Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschaftsrecht

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Anhang: Berufsrechtliche As... / 1. Allgemeines

Rz. 11 Wann die theoretischen (und praktischen) Erfahrungen als "besonders" einzustufen sind, wird durch die Legaldefinition des § 2 Abs. 2 FAO geregelt: Sie müssen auf dem Fachgebiet erheblich das Maß dessen übersteigen, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Kenntnisse und Erfahrungen müssen also deutlich überdu...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / E. Das Upgrade des Europäischen Gesellschaftsrechts durch die Digitalisierungsrichtlinie 2.0

I. Einführung Rz. 2328 Die Europäische Kommission legte am 29.3.2023 ihren Entwurf für eine Richtlinie[5713] zur Erweiterung und Weiterentwicklung der Nutzung digitaler Werkzeuge und Verfahren im Gesellschaftsrecht vor (DRL II[5714]). Die DRL II soll einen stärker integrierten und digitalisierten Binnenmarkt schaffen und ist der nächste Schritt in der Weiterentwicklung des Eu...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / aa) Gesellschaftsformen

Rz. 154 Nach ungarischem Recht sind unter ihrem Firmennamen rechtsfähige Wirtschaftsgesellschaften die offene Handelsgesellschaft ("közkereseti tarsasag", KKT), die Kommanditgesellschaft ("beteti tarsasag", BT), das Gemeinschaftsunternehmen ("közös vallalat", KV), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ("korlatolt felelossegü tarsasag", KFT) und die Aktiengesellschaft ("r...mehr

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§ 3 Firmenrecht / Literaturtipps

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / aa) Gesellschaftsformen

Rz. 108 In Japan existieren der deutschen AG, GmbH, OHG und KG vergleichbare Gesellschaftsformen.[396] Bei der japanischen OHG ("gomei gaisha") sind grundsätzlich alle Gesellschafter vertretungsbefugt, wobei aber die Vertretungsbefugnis auf mehrere Gesellschafter übertragen werden kann.[397] Bei der KG ("goshi gaisha") obliegt die Geschäftsführung und -vertretung nur den unb...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / I. Einführung

Rz. 2328 Die Europäische Kommission legte am 29.3.2023 ihren Entwurf für eine Richtlinie[5713] zur Erweiterung und Weiterentwicklung der Nutzung digitaler Werkzeuge und Verfahren im Gesellschaftsrecht vor (DRL II[5714]). Die DRL II soll einen stärker integrierten und digitalisierten Binnenmarkt schaffen und ist der nächste Schritt in der Weiterentwicklung des Europäischen Ge...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 3. Existenzvernichtungshaftung

Rz. 50 Am ehesten denkbar ist die Anwendung deutschen Rechts bei faktischen Inlandsgesellschaften auf die Ansprüche aus einem existenzvernichtenden Eingriff,[85] soweit diese auf § 826 BGB [86] gestützt werden. Hier könnte man an eine deliktische Qualifikation denken.[87] Folge wäre, dass bei tatsächlichem Sitz der Gesellschaft im Inland der Tatort im Inland liegen würde und ...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / VIII. Eheverträge; Verpflichtung im Gesellschaftsvertrag zum Abschluss eines Ehevertrages

Rz. 63 Nach § 1410 BGB muss ein Ehevertrag bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile zur Niederschrift eines Notars geschlossen werden. Dieses Formerfordernis erfasst auch einen auf Abschluss des Ehevertrages gerichteten Vorvertrag.[87] Rz. 64 Fraglich ist jedoch, ob die Beurkundungspflicht auch für die ggü. einem Dritten übernommene Verpflichtung zum Abschluss eines Ehever...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 2. Verlegung des statutarischen Sitzes einer deutschen Gesellschaft ins Ausland

Rz. 108 Da eine deutsche Kapitalgesellschaft nur Bestand hat, wenn sie durch Eintragung in ein deutsches Handelsregister gegründet worden ist, die Eintragung in das deutsche Handelsregister allerdings wiederum die Zuständigkeit des deutschen Handelsregisters durch einen Satzungssitz im Inland voraussetzt, ergibt sich – unabhängig von § 4a GmbHG und § 5 AktG – eine unmittelba...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / (2) Bestellung mehrerer Ergänzungspfleger

