Fachbeiträge & Kommentare zu Haushaltshilfe

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Haushaltsscheck / 7.1 Form und Inhalt des Haushaltsschecks

Der Haushaltsscheck ist der Vordruck zur An- und Abmeldung des im Privathaushalt Beschäftigten bei der Minijob-Zentrale. Er umfasst auch das SEPA-Basislastschriftmandat für die Gesamtsozialversicherungsbeiträge, Umlagen nach dem AAG, die Beiträge zur Unfallversicherung und die einheitliche Pauschsteuer. Der Haushaltsscheck[1] wird von der Minijob-Zentrale in Papierform und a...mehr

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Slowakei / 3. Zweite Ordnung

Rz. 18 In der zweiten Ordnung erben gem. § 474 Abs. 1 BGB der Ehegatte, die Eltern des Erblassers und Personen, die mit dem Erblasser mindestens ein Jahr vor seinem Tod in einem gemeinsamen Haushalt gelebt und aus diesem Grund den gemeinsamen Haushalt versorgt haben oder auf den Unterhalt des Erblassers angewiesen waren. Die Erben der zweiten Ordnung erben, wenn es keine erb...mehr

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Haushaltsscheck / Zusammenfassung

Begriff Beim Haushaltsscheckverfahren handelt es sich um ein vereinfachtes Melde- und Beitragsverfahren zur Sozialversicherung. Es darf ausschließlich von Privathaushalten genutzt werden, die Haushaltshilfen in geringfügig entlohntem Umfang beschäftigen. Als Kommunikationsmittel zwischen dem Privathaushalt als Arbeitgeber und der Einzugsstelle, der Minijob-Zentrale, dient de...mehr

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§ 4 Anspruchsübergänge und ... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 25 Das Berufungsgericht war der Ansicht, die 17 Stunden unfallbedingten Mehrbedarfs bildeten eine einheitliche Schadensposition "Pflegebedarf". Die vom Kläger vorgenommene Aufspaltung des Pflegebedarfs in nächtlichen, von der Pflegeversicherung und dem Sozialamt nicht ersetzten Pflegebedarf von sechs Stunden einerseits und ersetzten Pflegebedarf von elf Stunden tagsüber ...mehr

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Luxemburg / 8. Testamentsformen

Rz. 84 Das luxemburgische Erbrecht kennt drei Formen von Testamenten: Rz. 85 Das handschriftliche Testament ist vom Erblasser gänzlich eigenhändig zu schreiben, zu datieren und zu unterschreiben. Andernfalls ist es...mehr

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Leistungen der gesetzlichen... / 1.3 Leistungen zur Teilhabe in der Gemeinschaft und ergänzende Leistungen

Zu den Leistungen zur Teilhabe in der Gemeinschaft und den ergänzenden Leistungen zählen neben den Vorschriften im SGB IX [1] i. V. m. §§ 39, 40 SGB VII: Kraftfahrzeughilfe, sonstige Leistungen zur Erreichung und zur Sicherstellung des Erfolgs der Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe, wie z. B. Betriebs- oder Haushaltshilfe und Kinderbetreuungskosten, Er...mehr

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Kostenerstattung / 1.7 Spezialgesetzliche Fälle

Das SGB V enthält weitere spezialgesetzliche Vorschriften zur Kostenerstattung, z. B. bei häuslicher Krankenpflege oder Haushaltshilfe durch eine selbst beschaffte Kraft. Hinweis Ärzte-Hopping Die Krankenkassen und ihre Verbände können mit den Leistungserbringern Modellvorhaben vereinbaren, um eine unkoordinierte Mehrfachinanspruchnahme von Vertragsärzten durch die Versicherte...mehr

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Kostenerstattung / 1.5 Verspäteter Entscheid der Krankenkasse über Leistungsantrag

Die Krankenkasse hat nach einem Leistungsantrag innerhalb von 3 Wochen zu entscheiden.[1] Die Frist verlängert sich auf 5 Wochen, wenn die Krankenkasse eine gutachterliche Stellungnahme des Medizinischen Dienstes (MD) einholt. Wird bei zahnärztlichen Leistungen ein Gutachterverfahren nach § 87 Abs. 1c SGB V durchgeführt, verlängert sich die Frist auf 6 Wochen. Wenn die Frist...mehr

