Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3 Abweichende Regelungen

Rz. 20 In einem Tarifvertrag oder aufgrund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung können abweichende Regelungen getroffen werden (§ 7 ArbZG). Kraft Gesetzes sind unter den in § 14 ArbZG bestimmten Voraussetzungen auch bei Notfällen oder in außergewöhnlichen Fällen Abweichungen zulässig. Rz. 21 Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) enthält für Mütter keine vo...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 1.3 Dauer und Lage der Ruhepausen

Rz. 10 Die Mindestdauer der Pausen ist entsprechend der Dauer der Arbeitszeit gestaffelt: Sie beträgt 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 bis zu 9 Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als 9 Stunden.[1] Bei einer Arbeitszeit von bis zu 6 Stunden muss folglich keine Ruhepause gewährt werden. Die gesetzlich vorgesehenen Mindestruhepausen gelten für a...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schifffahrt / 3.2 Befristete Anhebung des Lohnsteuereinbehalts auf 100 %

Der Lohnsteuereinbehalt wurde für einen befristeten Zeitraum von 40 % bis 31.5.2027 auf 100 % ausgedehnt.[1] Arbeitgeber, die eigene oder gecharterte "inländische" Handelsschiffe oder "EU-Handelsschiffe" [2] betreiben, dürfen während dieses Zeitraums vom Gesamtbetrag der anzumeldenden und abzuführenden Lohnsteuer den vollen Betrag der auf das Schiffspersonal entfallenden Lohn...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sachbezüge / Zusammenfassung

Begriff Sachbezüge sind Zuwendungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer, die nicht in Geld, sondern in Geldeswert bestehen und im Rahmen des Dienstverhältnisses zufließen. In Abgrenzung zum Barlohn bezeichnet man diese Form des Arbeitslohns auch als geldwerten Vorteil oder Sachlohn. Hierunter fällt insbesondere der Bezug von freier Kleidung, Wohnung, Kost und Logis oder Übe...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Explosionsschutz / Zusammenfassung

Begriff Unter dem Begriff Explosionsschutz versteht man den Schutz vor Explosionsgefährdungen, die durch explosionsfähige Atmosphäre entstehen. Als explosionsfähige Atmosphäre bezeichnet man explosionsfähige Gas-/Dampf-/Nebel-Luft bzw. Staub-Luft-Gemische oder sog. hybride Gemische, die aus Luft und brennbaren Stoffen in unterschiedlichen Aggregatzuständen bestehen. Gefährlic...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 2.2 Andere Personen (§ 93 Abs. 1 Satz 3 AO)

Rz. 14 Andere Personen i. S. d. Norm sind alle Personen und Einrichtungen, die nicht Beteiligte nach § 78 AO sind. Die von ihnen zu erteilenden Auskünfte betreffen Sachverhalte eines für sie fremden Besteuerungsverfahrens. Andere Personen sind aber nicht die für den Beteiligten handelnden gesetzlichen Vertreter, Vermögensverwalter, Verfügungsberechtigten und Beauftragten i. ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 66 Persönl... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die am 1.1.1992 in Kraft getretene Vorschrift ist seit 2002 wie folgt geändert worden: durch das Altersvermögensergänzungsgesetz (AVmEG) v. 21.3.2001 (BGBl. I S. 403): In Abs. 1 (Nr. 4) wurde "oder Rentensplitting unter Ehegatten" und an späterer Stelle "bei Witwenrenten und Witwerrenten sowie" mit Wirkung zum 1.1.2002 eingefügt; durch das RV-Nachhaltigkeitsgesetz v. 21....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 68 Aktuell... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die am 1.1.1992 in Kraft getretene Vorschrift ist mit dem RRG 1999 v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2998) neu gefasst und um einen Demographiefaktor erweitert worden. Die zunächst zum 1.1.1999 vorgesehene Neuregelung sollte erst ab 1.1.2001 gelten (Art. 33 Abs. 13a Nr. 1 RRG 1999 i. d. F. des Gesetzes zu Korrekturen in der Sozialversicherung und zur Sicherung der Arbeitnehmer...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 68 Aktuell... / 1.2 Entwicklung und Fortschreibung des aktuellen Rentenwerts seit 2005

