Fachbeiträge & Kommentare zu Frist

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Abgabepflicht- und -fri... / 1. Nichtberatene Fälle

Regelabgabefrist: In Nichtberatenenfällen resultiert die Abgabefrist von Jahressteuererklärungen aus § 149 Abs. 2 S. 1 AO, wonach die Erklärungen binnen sieben Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres übermittelt werden müssen (bei Land- und Forstwirten mit abweichendem Wirtschaftsjahr binnen sieben Monaten nach Schluss des in dem Kalenderjahr begonnenen Wirtschaftsjahres, § 1...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Republik Moldau / 1.4.2 Tätigkeit in Moldau für einen in Moldau ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Moldau für einen in Moldau ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Moldau besteuert.[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[2] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[3] Entscheidend ist hier, ob der Arbeitslohn von de...mehr

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Norwegen / 1.4.2 Tätigkeit in Norwegen für einen in Norwegen ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Norwegen für einen in Norwegen ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Norwegen besteuert.[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland wird die in Norwegen gezahlte Steuer dann angerechnet.[2] Wird die Tätigkeit für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber ausgeübt, wird der Arb...mehr

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Serbien / 1.4.2 Tätigkeit in Serbien für einen in Serbien ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Serbien für einen in Serbien ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Serbien besteuert.[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[2] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[3] Entscheidend ist hier, ob der Arbeitslohn von...mehr

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Albanien / 1.4.2 Tätigkeit in Albanien für einen in Albanien ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Albanien für einen in Albanien ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Albanien besteuert.[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[2] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[3] Entscheidend ist hier, ob der Arbeitslohn ...mehr

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Irland / 1.4.2 Tätigkeit in Irland für einen in Irland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Irland für einen in Irland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Irland besteuert.[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[2] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[3] Entscheidend ist hier, ob der Arbeitslohn von de...mehr

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Malta / 1.4.2 Tätigkeit in Malta für einen in Malta ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Malta für einen in Malta ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Malta besteuert.[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[2] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[3] Entscheidend ist hier, ob der Arbeitslohn von dem o...mehr

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Spanien / 1.4.2 Tätigkeit in Spanien für einen in Spanien ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Spanien für einen in Spanien ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Spanien besteuert.[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[2] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[3] Entscheidend ist hier, ob der Arbeitslohn von...mehr

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Slowakei / 1.4.2 Tätigkeit in der Slowakei für einen in der Slowakei ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in der Slowakei für einen in der Slowakei ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Slowakei besteuert.[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[2] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[3] Entscheidend ist hier, ob der Arbe...mehr

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Russland / 1.4.2 Tätigkeit in Russland für einen in Russland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Russland für einen in Russland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Russland besteuert.[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[2] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[3] Entscheidend ist hier, ob der Arbeitslohn ...mehr

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Montenegro / 1.4.2 Tätigkeit in Montenegro für einen in Montenegro ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Montenegro für einen in Montenegro ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Montenegro besteuert.[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[2] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[3] Entscheidend ist hier, ob der Arbeit...mehr

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Kosovo / 1.4.2 Tätigkeit in Kosovo für einen in Kosovo ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Kosovo für einen in Kosovo ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Kosovo besteuert.[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[2] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[3] Entscheidend ist hier, ob der Arbeitslohn von de...mehr

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Portugal / 1.4.2 Tätigkeit in Portugal für einen in Portugal ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Portugal für einen in Portugal ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Portugal besteuert.[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[2] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[3] Entscheidend ist hier, ob der Arbeitslohn ...mehr

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Frankreich / 1.4.2 Tätigkeit in Frankreich für einen in Frankreich ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt er seine Tätigkeit in Frankreich für einen in Frankreich ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Frankreich besteuert.[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[2] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[3] Entscheidend ist hier, ob der Arb...mehr

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Island / 1.4.2 Tätigkeit in Island für einen in Island ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Island für einen in Island ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Island besteuert.[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[2] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[3] Entscheidend ist hier, ob der Arbeitslohn von de...mehr

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Kasachstan / 1.4.2 Tätigkeit in Kasachstan für einen in Kasachstan ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Kasachstan für einen in Kasachstan ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Kasachstan besteuert.[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[2] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[3] Entscheidend ist hier, ob der Arbeit...mehr

