Fachbeiträge & Kommentare zu Freizügigkeit

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§ 8 Grundzüge des deutschen... / I. Nationales Steuerrecht als Rechtsgrundlage

Rz. 38 Unter dem Begriff des internationalen Steuerrechts ist das nationale (deutsche) Steuerrecht zu verstehen, das sich mit der Besteuerung grenzüberschreitender Sachverhalte befasst. Der Teil des deutschen Erbschaftsteuerrechts, der sich mit Erbfällen mit Auslandsberührung beschäftigt, ist daher das deutsche internationale Erbschaftsteuerrecht. Zwischenstaatliches Recht g...mehr

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Ungarn / 1. Überblick

Rz. 236 Das Nachlassverfahren lässt sich in zwei Verfahrensabschnitte einteilen:mehr

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Italien / b) Ordre public und Pflichtteilsrecht

Rz. 36 Das Pflichtteilsrecht in der italienischen Ausgestaltung als Noterbrecht ist nach h.L.[48] nicht Bestandteil des ordre public; bei der Rechtswahl eines Italieners zugunsten eines ausländischen Rechts war aber früher Art. 46 Abs. 2 S. 3 it. IPRG als Spezialfall des ordre public zu beachten, wonach Angehörigen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Italien ihr Pflichtteilsrecht...mehr

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§ 6 Das Europäische Nachlas... / IV. Fälle der Singularsukzession

Rz. 9 Eine weitere schwierige Schnittstelle betrifft das Verhältnis von Erbstatut und Sachenstatut. Die "Art der dinglichen Rechte" ist gem. Art. 1 Abs. 2 lit. k EuErbVO vom Erbstatut ausgenommen. Kennt das einschlägige Sachenstatut ein vom Erbstatut vorgesehenes dingliches Recht nicht, so ist gem. Art. 31 EuErbVO dieses Recht in ein diesem möglichst nahekommendes, dem Sache...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 5.3.2 Stufenaufstieg (Absatz 2 Satz 2)

Ebenfalls abweichend vom Vergütungssystem des BAT und vom Lohnsystem des BMT-G II steigt der Arbeitnehmer gemäß Absatz 2 Satz 2 nicht alle 2 Jahre in die nächsthöhere Stufe auf, sondern in länger werdenden Zeitabschnitten. Damit wollen die Tarifvertragsparteien der häufig geäußerten Kritik Rechnung tragen, wonach Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes in den ersten Berufsjah...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG Vorbem... / 6 Abschließende Würdigung

Rz. 18 Die Notwendigkeit außensteuerlicher Regelungen ist unbestritten. Die konkrete Ausgestaltung des AStG zieht Kritik auf sich[1], die aber bei Lichte betrachtet nur bedingt berechtigt ist. Im Einzelfall bestehen europarechtliche Defizite bei der Ausgestaltung von Regelungen, aber eine perfekte Lösung lässt sich – nicht zuletzt aufgrund der widerstreitenden Fiskalinteress...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / 1. Stationäres Risiko

Rz. 164 Gemäß § 4 Nr. 2 AFB 87 und A § 6 AFB 2010 wird der Versicherungsort definiert durch die im Versicherungsvertrag bezeichneten Gebäude oder Räume von Gebäuden oder die als Versicherungsort bezeichneten Grundstücke. Aus der Definition folgt, dass der Versicherungsschutz in der Feuerversicherung grundsätzlich ortsgebunden ist, also ein stationäres Risiko absichert. Rz. 1...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.2.2.2.1 Kein Aufenthaltsrecht (Buchst. a)

Rz. 134 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Buchst. a vollzieht seit dem 29.12.2016 die Rechtsprechung des BSG nach. In dem maßgeblichen Verfahren unterfielen die Unionsbürger ebenfalls dem Leistungsausschluss des Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 a. F. Sie verfügten zwar nicht über ein Aufenthaltsrecht allein zur Arbeitsuche i. S. dieser Vorschrift. Sie waren dem BSG zufolge jedoch gleichwohl von Leistu...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.1 Erwerbsfähige Leistungsberechtigte