Rz. 7 Der aktuelle Rentenwert ist zum 30.6.2005 mit 26,13 EUR festgesetzt worden und blieb damit seit Juli 2003 – nach Aussetzung der Rentenanpassung zum 1.7.2004 (vgl. Gesetz v. 27.12.2003, BGBl. I S. 3014) – unverändert. Dieser Betrag galt aufgrund der Rentenwertbestimmungsverordnung 2005 v. 6.6.2005 (BGBl. I S. 1578) i. V. m. §§ 255 e, 255f über den 30.6.2005 hinaus bis z...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 255a Besti... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die am 1.1.1992 in Kraft getretene Vorschrift wurde mehrfach geändert, seit 2004 wie folgt: Die Vorschrift wurde ab 1.8.2004 durch das RV-Nachhaltigkeitsgesetz v. 21.7.2004 (BGBl. I S. 1791) neu gefasst und an die Ermittlung des aktuellen Rentenwerts unter Berücksichtigung eines Nachhaltigkeitsfaktors (vgl. § 68) und unter Beachtung der Einkommensentwicklung in den neue...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 76 Zuschlä... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die am 1.1.1992 in Kraft getretene Vorschrift ist geändert worden: ab 1.1.2005 durch das Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts v. 15.12.2004 (LPartG) (BGBl. I S. 3396). In Abs. 2, 4 und 6 wurden aufgrund der Einbeziehung von eingetragenen Lebenspartnerschaften u. a. in das Rentensplitting und den Versorgungsausgleich die Wörter "oder Lebenspartnerschaf...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 255g Ausgl... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Ursprünglich sah § 255g in seiner noch bis zum 21.4.2015 gültigen Fassung Ergänzungen zur Rentenanpassungsformel und damit zur Ermittlung des fortzuschreibenden aktuellen Rentenwertes vor. Abs. 1 enthielt eine ergänzende Regelung zur Festsetzung des aktuellen Rentenwerts zum 1.7.2007 und ordnete an, dass das Gesamtvolumen der Beiträge für das Jahr 2006 mit dem Faktor 0...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 263 Gesamt... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die am 1.1.1992 in Kraft getretene Vorschrift ist mehrfach geändert worden, ab 2002 wie folgt: ab 1.1.2002 durch das AVmEG vom 21.3.2001 (BGBl. I S. 403): Abs. 1a ist gestrichen worden (vgl. Rz. 2). Aus Vereinfachungsgründen wurde auf die bisherige Sonderregelung zur Glaubhaftmachung bei Zeiten einer beruflichen Ausbildung verzichtet (BT-Drs. 14/4595 S. 137); ab 1.1.2005...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 255g Ausgl... / 2.1.1 Ausgleichsbedarf

Rz. 5 Durch das Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz v. 28.6.2022 (BGBl. I S. 975) wurde mit Wirkung zum 1.7.2022 § 255g (Ausgleichsbedarf ab dem 1. Juli 2021) neu geregelt und der sog. Nachholfaktor (legal definiert: Ausgleichsbedarf; zur Legaldefinition vgl. § 68 Abs. 1 Satz 2) wieder in Kraft gesetzt. Der Nachholfaktor war zuvor von de...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 255a Besti... / 2.1.3 Gesetzlich festgesetzter Vorjahres-Vergleichswert (Abs. 3)

Rz. 25 Durch das Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz v. 28.6.2022 (BGBl. I S. 975) wurde mit Wirkung zum 1.7.2022 dem § 255a ein neuer Abs. 3 angefügt, der gesetzlich vorgibt, dass für die Ermittlung des Vergleichswerts zum 1.7.2022 der Wert 33,41 EUR als Vorjahreswert gilt (vgl. auch Gesetzesmaterialien: BT-Drs. 20/1680 S. 26 f. = BR-Dr...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 8 Nachvers... / 2.2.2 Unversorgtes Ausscheiden und Wegfall, sog. Nachversicherungsfall (Abs. 2 Satz 1 HS 2)

