüge, wie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit oder die st...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Gebäudereiniger

Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Gebäudereiniger werden idR als > Arbeitnehmer der Gebäudereinigungsfirma tätig. Sind die bei einer Gebäudereinigung beschäftigten ArbN keiner ortsfesten betrieblichen Einrichtung des ArbG, eines verbundenen Unternehmens (§ 15 AktG) oder eines vom ArbG bestimmten Dritten dauerhaft zugeordnet und werden sie auch nicht in einem bestimmten quantitative...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Tallyman

Stand: EL 107 – ET: 09/2015 Ein Tallyman (Stauer bzw Verkaufsfahrer), der an verschiedenen Liegeplätzen eines Seehafens tätig ist und dessen Tätigkeit sich typischerweise auf das gesamte Gebiet des Hafens erstreckt, hat dort meist keine > Erste Tätigkeitsstätte, sondern arbeitet in einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet (> Erste Tätigkeitsstätte Rz 51 ff). Fahrten von der Wohnun...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Typisierende Betrachtungsweise

Rz. 1 Stand: EL 111 – ET: 01/2017 Bei einer Typisierung werden gleichgelagerte Fälle nach wesentlichen Merkmalen zusammengefasst und für die Besteuerung gleichbehandelt. Derartige Typisierungen werden sowohl vom Gesetzgeber (> Rz 2) als auch von der Verwaltung (> Rz 3) verwendet. Zur Bewältigung von Massensachverhalten dürfen Besonderheiten vernachlässigt werden, soweit nicht...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Einkommensteuer

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Klimaschutzpaket

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, JStG 2019

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Energiesteuer

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Alternativenergie

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen 2025

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Buchungssatz aus Finance Office Professional
Entfernungspauschale, Arbei... / 3.1 Welche Grundsätze bei der Ermittlung der Entfernungspauschale gelten

Setzt der Arbeitnehmer sein Privatfahrzeug ein, ist die Ermittlung ganz einfach. Als Werbungskosten sind abziehbar: 0,30 EUR bzw. 0,38 EUR × Entfernungskilometer × Anzahl der Fahrten pro Jahr. Übersicht: Kilometersätze bei der Entfernungspauschalemehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Entfernungspauschale, Arbei... / 3 Entfernungspauschale: Auf die erste Tätigkeitsstätte kommt es an

Die Entfernungspauschale beträgt für jeden vollen Entfernungskilometer zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte 0,30 EUR für die ersten 20 Kilometer und 0,38 EUR für jeden weiteren Kilometer. Die Entfernungspauschale ist bei Arbeitnehmern nur für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte anzusetzen. Arbeitnehmer können pro Beschäftigungsverhältnis nur eine ers...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Entfernungspauschale, Arbei... / 7 Entfernungspauschale bei Arbeitnehmern mit mehreren Dienstverhältnissen

Arbeitnehmer mit mehreren Dienstverhältnissen können bei jedem Arbeitgeber eine erste Tätigkeitsstätte haben. Kehrt der Arbeitnehmer zwischenzeitlich in seine Wohnung zurück, ist für jede Fahrt zum jeweiligen Beschäftigungsort die Entfernungspauschale anzusetzen. Bis einschließlich 2026 ist die erhöhte Entfernungspauschale (0,38 EUR) für jeden Weg zur ersten Tätigkeitsstätte ...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Entfernungspauschale, Arbei... / 10 Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale

Mit der Entfernungspauschale sind sämtliche Aufwendungen abgegolten, die durch die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte und Familienheimfahrten entstehen.[1] Das heißt, dass z. B. die Kosten für Parkgebühren, für das Abstellen des Kraftfahrzeugs während der Arbeitszeit, für eine Finanzierung, für ADAC-Beiträge, für einen Insassenunfallschutz sowie die Aufwendung...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Entfernungspauschale, Arbei... / 9.1 Anwendung der Steuerfreiheit bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel

