Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschaftsrecht

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§ 16 Internationales und eu... / 1. Materielle Voraussetzungen für die Abtretung

Rz. 78 Ausgangspunkt ist, dass die Übertragung von Geschäftsanteilen dem Gesellschaftsstatut unterliegt. Dies betrifft insb. die Frage, ob eine Abtretung überhaupt möglich ist und welche Beschränkungen ggf. bestehen (Übertragung nur an Mitgesellschafter, Zustimmungserfordernisse der Gesellschaft etc.), ob eine Teilabtretung möglich ist und welche Regelung über die Stückelung...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / aa) Keine Anwendung des § 181 BGB

Rz. 30 Bei einer Handelsregisteranmeldung muss für den Minderjährigen sein gesetzlicher Vertreter handeln. Auch insoweit kann sich aufgrund eigener Beteiligung der Eltern oder aufgrund der Beteiligung mehrerer Minderjähriger, die denselben gesetzlichen Vertreter haben, die Frage nach der Mitwirkung eines Ergänzungspflegers stellen. Nach herrschender Meinung handelt es sich b...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / V. Geltung des Gründungsstatuts bei Gründung in einem EWR-Staat

Rz. 25 Die Art. 31 und 34 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) von 1992 enthalten mit den Freizügigkeitsregeln des AEUV inhaltlich weitgehend identische Vorschriften.[38] Daher ergibt sich für in einem anderen EWR-Mitgliedstaat – gegenwärtig Island, Liechtenstein und Norwegen – gegründete Gesellschaften das gleiche Privileg wie für die EU-Gesellschaften....mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 9. Gescheiterte Neunte Richtlinie

Rz. 157 Die Neunte gesellschaftsrechtliche Richtlinie (Konzernrechtsrichtlinie) sollte das Konzernrecht vereinheitlichen. Der letzte Entwurf von 1984 ist stark durch das deutsche Konzernrecht geprägt. Sie ist nicht verabschiedet worden und gilt als gescheitert.[318]mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 13. Dreizehnte gesellschaftsrechtliche Richtlinie

Rz. 165 Die Richtlinie (2004/25/EG) vom 21.4.2004 (Übernahmerichtlinie) enthält die Vorschriften, Verhaltenskodizes und sonstigen Regelungen der Mitgliedstaaten für Übernahmeangebote für die Wertpapiere einer dem Recht eines Mitgliedstaats unterliegenden Gesellschaft, sofern alle oder ein Teil dieser Wertpapiere zum Handel an einer Börse in einem oder mehreren Mitgliedstaate...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / II. Kostenrecht als Beratungsfeld

Rz. 118 Aufgrund der inzwischen bestehenden Komplexität des Kostenrechts ergeben sich Spielräume, welche der anwaltliche Berater etwa bei der Beurkundung einer Transaktion, aber auch bei sonstigen beurkundungs- und beglaubigungspflichtigen Vorgängen im Interesse seines Mandanten nutzen kann. Bereits genannt wurde die Möglichkeit bei Vorliegen der Voraussetzungen, einen Unter...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / 1. Praktische Bedeutung; Rechtsfolgen

Rz. 28 Erhebliche Bedeutung hat in der Praxis die Zulässigkeit von Insichgeschäften, insb. wenn sich nicht vermeiden lässt, dass verschiedene Beteiligte durch dieselbe Person vertreten werden. Nach § 181 BGB kann ein (rechtsgeschäftlicher oder gesetzlicher) Vertreter keine Rechtsgeschäfte im Namen des Vertretenen mit sich im eigenen Namen (Insichgeschäft) oder als Vertreter ...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / b) Befreiung innerhalb eines Konzerns

Rz. 36 Eine Sonderthematik ergibt sich bei Befreiungen von den Beschränkungen des § 181 BGB im Konzern. Beschließt der Geschäftsführer einer Tochter-GmbH in der Gesellschafterversammlung der Enkel-GmbH die Befreiung der Geschäftsführung der Enkel-GmbH von den Beschränkungen des § 181 BGB, muss der Geschäftsführer der Tochter-GmbH selbst ebenfalls wirksam von den Beschränkung...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / III. Pflicht zur Eintragung der Zweigniederlassung im Handelsregister