Rz. 30 Abs. 2 Satz 1 HS 2 regelt den Nachversicherungsfall. Das Gesetz sieht dabei zwei Varianten vor; das unversorgte Ausscheiden und den Wegfall einer nach dem Ausscheiden zunächst bestehenden Versorgungsanwartschaft. Rz. 31 Der Nachversicherungsfall tritt zunächst ein, wenn eine versicherungsfreie (von der Versicherungspflicht befreite) Beschäftigung der in Abs. 2 Nr. 1 bi...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 255e Nivea... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Ursprünglich regelte § 255e Besonderheiten bei der Bestimmung des aktuellen Rentenwerts; zunächst für die Zeit vom 1.7.2001 bis zum 1.7.2010, später dann für die Zeit vom 1.7.2005 bis zum 1.7.2011 und zuletzt für die Zeit vom 1.7.2005 bis zum 1.7.2013. Zur Gesetzesentwicklung mit diesem Regelungsgegenstand bis zum Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch,...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 75 Entgelt... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die am 1.1.1992 in Kraft getretene Vorschrift ist seit 2001 wie folgt geändert worden: Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 und Abs. 3 ist mit Wirkung zum 1.1.2001 durch das Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit v. 20.12.2000 (BGBl. I S. 1827) aus redaktionellen Gründen geändert worden: Die Wörter "voller/vollen Erwerbsminderung" haben den Begriff "Erwerbsunfä...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 255a Besti... / 2.2 Alte Rechtslage bis 31.12.2017

Rz. 32 Der aktuelle Rentenwert (Ost) beträgt gemäß § 255 a Abs. 1 Satz 1 am 30.6.2005 22,97 EUR. Er blieb damit seit Juli 2003 – nach Aussetzung der Rentenanpassung zum 1.7.2004 (vgl. Gesetz v. 27.12.2003, BGBl. I S. 3014) – unverändert. Dieser Betrag galt aufgrund der Rentenwertbestimmungsverordnung 2005 v. 6.6.2005 (BGBl. I S. 1578) i. V. m. §§ 255 e, 255f (ab 1.7.2008 ges...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 263 Gesamt... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Die Vorschrift enthält Übergangsregelungen zur Gesamtleistungsbewertung nach §§ 71 bis 74 und korrespondiert mit § 263a. Vorgängervorschriften existierten nur zu Abs. 4 bezogen auf das frühere Bundesgebiet in Art. 2 § 14 Abs. 2 AnVNG bzw. in Art. 2 § 14 Abs. 2 ArVNG. Rz. 4 Nach Abs. 1 Satz 1, der kaum noch praktische Bedeutung hat, werden Berücksichtigungszeiten wegen K...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 76 Zuschlä... / 2.1.2 Wirksamkeit des Versorgungsausgleichs

Rz. 16 Abs. 1 gibt auch den Zeitpunkt vor, zu dem einen Zuschlag oder Abschlag an Entgeltpunkten frühestens Berücksichtigung finden kann. Das Gesetz knüpft insoweit an die Durchführung des Versorgungsausgleichs an. Erst wenn der Versorgungsausgleich i. S. d. Gesetzes durchgeführt ist, tritt dessen Wirksamkeit ein. Rz. 17 Der Begriff "durchgeführt" wird durch § 52 Abs. 1 Satz ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 76 Zuschlä... / 2.4.3 Verzinsung (Satz 4)

Rz. 50 Der zum Vollzug der externen Teilung nach § 14 Abs. 4 VersAusglG i. V. m. § 222 Abs. 3 FamFG vom Versorgungsträger zu zahlende Ausgleichswert ist grundsätzlich ab Ende der Ehezeit bis zur Rechtskraft der Entscheidung über den Versorgungsausgleich in Höhe des Rechnungszinses der auszugleichenden Versorgung zu verzinsen (BGH, Beschluss v. 7.9.2011, XII ZB 546/10; fortge...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 255e Nivea... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 255e ist eine Sonderregelung zu § 68. Eine Vorgängerregelung existiert nicht. Die Schutzklausel beeinflusst insoweit auch die Verordnungsermächtigung der Bundesregierung, die durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zum 1. Juli eines Jahres das Sicherungsniveau vor Steuern des jeweiligen Jahres zu bestimmen hat (§ 255f). Rz. 2a Ergänzende Regelungen finde...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 263 Gesamt... / 2.2.3 Neufassung Satz 3 ab 1.1.2023