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Slowenien / 1.4.2 Tätigkeit in Slowenien für einen in Slowenien ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Slowenien für einen in Slowenien ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Slowenien besteuert.[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[2] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[3] Entscheidend ist hier, ob der Arbeitslo...mehr

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Belarus / 1.4.3 Tätigkeit in Belarus für einen in einem anderen Staat ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Belarus für einen weder in Deutschland noch in Belarus ansässigen Arbeitgeber aus, gilt das Gleiche wie bei dem in Deutschland ansässigen Arbeitgeber. Entscheidend ist lediglich, ob der Arbeitgeber in Belarus ansässig ist.[1] Ist dies nicht der Fall, ist es unerheblich, ob er in Deutschland oder i...mehr

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Russland / 1.4.4 Tätigkeit in Russland für eine dortige Betriebsstätte des Arbeitgebers

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Russland für eine dortige Betriebsstätte[1] oder feste Einrichtung des Arbeitgebers aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Russland besteuert.[2] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[3] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[4] Entscheidend...mehr

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Liechtenstein / 1.4.2 Tätigkeit in Liechtenstein für einen in Liechtenstein ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Liechtenstein für einen in Liechtenstein ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Liechtenstein besteuert.[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland wird die in Liechtenstein gezahlte Steuer dann angerechnet.[2] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[3] Ents...mehr

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Vereinigtes Königreich / 1.4.3 Tätigkeit im Vereinigten Königreich für einen in einem anderen Staat ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit im Vereinigten Königreich für einen weder in Deutschland noch im Vereinigten Königreich ansässigen Arbeitgeber aus, gilt das Gleiche wie bei einer Tätigkeit für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber.[1] Entscheidend ist lediglich, ob der Arbeitgeber im Vereinigten Königreich ansässig ist.[2] Is...mehr

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Norwegen / 1.4.4 Tätigkeit in Norwegen für eine dortige Betriebsstätte des Arbeitgebers

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Norwegen für eine dortige Betriebsstätte[1] oder feste Einrichtung des Arbeitgebers aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Norwegen besteuert.[2] Im Wohnsitzstaat Deutschland wird die in Norwegen gezahlte Steuer dann angerechnet.[3] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteue...mehr

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Liechtenstein / 1.4.4 Tätigkeit in Liechtenstein für eine dortige Betriebsstätte des Arbeitgebers

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Liechtenstein für eine dortige Betriebsstätte[1] des Arbeitgebers aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Liechtenstein besteuert.[2] Im Wohnsitzstaat Deutschland wird die in Liechtenstein gezahlte Steuer dann angerechnet.[3] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[4] En...mehr

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Ukraine / 1.4.2 Tätigkeit in der Ukraine für einen in der Ukraine ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in der Ukraine für einen in der Ukraine ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Ukraine besteuert.[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[2] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[3] Entscheidend ist hier, ob der Arbeits...mehr

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Slowakei / 1.4.3 Tätigkeit in der Slowakei für einen in einem anderen Staat ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in der Slowakei für einen weder in Deutschland noch in der Slowakei ansässigen Arbeitgeber aus, gilt das Gleiche wie bei dem in Deutschland ansässigen Arbeitgeber. Entscheidend ist lediglich, ob der Arbeitgeber in der Slowakei ansässig ist.[1] Ist dies nicht der Fall, ist es unerheblich, ob er in Deu...mehr

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Montenegro / 1.4.3 Tätigkeit in Montenegro für einen in einem anderen Staat ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Montenegro für einen weder in Deutschland noch in Montenegro ansässigen Arbeitgeber aus, gilt das Gleiche wie bei dem in Deutschland ansässigen Arbeitgeber. Entscheidend ist lediglich, ob der Arbeitgeber in Montenegro ansässig ist.[1] Ist dies nicht der Fall, ist es unerheblich, ob er in Deutschla...mehr

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Portugal / 1.4.3 Tätigkeit in Portugal für einen in einem anderen Staat ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Portugal für einen weder in Deutschland noch in Portugal ansässigen Arbeitgeber aus, gilt das Gleiche wie bei dem in Deutschland ansässigen Arbeitgeber. Entscheidend ist lediglich, ob der Arbeitgeber in Portugal ansässig ist.[1] Ist dies nicht der Fall, ist es unerheblich, ob er in Deutschland ode...mehr

