Fachbeiträge & Kommentare zu IDW

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.1.3 Änderung von IDW RS HFA 9 und Aufhebung von IDW RS HFA 25 und 26

Für am oder nach dem 1.1.2023 beginnende Geschäftsjahre ist IFRS 9 Finanzinstrumente, der Nachfolgestandard von IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung, verpflichtend für alle nach IFRS bilanzierenden Unternehmen, einschließlich der Versicherungsbranche, anzuwenden. Der FAB hat daher mit Wirkung zum 1.1.2023 folgende 2 Verlautbarungen aufgehoben: IDW Stellungnahme zur ...mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.7.1 Einzelfragen zur Risikovorsorge für vorhersehbare, noch nicht individuell konkretisierte Adressenausfallrisiken im Kreditgeschäft von Kreditinstituten (Pauschalwertberichtigung) nach IDW RS BFA 7 (IDW RH BFA 1.004)

Der neue Rechnungslegungshinweis umfasst Ausführungen zur Abzinsung, zum Verbot der Kompensation zwischen verschiedenen Teilportfolios, zum Nachweis der Ausgeglichenheitsannahme, zum Ansatz eines höheren Betrags als der erwartete 12-Monats-Expected Loss und zu Anpassungen des Managements im Rahmen der Anwendung des IDW RS BFA 7.mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.1 (Entwürfe) IDW Stellungnahmen zur Rechnungslegung (IDW ERS/RS)

2.1.1 Rechnungslegung nach § 6b und § 28k Energiewirtschaftsgesetz sowie § 3 Abs. 4 Messstellenbetriebsgesetz (IDW RS EFA 1) Die Besonderheiten der Rechnungslegung von Energieversorgungsunternehmen nach § 6b EnWG war bisher in der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Rechnungslegung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW RS ÖFA 2) niedergelegt. Im Sommer 2021 hatte der EFA...mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.9.11 IDW Bewertungshinweis 1/2023: Berücksichtigung des Verschuldungsgrads bei der Bewertung von Unternehmen (ehemals IDW Praxishinweis 2/2018)

Der Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) hat am 6.9.2023 eine überarbeitete Fassung des IDW Praxishinweises 2/2018 verabschiedet und diese zugleich umbenannt in IDW Bewertungshinweis 1/2023: Berücksichtigung des Verschuldungsgrads bei der Bewertung von Unternehmen. Neben begrifflichen Klarstellungen insbesondere zu Kapitalstruktur- und Ausfal...mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.5.1 IDW QMS 1 (09.2022) und IDW QMS 2 (09.2022)

Das IAASB hatte im Dezember 2020 den International Standard on Quality Management (ISQM) 1 "Quality Management for Firms that Perform Audits or Reviews of Financial Statements, or Other Assurance or Related Services Engagements" sowie ISQM 2 "Engagement Quality Reviews" veröffentlicht. Mit dem IDW QS 1 wurde bisher der ISQC 1 unter Einbeziehung der deutschen und europarechtl...mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.9.12 Umsetzung der Anforderungen des IDW QMS 1(09.2022) an ein risikobasiertes Qualitätsmanagementsystem in kleineren, weniger komplexen WP-Praxen (IDW Praxishinweis 3/2023)

Der Praxishinweis gibt u. a. Hinweise zur Festlegung von Verantwortlichkeiten für das Qualitätsmanagement und von Qualitätszielen. Er enthält Beispiele dafür, wie die Identifizierung und Beurteilung qualitätsgefährdender Risiken erfolgen können. Ein wesentlicher Bestandteil des Praxishinweises ist eine Risikomatrix. Hierin kann das Gesamtergebnis des Risikobeurteilungsprozes...mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.9.10 IDW Praxishinweis: Treuhandverhältnisse und ähnliche Rechtsgeschäfte (IDW Praxishinweis 2/2023)

Der IDW Praxishinweis 2/2023 gibt Hilfestellungen und praktische Hinweise zur Berücksichtigung von Treuhandverhältnissen, die auf deutschem Recht beruhen, und ähnlichen Rechtsgeschäften bei der Abschlussprüfung. Seine Grundlage bilden die neuen GoA, einschließlich ISA [DE] 315 (Revised 2019). Er beginnt mit einem Überblick über die in der Literatur vorgenommene Einordnung de...mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.3.11 IDW PS 920 (09.2023) zur Prüfung von Systemen nach § 32 WpHG bei nichtfinanziellen Gegenparteien