Rz. 47 Die Leistungsberechtigung nach § 7 setzt grundsätzlich einen Antrag nach § 37 voraus, der allerdings an keine Form gebunden ist, sondern lediglich die Willenserklärung enthalten muss, dass Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende begehrt werden. Anträge auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes wirken auf den Beginn des Monats der Antragstellung zurüc...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.2.1 Überblick

Rz. 94 Der Leistungsausschluss besteht nur für Ausländer, also den Personenkreis der nicht deutschen Staatsangehörigen. Wegen der unterschiedlichen Rechtsstellung muss dabei nach Unionsbürgern und Drittstaatsangehörigen unterschieden werden. Das LSG Nordrhein-Westfalen vermochte sich nicht davon zu überzeugen, dass der festzustellende vollständige Leistungsausschluss von lauf...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 411 Berlit, Die Regelung von Ansprüchen ausländischer Personen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende und in der Sozialhilfe, NDV 2017, 67. Buschoff, Die soziale Sicherung (Solo-) Selbstständiger: Handlungsbedarf und Optionen, SoSich 2016, 301. Deibel, Abschiebungsstopp und Asylbewerberleistungsgesetz, ZFSH 2017, 734. ders., Die Neuregelungen im Asylbewerberleistungsrecht...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.2.2.2.2 Alleiniges Aufenthaltsrecht zur Arbeitsuche, der Ausbildungs- oder Studienplatzsuche oder aus einer Aufenthaltserlaubnis nach § 20a AufenthG (Buchst. b)

Rz. 137 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Buchst. b schließt den Leistungsbezug für die Unionsbürger aus, deren Aufenthaltsrecht sich allein aus dem Zweck der Arbeitsuche oder seit dem 1.6.2024 allein aus dem Zweck der Arbeitsuche, der Ausbildungs- oder Studienplatzsuche oder aus einer Aufenthaltserlaubnis nach § 20a AufenthG ergibt. Jeder andere Zweck, der auch neben diesen Zwecken beste...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.2.3.3 Leistungsanspruch nach verfestigtem Aufenthalt

Rz. 222 Abs. 1 Satz 4 regelt abweichend von den vorherigen grundsätzlichen Regelungen für die von den Leistungsausschüssen nach Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 erfassten Personen und ihre Familienangehörigen seit dem 29.12.2016 erstmals unter bestimmten Voraussetzungen eine Anspruchsberechtigung auch auf Leistungen nach dem SGB II. Dies ist allerdings in Übereinstimmung mit den Folgen a...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt anhand der grundsätzlichen Leistungsvoraussetzungen den Kreis der Berechtigten, die Leistungen nach dem SGB II in Anspruch nehmen können. Zugleich wird damit definiert, welchem Personenkreis der Zugang zur Grundsicherung für Arbeitsuchende verschlossen bleiben soll. Daneben regeln spezielle Bestimmungen in der Norm, wer darüber hinaus von den Leis...mehr

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Sauer, SGB II § 1 Aufgabe u... / 2.4 Ausrichtung der Grundsicherung

Rz. 9 Abs. 1 Satz 1 beschreibt die Unabhängigkeit der Bedarfsgemeinschaften von den Leistungen zur Grundsicherung als Hauptziel. Das schließt neben den erwerbsfähigen Personen in der Bedarfsgemeinschaft auch Kinder und ggf. nicht erwerbsfähige Personen ein. Die Vorschrift räumt ein, dass die Grundsicherung für Arbeitsuchende dazu nur einen Beitrag leisten kann. Dieser Beitra...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.2.4 Aufenthaltsrechtliche Bestimmungen

Rz. 225 Abs. 1 Satz 7 bestimmt ergänzend, dass aufenthaltsrechtliche Bestimmungen unberührt bleiben. Diese Klarstellung im Gesetz bezieht sich auf die Bestimmungen selbst wie auch auf die darauf beruhenden Entscheidungen, die von Ausländerbehörden getroffen werden. Allein die Feststellung des Verlustes des Freizügigkeitsrechts nach § 2 Abs. 1 FreizügG/EU 2004 sperrt die Anwe...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Vorsorgeleistungen im Ausland / 2 Kostenerstattung innerhalb der EU/des EWR sowie der Schweiz

