Fachbeiträge & Kommentare zu Gehalt

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Griechenland / 1.9.2 Lohnsteuerabzugsverfahren

Der inländische Arbeitgeber ist grundsätzlich zum Lohnsteuerabzug verpflichtet.[1] Inländischer Arbeitgeber ist dabei insbesondere ein Arbeitgeber, der im Inland einen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt, seine Geschäftsleitung, seinen Sitz, eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter hat.[2] Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA, werden der Lohnsteue...mehr

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Österreich / 1.10.2 Lohnsteuerabzug

Der inländische Arbeitgeber ist grundsätzlich zum Lohnsteuerabzug verpflichtet.[1] Inländischer Arbeitgeber ist dabei insbesondere ein Arbeitgeber, der im Inland einen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt, seine Geschäftsleitung, seinen Sitz, eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter hat.[2] Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA, werden der Lohnsteue...mehr

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Belgien / 1.10.2 Lohnsteuerabzug durch inländischen Arbeitgeber

Der inländische Arbeitgeber ist grundsätzlich zum Lohnsteuerabzug verpflichtet.[1] Inländischer Arbeitgeber ist dabei insbesondere ein Arbeitgeber, der im Inland einen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt, seine Geschäftsleitung, seinen Sitz, eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter hat.[2] Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA, werden der Lohnsteue...mehr

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Rumänien / 1.7 Leiharbeitnehmer

Das DBA enthält eine Sonderregelung für Leiharbeitnehmer.[1] Leiharbeitnehmer sind Arbeitnehmer, die von einem Unternehmen (Verleiher) einem Dritten (Entleiher) zur Arbeitsleistung überlassen werden (Arbeitnehmerüberlassung). Keine 183-Tage-Regelung und Steueranrechnung Wird ein Arbeitnehmer im Rahmen einer gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung tätig, gelten die Regelungen zu...mehr

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Bulgarien / 1.9.2 Lohnsteuerabzugsverfahren

Der inländische Arbeitgeber ist grundsätzlich zum Lohnsteuerabzug verpflichtet.[1] Inländischer Arbeitgeber ist dabei insbesondere ein Arbeitgeber, der im Inland einen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt, seine Geschäftsleitung, seinen Sitz, eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter hat.[2] Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA, werden der Lohnsteue...mehr

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Italien / 1.7 Leiharbeitnehmer

Das DBA enthält eine Sonderregelung für Leiharbeitnehmer.[1] Leiharbeitnehmer sind Arbeitnehmer, die von einem Unternehmen (Verleiher) einem Dritten (Entleiher) zur Arbeitsleistung überlassen werden (Arbeitnehmerüberlassung). Keine 183-Tage-Regelung und Steueranrechnung Wird ein Arbeitnehmer im Rahmen eines Vertrags mit einem Arbeitnehmerverleiher tätig, gelten die Regelungen ...mehr

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Schweiz / 1.10.2 Lohnsteuerabzugsverfahren

Der inländische Arbeitgeber ist grundsätzlich zum Lohnsteuerabzug verpflichtet.[1] Inländischer Arbeitgeber ist dabei insbesondere ein Arbeitgeber, der im Inland einen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt, seine Geschäftsleitung, seinen Sitz, eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter hat.[2] Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA, werden der Lohnsteue...mehr

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Dänemark / 1.8 Leiharbeitnehmer

Das DBA enthält eine Sonderregelung für Leiharbeitnehmer.[1] Leiharbeitnehmer sind Arbeitnehmer, die von einem Unternehmen (Verleiher) einem Dritten (Entleiher) zur Arbeitsleistung überlassen werden (Arbeitnehmerüberlassung).[2] Keine 183-Tage-Regelung und Steueranrechnung Wird ein Arbeitnehmer im Rahmen einer gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung tätig, gelten die Regelungen ...mehr

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Litauen / 1.9.2 Lohnsteuerabzug durch inländischen Arbeitgeber

Der inländische Arbeitgeber ist grundsätzlich zum Lohnsteuerabzug verpflichtet.[1] Inländischer Arbeitgeber ist dabei insbesondere ein Arbeitgeber, der im Inland einen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt, seine Geschäftsleitung, seinen Sitz, eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter hat.[2] Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA, werden der Lohnsteue...mehr

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Finnland / 1.7 Leiharbeitnehmer

