Fachbeiträge & Kommentare zu Haushaltsnahe Dienstleistungen

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freibeträge / 4.1 Freibeträge mit Antragsgrenze von 600 EUR

Bestimmte Aufwendungen können nur dann als Freibetrag eingetragen werden, wenn die Summe dieser Aufwendungen mehr als 600 EUR beträgt.[1] Bei Ehegatten wird die Antragsgrenze nicht verdoppelt. Die 600-EUR-Antragsgrenze gilt für: Werbungskosten bei Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit, Sonderausgaben mit Ausnahme der Vorsorgeaufwendungen: Unterhaltsleistungen an den ge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Haushaltshilfe / 2.4 Höhe der Steuerermäßigung

Für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, die in einem im EU/EWR-Bereich liegenden Privathaushalt des Steuerpflichtigen ausgeübt werden, ermäßigt sich die Einkommensteuer auf Antrag bei einer geringfügigen Beschäftigung i. S. v. § 8a SGB IV, für die der pauschale Rentenversicherungsbeitrag von 5 % zu entrichten ist, um 20 % der Aufwendungen des Steuerpflichtigen, höchsten...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freibeträge / 4.2 Freibeträge ohne Antragsgrenze

Die Eintragung der unbeschränkt antragsfähigen Freibeträge ist nicht an das Überschreiten einer Antragsgrenze gebunden. Hierunter fallen: Pauschbeträge für Menschen mit Behinderungen, Hinterbliebene und Pflegepersonen[1] Erhöhungsbetrag für Alleinerziehende [2] negative Einkünfte, z. B. aus Vermietung und Verpachtung[3] Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäft...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung EStG/KS... / 2.49 § 35a EStG (Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen)

• 2019 Handwerkerleistungen / Asphaltierungskosten für eine Gemeindestraße / § 35a EStG Fraglich ist, ob es sich bei den Asphaltierungskosten für eine vor dem Grundstück befindliche unbefestigte Gemeindestraße um eine haushaltsnahe Dienstleistung handelt. Dies hat das FG Berlin-Brandenburg mit Urteil v. 25.10.2017, 3 K 3130/17 – VI R 50/17 mit der Begründung abgelehnt, dass d...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Verkehrssicherungspflicht bei Eis und Schnee

Überblick Die ersten heftigen Schneefälle haben das Land im Griff und wenn es kälter wird, kommt auch das Glatteis. Eigentümer und Mieter sollten jetzt an die Verkehrssicherungspflicht denken. Die zentrale Frage lautet: Wer muss räumen und streuen? Schnee und Eis müssen grundsätzlich vom Grundstückseigentümer oder Vermieter beseitigt werden, denn diesem obliegt die Verkehrss...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Technische Verwaltung und b... / 3.7 Vergütungsfragen

Im Zuge größerer Sanierungen am und im Gemeinschaftseigentum entsteht für den Verwalter oftmals erheblicher Arbeitsmehraufwand. Ist hier ein Verwalter fachtechnisch, büroorganisatorisch und rechtlich in der Lage, eigenständig aktiv zu sein, wird er oftmals zu Recht Sondervergütungen beanspruchen wollen. Ausdrückliche Vereinbarung, wenn "Pflicht"-Aufgabe Allerdings entspricht d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 31 Muster, Checklisten, F... / I. Checkliste: Voraussetzungen der geringfügigen Beschäftigung ausschließlich in Privathaushalten

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 29 Geringfügige Beschäfti... / F. Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse im anwaltlichen Mandat

Rz. 42 Durch die Förderung der geringfügigen Beschäftigungen in haushaltsnahen Dienstleistungen im Jahre 2003 ergibt sich häufiger die Situation, dass Mandanten um Beratung ansuchen, was bei der Einstellung einer Haushaltshilfe zu beachten ist. Der beratende Rechtsanwalt wird typischerweise das Arbeitgeber-Mandat führen. Rz. 43 In arbeitsrechtlicher Hinsicht ist insbesondere ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Tarif

