Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschaftsrecht

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / 1. Gesetzliche Vertretung

Rz. 93 Der Minderjährige muss bei der Beschlussfassung über die Auflösung gesetzlich vertreten werden. Ist der gesetzliche Vertreter Mitgesellschafter, ist er von der Vertretung des Minderjährigen gem. §§ 1629 Abs. 2 Satz 1, 1824 Abs. 2 (bis 31.12.2022: § 1795 Abs. 2), 181 BGB ausgeschlossen. Es muss gem. § 1809 BGB (bis 31.12.2022: § 1909 BGB) ein Ergänzungspfleger bestellt...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / VII. Geltung der Gründungstheorie aufgrund bilateralen Staatsvertrags mit anderen Staaten

Rz. 28 Zahlreiche bilaterale Kapitalschutzabkommen enthalten zwar eine Definition dahin gehend, dass als "Gesellschaften" i.S.d. Abkommens im Verhältnis zu dem anderen Vertragsstaat alle juristischen Personen gelten, die dort nach den dortigen Rechtsvorschriften gegründet und anerkannt werden.[49] Es fehlt in diesen Abkommen allerdings eine ausdrückliche Verpflichtung, dass ...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / aa) Allgemeines

Rz. 38 Auch die Unterbeteiligung ist eine Form der mittelbaren Unternehmensbeteiligung; sie ist die Beteiligung an einer Beteiligung (und nicht – wie die stille Gesellschaft – die Beteiligung an einem Handelsgeschäft selbst). Bei der Unterbeteiligung handelt es sich ebenso wie bei der stillen Gesellschaft um eine BGB-Innengesellschaft.[85] Eine Außenhaftung des Unterbeteilig...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / II. Ausgangspunkt: Art. 11 Abs. 1 EGBGB

Rz. 89 Den rechtlichen Ausgangspunkt für die Frage nach der Wirksamkeit von Auslandsbeurkundungen bildet Art. 11 Abs. 1 EGBGB. Danach ist ein Rechtsgeschäft formgültig, wenn es die Formerfordernisse des auf das Rechtsgeschäft anwendbaren Rechts ("Geschäftsform" bzw. "Wirkungsstatut")[113] oder des Rechts des Staates erfüllt, in dem es vorgenommen wird ("Ortsform"). Grds. bes...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / b) Weitere Schwerpunkte der Richtlinie

Rz. 146 Des Weiteren stärkt die Richtlinie die Stellung der Vertretungsorgane zugunsten mit der Gesellschaft handelnder Dritter. Gem. Art. 9 Abs. 2 EU-GesR-RL können satzungsmäßige oder auf einem Beschluss der zuständigen Organe beruhende Beschränkungen der Befugnisse der Organe der Gesellschaft Dritten nicht entgegengesetzt werden, selbst wenn sie bekannt gemacht worden sin...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / 2. Vollständigkeitsgrundsatz

Rz. 46 Die Formpflicht umfasst stets das gesamte Rechtsgeschäft mit allen Nebenabreden (sog. Vollständigkeitsgrundsatz).[58] Wird beim Verkauf eines Geschäftsbetriebs neben zahlreichen Vermögensgegenständen auch ein GmbH-Geschäftsanteil verkauft, erfordert der Vollständigkeitsgrundsatz die Beurkundung des gesamten Vertrages, selbst wenn der mitverkaufte Geschäftsanteil wirts...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / e) Mehrstimmrechtsaktien-Richtlinie

Rz. 174 Im Zusammenhang mit dem sog. EU Listing Akt, in dem die Kommission unterschiedliche Richtlinien- und Verordnungsvorschläge zusammengefasst hat und der Ende des Jahres 2022 u.a. mit dem Ziel vorgelegt wurde, kleineren Unternehmen den Weg an die Kapitalmärkte zu ebnen und die Kapitalmärkte für Unternehmen attraktiver zu machen, ist aus gesellschaftsrechtlicher Sicht vo...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 3. Übergang aufgrund von Umwandlungsakten

Rz. 94 Ist der Gesellschafter eine juristische Person, so unterliegen Wirksamkeit und Wirkungen eines Formwechsels, einer Verschmelzung oder sonstigen Umwandlungsmaßnahmen dem für sie maßgeblichen Gesellschaftsstatut. Dieses entscheidet insb. darüber, ob es zu einer identitätswahrenden Universalsukzession kommt und zu welchem Zeitpunkt und unter welchen Umständen Aktiva und ...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 2. Grenzüberschreitende Verschmelzung europäischer Kapitalgesellschaften

