Fachbeiträge & Kommentare zu Freigrenze

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Steuerfreie Einnahmen-ABC / Sachgeschenke

Steuerfrei sind Sachgeschenke, die kleinere Aufmerksamkeiten darstellen (Blumen, Pralinen, Bücher usw.) und die dem Arbeitnehmer oder dessen Angehörigen aus besonderem Anlass (Geburtstag des Arbeitnehmers, Konfirmation eines Kindes des Arbeitnehmers usw.) gewährt werden. Dabei gilt als kleinere Aufmerksamkeit, wenn der Wert der Sachzuwendung 60 EUR nicht übersteigt. Andere S...mehr

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Verein

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Einkommensteuer

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Bürokratieabbau

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Elektronische Lohnsteuerbes... / 2.4 Fahrten Wohnung/erste Tätigkeitsstätte

Hierunter kann auch die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung öffentlicher Fahrausweise durch den Arbeitgeber fallen, wenn diese im Rahmen der 50-EUR-Freigrenze steuerfrei bleiben.[1] Steuerfreie Jobtickets sind von den nach der Entfernungspauschale abzugsfähigen Werbungskosten zu kürzen. Das Entsprechende gilt für Arbeitnehmer, die bei Verkehrsunternehmen beschäftigt ...mehr

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Abgabenordnung

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Steuerfreie Einnahmen-ABC / Betreuungsleistungen für Kinder und Pflegebedürftige

Arbeitgeberleistungen an ein Dienstleistungsunternehmen, das den Arbeitnehmer in Fragen der Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen berät oder Betreuungspersonal für diesen Personenkreis vermittelt, sind steuerfrei.[1] Außerdem kann der Arbeitgeber Betreuungskosten für Kinder oder pflegebedürftige Angehörige bis zu 600 EUR lohnsteuerfrei übernehmen, die aufg...mehr

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, JStG 2020

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, Steuerfortentwicklungsgesetz

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Arbeitgeberdarlehen / 3.5 50-EUR-Sachbezugsfreigrenze

Zinsvorteile aus Arbeitgeberdarlehen, die mit dem üblichen Endpreis am Abgabeort bewertet werden[1], bleiben im Rahmen der monatlichen 50-EUR-Sachbezugsfreigrenze (bis 2021: 44-EUR-Freigrenze) ggf. steuerfrei.[2] Dabei ist allerdings sicherzustellen, dass die Freigrenze nicht bereits durch andere Sachbezüge ausgeschöpft wird. Für Zinszuschüsse des Arbeitgebers gilt die 50-EUR...mehr

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Arbeitgeberdarlehen / 2 Arbeitgeberdarlehen bis 2.600 EUR

Zinsvorteile aus Arbeitgeberdarlehen bis zu 2.600 EUR sind lohnsteuerlich unbeachtlich.[1] Für die Prüfung dieser Freigrenze ist die noch nicht getilgte Darlehenssumme am Ende des Lohnzahlungszeitraums maßgebend. Mehrere vom Arbeitgeber getrennt gewährte Darlehen sind hierbei zusammenzurechnen. Dies gilt unabhängig davon, zu welchen Zwecken und Konditionen sie vom Arbeitgebe...mehr

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Arbeitgeberdarlehen / Zusammenfassung

Begriff Ein Arbeitgeberdarlehen liegt vor, wenn dem Mitarbeiter vom Arbeitgeber oder aufgrund des Dienstverhältnisses von einem Dritten Geld auf der Rechtsgrundlage eines Darlehensvertrags überlassen wird. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Gelddarlehen richten sich nach den §§ 488 ff. BGB. Das Sachdarlehen ist in den §§ 607 ff. BGB normiert. Lohnsteuer: Di...mehr

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Arbeitgeberdarlehen / 3.1 Steuerpflicht der Zinsvorteile

