Fachbeiträge & Kommentare zu Homeoffice

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Arbeitszimmer / 2.1.3 Beweislast

In Rz. 37 des BMF-Schreibens stellt die Verwaltung klar, dass der Steuerpflichtige das nicht Vorhandensein bzw. nicht zur Verfügung stehen des anderen Arbeitsplatzes für die jeweilige betriebliche oder berufliche Tätigkeit, darzulegen hat.[1] Dies ist insoweit zu beachten, da nur beim Fehlen des anderen Arbeitsplatzes ein Abzug der Tagespauschale zulässig ist, auch wenn die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Arbeitszimmer / 2.1.4 Doppelte Haushaltsführung

Ein unbedingt zu beachtender Ausschlussgrund für die Gewährung der Tagespauschale ist in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c Satz 3 enthalten. Die Tagespauschale ist nicht zu gewähren soweit Unterkunftskosten nach den Grundsätzen der doppelten Haushaltsführung abgezogen werden. Das Wort "soweit" wendet das BMF hier folgerichtig an und stellt im Beispiel zur Rz. 38 klar, dass die Tagespa...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Arbeitszimmer / 4 Tätigkeitsmittelpunkt

Aufwendungen, die ein häusliches Arbeitszimmer betreffen, waren nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b letzter Halbsatz a.F. EStG bis zum VZ 2022 in vollem Umfang als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten abziehbar, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung des Steuerpflichtigen gebildet hat. Es kam in diesem Fall nicht zu einer Begren...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Arbeitszimmer / 2.1.1 Begriff des anderen Arbeitsplatzes

Ein anderer Arbeitsplatz i.S.d. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c Satz 2 EStG ist danach grundsätzlich zunächst jeder Arbeitsplatz, der zur Erledigung büromäßiger Arbeiten geeignet ist.[1] Hier sind nur objektive Gesichtspunkte zu beachten. Subjektive Erwägungen des Steuerpflichtigen zur Annehmbarkeit des Arbeitsplatzes sind unbeachtlich. Vor diesem Hintergrund sind nach Ansicht der F...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Arbeitszimmer / Zusammenfassung

Begriff Ein häusliches Arbeitszimmer ist im Wesentlichen ein Raum, der seiner Lage, Funktion und Ausstattung nach in die häusliche Sphäre des Steuerpflichtigen eingebunden ist und vorwiegend der Erledigung gedanklicher, schriftlicher, verwaltungstechnischer oder organisatorischer Arbeiten dient. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Die ertragsteuerliche Beurteilung der be...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Reisekosten, Inland / 2.3.3 Homeoffice und weiträumiges Tätigkeitsgebiet

Ein Homeoffice stellt keine betriebliche Einrichtung dar und kann infolgedessen keine erste Tätigkeitsstätte begründen. Dasselbe gilt für ein weiträumiges Tätigkeitsgebiet. Ist der Arbeitnehmer in einem weiträumigen Arbeitsgebiet tätig, übt er eine berufliche Auswärtstätigkeit aus. Die Gewährung von Reisekosten ist allerdings bezüglich der Fahrten in ein weiträumiges Arbeitsg...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Gewerkschaften im Betrieb / 1.1.1 Umfang des Zutrittsrechts

Durch die Regelung in § 2 Abs. 2 BetrVG hat der Gesetzgeber den Gewerkschaften kein allgemeines Zugangsrecht zum Betrieb bzw. Aufsuchen der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer verliehen, sondern nur eines, das zweckgebunden an die Aufgabenerfüllung der Gewerkschaften nach dem Betriebsverfassungsgesetz anknüpft. Das Zutrittsrecht besteht nur insoweit, als es zur Wahrnehmung...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / c) Aufteilung nach pauschal angesetzten Arbeitstagen im gesamten Beschäftigungszeitraum innerhalb eines Kalenderjahres

Rz. 7 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Alternativ können für die Aufteilung des Arbeitslohns pauschal 20 Arbeitstage je Kalendermonat im In- und Ausland angesetzt werden und diese mit den tatsächlichen ausgeübten Arbeitstagen im In- und Ausland ins Verhältnis gesetzt werden. Der pauschale Ansatz der Gesamtarbeitstage verringert sich verhältnismäßig, wenn der Arbeitnehmer typischer...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Polen