Rn. 18 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Die tarifliche Steuer berechnet sich entsprechend § 50 Abs 1 S 2 Hs 1 EStG nach § 32a Abs 1 EStG, mithin nach dem zvE. Dies gilt jedoch nur bei Durchführung eines Veranlagungsverfahrens. Im Übrigen sind die Abzugsteuersätze für KapSt nach § 43a EStG, für LSt nach § 38b EStG und für Abzugsteuern iSd 50a Abs 2 EStG einschlägig. Nicht berücksicht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 29 Geringfügige Beschäfti... / B. Anwendungsvoraussetzungen

Rz. 4 Voraussetzungen für die Anwendungen aller mit der Stärkung der haushaltsnahen Dienstleistungen im Zusammenhang stehenden Regelungen ist eine Beschäftigung im Privathaushalt. Eine solche liegt nach § 8a S. 2 SGB IV vor, wenn sie durch einen privaten Haushalt begründet ist und die Tätigkeit sonst gewöhnlich durch sonstige Mitglieder des privaten Haushalts erledigt wird. ...mehr

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§ 29 Geringfügige Beschäfti... / A. Gesetzgebungsgeschichte und Gesetzeslage

Rz. 1 Im Zuge der "Hartz-Reformen" 2003 hatte der Gesetzgeber festgestellt, dass gerade in privaten Haushalten in großer Zahl Tätigkeiten ausgeübt wurden, die ohne sozialrechtliche Absicherung in der Illegalität stattfinden. Mit der Einführung des § 8a SGB IV sollen Einkünfte aus bisher an der Sozialversicherung vorbei ausgeübte "Schwarzarbeit" legalisiert werden, um Beschäf...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.26 Sonstige Betriebskosten

Rz. 213 § 2 Nr. 17 BetrKV Sonstige Betriebskosten, hierzu gehören Betriebskosten im Sinne des § 1, die von den Nummern 1 bis 16 nicht erfasst sind. Sonstige Betriebskosten sind nur umlegbar, wenn sich der Mieter – ausdrücklich oder konkludent – verpflichtet hatte, die Betriebskosten i. S. d. §§ 1, 2 BetrKV neben der Miete zu tragen und darüber hinaus die sonstige Betriebskoste...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Haushaltsnahe Dienstleistung: Auch Pflege und Betreuung darf nicht bar bezahlt werden

Zusammenfassung Die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Pflegeleistungen gibt es künftig nicht mehr bei Barzahlung. Das ändert sich Voraussetzungen für die Steuerermäßigungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen sind der Erhalt einer Rechnung und die Zahlung auf das Konto des Leistungserbringers. Inkrafttreten Das gilt ab dem Veranlagungszeitraum 2025.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Haushaltsnahe Dienstleistun... / Das ändert sich

Voraussetzungen für die Steuerermäßigungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen sind der Erhalt einer Rechnung und die Zahlung auf das Konto des Leistungserbringers.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Haushaltsnahe Dienstleistun... / Inkrafttreten

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Haushaltsnahe Dienstleistun... / Zusammenfassung

Die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Pflegeleistungen gibt es künftig nicht mehr bei Barzahlung.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer-Ermäßigungsverfa... / 8 Sonstige Steuerermäßigungsgründe

Die folgenden Beträge können in gleichem Umfang als Freibeträge übernommen werden, wie sie bei der Festsetzung von Einkommensteuer-Vorauszahlungen zu berücksichtigen sind: Abzugsbeträge bei eigengenutztem Grundbesitz[1] Verlustvortragsbeträge[2] negative Summen der Einkünfte aus anderen Einkunftsarten (z. B. aus Vermietung und Verpachtung) und negative Einkünfte aus Kapitalverm...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebskosten richtig zuor... / 4 Haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen

Nach § 35a Abs. 1 EStG kann ein Steuerpflichtiger einen Antrag auf Steuerermäßigung stellen, wenn er haushaltsnahe Dienstleistungen i.S.v. § 35 Abs. 2 Satz 1 EStG oder haushaltsnahe Handwerkerleistungen i.S.v. § 35a Abs. 2 Satz 2 EStG in Anspruch genommen und unbar bezahlt hat.[1] Über die Betriebskostenabrechnung bezahlt der Mieter anteilig für haushaltsnahe Dienstleistungen...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 4 Anrechnungsmechanismus