Übersteigt die noch nicht getilgte Darlehenssumme am Ende des Lohnzahlungszeitraums die Freigrenze von 2.600 EUR, gehören Zinsvorteile als Sachbezüge zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Zinsvorteile liegen jedoch nicht vor, wenn der Arbeitgeber dem Mitarbeiter ein Darlehen zu einem marktüblichen Zinssatz (sog. Maßstabszinssatz) gewährt.[1] Wichtig Zinszuschüsse Steuerpflichtig ...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Besteu... / 3 Bemessungsgrundlage

Duale Besteuerung Für bis zum 30.6.2009 erstmals zugelassene Fahrzeuge der Klasse M1 ohne besondere Zweckbestimmung (Pkw) ist neben dem Hubraum auch die Schadstoffklasse Bemessungsgrundlage für die Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer (hubraumorientierte Besteuerung). Für solche Fahrzeuge, die seit dem 1.7.2009 erstmals zugelassen worden sind, ist die typenspezifische Kohlendi...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Besteu... / 4.2.3 Kohlendioxidfreibetrag

Der Besteuerung lagen bei Einführung der Kohlendioxidkomponente 3 Elemente zugrunde: Jedes Gramm Kohlendioxid pro Kilometer wird gleich besteuert, d. h. unabhängig von der Antriebsart, der Schadstoffeinstufung des Fahrzeugs oder absoluten Höhe des Kohlendioxidausstoßes, bleibt der Betrag von 2 EUR pro Gramm und Kilometer gleich. Es handelt sich mithin um einen linearen Tarif....mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Besteu... / 4.2.2 Steuersätze bei kohlendioxid-orientierter Besteuerung

Im Rahmen der Reform des Kraftfahrzeugsteuerrechts im Jahre 2020 ist die kohlendioxid-orientierte Besteuerung durch Art. 1 Nr. 3 des Siebten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes [1] fortgeschrieben worden. Die bisher linear gestaltete Kohlendioxidkomponente nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b KraftStG kommt für solche Personenkraftwagen in Betracht, die in der Ze...mehr

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Sachbezüge-ABC / Amtseinführung/Arbeitnehmerfeiern

Übliche Sachleistungen des Arbeitgebers anlässlich der Diensteinführung, eines Amts- oder Funktionswechsels, eines runden Arbeitnehmerjubiläums oder der Verabschiedung eines Arbeitnehmers sind nach Auffassung der Finanzverwaltung nicht steuerpflichtig, wenn sie einschließlich Umsatzsteuer die Freigrenze von 110 EUR nicht übersteigen. Geschenke bis zu einem Gesamtwert von 60 ...mehr

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Sachbezüge-ABC / Versicherungsprämien

Seit 2014 behandelte die Finanzverwaltung[1] – auch wenn der Arbeitgeber selbst Versicherungsnehmer war – die vom Arbeitgeber geschuldeten und gezahlten Versicherungsbeiträge i. d. R. als Barlohn und lehnte die Anwendung der 50-EUR-Freigrenze generell ab.[2] Inzwischen hat der BFH in 2 Grundsatzurteilen, denen die Finanzverwaltung folgt, für Klarheit gesorgt.[3] Danach gilt F...mehr

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Sachbezüge-ABC / Bargeldzuschuss

Auf zweckgebundene Bargeldleistungen an Arbeitnehmer z. B. für Fitness-/Sportclubs wurde bis einschließlich 2019 die Freigrenze für Sachbezüge angewendet.[1] Ab 2020 liegt nach § 8 Abs. 1 Satz 2 EStG Barlohn vor. Der Zuschuss des Arbeitgebers in eine von den Arbeitnehmern unterhaltene Gemeinschaftskasse zu einer 2-tägigen Betriebsveranstaltung ist kein Arbeitslohn, wenn der ...mehr

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Sachbezüge-ABC / Benzingutscheine/Tankkarten

Die 50-EUR-Freigrenze gilt bei der Ausgabe von "Benzingutscheinen". Auch auf Tankkarten ist die 50-EUR-Freigrenze anwendbar. Das gilt auch dann, wenn sich ein Arbeitnehmer mit seinem Arbeitgeber darauf verständigt, auf zukünftig entstehenden Barlohn zugunsten des Sachbezugs "Tankkarte" zu verzichten. Ein auf einen Euro-Betrag lautender Benzingutschein, der bei einem Dritten e...mehr