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Die Republik Polen (Hauptstadt: Warschau; Amtssprache: Polnisch) ist ein mitteleuropäischer Staat mit Grenzen zu > Russland (Exklave Kaliningrad) im Norden, > Litauen im Nordosten, > Weißrussland und der > Ukraine im Osten, der > Slowakei im Süden, > Tschechien im Südwesten und Deutschland im Westen. Polen liegt darüber hinaus an der Ostsee i...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / F. Einzelfälle von A bis Z

Rz. 130 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Abgeordnete: Mitglieder der Parlamente sind in ihrer Eigenschaft als Mandatsträger keine ArbN (vgl § 22 Nr 4 EStG). Die Assistenten der Abgeordneten sind ArbN (> Abgeordnete Rz 14). Ergänzend > Rz 130 Parlamentarischer Geschäftsführer. Ableser von Messgeräten: Wer Messdaten für Strom/Wasser/Gas/Wärme für ein EVU erhebt, kann ArbN sein, auch ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 34 Arbeits... / 2.5 Arbeitsmarktberatung zu Gestaltungsmöglichkeiten

Rz. 18 Die Ausgestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsbedingungen und der Arbeitszeit ist zunächst ein Beratungsfeld, auf dem die Fachkraft der Agentur für Arbeit über (praktizierte) Modelle informieren und beraten kann, die für Arbeitgeber mit einer wirtschaftlicheren Erbringung von Arbeitsleistungen verbunden sind, bei Arbeitnehmern besonders beliebt und deshalb motivationsf...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einnahmen-Überschussrechnun... / 1.3 Betriebliche Nutzung des häuslichen Arbeitszimmers

Bildet das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der betrieblichen Tätigkeit, werden die Kosten in voller Höhe anerkannt. Dieser Maßstab richtet sich nicht nach zeitlichen Kriterien. Hier geht es darum, ob Sie alles, was für Ihren Beruf prägend ist, daheim am Schreibtisch erledigen. Ist dies der Fall, dürfen Sie Ihre Kosten unbeschränkt ansetzen. [1] Liegt der Mittelpunkt d...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebsrisiko / 1 Betriebsrisikolehre

Der Arbeitgeber trägt das Risiko von Betriebsstörungen.[1] Er muss in allen Fällen, in denen er die arbeitsbereiten Arbeitnehmer wegen Betriebsstörungen nicht beschäftigen kann, deren Vergütung weiterzahlen. Dies folgt daraus, dass der Arbeitgeber den Betrieb und die betriebliche Gestaltung organisiert, leitet, die Verantwortung trägt und die Erträge bezieht. Wenn der Arbeit...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Zuschläge / Zusammenfassung

Begriff Mit einem Zuschlag zum Grundlohn will der Arbeitgeber die Leistungserbringung eines Arbeitnehmers honorieren, der zu Zeiten arbeitet, an denen die Mehrheit der Beschäftigten arbeitsfrei hat, oder über die betriebliche Arbeitszeit hinaus arbeitet. Zuschläge werden im Regelfall gezahlt für Sonn- und Feiertagsarbeit, Nachtarbeit und Überstunden. Nur die Zuschläge für Son...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Aushangpflichten / Arbeitsrecht

Ein Verstoß gegen die Aushangpflicht ist in der Regel eine Ordnungswidrigkeit und kann die Verhängung eines Bußgeldes gegen den Arbeitgeber zur Folge haben. Die Vorschrift zum Aushang und die jeweilige Höhe bei einem Verstoß lässt sich aus dem jeweiligen aushangpflichtigen Gesetz entnehmen. Außerdem besteht auch für Tarifverträge eine Aushangpflicht. Legt der Arbeitgeber die...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildung / 2.1.1 Berufsausbildung

Die grundlegenden Pflichten Ausbildender gegenüber Auszubildenden sind in § 14 BBiG niedergelegt. Abs. 1 Nr. 1 stellt klar, dass Auszubildenden grundsätzlich die volle berufliche Handlungsfähigkeit in Bezug auf den jeweiligen Ausbildungsberuf zu vermitteln ist. Nach § 14 Abs. 1 Nr. 2 BBiG hat der Ausbildende entweder selbst auszubilden oder einen Ausbilder/eine Ausbilderin a...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ständige Erreichbarkeit / 3.2 Positive Folgen