Rz. 49 § 35 Abs. 1 EStG sieht vor, dass der von der ESt abziehbare Betrag durch folgende Höchstgrenzen beschränkt wird: den potenziellen Anrechnungsbetrag (Rz. 56ff.), die tatsächlich gezahlte GewSt (Rz. 76ff.), die anteilige tarifliche ESt (Rz. 87ff.), die insgesamt zu entrichtende ESt (Rz. 115ff.). Hierbei ist zu beachten, dass die für die jeweiligen Grenzen verwendeten Begriff...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lohnsteuerermäßigungsverfah... / 4.2.10 Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungen, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen

Der Arbeitnehmer kann geleistete Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen auf Antrag bis zu bestimmten Beträgen unmittelbar von der Steuerschuld abziehen.[1] Der Steuerabzug von der tariflichen Einkommensteuer berechnet sich mit 20 % der Aufwendungen für eine geringfügige Beschäftigung i. S. d. § 8a ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lohnsteuerermäßigungsverfah... / 4.2.1 Gesetzliche Aufzählung

Welche Aufwendungen bei der Ermittlung des Freibetrags eingetragen werden dürfen, ist im Gesetz abschließend geregelt.[1] Andere Ermäßigungsgründe sind nicht zulässig, sondern können erst nach Ablauf des Kalenderjahres durch Abgabe einer Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Für folgende Aufwendungen lässt der Gesetzgeber die Bildung eines Lohnsteuerfreibetrags al...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lohnsteuerermäßigungsverfah... / 4.2.11 Steuerermäßigung bei energetischen Sanierungsmaßnahmen bei selbstgenutzem Wohneigentum

Die Steuerermäßigung für im Inland bzw. in der EU/EWR belegene, selbst bewohnte Eigentumswohnungen oder Eigenheime[1] kann im Lohnsteuerermäßigungsverfahren 2025 mit dem 4-Fachen der zulässigen Einkommensteuerermäßigung als Freibetrag in der elektronischen Lohnsteuerkarte bescheinigt werden. Die Steuerermäßigung kann von der tariflichen Einkommensteuer für die vom Gesetzgeber...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorausgefüllte Steuererklär... / 2.2.3 Übernahme der Bescheinigungen in die Steuererklärung

Die Bescheinigungen können eingesehen und in die Einkommensteuererklärung übernommen werden. Die Daten können nach der Übernahme noch geändert oder gelöscht werden. Die Vorteile der Datenübernahme im Überblick: Die Daten müssen nicht mehr eingegeben, sondern nur noch überprüft und ggf. ergänzt werden. Fehler bei der Erfassung werden vermieden. Die Daten werden in die zutreffen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerermäßigung für energe... / 1.7 Förderausschluss

Der Steuerpflichtige kann die Steuerermäßigung nach § 35c Abs. 1 EStG nicht in Anspruch nehmen, soweit die Aufwendungen als Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt worden sind.[1] Die Steuerermäßigung ist ebenfalls nicht zu gewähren, wenn für die energetischen Maßnahmen die Steuerbegünstigung für Modernisierungsaufwend...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Jahresabrechnung (WEMoG) / 2.8 Ausweis haushaltsnaher Dienstleistungen

Nach § 35a Abs. 2 EStG kommt für bestimmte haushaltsnahe Dienstleistungen eine Ermäßigung der Einkommensteuer in Höhe von 20 %, höchstens aber 600 EUR in Betracht. Der Steuerabzug kommt bei Handwerkerleistungen in Betracht, sofern es sich um Renovierungs-, Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen handelt. Auch sog. "Kontrollaufwendungen" wie etwa Schornsteinfegergebühren und ins...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Jahresabrechnung (WEMoG) / 2.1.1.2.2 Hausgelder bereits abgerechneter Wirtschaftsperioden

Die Jahresgesamtabrechnung kann eine nähere Aufschlüsselung der in dem Abrechnungszeitraum eingegangenen Hausgeldzahlungen im Hinblick auf die Abrechnungszeiträume enthalten, für die sie geschuldet waren. Weil die Jahresabrechnung eine reine Einnahmen- und Ausgabenrechnung darstellt, sind solche Angaben aber nicht zwingend erforderlich.[1] Zahlen also Wohnungseigentümer Abre...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Bestellung und Abberufung d... / 3.6.3 Sondervergütung