Das DBA enthält eine Sonderregelung für Leiharbeitnehmer.[1] Leiharbeitnehmer sind Arbeitnehmer, die von einem Unternehmen (Verleiher) einem Dritten (Entleiher) zur Arbeitsleistung überlassen werden (Arbeitnehmerüberlassung). Keine 183-Tage-Regelung und Steueranrechnung Wird ein Arbeitnehmer im Rahmen einer gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung tätig, gelten die Regelungen zu...mehr

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Ungarn / 1.9.2 Lohnsteuerabzug durch inländischen Arbeitgeber

Der inländische Arbeitgeber ist grundsätzlich zum Lohnsteuerabzug verpflichtet.[1] Inländischer Arbeitgeber ist dabei insbesondere ein Arbeitgeber, der im Inland einen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt, seine Geschäftsleitung, seinen Sitz, eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter hat.[2] Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA, werden der Lohnsteue...mehr

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Lettland / 1.9.2 Lohnsteuerabzug durch inländischen Arbeitgeber

Der inländische Arbeitgeber ist grundsätzlich zum Lohnsteuerabzug verpflichtet.[1] Inländischer Arbeitgeber ist dabei insbesondere ein Arbeitgeber, der im Inland einen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt, seine Geschäftsleitung, seinen Sitz, eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter hat.[2] Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA, werden der Lohnsteue...mehr

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Ungarn / 1.7 Leiharbeitnehmer

Das DBA enthält eine Sonderregelung für Leiharbeitnehmer.[1] Leiharbeitnehmer sind Arbeitnehmer, die von einem Unternehmen (Verleiher) einem Dritten (Entleiher) zur Arbeitsleistung überlassen werden (Arbeitnehmerüberlassung). Keine 183-Tage-Regelung und Steueranrechnung Wird ein Arbeitnehmer im Rahmen einer gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung tätig, gelten die Regelungen zu...mehr

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Estland / 1.9.2 Lohnsteuerabzugsverfahren

Der inländische Arbeitgeber ist grundsätzlich zum Lohnsteuerabzug verpflichtet.[1] Inländischer Arbeitgeber ist dabei insbesondere ein Arbeitgeber, der im Inland einen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt, seine Geschäftsleitung, seinen Sitz, eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter hat.[2] Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA, werden der Lohnsteue...mehr

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Bulgarien / 1.7 Leiharbeitnehmer

Das DBA enthält eine Sonderregelung für Leiharbeitnehmer.[1] Leiharbeitnehmer sind Arbeitnehmer, die von einem Unternehmen (Verleiher) einem Dritten (Entleiher) zur Arbeitsleistung überlassen werden (Arbeitnehmerüberlassung). Keine 183-Tage-Regelung und Steueranrechnung Wird ein Arbeitnehmer im Rahmen einer gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung tätig, gelten die Regelungen zu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Pensionen und sonstige Vers... / 2.2 Direktzusage

Bei der Direktzusage, auch Pensions- oder Versorgungszusage genannt, gibt es keine Versorgungseinrichtung, die Altersversorgung ist vielmehr eine Art Fortsetzung der Gehaltszahlung – auf geändertem Niveau und ohne unmittelbare Gegenleistung. Für diese Verpflichtung werden in der Bilanz des Arbeitgebers Rückstellungen gebildet. Es liegen weder Beiträge des Arbeitgebers noch s...mehr

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Pensionen und sonstige Vers... / 1.2 Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit

Beim Ruhegehalt der Beamtinnen und Beamten und den Leistungen aus ihrer Hinterbliebenenversorgung – Entsprechendes gilt nachfolgend stets auch für Richterinnen und Richter, für Soldatinnen und Soldaten sowie den übrigen betroffenen Personenkreis – handelt es sich um nachträglichen Arbeitslohn aus einem früheren Dienstverhältnis.[1] Es handelt sich um nachträgliches Entgelt f...mehr

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Litauen / 1.5 Steuerfreistellung mit Progressionsvorbehalt

Liegen die Voraussetzungen vor, wird der Arbeitslohn aus der Tätigkeit in Litauen in Deutschland von der Steuer freigestellt.[1] Er wird jedoch im Rahmen des Progressionsvorbehalts bei der Berechnung des Steuersatzes für die übrigen Einkünfte des Arbeitnehmers berücksichtigt.[2] Praxis-Beispiel Freistellung mit Progressionsvorbehalt Der ledige Arbeitnehmer A hat aus seiner Tät...mehr

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Litauen / 1.7 Leiharbeitnehmer

