Fachbeiträge & Kommentare zu Grundstück

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 55. Schenkung (Abs 2 oder Abs 1 lit c).

Rn 54 Die charakteristische Leistung erbringt der Schenker (vgl Köln NJW-RR 94, 1026; Frankf BeckRS 13, 10192; dazu Nordmeier IPRax 14, 411; AG Aalen FamRZ 13, 583). Im Regelfall ist daher nach II das Recht seines gewöhnlichen Aufenthaltsorts anwendbar. Bei Schenkungen über Grundstücke ist jedoch nach I lit c das Recht des Belegenheitsortes anwendbar (s Brandbg, Urt v 9.6.20...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Verwendungen.

Rn 3 Ersatz von Verwendungen (Begriff § 994 Rn 2, § 996 Rn 2) außerhalb von I kann der Entleiher nach §§ 677 ff verlangen (II 1). § 685 kann dem Anspruch entgegenstehen (BGH NJW 85, 313; Hamm NJW-RR 98, 413; Frankf FamRZ 07, 641). Rn 4 Das aus II folgende Recht auf Ersatz von Verwendungen umgreift nicht grundlegende Umgestaltungen, wie die Bebauung eines Grundstücks oder auch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Einsatz eigenen Vermögens.

Rn 19 Das G geht von dem Grundsatz aus, dass vorhandenes Vermögen für den eigenen Unterhalt zu verbrauchen ist, bevor der andere Ehegatte auf Unterhalt in Anspruch genommen werden kann. Dabei steht nur ein saldierter Überschuss des Aktiv- über das Passivvermögen zur Deckung des eigenen Unterhalts zur Verfügung (München FamRZ 93, 62). Zum einzusetzenden Vermögen zählen grds a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Übernahme der Kosten für Begründung und Übertragung (Abs 2).

Rn 6 Die Norm regelt nur die Kosten der Begründung und Übertragung des Rechts. Damit sind nicht erfasst die Kosten der schuldrechtlichen causa, des Kaufvertrags; sie sind ohne abw Regelung von den Parteien hälftig zu tragen (HP/Faust Rz 14; Staud/Beckmann Rz 17). Bei Rechten an Grundstücken gilt für die Eintragungskosten § 448 II über den Verweis in I 1 als die ggü II spezie...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Leben die Ehegatten voneinander getrennt oder will einer von ihnen getrennt leben, so kann ein Ehegatte verlangen, dass ihm der andere die Ehewohnung oder einen Teil zur alleinigen Benutzung überlässt, soweit dies auch unter Berücksichtigung der Belange des anderen Ehegatten notwendig ist, um eine unbillige Härte zu vermeiden. 2Eine unbillige Härte kann auch dann gegeb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Begriff.

Rn 4 Recht ist die dem Einzelnen unmittelbar von der Rechtsordnung gewährte Befugnis mit dem Inhalt eines Anspruchs (§ 194 I), der Herrschaft über eine Sache oder immaterielle Güter, zB gewerbliche Schutzrechte, oder der Gestaltung eines Rechtsverhältnisses (Grüneberg/Weidenkaff Rz 3). Es kann dinglich oder obligatorisch, bedingt oder befristet sein, schon jetzt oder erst in...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Eine Benachteiligung aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, wegen des Geschlechts, der Religion, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität bei der Begründung, Durchführung und Beendigung zivilrechtlicher Schuldverhältnisse, diemehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Ausgeschlossene Angelegenheiten.

Rn 3 Die VO gilt nicht für Bereiche des Zivilrechts, die nicht die Rechtsnachfolge vTw betreffen. Aus Gründen der Klarheit nimmt die Negativliste des Abs 2 zwölf Bereichsausnahmen, die mit Erbsachen verknüpft sein können, ausdrücklich vom Anwendungsbereich aus (Erw 11). Sie spielen häufig als Vorfrage eine Rolle (NK/Looschelders Rz 15). Soweit nicht andere VO eingreifen, ist...mehr

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§ 6 Der Pflichtteil bei leb... / V. Wertbemessung der Zuwendung

Rz. 91 Nach § 2315 Abs. 2 S. 2 BGB ist auch bei der Anrechnung der Wert der Zuwendung zum Zeitpunkt des Empfangs zu bestimmen. Maßgebend ist hierbei der Wert zum Zeitpunkt der Vornahme der Leistung, nicht aber zur Zeit des Leistungsversprechens. Bei Grundstücken ist dies der Tag der Eintragung ins Grundbuch.[130] Hierbei ist auch die Geldentwertung bzw. der Kaufkraftschwund ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Entgelt für Waren oder Leistungen.