Unter der Voraussetzung, dass im Verwaltervertrag die nicht von der Grundvergütung umfassten Tätigkeiten ausdrücklich und transparent beschrieben sind und ausdrücklich geregelt ist, dass sie nicht mit der Grundvergütung abgegolten sind, kann sich der Verwalter Sondervergütungen ausbedingen. Zu beachten ist allerdings stets, dass die Wohnungseigentümer noch eine Gesamtbelastu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die steuerrechtliche Wirkun... / VIII. Erhaltungsrücklage als Teil des Gemeinschaftsvermögen

Die hier vertretene Auffassung über das steuerlich intransparente Gemeinschaftsvermögen i.S.d. § 9a Abs. 3 WEG hat auch eine Auswirkung auf die Zahlungen in die Erhaltungsrücklage und deren spätere Verwendung. Alle Zahlungen an die GdW (auch in die Erhaltungsrücklage) fließen danach in das Gemeinschaftsvermögen steuerwirksam ab (§ 11 Abs. 2 EStG) und stellen aus Sicht des Wohnu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Pflegebedürftigkeit: Steuer... / 5.1 Haushaltsnahe Leistungen – Pflege und Betreuung

§ 35a EStG gewährt eine Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen. Die Regelung ermäßigt auf Antrag die festzusetzende Einkommensteuer. Sie umfasst folgende Fälle: geringfügiges haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis (Abs. 1), anderes haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis (Abs. ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Menschen mit Behinderung, V... / 1.4.3 Geltendmachung als außergewöhnliche Belastung neben dem Pauschbetrag

Menschen mit Behinderung können aber auch einerseits für die unmittelbar behinderungsbedingten Aufwendungen den Behinderten-Pauschbetrag in Anspruch nehmen und daneben die nicht laufenden und untypischen mit dem Leiden zusammenhängenden (einzeln nachgewiesenen) Kosten als allgemeine außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Bei diesen Aufwendungen ist wiederum die zumutba...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Pflegebedürftigkeit: Steuer... / Zusammenfassung

Überblick Pflegebedürftigkeit kann sehr hohe finanzielle Belastungen mit sich bringen, insbesondere wenn Dienstleistungen vergütet werden müssen oder eine Heimunterbringung erforderlich wird. Die Aufwendungen, die dem Steuerpflichtigen infolge eigener Pflegebedürftigkeit entstehen, sind regelmäßig unter dem Gesichtspunkt von Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung zu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Pflegebedürftigkeit: Steuer... / 1.4.1 Leben in einem Wohnheim

Die Kosten, die einem Steuerpflichtigen für die eigene altersbedingte Unterbringung in einem Altersheim (Altenwohnheim, Seniorenwohnstift) entstehen, sind nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar. Es handelt sich um typische Kosten der Lebensführung. Denn es erscheint nicht außergewöhnlich, dass ein älterer Mensch in einem Altersheim lebt, weil er nicht mehr für sich s...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Pflegebedürftigkeit: Steuer... / 1.3.1 Kosten für Pflege- und Hilfskräfte

Aufwendungen für Dienstleistungen zur Pflege durch eine ambulante Pflegekraft oder auch durch die Sozialstation oder einen privaten Pflegedienst, auch Tages- oder Nachtpflege und Kurzzeitpflege[1], sind ohne Weiteres als außergewöhnliche Belastung anzuerkennen, soweit die Aufwendungen ausschließlich auf die Pflege entfallen, d. h. aufgrund der entsprechenden Feststellungen u...mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / Garten

Die Aufwendungen für Haus- und Gartenarbeiten: nein. Ein Biberschaden ist keine außergewöhnliche Belastung. Wildtierschäden sind nicht außergewöhnlich.[1] Auch Maßnahmen zur Verhinderung des Eindringens von Mardern begründen keine außergewöhnliche Belastung.[2] Die Kosten können als Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.2 Einzelne haushaltsnahe Dienstleistungen