Rz. 185 Die Errichtung der Zweigniederlassung im Inland durch eine ausländische Gesellschaft muss gem. den §§ 13 ff. HGB zum Handelsregister angemeldet werden.[369] Die Anmeldung ist zwingend. Ein "Wahlrecht" der Gesellschaft zwischen "selbstständiger" und unselbstständiger Zweigniederlassung besteht nicht. Die Beteiligten haben es lediglich in der Hand, die Niederlassung so...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / (1) Interessenlage

Rz. 31 Namentlich in Gesellschaftsverträgen von Publikumsgesellschaften ist häufig vorgesehen, dass jeder Gesellschafter dem geschäftsführenden Gesellschafter (regelmäßig eine GmbH) eine Vollmacht für die bei der Gesellschaftsgründung erforderliche Handelsregisteranmeldung und auch für alle künftigen Handelsregisteranmeldungen in notarieller Form (§ 12 Abs. 2 Satz 1 HGB) ert...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / aa) Allgemeines

Rz. 34 Bei der stillen Gesellschaft (§§ 230 ff. HGB) handelt es sich um eine spezielle, auf die Beteiligung an einem Handelsgewerbe beschränkte Form der BGB-Innengesellschaft.[71] In dieser Gesellschaftsform beteiligt sich der stille Gesellschafter mit einer Einlage an einem Handelsgewerbe, das ein anderer betreibt. Das Handelsgewerbe kann ein Einzelunternehmen, eine Persone...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / (1) Genehmigungsbedürftigkeit

Rz. 49 Gem. § 1852 Nr. 1 lit. b) i.V.m. § 1643 Abs. 1 BGB ist der Erwerb eines Anteils an einer Personen- oder Kapitalgesellschaft, die ein "Erwerbsgeschäft" (zum Begriff s. Rdn 16 f.) betreibt, genehmigungsbedürftig, und zwar unabhängig davon, ob der Erwerb entgeltlich oder unentgeltlich erfolgt.[111] Von der Genehmigungsbedürftigkeit umfasst sind sowohl das Verpflichtungs-...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / I. Anerkennung ausländischer öffentlicher Urkunden/Legalisation

Rz. 107 Bei ausländischen öffentlichen Urkunden stellt sich neben der materiellen Wirksamkeit der Beurkundung auch die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen die ausländische öffentliche Urkunde im Inland als "öffentliche Urkunde" anzuerkennen ist. Dies wird insb. bei der Vorlage von Urkunden bei Behörden (z.B. Grundbuchamt und Handelsregister) relevant. Grds. wird der ...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 2. Unternehmensgegenstand

Rz. 194 Beim Gegenstand wird zwischen dem Gegenstand der Gesellschaft insgesamt und dem Gegenstand der Zweigniederlassung unterschieden. Der Gegenstand der inländischen Zweigniederlassung kann sich mit dem Gegenstand der Hauptniederlassung decken, muss es aber nicht, sondern kann auch enger gefasst werden. Unzulässig wäre allenfalls ein Gegenstand der Zweigniederlassung, der...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / I. Allgemeines

Rz. 120 Wird gegen eine ausländische Gesellschaft geklagt oder entsteht eine Streitigkeit zwischen den Gesellschaftern einer ausländischen Gesellschaft, so ist nicht nur fraglich, welches Recht über die Begründetheit der geltend gemachten Rechte entscheidet (IPR), sondern auch, in welchem Staat die Klage vor dem zuständigen Gericht einzureichen ist (internationale Zuständigk...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / cc) Familiengerichtliche Genehmigung

Rz. 37 Ob der Gesellschaftsvertrag einer stillen Gesellschaft nach § 1852 Nr. 2 BGB (bis zum 31.12.2022: § 1822 Nr. 3 BGB)[81] als "Gesellschaftsvertrag, der zum Betrieb eines Erwerbsgeschäfts eingegangen wird", genehmigungsbedürftig ist, wird streitig diskutiert. Bei formaler Betrachtung müsste diese Frage verneint werden, da das Erwerbsgeschäft (zum Begriff s. Rdn 16 f.) ni...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 2. Zweite gesellschaftsrechtliche Richtlinie

Rz. 148 Die Zweite gesellschaftsrechtliche Richtlinie (77/91/EWG) vom 13.12.1976 (Kapitalrichtlinie),[286] bezweckt insb. die Angleichung der Vorschriften über das Mindestkapital, die Kapitalaufbringung und die Kapitalerhaltung. Die Richtlinie ist durch eine weitere Richtlinie vom 23.11.1992 um einen Art. 24a ergänzt worden.[287] Damit wurde das im "kontinentalen Rechtskreis...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / c) Beschlussfassung in der Hauptversammlung einer AG