Medizinische Vorsorgeleistungen können von Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung außerhalb Deutschlands in einem Mitgliedsstaat der EU, einem Vertragsstaat des EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen) oder der Schweiz[1] beansprucht werden.[2] Erforderlich ist der Grundanspruch nach § 23 SGB V.[3] Dem Versicherten werden die ihm entstandenen Kosten erstattet. Hat di...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Europarechtliche Vorgaben

Rn. 170 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Die Gewährung familien- und personenbezogener steuerlicher Freibeträge bzw die Familienförderung durch das Kindergeld, soweit dieses über die Freistellung des sächlichen Existenzminimums und des Bedarfs für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung überhaupt eine Förderkomponente enthält, muss auch europarechtlichen Anforderungen entsprechen. In ...mehr

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§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 2.2.4 ESRS S1-4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf die Arbeitskräfte des Unternehmens und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen

Rz. 56 Die Angabepflichten des ESRS S1-4 verlangen von berichtspflichtigen Unternehmen die Offenlegung ihrer Maßnahmen, um wesentliche negative und positive Auswirkungen zu adressieren. Weiterhin sind Maßnahmen darzustellen, wie wesentliche Risiken und Chancen in Bezug auf die Arbeitskräfte des Unternehmens gesteuert werden. Auch die Wirksamkeit dieser Maßnahmen ist darzuste...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Schädliche Verwendung (§ 95 Abs 1 EStG idF bis 31.12.2022)

Rn. 30 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Eine schädliche Verwendung iSd § 95 Abs 1 EStG tritt ein, wenn folgende Sachverhalte gegeben sind: Der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt des Zulageberechtigten befindet sich außerhalb der Mitgliedsstaaten der EU oder des EWR oder der Zulageberechtigte gilt ungeachtet eines Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts in einem dieser Staaten...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Vertreter

Rn. 120 Stand: EL 128 – ET: 06/2018 Der Vertreter ist unselbstständig (§ 84 Abs 2 HGB), wenn er einem Unternehmen derart eingegliedert ist, dass er den Weisungen des Unternehmens zu folgen verpflichtet ist, und zwar muss diese Unterordnung hinsichtlich Ort, Zeit, Art und Weise der Tätigkeit gegeben sein (RFH RStBl 1929, 375). Unselbstständigkeit liegt nicht vor bei Handelsver...mehr

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Kindergeld / 2.7.3.1 Freizügigkeitsgesetz

Nach § 2 Abs. 2 Freizügigkeitsgesetz/EU [1] sind gemeinschaftsrechtlich freizügigkeitsberechtigt u. a. Unionsbürger, die sich als Arbeitnehmer, zur Arbeitssuche oder zur Berufsausbildung in einem anderen EU-Staat aufhalten wollen (freizügigkeitsberechtigte Ausländer[2] ). Grundsätzlich ist bei Staatsangehörigen der EU- bzw. EWR-Staaten und der Schweiz von der Freizügigkeitsber...mehr

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Kindergeld / 2.7.3 Staatsangehörige aus einem anderen EU-/EWR-Staat, der Schweiz oder einem Abkommensstaat

Das Erfordernis, für den Kindergeldanspruch eine Niederlassungserlaubnis oder eine Aufenthaltserlaubnis besitzen zu müssen, gilt nicht für Staatsangehörige der EU- bzw. EWR-Staaten oder der Schweiz und ihre Familienangehörigen, soweit ihre Rechtsstellung vom Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern geregelt ist.[1] Staatsangehörige von Drittstaaten können u...mehr

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Kindergeld / 17.1 Kindergeld

Die monatlichen Kindergeldsätze belaufen sich nach § 66 EStG auf folgende Beträge (in EUR): Die Höhe des Kindergeldbetrags bemisst sich bis 2022 für jedes Kind nach seiner altersmäßigen Reihenfolge im Kreis der beim Anspruchsberechtigten zu berücks...mehr

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Auslandskinder / 1.2.1 Freizügigkeits-Abkommen Schweiz