Das DBA enthält keine Sonderregelung für Leiharbeitnehmer. Leiharbeitnehmer sind Arbeitnehmer, die von einem Unternehmen (Verleiher) einem Dritten (Entleiher) zur Arbeitsleistung überlassen werden (Arbeitnehmerüberlassung).[1] Bei der Arbeitnehmerüberlassung muss anhand der Verhältnisse des Einzelfalls festgestellt werden, wer die wesentlichen Arbeitgeberfunktionen ausübt und...mehr

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Kroatien / 1.9.2 Lohnsteuerabzugsverfahren

Der inländische Arbeitgeber ist grundsätzlich zum Lohnsteuerabzug verpflichtet.[1] Inländischer Arbeitgeber ist dabei insbesondere ein Arbeitgeber, der im Inland einen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt, seine Geschäftsleitung, seinen Sitz, eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter hat.[2] Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA, werden der Lohnsteue...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zypern / 2.3.3 Erstattung einbehaltener Steuern

Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA nicht, muss der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug dennoch vornehmen.[1] Der Arbeitnehmer kann dann einen Antrag auf Erstattung der Steuer stellen.[2] Dies geschieht im Rahmen Pflichtveranlagung[3] oder einer Antragsveranlagung, wenn deren Voraussetzungen vorliegen.[4] Andernfalls geschieht dies durch einen gesonderten Erstattu...mehr

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Schweiz / 1.8 Leiharbeitnehmer

Das DBA enthält keine Sonderregelung für Leiharbeitnehmer. Leiharbeitnehmer sind Arbeitnehmer, die von einem Unternehmen (Verleiher) einem Dritten (Entleiher) zur Arbeitsleistung überlassen werden (Arbeitnehmerüberlassung).[1] Bei der Arbeitnehmerüberlassung muss anhand der Verhältnisse des Einzelfalls festgestellt werden, wer die wesentlichen Arbeitgeberfunktionen ausübt und...mehr

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Belgien / 1.5 Steuerfreistellung mit Progressionsvorbehalt

Liegen die Voraussetzungen vor, wird der Arbeitslohn aus der Tätigkeit in Belgien in Deutschland von der Steuer freigestellt.[1] Er wird jedoch im Rahmen des Progressionsvorbehalts bei der Berechnung des Steuersatzes für die übrigen Einkünfte des Arbeitnehmers berücksichtigt.[2] Praxis-Beispiel Freistellung mit Progressionsvorbehalt Der ledige Arbeitnehmer A hat aus seiner Tät...mehr

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Rumänien / 1.5 Steuerfreistellung mit Progressionsvorbehalt

Liegen die Voraussetzungen vor, wird der Arbeitslohn aus der Tätigkeit in Rumänien in Deutschland von der Steuer freigestellt.[1] Er wird jedoch im Rahmen des Progressionsvorbehalts bei der Berechnung des Steuersatzes für die übrigen Einkünfte des Arbeitnehmers berücksichtigt.[2] Praxis-Beispiel Freistellung mit Progressionsvorbehalt Der ledige Arbeitnehmer A hat aus seiner Tä...mehr

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Italien / 1.5 Steuerfreistellung mit Progressionsvorbehalt

Liegen die Voraussetzungen vor, wird der Arbeitslohn aus der Tätigkeit in Italien in Deutschland von der Steuer freigestellt.[1] Er wird jedoch im Rahmen des Progressionsvorbehalts bei der Berechnung des Steuersatzes für die übrigen Einkünfte des Arbeitnehmers berücksichtigt.[2] Praxis-Beispiel Freistellung mit Progressionsvorbehalt Der ledige Arbeitnehmer A hat aus seiner Tät...mehr

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Dänemark / 1.4 Ausübung der Tätigkeit in Dänemark

Grundsätzlich wird der Arbeitslohn nur im Wohnsitzstaat Deutschland besteuert.[1] Übt der Arbeitnehmer seine Tätigkeit aber in Dänemark aus, kann der Tätigkeitsstaat Dänemark den Arbeitslohn besteuern, wenn noch weitere Voraussetzungen vorliegen.[2] In Deutschland wäre der Arbeitslohn dann steuerfrei.[3] Der Ort der Arbeitsausübung ist grundsätzlich der Ort, an dem sich der A...mehr

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Lettland / 1.4 Ausübung der Tätigkeit in Lettland

Grundsätzlich wird der Arbeitslohn nur im Wohnsitzstaat Deutschland besteuert.[1] Übt der Arbeitnehmer seine Tätigkeit aber in Lettland aus, kann, wenn noch weitere Voraussetzungen vorliegen, der Tätigkeitsstaat Lettland den Arbeitslohn besteuern.[2] In Deutschland wäre der Arbeitslohn dann steuerfrei.[3] Der Ort der Arbeitsausübung ist grundsätzlich der Ort, an dem sich der ...mehr