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Unfallversicherung / 2.2 Geringfügig Beschäftigte in Privathaushalten

Geringfügig Beschäftigte in Privathaushalten sind ebenfalls kraft Gesetzes unfallversichert. Unter den Begriff der sog. "Haushaltshilfen" fallen u. a. Reinigungskräfte, Babysitter, Küchen- und Gartenhilfen sowie Kinder- und Erwachsenenbetreuer. Auch Pflegepersonen bei häuslicher Pflege sind unfallversichert. Für diese Versicherung muss der Beschäftigte selbst keine Beiträge ...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / 2. Mitversicherte

Rz. 143 A 1 Ziff. 2.1.1–2.1.3 AVB-PHV/Ziff. 2.1 BBR-PH regeln die Mitversicherung von Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartnern und (nicht notwendig eigenen) Kindern. Nach A 1 Ziff. 2.1.4 AVB-PHV/Ziff. 2.2 BBR-PH sind auch in häuslicher Gemeinschaft lebende Lebensgefährten und deren Kinder mitversicherbar. Der Partner ist dann aber in der Police zu nennen. Auch im Haushalt ...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / 1. Primäre Risikobegrenzung

Rz. 145 In A 1 Ziff. 6 und in A 2 sowie A 3 AVB-PHV sind die besonderen Gefahren des Haftpflichtversicherungsvertrages aufgeführt. Die Versicherungswirtschaft bietet moderne Deckungskonzepte ("Komfortschutz" etc.) mit verschiedenen Klauseln an. Sie können sich unterscheiden und jeweils spezielle Risikobeschreibungen, Haftungseinschlüsse, Haftungsausschlüsse und auch summenmä...mehr

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Sauer, SGB III § 127 Teilna... / 2.1.4 Haushalts- oder Betriebshilfe und Kinderbetreuungskosten (§ 74 SGB IX)

Rz. 23 Um die Teilnahme an einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben zu realisieren, werden auch die erforderlichen Kosten für eine Haushaltshilfe sowie Kinderbetreuung unter den in § 74 Abs. 1 SGB IX bestimmten Voraussetzungen übernommen: Wegen der Teilnahme wäre die Weiterführung des Haushalts nicht möglich. Die Hausarbeiten einschließlich Betreuung der Kinder wurden durch...mehr

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Sauer, SGB III § 127 Teilna... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Der Vorgänger der Vorschrift war im Wesentlichen § 56 Abs. 1 und 2 Arbeitsförderungsgesetz (AFG), i. d. F. bis zum 31.12.1997, der die erstattungsfähigen Teilnahmekosten im Falle von ergänzenden Leistungen regelte. Diese Regelung wurde durch § 23 Abs. 1 der Anordnung des Verwaltungsrates der Bundesanstalt für Arbeit über die Arbeits- und Berufsförderung Behinderter (A ...mehr

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Sauer, SGB III § 127 Teilna... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Für die tatsächliche, regelmäßige Teilnahme an einer Leistung oder Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben erfolgt ein Kostenausgleich durch die Agentur für Arbeit. Dies schließt Kosten vor Beginn der Maßnahme ein, wenn ein sachlicher Zusammenhang besteht (vorzeitige Anreise, notwendige Lernmittel für die Maßnahme). Es muss sich um erforderliche Kosten handeln, die für d...mehr

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Sauer, SGB III § 127 Teilna... / 2.1.2 Ergänzende Leistungen nach § 64 SGB IX

Rz. 9 Die Norm enthält eine umfassende Aufzählung aller die medizinische und berufliche Rehabilitation zusätzlich ergänzender Leistungen. Als Teilnahmekosten im Rahmen einer Maßnahme der besonderen Leistungen nach § 117 werden für den teilnehmenden Menschen mit Behinderungen von der zuständigen Agentur für Arbeit Beiträge und ggf. Beitragszuschüsse zur Sicherstellung eines V...mehr