Gegenüber dem Entwurf IDW EPS 920 n. F. (12.2021) wurden nur wenige Änderungen vorgenommen. IDW PS 920 (09.2023) ist pflichtgemäß erstmals anzuwenden für EMIR-Prüfungen für Geschäftsjahre, die nach dem 30.12.2023 enden.mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.10 Neue oder geänderte IDW Positionspapiere

Das IDW hat folgende Positionspapiere veröffentlicht oder aktualisiert: IDW Positionspapier Trendwatch: Die neue Mobilität (2. Aufl.), Stand: 8.9.2022; IDW Positionspapier Trendwatch: Generationengerechtigkeit durch Nachhaltigkeit, Modernisierung und tragfähige Staatsfinanzen, Stand: 3.7.2023; IDW Positionspapier Trendwatch: Zeitenwende in der Handelspolitik, Stand: 13.7.2023; I...mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.9 (Entwürfe) IDW Praxis- und fachliche Hinweise

2.9.1 Fachlicher Hinweis: Pflichten des Wirtschaftsprüfers als "prüfender Dritter" bei der Einreichung der Schlussabrechnung zur Überbrückungshilfe I–III sowie zur November- und Dezemberhilfe (Paket 1), (Stand: 23.9.2022) Primär aus dem Blickwinkel der Wirtschaftsprüfer geht der Fachliche Hinweis des IDW auf die Pflichten des Wirtschaftsprüfers als "prüfender Dritter" nach Fr...mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.4 (Entwürfe) Prüfungsstandards für kleinere, weniger komplexe Unternehmen (IDW EPS/PS KMU)

Der Hauptfachausschuss (HFA) des IDW hat in seiner Sitzung am 28.9.2022 die IDW Prüfungsstandards für weniger komplexe Einheiten (IDW PS KMU) verabschiedet. Die insgesamt 9 Prüfungsstandards können bei der Prüfung von Abschlüssen und Lageberichten von weniger komplexen Einheiten angewendet werden. Hierbei werden die internationalen Anforderungen der ISA nicht vollumfänglich ...mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.8.1 Aufhebung von 3 IDW Prüfungshinweisen im Energiebereich

Der Energiefachausschuss (EFA) hat in Abstimmung mit dem Arbeitskreis "Sonstige betriebswirtschaftliche Prüfungen Energie" beschlossen, aufgrund von Rechtsänderungen 3 IDW Prüfungshinweise ersatzlos aufzuheben. Es handelt sich um folgende Verlautbarungen: IDW Prüfungshinweis: Besonderheiten der Prüfung im Zusammenhang mit der Antragstellung von Schienenbahnen auf Besondere Au...mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.3.7 Auswirkungen des Deutschen Corporate Governance Kodex auf die Abschlussprüfung (IDW PS 345 n. F.)

Anlass der Überarbeitung des IDW PS 345 n. F. war die Anpassung des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) vom 28.4.2022, welche am 27.6.2022 im Bundesanzeiger bekannt gemacht wurde. Es erfolgten im Wesentlichen redaktionelle Anpassungen des Prüfungsstandards. Dabei wurden Aspekte zu den Auswirkungen der Empfehlung A.5 des DCGK ergänzt sowie die Übersicht über die Einze...mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.11 IDW Wertekodex

Der IDW Vorstand hat in Abstimmung mit dem IDW Verwaltungsrat die Entwicklung eines Wertekodex für den Berufsstand initiiert und dieses Projekt mit Veröffentlichung des IDW Wertekodex am 9.1.2023 abgeschlossen.[1]mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.1.5 Abgrenzung von Erhaltungsaufwand und Herstellungskosten bei Gebäuden in der Handelsbilanz (IDW ERS IFA 1 n. F.)

