Fachbeiträge & Kommentare zu Erlass

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zulässigkeit, Rechtsschutzbedürfnis.

Rn 6 Nach Rspr einiger OLG muss nicht nur eine bereits wirksame Klageschrift eingereicht werden, ehe eine einstweilige Anordnung erlassen werden kann, sondern auch die Zahlung des Prozesskostenvorschusses erfolgt sein (Köln FamRZ 87, 963, 964; Hamm NJW-RR 96, 1023, 1024; Naumbg OLGReport 00, 388; Frankf OLGR 08, 612, 613; ebenso Musielak/Voit/Lackmann Rz 2). Man wird ledigli...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Weiteres Verfahren.

Rn 15 Stellt sich im Erörterungstermin heraus, dass eine Kindeswohlgefährdung iSv § 1666 BGB nicht vorliegt, ist das Verfahren durch Beschluss zu beenden. War von Anfang an eine Gefährdung nicht gegeben (vgl hierzu Hamm FamRZ 07, 2098) sollte klarstellend in den Tenor aufgenommen werden, dass das Verfahren eingestellt wird. Lag zunächst eine Gefährdung vor, besteht aber glei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Anwendungsbereich.

Rn 17 § 302 gilt vorbehaltlich der Spezialregelungen im Urkunden-, Scheck- und Wechselprozess in allen ZPO-Verfahren, auch im Rechtsmittelzug (vgl Rn 1), vgl zu § 113 FamFG zB OLG Brandenburg NZFm 16, 1004; NJW-RR 19, 840 [OLG Brandenburg 15.01.2019 - 13 UF 148/18]. Im arbeitsgerichtlichen Verfahren ist § 302 über §§ 46 II ArbGG, 80 II ArbGG anwendbar. Die Vorschrift ist auc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Bindung im Instanzenzug.

Rn 7 Die Bindung des Ausgangsgerichts gilt bis zur Aufhebung der die Bindung begründenden Entscheidung im Instanzenzug (BGHZ 106, 219, 221 = NJW 89, 1486, 1487); das Abweichungsverbot ist regelmäßig nach dem Erlass einer instanzbeendigenden Entscheidung funktionslos, da keine weitere Entscheidung vom Spruchkörper zu treffen ist (s aber Rn 8; vgl St/J/Althammer Rz 5 f). Die B...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / XIX. Wohnungseigentümergemeinschaft.

Rn 26 Die Wohnungseigentümer haben nach § 18 Abs 2 WEG (§ 21 Abs 4 WEG aF) einen Anspruch auf eine Verwaltung ihrer Gemeinschaft, die den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht. Das schließt einen Anspruch auf Abberufung eines untauglichen Verwalters und auf Bestellung eines tauglichen Verwalters ein. Dieser Anspruch kann, wovon auch der Gesetzgeber ausgegangen is...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Wohnung des Verpflichteten darf ohne dessen Einwilligung nur auf Grund eines richterlichen Beschlusses durchsucht werden. Dies gilt nicht, wenn der Erlass des Beschlusses den Erfolg der Durchsuchung gefährden würde. (2) Auf die Vollstreckung eines Haftbefehls nach § 94 in Verbindung mit § 802g der Zivilprozessordnung ist Absatz 1 nicht anzuwenden. (3) Willigt der Verp...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 173 GVG – [Öffentliche Urteilsverkündung].

Gesetzestext (1) Die Verkündung des Urteils sowie der Endentscheidung in Ehesachen und Familienstreitsachen erfolgt in jedem Falle öffentlich. (2) Durch einen besonderen Beschluss des Gerichts kann unter den Voraussetzungen der §§ 171b und 172 auch für die Verkündung der Entscheidungsgründe oder eines Teiles davon die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden. Rn 1 Der Verkündung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Glaubhaftmachung.

Rn 5 Der ASt muss die Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung glaubhaft machen (§ 51 I 2), dh, es muss ein nicht zu vernachlässigender Grad an Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen der behaupteten Anordnungsgründe gegeben sein (Köln Beschl v 4.1.21 – II-10 UF 168/20, FamRZ 21, 1228; Naumb Beschl v 1.8.14 – 8 UF 121/14, FamRZ 15, 1225; Köln Beschl v 2.3.11...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Kenntnis.