Unabhängig von der tatsächlichen Nutzung der überlassenen bzw. bezuschussten Fahrscheine sind Minderungen der Entfernungspauschale nach § 3 Nr. 15 Satz 3 EStG vorzunehmen. D.h. die Kürzung der Entfernungspauschale erfolgt auch, wenn die Fahrscheine nicht oder privat genutzt werden. Die Minderung erfolgt hierbei in Höhe des Wertes der Fahrscheine bzw. dem geleisteten Barzusch...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Entfernungspauschale, Arbei... / 3.2 Wie die Entfernung zur ersten Tätigkeitsstätte ermittelt wird

Maßgebend ist die kürzeste Straßenverbindung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte und zwar unabhängig davon, welches Verkehrsmittel der Arbeitnehmer benutzt. Die Entfernung ist auf volle Entfernungskilometer abzurunden, d. h., angefangene Kilometer bleiben unberücksichtigt. Bei der Nutzung eines Kfz kann auch statt der kürzesten die verkehrsgünstigste Straßenverbindun...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Entfernungspauschale, Arbei... / 9 Erstattung der Entfernungspauschale durch den Arbeitgeber

Seit dem 1.1.2019 besteht für den Arbeitgeber ein Wahlrecht bei von ihm an den Arbeitnehmer erstatteten Fahrkostenzuschüssen zu den Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr (ohne Luftverkehr) zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Diese Fahrten können steuerfrei als Bar- und Sachleistung gezahlt werden und mindern die Werbungskosten des Arbeitnehmers f...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Entfernungspauschale, Arbei... / 4.2 Benutzung verschiedener Verkehrsmittel

Mischfälle bei der Zurücklegung der Wegstrecken zwischen Wohnung und ersten Tätigkeitsstätte sind heute keines Falls unüblich bei Arbeitnehmern. Diese liegen z. B. vor, wenn Wegstrecken teilweise mit dem Pkw und teilweise mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurück gelegt werden (Park & Ride), oder aber auch wenn für einen Teil des Jahres die Wege mit dem eigenen Pkw und für den a...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Entfernungspauschale, Arbei... / 9.2 Pauschalierung der Arbeitgeberzuwendung

Der Arbeitgeber kann die Lohnsteuer für an Arbeitnehmer (auch an Arbeitnehmer-Ehegatten) überlassene Sachbezüge in Form der unentgeltlichen oder verbilligten Beförderung sowie zusätzlich zum Arbeitslohn geleistete Zuschüsse auch mit einem Pauschalsteuersatz von 15 % ermitteln, ohne dass Sozialversicherungsbeiträge anfallen. Bei Wahl der Pauschalierung durch den Arbeitgeber, ...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Entfernungspauschale, Arbei... / 4.1 Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel

Nutzt der Arbeitnehmer öffentliche Verkehrsmittel, bestehen zwei Möglichkeiten. Er kann für jeden Entfernungskilometer eine Pauschale von 0,30 EUR bzw. 0,38 EUR ab dem 21. Entfernungskilometer beanspruchen (maßgebend ist nicht die Strecke, die er mit Bahn, Bus oder Zug zurücklegt, sondern die kürzeste Straßenverbindung) oder die höheren tatsächlichen Kosten für öffentliche Ver...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Entfernungspauschale, Arbei... / 5 Was bei Fahrgemeinschaften gilt

Bei einer Fahrgemeinschaft kann jeder (Fahrer und Beifahrer) die Entfernungspauschale beanspruchen. Der Beifahrer kann die Entfernungspauschale als Werbungskosten geltend machen, auch wenn er keine eigenen Aufwendungen hat. Auch bei Ehegattenfahrgemeinschaften ist die Geltendmachung bei jedem Partner möglich. Derjenige, der nicht selbst fährt, muss die Obergrenze von 4.500 E...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Entfernungspauschale, Arbei... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Abrechnung von Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte

Der Arbeitnehmer wohnt 30 Kilometer von seiner ersten Tätigkeitsstätte entfernt. Er fährt diese Strecke an 210 Tagen und kann in seiner Steuererklärung eine Entfernungspauschale von 210 Tage × 20 km × 0,30 EUR = 1.260 EUR sowie 210 Tage × 10 km × 0,38 EUR = 798 EUR, insgesamt also 2.058 EUR (= 1.260 EUR + 798 EUR) geltend machen. Den Betrag, den der Arbeitnehmer in seiner Einkom...mehr