Rz. 48 Will ein Gesellschafter seine Beteiligung ganz oder teilweise an mehrere seiner minderjährigen Kinder übertragen, stellt sich die Frage, ob für jedes Kind ein eigener Ergänzungspfleger gem. § 1809 BGB bestellt werden muss (zur Rechtslage bei der Gründung s. Rdn 8 f.). Beispiel An einer GmbH & Co. KG ist der Vater der drei minderjährigen Kinder K1, K2 und K3 beteiligt. ...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 2. Übergang aus güterrechtlichen Gründen

Rz. 92 In ähnlicher Weise ist auch das Verhältnis von Gesellschaftsstatut und Güterstatut zu bestimmen. Mit Blick auf das Letztgenannte ist zu beachten, dass am 24.6.2016 die Verordnung (EU) 2016/1103 zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Zuständigkeit, des anzuwendenden Rechts und der Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Fragen des ...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / III. Vollmachten

Rz. 70 Die Vollmacht bedarf nach § 167 Abs. 2 BGB materiell-rechtlich nicht der Form des Vertretergeschäfts, soweit das Gesetz nicht ausnahmsweise etwas Abweichendes vorschreibt. Für die Gründung einer GmbH verlangt das Gesetz in § 2 Abs. 2 GmbHG eine notariell beglaubigte Vollmacht. Spätere Änderungen des Gesellschaftsvertrages können dagegen auch durch formfrei bevollmächt...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / II. Vereinfachte Legalisation/"Apostille"

Rz. 108 Die Legalisation ist mit Aufwand verbunden, da die zuständigen Konsulate im Ausland nicht an jedem Ort vorhanden sind. Die Legalisation wird deshalb durch internationale Abkommen erleichtert. Von besonderer Bedeutung ist das Haager Übereinkommen vom 5.10.1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation,[177] das von der Legalisation öffentl...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / I. Grundzüge

Rz. 207 Treten ausländische Gesellschaften im Inland als Vertragspartei, Prozessbeteiligte oder in anderer Beziehung auf, so stellt sich nicht nur die Frage, ob diese Gesellschaft anzuerkennen ist und ob ihr nach dem für sie maßgeblichen Recht überhaupt hinreichende Rechts- und Beteiligtenfähigkeit zukommt, sondern auch, wer sie in welcher Weise vertreten kann. Probleme wirf...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / (1) GmbH

Rz. 56 Ob der Anteilserwerb eines Minderjährigen im Zuge einer Kapitalerhöhung gegen Einlagen einer familiengerichtlichen Genehmigung bedarf, ist auch nach der Gesetzesänderung zum 1.1.2023 leider nicht eindeutig geklärt. Nach § 1852 Nr. 2 BGB ist ein Gesellschaftsvertrag, der zum Betrieb eines Erwerbsgeschäfts eingegangen wird, genehmigungsbedürftig. Änderungen eines Gesell...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / II. Form der Anteilsübertragung

Rz. 84 Die Übertragung von Anteilen an einer GmbH & Co. KG ist grds. auch dann formfrei, wenn zum Gesamthandsvermögen GmbH-Anteile oder Grundbesitz gehören, da Vertragsgegenstand nur die Gesellschaftsbeteiligung als solche, der Erwerb des Grundstücks bzw. GmbH-Geschäftsanteils hingegen lediglich Rechtsfolge dieses Erwerbs ist.[102] Bei der GmbH & Co. KG ist jedoch die Wahrun...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 2. Europäische Gesellschaft (Societas Europea – SE)

Rz. 176 Die Europäische Gesellschaft (SE) ist – nach langen Verhandlungen – durch Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8.10.2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) Realität geworden.[348] Die SE-Verordnung, zu deren Ausführung in Deutschland das SE-Ausführungsgesetz erlassen wurde,[349] wird flankiert durch die Richtlinie 2001/86/EG zur Ergänzung des S...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / a) Einhaltung des Gesellschaftsstatuts (Gleichwertigkeitsfrage)

