Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Überblick.

Rn 3 Der Vermieter hat unter den Voraussetzungen des § 556g II 1 (Rn 6 ff) gem § 556g I 3 zu viel gezahlte Miete nach §§ 812 ff herauszugeben (LG Berlin NZM 17, 332; AG Hamburg-St. Georg ZMR 17, 744; AG Hamburg-Altona ZMR 17, 649). Es handelt sich um eine Rechtsgrundverweisung (Hinz ZMR 14, 593, 599). Haben mehrere Personen eine Wohnung angemietet, sind sie Mitgläubiger und ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Neben-, Geschäftsordnungen, Vereinsgewohnheitsrecht.

Rn 6 Kraft der Vereinsautonomie kann der Verein auch außerhalb der Satzung verbindliche Regeln setzen. Derartige Nebenordnungen wie Wettkampf-, Benutzungs- oder Schiedsordnungen, gestalten die Satzung nur näher aus und bedürfen einer satzungsmäßigen Grundlage (MüKo/Leuschner Rz 66). Wesentliche Entscheidungen müssen in der Satzung oder in einer zum Satzungsbestandteil erklär...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Überblick.

Rn 1 § 555a ist durch das MietRÄndG v 11.3.13 (BGBl I 434) mWv 1.5.13 ins Gesetz eingefügt worden (zum Übergangsrecht s Vor § 555a Rn 4). Er gibt dem Vermieter die Möglichkeit, seine aus § 535 I 2 folgende Gebrauchs- und Erhaltungspflicht (§ 535 Rn 134 ff) auch gegen den Willen des Mieters zu erfüllen. Beeinträchtigungen aus einer zu duldenden Erhaltungsmaßnahme können daher...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Gesetzesgeschichte.

Rn 1 § 557a ist durch das MSRG v. 19.6.01 (BGBl I 1149) mWv 1.9.01 in das Gesetz eingefügt worden. IV (dazu Rn 15 ff) wurde mWv 1.6.15 durch das MietNovG v 21.4.15 (BGBl I 610) angefügt. Für Staffelmietvereinbarungen, die noch vor dem 1.9.01 vereinbart wurden, gilt weiterhin § 10 II MHG (BGH ZMR 04, 735, 736). Verstieß eine Staffelmietvereinbarung gegen § 10 II 2 MHG, ist si...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Treuwidriges Rückbauverlangen.

Rn 50 Die Rückbaupflicht ist Teil der Räumungspflicht. Dennoch kann im Einzelfall ein Rückbauverlangen des Vermieters bei einer privilegierten baulichen Veränderung treuwidrig sein (§ 242). Dies wird für Maßnahmen zur Förderung der E-Mobilität eine Rolle spielen. Da der Anspruch des Vermieters auf Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands im Gesetz nicht generell ausgesc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Abgrenzung.

Rn 9 Ob ein Leistungsgegenstand erfüllungshalber, an Erfüllungs statt oder als vereinbarte Erfüllung hingegeben wird, hängt von den Vereinbarungen der Parteien ab. Diese bedürfen im Zweifel der Auslegung (zB Karlsr NJW 03, 2322). Bei der Abgrenzung kommt es namentlich darauf an, ob die Forderung unmittelbar durch Hingabe des ersatzweise vorgesehenen Leistungsgegenstands erlö...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Tatbestandsvoraussetzungen.

Rn 3 Es muss sich um einen Beschl zur Verwaltung des gemE oder des Gemeinschaftsvermögens handeln (Verwaltungsbeschl). Eine Beschl-Kompetenz besteht nicht, sofern die entspr Verwaltungsmaßnahme oder -entscheidung bereits durch eine Vereinbarung oder ein Gesetz geregelt ist. Ist die Verwaltungsmaßnahme oder -entscheidung bislang nur Gegenstand eines anderen Beschl gewesen, st...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Norm bietet die Grundlage für die Wohnungszuweisung nach Rechtskraft der Ehescheidung und bestimmt die Tatbestandsvoraussetzungen, wobei im Wesentlichen auf das Wohl der im Haushalt lebenden Kinder und die Lebensverhältnisse der Eheleute abgestellt wird. Rn 2 I begründet den Anspruch eines Ehegatten auf Zuweisung der Wohnung gegen den jeweils anderen; eine Teilung de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Benachrichtigungspflicht.