Gemäß der Neufassung des Klimaschutzgesetzes 2023 soll Deutschland bis 2045 treibhausgasneutral werden. Zur Erreichung dieses Ziels spielt der Gebäudesektor eine entscheidende Rolle. Vor diesem Hintergrund hält der IFA die Fortentwicklung der in IDW RS IFA 1 formulierten Grundsätze zur Abgrenzung von sofort aufwandswirksam zu erfassendem Erhaltungsaufwand und aktivierungspfl...mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.3.9 Beurteilung von Embedded Value Berichten von Versicherungsunternehmen nach Art des marktkonsistenten Embedded Value (MCEV) entsprechend den Prinzipien des CFO Forums (IDW PS 570) (Stand: 11.3.2011)

Der IDW PS 570 wurde aufgehoben, da er insbesondere die zwischenzeitlichen Fortentwicklungen der MCEV-Prinzipien nicht berücksichtigt und daher veraltet ist. Darüber hinaus werden in Deutschland kaum noch Prüfungen von Embedded Value Berichten nachgefragt. Auch wird mit der Anwendung des IFRS 17 kaum noch eine praktische Relevanz dieser Prüfungen gegeben sein.mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.8.2 Vier aktualisierte IDW Prüfungshinweise der 970er-Reihe

Aufgrund von Gesetzesänderungen und weiteren Entwicklungen sind 4 IDW Prüfungshinweise aus dem Energiebereich erarbeitet bzw. aktualisiert worden. Die Besondere Ausgleichsregelung (BesAR) nach dem EEG 2021 ist aufgrund der Abschaffung der EEG-Umlage weggefallen. Nunmehr enthält das Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) eine neue BesAR. Diese baut in Teilen auf der bisherigen Reg...mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.3.4 Die Prüfung des Vergütungsberichts nach § 162 Abs. 3 AktG ((IDW PS 870) (09.2023))

Mit dem Ziel der Vereinheitlichung mit Begrifflichkeiten der neuen, vom IDW festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung hat der HFA zunächst den IDW PS 870 (08.2021) verabschiedet. Die wesentlichen Änderungen der Überarbeitung im September 2023 betreffen die Verwendung der Begriffe "frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Ha...mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.8.3 Drei aktualisierte IDW Prüfungshinweise der 970er-Reihe (aufgrund des Gesetzes zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien)

Aufgrund des Gesetzes zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor vom 20.7.2022 wurden vorerst 3 IDW Prüfungshinweise aktualisiert: IDW PH 9.970.11 (02.2023): Besonderheiten der Prüfung nach § 55 Abs. 1 Satz 1 EnFG sowie nach § 66 Abs. 1 EnFG i. V. m. § 75 Satz 1 EEG 2021 der zusammengefassten Endabrechnun...mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.8.6 Prüfung der Meldungen der Arten und Mengen von Elektro- und Elektronikgeräten an die Stiftung EAR (IDW PH 9.950.1) (Stand: 11.4.2007) – aufgehoben

Der Praxishinweis hat die praktische Relevanz verloren und wurde daher nicht mehr an zwischenzeitliche Entwicklungen angepasst, sondern vom Hauptfachausschuss (HFA) aufgehoben.mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.9.7 IDW Praxishinweis: Auswirkungen der Turbulenzen auf den Energiemärkten auf die Energiebranche

Der EFA hat sich mit den Auswirkungen der Turbulenzen auf den Energiemärkten infolge des Krieges in der Ukraine auf die handelsrechtliche Rechnungslegung und Prüfung von Energieversorgungsunternehmen in einem Fachlichen Hinweis auseinandergesetzt. Der Fachliche Hinweis ist im Fragen-und-Antworten-Format gestaltet und baut auf den branchenübergreifenden Fachlichen Hinweisen d...mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.3.10 Prüfung der Einhaltung der nach den "Versicherungsaufsichtlichen Anforderungen an die IT" (VAIT) eingerichteten technisch-organisatorischen Vorkehrungen (VAIT-Prüfung) (IDW EPS 590 (07.2023))

Mit dem Prüfungsstandard soll der zunehmenden Bedeutung der IT von Versicherungen Rechnung getragen und verdeutlicht werden, wie Wirtschaftsprüfer unbeschadet ihrer Eigenverantwortlichkeit eine freiwillige Prüfung der Einhaltung der nach den VAIT eingerichteten technisch-organisatorischen Vorkehrungen durchführen und über diese berichten.mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.8.5 Gutachterliche Stellungnahme eines Wirtschaftsprüfers über die Umsetzung des § 87 AktG i. d. F. des VorstAG (IDW Praxishinweis 1/2010) (Stand: 8.10.2010) – aufgehoben