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Frankreich / 1.4.4 Tätigkeit in Frankreich für eine dortige Betriebsstätte des Arbeitgebers

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt er seine Tätigkeit in Frankreich für eine dortige Betriebsstätte[1] oder feste Einrichtung des Arbeitgebers aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Frankreich besteuert.[2] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[3] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[4] Entsc...mehr

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Island / 1.4.4 Tätigkeit in Island für eine dortige Betriebsstätte des Arbeitgebers

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Island für eine dortige Betriebsstätte[1] oder feste Einrichtung des Arbeitgebers aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Island besteuert.[2] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[3] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[4] Entscheidend ist...mehr

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Belarus / 1.4.2 Tätigkeit in Belarus für einen in Belarus ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Belarus für einen in Belarus ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Belarus besteuert.[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[2] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[3] Entscheidend ist hier, ob der Arbeitslohn von...mehr

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Kasachstan / 1.4.4 Tätigkeit in Kasachstan für eine dortige Betriebsstätte des Arbeitgebers

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Kasachstan für eine dortige Betriebsstätte[1] oder feste Einrichtung des Arbeitgebers aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Kasachstan besteuert.[2] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[3] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[4] Entschei...mehr

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Bosnien und Herzegowina / 1.4.3 Tätigkeit in Bosnien und Herzegowina für einen in einem anderen Staat ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Bosnien und Herzegowina für einen weder in Deutschland noch in Bosnien und Herzegowina ansässigen Arbeitgeber aus, gilt das Gleiche wie bei dem in Deutschland ansässigen Arbeitgeber. Entscheidend ist lediglich, ob der Arbeitgeber in Bosnien und Herzegowina ansässig ist.[1] Ist dies nicht der Fall,...mehr

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Spanien / 1.4.4 Tätigkeit in Spanien für eine dortige Betriebsstätte des Arbeitgebers

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Spanien für eine dortige Betriebsstätte[1] des Arbeitgebers aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Spanien besteuert.[2] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[3] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[4] Entscheidend ist hier, ob der Arbeits...mehr

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Slowenien / 1.4.3 Tätigkeit in Slowenien für einen in einem anderen Staat ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Slowenien für einen weder in Deutschland noch in Slowenien ansässigen Arbeitgeber aus, gilt das Gleiche wie bei dem in Deutschland ansässigen Arbeitgeber. Entscheidend ist lediglich, ob der Arbeitgeber in Slowenien ansässig ist.[1] Ist dies nicht der Fall, ist es unerheblich, ob er in Deutschland ...mehr

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Russland / 1.4.3 Tätigkeit in Russland für einen in einem anderen Staat ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Russland für einen weder in Deutschland noch in Russland ansässigen Arbeitgeber aus, gilt das Gleiche wie bei dem in Deutschland ansässigen Arbeitgeber. Entscheidend ist lediglich, ob der Arbeitgeber in Russland ansässig ist.[1] Ist dies nicht der Fall, ist es unerheblich, ob er in Deutschland ode...mehr

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Irland / 1.4.4 Tätigkeit in Irland für eine dortige Betriebsstätte des Arbeitgebers

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Irland für eine dortige Betriebsstätte[1] des Arbeitgebers aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Irland besteuert.[2] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[3] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[4] Entscheidend ist hier, ob der Arbeitslo...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kosovo / 1.4.3 Tätigkeit in Kosovo für einen in einem anderen Staat ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Kosovo für einen weder in Deutschland noch in Kosovo ansässigen Arbeitgeber aus, gilt das Gleiche wie bei dem in Deutschland ansässigen Arbeitgeber. Entscheidend ist lediglich, ob der Arbeitgeber in Kosovo ansässig ist.[1] Ist dies nicht der Fall, ist es unerheblich, ob er in Deutschland oder in e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Portugal / 1.4.4 Tätigkeit in Portugal für eine dortige Betriebsstätte des Arbeitgebers

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Portugal für eine dortige Betriebsstätte[1] oder feste Einrichtung des Arbeitgebers aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Portugal besteuert.[2] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[3] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[4] Entscheidend...mehr

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Albanien / 1.4.4 Tätigkeit in Albanien für eine dortige Betriebsstätte des Arbeitgebers