Rz. 19a Durch das Bürgergeld-Gesetz v. 16.12.2022 (BGBl. I S. 2328) wurde Satz 3 mit Wirkung zum 1.1.2023 neu gefasst. Danach werden Kalendermonate, die nur deshalb Anrechnungszeiten sind, weil Arbeitslosigkeit nach dem 30.6.1978 vorgelegen hat, für die vor dem 1.1.2023 Arbeitslosenhilfe, Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II nicht oder Arbeitslosengeld II nur darlehensw...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 8 Nachvers... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist am 1.1.1992 in Kraft getreten (im Beitrittsgebiet am 3.10.1990). Mit dem Altersvermögensergänzungsgesetz (AVmEG) v. 21.3.2001 (BGBl. I S. 403) wurde mit Wirkung zum 1.1.2002 der Kreis der Versicherten in Abs. 1 Nr. 2 erweitert. Durch das Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts v. 15.12.2004 (BGBl. I S. 3396) wurden mit Wirkung zum 1.1....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.2 Grundrentenzeiten (Abs. 2)

Rz. 34 Der Begriff der Grundrentenzeit ist ein neuer rentenrechtlicher Begriff, der erst durch § 76g eingeführt wurde. Das Gesetz definiert den Begriff der Grundrentenzeit zwar nicht ausdrücklich; gibt aber einen Positivkatalog und einen Negativkatalog vor. Grundrentenzeiten sind dabei die Zeiten, die zur Erfüllung von wenigstens 33 Jahre rentenrechtlicher Zeiten für einen A...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.3.2 Berücksichtigung von Zuschlägen bei der Ermittlung der Grundbewertungszeit

Rz. 53 Zuschläge an Entgeltpunkten für beitragsgeminderte Zeiten nach § 71 Abs. 2 (z. B. für eine Berufsausbildung oder einen versicherungspflichtigen Kranken- oder Übergangsgeldbezug in bestimmten Zeiträumen; § 247 Abs. 1 i. V. m. § 252 Abs. 2) sind ebenfalls für die Kalendermonate zu berücksichtigen, auf die sie entfallen. Außerdem zu berücksichtigen sind – neben den jewei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 76 Zuschlä... / 2.3 Versorgungsausgleich zulasten des Versicherten (Abs. 3)

Rz. 41 Die Übertragung von Rentenanwartschaften (Splitting, § 10 VersAusglG ) zulasten des Versicherten führt bei ihm zu einem sofortigen Abschlag an Entgeltpunkten, Abs. 3 (zur Rentenangleichung ab 1.7.2024 vgl. Komm. zu Rz. 24 - Entgeltpunkte allgemeine Rentenversicherung Ost/West). Abs. 3 korrespondiert insoweit mit § 66 Abs. 1 Nr. 4, der Zuschläge oder Abschläge aus einem...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 263 Gesamt... / 2.2.4 Neuregelung Satz 4 ab 1.1.2023

Rz. 19c Durch das Bürgergeld-Gesetz v. 16.12.2022 (BGBl. I S. 2328) wurde ein neuer Satz 4 mit Wirkung zum 1.1.2023 in Abs. 2a eingefügt. Danach werden auch die Kalendermonate, die nur deshalb Anrechnungszeiten sind, weil Arbeitslosengeld II bis zum 31. Dezember 2022 bezogen worden ist, nicht bewertet. Rz. 19d Die Neuregelung war ebenfalls notwendig geworden, weil das Regime ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 1.8 Gemeinsame Rechtliche Anweisungen der DRV

Rz. 15 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, unterdessen liegt auch zu § 76g eine solche vor. Die GRA der DRV zu § 76g hat den Stand 25.1.2022 und ist unter folgender Adresse online abrufbar: https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/01_GRA_SGB/06_SGB_VI/pp_...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 76 Zuschlä... / 1.5.3 Übergangsrecht

Rz. 11 Übergangsrecht zwischen altem und neuem Recht schafft § 48 VersAusglG (vgl. zu den Auswirkungen des Versorgungsausgleichs in besonderen Fällen auch die Übergangsvorschrift des § 49 VersAusglG). Nach § 48 Abs. 1 VersAusglG kommt noch das bis zum 31.8.2009 geltende materielle Recht und Verfahrensrecht zur Anwendung – also insbesondere das Gesetz zur Regelung von Härten ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.4.1.1 Ermittlung der Zuschlagsberechtigung nach dem grundrentenzeitspezifischen Höchstwert

Rz. 63 Abs. 1 Satz 1 stellt zunächst eine eigene zuschlagsspezifische Voraussetzung auf, ob überhaupt ein Zuschlag an Entgeltpunkten berechnet wird. Zentrale Voraussetzung für den Zuschlag ist, dass der jeweilige Höchstwert nach Abs. 4 Satz 2 bis 5 durch den nach Abs. 4 Satz 1 ermittelten Durchschnittswert nicht überschritten wird; es ist daher immer zunächst der grundrenten...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 75 Entgelt... / 1.5 Gemeinsame rechtliche Anweisungen der DRV