Der Praxishinweis hat die praktische Relevanz verloren und wurde daher nicht mehr an zwischenzeitliche Entwicklungen angepasst, sondern vom Hauptfachausschuss (HFA) aufgehoben.mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 2 Institut der Wirtschaftsprüfer e. V. (IDW) – IDW Verlautbarungen

2.1 (Entwürfe) IDW Stellungnahmen zur Rechnungslegung (IDW ERS/RS) 2.1.1 Rechnungslegung nach § 6b und § 28k Energiewirtschaftsgesetz sowie § 3 Abs. 4 Messstellenbetriebsgesetz (IDW RS EFA 1) Die Besonderheiten der Rechnungslegung von Energieversorgungsunternehmen nach § 6b EnWG war bisher in der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Rechnungslegung nach § 6b Energiewirtschaf...mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.1.1 Rechnungslegung nach § 6b und § 28k Energiewirtschaftsgesetz sowie § 3 Abs. 4 Messstellenbetriebsgesetz (IDW RS EFA 1)

Die Besonderheiten der Rechnungslegung von Energieversorgungsunternehmen nach § 6b EnWG war bisher in der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Rechnungslegung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW RS ÖFA 2) niedergelegt. Im Sommer 2021 hatte der EFA die IDW RS ÖFA 2 bewusst nur punktuell geändert, um die Beschlüsse des OLG Düsseldorf vom 28.4.2021 zur Behandlung von ener...mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.3.1 IDW PS 202 n. F. (08.2023) – Pflichten des Abschlussprüfers bei Aufnahme eines von ihm geprüften Abschlusses in einen Prospekt

Im Zusammenhang mit der Aufhebung und Ablösung des IDW PS 202 durch den ISA [DE] 720 (Revised) "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers im Zusammenhang mit sonstigen Informationen" wird bzw. würde innerhalb der IDW Verlautbarungen ein "regulatorisches Vakuum" entstehen. Dieses Vakuum beruht auf dem Umstand, dass sonstige Informationen, die in Angebotsunterlagen, einschließ...mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.3.3 Inhaltliche Prüfung mit begrenzter Sicherheit der nichtfinanziellen (Konzern-)Berichterstattung außerhalb der Abschlussprüfung (IDW EPS 991 (11.2022))

Die Prüfung durch einen unabhängigen Abschlussprüfer von Rechnungslegungsinformationen erhöht deren Glaubwürdigkeit und steigert damit auch deren Entscheidungsnützlichkeit. Der europäische Richtlinien- und der deutsche Gesetzgeber haben allerdings bislang die inhaltliche Prüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung nicht verpflichtend durch einen Dritten, sondern lediglic...mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.3.2 IDW PS 980 n. F. (09.2022) zur Prüfung von Compliance Management

Der HFA des IDW hat den umfassend überarbeiteten IDW Prüfungsstandard: Grundsätze ordnungsmäßiger Prüfung von Compliance Management Systemen (IDW PS 980 n. F. (09.2022)) zur Ausgestaltung und Prüfung von Compliance Management Systemen verabschiedet. Mit der Überarbeitung werden die Fortentwicklungen bei der Einrichtung (z. B. durch neue CMS-Rahmenkonzepte) sowie der Prüfung ...mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.9.2 Fachlicher Hinweis des IDW: Entwicklung des wirtschaftlichen Umfelds und Auswirkungen auf Finanzberichte zum oder nach dem 30.9.2022 (Stand: 30.9.2022)

In dem fachlichen Hinweis wird eingegangen auf die Auswirkungen der Unsicherheiten auf Prognosen, den Ansatz und die Bewertung von Finanzinstrumenten, die Notwendigkeit einer transparenten Berichterstattung in Anhang und Lagebericht sowie auf den Bestätigungsvermerk mit Fokus auf der Aufnahme eines Hinweises zur Hervorhebung eines Sachverhalts im Zusammenhang mit den bestehe...mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.9.5 Fachlicher Hinweis des IDW BFA zu ausgewählten Bilanzierungsfragen nach HGB bei Instituten