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Ungarn / 1.4 Ausübung der Tätigkeit in Ungarn

Grundsätzlich wird der Arbeitslohn nur im Wohnsitzstaat Deutschland besteuert.[1] Übt der Arbeitnehmer seine Tätigkeit aber in Ungarn aus, kann, wenn noch weitere Voraussetzungen vorliegen, der Tätigkeitsstaat Ungarn den Arbeitslohn besteuern.[2] In Deutschland wäre der Arbeitslohn dann steuerfrei.[3] Der Ort der Arbeitsausübung ist grundsätzlich der Ort, an dem sich der Arbe...mehr

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Ungarn / 1.5 Steuerfreistellung mit Progressionsvorbehalt

Liegen die Voraussetzungen vor, wird der Arbeitslohn aus der Tätigkeit in Ungarn in Deutschland von der Steuer freigestellt.[1] Er wird jedoch im Rahmen des Progressionsvorbehalts bei der Berechnung des Steuersatzes für die übrigen Einkünfte des Arbeitnehmers berücksichtigt.[2] Praxis-Beispiel Freistellung mit Progressionsvorbehalt Der ledige Arbeitnehmer A hat aus seiner Täti...mehr

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Griechenland / 1.5 Steuerfreistellung mit Progressionsvorbehalt

Liegen die Voraussetzungen vor, wird der Arbeitslohn aus der Tätigkeit in Griechenland in Deutschland von der Steuer freigestellt.[1] Er wird jedoch im Rahmen des Progressionsvorbehalts bei der Berechnung des Steuersatzes für die übrigen Einkünfte des Arbeitnehmers berücksichtigt.[2] Praxis-Beispiel Freistellung mit Progressionsvorbehalt Der ledige Arbeitnehmer A hat aus seine...mehr

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Schweiz / 1.5 Steuerfreistellung mit Progressionsvorbehalt

Liegen die Voraussetzungen vor, wird der Arbeitslohn aus der Tätigkeit in der Schweiz in Deutschland von der Steuer freigestellt.[1] Er wird jedoch im Rahmen des Progressionsvorbehalts bei der Berechnung des Steuersatzes für die übrigen Einkünfte des Arbeitnehmers berücksichtigt.[2] Praxis-Beispiel Freistellung mit Progressionsvorbehalt Der ledige Arbeitnehmer A hat aus seiner...mehr

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Zypern / 1.5 Steueranrechnung mit Anrechnungshöchstbetrag

Liegen die Voraussetzungen vor, wird die in Zypern gezahlte Steuer in Deutschland auf die Einkommensteuer angerechnet.[1] Bei der Anrechnung ist der Anrechnungshöchstbetrag zu beachten.[2] Praxis-Beispiel Anrechnung mit Anrechnungshöchstbetrag Der ledige Arbeitnehmer A hat aus seiner Tätigkeit in Deutschland Arbeitslohn i. H. v. 40.000 EUR erzielt. Während eines Teils des Jahr...mehr

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Litauen / 1.4 Ausübung der Tätigkeit in Litauen

Grundsätzlich wird der Arbeitslohn nur im Wohnsitzstaat Deutschland besteuert.[1] Übt der Arbeitnehmer seine Tätigkeit aber in Litauen aus, kann, wenn noch weitere Voraussetzungen vorliegen, der Tätigkeitsstaat Litauen den Arbeitslohn besteuern.[2] In Deutschland wäre der Arbeitslohn dann steuerfrei.[3] Der Ort der Arbeitsausübung ist grundsätzlich der Ort, an dem sich der Ar...mehr

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Griechenland / 1.7 Leiharbeitnehmer

Das DBA enthält keine Sonderregelung für Leiharbeitnehmer. Leiharbeitnehmer sind Arbeitnehmer, die von einem Unternehmen (Verleiher) einem Dritten (Entleiher) zur Arbeitsleistung überlassen werden (Arbeitnehmerüberlassung).[1] Bei der Arbeitnehmerüberlassung muss anhand der Verhältnisse des Einzelfalls festgestellt werden, wer die wesentlichen Arbeitgeberfunktionen ausübt und...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Finnland / 1.5 Steuerfreistellung mit Progressionsvorbehalt