Rn 3 Das Entgelt, das in einem Sach- oder Geldbetrag bestehen kann, muss zumindest vorläufig ziffernmäßig festgesetzt sein. Bestimmbarkeit zB durch Hinweis auf taxmäßige oder übliche Vergütung reicht aus (Erman/Roloff § 309 Rz 2; U/B/H/Fuchs § 309 Nr 1 Rz 15; MüKo/Wurmnest § 309 Nr 1 Rz 12. Entgelt ist nur die vereinbarte Gegenleistung in gegenseitigen Verträgen, nicht dageg...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Vertragsimmanenter Konkurrenzschutz.

Rn 202 Auch ohne Bestehen besonderer vertraglicher Regelungen hat der Vermieter grds die Pflicht, den Mieter gegen Konkurrenz zu schützen, sofern der besondere geschäftliche Gebrauchszweck im Mietvertrag hervorgehoben oder dem Vermieter in sonstiger Weise bekannt ist (BGH WM 20, 648 Rz 37; NJW 13, 44 Rz 37 vertragsimmanenter Konkurrenzschutz). Bei der Vermietung von Räumen z...mehr

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ZErb 08/2024, Beschränkung ... / 1 Gründe

I. Die Beteiligte ist die Urenkelin der Erblasserin. Sie ist ebenso wie ihre Mutter H. K … von der Erblasserin testamentarisch bedacht worden. In dem notariell beurkundeten Testament vom 4.9.1974 heißt es, soweit vorliegend von Interesse: Zitat Meine einzige Tochter, Frau I. N … , … , soll meine alleinige Erbin sein. Insbesondere soll sie mein Hausgrundstück … , … erben. Sie sol...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundsätzliches; Konkurrenzen.

Rn 1 § 543 wurde durch das MRRG eingefügt, ist seit 1.9.01 in Kraft. Anknüpfungspunkte sind §§ 542, 544, 553, 554, 554a jeweils aF und § 242. § 543 stellt für das Mietrecht eine Sonderregelung zum außerordentlichen Kündigungsrecht bei Dauerschuldverhältnissen nach § 314 dar. Die § 314 III, IV und § 313 (Wegfall der Geschäftsgrundlage) bleiben mangels entspr Regelung in § 543...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Abkaufverlangen.

Rn 4 Die Ausübung des Rechts geschieht durch die Abgabe einer einseitigen Willenserklärung des Eigentümers des überbauten Grundstücks, die dem Eigentümer des Stammgrundstücks zugehen muss; sie ist an keine Form gebunden (RGZ 74, 90). Rn 5 Voraussetzung für das Bestehen des Rechts ist die Rentenpflicht des Eigentümers des Stammgrundstücks. Ist diese durch Verzicht des Berechti...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Ausübung (Abs 1).

Rn 2 Der Nießbraucher übt anstelle des Miteigentümers die Rechte aus §§ 743–745, 1011 aus (BGH NJW 02, 1647 [BGH 07.03.2002 - V ZB 24/01]). Vor Nießbrauchsbeginn getroffene Vereinbarungen muss der Nießbraucher gegen sich gelten lassen, § 746, bei Grundstücken aber nur gem § 1010 I (BGH NJW 64, 648 [BGH 28.11.1963 - II ZR 41/62]). Lasten trägt der Nießbraucher nur iRv §§ 1041...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 51 BGB – Sperrjahr.

Gesetzestext Das Vermögen darf den Anfallberechtigten nicht vor dem Ablauf eines Jahres nach der Bekanntmachung der Auflösung des Vereins oder der Entziehung der Rechtsfähigkeit ausgeantwortet werden. Rn 1 Die einjährige Verteilungssperre wirkt gläubigerschützend. Verstöße haben die Schadensersatzpflicht der Liquidatoren nach § 53 ggü Gläubigern und nach § 280 ggü dem Verein...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB G

Garage 1361b 4 Garantie vor 145 ff 3 AGB 307 35; 309 12, 15, 32; 305c 19 des Hauptmieters 540 16 Verbrauchsgüterkauf 479 1 Zusicherungshaftung 276 31 Garantie des Verkäufers 443 8 Beschaffenheit 443 14 Haltbarkeit 443 17 selbstständige~ 443 10 unselbstständige~ 443 11 Verjährung 443 10 Garantiehaftung 280 25 Garantievertrag 780 2 Garderobenmarke 793 5; 807 1 Garten 1361b 4 Gas; Kaufsache 43...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Regelungsgehalt.