Mehr oder weniger ausgedehnte Erreichbarkeit würde nicht praktiziert werden, wenn damit nicht auch positive Aspekte für die Gestaltung des Arbeitslebens verbunden wären: Flexibilität, Mobilität, Autonomie Die Möglichkeit, von überall und jederzeit auf Arbeitsinformationen zuzugreifen, ermöglicht kreative Beschäftigungskonzepte, die Beschäftigten in bestimmten Lebenssituationen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 3.1 Büroräume

Rz. 9 In aller Regel ist die Geschäftsleitung am Ort des kaufmännischen Zentralbüros bzw. des Büros des Geschäftsführers anzunehmen, nicht in der technischen Zentrale.[1] Eine Kapitalgesellschaft muss am Ort der Geschäftsleitung nicht notwendigerweise eigene Büroräume unterhalten.[2] Das gilt insbesondere dann, wenn die entscheidenden Beschlüsse von mehreren gleichberechtigt...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praxis-Beispiele: Fahrten W... / 2 Fahrtkostenzuschuss bei planmäßigem Homeoffice oder Teilzeit

Sachverhalt Ein Mitarbeiter soll laut Arbeitsvertrag an 3 Tagen pro Woche im Homeoffice und einen Tag pro Woche an der ersten Tätigkeitsstätte beruflich tätig werden. Die einfache Entfernung von 30 km zur ersten Tätigkeitsstätte legt er mit seinem privaten Auto zurück. Der Arbeitgeber leistet für diese Fahrten zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn einen Zuschuss vo...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Hybrides Arbeiten / 1.1 Ortsunabhängiges mobiles Arbeiten

Damit hybrides Arbeiten gelebt werden kann, muss ein ortsunabhängiges, mobiles Arbeiten möglich sein. Mobiles Arbeiten ist nach der Gesetzesbegründung[1] wie folgt definiert: Zitat Ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin arbeitet mobil, wenn er oder sie die geschuldete Arbeitsleistung unter Verwendung von Informations- und Kommunikationstechnik außerhalb der Betriebsstätte v...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Hybrides Arbeiten / 1.3 Vertragliche Regelung

Eine verpflichtende vertragliche Regelung ist zwar allein bei der Telearbeit vorgeschrieben, es empfiehlt sich jedoch auch zur mobilen Arbeit und dem Homeoffice klare vertragliche Regelungen zur Begründung, Umfang, Beendigung und Ausgestaltung zu treffen, um im Nachgang Missverständnisse und Konflikte zu vermeiden. Das gilt für neu abzuschließende Arbeitsverträge genauso wie...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Hybrides Arbeiten / 4.1 Beendigung aufgrund arbeitsvertraglicher Regelung

Sofern der Arbeitgeber mit dem Mitarbeitenden eine vertragliche Vereinbarung über mobiles Arbeiten getroffen hat, kommt es darauf an, ob in dieser Vereinbarung auch eine Regelung zur Beendigung oder Abänderung des mobilen Arbeitens bzw. Homeoffice vorgesehen ist. Entsprechend wäre diese dann umzusetzen.mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praxis-Beispiele: Fahrten W... / 1 Fahrtkostenzuschuss ohne Nachweis der Fahrtage

Sachverhalt Nach der firmeninternen Regelung erhält ein Mitarbeiter (Vollzeit) einen zusätzlich zum Arbeitslohn zu zahlenden Fahrtkostenzuschuss i. H. v. 300 EUR monatlich. Der Arbeitgeber hat dem Mitarbeiter zugesagt, evtl. Lohnsteuer- und Sozialversicherungsbeiträge, die auf den Zuschuss entfallen, zu übernehmen. Der Mitarbeiter wohnt 60 km von der ersten Tätigkeitsstätte ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Hybrides Arbeiten / 4.3 Vorleben und Einfordern

Die meisten Unternehmen setzen auf sanftere Maßnahmen, um die Büropräsenz zu fördern. Entscheidend ist dabei die richtige Balance: Zu wenig Initiative zeigt keine Wirkung, während ein zu aggressives Vorgehen Widerstand hervorrufen kann. Mögliche Ansätze, die Unternehmen hierbei nutzen, sind: Führungskräfte und Unternehmenskultur: Eine starke Präsenz der Führungskräfte oder au...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praxis-Beispiele: Fahrten W... / 9 Dienstwagen (mit Pauschalierung)