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Haushaltshilfe

Zusammenfassung Begriff Dem Begriff "Haushaltshilfe" kommt arbeits-, lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlich eine unterschiedliche Bedeutung zu. Arbeits- und lohnsteuerrechtlich handelt es sich bei Haushaltshilfen um Arbeitnehmer, die eine Beschäftigung für einen fremden Privathaushalt ausüben. Häufig werden sie auch als Hausgehilfen, Hausangestellte, Putzhilfen oder Zug...mehr

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Haushaltshilfe / 5 Haushaltshilfen in Altersheimen

Das Arbeitsverhältnis der Hausgehilfen in Altersheimen richtet sich nach den allgemeinen arbeitsrechtlichen Vorschriften, wenn die Arbeit vollständig oder überwiegend für den gewerblichen Betrieb geleistet wird.mehr

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Haushaltshilfe / 3 Jugendliche Hausgehilfen

Bei Jugendlichen (unter 18 Jahren) ist das Jugendarbeitsschutzgesetz zu beachten. Danach sind Ausnahmen vom Verbot der Samstags- und Sonntagsarbeit zulässig, allerdings ist dann ein berufsschulfreier Arbeitstag in derselben Woche zu gewähren; mindestens 2 Sonntage im Monat müssen und mindestens 2 Samstage im Monat sollen beschäftigungsfrei sein.[1] Für jugendliche Hausgehilfe...mehr

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Haushaltshilfe / 1 Haushaltshilfe ist Arbeitnehmer

Haushaltshilfen sind Arbeitnehmer im lohnsteuerlichen Sinne. Die Vergütung an eine Haushaltshilfe ist regelmäßig als Arbeitslohn steuerpflichtig, weshalb der Arbeitgeber zum Lohnsteuereinbehalt verpflichtet ist. Hierfür gelten die allgemeinen Vorschriften, d. h. individuelle Besteuerung des Arbeitslohns nach den vom Arbeitgeber abgerufenen ELStAM oder Pauschalbesteuerung unter...mehr

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Haushaltshilfe / 2 Sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten bei geringfügig beschäftigten Haushaltshilfen

Haushaltshilfen mit einem geringen Umfang der Tätigkeit[1] oder kurzer Dauer der Beschäftigung[2] sind von vornherein versicherungsfrei bzw. nicht versicherungspflichtig in der Kranken-, Arbeitslosen und Pflegeversicherung und können sich von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung befreien lassen. Übersteigt das monatliche Entgelt für eine Haushaltshilfe im Priva...mehr

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Haushaltshilfe / 6 Verwandte als Haushaltshilfen

Bei Einsatz von Verwandten (Ehegatte) als krankenversicherungsrechtliche Haushaltshilfe bei Unmöglichkeit der Haushaltsführung besteht gem. § 38 Abs. 4 Satz 2 SGB V Anspruch auf Fahrtkostenersatz und Verdienstausfall. Arbeitsrechtlich bedarf es einer Freistellung durch den Arbeitgeber aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung[1], betrieblicher Übung, Gleichbehandlung oder aus der...mehr

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Haushaltshilfe / Zusammenfassung

Begriff Dem Begriff "Haushaltshilfe" kommt arbeits-, lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlich eine unterschiedliche Bedeutung zu. Arbeits- und lohnsteuerrechtlich handelt es sich bei Haushaltshilfen um Arbeitnehmer, die eine Beschäftigung für einen fremden Privathaushalt ausüben. Häufig werden sie auch als Hausgehilfen, Hausangestellte, Putzhilfen oder Zugehfrauen bezeic...mehr

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Haushaltshilfe / 1 Anzuwendende Vorschriften

Für Hausgehilfen gelten grundsätzlich dieselben arbeitsrechtlichen Vorschriften wie für andere Arbeitnehmer: Die Treuepflicht der Hausgehilfen ist wegen der engeren persönlichen Beziehungen zum Arbeitgeber ausgeprägter als etwa bei einem Arbeitnehmer im Großbetrieb. Das Kündigungsschutzgesetz gilt nicht für Hausgehilfen, weil der Haushalt kein Betrieb ist. Aus diesem Grund gel...mehr

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Haushaltshilfe / 2 Mutterschutz