Rn 4 Die Pflicht zur Benachrichtigung ergibt sich für den Käufer aus dem Gesetz. Die gleiche Pflicht trifft den weiterveräußernden Verkäufer. Er hat den Miterben nicht nur den Inhalt des Kaufvertrages, sondern auch die Übertragung unverzüglich anzuzeigen (Grüneberg/Weidlich § 2035 Rz 2). Die Miterben können bis zur Übertragungsanzeige das Vorkaufsrecht dem Verkäufer ggü gem ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Willenserklärung.

Rn 20 Alle Arten von Willenserklärungen sind nach den §§ 119 ff anfechtbar, also einseitige (BGHZ 106, 163; NJW 98, 532; NJOZ 17, 1701 Tz 10, Widerruf einer Vollmacht), mehrseitige (BayObLG NJW-RR 00, 1036), empfangsbedürftige, nicht empfangsbedürftige, ausdrückliche und konkludente Erklärungen (BGHZ 11, 5; Oldbg NJW-RR 07, 268, Einstellen bei eBay). Der Irrtum kann bereits ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Inhalt.

Rn 1 § 559b ist durch das MSRG v. 19.6.01 (BGBl I 1149) mWv 1.9.01 in das Gesetz eingefügt worden. Die Vorgängervorschriften sind §§ 3 III, 4 MHG (s.a. vor § 557 Rn 1). Der zum Nachteil des Mieters nach seinen III nicht abdingbare § 559b bestimmt die Anforderungen an eine einseitige Mieterhöhung wegen einer Modernisierung iSv § 555b und den Zeitpunkt, wann der Mieter die erh...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Unzulässige Bedingungen.

Rn 19 Die Unzulässigkeit einer echten Bedingung kann sich aus der Bedingungsfeindlichkeit des Rechtsgeschäfts (Rn 15 ff) oder aus ihrem Inhalt ergeben. Letzteres ist insb bei unerlaubten oder sittenwidrigen Bedingungen der Fall. Sittenwidrig sind va solche Bedingungen, die eine Zuwendung an ein bestimmtes Verhalten des Empfängers knüpfen und dadurch unzumutbaren Druck auf di...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Darlegungs- und Beweislast.

Rn 34 Die den Antrag stützenden Umstände sind vom Antragsteller substanziiert darzulegen. Dazu sind die einzelnen die Wohnungszuweisung begründenden Vorfälle nach Zeit, Ort, näheren Umständen und konkreten Folgen genau zu schildern (Schulz/Hauß, Rz 1125). Nicht ausreichend ist der Vortrag, der Antragsgegner habe wiederholt bedroht, misshandelt oder vergewaltigt (Ddorf FamRZ ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 6. Akzessorietät.

Rn 10 Die Bürgschaft setzt eine bestehende oder künftige Verbindlichkeit voraus und ist damit akzessorisch (Mot II 659; s zB BGHZ 147, 99, 104; 153, 311, 316 aE). Die Hauptschuld und die Bürgschaft als akzessorisches Nebenrecht (lat accessio = das was hinzukommt) sind dergestalt miteinander verknüpft, dass das Schicksal der Hauptschuld unmittelbar auf das Nebenrecht einwirkt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Gesetzesgeschichte und Zweck.

Rn 1 § 560 ist durch das MSRG v. 19.6.01 (BGBl I 1149) mWv 1.9.01 in das Gesetz eingefügt worden. Die Vorgängervorschrift ist § 4 MHG (s.a. Vor § 557 Rn 1). § 560 I–III ergänzen § 556. Sie regeln, wann, wie und auf welchem Weg eine Betriebskosten pauschale (§ 556 Rn 13) geändert werden kann (§ 560 I, II) oder muss (§ 560 III). § 560 IV bestimmt, was bei Betriebskosten voraus...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Abhandenkommen.

Rn 3 Nach allg Auffassung ist eine Sache abhandengekommen, wenn entweder der Eigentümer oder sein Besitzmittler den unmittelbaren Besitz ohne seinen Willen verloren hat (Neuner JuS 07, 401, 403). Nicht erforderlich ist ein Besitzverlust gegen den Willen des Eigentümers. Das Gesetz nennt ausdrücklich Diebstahl und Verlust der Sache, macht aber mit dem Hinweis auf ein sonstige...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Notwendige Verwendungen.

Rn 2 Das Gesetz unterscheidet zwischen notwendigen und (nur) nützlichen Verwendungen, §§ 994, 996. Zur Definition: BGHZ 131, 220. Notwendig ist eine Verwendung – dh Erbringung einer vermögenswerten (auch: Arbeits-)Leistung durch den Besitzer zur Wartung, Erhaltung, Sanierung, Reparatur, Wiederherstellung oder Verbesserung/Verschönerung iS eines objektiv erkennbaren und bezif...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Gesetzesgeschichte, Zweck und Allgemeines.