Sachverhalt Der Arbeitgeber stellt einem Mitarbeiter (Vollzeit, kein Homeoffice) einen Dienstwagen (mit Verbrennungsmotor) mit einem Listenpreis von 40.089 EUR für die Privatnutzung sowie für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte zur Verfügung. Der Mitarbeiter wohnt 35 km vom Betrieb entfernt. Die Privatnutzung des Dienstwagens wird bereits seit Jahren nac...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Hybrides Arbeiten / 4 Beendigung und Einschränkung der hybriden Arbeit

Nachdem viele Arbeitgeber direkt nach der Pandemie mobile Arbeit weiterhin ermöglicht haben und die Mitarbeiter oftmals sogar selbst entscheiden können, ob sie von zu Hause oder vom Firmenbüro aus arbeiten, empfinden nun mehr Unternehmen auch Nachteile: Weitergehende Leerstände eigener Bürofläche: Trotz teilweiser Einführung von Desk-Sharing bleiben mehr Arbeitsplätze als gep...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Hybrides Arbeiten / 6 Unfallschutz beim (hybriden) mobilen Arbeiten

Bei Unfällen sind versicherte Mitarbeiter mit mobiler Arbeit und einer Tätigkeit im Homeoffice mit versicherten Mitarbeitern, die in der Unternehmensstätte oder an einem externen Arbeitsplatz tätig sind, gleichgestellt. Versichert sind z. B. die "eigentliche" Tätigkeit am Rechner, Betriebswege – z. B. der Drucker im anderen Raum, "Biowege", z. B. Wege zum Holen eines Getränks, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Hybrides Arbeiten / Zusammenfassung

Begriff Hybrides Arbeiten bezeichnet eine Zusammenarbeit von Mitarbeitenden, die von verschiedenen Orten und/oder zu unterschiedlichen Zeiten erfolgt. Bei hybrider Arbeit arbeiten die Mitarbeitenden zusammen, unabhängig davon, ob sie ortsunabhängig an einem mobilen Arbeitsort oder präsent im Unternehmen tätig sind. Mitarbeitende, die mobil arbeiten, können zudem auch zu ande...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Psychische Belastung am Arb... / 6 Gestaltung des mobilen Arbeitens

Die Arbeit im Homeoffice ist für viele Beschäftigte ganz selbstverständlich geworden. Sie schätzen den Wegfall des täglichen Arbeitsweges und die Flexibilität bei der Zeiteinteilung als großen Vorteil. Etwa 40 % der Beschäftigten würden möglicherweise kündigen, wenn ihnen diese Möglichkeit genommen werden würde. Damit kann mobiles Arbeiten durchaus zu einer Reduzierung der p...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Psychische Belastung am Arb... / 3 Life-Domain-Balance

Viele Beschäftigte erleben einen wachsenden Zeit- und Leistungsdruck bei der Arbeit und eingeschränkte Möglichkeiten, sich um Freizeit, Familie und Gesundheit zu kümmern. Durch die fehlende Balance zwischen Arbeit und "dem Rest des Lebens" entstehen jedoch Unzufriedenheit oder private Konflikte. Dies kann sich aufschaukelnde Prozesse im Sinne eines Teufelskreises auslösen: w...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Freistellung von der Arbeit / 5.9 Freistellung im Zusammenhang mit Coronavirus SARS-CoV-2

Die verschiedenen gesetzlichen Regelungen im Zuge der COVID-19-Pandemie enthielten keinen ausdrücklichen Anspruch der betroffenen Arbeitnehmer gegenüber ihrem Arbeitgeber auf Freistellung von der Arbeitspflicht, sodass insoweit auf die allgemeinen vertragsrechtlichen Regelungen zurückgegriffen werden muss.[1] Dabei ist wie folgt zu unterscheiden: Erkrankt der Arbeitnehmer auf...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.1 Höhere Gewalt, Abs. 1

Rz. 7 Für die Festsetzungsfrist tritt eine Ablaufhemmung ein, wenn die Steuerfestsetzung wegen höherer Gewalt innerhalb der letzten 6 Monate des Laufs der Festsetzungsfrist nicht erfolgen kann. Damit soll sichergestellt werden, dass der Finanzbehörde ein Mindestzeitraum für die Steuerfestsetzung zur Verfügung steht, in dem sie jedenfalls physisch zur Steuerfestsetzung in der...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Reisekostenerstattung durch... / 2.6 Homeoffice ist keine betriebliche Einrichtung