Rn 12 Von der Zustellung des MB muss die Geschäftsstelle den ASt ›in Kenntnis setzen‹ (§ 693 II). Das Datum der erfolgreichen Zustellung benötigt er, um zu berechnen, wann er den Antrag auf VB stellen darf; § 699 I 2 verbietet es dem ASt, den Antrag vor Ablauf der Widerspruchsfrist zu stellen. Eine weitere erhebliche und nicht selten übersehene Bedeutung des Zustellungsdatum...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeines.

Rn 3 § 693 I schreibt Zustellung vor. Deshalb ist der MB gem § 166 II vAw zuzustellen. Der ASt darf unmittelbar dem Ag zustellen lassen, selbst wenn der Ag einen Rechtsanwalt benannt hat; § 172 I greift nicht, denn ein gerichtliches Verfahren ist noch nicht anhängig (BGH 8.2.11 – VI ZR 330/09 – Rz 14). Unwirksamkeit der Zustellung an eine prozessunfähige Person (§ 170 I 2) k...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 11.4 Berichtigung des Vorsteuerabzugs

Rz. 60 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach dem italienischen Umsatzsteuergesetz gilt für Gegenstände, die nicht nur einmalig genutzt werden, grundsätzlich ein Vorsteuerberichtigungszeitraum von fünf Jahren bzw. für Grundstücke, Gebäude und verwandte Wirtschaftsgüter ein Zeitraum von zehn Jahren (vgl. Art. 19-bis 2 Erlass 633/1972). Voraussetzung für die Vorsteuerberichtigung ist i...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 7.4 Sonderregelung für Umsätze an sogenannte häufige Ausführer

Rz. 39 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unternehmen, deren Umsatz zu mehr als 10 % aus Ausfuhrlieferungen, i. g. Lieferungen oder nicht steuerbaren Dienstleistungen besteht, haben die Möglichkeit, einen Antrag auf die Einordnung als häufige Ausführer zu stellen (vgl. Art. 8 Erlass 633/1972). Ein häufiger Ausführer hat die Möglichkeit, Warenlieferungen und Dienstleistungen umsatzsteu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Veränderte Umstände.

Rn 8 Die Aufhebung des Arrests kommt nur in Betracht, wenn sich die für den Erlass der Arrestanordnung maßgebenden Umstände nachträglich geändert haben. Tatsachen, die der Schuldner bereits im Arrestverfahren geltend und glaubhaft machen konnte, gehören nicht dazu. Neue Mittel der Glaubhaftmachung sind aber geeignet, den Aufhebungsantrag zu rechtfertigen. Als Aufhebungsgründ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) In Verfahren nach den §§ 1666 und 1666a des Bürgerlichen Gesetzbuchs soll das Gericht mit den Eltern und in geeigneten Fällen auch mit dem Kind erörtern, wie einer möglichen Gefährdung des Kindeswohls, insbesondere durch öffentliche Hilfen, begegnet werden und welche Folgen die Nichtannahme notwendiger Hilfen haben kann. (2) Das Gericht hat das persönliche Erscheinen der...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Gebundenes Ermessen.

Rn 5 Das Ermessen ist gebunden, wenn die einzelnen Ansprüche unterschiedliche Prozessarten betreffen (zB Urkundenprozess und ordentliches Verfahren). Auch nach unzulässiger Anspruchsverbindung (§ 260; § 126 II FamFG) ist eine Trennung zwingend. Ist der beschrittene Rechtsweg für einen der prozessualen Ansprüche nicht eröffnet, muss eine Prozesstrennung mit anschließender Tei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Frist für Klagen nach § 579 Nr 4.

Rn 14 Die Frist beginnt mit Zustellung entweder an die Partei selbst oder an ihren gesetzlichen Vertreter, falls die Partei prozessunfähig ist. Es gilt dann die Monatsfrist des Abs 1. Auch beginnt die Frist frühestens mit Rechtskraft des Urteils zu laufen, obwohl die Norm dies nicht extra erwähnt. Wird also vorher zugestellt, führt erst der Rechtskrafteintritt zum Fristbegin...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verfahren.