Der Mutterschutz und der Mutterschutzlohn gelten auch für Hausgehilfen. So gilt das Verbot der Mehr- und Nachtarbeit.[1] Allerdings können sie, wie werdende und stillende Mütter in zahlreichen anderen Branchen, an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden, wenn sie in die Beschäftigung einwilligen, ihnen in jeder Woche einmal eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 24 Stu...mehr

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Haushaltshilfe / 4 Häusliche Gemeinschaft

Bei Aufnahme in die häusliche Gemeinschaft besteht Gehorsamspflicht gegenüber dem Arbeitgeber, auch Anordnungen in Bezug auf die häuslichen Einrichtungen zu befolgen.mehr

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Haushaltshilfe / Lohnsteuer

1 Haushaltshilfe ist Arbeitnehmer Haushaltshilfen sind Arbeitnehmer im lohnsteuerlichen Sinne. Die Vergütung an eine Haushaltshilfe ist regelmäßig als Arbeitslohn steuerpflichtig, weshalb der Arbeitgeber zum Lohnsteuereinbehalt verpflichtet ist. Hierfür gelten die allgemeinen Vorschriften, d. h. individuelle Besteuerung des Arbeitslohns nach den vom Arbeitgeber abgerufenen ELS...mehr

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Haushaltshilfe / Sozialversicherung

1 Sozialversicherungspflicht als Arbeitnehmer Beschäftigte in Privathaushalten werden grundsätzlich sozialversicherungsrechtlich wie alle anderen Arbeitnehmer behandelt. Grundsätzlich sind Beschäftigte im Haushalt bei einer entgeltlichen Beschäftigung versicherungspflichtig. Bei familiären Bindungen[1] gelten besondere Anforderungen an ein sozialversicherungspflichtiges Besch...mehr

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Haushaltshilfe / 2 Förderung des Arbeitgebers

2.1 Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen Bestimmte Tätigkeiten einer Haushaltshilfe werden auf der Seite des Leistungsempfängers (= Arbeitgeber) steuerlich gefördert. In diesem Zusammenhang kommt insbesondere die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen oder Beschäftigungsverhältnisse nach § 35a EStG in Betracht. In besonderen Fällen k...mehr

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Haushaltshilfe / Arbeitsrecht

1 Anzuwendende Vorschriften Für Hausgehilfen gelten grundsätzlich dieselben arbeitsrechtlichen Vorschriften wie für andere Arbeitnehmer: Die Treuepflicht der Hausgehilfen ist wegen der engeren persönlichen Beziehungen zum Arbeitgeber ausgeprägter als etwa bei einem Arbeitnehmer im Großbetrieb. Das Kündigungsschutzgesetz gilt nicht für Hausgehilfen, weil der Haushalt kein Betrie...mehr

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Haushaltshilfe / 2.2 Nachrangigkeit der Steuerermäßigung

Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen sind im Rahmen einer Steuerermäßigung von der Einkommensteuerschuld abzugsfähig.[1] Voraussetzung ist, dass die Aufwendungen nicht als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt wurden, nicht als Betriebsausgaben bzw. als Werbungskosten zu behandeln und nicht als...mehr

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Haushaltshilfe / 2.1 Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen

Bestimmte Tätigkeiten einer Haushaltshilfe werden auf der Seite des Leistungsempfängers (= Arbeitgeber) steuerlich gefördert. In diesem Zusammenhang kommt insbesondere die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen oder Beschäftigungsverhältnisse nach § 35a EStG in Betracht. In besonderen Fällen kann darüber hinaus auf Antrag auch eine Steuerermäßigung für Handwerker...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Haushaltshilfe / 2.5 Berücksichtigungsfähige Aufwendungen

Zu den begünstigten Aufwendungen für die haushaltsnahe Beschäftigung gehören: der Bruttoarbeitslohn oder das Arbeitsentgelt (bei Anwendung des Haushaltsscheckverfahrens und geringfügiger Beschäftigung i. S. d. § 8a SGB IV), vom Steuerpflichtigen getragene Sozialversicherungsbeiträge, die Lohnsteuer, zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer, die Umlagen nach dem Aufw...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Haushaltshilfe / 1 Sozialversicherungspflicht als Arbeitnehmer