Ein Homeoffice stellt weder eine betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers noch die eines Dritten dar und kann infolgedessen keine erste Tätigkeitsstätte begründen, auch dann nicht, wenn der Arbeitgeber die zum Wohnbereich gehörenden (Arbeits-)Räume anmietet.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebsversammlung / 2.1 Durchführungsort

Ist kein geeigneter Raum im Betrieb vorhanden oder stellt der Arbeitgeber einen solchen nicht zur Verfügung, kann der Betriebsrat Räumlichkeiten auf Kosten des Arbeitgebers anmieten. Befristet bis zum 7.4.2023 bestand gemäß § 129 BetrVG die Möglichkeit der Durchführung und Teilnahme an der Betriebsversammlung mittels audiovisueller Einrichtungen. Die Regelung galt auch für Ju...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Organisation von HR / 2.6.2 Gesamtbelegschaft

Die Belegschaft ist insgesamt Zielgruppe der HR-Organisation. Wie diese die Arbeit der HR-Organisation einschätzen, ist häufig durch das eigene, subjektive Erleben geprägt. Um diese Einschätzung zu erhalten, bietet es sich an, die Belegschaft als Zielgruppe zu befragen. Mitarbeiterbefragungen haben zum Ziel, die Einstellungen, Wünsche und Meinungen der Mitarbeiter im Unterne...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Organisation von HR / 5.3.1 Digitalisierung in der HR-Organisation

Die Digitalisierung ist gerade für HR-Organisationen ein zentraler Ansatzpunkt für Effizenzgewinne. Anwendungsfelder und Aufgaben der Digitalisierung sind: Automatisierung von Prozessen, vor allem in administrativen Aufgaben und insbesondere im Bewerbungsprozess (Strategische) Datenanalyse und Entscheidungsfindung über HR-Analytics und vorausschauende Analysen Mitarbeiterentwick...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Organisation von HR / 2.6.3 Führungskräfte

Die Führungskräfte möchten von der HR-Organisation beraten werden und erwarten, dass die Personalabteilung alle erforderlichen Instrumente zur Verfügung stellt, die zur Erfüllung der Führungsaufgaben benötigt werden. Die Rolle der Führungskräfte umfasst dabei die Personalbeschaffung, die gerechte Eingruppierung in das Entgeltsystem, das Onboarding, das Gestalten von Gruppenpr...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebsversammlung / 2.2 Zusammensetzung

Die Betriebsversammlung besteht gemäß § 42 Abs. 1 Satz 1 BetrVG aus allen Arbeitnehmern des Betriebs, also nicht nur aus den wahlberechtigten Arbeitnehmern. Wer zu diesen Arbeitnehmern gehört, beantwortet sich nach der allgemeinen Regelung des § 5 BetrVG: Neben der allgemeinen Arbeitnehmereigenschaft bedarf es der "betriebsverfassungsrechtlichen Zuordnung" des Beschäftigten – ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Basic
Aktuelle Brennpunkt-Themen / Tipp der Redaktion: Weitere wichtige Fachbeiträge

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Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 138 Arbeit... / 2.4 Verfügbarkeit

Rz. 33 Den Vermittlungsbemühungen steht zur Verfügung (Abs. 1 Nr. 3), wer fähig zu versicherungspflichtiger Arbeit und seiner Arbeitsfähigkeit entsprechend arbeitsbereit ist (Abs. 5 Nr. 1 und 3). Die objektive Leistungsfähigkeit und die subjektive Arbeitsbereitschaft müssen übereinstimmen. Für die subjektive Verfügbarkeit genügt die Bereitschaft nicht, ausschließlich die Wie...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Homeoffice und Mobile Arbeit (Video)

Homeoffice – Wie können Unternehmen ihre Mitarbeiter wieder zurück ins Büro holen? Video: Homeoffice – Wie können Unternehmen ihre Mitarbeiter wieder zurück ins Büro holen? Entscheidung: LAG Hamm, Urteil v. 16.3.2023, 18 Sa 832/22mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Feiertagsarbeit / 2.1 Beschäftigungsverbot

Nach § 9 Abs. 1 ArbZG besteht ein grundsätzliches zwingendes Beschäftigungsverbot an Feiertagen[1] von 0 bis 24 Uhr. Erfasst werden sämtliche Formen der Beschäftigung. Dazu zählen auch Bereitschaftsdienste, Rufbereitschaft, die Vornahme von Abschlussarbeiten[2], aber auch berufliche Fort- und Weiterbildung im Betrieb.[3] Hinweis Beschäftigungsverbot an nicht bundeseinheitlich...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitszeit: Sonn- und Feie... / 1 Überblick