Rz. 98 Eine erste Möglichkeit zu einer grenzüberschreitenden Verschmelzung europäischer Kapitalgesellschaften hat die SE-VO geboten. Darüber hinausgehende Möglichkeiten zur grenzüberschreitenden Verschmelzung wurden durch die Verschmelzungsrichtlinie (Zehnte gesellschaftsrechtliche Richtlinie der EU)[169] eingeführt, die mittlerweile in Art. 118 ff. EU-GesR-RL kodifiziert un...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / IV. Sonstige Verzichtserklärungen

Rz. 75 Der öffentlichen Beglaubigung bedarf etwa auch der Verzicht auf Prüfungen und Prüfungsberichte aller Anteilsinhaber aller beteiligten Unternehmen über einen Unternehmensvertrag (§§ 293a Abs. 3, 293b Abs. 2 AktG). Umstritten ist, ob der Verzicht der Anteilsinhaber auf Vertragsbericht und Vertragsprüfung auch durch (notariell beurkundeten) einstimmigen Hauptversammlungs...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / IV. VO (EG) Nr. 593/2008 "ROM I"

Rz. 94 Die Rom I-Verordnung über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht ("Rom I-VO") gilt seit dem 17.12.2009[129] für schuldrechtliche Rechtsverhältnisse in Zivil- und Handelssachen, wenn die Verträge eine Verbindung zum Recht verschiedener Staaten aufweisen (Art. 1 Rom I-VO). Der dingliche Übertragungsvertrag ist nicht von der Rom I-VO erfasst. Bei größ...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 1. Übergang aufgrund von Erbfolge

Rz. 90 Für Erbfälle ab dem 17.8.2015 bestimmt sich das anwendbare Erbrecht aus deutscher Sicht nach den Vorschriften der Europäischen Erbrechtsverordnung (Art. 84 Abs. 2 EuErbVO).[157] Diese sieht vor, dass die Erbfolge nicht dem Heimatrecht des Erblassers unterliegt, sondern dem Recht des Staates, in dem der Erblasser zuletzt seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte (Art. 21 Eu...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 6. Sechste gesellschaftsrechtliche Richtlinie

Rz. 153 Die Richtlinie (82/891/EWG) vom 17.12.1982 (Spaltungsrichtlinie) enthält Vorschriften zum Schutz der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter für den Fall der Spaltung einer Gesellschaft. Diese Richtlinie, deren Regelungen nun in Art. 135–Art. 160 EU-GesR-RL zu finden sind, gilt ausschließlich für den Fall der Spaltung von AG. Anders als die (Dritte) Fusionsrichtl...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / III. Unmittelbare Anerkennung ausländischer Urkunden

Rz. 110 Noch weiter gehender vereinfachen bestimmte bilaterale Staatsverträge die Verwendung ausländischer Urkunden. Bestimmte öffentliche Urkunden verschiedener Länder bedürfen aufgrund solcher bilateraler Abkommen überhaupt keiner Legalisation, sondern werden automatisch im Inland als öffentliche Urkunde anerkannt. Die zurzeit mit diesen Staaten bestehenden Verträge sehen ...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / aa) Gesetzliche Vertretung

Rz. 60 Der entgeltliche Erwerb von GmbH-Geschäftsanteilen oder Aktien ist wegen der übernommenen Gegenleistung nicht lediglich rechtlich vorteilhaft. Ob die Schenkung eines (voll eingezahlten) GmbH-Geschäftsanteils lediglich rechtlich vorteilhaft ist, wird unterschiedlich beurteilt. Mit Rücksicht auf die potenzielle Ausfallhaftung des Erwerbers gem. §§ 24, 31 Abs. 3 GmbHG ist...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / III. Unterschriftsbeglaubigung

Rz. 9 Von der Beurkundung ist die öffentliche Beglaubigung zu unterscheiden. Mit einer Unterschriftsbeglaubigung bescheinigt der Notar lediglich, dass die Unterschrift einer Person von dieser (dem Notar persönlich bekannten oder ihm ggü. ausgewiesenen) Person stammt und der Unterzeichnende seine Unterschrift persönlich vor dem Notar vollzogen oder anerkannt hat (vgl. § 40 Be...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / XII. Deliktsfähigkeit