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Albanien für eine dortige Betriebsstätte[1] oder feste Einrichtung des Arbeitgebers aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Albanien besteuert.[2] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[3] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[4] Entscheidend...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Island / 1.4.3 Tätigkeit in Island für einen in einem anderen Staat ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Island für einen weder in Deutschland noch in Island ansässigen Arbeitgeber aus, gilt das Gleiche wie bei dem in Deutschland ansässigen Arbeitgeber. Entscheidend ist lediglich, ob der Arbeitgeber in Island ansässig ist.[1] Ist dies nicht der Fall, ist es unerheblich, ob er in Deutschland oder in e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Malta / 1.4.4 Tätigkeit in Malta für eine dortige Betriebsstätte des Arbeitgebers

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Malta für eine dortige Betriebsstätte[1] oder feste Einrichtung des Arbeitgebers aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Malta besteuert.[2] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[3] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[4] Entscheidend ist h...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kasachstan / 1.4.3 Tätigkeit in Kasachstan für einen in einem anderen Staat ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Kasachstan für einen weder in Deutschland noch in Kasachstan ansässigen Arbeitgeber aus, gilt das Gleiche wie bei dem in Deutschland ansässigen Arbeitgeber. Entscheidend ist lediglich, ob der Arbeitgeber in Kasachstan ansässig ist.[1] Ist dies nicht der Fall, ist es unerheblich, ob er in Deutschla...mehr

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Vereinigtes Königreich / 1.4.2 Tätigkeit im Vereinigten Königreich für einen im Vereinigten Königreich ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit im Vereinigten Königreich für einen im Vereinigten Königreich ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Vereinigtes Königreich besteuert.[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[2] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[3]...mehr

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Ukraine / 1.4.4 Tätigkeit in der Ukraine für eine dortige Betriebsstätte des Arbeitgebers

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in der Ukraine für eine dortige Betriebsstätte[1] oder feste Einrichtung des Arbeitgebers aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Ukraine besteuert.[2] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[3] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[4] Entscheide...mehr

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Serbien / 1.4.3 Tätigkeit in Serbien für einen in einem anderen Staat ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Serbien für einen weder in Deutschland noch in Serbien ansässigen Arbeitgeber aus, gilt das Gleiche wie bei dem in Deutschland ansässigen Arbeitgeber. Entscheidend ist lediglich, ob der Arbeitgeber in Serbien ansässig ist.[1] Ist dies nicht der Fall, ist es unerheblich, ob er in Deutschland oder i...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Norwegen / 1.4.3 Tätigkeit in Norwegen für einen in einem anderen Staat ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Norwegen für einen weder in Deutschland noch in Norwegen ansässigen Arbeitgeber aus, gilt das Gleiche wie bei dem in Norwegen ansässigen Arbeitgeber. Entscheidend ist lediglich, ob der Arbeitgeber wie der Arbeitnehmer in Deutschland ansässig ist.[1] Ist dies nicht der Fall, ist es unerheblich, ob ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Liechtenstein / 1.4.3 Tätigkeit in Liechtenstein für einen in einem anderen Staat ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Liechtenstein für einen weder in Deutschland noch in Liechtenstein ansässigen Arbeitgeber aus, gilt das Gleiche wie bei dem in Deutschland ansässigen Arbeitgeber. Entscheidend ist lediglich, ob der Arbeitgeber in Liechtenstein ansässig ist.[1] Ist dies nicht der Fall, ist es unerheblich, ob er in ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Republik Moldau / 1.4.4 Tätigkeit in Moldau für eine dortige Betriebsstätte des Arbeitgebers

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Moldau für eine dortige Betriebsstätte[1] des Arbeitgebers aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Moldau besteuert.[2] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[3] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[4] Entscheidend ist hier, ob der Arbeitslo...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vereinigtes Königreich / 1.4.4 Tätigkeit im Vereinigten Königreich für eine dortige Betriebsstätte des Arbeitgebers

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit im Vereinigten Königreich für eine dortige Betriebsstätte[1] des Arbeitgebers aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Vereinigtes Königreich besteuert.[2] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[3] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[4] Entsche...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Serbien / 1.4.4 Tätigkeit in Serbien für eine dortige Betriebsstätte des Arbeitgebers

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Serbien für eine dortige Betriebsstätte[1] oder feste Einrichtung des Arbeitgebers aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Serbien besteuert.[2] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[3] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[4] Entscheidend i...mehr