Rn 1 § 667 begründet für den Auftraggeber einen schuldrechtlichen Anspruch gegen den Beauftragten, die Vorteile an sich zu ziehen, die mit der Besorgung des Geschäfts verbunden sind. Inhalt des Herausgabeanspruchs ist neben dem zur Ausführung Erhaltenen auch das aus der Geschäftsbesorgung Erlangte. Der Anspruch ist gesetzliche Rechtsfolge eines wirksamen Auftrags (BGH WM 62,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Ausschluss des Löschungsanspruchs.

Rn 10 Ausgeschlossen werden kann der Löschungsanspruch (bei der Gesamthypothek auch nur hinsichtlich einzelner Grundstücke, BGH NJW 81, 1503 [BGH 06.03.1981 - V ZB 2/80]) jeweils als Inhalt eines (potentiell) begünstigten Rechts; dabei müssen die Rechte, denen ggü der Anspruch ausgeschlossen wird, bezeichnet werden. Dies können sowohl bei Eintragung bereits vorrangige als au...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Übertragung.

Rn 4 Eigentumsübertragung ist nur die rechtsgeschäftliche Übertragung des Eigentums von einem Rechtsträger auf einen anderen. Ein Unterfall des Rechtsträgerwechsels ist die Änderung der Eigentumsform, auch wenn die beteiligten Personen jeweils dieselben sind (zB Wechsel zwischen Bruchteilseigentum und Gesamthandseigentum; RGZ 105, 251). Bleibt der Rechtsträger gleich und änd...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Der Besitzer darf sich verbotener Eigenmacht mit Gewalt erwehren. (2) Wird eine bewegliche Sache dem Besitzer mittels verbotener Eigenmacht weggenommen, so darf er sie dem auf frischer Tat betroffenen oder verfolgten Täter mit Gewalt wieder abnehmen. (3) Wird dem Besitzer eines Grundstücks der Besitz durch verbotene Eigenmacht entzogen, so darf er sofort nach der Entziehu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Erlöschen.

Rn 9 Das Recht erlischt durch Aufhebung, § 875, durch Eintritt einer Bedingung oder Befristung, wenn die Ausübung infolge Grundstücksveränderung dauernd unmöglich ist (BGH NJW 03, 3769 [BGH 26.09.2003 - V ZR 70/03]) und bei Teilung des Grundstücks, wenn ein Teil außerhalb des Ausübungsbereiches liegt, § 1026, § 1090 II. Außerdem erlischt es gem § 1028 I 2, § 1090 II (vgl Erl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Geltendmachung der Rechte des Hypothekars.

Rn 5 Um sich seine Rechte (Rn 3–4) zu erhalten, muss der Hypothekar einer Zahlung an den Versicherten innerhalb einer Monatsfrist nach Anzeige widersprechen (§ 1128 I 2); dieser Widerspruch wirkt nur zugunsten des Widersprechenden und ist auch vor einer Schadensanzeige an den Hypothekar möglich (Königsberg OLGR 2, 147). Voraussetzung für den Beginn der Frist ist eine wirksam...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Rechte.

Rn 6 Die Vermutungswirkung entfalten alle eintragungsfähigen privaten (RGZ 80, 367) Rechte, wozu alle im BGB, ErbbauRG, WEG und zT in Landesgesetzen (zB FischereiG NRW) geregelten und eintragungsfähigen dinglichen Rechte und Rechte an diesen gehören, auch wenn sie an falscher Stelle eingetragen sind (BayObLGZ 95, 413). § 891 gilt nicht für nicht eintragungsfähige Rechte (zB ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Forstbetrieb bzw forstlicher Teilbetrieb

Rn. 40 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Die Tarifbegünstigung setzt voraus, dass der StPfl einen Forstbetrieb bzw einen forstwirtschaftlichen Teilbetrieb als Nutzungsberechtigter bewirtschaftet (s Rn 30). Demzufolge sind nicht begünstigt diejenigen Fälle, in denen es an einem forstwirtschaftlichen Betrieb überhaupt fehlt, wie etwa bei einem Grundstücksmakler oder Holzhändler, der ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Norminhalt.