Rz. 72 Ob und unter welchen Voraussetzungen einer Gesellschaft unerlaubte Handlungen einer natürlichen Person zuzurechnen sind und wie sie dafür haftet (Deliktsfähigkeit), unterliegt dem Deliktsstatut,[128] welches gem. Art. 4 ff. Rom II-VO[129] zu bestimmen ist. Dem Gesellschaftsstatut unterliegt freilich weiterhin die Beurteilung der hierbei auftauchenden Vorfragen, ob es ...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 1. Firma der Zweigniederlassung

Rz. 191 Was die Firmierung der Zweigniederlassung angeht, so ist bereits die Bestimmung der hierfür maßgeblichen Rechtsordnung umstritten. Zutreffend wird angenommen, die Firma der Zweigniederlassung einer ausländischen Gesellschaft unterliegt dem am Sitz der Zweigniederlassung geltenden Recht.[373] Die Zweigniederlassung kann auch unter der Firma der Hauptniederlassung hand...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / 2. Familiengerichtliche Genehmigung

Rz. 96 Wie die Kündigung der Mitgliedschaft (s. Rdn 89 f.) führt die Austrittsvereinbarung zu einem Verlust der Beteiligung des Minderjährigen und ist daher nach § 1852 Nr. 1 lit. b) BGB (bis 31.12.2022: § 1822 Nr. 3 BGB) genehmigungsbedürftig, sofern die Gesellschaft ein Erwerbsgeschäft betreibt.[197] Bejaht wurde die Genehmigungsbedürftigkeit auch für eine Abfindungsverein...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / IV. Überseeische Länder und Gebiete der EU

Rz. 23 Fraglich ist, ob sich die europäische Gründungstheorie auch auf Gesellschaften bezieht, die in außereuropäischen Ländern und Hoheitsgebieten, die mit Dänemark, Frankreich, den Niederlanden und dem Vereinigten Königreich besondere Beziehungen unterhalten (Art. 198 Abs. 1 AEUV), gegründet worden sind. Diese werden nach Maßgabe ergänzender Beschlüsse auch in den Rahmen d...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / (2) AG

Rz. 58 Unter der bis zum 31.12.2022 geltenden Rechtslage wurde die Anwendung des § 1822 Nr. 10 BGB beim Erwerb von Aktien durch einen Minderjährigen verneint.[130] § 1854 Nr. 4 BGB n.F. greift erst recht nicht (s. Rdn 57). Rz. 59 Von dem Wortlaut des § 1852 Nr. 1 lit. b) BGB ist an sich auch der Erwerb von Aktien erfasst. In der Gesetzesbegründung heißt es jedoch:[131] "Der Er...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / VI. Form der Anmeldung

Rz. 190 Die Anmeldung muss in öffentlich beglaubigter Form vorgelegt werden (§ 12 Abs. 1 HGB). Die öffentliche Beglaubigung mittels Videokommunikation gem. § 40a BeurkG ist zulässig. Hinweis Auch die beizufügenden Anlagen müssen in öffentlicher Form vorgelegt werden. Dies ist bei Handelsregisterauszügen, vom Handelsregister beglaubigten Abschriften der Satzungsdokumente etc. ...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 3. Ausländische Gesellschaften mit effektivem Verwaltungssitz im Inland

Rz. 14 Unterlag eine im Ausland gegründete Kapitalgesellschaft wegen ihres effektiven Verwaltungssitzes in Deutschland dem deutschen Recht, so wurde lange Zeit angenommen, es handele sich um ein "Nullum".[15] Seit der Entscheidung des II. Zivilsenats des BGH vom 1.7.2002 ("Jersey") ist jedoch anerkannt, dass diese Konstellation nach den kollisionsrechtlichen Regeln für einen...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / 6. Verpfändung von GmbH-Anteilen

Rz. 56 Die Verpfändung von GmbH-Anteilen bedarf ebenfalls zu ihrer Wirksamkeit notarieller Beurkundung. Dies gilt allerdings nur für das dingliche Verpfändungsgeschäft. Das schuldrechtliche Geschäft, auf dem die Verpfändung beruht, ist nach Rspr. und herrschender Auffassung im Schrifttum nicht beurkundungsbedürftig.[73] Die gesicherten Ansprüche, Voraussetzungen und Besonder...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / (2) Erteilung einer Handelsregistervollmacht durch die Eltern