Rz. 6 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 75 erfassen. Die GRA der DRV zu § 75 hat den Stand 18.1.2023 (i. d. F. des Achten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze – 8. SGB IV-ÄndG v. 20.12.2022, in Kraft getreten am 1.1.2023) und ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 66 Persönl... / 1.5 Gemeinsame rechtliche Anweisungen der DRV

Rz. 7 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 66 erfassen. Die GRA der DRV zu § 66 hat den Stand 12.4.2023 (i. d. F. des Achten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze – 8. SGB IV-ÄndG v. 20.12.2022, in Kraft getreten am 1.1.2023) und ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 76 Zuschlä... / 1.6 Gemeinsame rechtliche Anweisungen der DRV

Rz. 12 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 76 erfassen. Die GRA der DRV zu § 76 hat den Stand 22.3.2023 (i. d. F. des Achten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze – 8. SGB IV-ÄndG v. 20.12.2022, in Kraft getreten am 1.1.2023) und...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 8 Nachvers... / 1.5 Verwaltungsvorschriften

Rz. 9 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 8 erfassen. Die GRA zu § 8: Nachversicherung, Versorgungsausgleich und Rentensplitting hat den Stand: 20.3.2023 (i. d. F. des Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 19.12.2007 in Kraft...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 8 Nachvers... / 2.2.1.1 Beamte, Richter und Soldaten (Nr. 1)

Rz. 14 Für die Personen des Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 (Beamte – auch im Vorbereitungsdienst –, Richter, Soldaten; hierzu zählen auch kommunale Wahlbeamte auf Zeit, z. B. hauptamtliche Bürgermeister; vgl. insgesamt GRA der DRV zu § 8 SGB VI, Stand: 20.3.2023, Anm. 4.1) folgt die Versicherungsfreiheit aus § 5 Abs. 1 Nr. 1 und betrifft nur die Beschäftigung, für die Versicherungsfrei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 255g Ausgl... / 2.2.1 Gesetzliche Festsetzung des Ausgleichsbedarfs auf 1,000 befristet bis 2026 (Satz 1)

Rz. 17 Durch Satz 1 wird der Ausgleichsbedarf auf den Faktor 1,000 gesetzlich für die Zeit bis zum 30.6.2026 festgesetzt. Rz. 18 Die Regelung des § 255g Satz 1 ist zunächst eine Konsequenz aus der Entwicklung des Ausgleichsbedarfs, der wiederum mit der Rentengarantie in § 68a im Zusammenhang steht. Die Schutzklausel des § 68a Abs. 1 Satz 1 und Satz 3 gibt eine Garantie gegen ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 66 Persönl... / 2.3.1 Teilrenten wegen Alters unabhängig vom Hinzuverdienst nach § 42 Abs. 2 (Satz 1)

Rz. 27 Bei einer unabhängig vom Hinzuverdienst gewählten Teilrente (§ 42 Abs. 2) ergeben sich die in Anspruch genommenen Entgeltpunkte aus der Summe aller Entgeltpunkte entsprechend dem Verhältnis der Teilrente zu der Vollrente. Die (mögliche) Altersvollrente stellt damit regelmäßig lediglich die Berechnungsgrundlage zur Bestimmung der Teilrente dar. Rz. 28 Bei Teilrenten una...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 68 Aktuell... / 1.5 Ergänzende bzw. korrespondierende Regelungen

Rz. 16 Ergänzende Vorschriften finden sich in § 68a (Schutzklausel) und in der Übergangsvorschrift des § 255d, der Regelungen zur Bestimmung des aktuellen Rentenwerts für die Zeit vom 1.7.2018 bis zum 1.7.2026 beinhaltet. § 255a ist bei der Bestimmung des aktuellen Rentenwerts (Ost) zu berücksichtigen. § 69 Abs. 1 gibt der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates die V...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch Art. 1 Nr. 3 des Gesetzes zur Einführung der Grundrente für langjährige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung mit unterdurchschnittlichem Einkommen und für weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Alterseinkommen (Grundrentengesetz) v. 12.8.2020 (BGBl. I S. 1879) ist die Vorschrift mit Wirkung zum 1.1.2021 eingefügt worden. Gültig ist die Vorschrift i. d. ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 8 Nachvers... / 2.2 Voraussetzungen der Nachversicherung (Abs. 2)