Rz. 67 Besonderheiten gelten für die Beschlussfassung in der Hauptversammlung einer AG; § 181 BGB ist nach herrschender Meinung unanwendbar.[152] Zur Begründung wird auf § 135 AktG verwiesen. Diese Vorschrift regelt die Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung einer AG durch Kreditinstitute. Dabei geht das Gesetz ohne Weiteres davon aus, dass ein Kreditinstitut grds....mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 8. Achte gesellschaftsrechtliche Richtlinie

Rz. 156 Die Richtlinie (84/253/EWG) vom 10.4.1984 über die Zulassung der mit der Pflichtprüfung der Rechnungslegungsunterlagen beauftragten Personen[311] (Abschlussprüferrichtlinie) ergänzt die Vierte und die Siebte Richtlinie insoweit, als dort die Pflichtprüfung des Abschlusses vorgeschrieben ist. Sie regelt zudem die Qualifikation, die Unabhängigkeit und die Sorgfaltspfli...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / VI. Umwandlungsvorgänge

Rz. 61 Im Umwandlungsrecht sind insb. der Verschmelzungsvertrag (§ 6 UmwG) und der Spaltungsvertrag (§ 125 UmwG i.V.m. § 6 UmwG) beurkundungsbedürftig. Zudem bedürfen die zustimmenden Beschlüsse, also sowohl die Verschmelzungsbeschlüsse (§ 13 Abs. 3 UmwG) als auch der Zustimmungsbeschluss zum Spaltungsvertrag oder Spaltungsplan (§ 125 UmwG i.V.m. § 13 Abs. 3 UmwG) und der Um...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / 3. Statusrelevante Vorgänge

Rz. 104 Bei statusrelevanten Vorgängen wie etwa Gründung, Satzungsänderungen, Verschmelzungsverträge (§ 6 UmwG), Spaltung (§§ 125, 6 UmwG), Vermögensübertragung (§§ 176 ff. UmwG) und formwechselnder Umwandlung (§ 193 Abs. 3 Satz 1 UmwG) oder der Beurkundung von Hauptversammlungen im Ausland bestehen Zweifel, ob die Beurkundung durch einen schweizerischen Notar der Beurkundun...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / bb) Vertretungsausschluss bei In-sich-Geschäft oder Mehrfachvertretung

Rz. 6 Gem. § 1629 Abs. 2 Satz 1 BGB können die Eltern ein Kind insoweit nicht vertreten, als nach § 1824 BGB (bis 31.12.2022: § 1795 BGB a.F.) ein Betreuer (bis 31.12.2022: ein Vormund) von der Vertretung des Betreuten ausgeschlossen ist. Greift dieser Vertretungsausschluss, ist gem. § 1809 BGB (bis 31.12.2022: § 1909 BGB a.F.) ein Ergänzungspfleger zu bestellen.[8] Die Elte...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / I. Satzungen und Gesellschaftsverträge bei Kapitalgesellschaften

Rz. 42 Sämtliche gesellschaftsvertraglichen bzw. satzungsmäßigen Vereinbarungen einer GmbH bzw. einer AG bedürfen der notariellen Beurkundung (§ 2 Abs. 1 Satz 1 GmbHG, § 23 Abs. 1 Satz 1 AktG). Das Beurkundungserfordernis umfasst nicht nur den notwendigen Inhalt der Satzung bzw. des Gesellschaftsvertrages,[42] sondern auch alle darüber hinausgehenden Regelungen zum fakultati...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / aa) Sachliche Zuständigkeit

Rz. 27 Für die Bestellung eines Ergänzungspflegers für ein minderjähriges Kind und die Erteilung der etwa erforderlichen gerichtlichen Genehmigung zu einzelnen von diesem vorgenommenen Rechtsgeschäften ist seit dem 1.9.2009 ausschließlich das Familiengericht, eine Abteilung des Amtsgerichts (§ 23b GVG), sachlich zuständig (zu der bis zum 31.8.2009 geltenden Rechtslage s. 1. ...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / cc) Familiengerichtliche Genehmigung