Rz. 32 Bei der Vollmachtserteilung durch die Eltern ist zunächst zu beachten, dass die elterliche Vertretungsmacht gem. § 1629 BGB mit dem Sorgerecht oder mit dem Eintritt des alleinigen Selbstentscheidungsrechts des Minderjährigen endet.[66] Es ist im Grundsatz aber unstreitig, dass die von einem gesetzlichen Vertreter erteilte Vollmacht nicht mit der Beendigung der gesetzl...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / (2) Genehmigungsfähigkeit

Rz. 50 Für die Genehmigungsfähigkeit des derivativen Anteilserwerbs gelten die Grundsätze zur Gesellschaftsgründung entsprechend (s. Rdn 19 ff.). Rz. 51 Bei der Schenkung von Gesellschaftsbeteiligungen will sich der Schenker oft Widerrufs- bzw. Rückforderungsrechte vorbehalten. Hierbei sind die gesellschaftsrechtlichen Grenzen solcher Rechte noch nicht abschließend geklärt. Ü...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / II. Probleme der Beteiligung minderjähriger Gesellschafter

Rz. 3 Die Beteiligung Minderjähriger an Gesellschaften wirft in der Praxis einige Probleme auf. Regelmäßig stellen sich Fragen der gesetzlichen Vertretung und der etwa erforderlichen familiengerichtlichen Genehmigung. Die Nichtbeachtung der entsprechenden Vorgaben kann erhebliche Nachteile verursachen, insb. wenn sie zur Versagung der steuerlichen Anerkennung führt.[4] Versc...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / b) Einzelfälle

Rz. 65 Die Abgrenzung zwischen "gewöhnlichen" Gesellschafterbeschlüssen (§ 181 BGB unanwendbar) und Beschlüssen über Gesellschaftsgrundlagen (§ 181 BGB anwendbar) bereitet mitunter Schwierigkeiten. In Zweifelsfällen sollte in der Praxis vorsorglich ein Ergänzungspfleger für den entsprechenden Beschluss bestellt werden, um dessen wirksames Zustandekommen nicht zu gefährden. R...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / a) Befreiung innerhalb einer GmbH

Rz. 35 Bei der GmbH ist § 181 BGB über § 35 Abs. 3 GmbHG auf Erklärungen der Geschäftsführer anzuwenden.[30] Bei der mehrgliedrigen GmbH ist streitig, ob die Gesellschafterversammlung auch ohne Ermächtigung im Gesellschaftsvertrag den Geschäftsführer generell von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien kann. Nach der Rspr. ist eine Gestattung durch das Bestellungsorgan nur...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / I. Beurkundung von Willenserklärungen

Rz. 6 Die Beurkundung von Willenserklärungen richtet sich nach §§ 8 ff. BeurkG. Hauptmerkmal der Beurkundung von Willenserklärungen ist die Durchführung einer "Verhandlung" (§ 8 BeurkG i.V.m. § 13 BeurkG). Die Verhandlung besteht im Vorlesen der Niederschrift, die die Willenserklärungen der Beteiligten enthält und die mit ihrer Unterzeichnung durch die Beteiligten und den No...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / I. Inhalt der Niederschrift

Rz. 12 Bei der Beurkundung von Willenserklärungen ist eine Niederschrift über die Verhandlung aufzunehmen, die folgende Angaben zwingend enthalten muss (§§ 9–11, 13, 16, 17, 22–25 BeurkG):[10]mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / 2. Anteilsverpfändungen

Rz. 103 Die Verpfändung erfolgt nach den Vorschriften, die für die Übertragung des Rechts gelten (§ 1274 Abs. 1 BGB), sodass die Verpfändung von GmbH-Anteilen nach § 15 Abs. 3 GmbHG der notariellen Beurkundung bedarf. Das LG Frankfurt am Main hat in einer vereinzelt gebliebenen Entscheidung vom 7.10.2009 eine Auslandsbeurkundung von Anteilsverpfändungen für unzulässig gehalte...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / aa) Grundsatz: Vertretung durch die Eltern oder durch den Vormund

Rz. 5 Bei der Gründung einer Personengesellschaft muss für den Minderjährigen sein gesetzlicher Vertreter handeln. Gesetzliche Vertreter sind in erster Linie die Eltern. Sie vertreten ihr minderjähriges Kind bei gemeinsamer Sorge gemeinschaftlich (§ 1629 Abs. 1 Satz 2 BGB). Hat ein Elternteil das alleinige Sorgerecht, vertritt er das Kind allein (§ 1629 Abs. 1 Satz 3 BGB). H...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 1. Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung

Rz. 175 Die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung ( EWIV) wurde durch Verordnung des Rates vom 25.7.1985 geschaffen. Die notwendigen Ausführungsvorschriften wurden durch Gesetz vom 14.4.1988 zur Verfügung gestellt.[347] Der deutsche Gesetzgeber hat sich entschlossen, die EWIV ohne Rechtspersönlichkeit auszustatten. Sie ist daher nicht juristische Person, vielmehr ...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / c) Nachträgliche Erteilung der gerichtlichen Genehmigung

Rz. 72 Bedarf ein Gesellschafterbeschluss der familiengerichtlichen Genehmigung, kann diese gem. § 1856 BGB (bis zum 31.12.2022: § 1829 BGB a.F.) auch nachträglich eingeholt werden, wenn es um den Beschluss einer Mehrpersonengesellschaft geht. Ein solcher Beschluss ist als mehrseitiges Rechtsgeschäft als "Vertrag" i.S.d. § 1856 BGB anzusehen. Rz. 73 Eine nachträgliche gericht...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 5. Höhe des Stammkapitals der Gesellschaft

Rz. 201 Gem. § 13g Abs. 3 HGB i.V.m. § 10 Abs. 1 GmbHG ist auch der Betrag des Stammkapitals der ausländischen Gesellschaft zum Register der Zweigniederlassung anzumelden. Für die Eintragung im deutschen Handelsregister der Zweigniederlassung wird angenommen, dass hier nur das issued share capital einzutragen ist, also das von den Gesellschaftern gezeichnete Kapital, welches...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / b) Familiengerichtliche Genehmigung

Rz. 42 Betreibt die Gesellschaft ein Erwerbsgeschäft i.S.d. § 1852 Nr. 2 BGB , bedarf der Abschluss des Gesellschaftsvertrages unter Beteiligung eines Minderjährigen einer familiengerichtlichen Genehmigung nach dieser Vorschrift (i.V.m. § 1643 Abs. 1 BGB).[92] Unter der bis zum 31.12.2022 geltenden Rechtslage wurde außerdem der Genehmigungstatbestand des § 1822 Nr. 10 BGB a.F....mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 2. Anmeldung von Satzungsänderungen

Rz. 203 Gem. § 13g Abs. 4 Satz 2 HGB i.V.m. § 54 Abs. 1 Satz 2 GmbHG ist der Anmeldung einer Satzungsänderung der vollständige Wortlaut des Gesellschaftsvertrags in der neuen Fassung beizufügen, und zwar in der Originalsprache und in deutscher Übersetzung. Ferner ist der Gesellschaftsvertrag mit der Bescheinigung eines Notars zu versehen, dass die geänderten Bestimmungen mit...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / cc) Kein Vertretungsausschluss bei lediglich rechtlich vorteilhaften Geschäften

Rz. 7 Die §§ 1824, 181 BGB finden im Wege einer teleologischen Reduktion keine Anwendung, wenn das Rechtsgeschäft dem Kind lediglich rechtliche Vorteile verschafft.[10] Dies wird damit begründet, dass der Schutzzweck dieser Vorschriften eine Vertretungsbeschränkung nur dort erfordert, wo es nicht um eindeutige Fälle bloßer Kindesbegünstigung geht. Die Gründung einer Personeng...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / 1. Problemstellung

Rz. 74 Gem. §§ 1643 Abs. 1, 1850 Nr. 1 (bis zum 31.12.2022: § 1821 Abs. 1 Nr. 1) BGB bedarf die Verfügung über ein Grundstück oder über ein Recht an einem Grundstück der familiengerichtlichen Genehmigung. Verfügung ist jede unmittelbare Einwirkung auf ein bestehendes Recht, sei es durch Übertragung, Belastung, Inhaltsänderung oder Aufgabe.[171] Genehmigungsbedürftig ist auch...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / II. Gründungsvollmacht

Rz. 43 Die Vollmacht zur Gründung einer GmbH oder einer AG bedarf der notariellen Beglaubigung (§ 2 Abs. 2 GmbHG, § 23 Abs. 1 Satz 2 AktG). Ist keine Vollmacht erteilt oder fehlt ihr die notwendige Form, ist der Gesellschafter bei der Gründung nicht wirksam vertreten, sodass das Registergericht gem. § 9c Abs. 1 Satz 1 GmbHG die Eintragung der Gesellschaft ablehnen muss. Rz. ...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / bb) Örtliche Zuständigkeit

