Fachbeiträge & Kommentare zu IDW

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Altersteilzeit / 3 Überblick Altersteilzeit

Das Altersteilzeitgesetz (AltTZG) regelt die Ausgestaltung von Altersteilzeit, die einen gleitenden Übergang in den Ruhestand ermöglicht. Das Altersteilzeitgesetz enthält wesentliche Regelungen und Voraussetzungen. Jedoch muss Altersteilzeit zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer entweder individuell oder auf Basis eines Tarifvertrags oder einer Betriebsvereinbarung o...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Altersteilzeit / 4.8 Auflösung mit Beginn der Freistellungsphase

Mit Beginn der Freistellungsphase muss der angesammelte Rückstellungsbetrag seinem Verbrauch entsprechend aufgelöst werden. Die Auflösungsbeträge sind sowohl für die (Teil-)Rückstellung für Erfüllungsrückstände als auch die (Teil-)Rückstellung für Aufstockungsbeträge nach IDW RS HFA 3, Rn. 29 unter der Position "4. Sonstige betriebliche Erträge" in der Gewinn- und Verlustrech...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Altersteilzeit / 4.6.1 Bilanz

Wie oben erwähnt, ist der Arbeitgeber verpflichtet die Wertgutachten der Arbeitnehmer ab einer bestimmen Höhe gegen eine Insolvenz zu sichern. Je nach Durchführungsweg der Insolvenzsicherung kann ein Deckungsvermögen i. S. d. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB entstehen. Das muss im Einzelfall in Ansehung der getroffenen Insolvenzsicherungsform beurteilt werden. Unter den Geltungsbereic...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG Abkürzungsverzeichnis

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.3.2 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 111 Zur Rechtsform der Rechtsträger, auf die die §§ 3–19 UmwStG anwendbar sind, enthält § 1 Abs. 1, 2 UmwStG nur mittelbare Regelungen. Übertragender Rechtsträger kann bei allen Formen der Umwandlung nur eine Körperschaft sein, damit grundsätzlich alle Körperschaften i. S. d. § 1 Abs. 1 KStG. Beim Formwechsel nach § 190 Abs. 1 UmwG in eine Personengesellschaft kann nur ei...mehr

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Verbindlichkeiten im Abschl... / 2.3.1 Zweiseitige Verpflichtungen

Rz. 14 Eine Verbindlichkeit darf nur ausgewiesen werden, wenn der Kaufmann wirtschaftlich belastet ist. Solange bei einem gegenseitigen Vertrag der Gläubiger die dem Kaufmann geschuldete Leistung noch nicht erbracht hat, gleichen sich die Leistung des Kaufmanns und die Gegenleistung des Gläubigers aus und sind in der Schwebe.[1] Rz. 15 Hat der Gläubiger aufgrund eines gegensei...mehr

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Verbindlichkeiten im Abschl... / 4.3 Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen

Rz. 45 Anzahlungen auf Bestellungen liegen nur vor, wenn sie sich auf den Umsatzerlösen entsprechende Lieferungen oder Leistungen beziehen. Dies folgt aus dem Wortlaut "… auf Bestellungen" und aus der Möglichkeit einer offenen Absetzung von den Vorräten, welche die Entsprechung der Posten voraussetzt.[1] Sind die Anzahlungen auf andere Sachverhalte gerichtet, z. B. den Erwer...mehr

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Verbindlichkeiten im Abschl... / 6.4.2 Gewährleistungsverträge

Rz. 111 Gewährleistungsverträge sind nicht gesetzlich definiert. Hierunter ist jeder nicht als Bürgschaft anzusehende Vertrag zu verstehen, mit dem eine Gewährleistung für eigene oder fremde Leistungen bezweckt wird.[1] Bei Gewährleistungen für eigene Leistungen ist bereits eine Rückstellung zu bilanzieren, soweit die Verpflichtung den gesetzlichen oder branchenüblichen Rahme...mehr

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Verbindlichkeiten im Abschl... / 5.8.1 Handelsrecht

Rz. 95 Sind umgekehrt die Zinskonditionen am Bilanzstichtag besser als die vereinbarten Zinsen, so kommt in der Handelsbilanz der Ausweis einer Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften in Frage.[1] Praxis-Beispiel U hat ein Fälligkeitsdarlehen in Höhe von 100.000 EUR mit einer Restlaufzeit am Bilanzstichtag von 5 Jahren zu einem Zinssatz von 7 %. Am Bilan...mehr

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Verbindlichkeiten im Abschl... / 3.4.1.2 Personengesellschaft

Rz. 25 Verbindlichkeiten einer Personengesellschaft sind dieser handelsrechtlich zuzurechnen, wenn sie in ihrem Namen begründet worden sind und damit zu ihrem Gesamthandsvermögen gehören. Das gilt auch für Verbindlichkeiten, bei denen die Gegenleistung privaten Zwecken eines Gesellschafters dient. In diesem Fall wird eine entsprechende Forderung gegen den Gesellschafter eing...mehr