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Sachbezüge-ABC / Job-Ticket

Nach der bis zum 31.12.2018 geltenden Rechtslage gehörten Arbeitgeberleistungen in Form von Zuschüssen und Sachbezügen für Fahrten des Arbeitnehmers zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Lediglich im Rahmen des § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG blieben die als Sachbezüge gewährten Arbeitgeberleistungen unter Einhaltung der monatlichen 50-EUR-F...mehr

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Sachbezüge-ABC / Geld

Lohnzahlungen in einer gängigen ausländischen Währung, z. B. Schweizer Franken, sind Einnahmen in Geld und kein Sachbezug. Die 50-EUR-Freigrenze[1] findet auf sie keine Anwendung.[2]mehr

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Sachbezüge-ABC / Aufmerksamkeiten

sind bis zu einer Freigrenze von 60 EUR steuerfrei. Ab 2023 wird die Regelung zu den nicht besteuerbaren Aufmerksamkeiten bei Zuwendungen an Angehörige verschärft, indem der Begriff der Angehörigen auf die im Haushalt des Arbeitnehmers lebenden Angehörigen beschränkt wird.[1]mehr

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Sachbezüge-ABC / VIP-Logen

In der Überlassung von VIP-Logen in Sportstätten an Arbeitnehmer – einschließlich deren Bewirtung – liegt ein steuerpflichtiger Sachbezug.[1] Der geldwerte Vorteil ist grundsätzlich nach § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG zu bewerten. Die Freigrenze für Sachbezüge i. H. v. 50 EUR im Kalendermonat und R 8.1 Abs. 2 Satz 3 LStR sind zu beachten. Steuerpflichtige Sachzuwendungen können nach...mehr

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Sachbezüge-ABC / Geschenklos

Verschafft der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer mit der Schenkung eines Geschenkloses die Teilnahme an einer Lotterie, die von einem fremden Dritten durchgeführt wird, liegt in dieser Schenkung selbst ein geldwerter Vorteil. Dabei handelt es sich um einen Sachbezug, der gem. § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG im Rahmen der 50-EUR-Freigrenze steuerfrei bleiben kann. Ein etwaiger Lotteriegew...mehr

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Sachbezüge-ABC / Warengutschein

Waren- und Einkaufsgutscheine sind unter der Voraussetzung als Sachbezug zu besteuern, dass der Gutschein als Sachlohn und nicht als Bargeld zu behandeln ist. Warengutscheine, die beim Arbeitgeber einzulösen sind, also die Produktpalette des Arbeitgebers betreffen, stellen immer einen Sachbezug dar, der dem Arbeitnehmer im Zeitpunkt der Einlösung zufließt.[1] Dies gilt auch, ...mehr

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Betriebsveranstaltung / 2.1.3 Jubiläums- und Abteilungsfeiern

Als Betriebsveranstaltungen werden auch Veranstaltungen anerkannt, die nur für eine Organisationseinheit des Betriebs (z. B. Abteilung) durchgeführt werden. Danach sind auch Feiern begünstigt, zu denen nur alle früheren Arbeitnehmer des Unternehmens (Pensionärstreffen) oder nur solche Arbeitnehmer eingeladen werden, die bereits im Unternehmen ein rundes (10-, 20-, 25-, 30-, ...mehr

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Sachbezüge-ABC / Prepaid-Guthabenkarten

Die Finanzverwaltung behandelte Prepaid-Guthabenkarten bisher als Sachlohn, falls eine Auszahlung oder Überweisung von Geldbeträgen an den Arbeitnehmer ausgeschlossen war. Mit Wirkung ab 1.1.2020 hat der Gesetzgeber den insbesondere für die monatliche 50-EUR-Freigrenze sowie die 30-prozentige Pauschalbesteuerung von Sach- und Dienstleistungen bedeutsamen Begriff der Sachbezü...mehr