Nach dem Abkommen zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit des Personenverkehrs v. 21.6.1999 wird die Schweiz so behandelt, als wäre sie Mitgliedstaat der EU.mehr

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Auslandskinder / 1.1.2 Anspruchsberechtigung aus EU- bzw. EWR-Vorschriften

Aufgrund der EU- und EWR-Regelungen müssen Staatsangehörige aus anderen EU-/EWR-Staaten[1], die im Inland einen Wohnsitz haben, nicht im Besitz einer Niederlassungserlaubnis oder einer Aufenthaltserlaubnis sein, damit sie Anspruch auf Kindergeld haben. § 62 Abs. 2 EStG ist daher nicht anzuwenden auf freizügigkeitsberechtigte Ausländer, d. h. Staatsangehörige der EU-/EWR-Staa...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.9 Anordnungen zur Wohnungswahl (Abs. 1 Nr. 9)

Beamte Anordnungen, die die sog. Residenzpflicht des Beamten betreffen, unterliegen der Mitbestimmung nach § 78 Abs. 1 Nr. 9 BPersVG. Residenzpflicht bedeutet nicht, dass der Beamte verpflichtet ist, seine Wohnung direkt am Dienstort zu nehmen (das wird immer wieder missverstanden). Den Beamten trifft aber aufgrund seiner Residenzpflicht die Pflicht, von seinem Recht auf frei...mehr

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Auslandskinder / 2.2.1 Beim Kindergeld

a) EU-/EWR-Staaten Nach § 63 Abs. 1 Satz 6 EStG werden Auslandskinder beim Kindergeld nur berücksichtigt, wenn sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen EU-/EWR-Staat haben. Zu den EU-/EWR-Staaten gehören: Belgien, Bulgarien, Deutschland, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Li...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 1.10.1 Verhältnis zum Verfassungsrecht

Rz. 85 Zur Verfassungskonformität des § 2 AStG – in seiner damaligen, gleichwohl weitgehend der heutigen entsprechenden Fassung – liegt eine Entscheidung des BVerfG vor. Darin kam das BVerfG zu dem Schluss, der "gesamte Regelungsgehalt der Vorschrift" sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.[1] Die Verfassungsmäßigkeit des § 2 AStG könnte in Anbetracht dessen als geklä...mehr

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Steuerpflicht, Einkommensteuer / 1.5 Grenzpendler

Ausländische Arbeitnehmer, die im Inland weder einen Wohnsitz noch den gewöhnlichen Aufenthalt haben, werden den inländischen Staatsangehörigen in vollem Umfang gleichgestellt, wenn sie ihr wesentliches Einkommen in Deutschland erzielen (Grenzpendler). Ziel der Regelung ist es, die vom EuGH verlangte Freizügigkeit der Arbeitnehmer[1] nicht durch eine nachteilige Besteuerung ...mehr

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Steuerpflicht, Einkommensteuer / 1.3 Beginn/Ende der Steuerpflicht

Die unbeschränkte Steuerpflicht beginnt mit der Geburt bzw. dem Zuzug ins Inland. Sie endet mit dem Tod bzw. dem Wegzug aus dem Inland. Bei Wohnsitzverlegung im Laufe eines Veranlagungszeitraums ist für das gesamte Kalenderjahr nur eine Veranlagung durchzuführen, und zwar nach den Grundsätzen der unbeschränkten Steuerpflicht. Folglich werden alle zustehenden Jahresfreibeträge...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AStG § 6 Besteuerung des Vermögenszuwachses

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Dr. Nils Häck, Bonn (Rz. 1–1499) Rechtsanwalt und Steuerberater Dr. Julian Böhmer, Düsseldorf (Rz. 1500–1598) Literaturverzeichnis Ackert/Riedel/Riedl/Trost, Der Wegzug einer natürlichen Person nach Gibraltar – Unter besonderer Berücksichtigung der erweitert beschränkten Steuerpflicht i.S.d. §...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / bb) Sonderfall: Wegzugsbesteuerung im Verhältnis zur Schweiz