Rz. 28 Die örtliche Zuständigkeit des Familiengerichts für die vorgenannten Verrichtungen (Rdn 27) bestimmt sich nach §§ 152 FamFG. Ist eine Ehesache anhängig, ist das Gericht der Ehesache auch zuständig für Kindschaftssachen, sofern sie gemeinschaftliche Kinder der Ehegatten betreffen (§ 152 Abs. 1 FamFG). I.Ü. ist das FamG örtlich zuständig, in dessen Bezirk das Kind seine...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / I. Gründe für die Beteiligung minderjähriger Gesellschafter

Rz. 1 Minderjährige werden an Gesellschaften häufig aus steuerlichen Gründen beteiligt. Ertragsteuerlich können der Grundfreibetrag nach § 32a Abs. 1 Nr. 1 EStG (derzeit 11.604,00 EUR) und der Progressionsvorteil genutzt werden. Schenkungsteuerlich bieten "Gesellschaftslösungen" eine elegante Möglichkeit, die Freibeträge nach dem ErbStG – durch entsprechend wiederholte Antei...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / gg) Rechtsfolgen fehlender Mitwirkung eines Ergänzungspflegers

Rz. 12 Wird der Minderjährige bei der Gesellschaftsgründung trotz eines Vertretungsausschlusses von seinen Eltern (oder dem Vormund) vertreten, führt dies nicht zur Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts. Vielmehr gelten die §§ 177 ff. BGB bis zur Genehmigung durch den Ergänzungspfleger oder durch den volljährig Gewordenen. Das Rechtsgeschäft ist also lediglich schwebend unwirksam....mehr

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§ 16 Internationales und eu... / XIV. Unternehmerische Mitbestimmung

Rz. 74 Die unternehmerische Mitbestimmung ist eine deutsche Spezialität und in den meisten anderen Ländern unbekannt bzw. weniger weitreichend.[132] Die fehlende Mitbestimmung wird daher auch vielfach als besonderer Vorteil der Verwendung einer limited für Geschäftsaktivitäten im Inland aufgeführt. Rz. 75 Im Allgemeinen wird aus dem Umstand, dass die einschlägigen Mitbestimmu...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 3. Zuzug einer ausländischen Gesellschaft

Rz. 111 Bei Sitzverlegung einer ausländischen Gesellschaft ins Inland (Zuzug) ist wie folgt zu differenzieren: Die Verlegung des tatsächlichen Sitzes der Hauptverwaltung führt auf der Basis der Sitztheorie zur Geltung deutschen Gesellschaftsstatuts, sodass die nicht nach den Vorgaben des deutschen Gesellschaftsrechts errichtete Gesellschaft allenfalls (bei Mehrgliedrigkeit) ...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / VI. Geltung der Gründungstheorie im Verhältnis zu den USA

Rz. 26 Eine Reihe von bilateralen Handels- und Niederlassungsabkommen der BRD enthalten Vorschriften, aus denen sich die Verpflichtung zur Anerkennung im anderen Abkommensstaat gegründeter Gesellschaften ergibt.[43] Sie sind – soweit sie unmittelbar anwendbares innerstaatliches Recht geworden sind – vorrangig vor den nationalen "autonomen" kollisionsrechtlichen Regelungen zu...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 3. Vorschlag für eine Europäische Privatgesellschaft (EPG)/Societas Unius Personae (SUP)

Rz. 178 Mit dem Vorschlag für ein Statut der Europäischen Privatgesellschaft vom 25.6.2008 (EPG bzw. societas privata europea – SPE) sollte eine mit der GmbH konkurrierende supranationale Gesellschaftsform geschaffen werden.[353] Der Vorschlag scheiterte im Mai 2011 im Rat am Widerstand verschiedener Mitgliedstaaten. Die EU-Kommission hat daher den 2008 unterbreiteten Vorsch...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / Literaturtipps

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§ 9 Recht der Personengesel... / XIII. Vererbung von Gesellschaftsanteilen

Rz. 789 Um die vom Erblasser gewünschte Person bzw. Personen in seine Gesellschafterstellung nachfolgen zu lassen, müssen die jeweils anwendbaren gesellschaftsrechtlichen und erbrechtlichen Regelungen genau aufeinander abgestimmt sein. Das Gesellschaftsrecht (die entsprechenden gesetzlichen Regelungen des Gesellschaftsrechts sowie die Regelungen des Gesellschaftsvertrages de...mehr