Beschäftigte in Privathaushalten werden grundsätzlich sozialversicherungsrechtlich wie alle anderen Arbeitnehmer behandelt. Grundsätzlich sind Beschäftigte im Haushalt bei einer entgeltlichen Beschäftigung versicherungspflichtig. Bei familiären Bindungen[1] gelten besondere Anforderungen an ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Haushaltshilfe / 2.4 Höhe der Steuerermäßigung

Für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, die in einem im EU/EWR-Bereich liegenden Privathaushalt des Steuerpflichtigen ausgeübt werden, ermäßigt sich die Einkommensteuer auf Antrag bei einer geringfügigen Beschäftigung i. S. v. § 8a SGB IV, für die der pauschale Rentenversicherungsbeitrag von 5 % zu entrichten ist, um 20 % der Aufwendungen des Steuerpflichtigen, höchsten...mehr

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Haushaltshilfe / 3 Antrag auf Lohnsteuerermäßigung

Der Arbeitnehmer kann den Steuervorteil nach § 35a EStG bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren erhalten. Hierzu kann auf seinen Antrag beim Finanzamt ein entsprechender Freibetrag als Lohnsteuerabzugsmerkmal berücksichtigt werden.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Haushaltshilfe / 2.3 Haushaltsnahe Dienstleistungen

Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen gehören alle Dienstleistungen, die eine hinreichende Nähe zur Haushaltsführung aufweisen oder damit in Zusammenhang stehen.[1] Das sind Tätigkeiten, die gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts erledigt werden und in regelmäßigen (kürzeren) Abständen anfallen, u. a. Reinigung der Wohnung, z. B. Tätigkeit eines selbstständigen F...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmer und Selbststän... / 1.28 Haushaltshilfe

Haushaltshilfen oder Putzhilfen bzw. Reinigungskräfte sind, unabhängig davon, ob sie in mehreren Haushalten beschäftigt sind, in aller Regel Arbeitnehmer. Das gilt auch für Au-pairs. Im Einzelfall sind diese ausnahmsweise keine Arbeitnehmer.[1]mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.1 Erwerbsfähige Leistungsberechtigte

Rz. 47 Die Leistungsberechtigung nach § 7 setzt grundsätzlich einen Antrag nach § 37 voraus, der allerdings an keine Form gebunden ist, sondern lediglich die Willenserklärung enthalten muss, dass Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende begehrt werden. Anträge auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes wirken auf den Beginn des Monats der Antragstellung zurüc...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lohnsteuerermäßigungsverfah... / 4.2.6 Außergewöhnliche Belastungen

Außergewöhnliche Belastungen nach der Vorschrift des § 33 EStG können nur insoweit bei der Bildung eines Freibetrags im Lohnsteuerermäßigungsverfahren berücksichtigt werden, als sie die voraussichtliche zumutbare Belastung übersteigen. Wer die Aufwendungen getragen hat, ist ohne Bedeutung. So können z. B. Krankheitskosten der Ehefrau als Lohnsteuerabzugsmerkmal des Ehemanns ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Wachstumsbeschleunigungsgesetz, Anwendungszeitpunkt

Rz. 1 § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG ist durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz v. 21.12.2009[1] mWv 1.1.2010 (vgl. Art. 15 Abs. 3 Wachstumsbeschleunigungsgesetz) in das UStG eingefügt worden.[2] Die Norm gilt seither unverändert. Es gab vorher keine vergleichbare Vorschrift zur Steuerermäßigung für Beherbergungsleistungen und Vermietungen auf Campingplätzen; diese Umsätze unterl...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Kindergar... / 2 Mutter/Haushaltshilfe, Erstattung der Aufwendungen

Sachverhalt Eine teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmerin lässt ihr nicht schulpflichtiges Kind tageweise von ihrer Mutter bzw. ihrer Haushaltshilfe betreuen. Die Fahrtkosten zum Wohnort ihrer Mutter bzw. die anteiligen Kosten für die Haushaltshilfe möchte der Arbeitgeber steuerfrei erstatten. Kann der Arbeitgeber die Fahrtkosten lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei erstatten? E...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Krankenversicherung / 2 Leistungen