Rn 1 Der sog Schatzfund des § 984 enthält neben den allg Fundregeln (§§ 965–977) und dem Verkehrsfund (§§ 978–983) eine weitere spezielle Kategorie des Fundrechts. Als Schatz gilt nach § 984 eine Sache, die so lange verborgen gelegen hat, dass der frühere Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist. Dabei muss es sich nicht um Kostbarkeiten oder Sachen von Altertumswert handeln, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Gebäudezurechnung bei zivilrechtlichem Eigentum des Erbauers

Rn. 182c Stand: EL 163 – ET: 02/2023 Stehen die Bauten als Scheinbestandteile im Sinne des § 95 Abs 1 S 1 BGB oder infolge der Ausübung eines dinglichen Rechts (§ 95 Abs 1 S 2 BGB, Nießbrauch, Erbbaurecht) im zivilrechtlichen Eigentum des Bauenden (s Rn 182b), sind sie diesem idR auch bilanzrechtlich zuzurechnen. Nach der gesetzlichen Grundwertung ist der zivilrechtliche Eige...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Vorübergehender Zweck.

Rn 2 Die mit dem Grund und Boden verbundenen Sachen (I 1) und die in ein Gebäude eingefügten Sachen (II) werden gleichbehandelt. Die Verbindung oder Einfügung erfolgt zu einem vorübergehenden Zweck, wenn ihm seiner Natur nach eine zeitliche Begrenzung innewohnt, auch wenn es sich um einen längeren Zeitraum handelt (BGH NJW 96, 917 [BGH 22.12.1995 - V ZR 334/94]) oder die Dau...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1152 BGB – Teilhypothekenbrief.

Gesetzestext 1Im Falle einer Teilung der Forderung kann, sofern nicht die Erteilung des Hypothekenbriefs ausgeschlossen ist, für jeden Teil ein Teilhypothekenbrief hergestellt werden; die Zustimmung des Eigentümers des Grundstücks ist nicht erforderlich. 2Der Teilhypothekenbrief tritt für den Teil, auf den er sich bezieht, an die Stelle des bisherigen Briefes. Rn 1 Teilhypot...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Verhältnis Berechtigter/Inhaber von Belastungen.

Rn 9 Die Vormerkungswirkung nach Abs 2 gilt auch bei Belastungen des Grundstücks. Sie setzt jedoch (anders als oben Rn 8) erst mit Eintritt der Vorkaufslage ein. Erforderlich ist der Abschluss eines wirksamen Kaufvertrags einschließlich der Genehmigungen (BGHZ 60, 275). Vor diesem Zeitpunkt entstandene Belastungen sind dem Vorkaufsberechtigten ggü wirksam.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Gegenstand (§§ 1 V, 5 II, III).

Rn 11 Nach § 1 V iVm § 5 II, III sind grds gemE: Das Grundstück, damit also sämtliche Außenflächen, zB Atrien, Gärten, Innenhöfe (§ 5 Rn 4 ›Innenhof‹), Kfz-Stellplätze, auch unter einem ›Carport‹ (BayObLG NJW-RR 86, 761 [BayObLG 06.02.1986 - 2 Z 70/85]), Müllstandsplätze, Spielplätze, Straßen, Terrassen (KG ZWE 15, 118; Köln DNotZ 82, 753 [OLG Köln 21.04.1982 - 2 Wx 13/82]), ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Zur Erbschaft gehört, was der Vorerbe auf Grund eines zur Erbschaft gehörenden Rechts oder als Ersatz für die Zerstörung, Beschädigung oder Entziehung eines Erbschaftsgegenstands oder durch Rechtsgeschäft mit Mitteln der Erbschaft erwirbt, sofern nicht der Erwerb ihm als Nutzung gebührt. 2Die Zugehörigkeit einer durch Rechtsgeschäft erworbenen Forderung zur Erbschaft h...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen.

Rn 3 § 292 setzt eine Herausgabeverpflichtung des Schuldners voraus, die sich auf einen – nicht lediglich gattungsmäßig – bestimmten Gegenstand beziehen muss. Als Gegenstand idS gilt all das, was Objekt von Rechten sein kann (Grüneberg/Grüneberg § 292 Rz 2), also neben Sachen und Sachgesamtheiten (BGH LM § 987 Nr 3 [Apotheke]; Staud/Löwisch/Feldmann [2009] § 292 Rz 4, 12) zB...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Rechtsübertragungen.