Liegen die Voraussetzungen vor, wird der Arbeitslohn aus der Tätigkeit in Finnland in Deutschland von der Steuer freigestellt.[1] Er wird jedoch im Rahmen des Progressionsvorbehalts bei der Berechnung des Steuersatzes für die übrigen Einkünfte des Arbeitnehmers berücksichtigt.[2] Praxis-Beispiel Freistellung mit Progressionsvorbehalt Der ledige Arbeitnehmer A hat aus seiner Tä...mehr

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Lettland / 1.5 Steuerfreistellung mit Progressionsvorbehalt

Liegen die Voraussetzungen vor, wird der Arbeitslohn aus der Tätigkeit in Lettland in Deutschland von der Steuer freigestellt.[1] Er wird jedoch im Rahmen des Progressionsvorbehalts bei der Berechnung des Steuersatzes für die übrigen Einkünfte des Arbeitnehmers berücksichtigt.[2] Praxis-Beispiel Freistellung mit Progressionsvorbehalt Der ledige Arbeitnehmer A hat aus seiner Tä...mehr

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Estland / 1.7 Leiharbeitnehmer

Das DBA enthält keine Sonderregelung für Leiharbeitnehmer. Leiharbeitnehmer sind Arbeitnehmer, die von einem Unternehmen (Verleiher) einem Dritten (Entleiher) zur Arbeitsleistung überlassen werden (Arbeitnehmerüberlassung).[1] Bei der Arbeitnehmerüberlassung muss anhand der Verhältnisse des Einzelfalls festgestellt werden, wer die wesentlichen Arbeitgeberfunktionen ausübt und...mehr

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Kroatien / 1.4 Ausübung der Tätigkeit in Kroatien

Grundsätzlich wird der Arbeitslohn nur im Wohnsitzstaat Deutschland besteuert.[1] Übt der Arbeitnehmer seine Tätigkeit aber in Kroatien aus, kann, wenn noch weitere Voraussetzungen vorliegen, der Tätigkeitsstaat Kroatien den Arbeitslohn besteuern.[2] In Deutschland wäre der Arbeitslohn dann steuerfrei.[3] Der Ort der Arbeitsausübung ist grundsätzlich der Ort, an dem sich der ...mehr

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Bulgarien / 1.5 Steuerfreistellung mit Progressionsvorbehalt

Liegen die Voraussetzungen vor, wird der Arbeitslohn aus der Tätigkeit in Bulgarien in Deutschland von der Steuer freigestellt.[1] Er wird jedoch im Rahmen des Progressionsvorbehalts bei der Berechnung des Steuersatzes für die übrigen Einkünfte des Arbeitnehmers berücksichtigt.[2] Praxis-Beispiel Freistellung mit Progressionsvorbehalt Der ledige Arbeitnehmer A hat aus seiner T...mehr

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Österreich / 1.4 Ausübung der Tätigkeit in Österreich

Grundsätzlich wird der Arbeitslohn nur im Wohnsitzstaat Deutschland besteuert.[1] Übt der Arbeitnehmer seine Tätigkeit aber in Österreich aus, kann, wenn noch weitere Voraussetzungen vorliegen, der Tätigkeitsstaat Österreich den Arbeitslohn besteuern.[2] In Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[3] Der Ort der Arbeitsausübung ist grundsätzlich der Ort, an dem sich d...mehr

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Bulgarien / 1.4 Ausübung der Tätigkeit in Bulgarien

Grundsätzlich wird der Arbeitslohn nur im Wohnsitzstaat Deutschland besteuert.[1] Übt der Arbeitnehmer seine Tätigkeit aber in Bulgarien aus, kann, wenn noch weitere Voraussetzungen vorliegen, der Tätigkeitsstaat Bulgarien den Arbeitslohn besteuern.[2] In Deutschland wäre der Arbeitslohn dann steuerfrei.[3] Der Ort der Arbeitsausübung ist grundsätzlich der Ort, an dem sich de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Österreich / 1.8 Leiharbeitnehmer

Das DBA enthält eine Sonderregelung für Leiharbeitnehmer.[1] Leiharbeitnehmer sind Arbeitnehmer, die von einem Unternehmen (Verleiher) einem Dritten (Entleiher) zur Arbeitsleistung überlassen werden (Arbeitnehmerüberlassung). Bei der Arbeitnehmerüberlassung muss anhand der Verhältnisse des Einzelfalls festgestellt werden, wer die wesentlichen Arbeitgeberfunktionen ausübt und ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rumänien / 1.4 Ausübung der Tätigkeit in Rumänien