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Verbindlichkeiten im Abschl... / 5.11 Rentenverpflichtungen

Rz. 99 Bei einer Rente fließen aus einem sog. Stammrecht regelmäßig wiederkehrende Leistungen in Geld oder vertretbaren Sachen. Die Laufzeit der Rente richtet sich entweder nach der Lebenszeit eines Menschen (Leibrente) oder sie ist zeitlich begrenzt (Zeitrente). Rz. 100 Typische Fälle von Rentenverpflichtungen sind Kaufpreisschulden, die als Leib- oder Zeitrente geleistet we...mehr

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Verbindlichkeiten im Abschl... / 4.8 Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

Rz. 64 Verbindlichkeiten gegenüber Beteiligungsunternehmen sind mit Vorrang gegenüber einem Ausweis unter anderen Posten als "Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht" auszuweisen. [1]mehr

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Verbindlichkeiten im Abschl... / 1 Begriff

Rz. 1 Die Verbindlichkeiten gehören zum Fremdkapital eines Unternehmens. Sie dienen der langfristigen oder kurzfristigen Finanzierung von Vermögensgegenständen/Wirtschaftsgütern. Langfristig werden in der Regel Vermögensgegenstände/Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, kurzfristig Vermögensgegenstände/Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens finanziert. Rz. 2 Eine Verbindlichkeit...mehr

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Verbindlichkeiten im Abschl... / 4.6.2 Finanzwechsel

Rz. 59 Beim Finanzwechsel nimmt der Akzeptant den Wechsel an, um dem Auftraggeber Kredit zu verschaffen. Er weist eine Wechselverbindlichkeit aus. Den Ausgleichsanspruch gegen den Auftraggeber aktiviert er unter den sonstigen Vermögensgegenständen. Es wird gebucht: Rz. 60 Kautions-, Sicherungs- oder Depotwechsel gibt der Ka...mehr

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Verbindlichkeiten im Abschl... / 4.7 Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen

Rz. 63 Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind vorrangig hier aufzuführen. Werden sie ausnahmsweise unter anderen Posten ausgewiesen, ist bei Wesentlichkeit eine Anhangangabe vorzunehmen.[1]mehr

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Verbindlichkeiten im Abschl... / 4.9.1 Arten

Rz. 65 Zu den sonstigen Verbindlichkeiten gehören alle Verbindlichkeiten, die nicht unter einer anderen Bezeichnung gesondert auszuweisen sind. Sie stellen daher einen Auffangposten für alle nicht unter einem anderen Posten auszuweisenden Verbindlichkeiten dar.[1] Rz. 66 vorläufig frei Rz. 67 Bei diesen Posten ist zunächst zu entscheiden, ob sie nicht unter anderen Passivposte...mehr

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Verbindlichkeiten im Abschl... / 3.2 Saldierungsverbot

Rz. 20 Aktivposten dürfen nicht mit Passivposten verrechnet werden.[1] Verbindlichkeiten dürfen daher nicht mit Forderungen saldiert werden. Das ist Ausfluss des Vollständigkeitsgrundsatzes. Es sind aber Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleich...mehr

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Verbindlichkeiten im Abschl... / 2.1.1.2 Aufschiebende Einrede

Rz. 5 Steht dem Kaufmann nur eine aufschiebende Einrede (temporäre, dilatorische, verzögernde Einrede) zu, z. B. die Einrede des nicht erfüllten Vertrags[1], die Einrede des Zurückbehaltungsrechts[2] oder die Einrede der Stundung, wird hierdurch wirtschaftlich nur die Fälligkeit der Leistung hinausgeschoben. Die Leistung ist also dem Grunde nach ebenso erzwingbar wie eine no...mehr

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Verbindlichkeiten im Abschl... / 6.2 Einzelunternehmen, Personengesellschaften, kleine Kapital- und KapCo-Gesellschaften und Kleinstkapitalgesellschaften sowie Kleinst-KapCo-Gesellschaften

Rz. 106 Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften ist eine Gliederung der Bilanz nicht vorgeschrieben. Kleine Kapital- und KapCo-Gesellschaften brauchen nur die nach § 266 Abs. 2 und 3 HGB mit Buchstaben und römischen Zahlen bezeichneten Bilanzposten[1], Kleinstkapitalgesellschaften und Kleinst-KapCo-Gesellschaften mit Buchstaben bezeichneten Bilanzposten[2] in einer ...mehr

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Bilanz Check-up 2023: Übers... / 2.6 (Entwürfe) IDW Standards (IDW ES/S)

2.6.1 IDW ES 9 n. F.: Bescheinigung nach § 270d InsO und Beurteilung der Anforderungen nach § 270a InsO (Stand: 9.2.2022) Das IDW hat den Standard zu den im Rahmen der vorläufigen Eigenverwaltung (einschließlich Schutzschirmverfahren) zu erstellenden Bescheinigungen überarbeitet. Bisher konkretisierte der Standard die Anforderungen, die an die Bescheinigung des Schutzschirmve...mehr