Der Bankenfachausschuss (BFA) des IDW hat sich unter Berücksichtigung der Entwicklung des wirtschaftlichen Umfelds mit ausgewählten Fragen zur Bilanzierung und Berichterstattung nach HGB zum Abschlussstichtag 31.12.2022 bei Instituten beschäftigt und hierzu einen neuen Fachlichen Hinweis verabschiedet. Der Hinweis skizziert die engen Voraussetzungen für Umwidmungen in das An...mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.6.1 IDW S 15: Bescheinigung des WP im StaRUG-Verfahren

Mit dem Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen hat der Gesetzgeber seit 2021 gesetzliche Verfahrenshilfen geschaffen, um vorinsolvenzliche Sanierungen unter bestimmten Bedingungen auch gegen den Willen opponierender Gläubiger zu ermöglichen. In bestimmten Fällen bestellt das Gericht von Amts wegen einen Restrukturierungsbeauftragten (§ 73 StaRUG). Dies ist z. B. der Fa...mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.6.3 Anforderungen an Insolvenzpläne (IDW ES 2 n. F.)

IDW ES 2 n. F. konkretisiert insb. eine Neuregelung zum Obstruktionsverbot: Gemäß § 245 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 InsO dürfen weder ein Nachranggläubiger noch ein Anteilsinhaber einen durch Leistung in das Vermögen des Schuldners nicht vollständig ausgeglichenen wirtschaftlichen Wert erhalten. IDW ES 2 n. F. stellt klar, dass ein Anteilseigner einen nicht vollständig ausgeglichene...mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.6.5 Beurteilung des Vorliegens von Insolvenzeröffnungsgründen (IDW ES 11 n. F.)

Der BGH hat mit Urteil vom 28.6.2022 (II ZR 112/21) die Ermittlung der Zahlungsunfähigkeit konkretisiert. Mit dem IDW ES 11 n. F. werden die Regelungen zur Ermittlung der Zahlungsunfähigkeit sowie zu den Anforderungen an Cash-Pooling-Systeme aufgegriffen. Bisher sah der BGH zur Ermittlung der Zahlungsunfähigkeit eine Art dynamische Bilanz vor, in der künftige Vermögenswerte ...mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.1.4 Ausweis von Immobilien des Anlage- und Umlaufvermögens im handelsrechtlichen Jahresabschluss (IDW RS IFA 3)

Die Verlautbarung des Immobilienwirtschaftlichen Fachausschusses (IFA) enthält Grundsätze zur Abgrenzung von Immobilien des Anlagevermögens von solchen des Umlaufvermögens, zum Ausweis von sog. Bauvorbereitungskosten sowie von Kosten, die bei der Erstellung oder umfassenden Sanierung bzw. Modernisierung von baulichen Anlagen angefallen sind. Zudem beantwortet IDW RS IFA 3 Zw...mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.6.2 IDW S 9: Bescheinigungen des WP zur Eigenverwaltung

Damit ein Krisenunternehmen das insolvenzrechtliche Schutzschirmverfahren (§ 270d InsO) nutzen kann, war es schon bisher erforderlich, dass ein WP, RA, StB oder eine Person mit vergleichbarer Qualifikation eine Bescheinigung vorlegt, aus der hervorgeht, dass drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, nicht aber Zahlungsunfähigkeit vorliegt. Zudem musste bestätigt werde...mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.3.8 Pflichten des Abschlussprüfers nach § 29 KWG (IDW EPS 526 (03.2023))

Der Abschlussprüfer prüft gemäß § 29 KWG i. V. m. den Vorgaben der PrüfbV die wirtschaftlichen Verhältnisse eines beaufsichtigten Instituts, stellt fest, ob die Einhaltung einer Vielzahl von regulatorischen Anforderungen durch das Institut erfüllt wurde, und berichtet hierüber im Prüfungsbericht. IDW EPS 526 (03.2023) stellt dar, nach welchen Grundsätzen Abschlussprüfer unbe...mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.3.6 Prüfung von KI-Systemen (IDW PS 861) (03.2023))

Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in den Unternehmen gewinnt immer stärker an Bedeutung. KI-Systeme sind typischerweise individuelle Systeme, die davon beeinflusst werden, wie sie erstellt, trainiert und genutzt werden. In dem Ausmaß, in dem KI immer bedeutender wird, rücken auch die mit dem Einsatz von KI verbundenen Risiken und demzufolge die Frage nach der Beur...mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.3.5 Formelle Prüfung der Angaben zur Frauenquote als Bestandteil der Erklärung zur Unternehmensführung (IDW EPS 351 (02.2023))

Der HFA hat IDW EPS 351 (02.2023) am 21.2.2023 verabschiedet. Der Standardentwurf regelt die Anforderungen, die der Abschlussprüfer bei der formellen Prüfung der Angaben zur Frauenquote als Bestandteil der Erklärung zur Unternehmensführung im Rahmen der Abschlussprüfung zu beachten hat. Der Entwurf ergänzt IDW PS 350 n. F. (10.2021) zur Prüfung des Lageberichts und konkretis...mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.8.4 Besonderheiten der Prüfung nach § 29 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. a Doppelbuchst. cc StromPBG (IDW PH 9.970.81 (05.2023))

Nach dem Strompreisbremsegesetz (StromPBG) werden Überschusserlöse abgeschöpft, die Betreiber von Stromerzeugungsanlagen, wie bspw. von PV-Anlagen, Windparks, Atomkraftwerken oder Braunkohlekraftwerken, aufgrund der "gestiegenen" Strompreise erzielt haben, um zum Teil die Strompreisentlastungen für die Letztverbraucher zu finanzieren. Sofern ein Betreiber den Strom jedoch be...mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.8.7 Prüfung der Einhaltung der Grundsätze der ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD-Compliance) (IDW PH 9.860.4) (08.2023)

Im Rahmen des DAC7-Umsetzungsgesetzes wurde § 147 Abs. 6 AO , welcher die Möglichkeiten des Datenzugriffs der Finanzverwaltung definiert, neu gefasst. Ferner wurde § 147b AO ergänzt, wonach das Bundesministerium der Finanzen durch Rechtsverordnung und mit Zustimmung des Bundesrats eine einheitliche digitale Schnittstelle und Datensatzbeschreibung für den standardisierten Expo...mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.1.2 Anhangangaben nach §§ 285 Nr. 21, 314 Abs. 1 Nr. 13 HGB zu Geschäften mit nahe stehenden Unternehmen und Personen (IDW RS HFA 33)

Die ursprünglich aus dem Jahr 2010 stammende IDW Verlautbarung wurde an die durch das BilRUG geänderte Gesetzeslage angepasst. Außerdem hat sie vor allem 2 materielle Änderungen bzw. Ergänzungen erfahren: Zum einen wird dargelegt, wann im Kontext der Erleichterungen für mittelgroße haftungsbeschränkte Gesellschaften ein Geschäft als indirekt mit einem Gesellschafter, einem B...mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.9.9 IDW Praxishinweis: Prüfung der Einhaltung der Anforderungen nach Artikel 3 bis 13 der Verordnung (EU) 2019/2088 (OffenlegungsVO) und der Artikel 5 bis 7 der Verordnung (EU) 2020/852 (TaxonomieVO) (Praxishinweis 1/2023 n. F.)

Der neue Praxishinweis stellt Hilfestellungen und praktische Hinweise zur Prüfung bestimmter nachhaltigkeitsbezogener Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor bereit. Anlass sind die erweiterten Anforderungen nach der EU-Offenlegungs- und Taxonomie-Verordnung , die seit Jahresbeginn 2023 durch die sogenannte Level-II-Anforderungen konkretisiert werden. Die Neufass...mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.6.4 Anforderungen an Sanierungskonzepte (IDW ES 6 n. F.)