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Sachbezüge-ABC / Zukunftssicherungsleistungen

Tarifvertraglich vereinbarte Zahlungen des Arbeitgebers an die Zusatzversorgungskasse der Land- und Forstwirtschaft sind kein Sachlohn, sondern Barlohn, wenn der Arbeitgeber nicht auf eine eigene Schuld, sondern auf eine solche des Arbeitnehmers leistet.[1] Seit 2014 behandelt die Finanzverwaltung[2] – auch wenn der Arbeitgeber selbst Versicherungsnehmer war – die vom Arbeit...mehr

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Sachbezüge-ABC / Kreditkartengebühr

Die Übernahme der Kreditkartengebühr durch den Arbeitgeber ist in voller Höhe steuerfrei, wenn gewährleistet ist, dass die Kreditkarte ausschließlich zur Abrechnung von Reisekosten und Auslagenersatz eingesetzt wird.[1] Werden mit der Kreditkarte auch andere Umsätze ausgeführt, kann nur der auf Reisekosten oder Auslagenersatz entfallende Anteil der Kreditkartengebühr steuerf...mehr

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Sachbezüge-ABC / Zusammenfassung

Überblick Sachbezüge, für die keine amtlichen Sachbezugswerte festgesetzt sind und die nicht nach § 8 Abs. 3 EStG zu bewerten sind, werden nach der allgemeinen Bewertungsmethode des § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG bewertet. Die allgemeine Bewertung der Sachbezüge erfolgt mit den um übliche Preisnachlässe geminderten Endpreisen am Abgabeort zum Zeitpunkt der Abgabe. Im Folgenden werden...mehr

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Sachbezüge-ABC / Eintrittskarten

Die Überlassung von Eintrittskarten für gesellschaftliche Veranstaltungen stellt i. d. R. einen steuerpflichtigen geldwerten Vorteil dar; anders dann, wenn eine Veranstaltung einer Kunden- oder Zielgruppe (z. B. Ärzteball durch Pharmareferenten) besucht wird und der Arbeitnehmer auf Weisung des Arbeitgebers zur Kundenpflege teilnimmt. Der Abschlag von 4 % und die 50-EUR-Frei...mehr

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Sachbezüge-ABC / Tanken beim Arbeitgeber

Räumt der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern die Möglichkeit ein, an der betriebseigenen Tankstelle verbilligt Leistungen (Kraftstoff, Motorenöl, Wagenpflege, Wagenwäsche) für den privateigenen Pkw zu beziehen, liegt im Unterschiedsbetrag zwischen dem üblichen Endpreis am Abgabeort und dem günstigeren Abgabepreis durch den Arbeitgeber ein steuerpflichtiger Sachbezug. Die monatl...mehr

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Sachbezüge-ABC / Virtuelle Währungen

Virtuelle Währungen sind digital dargestellte Werteinheiten, die von keiner Zentralbank oder öffentlichen Stelle emittiert oder garantiert werden. Damit besitzen sie nicht den gesetzlichen Status einer Währung oder von Geld. Trotzdem werden sie von natürlichen oder juristischen Personen als Tauschmittel akzeptiert und können auf elektronischem Wege übertragen, gespeichert un...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsveranstaltung / 4.3 Sachgeschenke des Arbeitgebers

Anzusetzen sind auch Geschenke, unabhängig von ihrem Wert, die der Arbeitnehmer anlässlich der Betriebsveranstaltung erhält. In die Berechnung einzubeziehen sind also auch Geschenke, die über der für Aufmerksamkeiten geltenden Freigrenze liegen, deren Wert also mehr als 60 EUR beträgt. Unerheblich ist, ob es sich um Genussmittel oder Geschenke von bleibendem Wert handelt. Vor...mehr

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Sachbezüge-ABC / Betriebssport