Grundsätzlich wird der Arbeitslohn nur im Wohnsitzstaat Deutschland besteuert.[1] Übt der Arbeitnehmer seine Tätigkeit aber in Rumänien aus, kann, wenn noch weitere Voraussetzungen vorliegen, der Tätigkeitsstaat Rumänien den Arbeitslohn besteuern.[2] In Deutschland wäre der Arbeitslohn dann steuerfrei.[3] Der Ort der Arbeitsausübung ist grundsätzlich der Ort, an dem sich der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Italien / 1.4 Ausübung der Tätigkeit in Italien

Grundsätzlich wird der Arbeitslohn nur im Wohnsitzstaat Deutschland besteuert.[1] Übt der Arbeitnehmer seine Tätigkeit aber in Italien aus, kann, wenn noch weitere Voraussetzungen vorliegen, der Tätigkeitsstaat Italien den Arbeitslohn besteuern.[2] In Deutschland wäre der Arbeitslohn dann steuerfrei.[3] Der Ort der Arbeitsausübung ist grundsätzlich der Ort, an dem sich der Ar...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Estland / 1.4 Ausübung der Tätigkeit in Estland

Grundsätzlich wird der Arbeitslohn nur im Wohnsitzstaat Deutschland besteuert.[1] Übt der Arbeitnehmer seine Tätigkeit aber in Estland aus, kann, wenn noch weitere Voraussetzungen vorliegen, der Tätigkeitsstaat Estland den Arbeitslohn besteuern.[2] In Deutschland wäre der Arbeitslohn dann steuerfrei.[3] Der Ort der Arbeitsausübung ist grundsätzlich der Ort, an dem sich der Ar...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Finnland / 1.4 Ausübung der Tätigkeit in Finnland

Grundsätzlich wird der Arbeitslohn nur im Wohnsitzstaat Deutschland besteuert.[1] Übt der Arbeitnehmer seine Tätigkeit aber in Finnland aus, kann, wenn noch weitere Voraussetzungen vorliegen, der Tätigkeitsstaat Finnland den Arbeitslohn besteuern.[2] In Deutschland wäre der Arbeitslohn dann steuerfrei.[3] Der Ort der Arbeitsausübung ist grundsätzlich der Ort, an dem sich der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dänemark / 1.5 Steuerfreistellung mit Progressionsvorbehalt

Liegen die Voraussetzungen vor, wird der Arbeitslohn aus der Tätigkeit in Dänemark in Deutschland von der Steuer freigestellt.[1] Er wird jedoch im Rahmen des Progressionsvorbehalts bei der Berechnung des Steuersatzes für die übrigen Einkünfte des Arbeitnehmers berücksichtigt.[2] Praxis-Beispiel Freistellung mit Progressionsvorbehalt Der ledige Arbeitnehmer A hat aus seiner Tä...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Griechenland / 1.4 Ausübung der Tätigkeit in Griechenland

Grundsätzlich wird der Arbeitslohn nur im Wohnsitzstaat Deutschland besteuert.[1] Übt der Arbeitnehmer seine Tätigkeit aber in Griechenland aus, kann, wenn noch weitere Voraussetzungen vorliegen, der Tätigkeitsstaat Griechenland den Arbeitslohn besteuern.[2] In Deutschland wäre der Arbeitslohn dann steuerfrei.[3] Der Ort der Arbeitsausübung ist grundsätzlich der Ort, an dem s...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Österreich / 1.5 Steuerfreistellung mit Progressionsvorbehalt

Liegen die Voraussetzungen vor, wird der Arbeitslohn aus der Tätigkeit in Österreich in Deutschland von der Steuer freigestellt.[1] Er wird jedoch im Rahmen des Progressionsvorbehalts bei der Berechnung des Steuersatzes für die übrigen Einkünfte des Arbeitnehmers berücksichtigt.[2] Praxis-Beispiel Freistellung mit Progressionsvorbehalt Der ledige Arbeitnehmer A hat aus seiner ...mehr

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Lettland / 1.7 Leiharbeitnehmer

Das DBA enthält keine Sonderregelung für Leiharbeitnehmer. Leiharbeitnehmer sind Arbeitnehmer, die von einem Unternehmen (Verleiher) einem Dritten (Entleiher) zur Arbeitsleistung überlassen werden (Arbeitnehmerüberlassung). Bei der Arbeitnehmerüberlassung muss anhand der Verhältnisse des Einzelfalls festgestellt werden, wer die wesentlichen Arbeitgeberfunktionen ausübt und so...mehr