Rn 1 § 558a ist durch das MSRG v. 19.6.01 (BGBl I 1149) mWv 1.9.01 in das Gesetz eingefügt worden. Die Vorgängervorschrift ist § 2 II MHG (s.a. vor § 557 Rn 1). Sein Inhalt, der zum Nachteil des Mieters nicht abdingbar ist (§ 558a V), sind die formalen Anforderungen eines Mieterhöhungsverlangens iSv § 558 I 1. Davon unabhängig ist die Frage, ob die geforderte Miete der Höhe ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Erlöschen nach Maßgabe des Grundgeschäfts (S 1).

Rn 3 Enthält die Vollmacht keine ausdrückliche Regelung, bestimmt sich das Erlöschen der Vollmacht gem 1 aus dem Grundverhältnis (zB Auftrag, Geschäftsbesorgungsvertrag, Dienst- oder Arbeitsvertrag). Dieses kann auch in einem Treuhandvertrag bestehen (BGH DNotZ 18, 828 [BGH 12.07.2018 - V ZR 285/17] Rz 11). Ob zwar die Vollmacht nach dem Abstraktionsgrundsatz (§ 167 Rn 4) ni...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Sonstige Wirkungen.

Rn 10 Das Gesetz beschränkt sich auf die Regelung von Schadenersatz- und Rückgewähransprüchen bei Beendigung des Verlöbnisses (§§ 1298–1302), begründet aber darüber hinaus keine weitergehenden Verpflichtungen, insbesondere hat es weder unterhalts- noch güterrechtliche Auswirkungen, weshalb im Fall der Tötung eines Verlobten auch keine Ansprüche aus § 844 II bestehen (Frankf ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 157. Unternehmensteuerreformgesetz 2008 v 14.08.2007, BGBl I 2007, 1912

Rn. 177 Stand: EL 77 – ET: 12/2007 Historie Hierzu auch s Thiel ua, FR 2007, 729. Mit Beschluss v 02.07.2006 hatte sich die große Koalition auf Eckpunkte einer Unternehmenssteuerreform verständigt. Am 05.02.2007 wurde der Referentenentwurf vorgestellt, der weit über diese Eckpunkte hinausging. Mit Kabinettsbeschluss v 14.03.2007 wurde das Gesetzgebungsverfahren in die Wege geleit...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Gesetzliche Regelungen.

Rn 4 Die Leistungszeit ergibt sich für bestimmte Verpflichtungen aus dem Gesetz, wie zB nach § 474 II (Verbrauchsgüterkauf; hierzu Kohler NJW 14, 2817), §§ 556b, 579 (Miete), 608 f (Darlehen), 614 S 2 (Dienstvertrag), 641 (Werkvertrag, allg Krankenhausleistungen allerdings nicht, vgl Oldenburg MDR 10, 370), 695 f (Verwahrung), 718 (Gesellschaft), 760 (Leibrente), 1361 IV 2, ...mehr

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AGS 08/2024, Kosten- und Au... / II. Beseitigung eines gesetzwidrigen Zustandes

Zur Begründung der Kosten- und Auslagenentscheidung führt das OLG aus: Die Kostenentscheidung beruhe auf einer entsprechenden Anwendung des § 473 Abs. 1 S. 1 i.V.m. § 473 Abs. 2 S. 1 StPO (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 23.9.1999 – 1 Ws 701/99, NStZ-RR 2000, 223 m.w.N.; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 67. Aufl., 2024, § 473 Rn 17 m.w.N.). Denn trotz des entgegenstehenden Wortla...mehr

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Berufsausbildung: Vorausset... / 1.3.3 Persönliche Eignung des Ausbilders

Die persönliche Eignung des Ausbilders definiert das Gesetz in § 29 BBiG negativ, d. h. es listet 2 typische ("insbesondere") Tatbestände auf, in welchen Fällen man nicht geeignet ist, Ausbilder zu sein. Im Fall des § 29 Nr. 1 BBiG fehlt die Eignung auch dann, wenn der Auszubildende schon erwachsen ist. Für andere Fälle wäre im Einzelfall zu prüfen, ob die Eignung fehlt. Aus...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck, Rechtsfolgen, Anwendungsbereich.