Rn 4 Das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes richtet sich nach den allgemeinen Normen der §§ 916 ff. Soweit das staatliche Gericht vor der Einleitung eines schiedsgerichtlichen Verfahrens eine Maßnahme des einstweiligen Rechtsschutzes erlässt und sodann Klageerhebung nach § 926 I anordnet, ist diese Klage regelmäßig vor dem Schiedsgericht zu erheben (Schwab/Walter Kap...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Kosten/Gebühren.

Rn 14 Da bereits der Erlass des Pfändungsbeschlusses eine Gerichtsgebühr nach KV 2110 iHv 22 EUR auslöst, ist für den Schutzantrag des Schuldners keine zusätzliche Gebühr vorgesehen. Es können aber Sachverständigenkosten entstehen. Dem Rechtsanwalt steht eine besondere Gebühr mit einem Satz von 0,3 gem § 18 I Nr 8 RVG iVm VV 3309 zu, die nicht durch eine bereits früher entst...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Säumnis des Antragsgegners (Abs 2).

Rn 7 Der Antragsgegner einer Ehesache ist vor Erlass einer gegen ihn gerichteten Säumnisentscheidung geschützt. Da gem § 113 IV Nr 3 die Vorschriften über das schriftliche Vorverfahren nicht anwendbar sind, darf ein Säumnisbeschlusses auf der Grundlage von §§ 276 I 1, II, 331 III ZPO nicht ergehen. Erscheint der Antragsgegner unentschuldigt nicht im Termin, ordnet § 130 II a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Kosten/Gebühren.

Rn 19 Für den Erlass des Pfändungsbeschlusses entsteht eine Gerichtsgebühr nach KV Nr 2110 iHv 22 EUR. Weitere Gerichtsgebühren, etwa für die Ernennung des Sequesters durch das Gericht der belegenen Sache, fallen nicht an. Dem Rechtsanwalt steht eine Gebühr mit einem Satz von 0,3 gem § 18 I Nr 3 RVG iVm VV 3309 zu. Ist die Vollstreckungsgebühr bereits entstanden, fällt sie e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Rechtsfolgen.

Rn 12 Haben sämtliche Prozessparteien den Verzicht ggü dem Gericht erklärt (Rn 9), wird das später ergehende Urt mit seinem Erlass, also vor dem Ablauf der Berufungsfrist (§ 517), rechtskräftig; eine gleichwohl eingelegte Berufung ist vAw als unzulässig zu verwerfen. Nach der Verzichtserklärung nur einer Partei tritt die Rechtskraft des Urteils erst mit dem Ablauf der Berufu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Aufhebungs- und Änderungsverbot.

Rn 5 Das Gericht darf die einmal erlassene, auch eine inhaltliche falsche Entscheidung außerhalb des Verfahrens nach §§ 319–321 nicht selbst abändern oder ergänzen (näher Lüke JuS 00, 1042, 1043). Dieses Verbot betrifft sowohl eine eigenmächtige Änderung der ursprünglichen Entscheidung als auch den Erlass einer Entscheidung, in der die Entscheidung aufgehoben oder abgeändert...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Ohne vorgängige Entscheidung des Gerichts ist eine vorläufige Austauschpfändung zulässig, wenn eine Zulassung durch das Gericht zu erwarten ist. 2Der Gerichtsvollzieher soll die Austauschpfändung nur vornehmen, wenn zu erwarten ist, dass der Vollstreckungserlös den Wert des Ersatzstückes erheblich übersteigen wird. (2) Die Pfändung ist aufzuheben, wenn der Gläubiger nic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Ansprüche des Vermieters.

Rn 20 Die Unterlassung eines vertragswidrigen Gebrauchs kann der Vermieter bei einer damit verbundenen Gefahr für die Mietsache unterbinden (AG Bad Homburg NJW-RR 92, 335). Die Zustimmung zur Kündigung des Mietverhältnisses kann nicht Gegenstand einer einstweiligen Verfügung sein (vgl Hambg MDR 90, 1022). Der Vermieter kann eine vertraglich übernommene Betriebspflicht hinsic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Entscheidung durch Beschluss.