Aufwendungen des Arbeitgebers für Betriebssport sind steuerpflichtig, soweit sie nicht – ausnahmsweise – im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse erbracht werden. Ein steuerpflichtiger Sachbezug liegt nicht vor z. B. bei Aufwendungen für betriebliche Gymnastikräume/-geräte, die vor, während oder im Anschluss an die Arbeitszeit von den Arbeitnehmern genutzt werden und...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsveranstaltung / 2.1.2 Begünstigte Veranstaltungen trotz begrenztem Teilnehmerkreis

Auch bei einer Begrenzung des Teilnehmerkreises kann eine in Höhe des Freibetrags begünstigte Betriebsveranstaltung vorliegen, wenn diese sich aus einer horizontalen Auswahl der Mitarbeiter ergibt. Keine Bevorzugung einer bestimmten Arbeitnehmergruppe stellt die aus einer der "horizontalen Beteiligung" resultierende Begrenzung auf bestimmte Unternehmenseinheiten dar. Eine Be...mehr

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Sachbezüge-ABC / Fahrrad

Der geldwerte Vorteil aus vom Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zur Nutzung überlassenen Fahrrädern und Pedelecs, die verkehrsrechtlich nicht als Kraftfahrzeug einzuordnen sind und somit nicht zu den Kraftfahrzeugen i. S. d. § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG zählen, wird seit 1.1.2019 über § 3 Nr. 37 EStG ausdrücklich steuerfrei gestellt. Die Steuerbefre...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pfändung von Lohn und Gehalt / 6 Pfändungsgrenzen

Die Pfändungsgrenzen sind in § 850c ZPO wie folgt geregelt: seit dem 1.7.2024 ist ein gesetzlicher Grundbetrag von 1.491,75 EUR monatlich (343,31 EUR wöchentlich, 68,66 EUR täglich) pfändungsfrei.[1] Dieser Betrag ist für jede Person, der der Arbeitnehmer (Schuldner) kraft Gesetzes Unterhalt zu gewähren hat und auch tatsächlich gewährt (z. B. Ehegatten, frühere Ehegatten, Ki...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vermögenswirksame Leistungen / 2 Vermögenswirksame Leistungen während des Bezugs von Sozialleistungen

In Zeit des Bezugs von Sozialleistungen (z. B. Kranken- oder Mutterschaftsgeld) gezahlte vermögenswirksame Leistungen gelten nicht als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt. Dies gilt, soweit die Einnahmen zusammen mit den Sozialleistungen das Nettoarbeitsentgelt um nicht mehr als 50 EUR übersteigen.[1] Anders gesagt: Für die Zeit des Bezugs von Sozialleistungen laufend gezahlt...mehr

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Neues zur Gemeinnützigkeit,... / 4. Vergünstigungen im EStG

Künftig dürfen an Außenstehende Geschenke bis zu einer Freigrenze von 50 EUR pro Wirtschaftsjahr vergeben werden, § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG. Bis zum 31.12.2023 galt der geringere Betrag von 35 EUR. Der Ursprungsentwurf zum WtCG sah sogar eine Verdoppelung auf 70 EUR vor, vgl. BR-Drucks. 433/1/23, 99 v. 9.10.2023. Beraterhinweis Die Regelung gilt nur für Geschenke an Kunden...mehr

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Neues zur Gemeinnützigkeit,... / III. Wachstumschancengesetz (WtCG)

Von dem RegE zum WtCG (BR-Drucks. 433/23 v. 8.9.2023), wurden nur Teilbereiche auch kodifiziert. Das Gesetz ist am 28.3.2024 in Kraft getreten (BGBl. I 2024, 108). Für das Gemeinnützigkeitsrecht relevant sind vor allem Änderungen in § 12 Abs. 2 UStG zur Einschränkung der umsatzsteuerlichen Wettbewerbsprüfung, die Befreiungsvorschrift für Kapitalertragssteuer gem. § 32 Abs. 6 KS...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 214. Gesetz zur Rückführung des SolZ 1995 v 10.12.2019, BGBl I 2019, 2115