Rz. 80 Gem. Art. 11 Abs. 1 Fall 1 EGBGB ist die Abtretung zum einen wirksam, wenn sie die von dem auf das Rechtsgeschäft anwendbaren Recht verlangte Form einhält (Geschäftsstatut) – bei der Abtretung von Geschäftsanteilen also das Gesellschaftsstatut. Hinweis So kann z.B. bei Vornahme der Abtretung im Inland der Anteil an einer französischen societé à responsabilité limitée (...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / a) Abgrenzung: Gewöhnliche Gesellschafterbeschlüsse – Grundlagenbeschlüsse

Rz. 63 Bei der Beschlussfassung in Gesellschafterversammlungen muss für den Minderjährigen sein gesetzlicher Vertreter handeln. Probleme können hierbei mit Blick auf § 181 BGB entstehen, wenn der gesetzliche Vertreter selbst an der Gesellschaft beteiligt ist oder mehrere minderjährige Gesellschafter vertritt. Es stellt sich dann die Frage der Anwendbarkeit des § 181 BGB (i.V...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 10. Zehnte gesellschaftsrechtliche Richtlinie

Rz. 158 Die am 18.11.2003 von der Europäischen Kommission vorgeschlagene und vom Europäischen Rat am 20.9.2005 verabschiedete Zehnte gesellschaftsrechtliche Richtlinie (2005/56/EG) über die Verschmelzung von Kapitalgesellschaften aus verschiedenen Mitgliedstaaten (Internationale Verschmelzungsrichtlinie)[319] ermöglicht eine grenzüberschreitende Verschmelzung von Kapitalgese...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 3. Formwirksamkeit des Kausalgeschäfts

Rz. 87 Die Formwirksamkeit des Kausalgeschäfts ergibt sich gem. Art. 11 Abs. 1 Rom I-VO alternativ aus dem Recht des Abschlussortes und dem auf das Rechtsgeschäft, also z.B. dem Kaufvertrag, anwendbaren Recht. Anders als bei der Abtretung ist es in Deutschland allgemein anerkannt, dass auch dann, wenn Geschäftsanteile an einer deutschen GmbH betroffen sind, die Formwirksamke...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / 1. Anteilsverkäufe und -übertragungen

Rz. 101 Der dogmatische Meinungsstreit über die Wirksamkeit von Auslandsbeurkundungen war vor allem dadurch überlagert, dass ein Teil der Auffassungen nicht frei von berufsständischen Eigeninteressen ist. Nachdem der BGH die Auslandsbeurkundung von GmbH-Anteilskäufen und -übertragungen in Basel-Stadt erneut und zutreffend für wirksam gehalten (und den Baseler Notar außerdem ...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 4. Angaben zum Geschäftsführer

Rz. 199 In vielen Ländern können nicht nur natürliche Personen, sondern auch juristische Personen als Mitglieder des Vertretungsorgans bestellt werden. In der Praxis wird bisweilen auch der Geschäftsführer der "director limited" in das deutsche Handelsregister eingetragen. Das ist deswegen sinnvoll, weil ansonsten die Vertretung der Gesellschaft nicht durch einen deutschen H...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 4. Vierte gesellschaftsrechtliche Richtlinie

Rz. 151 Die Offenlegung des Jahresabschlusses, also von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung auf der Basis der (Ersten) Publizitätsrichtlinie, kann nur dann allen interessierten Personen europaweit die Informationen zur Bewertung der Gesellschaft verschaffen, wenn auch die Jahresabschlüsse auf einer – zumindest in Grundlagen – einheitlichen Regelung erfolgen. Ansonsten läg...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / II. Verwendung ausländischer öffentlicher Urkunden im Inland

Rz. 209 Die rechtliche Wirkung einer öffentlichen Urkunde reicht nur so weit wie der Geltungsbereich des Rechts, auf dessen Grundlage die Beurkundung erfolgt ist. Einer durch eine ausländische Behörde ausgestellten öffentlichen Bescheinigung, Beglaubigung oder Urkunde kommt mithin im Inland noch nicht ipso iure die vom deutschen Recht vorgesehene besondere Beweiswirkung öffe...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / I. Grund für die Auslandsbeurkundung