Rz. 12 Abs. 2 regelt im Einzelnen die Voraussetzungen für eine Nachversicherung. Ergänzend ist insoweit auch § 186 zu beachten, wonach die Nachversicherungsbeiträge unter bestimmten Voraussetzungen auch an die berufsständische Versorgungseinrichtung entrichtet werden können. Für die Übertragung und Begründung von Rentenanwartschaften im Wege des Versorgungsausgleichs sind di...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.5.2 Trennungsprinzip Entgeltpunkte/Ost (HS 2)

Rz. 90 Abs. 5 HS 2 stellt das im Rentenrecht beherrschende Trennungsprinzip klar, wie es auch an anderen Stellen im SGB VI geregelt ist. Kalendermonaten mit Entgeltpunkten (Ost) werden ausschließlich Zuschläge an Entgeltpunkten (Ost) zugeordnet. Rz. 91 Zentrale Reglung ist insoweit § 254b, der regelt, dass noch bis zum 30.6.2024 persönliche Entgeltpunkte (Ost) und ein aktuell...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 255a Besti... / 1.3 Gemeinsame Rechtliche Anweisungen

Rz. 5 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 255a erfassen. Die GRA der DRV zu § 255a hat den Stand 19.9.2022 (in der Fassung des Gesetzes zur Rentenanpassung 2022 und zur Verbesserung von Leistungen für den Erwerbsminderungsrentenbestand – Rentenanpassungs- und Erwerbsmi...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 255a Besti... / 2.3 Wegfall zum 1.7.2024

Rz. 41 Durch Art. 1 Nr. 18 des Gesetzes über den Abschluss der Rentenüberleitung (Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz) v. 17.7.2017 wird die Regelung dann zum 1.7.2024 außer Kraft gesetzt; dies ist eine Folgeänderung zur Angleichung der aktuellen Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung zum 1.7.2024 (BT-Drs. 18/11923 S. 30 = BR-Drs. 155/17 S. 24). Es soll eine volls...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 8 Nachvers... / 1.1 Inhalt der Regelung

Rz. 2 § 8 regelt i. V. m. den §§ 181, 197 die früher in §§ 1232, 1403 RVO und §§ 9, 124 AVG erfasste Nachversicherung. Die Vorschrift entspricht – abgesehen vom Aufschub der Nachversicherung in § 184 – im Wesentlichen den o. g. früheren Regelungen. Es wird ergänzend zu § 2 klargestellt, dass Versicherte i. S.d. Gesetzes auch Personen sind, die nachversichert wurden oder für ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 68 Aktuell... / 1.6 Gemeinsame rechtliche Anweisungen der DRV

Rz. 18 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 68 erfassen. Die GRA der DRV zu § 68 hat den Stand 19.9.2022 (i. d. F. des Gesetzes zur Rentenanpassung 2022 und zur Verbesserung von Leistungen für den Erwerbsminderungsrentenbestand – Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsr...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 76 Zuschlä... / 2.1.4.3 Grundrentenzuschlag

Rz. 26 Das gilt auch für den durch Art. 1 Nr. 3 des Gesetzes zur Einführung der Grundrente für langjährige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung mit unterdurchschnittlichem Einkommen und für weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Alterseinkommen (Grundrentengesetz) v. 12.8.2020 (BGBl. I S. 1879) mit Wirkung zum 1.1.2021 eingefügten Grundrentenzuschlag nach § 76g. R...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 255g Ausgl... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Sinn der Regelung in seiner aktuellen Fassung des Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetzes ist die gesetzliche Festlegung des Faktors und damit der Höhe des durch § 255h dem Grunde nach gesetzlich wieder eingeführten Ausgleichsbedarfs. Durch § 68a i. V. m. § 255h wurde, ebenfalls durch das Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.13 Rechtsschutz

Rz. 107 Rechtsschutz gegen die Verweigerung des Grundrentenzuschlags wird regelmäßig über die kombinierte Anfechtungs- und Verpflichtungsklage nach§ 54 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 SGG gewährleistet (in der Literatur wird nach Administrierung des Grundrentenzuschlags mit einem hohen Aufkommen von Widerspruchs- und Gerichtsverfahren gerechnet; vgl. stellv. Ruland, NZS 2021, 241). Rz....mehr