Aus der Verfassung ergibt sich eine institutionelle Garantie der Sonn- und Feiertagsruhe. Der Gesetzgeber hat diese Verpflichtung in den §§ 9 ff. ArbZG festgeschrieben, dabei jedoch zahlreiche Ausnahmen zugelassen. Ist die Beschäftigung von Arbeitnehmern aufgrund der nachstehend skizzierten gesetzlichen Bestimmungen erlaubt, bedarf es keiner behördlichen Bewilligung und grun...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitszeit: Höchstarbeitsz... / 3 Einzelfragen zum Begriff der "Arbeitszeit"

Gelegentlich ist zweifelhaft, welche Zeitspannen einer beruflich veranlassten Tätigkeit tatsächlich zur Arbeitszeit i. S. d. ArbZG gehören. Das ArbZG verweist mit der in § 2 Abs. 1 ArbZG verwendeten Begriffsbestimmung der Arbeitszeit als "Zeit zwischen Beginn und Ende der Arbeit" letztlich auf die vom Arbeitnehmer aufgrund des Arbeitsvertrags als Hauptleistung geschuldeten T...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.4.1 Einkünfte aus Ausübung oder Verwertung, Buchst. a)

Rz. 236 § 49 Abs. 1 Nr. 4 EStG definiert das Besteuerungsrecht der Bundesrepublik bei nichtselbstständiger Arbeit (§ 19 EStG Rz. 19a) von beschr. stpfl. Arbeitnehmern.[1] Der regelmäßige Anknüpfungspunkt bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit ist, ebenso wie bei der selbstständigen Arbeit, die Ausübung oder Verwertung im Inland.[2] Da es genügt, dass die nichtselbsts...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.4.2 Besteuerung der Grenzpendler

Rz. 250a Grenzpendler bzw. Grenzgänger sind Personen, die in dem einen Staat ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, in dem anderen Staat jedoch ihren Arbeitsort, wo sie ihren Lebensunterhalt im Wesentlichen verdienen. Flugzeitpersonal im grenzüberschreitenden Flugverkehr haben ihren Arbeitsort im Flugzeug, nicht am Sitz der Fluggesellschaft, und können daher nich...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Homeoffice

Zusammenfassung Begriff Das Homeoffice ist im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses ein vom Arbeitgeber fest eingerichteter Bildschirmarbeitsplatz im Privatbereich des Beschäftigten, für den der Arbeitgeber eine mit dem Beschäftigten vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit und die Dauer der Einrichtung festgelegt hat. Das Gesetz verwendet statt dieser in der Praxis gebräuchlichen Be...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Homeoffice / 3 Beendigung der Homeoffice-Tätigkeit und Widerruf

Video: Widerruf der Homeoffice-Berechtigung Über die Beendigung der Arbeit im Homeoffice sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer grundsätzlich einvernehmliche Vereinbarungen treffen. Zu beachten ist dabei, dass es dem Arbeitgeber grundsätzlich gestattet sein kann, die Tätigkeit im Homeoffice einseitig zu beenden. Denn selbst wenn dem Mitarbeiter bis auf Weiteres die Möglichkeit e...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Homeoffice / 1 Homeoffice ist keine erste Tätigkeitsstätte

Erbringt der Arbeitnehmer seine betrieblichen Arbeiten ausschließlich oder überwiegend in seinem häuslichen Bereich, so spricht man von Homeoffice. Da das Homeoffice keine betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers ist, kann es auch nicht die erste Tätigkeitsstätte des Arbeitnehmers sein.[1] Bei Arbeitnehmern, die teils im Homeoffice, teils im Betrieb arbeiten, kommt es auf d...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Homeoffice / 7 Homeoffice-Pauschale

Arbeitnehmer können für jeden Kalendertag, an dem sie ausschließlich zu Hause betrieblich oder beruflich arbeiten, eine sog. "Homeoffice-Pauschale" i. H. v. 6 EUR pro Arbeitstag, an 210 Arbeitstagen bis 1.260 EUR [1] im Jahr geltend machen.[2] Ein Abzug von Fahrtkosten (z. B. Entfernungspauschale, Reisekosten) ist für diese Tage nicht zulässig. Der Nachweis eines separaten Arb...mehr