Rz. 88 Bei der Beurkundung eines Kaufvertrages über GmbH-Geschäftsanteile sowie der Abtretung von Geschäftsanteilen an einer GmbH richten sich die Notargebühren nach dem vereinbarten Kaufpreis für den gesamten Geschäftsbetrieb. Seit 1.7.2004 wurde zwar durch das erste Kostenrechtsmodernisierungsgesetz[111] eine allgemeine Geschäftswertobergrenze von 60 Mio. EUR für die Beurk...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / I. Begriff der Zweigniederlassung

Rz. 180 Die Zweigniederlassung ist ein rechtlich unselbstständiger Teil des Unternehmens, der betriebswirtschaftlich eine gewisse Eigenständigkeit besitzt. Nach herkömmlicher Ansicht setzt das Bestehen einer Zweigniederlassung die räumliche Selbstständigkeit, die Gleichartigkeit des Geschäftsgegenstands mit der Hauptniederlassung, eine gewisse Dauer und eine äußere Einrichtu...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / II. Quellen des Internationalen Zivilprozessrechts

Rz. 122 Die niedrigste Hierarchiestufe unter den Rechtsquellen nimmt das nationale ("autonome") Zuständigkeitsrecht ein. Hierbei überrascht es zunächst, dass es – anders als für das IPR – im deutschen Recht einen geschlossenen Regelungskomplex weder für das internationale Zivilprozessrecht noch etwa für die internationale Zuständigkeit gibt. Unter den allgemeinen Zuständigke...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / (1) Gesellschaftsvertrag zum Betrieb eines Erwerbsgeschäfts (§ 1852 Nr. 2 BGB)

Rz. 15 Gem. § 1852 Nr. 2 BGB (bis 31.12.2022: § 1822 Nr. 3 BGB a.F.) bedarf der Betreuer der Genehmigung des Betreuungsgerichts zu einem Gesellschaftsvertrag, der zum Betrieb eines Erwerbsgeschäfts eingegangen wird. Über §§ 1643 Abs. 1, 1813 Abs. 1, 1799 Abs. 1 BGB gilt diese Bestimmung auch für die Eltern und den Ergänzungspfleger. Die Neufassung ist insoweit wortgleich mit...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / VII. Übertragung des Vermögens im Ganzen (§ 311b Abs. 3 BGB und § 179a AktG)

Rz. 62 Verträge, durch die sich eine Gesellschaft zur Übertragung ihres Vermögens im Ganzen verpflichtet, bedürfen nach § 311b Abs. 3 BGB der notariellen Beurkundung. Gleiches gilt, wenn der Vertrag zwar nicht das Vermögen im Ganzen betrifft, es sich aber um die Übertragung einzelner Vermögensgegenstände handelt, die das gesamte oder nahezu gesamte Vermögen der Gesellschaft a...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 1. Allgemeiner internationaler Gerichtsstand der Gesellschaft

Rz. 124 Gem. Art. 4 Abs. 1 EuGVVO sind vorbehaltlich abweichender Vorschriften der Verordnung Personen, die ihren Wohnsitz im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats haben, vor den Gerichten dieses Mitgliedstaats zu verklagen (Allgemeiner Gerichtsstand). Der "Wohnsitz" einer Gesellschaft oder juristischen Person befindet sich für die Anwendung der EuGVVO dabei an dem Sitz der Ges...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / (1) Anteilserwerb nicht lediglich rechtlich vorteilhaft

Rz. 45 Die Beteiligung eines Minderjährigen an einer bestehenden Personengesellschaft durch Anteilsübertragung (derivativer Anteilserwerb) ist jedenfalls dann nicht lediglich rechtlich vorteilhaft, wenn es um den Anteil eines unbeschränkt persönlich haftenden Gesellschafters geht. Dies folgt schon daraus, dass der Minderjährige als Erwerber gem. §§ 128, 130 HGB (im Fall der ...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / V. Hauptversammlungen einer AG

Rz. 58 Bei einer börsennotierten AG sind alle Beschlüsse der Hauptversammlung zu beurkunden, ferner verschiedene andere vom Gesetz ausdrücklich geregelte Vorgänge der Hauptversammlung (§ 130 Abs. 1 AktG; vgl. § 130 Abs. 2 AktG zum zwingenden Inhalt der Hauptversammlungsniederschrift und o. Rdn 6 und Rdn 10.). Rz. 59 Bei einer nichtbörsennotierten ("kleinen") AG genügt anstell...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / (2) Minderjähriger als persönlich haftender Gesellschafter