Rn 15 Ist die Beschwerde unbegründet, weil kein Verstoß gegen das Vorrang- und Beschleunigungsgebot festgestellt werden kann, wird sie durch einen zu begründenden Beschluss zurückgewiesen. Rn 16 Ist die Beschwerde demgegenüber begründet, gilt Abs 3 S 4: Das Beschwerdegericht hat die Feststellung zu treffen, dass die bisherige – unangemessen lange – Dauer des Verfahrens dem Vo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Entscheidung.

Rn 13 Die prozessuale Selbstständigkeit der im Wege der Stufenklage geltend gemachten Ansprüche bedingt, dass über jeden in der vorgegebenen Reihenfolge im Wege der abgesonderten Antragstellung durch Teil- oder Schlussurt zu befinden ist, weil das frühere Teilurt für die spätere Entscheidung vorgreiflich ist (BGHZ 10, 385). Eine einheitliche Entscheidung über die mehreren in...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 957 ZPO – Ausschluss der Rechtsbeschwerde.

Gesetzestext In Verfahren zur grenzüberschreitenden vorläufigen Kontenpfändung nach der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 findet die Rechtsbeschwerde nicht statt. Rn 1 Der Ausschluss der Rechtsbeschwerde gem §§ 574 ff entspricht der Rechtslage im Verfahren über den Antrag auf Erlass eines Arrests bzw einer einstweiligen Verfügung (§ 542 II S 1, § 574 I S 2). Dort ist dies ersicht...mehr

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§ 33 Bürgergeld / IV. Wirkung der Sanktionen

Rz. 65 Der Beginn und die Dauer der Minderung sind in § 31b SGB II geregelt. Der Auszahlungsanspruch mindert sich mit Beginn des Kalendermonats, der auf das Wirksamwerden des Verwaltungsaktes folgt, der die Pflichtverletzung und den Umfang der Minderung der Leistung feststellt. Der feststellende Verwaltungsakt hat konstitutive Wirkung. Der Auszahlungsanspruch mindert sich kr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anordnungsanspruch.

Rn 3 Eine einstweilige Anordnung setzt nach § 49 I grds voraus, dass sie nach den für das Rechtsverhältnis maßgebenden Vorschriften gerechtfertigt ist, dh ein Anordnungsanspruch besteht. Für eine einstweilige Gewaltschutzanordnung müssen also die Voraussetzungen für den Erlass einer Schutzanordnung nach den §§ 1, 2 GewSchG vorliegen. Insoweit wird erg auf die Kommentierung z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Gerichtliche Entscheidung.

Rn 23 Ergeht ein Sachurteil, muss das Gericht anders als bei einem Prozessurteil ggü allen Streitgenossen einheitlich entscheiden (BGHZ 122, 211, 240 = NJW 93, 1976, 1983; BGH NJW 00, 291 f). Bei einer prozessrechtlich notwendigen Streitgenossenschaft kann mangels eines Widerspruchs in der Sache die Klage gegen einen Streitgenossen als unzulässig und gegen den anderen als un...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsbehelfe.

Rn 52 Gegen den Anordnungsbeschluss kann der Schuldner die sofortige Beschwerde einlegen (§§ 567 I Nr 1, 793). Das rechtliche Interesse des Schuldners liegt darin, dass die Aufhebung des Beschlusses Voraussetzung für die Rückzahlung eines Zwangsgeldes an den Schuldner ist (BayObLG 12.9.22 – 101 AR 82/22 = NJW-RR 22, 47 [BayObLG 22.04.2021 - 1 ZBR 74/20], Rz 29 ff). Die Besch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Der Antrag wird zurückgewiesen: 2Vor der Zurückweisung ist der Antragsteller zu hören. (2) Sollte durch die Zustellung des Mahnbescheids eine Frist gewahrt werden oder die Verjährung neu begi...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 18c UStG regelt nichts selbst, sondern dient als Rechtsgrundlage für den Erlass einer Rechtsverordnung, die m. W. v. 01.07.2010 in geltendes Recht umgesetzt worden ist (Fahrzeuglieferungs-Meldepflichtverordnung vom 15.03.2009, BGBl I 2009, 630 – FzgLiefgMeldV). 1.1 Überblick über die Vorschrift Rz. 2 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Meldepflicht ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Rn 6 Der Unterlassungsanspruch gem § 1 UKlaG kann durch einstweilige Verfügung gesichert werden (vgl Ddorf NJW 89, 1487, 1488 [OLG Düsseldorf 29.12.1988 - 6 U 206/88]; Frankf NJW 89, 1489). Beim Verfügungsgrund wird Dringlichkeit gem § 5 UKlaG, § 12 II UWG, widerleglich vermutet (KG NJW-RR 04, 1239 [KG Berlin 15.12.2003 - 23 U 98/03]). Die Grundsätze der Selbstwiderlegung (§...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Entscheidung des Rechtspflegers.