Rz. 40 Eine gerichtliche Genehmigung des Unterbeteiligungsvertrages gem. § 1852 Nr. 2 BGB ist entbehrlich, wenn schon die Hauptgesellschaft kein Erwerbsgeschäft im Sinne dieser Vorschrift betreibt.[88] Betreibt die Hauptgesellschaft ein Erwerbsgeschäft, kommt es nach wohl herrschender Meinung darauf an, ob der Minderjährige das Risiko des Erwerbsgeschäfts über eine Verlustbe...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 3. Löschung der Zweigniederlassung

Rz. 205 In mehreren Fällen verlangten die Registergerichte für die Eintragung der Aufhebung gem. § 13g Abs. 6 HGB die Durchführung eines Liquidationsverfahrens für die Zweigniederlassung, mit den entsprechenden Bekanntmachungen in den Verkündungsblättern etc.[395] Diese Rspr. übersieht, dass bei der Aufhebung der Zweigniederlassung eine Liquidation nicht stattfinden kann, da...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / III. Innere Organisation der Gesellschaft

Rz. 43 Unangefochten ausschließlicher Regelungsgegenstand des Gesellschaftsstatuts ist die interne Organisation der Gesellschaft. Dazu gehört zunächst die Frage, welche Organe die Gesellschaft hat (obligatorische und fakultative Organe), welche Aufgaben und Kompetenzen diesen Organen zukommen, wie diese besetzt werden, welche persönlichen Voraussetzungen zur Besetzung der Or...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / dd) Bestellung mehrerer Ergänzungspfleger

Rz. 8 Sind an der Gründung einer Personengesellschaft mehrere Minderjährige beteiligt, die denselben gesetzlichen Vertreter haben, muss für jedes Kind ein eigener Ergänzungspfleger gem. § § 1809 BGB (bis zum 31.12.2022: 1909 BGB a.F.) bestellt werden, wenn ein Ergänzungspfleger an der Vertretung mehrerer Kinder durch § 181 BGB (i.V.m. §§ 1813, 1789 Abs. 2 Satz 2, 1824 Abs. 2...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 4. Europäische Genossenschaft

Rz. 179 Die Europäische Genossenschaft (SCE – societas cooperativa europaea) hat aufgrund des Beschlusses des Ministerrates vom 22.7.2003 über den Erlass der Verordnung über das Statut der Europäischen Genossenschaft (SCE-VO)[359] das Licht der Welt erblickt.[360] Begleitet wird diese Verordnung durch die Richtlinie 2003/72/EG zur Ergänzung des Statuts der Europäischen Genos...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / 2. Veräußerung durch eine Kapitalgesellschaft oder eine Personenhandelsgesellschaft

Rz. 75 Der Genehmigungstatbestand des § 1850 Nr. 1 BGB greift nur dann ein, wenn sich der Geschäftsgegenstand auf das Vermögen des Minderjährigen bezieht. Bei Verfügungen ist Voraussetzung, dass der Verfügungsgegenstand dem Vermögen des Minderjährigen angehört. Ausreichend ist hier auch eine Bruchteils- oder Gesamthandsbeteiligung des Minderjährigen.[172] Etwas anderes gilt,...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / 4. Rechtsfolgen bei Nichtbeurkundung; Heilung

Rz. 51 Ein Verstoß gegen die Formvorschrift des § 15 Abs. 4 GmbHG führt zur Nichtigkeit des Verpflichtungsvertrages nach § 125 Satz 1 BGB. Rz. 52 Ein formnichtiges schuldrechtliches Geschäft wird allerdings nach § 15 Abs. 4 Satz 2 GmbHG geheilt, sobald das dingliche Vollzugsgeschäft der Anteilsübertragung wirksam wird. Auch Änderungen des schuldrechtlichen Vertrages, die nach...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / a) Gesetzliche Vertretung

Rz. 41 Bei der Gründung einer AG oder GmbH unter Beteiligung eines Minderjährigen gelten die Ausführungen zur Personengesellschaft (Rdn 5 ff.) entsprechend. Die Gesellschaftsgründung ist für den Minderjährigen auch dann nicht lediglich rechtlich vorteilhaft, wenn ihm die geschuldete Einlage von einem Dritten schenkweise zur Verfügung gestellt wird, da hiervon die Haftung für...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / bb) Familiengerichtliche Genehmigung

Rz. 62 Gem. § 1852 Nr. 1 lit. b) i.V.m. § 1643 Abs. 1 BGB ist der Erwerb eines Anteils an einer Personen- oder Kapitalgesellschaft, die ein "Erwerbsgeschäft" (zum Begriff s. Rdn 16 f.) betreibt, genehmigungsbedürftig, und zwar unabhängig davon, ob der Erwerb entgeltlich oder unentgeltlich erfolgt.[136] Von der Genehmigungsbedürftigkeit umfasst sind sowohl das Verpflichtungs-...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / ff) Aufgabenkreis des Ergänzungspflegers