3.2.1 Haushaltsnahe Dienstleistungen (Abs. 2) mit Ausnahme von Handwerkerleistungen Rz. 44 Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen gehören alle Tätigkeiten, die auch Gegenstand eines haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnisses sein können, also z. B. Reinigungs-, Hausmeister-, Pflegedienste und Gartenpflege (Rz. 28). Dies wird z. T. bestritten mit dem Hinweis, dass der Zweck des...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.2.1 Haushaltsnahe Dienstleistungen (Abs. 2) mit Ausnahme von Handwerkerleistungen

Rz. 44 Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen gehören alle Tätigkeiten, die auch Gegenstand eines haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnisses sein können, also z. B. Reinigungs-, Hausmeister-, Pflegedienste und Gartenpflege (Rz. 28). Dies wird z. T. bestritten mit dem Hinweis, dass der Zweck des Gesetzes, Schwarzarbeit zu unterbinden, es erfordere, alle Dienstleistungen, die i...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3 Steuerermäßigung für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und haushaltsnahe Dienstleistungen, die nicht unter Abs. 1 fallen (§ 35a Abs. 2 EStG)

3.1 Begriff der haushaltsnahen Dienstleistungen und des haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnisses i. S. v. Abs. 2 Rz. 38 § 35a Abs. 2 EStG enthält eine Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, die dem Stpfl. außerhalb eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses nach Abs. 1 erbracht werden. Es darf ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 35a Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen

1 Allgemeines 1.1 Systematische Einordnung der Vorschrift Rz. 1 § 35a EStG steht in dem Abschn. V über Steuerermäßigungen. Es handelt sich somit um eine Vorschrift, die außerhalb der einzelnen Einkunftsarten steht. Die Steuerermäßigungen des Abschn. V sind Abzüge von der tariflichen ESt (mit Ausnahme des § 34c Abs. 3 EStG, bei dem ein Abzug von der Bemessungsgrundlage erfolgt)...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.1 Begriff der haushaltsnahen Dienstleistungen und des haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnisses i. S. v. Abs. 2

Rz. 38 § 35a Abs. 2 EStG enthält eine Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, die dem Stpfl. außerhalb eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses nach Abs. 1 erbracht werden. Es darf sich also nicht um ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis i. S. d. § 35a Abs. 1 EStG (Rz. 17) handeln. Auftrag...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 2.1 Begriff der haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnisse

Rz. 16 § 35a Abs. 1 EStG begünstigt Aufwendungen des Stpfl. für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse. Gefördert werden geringfügige Beschäftigungsverhältnisse i. S. v. § 8a SGB IV. Andere haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, die keine geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse sind, bei denen aber Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung geleistet werden, w...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.2.3.2 Begünstigte Aufwendungen

Rz. 60 Neben den begünstigten Aufwendungen für Dienstleistungen, die innerhalb des Appartements (Haushalts, Rz. 76) erbracht werden, wie z. B. die Reinigung des Appartements, Pflege- oder Handwerkerleistungen im Appartement, sind u. a. die Aufwendungen für Hausmeisterarbeiten, Gartenpflege sowie kleinere Reparaturen, die Dienstleistungen des Haus- und Etagenpersonals sowie d...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.4 Ort der Leistung (§ 35a Abs. 4 EStG)

Rz. 76 Voraussetzung für die Steuerermäßigung ist, dass das haushaltsnahe Arbeitsverhältnis, die Dienstleistung oder die Handwerkerleistung "in" einem inländischen oder in der EU bzw. im EWR liegenden Privathaushalt oder im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit diesem Privathaushalt (räumlich-funktionaler Zusammenhang)[1] ausgeübt wird (§ 35a Abs. 4 S. 1 EStG). Zum räuml...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.7.1 Allgemeines