Rn 4 Trifft der Rechtspfleger eine Entscheidung, findet § 793 über § 11 I RPflG Anwendung; dies ist bspw beim Erlass eines Pfändungs- u Überweisungsbeschlusses der Fall. Etwas anderes gilt dann, wenn der Rechtspfleger Entscheidungen trifft, die, hätte der Richter sie erlassen, unanfechtbar wären; es gilt dann § 11 II RPflG; gegen eine derartige Entscheidung kann Erinnerung e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Die Geschäftsstelle des Gerichts, an das die Streitsache abgegeben wird, hat dem Antragsteller unverzüglich aufzugeben, seinen Anspruch binnen zwei Wochen in einer der Klageschrift entsprechenden Form zu begründen. 2 § 270 Satz 2 gilt entsprechend. (2) 1Bei Eingang der Anspruchsbegründung ist wie nach Eingang einer Klage weiter zu verfahren. 2Soweit der Antrag in der Ans...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Keine Zurückweisungsgründe nach § 335 I.

Rn 8 Das Versäumnisurteil darf nicht ergehen, wenn die in § 335 I Nr. 1 bis 3, 5 genannten Gründe für die Zurückweisung des Prozessantrags vorliegen. Dessen Erlass hat zu unterbleiben, wenn vAw zu beachtende, noch ausräumbare Verfahrensmängel vorliegen (s § 335 Rn 4) oder der Beklagte nicht ordnungsgemäß zu dem Termin geladen worden war (s § 335 Rn 5). Für ein Versäumnisurte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Folgen.

Rn 7 Die Folge eines unterbliebenen Hinweises gem § 504 ist, dass die Wirkung des § 39 S 1 wegen der Regelung in § 39 S 2 nicht eintritt und die Zuständigkeit des angerufenen AG nicht begründet wird. Dies kann erst geschehen, wenn der versäumte Hinweis im Laufe des Verfahrens nachgeholt wird. Erst ab diesem Zeitpunkt sind dann die Vorschriften über die rügelose Einlassung ge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Gericht entscheidet durch Beschluss, soweit durch die Entscheidung der Verfahrensgegenstand ganz oder teilweise erledigt wird (Endentscheidung). Für Registersachen kann durch Gesetz Abweichendes bestimmt werden. (2) Der Beschluss enthältmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Unterrichtungspflicht.

Rn 7 Nach § 216a S 2 soll das FamG die Beteiligten über die Mitteilung an die Polizei u andere Stellen unterrichten. Diese Unterrichtung kann durch entsprechenden Hinweis in der Beschlussformel oder den Entscheidungsgründen der Gewaltschutzanordnung erfolgen. Das Gericht kann von der Unterrichtung der Beteiligten nur in begründeten Ausnahmefällen absehen, etwa wenn allein di...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Vorgreifliches Verwaltungsverfahren.

Rn 10 Ein Verwaltungsverfahren rechtfertigt die Aussetzung, wenn das Gericht an die Verwaltungsentscheidung gebunden ist (zB bei Entscheidungen der Sozialversicherungs- und Versorgungsträger bei Dienst- und Arbeitsunfällen; BGH NJW 09, 3238 [BGH 19.05.2009 - VI ZR 56/08]). Außerhalb der echten Bindung ist eine Aussetzung auch dann sinnvoll, wenn im Rechtsstreit nicht die Rec...mehr

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§ 35 Kündigung und betriebl... / B. Begriff der betrieblichen Altersversorgung

Rz. 5 Rechtliche Grundlage der betrieblichen Altersversorgung ist das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung.[2] Dieses Gesetz ist als Arbeitnehmerschutzgesetz aus der vorher einschlägigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts entstanden. Auch in den letzten Jahrzehnten nach dem Erlass des BetrAVG wird die Materie der betrieblichen Altersversorgung wei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Nachholung der Kostenentscheidung.