Rn. 234 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Ursprünglich sollte der SolZ bis einschließlich 2019 erhoben werden, um ihn dann mit Auslaufen des Solidarpakts II entfallen zu lassen. Unter sozialstaatlichen Erwägungen werden nun durch Einführung einer Freigrenze nur 90 % der Steuerzahler ab 2021 vom SolZ befreit. Im Einzelnen (daneben Anpassungen in § 3 Abs 4 u 5 SolZG u neuer § 3 Abs 4...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Gegenstand des Geschenks

Rn. 1674 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Gegenstand des Geschenks iSd § 4 Abs 5 S 1 Nr 1 EStG können Sachen (BFH BStBl II 1974, 210) oder Geld sein. Im Gegensatz zu § 516 BGB kommen aber auch Dienstleistungen in Betracht (K/S/M, § 4 EStG Rz G 43; Drüen in Brandis/Heuermann, § 4 EStG Rz 705 (Dezember 2022); offen gelassen BFH BStBl II 1993, 806; aA FG D'dorf EFG 1985, 112). Entsch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 175. Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen – (Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung) v 16.07.2009, BGBl I 2009, 1959

Rn. 195 Stand: EL 89 – ET: 11/2010 Art 1, Änderungen des EStG: Im Weiteren werden geändert die §§ 4h, 10 Abs 1 Nr 3 u Abs 2 S 2 u 3 (S 4 – 8 aufgehoben), 10a, 10c, 33a Abs 1, 39b, 39e, 52 Abs 12d EStG: § 4h EStG: Befristete Korrektur der Unternehmensteuerreform, damit Betriebe besser durch die Krise kommen, durch die sich der Finanzbedarf der Unternehmen erhöht: Die Freigrenze ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. 35-EUR-Grenze

Rn. 1675 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Für die Frage, ob die Betragsgrenze des § 4 Abs 5 S 1 Nr 1 EStG überschritten wird, kann es darauf ankommen, ob der Zuwendende zum Vorsteuerabzug berechtigt ist oder nicht (s H 9b EStH 2021). Ist er zum Vorsteuerabzug berechtigt, so ist der Preis maßgeblich, der sich nach Abzug der Vorsteuer ergibt (zB Bruttokaufpreis 40 EUR; Vorsteuer 6,3...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 243. Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) v 27.03.2024, BGBl I 2024, Nr 108

Rn. 263 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Der Bundesrat hat dem Gesetz idF des Beschlusses des Finanzausschusses unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses am 22.03.2024 zugestimmt, das grundsätzlich am Tag nach seiner Verkündung (27.03.2024) in Kraft getreten ist, idR ab Wirtschaftsjahr 2024 ff gilt. Die Bundesregierung hatte mit Bearbeitungsstand 14...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 178. Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums (WachstumsbeschleunigungsG) v 22.12.2009, BGBl I 2009, 3950

Rn. 198 Stand: EL 89 – ET: 11/2010 Auf Basis des Koalitionsvertrags bringt das WachstumsbeschleunigungsG folgende Änderungen des EStG (daneben außerdem GrESt-Erleichterungen bei der Umstrukturierung von Unternehmen, eine Reduzierung der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung bei Miet- und Pachtzinsen von 65 % auf 50 %, bei der ErbSt wurde die Unternehmensnachfolge planungssicherer...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 85. Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms (FKPG) vom 23.06.1993, BGBl I 93, 944. Verwaltungsanweisung: BMF-Schreiben vom 20.07.1993, BStBl I 93, 559.

Rn. 105 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das Gesetz lautet im vollen Wortlaut: Zitat "Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung der finanziellen Erblasten im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit Deutschlands, zur langfristigen Sicherung des Aufbaus in den Neuen Ländern, zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs und zur Entlastung der öffentlichen Haushalte" und ändert ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VIII. Einheitliche und gesonderte Feststellungen

Tz. 67 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Schließen sich mehrere Vereine zu einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts i. S. v. §§ 705ff. BGB (Anhang 12e) zusammen und werden von ihnen wirtschaftliche Geschäftsbetriebe in der Form von Zweckbetrieben oder wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben mit partieller Steuerpflicht unterhalten, sind einheitliche und gesonderte Feststellungen für Zwec...mehr