Rz. 95 Die Vorschrift des § 35a EStG dient der Bekämpfung der Schwarzarbeit und der "Ohne-Rechnung-Geschäfte" (Rz. 3). Abs. 5 S. 3 enthält eine besondere Bestimmung, wie der Stpfl. die Aufwendungen, für die er die Steuerermäßigung nach § 35a EStG beantragt, nachzuweisen hat. Sowohl bei Aufwendungen im Rahmen einer haushaltsnahen Dienstleistung als auch bei Handwerkerleistung...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 9 Die Vorschrift ist durch Gesetz v. 23.12.2002 [1] eingeführt worden. Sie war erstmals für im Vz 2003 geleistete Aufwendungen anzuwenden, soweit die den Aufwendungen zugrunde liegenden Arbeits- oder Dienstleistungen nach dem 31.12.2002 erbracht wurden. "Geleistet" sind die Aufwendungen, wenn sie nach § 11 Abs. 2 EStG abgeflossen sind. Rz. 10 Die Steuerermäßigung in ihrer ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.5.2.2 Konkurrenzverhältnis zu anderen Aufwendungen als Kinderbetreuungskosten und Erwerbsaufwendungen

Rz. 85 Anders ist das Verhältnis zu § 33 EStG zu beurteilen, da § 35a Abs. 5 EStG insoweit darauf abstellt, ob Aufwendungen "berücksichtigt wurden" (Rz. 87ff.). Anders als bei den Kinderbetreuungskosten i. S. v. § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG, bei denen § 35a EStG bereits dann nicht anwendbar ist, wenn die Aufwendungen dem Grunde nach unter die genannten Vorschriften fallen (Rz. 84)...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.3.1 Entstehungsgeschichte

Rz. 65 Bis zu der Gesetzesänderung durch Gesetz v. 26.4.2006 (BStBl I 2006, 350) war umstritten, in welchem Umfang Handwerkerleistungen unter § 35a EStG fielen. Für Handwerkerleistungen, für die die Aufwendungen vor dem Vz 2006 geleistet wurden, soweit die zugrunde liegenden Leistungen bis zu dem 31.12.2005 erbracht worden sind, galt, dass handwerkliche Tätigkeiten, die im R...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.2.3.1 Verhältnis zu § 33 EStG

Rz. 59 Das Verhältnis zu außergewöhnlichen Belastungen stellt sich wie folgt dar. § 35a EStG ist gegenüber den außergewöhnlichen Belastungen nachrangig[1], es sei denn, die Aufwendungen übersteigen die zumutbare Belastung nach § 33 Abs. 3 EStG nicht. Werden im Rahmen des § 33 EStG Aufwendungen geltend gemacht, die dem Grunde nach sowohl bei § 33 EStG als auch bei § 35a EStG ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.8 Sonderregelung für nicht eheliche Lebensgemeinschaften (§ 35a Abs. 5 S. 4 EStG)

Rz. 101 Die Steuerermäßigung kann auch beantragt werden, wenn im Haushalt Partner einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft leben. Auch in diesem Fall ist die Steuerermäßigung haushaltsbezogen, d. h. sie wird für die Haushaltsgemeinschaft insgesamt nur einmal gewährt. Das gilt auch dann, wenn beide Partner Arbeitgeber des haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnisses bzw. Auftra...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.2.2 Haushaltsnahe Pflege- und Betreuungsleistungen (Abs. 2 S. 2, 1. Alt.)

Rz. 55 Seit dem Vz 2009 gilt auch für Pflege- und Betreuungsleistungen der einheitliche Höchstbetrag von 4.000 EUR. Voraussetzung ist, dass die Pflege- und Betreuungsdienstleistungen im inländischen oder in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum liegenden Haushalt des Stpfl. oder im Haushalt der gepflegten oder betreuten Perso...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.2.3 Aufwendungen wegen Unterbringung in einem Heim oder zur dauernden Pflege, § 35a Abs. 2 S. 2, 2. Alt.

3.2.3.1 Verhältnis zu § 33 EStG Rz. 59 Das Verhältnis zu außergewöhnlichen Belastungen stellt sich wie folgt dar. § 35a EStG ist gegenüber den außergewöhnlichen Belastungen nachrangig[1], es sei denn, die Aufwendungen übersteigen die zumutbare Belastung nach § 33 Abs. 3 EStG nicht. Werden im Rahmen des § 33 EStG Aufwendungen geltend gemacht, die dem Grunde nach sowohl bei § 3...mehr