Rz. 11 Anders als die gesetzliche Vertretung durch die Eltern oder den Vormund betrifft die Pflegschaft nach § 1809 BGB (bis zum 31.12.2022: § 1909 BGB a.F.) nur die Besorgung bestimmter Angelegenheiten, die in der Anordnung durch das Gericht festgelegt werden (z.B.: Vertretung des Minderjährigen bei der Gesellschaftsgründung). Da der Minderjährige bei der späteren Ausübung ...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / XIII. Wechsel- und Scheckfähigkeit

Rz. 73 Ob eine Gesellschaft einen Wechsel oder Scheck begeben kann, ergibt sich nach allgemeinen Grundsätzen eigentlich aus dem Wechsel- bzw. Scheckstatut. Die Art. 91 WG und Art. 60 ScheckG enthalten hier eine ausdrückliche Verweisung auf das Recht des Staates, dem eine Person angehört. Dieser Verweis wird bei juristischen Personen in eine Verweisung auf das Gesellschaftsst...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 4. Haftung wegen Unterkapitalisierung

Rz. 52 Für die Haftung bei materieller Unterkapitalisierung wird verbreitet eine Sonderanknüpfung befürwortet. Zwar ergibt sich hier zunächst der Anschein, dass ein typischer Fall der Marktzugangsbeschränkung vorliegt. Denn diese Rechtsfigur schließt systematisch verschiedene Rechtsträger von der Aufnahme bestimmter Geschäfte aus – sofern diese nicht bereit sind, auf der Bas...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / a) Verpflichtungsgeschäft

Rz. 54 Der BGH musste diese Rechtsfrage noch nicht entscheiden. Er scheint jedoch der Auffassung zu sein, Art. 11 EGBGB erweiternd auszulegen mit der Folge, dass das Gesellschaftsstatut nicht nur auf die dingliche Übertragung eines Geschäftsanteils, sondern auch auf das der Übertragung zugrunde liegende schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäft anwendbar ist.[66] Dies hätte zu...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / VI. Vorbefassungsverbot

Rz. 38 Nach § 3 BeurkG bestehen bestimmte Mitwirkungsverbote des Notars. Der Notar darf an einer Beurkundung insb. dann nicht mitwirken, wenn er (oder einer seiner Sozien) zuvor in derselben Angelegenheit bereits außerhalb seiner notariellen Amtstätigkeit, insb. als Anwalt, tätig wurde, es sei denn, diese Tätigkeit wurde im Auftrag aller Personen ausgeübt, die an der Beurkun...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / d) Zuständigkeit kraft Prorogation

Rz. 132 Soweit kein ausschließlicher Gerichtsstand gegeben ist, können die Parteien gem. Art. 25 EuGVVO einen Gerichtsstand vertraglich vereinbaren. Diese Vereinbarung muss schriftlich getroffen werden. Es genügt die Vereinbarung in der Satzung der Gesellschaft, sodass auch später beitretende Gesellschafter gebunden werden.[263] Dies greift dann z.B. für die gesellschaftsrec...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / hh) Mitwirkung eines noch zu bestellenden Ergänzungspflegers

Rz. 14 Das Verfahren zur Bestellung eines Ergänzungspflegers nimmt einige Zeit in Anspruch. Kann die Gesellschaftsgründung nicht bis zum Abschluss dieses Verfahrens aufgeschoben werden, behilft sich die Praxis damit, dass die Person, die dem Familiengericht (zur Zuständigkeit s. Rdn 27 ff.) als Ergänzungspfleger vorgeschlagen werden soll, bereits "als zu bestellender Ergänzu...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / XV. Betriebliche Mitbestimmung

Rz. 76 Von der unternehmerischen ist die betriebliche Mitbestimmung zu trennen. Auf der Ebene der betrieblichen Mitbestimmung ist man von der Rechtsform des Unternehmens und seiner Ausgestaltung unabhängig. Daher ist ausschließlich darauf abzustellen, in welchem Land der Betrieb eingerichtet ist. In einem inländischen Betrieb muss auch dann ein Betriebsrat nach deutschem Rec...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / b) Abtretung eines Personengesellschaftsanteils