Rn 1 (1) § 450 soll die Unparteilichkeit der Verkäufe aufgrund Zwangsvollstreckung (I) und Gesetz gewährleisten (II). Der Einschluss des Protokollführers zeigt, dass nicht nur materielle Interessenkollisionen, sondern auch der böse Schein der Parteilichkeit verhindert werden sollen (MüKo/Westermann Rz 1, 4). Zu den Rechtsfolgen s § 451. Rn 2 (2) Die Norm gilt für Verkäufe von...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Geburt des Kindes vor dem 1.9.86.

Rn 22 Bis zum 1.9.86 wurde zur Anknüpfung des Abstammungsstatuts unwandelbar auf den Zeitpunkt der Geburt abgestellt. Nach der mit dem Gesetz zur Neuregelung des internationalen Privatrechts vom 25.7.86 normierten Übergangsregelung in Art 220 I bleibt das alte Recht für vor dem 1.9.86 abgeschlossene Vorgänge weiterhin maßgeblich. Deshalb beurteilt sich die Abstammung vor dem...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 Nach dem Wortlaut der Norm darf ein Schuldner die Zwischenzinsen einer vor Fälligkeit bezahlten Schuld nicht abziehen (AnwK/Schwab § 272 Rz 1). Die vorzeitige Zahlung des Schuldners gewährt dem Gläubiger einen Vorteil, da dieser das Geld bereits vor der eigentlichen Fälligkeit zinsbringend anlegen kann. Da die frühzeitige Zahlung aber vom Schuldner freiwillig bewirkt wu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Analoge Anwendung des Abs 2.

Rn 10 II gilt seinem Wortlaut nach nur für die rechtsgeschäftlich erteilte Vertretungsmacht. Zur analogen Anwendung auf den gesetzlichen Vertreter, den Untervertreter und den Vertreter ohne Vertretungsmacht s bereits Rn 2. Das Gesetz geht davon aus, dass gesetzliche Vertreter und Organe von juristischen Personen keine Weisungen der von ihnen vertretenen Person empfangen könn...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Besitzwehr (Abs 1).

Rn 2 Jede drohende Besitzentziehung und jede sonstige Beeinträchtigung des Besitzes (Störung) löst den Abwehranspruch des Besitzers nach I aus. Vorausgesetzt ist eine Beeinträchtigung des Besitzes durch verbotene Eigenmacht (§ 858 I) sowie gegenwärtig bestehender Besitz des Abwehrberechtigten. Ist der Besitz bereits entzogen, so gelten ausschl II und III. Eine zeitliche Gren...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Kurze Ehe bei Kinderbetreuung.

Rn 5 Nach bisherigem Wortlaut stand die Ehedauer der Zeit gleich, in welcher der Berechtigte wegen Betreuung eines gemeinschaftlichen Kindes nach § 1570 Unterhalt beanspruchen kann. Dies bedeutet, dass man im Falle der Kinderbetreuung immer eine 15-jährige und damit eine lange Ehe hätte. Deswegen musste auch bei der Kinderbetreuung zunächst auf die tatsächliche Ehedauer abge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundlagen.

Rn 1 Das Gesetz enthält für die Gemeinschaft keine umfassende Regelung zur Auseinandersetzung, sondern beschränkt sich in den §§ 752–754 auf die Teilung des gemeinschaftlichen Gegenstands und in §§ 755, 756 auf die Bereinigung von Schulden ggü Dritten (§ 755) und Schulden unter den Teilhabern (§ 756). §§ 755 und 756 gelten nur im Innenverhältnis und stehen unter dem Vorbehal...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Gesetzesgeschichte, Zweck und Anwendungsbereich.

Rn 1 § 555d ist durch das MietRÄndG v 11.3.13 (BGBl I 434) mWv 1.5.13 ins Gesetz eingefügt worden (zum Übergangsrecht s Vor § 555a Rn 4). Er bestimmt, wann ggü einer Modernisierungsmaßnahme (§ 555b) eine Duldungspflicht besteht (§ 555d I, II) und dass und wie der Mieter in seinem eigenen Interesse (Obliegenheit) schützenswerte Interessen mitteilen muss (§ 555d III, IV). Fern...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Gesetzesgeschichte und Anwendungsbereich.