Der Entwurf der Neufassung stellt einerseits klar, dass soweit ESG-Aspekte für das Geschäftsmodell eines Unternehmens oder für dessen weitere Entwicklung relevant sind, darauf auch in Sanierungskonzepten detailliert einzugehen ist. Andererseits wird zudem die Bedeutung von steuerlichen Aspekten für den Sanierungserfolg klarer als bisher herausgestellt. So wird etwa klargeste...mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.9.4 Fachlicher Hinweis des IDW BFA: Auswirkungen des Krieges in der Ukraine auf die Geldwäscheprüfung nach § 29 Abs. 2 KWG und die Beurteilung der MaRisk-Compliance-Funktion (Finanzsanktionen)

Der IDW Bankenfachausschuss (BFA) hat einen neuen Fachlichen Hinweis zu den Auswirkungen des Krieges in der Ukraine auf die Geldwäscheprüfung nach § 29 Abs. 2 KWG und die Beurteilung der MaRisk-Compliance-Funktion (Finanzsanktionen) verabschiedet. Der Hinweis ordnet zunächst klarstellend allgemein die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine auf die aufsichtsrechtliche Geldwä...mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.9.8 IDW Fachlicher Hinweis: Auswirkungen des Ukraine-Krieges auf die Rechnungslegung und deren Prüfung (4. Update, Dezember 2022)

Mit dem Update werden 4 Fragen und Antworten in den Fachlichen Hinweis "Auswirkungen des Ukraine-Krieges auf Rechnungslegung und Prüfung" aufgenommen. Die neuen Fragen betreffen zum einen die handelsbilanziellen Auswirkungen der gestiegenen Kosten für Wärme bei Unternehmen der Immobilienwirtschaft. Zum anderen werden 3 Themen adressiert, die für IFRS-Bilanzierer – insbesonde...mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.8.8 Besonderheiten der Prüfung nach § 10 EWSG (IDW PH 9.970.82) (09.2023)

Durch das Gesetz über eine Soforthilfe für Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Kunden von Wärme (Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz; kurz: EWSG) wurde die einmalige Entlastung bestimmter Letztverbraucher bzw. Kunden von Kosten für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme für den Monat Dezember 2022 festgelegt. Nach § 10 EWSG sind bestimmte Dokumente von einem Wirtschaf...mehr

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Bilanz Check-up kompakt 2024: Übersicht über neue, geänderte und aufgehobene DRS- und IDW-Verlautbarungen

Zusammenfassung Dieser Beitrag gibt einen Überblick über neue, geänderte und aufgehobene Verlautbarungen des DRSC und IDW, die im Zeitraum September 2022 bis Oktober 2023 veröffentlicht wurden. 1 Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee e. V. (DRSC) – Standards, Interpretationen, Anwendungshinweise 1.1 (Entwürfe) Deutsche Rechnungslegungs Standards (E-DRS/DRS) und Aufhebu...mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.9.3 Fachlicher Hinweis des VFA: Handelsrechtliche Bewertung von Kapitalanlagen bei Versicherungsunternehmen nach § 341b HGB (Stand: 27.10.2022)

Der Versicherungsfachausschuss des IDW (VFA) hat anlässlich der vielschichtigen wirtschaftlichen Entwicklungen mit dem Hinweis klargestellt, dass die in der Vergangenheit ergänzend zur IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Auslegung des § 341b HGB (neu) (IDW RS VFA 2) veröffentlichten versicherungsspezifischen Auslegungen des VFA weiterhin Anwendung finden. Dies betrifft in...mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.9.1 Fachlicher Hinweis: Pflichten des Wirtschaftsprüfers als "prüfender Dritter" bei der Einreichung der Schlussabrechnung zur Überbrückungshilfe I–III sowie zur November- und Dezemberhilfe (Paket 1), (Stand: 23.9.2022)

Primär aus dem Blickwinkel der Wirtschaftsprüfer geht der Fachliche Hinweis des IDW auf die Pflichten des Wirtschaftsprüfers als "prüfender Dritter" nach Frage 3.9. der FAQs zur Schlussabrechnung ein. Zudem werden die Aussagen des Wirtschaftsprüfers im Antragsportal des Bundes aufgezeigt und Beispielformulierungen für die Bescheinigung des Wirtschaftsprüfers vorgeschlagen.mehr

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Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.2.1 Qualitätsmanagement bei einer Abschlussprüfung (ISA [DE] 220 (Revised))

ISA [DE] 220 (Revised) behandelt die Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers hinsichtlich des Qualitätsmanagements auf Auftragsebene und die damit zusammenhängenden Verantwortlichkeiten des Auftragsverantwortlichen. Die zu beachtenden nationalen Besonderheiten sind als zusätzliche D-Textziffern oder in eckigen Klammern in die Übersetzung eingefügt. Hierdurch wird insbesond...mehr