Rz. 183 [Autor/Stand] Bisherige Ausgangslage. Die Schweiz erfreut sich bei deutschen Staatsbürgern als Zuzugsstaat weiterhin großer Beliebtheit. Für Steuerpflichtige, die Anteile i.S.v. § 17 Abs. 1 EStG innehaben, wurde die Wegzugsbesteuerung nach § 6 Abs. 1 a.F. bei entsprechendem dauerhaftem Wegzugsbegehren mitunter zur "Wegzugssperre", da – anders als bei Wegzügen in eine...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 15 A... / 1.3.4 EU-Recht

Rz. 23 Die Zurechnungsbesteuerung sieht sich im Schrifttum[1] europarechtlicher Kritik ausgesetzt. Dieser ist aber seit dem JStG 2009 und der Einfügung von Abs. 6 und Abs. 7 weitgehend, wenn auch nicht vollständig der Boden entzogen.[2] Rz. 24 Der unionale Schutzbereich ist im Bereich der Kapitalverkehrsfreizügigkeit (Art. 63 AEUV im Hinblick auf die Übertragung des Vermögens...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 9. BMF, Schr. v. 13.11.2019 – IV B 5 - S 1325/18/10001:001 – DOK 2019/0995000 (Folgen des EuGH-Urteils v. 26.2.2019, Wächtler, C-581/17), BStBl. I 2019, 1212

Rz. 9 [Autor/Stand] Unter Bezugnahme auf die Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder ist § 6 Absatz 4 AStG bis zu einer gesetzlichen Änderung in den Fällen des § 6 Absatz 1 Satz 1 sowie des § 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 AStG, in denen der Gleichbehandlungsgrundsatz des Artikels 9 Absatz 2 des Anhang I des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ih...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / a) Wegzugsbesteuerung im Verhältnis zu EU-/EWR-Staaten

Rz. 161 [Autor/Stand] Grundfreiheiten und deren Beschränkung in EU-/EWR-Fällen. Der EuGH hat zur Wegzugsbesteuerung im Zusammenhang mit dem Wegzug natürlicher Personen im EU-/EWR-Raum in seinen Entscheidungen in den Rechtssachen de Lasteyrie du Saillant [2] und N [3] die Niederlassungsfreiheit (Art. 49 Abs. 1 AEUV) und in seiner Entscheidung in der Rechtssache Kommission/Portu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 5. OFD Berlin, Vfg. v. 30.7.2004 – St 127 - S 1348 – 1/04 (Wegzugsbesteuerung; Vertragsverletzungsverfahren; Behandlung einer Beteiligung im Sinne des § 17 EStG bei Wohnsitzwechsel in das Ausland nach § 6 AStG; Aussetzung der Vollziehung), DStR 2004, 1385

Rz. 5 [Autor/Stand] Nach § 6 AStG haben unbeschränkt Steuerpflichtige mit ihrem Übertritt in die beschränkte Steuerpflicht oder mit der Erfüllung gewisser anderer Tatbestände (§ 6 Abs. 3 AStG) den Vermögenszuwachs von Beteiligungen an inländischen Kapitalgesellschaften nach den Grundsätzen des § 17 EStG zu versteuern. Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat mit Sch...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 139 Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Zustellung, Öffentliche Zustellung [Rdn 1938]

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Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Österreich / 1.1 Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht

Grundsätzlich bedürfen Ausländer zur Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit in Deutschland eines Aufenthaltstitels, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Staatsangehörige der EU-Staaten bedürfen jedoch keines Aufenthaltstitels und keiner Genehmigung, um in Deutschland zu arbeiten. Aufgrund der für sie geltenden gemeinschaftsrechtlichen Grundfreiheit der Freizügig...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bulgarien / 1.1 Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht

Grundsätzlich bedürfen Ausländer zur Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit in Deutschland eines Aufenthaltstitels, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Staatsangehörige der EU-Staaten bedürfen jedoch keines Aufenthaltstitels und keiner Genehmigung, um in Deutschland zu arbeiten. Aufgrund der für sie geltenden gemeinschaftsrechtlichen Grundfreiheit der Freizügig...mehr

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Litauen / 1.1 Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht

Grundsätzlich bedürfen Ausländer zur Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit in Deutschland eines Aufenthaltstitels, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Staatsangehörige der EU-Staaten bedürfen jedoch keines Aufenthaltstitels und keiner Genehmigung, um in Deutschland zu arbeiten. Aufgrund der für sie geltenden gemeinschaftsrechtlichen Grundfreiheit der Freizügig...mehr

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Rumänien / 1.1 Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht

Grundsätzlich bedürfen Ausländer zur Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit in Deutschland eines Aufenthaltstitels, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Staatsangehörige der EU-Staaten bedürfen jedoch keines Aufenthaltstitels und keiner Genehmigung, um in Deutschland zu arbeiten. Aufgrund der für sie geltenden gemeinschaftsrechtlichen Grundfreiheit der Freizügig...mehr

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Lettland / 1.1 Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht

Grundsätzlich bedürfen Ausländer zur Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit in Deutschland eines Aufenthaltstitels, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Staatsangehörige der EU-Staaten bedürfen jedoch keines Aufenthaltstitels und keiner Genehmigung, um in Deutschland zu arbeiten. Aufgrund der für sie geltenden gemeinschaftsrechtlichen Grundfreiheit der Freizügig...mehr

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Italien / 1.1 Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht

Grundsätzlich bedürfen Ausländer zur Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit in Deutschland eines Aufenthaltstitels, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Staatsangehörige der EU-Staaten bedürfen jedoch keines Aufenthaltstitels und keiner Genehmigung, um in Deutschland zu arbeiten. Aufgrund der für sie geltenden gemeinschaftsrechtlichen Grundfreiheit der Freizügig...mehr

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Kroatien / 1.1 Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht

Grundsätzlich bedürfen Ausländer zur Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit in Deutschland eines Aufenthaltstitels, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Staatsangehörige der EU-Staaten bedürfen jedoch keines Aufenthaltstitels und keiner Genehmigung, um in Deutschland zu arbeiten. Aufgrund der für sie geltenden gemeinschaftsrechtlichen Grundfreiheit der Freizügig...mehr

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Estland / 1.1 Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht

Grundsätzlich bedürfen Ausländer zur Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit in Deutschland eines Aufenthaltstitels, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Staatsangehörige der EU-Staaten bedürfen jedoch keines Aufenthaltstitels und keiner Genehmigung, um in Deutschland zu arbeiten. Aufgrund der für sie geltenden gemeinschaftsrechtlichen Grundfreiheit der Freizügig...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Griechenland / 1.1 Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht

Grundsätzlich bedürfen Ausländer zur Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit in Deutschland eines Aufenthaltstitels, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Staatsangehörige der EU-Staaten bedürfen jedoch keines Aufenthaltstitels und keiner Genehmigung, um in Deutschland zu arbeiten. Aufgrund der für sie geltenden gemeinschaftsrechtlichen Grundfreiheit der Freizügig...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ungarn / 1.1 Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht

Grundsätzlich bedürfen Ausländer zur Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit in Deutschland eines Aufenthaltstitels, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Staatsangehörige der EU-Staaten bedürfen jedoch keines Aufenthaltstitels und keiner Genehmigung, um in Deutschland zu arbeiten. Aufgrund der für sie geltenden gemeinschaftsrechtlichen Grundfreiheit der Freizügig...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zypern / 1.1 Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht

Grundsätzlich bedürfen Ausländer zur Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit in Deutschland eines Aufenthaltstitels, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Staatsangehörige der EU-Staaten bedürfen jedoch keines Aufenthaltstitels und keiner Genehmigung, um in Deutschland zu arbeiten. Aufgrund der für sie geltenden gemeinschaftsrechtlichen Grundfreiheit der Freizügig...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Belgien / 1.1 Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht

Grundsätzlich bedürfen Ausländer zur Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit in Deutschland eines Aufenthaltstitels, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Staatsangehörige der EU-Staaten bedürfen jedoch keines Aufenthaltstitels und keiner Genehmigung, um in Deutschland zu arbeiten. Aufgrund der für sie geltenden gemeinschaftsrechtlichen Grundfreiheit der Freizügig...mehr