Rn 1 § 556a ist durch das MSRG v. 19.6.01 (BGBl I 1149) mWv 1.9.01 in das Gesetz eingefügt worden; II hatte ein Vorbild in § 4 V Nr 1 MHG. III (dazu Rn 36 ff) wurde mWv 1.12.20 durch das WEMoG v 16.10.20 (BGBl I 2187) angefügt. § 556a gilt für Mietverträge über Wohnraum – auch für solche, die vor dem 1.9.01 geschlossen worden sind (BGH NJW 12, 226 [BGH 21.09.2011 - VIII ZR 9...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Regelungsinhalt.

Rn 1 § 1010 verschärft bei einer Bruchteilsgemeinschaft die Anforderungen für die Verwaltungs- und Benutzungsregelungen bei Grundstücken zu Gunsten des Sondernachfolgers. Gleiches gilt im Hinblick auf einen permanenten oder temporären Ausschluss eines Aufhebungsverlangens oder bei Bestimmung einer Kündigungsfrist. Im Falle der §§ 746, 751 wirken derartige Regelungen automati...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines/Regelungsgehalt.

Rn 1 Die Vorschrift ist durch Art 1 Nr 25 BauVtrRRefuaG (BGBl I 2017, 969) eingefügt worden. Sie gilt gem Art 229 § 39 EGBGB für alle nach dem 31.12.17 geschlossenen Schuldverhältnisse. Kapitel 2 des Untertitels 1 zum Titel 9 des BGB enthält seitdem spezielle Regeln für den Bauvertrag, der nunmehr einen eigenständigen Vertragstyp als Sonderfall des Werkvertrages (Kapitel 1) ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Abgrenzung zur Geschäfts-, Delikts- und Parteifähigkeit.

Rn 11 Von der Rechtsfähigkeit sind bestimmte andere Handlungsfähigkeiten im materiellen Recht und Beteiligtenfähigkeiten im Prozessrecht zu unterscheiden. So nennt das G die Fähigkeit, durch eigenes rechtlich relevantes Verhalten rechtsgeschäftliche Rechte und Pflichten zu begründen, die Geschäftsfähigkeit (§§ 104 ff). IGgs dazu bedeutet die Deliktsfähigkeit, dass ein bestim...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Umfang.

Rn 4 Herauszugeben ist der Nachlass, so wie er beim Eintritt des Nacherbfalls aufgrund eingetretener Surrogation (§ 2111) und der tatsächlichen Verwaltungstätigkeit des Vorerben vorhanden ist. Herauszugeben wäre er allerdings darüber hinaus so, wie er aufgrund ordnungsgemäßer Verwaltungstätigkeit des Vorerben vorhanden sein müsste. Besteht hier eine Differenz zum Nachteil de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Ausgangspunkt.

Rn 7 Die Kündigung nach § 314 beruht nicht auf einer Vereinbarung, sondern auf Gesetz. Sie stellt daher eine außerordentliche Kündigung dar, so dass sie eines Grundes bedarf, den I als ›wichtiger Grund‹ umschreibt: Dem kündigenden Teil muss die Fortsetzung des Vertrags bis zum Ablauf der vereinbarten Zeit oder der Frist für eine ordentliche Kündigung ›unter Berücksichtigung ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Entstehungsgrund.

Rn 62 Die Gesamtvertretung kann auf Rechtsgeschäft (Gesamtvollmacht) oder Gesetz beruhen (MüKo/Schubert Rz 194). Gesetzlich vorgesehen ist sie im Familienrecht (§§ 1629 I 2, 1775 I, 1792 I, 1908i I 1, 1915 I). Sie ist ferner die Regel bei mehrgliedrigen Organen juristischer Personen (§§ 78 II AktG; 35 II 2 u 3 GmbHG; 25 II 1 GenG) und bei der GbR (§§ 709, 714 aF, ab 1.1.24 §...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 240a BGB – Verordnungsermächtigung.

Gesetzestext (1) Das Bundesministerium der Justiz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, Folgendes festzulegen:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Gesetzesgeschichte, Zweck und Allgemeines.

Rn 1 § 557b ist durch das MSRG v. 19.6.01 (BGBl I 1149) mWv 1.9.01 in das Gesetz eingefügt worden. IV wurde mWv 1.6.15 durch das MietNovG v 21.4.15 (BGBl I 610) angefügt (Rn 10 ff). Änderungen bei II 2 sind Folge des ›Heizungsgesetzes‹ (dazu Vor § 555a Rn 6). Mietpreisänderungsklauseln, die vor dem 1.9.01 vereinbart wurden, bleiben wirksam. Für sie gilt noch § 10a MHG in der...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die aktuelle Fassung der Norm geht auf die Aufhebung von § 1303 Abs 2 durch das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen zurück und stellt eine Folgeänderung dar. Nachdem die Eheschließung Minderjähriger jetzt nicht mehr möglich ist, sind die entspr Regelungen aus der alten Fassung nach Auffassung des Gesetzgebers überflüssig geworden. Rn 2 Der Sinn der Regelung besteht dari...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Abmahnung.