Rn 3 Eine vergessene Kostenentscheidung ist gem § 43 auf fristgebundenen (zwei Wochen) Antrag durch Beschlussergänzung nachzuholen. Eine Ergänzung ist nicht zulässig, wenn das Gericht bewusst keine Kostenentscheidung getroffen hat, auch falls dies rechtlich fehlerhaft war. § 43 ermächtigt das Gericht nicht, seine Entscheidung, an die es m Erlass (§ 38 III 3) gebunden ist, na...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Wirkungen.

Rn 7 Nach Erlass des Pfändungs- sowie ggf des Überweisungsbeschlusses kann der Schuldner Erinnerung gem § 766 einlegen (Köln JurBüro 00, 48; Musielak/Voit/Flockenhaus § 834 Rz 1). Im Rechtsmittelverfahren ist das rechtliche Gehör nachzuholen. Wird der Schuldner entgegen § 834 angehört, ist die Pfändung dennoch wirksam. Dann ist gegen den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Abs 1.

Rn 2 Für Mahnverfahren sind die Amtsgerichte sachlich ausschließlich (vgl § 12) zuständig (§ 689 I 1). Die Wertgrenze des § 23 Nr 1 GVG gilt damit nicht. § 689 1 stellt eine der sonstigen Zuständigkeitsbestimmungen iSd § 27 GVG ›durch die Prozessordnungen‹ dar. Gemäß § 46a II ArbGG ist für die Durchführung des Mahnverfahrens vor den Gerichten für Arbeitssachen das Arbeitsger...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Zwangsmaßnahmen bei wiederholter Weigerung.

Rn 6 Aus dem Fehlen einer § 380 II entsprechenden Vorschrift ist zu schließen, dass das gem § 390 I 2 zu verhängende Ordnungsgeld nicht mehrfach festgesetzt werden darf. Vielmehr ist – indessen nur auf Antrag, dessen Unterlassen Verzicht auf den Zeugen gem § 399 darstellt – Zwangshaft (Beugehaft) zu verhängen, längstens jedoch bis zum Ende des Prozesses in der derzeitigen In...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsbehelfe.

Rn 10 Je nach Verfahren stehen Erinnerung (§ 766) oder sofortige Beschwerde (§ 793) zur Verfügung. Zur Abgrenzung s dort. Die Rechtsbehelfe können insb darauf gestützt werden, dass die Voraussetzungen der Pfändung nicht gegeben waren (s vor §§ 704 ff Rn 9 ff) oder dass gegen ein Pfändungsverbot (Rn 4 ff) verstoßen wurde. Ein Verstoß gegen Abs 1 S 2 oder Abs 2 führt nicht zur...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Betragsverfahren.

Rn 24 Nach Abschluss des Betragsverfahrens und bei dessen Endentscheidungsreife ist Endurteil zu erlassen. Es folgt hinsichtlich der Urteilsformel den allgemeinen Regeln des Endurteils, also besteht keine Notwendigkeit der Aufhebung des Grundurteils bei Klageabweisung und umgekehrt zu einer Verurteilung lediglich in die weiteren Kosten. Das Endurteil entscheidet als Schlussu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Bedeutung der Unterlassungsverfügung.

Rn 8 Der einstweiligen Verfügung kommt für das Wettbewerbsrecht eine außerordentliche Bedeutung zu. Namentlich die in der Praxis vorherrschende Unterlassungsverfügung ermöglicht es, gegen einen Verletzer schnell und umfassend vorzugehen, um weiteren oder drohenden Wettbewerbsverstößen wirksam zu begegnen. Der vorläufige Charakter der einstweiligen Rechtsschutzmaßnahmen steht...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 4 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Rz. 4 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die ursprüngliche Vorschrift des § 18c UStG wurde durch das Umsatzsteuer-Binnenmarktgesetz vom 25.08.1992, BGBl I 1992, 1548, BStBl I 1992, 552 mit Wirkung vom 01.01.1993 in das UStG eingefügt. Durch das Gesetz zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Steuerrecht und zur Änderung weiterer Vorschriften (Ric...mehr