Rn 32 Zur Begründung von Alleineigentum oder zur Umwandlung von Gesamthands- in Bruchteilseigentum bedarf es stets besonderer Übertragungsakte: Die Übertragung eines Nachlassgrundstücks bedarf der Auflassung und der Eintragung in das Grundbuch (§§ 873, 925; zur Abschichtung und der dabei zu beachtenden Form vgl § 2042 Rn 35), bei der Veräußerung von Wohnungs- und Teileigentu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ka) Aktiv abzugrenzen sind nach der Rspr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Kosten.

Rn 3 Zu den Kosten, für die gehaftet wird, gehören die Kosten der Kündigung (§ 1141: Zustellung, Kosten für die Ermittlung des Eigentümers, Vertreterbestellung), nicht aber für die Beauftragung eines Anwalts zu diesem Zweck (aA MüKo/Lieder Rz 10), und die Kosten der Rechtsverfolgung. Voraussetzung ist, dass sie erforderlich waren (entspr Anwendung von §§ 91, 788 ZPO) und der...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Gesetzliche Regelungen statt Rechtsverordnung

Rz. 27 [Autor/Stand] Zunächst verfolgte der Gesetzgeber die Absicht, die Einzelheiten zur Ermittlung des gemeinen Werts von Grundstücken nicht unmittelbar innerhalb des Bewertungsgesetzes, sondern im Rahmen einer Rechtsverordnung zu regeln. Diese Absicht stieß jedoch auf erhebliche Kritik. Deshalb wurden die Vorschriften, die zunächst als Rechtsverordnung konzipiert waren, i...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Primärleistungsanspruch.

Rn 2 § 196 erfasst Ansprüche auf Übertragung des Eigentums an einem Grundstück (§§ 873 I, 925 I), von Miteigentum (§§ 1008 ff), von Wohnungs- und Teileigentum sowie von Erbbaurechten (§ 11 I ErbbauRG), ferner Ansprüche auf Verfügung bzgl beschränkter dinglicher Rechte wie Dienstbarkeit (BGH 12.12.14 – V ZR 109/14 Rz 18; §§ 1018, 1090), Nießbrauch (§§ 1030, 1048), Vorkaufsrec...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Zurechnung von Sonderbetriebsvermögen nach Abs. 1a Nr. 2

Rz. 1671 [Autor/Stand] Zum Begriff des Sonderbetriebsvermögens vgl. oben Rz. 1213 ff. Rz. 1672 [Autor/Stand] Die aktiven und passiven Wirtschaftsgüter des Sonderbetriebsvermögens I und II sind mit ihren jeweils nach den einschlägigen Bestimmungen des BewG maßgebenden gemeinen Werten (für Betriebsgrundstücke vgl. z.B. § 99 Abs. 3 i.V.m. § 157 Abs. 3 BewG) anzusetzen. Die auf d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1430 BGB – Ersetzung der Zustimmung des Verwalters.

Gesetzestext Verweigert der Ehegatte, der das Gesamtgut verwaltet, ohne ausreichenden Grund die Zustimmung zu einem Rechtsgeschäft, das der andere Ehegatte zur ordnungsmäßigen Besorgung seiner persönlichen Angelegenheiten vornehmen muss, aber ohne diese Zustimmung nicht mit Wirkung für das Gesamtgut vornehmen kann, so kann das Familiengericht die Zustimmung auf Antrag erset...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Normzweck und Rechtsnatur.

Rn 1 Durch die Vormerkung kann ein schuldrechtlicher Anspruch auf dingliche Rechtsänderung abgesichert werden. Dies ist insb erforderlich, wenn der Erwerb eines dinglichen Rechts – wegen der noch erforderlichen Eintragung oder evtl Genehmigungen – nicht sofort erfolgen kann (zB Eigentumsumschreibung) oder soll (zB bedingter Rückübertragungsanspruch). Der Vormerkungsberechtig...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Mehrere Vor- und Nacherben.