Das soziale Recht auf Zugang zur Sozialversicherung garantiert Ansprüche auf die notwendigen Maßnahmen zum Schutz, zur Erhaltung, zur Besserung und zur Wiederherstellung der Gesundheit und der Leistungsfähigkeit und wirtschaftliche Sicherung bei Krankheit, Mutterschaft, Minderung der Erwerbsfähigkeit und Alter.[1] Dazu gehören nach dem Recht der gesetzlichen Krankenversicherung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Au-pair-Beschäftigung / 1 Lohnsteuerliche Behandlung

Ob es sich bei einer Au-pair-Tätigkeit um ein lohnsteuerpflichtiges Beschäftigungsverhältnis handelt, richtet sich ausschließlich nach den lohnsteuerrechtlichen Regelungen; die arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Beurteilung ist unmaßgeblich. Verrichtet die Au-pair übliche Hausarbeiten gegen ein Taschengeld, führt dies grundsätzlich nicht zu einem lohnsteuerpflichtigen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / II. Einzelne Anknüpfungspunkte

Rz. 1503 [Autor/Stand] AO 1931, StAnpG 1934 und AO 1977. Das StAnpG v. 16.10.1934[2] änderte mit seinen §§ 13, 14 die Begriffe Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt in einigen Punkten gegenüber den §§ 80, 81 AO 1931.[3] Soweit keine Änderungen erfolgten, behielt die frühere Rspr. zum Wohnsitzbegriff Bedeutung.[4] Im Grundsatz ist dem auch heute zuzustimmen, es sei denn, Entsc...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Private Krankenzusatzversic... / 1.6 Krankenhaustagegeldversicherung

Pro Tag eines stationären Aufenthalts wird von der Versicherung das vereinbarte Tagegeld ausgezahlt. Die Summe ist frei verwendbar, etwa für eine Haushaltshilfe.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungsfreiheit (Unfa... / 3.5 Haushaltshilfen

Versicherungsfrei sind Haushaltshilfen, die in einem Haushalt als Verwandter oder Verschwägerter bis zum 2. Grad oder als Pflegekind der Haushaltsführenden oder der Ehegatten unentgeltlich, d. h. ohne Arbeitsentgelt tätig sind.[1] Versicherungsfreiheit besteht nicht, wenn es sich um einen Haushalt handelt, der einem landwirtschaftlichen Unternehmen wesentlich dient.[2] Für Fam...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kindergeld / 2.7.5 Mitglieder und Beschäftigte diplomatischer Missionen sowie konsularischer Vertretungen und deren Angehörige

Ausländische Mitglieder und Beschäftigte diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen im Inland sowie deren zum Haushalt gehörige Familienangehörige, die weder die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen noch nach den Sonderregelungen des Wiener Übereinkommens über diplomatische bzw. über konsularische Beziehungen (WÜD bzw. WÜK) im Inland ständig ansässig sind, hab...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorsorgeaufwendungen / 1.3.5 Beiträge zu den landwirtschaftlichen Alterskassen

Beiträge zur Alterssicherung der Landwirte können als Aufwendungen für eine Basisversorgung im Alter als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Dies gilt auch für den Beitragsanteil, mit dem der Steuerpflichtige Ansprüche auf Leistungen für Betriebs- und Haushaltshilfen oder sonstige Leistungen zur Aufrechterhaltung des Unternehmens der Landwirtschaft erwirbt. Rechtsgrundlage...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Pflegebedürftigkeit: Steuer... / 1.3.1 Kosten für Pflege- und Hilfskräfte

Aufwendungen für Dienstleistungen zur Pflege durch eine ambulante Pflegekraft oder auch durch die Sozialstation oder einen privaten Pflegedienst, auch Tages- oder Nachtpflege und Kurzzeitpflege[1], sind ohne Weiteres als außergewöhnliche Belastung anzuerkennen, soweit die Aufwendungen ausschließlich auf die Pflege entfallen, d. h. aufgrund der entsprechenden Feststellungen u...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außergewöhnliche Belastunge... / Hausgehilfin

Aufwendungen für eine Haushaltshilfe und entsprechende Aufwendungen bei Heimunterbringung werden nicht als außergewöhnliche Belastungen, sondern regelmäßig als Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen nach § 35a EStG berücksichtigt.[1]mehr