Rz. 22 Soll der Minderjährige die Stellung eines persönlich haftenden Gesellschafters übernehmen, genügt die Tatsache, dass er für Verbindlichkeiten der Gesellschaft im Außenverhältnis den Gläubigern ggü. mit seinem Vermögen persönlich als Gesamtschuldner haftet, für sich allein nicht, um eine Versagung der Genehmigung zu rechtfertigen.[44] Insoweit sind auch die Haftungsbes...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / (1) GmbH

Rz. 52 Ein Minderjähriger kann einer bestehenden GmbH dadurch "beitreten", dass er im Zuge einer von der Gesellschaft beschlossenen Kapitalerhöhung eine neue Stammeinlage übernimmt. Hierfür ist ein Übernahmevertrag zwischen dem Minderjährigen und der Gesellschaft erforderlich, der aufseiten der Gesellschaft von allen Gesellschaftern – und nicht durch den Geschäftsführer – ge...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / (4) Besondere gesellschaftsvertragliche Regelungen

Rz. 24 Gesellschaftsvertragliche Regelungen, wonach jeder verheiratete Gesellschafter verpflichtet ist, Gütertrennung oder modifizierte Zugewinngemeinschaft durch Ehevertrag zu vereinbaren, finden sich häufig in Formulierungsvorschlägen.[52] Derartige Regelungen sollen verhindern, dass ein Gesellschafter zur Erfüllung eines etwaigen Zugewinnausgleichsanspruchs seine Gesellsc...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / III. Anlagen

Rz. 21 Grds. gilt für Anlagen, deren Inhalt nach dem Willen der Beteiligten Bestandteil des zu beurkundenden Rechtsgeschäfts sein soll, das Verfahren nach § 9 Abs. 1 BeurkG (vgl. dazu oben Rdn 6). Davon abzugrenzen sind Anlagen, die nicht beurkundungsbedürftig sind und zu bloßen Beweiszwecken zur Urkunde geheftet werden, wie z.B. die beglaubigte Abschrift einer Vollmacht ode...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / I. Form des Gesellschaftsvertrages der GmbH & Co. KG

Rz. 77 Eine Ausnahme von der grundsätzlichen Formfreiheit bei Personengesellschaften besteht bei einer GmbH & Co. KG bei gleichzeitiger Errichtung der Komplementär-GmbH und Abschluss des KG-Vertrags. Das Formerfordernis der GmbH-Satzung nach § 2 Abs. 1 Satz 1 GmbHG schlägt dann auf den Abschluss des KG-Vertrages durch, wenn der Wille der Beteiligten, das eine Gesellschaftsve...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / I. Beurkundungskosten

Rz. 111 Aus dem umfangreichen Bereich des Kostenrechts können im Folgenden nur einzelne Fragen aufgegriffen werden, die in der Praxis bedeutsam sind. Die Gebühr des Notars richtet sich nicht nach dem Arbeitsaufwand des Notars, sondern ist nach dem Geschäftswert gestaffelt. Der Geschäftswert kann entweder als bestimmter Geldbetrag in der Urkunde selbst zum Ausdruck kommen, etw...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / II. Zweigniederlassung oder Tochtergesellschaft – Vor- und Nachteile

Rz. 183 Will ein inländisches Unternehmen im Ausland tätig werden bzw. ein ausländisches Unternehmen im Inland sich geschäftlich niederlassen, so stellt sich die Frage, ob das Unternehmen besser durch eine Zweigniederlassung im Inland tätig wird oder eine Tochtergesellschaft in Form einer GmbH oder AG errichtet. Früher war es fast einmütige Praxis, eine Tochtergesellschaft in...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 2. Kollisionsrechtliche Behandlung der Durchgriffshaftung