Rz. 83 Auch die Veräußerung eines Personengesellschaftsanteils ist nach § 1852 Nr. 1 lit. b) BGB genehmigungsbedürftig, soweit die Gesellschaft ein "Erwerbsgeschäft" (s. dazu Rdn 16 f.) betreibt.[187] Dies gilt auch bei "Zwergbeteiligungen" an einer KG.[188] Auch nach altem Recht (§ 1822 Nr. 3 BGB a.F.) war es nicht überzeugend, die Abtretung nur eines Teils der Beteiligung ...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / 4. Allgemeine Empfehlungen bei Beurkundungen in der Schweiz

Rz. 106 Soll eine Beurkundung in der Schweiz durchgeführt werden, empfiehlt sich in jedem Fall die Beachtung folgender Verfahrensgrundsätze:mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / 4. Kündigungsrecht des volljährig gewordenen Gesellschafters

Rz. 91 Bei der Beteiligung eines Minderjährigen an einer Personengesellschaft ist das Kündigungsrecht des volljährig gewordenen Gesellschafters gem. § 725 Abs. 4 Satz 1 BGB (bis zum 31.12.2023: § 723 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 BGB a.F.) zu beachten. Dieses Kündigungsrecht ist zwingend und kann daher nicht gesellschaftsvertraglich ausgeschlossen werden (§ 725 Abs. 6 BGB; bis zum 31....mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / (3) Erteilung einer Handelsregistervollmacht durch den Ergänzungspfleger

Rz. 33 Soweit dies zum Aufgabenkreis des Ergänzungspflegers zählt, kann er für den Minderjährigen ohne Weiteres eine (Spezial-)Vollmacht – und damit auch eine Handelsregistervollmacht – erteilen. Da die Vollmacht nicht notwendig mit der Beendigung der gesetzlichen Vertretung erlischt (s. Rdn 32), kann der Ergänzungspfleger als gesetzlicher Vertreter eine Registervollmacht er...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / IX. Kontrolltheorie

Rz. 30 Nach der sog. Kontrolltheorie wird die "Nationalität" einer Gesellschaft danach bestimmt, welche Staatsangehörigkeit die hinter der Gesellschaft stehenden Gesellschafter mehrheitlich besitzen. Ihren Ursprung verdankt diese Theorie der Kriegsgesetzgebung, quasi um "Feindvermögen" auszumachen.[54] Zum Einsatz kommt diese Theorie weiterhin auch dann, wenn ausländischer E...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / c) Corporate Sustainability Due Diligence Directive

Rz. 172 Im Februar 2022 veröffentlichte die Kommission einen Entwurf für eine Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit (Corporate Sustainability Due Diligence Directive – CSDDD).[341] Der kontrovers diskutierte Vorschlag – der mit Blick auf die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten in den Lieferkett...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 6. Eingehungsbetrug

Rz. 54 Wenn der Geschäftsführer betrügerisch und/oder sittenwidrig vorsätzlich den Gläubiger geschädigt hat, haftet er nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 StGB bzw. nach § 826 BGB. Diese Eigenhaftung des Geschäftsführers aus Delikt kommt unmittelbar im Verhältnis zum Dritten zustande. Insoweit kann daher aus Art. 4 Abs. 1 Rom II-VO auf das Tatortrecht zurückgegriffen werden.[...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / 2. Gesetzliche Vertretung

Rz. 88 Die Kündigung ist für den minderjährigen Gesellschafter nicht lediglich rechtlich vorteilhaft, sodass auch der beschränkt Geschäftsfähige hierbei gesetzlich vertreten werden muss. Ist der gesetzliche Vertreter als Mitgesellschafter oder Geschäftsführer zugleich Erklärungsgegner, muss gem. §§ 1629 Abs. 2 Satz 1, 1824 Abs. 2 (bis 31.12.2022: § 1795 Abs. 2), 181 BGB ein ...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / VIII. Umfang der Rechtsfähigkeit

Rz. 63 In vielen Rechtsordnungen ist die Rechtsfähigkeit einer Kapitalgesellschaft nicht allumfassend, sondern auf den Gesellschaftszweck beschränkt. Die Geschäftsführung kann die Gesellschaft also nicht bei solchen Rechtsgeschäften vertreten, die nicht vom statutarisch bestimmten Zweck der Gesellschaft gedeckt sind (Handeln ultra vires). Rz. 64 Einhellige Ansicht ist, dass n...mehr