Rn 31 Es können mehrere Erben als Vorerben eingesetzt sein. Sie bilden eine Erbengemeinschaft als Mitvorerben. Diese kann nach allg Regeln auseinandergesetzt werden. Die Mitwirkung der Nacherben ist nur erforderlich, soweit Verfügungen gem §§ 2113, 2114 getroffen werden müssen (Hamm ZEV 95, 336; RGZ 75, 366), und auch dort nicht, soweit Teilungsanordnungen des Erblassers rei...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Neuveranlagung zur Beseitigung eines Fehlers

Rz. 37 [Autor/Stand] Der Steuermessbetrag wird nach § 17 Abs. 2 Nr. 2 GrStG auch dann neu festgesetzt, wenn dem Finanzamt bekannt wird, dass die letzte Veranlagung fehlerhaft ist. In diesem Zuge ist § 176 AO entsprechend anzuwenden. Dies gilt jedoch nur für Veranlagungszeitpunkte, die vor der Verkündung der maßgeblichen Entscheidung eines obersten Gerichts des Bundes liegen....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Zu Gunsten desjenigen, welcher ein Recht an einem Grundstück oder ein Recht an einem solchen Recht durch Rechtsgeschäft erwirbt, gilt der Inhalt des Grundbuchs als richtig, es sei denn, dass ein Widerspruch gegen die Richtigkeit eingetragen oder die Unrichtigkeit dem Erwerber bekannt ist. 2Ist der Berechtigte in der Verfügung über ein im Grundbuch eingetragenes Recht z...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / da) Grundsatz: Wirtschaftliches Eigentum des Grundstückseigentümers

Rn. 182d Stand: EL 163 – ET: 02/2023 Erwirbt der Grundstückseigentümer zivilrechtliches Eigentum an einem Gebäude, das ein anderer auf seinem Grundstück errichtet hat (Regelfall, s Rn 182a), ist ihm das Gebäude nach allgemeinen Zurechnungsgrundsätzen zuzurechnen (§ 246 Abs 1 HGB, § 39 Abs 1 AO). Nach der gesetzlichen Grundwertung erwirbt der zivilrechtliche Eigentümer zugleic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Berechtigter.

Rn 3 Neben dem im Gesetz ausdrücklich genannten Eigentümer steht das Selbsthilferecht auch den an dem betroffenen Grundstück dinglich Berechtigten zu, soweit sie aufgrund ihres Rechts eigentumsähnliche Ansprüche haben. Das sind der Nießbraucher (§ 1065), der Dienstbarkeitsberechtigte (§§ 1027, 1090 II) und der Erbbauberechtigte (§ 11 ErbbauRG). Rn 4 Obligatorisch Berechtigte ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Mehrere Sicherheiten.

Rn 23 Bestehen für eine Forderung mehrere Sicherheiten (insb Bürgschaft und Grundschuld), richtet sich der Ausgleich unter den Sicherungsgebern nach § 426 (obwohl keine Gesamtschuld besteht, BGH NJW 92, 3228 [BGH 24.09.1992 - IX ZR 195/91]). Getroffene Vereinbarungen gehen nicht ohne weiteres auf einen späteren Eigentümer des Grundstücks über (BGH NJW 02, 1491 [BGH 05.03.200...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / cc) Erhaltungsmaßnahmen, die der Mieter nicht verlangen konnte (§ 559 II 2).

Rn 12b Die Kosten für Erhaltungsmaßnahmen, die der Mieter nicht verlangen konnte, sind im Verhältnis zur durchschnittlichen Lebensdauer der betroffenen Anlage, des Bauteils oder der Einrichtung von den Gesamtkosten abzuziehen, wenn sie bereits über einen nicht unerheblichen Zeitraum ihrer Nutzungsdauer (ab-)genutzt worden sind (BGH ZMR 20, 925 Rz 41; aA Schindler NZM 21, 261...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2114 BGB – Verfügungen über Hypothekenforderungen, Grund- und Rentenschulden.

Gesetzestext 1Gehört zur Erbschaft eine Hypothekenforderung, eine Grundschuld, eine Rentenschuld oder eine Schiffshypothekenforderung, so steht die Kündigung und die Einziehung dem Vorerben zu. 2Der Vorerbe kann jedoch nur verlangen, dass das Kapital an ihn nach Beibringung der Einwilligung des Nacherben gezahlt oder dass es für ihn und den Nacherben hinterlegt wird. 3Auf a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Erfüllung.

Rn 19 Erst mit vollständigem Übergang unbelasteten Eigentums tritt Erfüllung ein, also bei einem Grundstück mit Eintragung des Käufers im Grundbuch nach Löschung aller nicht übernommenen Belastungen (RG 85, 402f) und Erfüllung aller Nebenpflichten. Bis dahin hat der Insolvenzverwalter das Wahlrecht gem § 103 InsO (jew zur KO BGHZ 58, 246, 248 ff; BGH NJW 83, 1619; zum Eigent...mehr