Rz. 48 Umstritten ist die Frage, ob für einzelne Haftungs- und Durchgriffstatbestände vom Gesellschaftsstatut abweichende "Sonderanknüpfungen" möglich sind. Hierbei sollen diverse Haftungstatbestände z.B. als allgemeine Verhaltensvorschriften aus dem Gesellschaftsstatut herausgenommen und dem Deliktsstatut oder dem Insolvenzstatut unterstellt werden. Bei einer ausschließlich...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / IV. Inhalt der Anmeldung

Rz. 188 Die Anmeldung der Zweigniederlassung muss folgende Angaben enthalten:[370]mehr

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§ 16 Internationales und eu... / b) Formwirksamkeit aufgrund Einhaltung der Ortsform

Rz. 82 Art. 11 Abs. 1 Fall 2 EGBGB lässt es zur Formwirksamkeit eines Rechtsgeschäfts auch genügen, wenn dieses entsprechend den Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem es vorgenommen wird (Ortsrecht) vorgenommen worden ist. Verlangt dieses Recht für die Abtretung eine geringere Form als das Geschäftsstatut, so genügt diese. Verlangt das Recht für die Abtretung von GmbH-...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / bb) Gesetzliche Vertretung

Rz. 35 Ist der gesetzliche Vertreter des Minderjährigen zugleich als Geschäftsinhaber oder dessen Vertretungsorgan (z.B. als GmbH-Geschäftsführer) beim Abschluss des Gesellschaftsvertrages beteiligt, muss für den Minderjährigen gem. §§ 1629 Abs. 2 Satz 1, 1894 Abs. 2, 181, 1809 BGB ein Ergänzungspfleger bestellt werden, es sei denn, es handelt sich bei der Gründung der still...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / a) Aktionärsrechterichtlinien

Rz. 168 Am 11.7.2007 ist die Richtlinie 2007/36/EG[330] über die Ausübung bestimmter Rechte von Aktionären in börsennotierten Gesellschaften verabschiedet worden. Die Umsetzung der Richtlinie erfolgte in Deutschland durch das "Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie" (ARUG) vom 28.5.2009.[331] Die Richtlinie soll durch die Einführung von Mindeststandards die grenz...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / a) Genehmigungsbedürftigkeit

Rz. 70 Gesellschafterbeschlüsse können nach §§ 1643 Abs. 1, 1852 BGB im Einzelfall genehmigungsbedürftig sein. Insb. wird § 1852 Nr. 2 BGB (bis zum 31.12.2022: § 1822 Nr. 3 BGB a.F.) häufig diskutiert. Auf folgende Maßnahmen und Beschlüsse sei besonders hingewiesen:mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 3. Ständiger Vertreter

Rz. 196 Der ständige Vertreter ist eine Rechtsfigur, welche erstmalig i. R. d. Umsetzung der Zweigniederlassungsrichtlinie in das deutsche Recht eingeführt worden ist. Dabei besteht Einigkeit darüber, dass es sich bei dem ständigen Vertreter um einen gewillkürten und keinen gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft handelt,[379] der keine typisierte handelsrechtliche Vollmacht...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / 3. Einheitlichkeit mehrerer Rechtsgeschäfte ("Side Letter")

Rz. 47 Ein Beurkundungserfordernis kann sich ferner bei einem einheitlichen Rechtsgeschäft ergeben. Ein einheitliches Rechtsgeschäft ist anzunehmen, wenn ersichtlich ist, dass die Parteien mehrere an sich selbstständige Vereinbarungen "miteinander stehen und fallen" lassen wollen.[59] Werden in einem solchen Fall nicht sämtliche Abreden beurkundet, sind beide Vereinbarungen ...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / a) Ausschließliche Zuständigkeit aus Art. 24 Nr. 2 EuGVVO

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§ 16 Internationales und eu... / 11. Elfte gesellschaftsrechtliche Richtlinie

Rz. 161 Die Richtlinie (89/666/EWG) vom 21.12.1989 über die Offenlegung von Zweigniederlassungen, die in einem Mitgliedstaat von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen errichtet wurden, die dem Recht eines anderen Staates unterliegen (Zweigniederlassungsrichtlinie)[322] ergänzt die (Erste) Publizitätsrichtlinie und die beiden (Vierte und Siebte) Bilanzrichtlinien. Sie enthäl...mehr