Rn 5 Grds muss der Vermieter das als vertragswidrig anzusehende Verhalten durch eine Abmahnung (Brückner GE 17, 634) monieren, ohne allerdings mit einer Unterlassungsklage drohen zu müssen. Bei der Abmahnung handelt es sich um eine zugangsbedürftige rechtsgeschäftsähnliche Handlung (§ 130). Das Gesetz sieht für die Abmahnung keine bestimmte Form vor, allerdings wird allgemei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Überblick.

Rn 1 Die Norm setzt den Abschluss eines Maklervertrags voraus. Nach I wird vom Gesetz vermutet, dass die dem Makler übertragene Tätigkeit gegen Vergütung erfolgt (BGH NJW 65, 1226). Die Regelung entspricht den §§ 612 I, 632 I und 689. Die Wirksamkeit des Maklervertrags kann daher lediglich an einer fehlenden Willensübereinstimmung, nicht aber an einem Dissens über die Entgel...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Abdingbarkeit (§ 557 IV).

Rn 14 Eine Vereinbarung, die zum Nachteil des Mieters von § 557 I–III abweicht, ist nichtig. Eine Vereinbarung ist idS nachteilig, wenn der Vermieter durch sie eine günstigere Rechtsstellung erhält, als sie ihm in formaler oder materieller Hinsicht das Gesetz einräumt (BGH NZM 20, 322 [BGH 11.12.2019 - VIII ZR 234/18] Rz 16; NJW 09, 2739 [BGH 08.07.2009 - VIII ZR 205/08] Rz ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 In den Grenzen des § 202 können die Parteien grds (Ausnahme: zB § 476, § 651m S 2; §§ 439 IV, 463, 475a HGB) die Verjährung von Ansprüchen iSv § 194 I (§ 194 Rn 4 f) privatautonom regeln. Damit ist entbehrlich, dass während Verhandlungen oder des Laufs von Musterprozessen zur Vermeidung der Verjährung Rechtsverfolgungsmaßnahmen ergriffen oder auf den ggf unsicheren § 20...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck und Gesetzesentwicklung.

Rn 1 Die öffentliche Beglaubigung ist das Zeugnis des Notars darüber, dass die Unterschrift, das Handzeichen oder die Signatur von der Person geleistet wurde, die sich als Träger des Namens ausgewiesen hat, §§ 39, 39a, 40, 40a BeurkG (Medicus/Petersen AT Rz 621). Primärer Zweck ist ein verlässlicher Herkunftsnachweis. Sie dient außerdem dem Übereilungs- und Fälschungsschutz,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1484 BGB – Ablehnung der fortgesetzten Gütergemeinschaft.

Gesetzestext (1) Der überlebende Ehegatte kann die Fortsetzung der Gütergemeinschaft ablehnen. (2) 1Auf die Ablehnung finden die für die Ausschlagung einer Erbschaft geltenden Vorschriften der §§ 1943 bis 1947, 1950, 1952, 1954 bis 1957, 1959 entsprechende Anwendung. 2Bei einer Ablehnung durch den Betreuer des überlebenden Ehegatten ist die Genehmigung des Betreuungsgerichts...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Text- bzw Schriftform.

Rn 101 Nr 13b verbietet für ab dem 1.10.16 geschlossene Verträge grds eine strengere Form als Textform (§ 126b). Unzulässig sind zB das Vorschreiben einer Erklärung per Brief (§ 126) oder E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur (§ 126a). Der Unternehmer kann demnach grds keine eigenhändige Unterschrift des Kunden verlangen. Nur bei Verträgen, für die durch Gesetz n...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Einführung, Regelungszweck

Rn. 1 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 § 35a EStG wurde durch das 2. Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23.12.2002 (BGBl I 2002, 4621) in das EStG eingefügt. Die Vorschrift setzt die zum 01.01.2002 außer Kraft getretene Regelung des § 10 Abs 1 Nr 8 EStG aF ("Dienstmädchenprivileg") abgewandelt fort. § 35a EStG ermäßigt die festzusetzende ESt und ist als Lenkun...mehr