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Bilanz Check-up 2023: Übers... / 2.7 F & A zu IDW Prüfungsstandards und IDW Standards

2.7.1 F & A zu IDW S 1 i. d. F. 2008 – Fragen und Antworten: Zur praktischen Anwendung der Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen nach IDW S 1 i. d. F. 2008 (Stand: 10.2.2022) Der Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) hat eine Präzisierung zur Ableitung des barwertäquivalenten einheitlichen Basiszinssatzes verabschiedet. Zugleic...mehr

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Bilanz Check-up 2023: Übers... / 2.8 IDW Rechnungslegungshinweise (IDW RH)

2.8.1 IDW RH HFA 1.014: Zugangsklassifizierung und Umwidmung von Wertpapieren nach HGB (Stand: 26.10.2021) Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie hat sich das IDW neuerlich mit der Frage befasst, wie (aktive) Finanzinstrumente im Zeitpunkt ihrer Umwidmung zu bilanzieren sind. Dabei wurden die Ausführungen in dem IDW Rechnungslegungshinweis: Umwidmung und Bewertung von Forderu...mehr

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Bilanz Check-up 2023: Übers... / 2.9 IDW Prüfungshinweise (IDW PH)

2.9.1 IDW PH 9.350.1: Auswirkungen der Angaben zur Frauenquote als Bestandteil der Erklärung zur Unternehmensführung auf Bestätigungsvermerk und Prüfungsbericht Der Hauptfachausschuss (HFA) hat am 24.1.2022 mit sofortiger Wirkung die in die Zukunft gerichtete Aufhebung des IDW Prüfungshinweises beschlossen. Hintergrund dieser Maßnahme sind Gesetzesänderungen betreffend die Er...mehr

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Bilanz Check-up 2023: Natio... / 7 IDW Rechnungslegungshinweis: Rückgedeckte Altersversorgungszusagen (IDW RH FAB 1.021)

Der IDW Fachausschuss Unternehmensberichterstattung (FAB) hat im Juli 2021 den IDW Rechnungslegungshinweis: Handelsrechtliche Bewertung von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen aus rückgedeckten Direktzusagen (IDW RH FAB 1.021) verabschiedet. Da IDW RH FAB 1.021 nach Auffassung des Berufsstandes spätestens bei der Aufstellung von Abschlüssen für Zeiträume, die...mehr

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Bilanz Check-up 2023: Übers... / 2.5 (Entwürfe) IDW Qualitätsmanagementstandards: (IDW EQMS/QMS)

Kernaussage Das International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) hat im Dezember 2020 den International Standard on Quality Management (ISQM) 1 Quality Management for Firms that Perform Audits or Reviews of Financial Statements, or Other Assurance or Related Services Engagements und ISQM 2 Engagement Quality Reviews veröffentlicht. Zusammen mit dem ebenfalls zu d...mehr

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Bilanz Check-up 2023: Übers... / 2.1 (Entwürfe) IDW Stellungnahmen zur Rechnungslegung (IDW ERS/RS)

2.1.1 IDW ERS EFA 1: Rechnungslegung nach § 6b und § 28k Energiewirtschaftsgesetz sowie § 3 Abs. 4 Messstellenbetriebsgesetz (Stand: 12.11.2021) Der Energiefachausschuss (EFA) hat den Entwurf einer IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Rechnungslegung nach § 6b und § 28k Energiewirtschaftsgesetz sowie § 3 Abs. 4 Messstellenbetriebsgesetz (IDW ERS EFA 1) verabschiedet. IDW ER...mehr

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Bilanz Check-up 2023: Übers... / 2.3 (Entwürfe) IDW Prüfungsstandards (IDW EPS/PS)

2.3.1 IDW PS 208 (08.2021): Zur Durchführung von Gemeinschaftsprüfungen (Joint Audit) (Stand: 13.8.2021) Vor dem Hintergrund der verpflichtenden Anwendung der ISA [DE] für Abschlussprüfungen mit Zeiträumen, die am oder nach dem 15.12.2021 beginnen (mit der Ausnahme von Rumpfgeschäftsjahren, die vor dem 31.12.2022 enden), wurde IDW PS 208 redaktionell an die ISA [DE] angepasst...mehr

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Bilanz Check-up 2023: Übers... / 2.7.1 F & A zu IDW S 1 i. d. F. 2008 – Fragen und Antworten: Zur praktischen Anwendung der Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen nach IDW S 1 i. d. F. 2008 (Stand: 10.2.2022)

Der Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) hat eine Präzisierung zur Ableitung des barwertäquivalenten einheitlichen Basiszinssatzes verabschiedet. Zugleich wurde das Zahlenbeispiel an die aktuelle Zinssituation angepasst.mehr

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Bilanz Check-up 2023: Übers... / 2.9.8 IDW PH 9.910.2 (05.2022): Erteilung eines Comfort Letter nach IDW PS 910 durch einen Wirtschaftsprüfer, der nicht Abschlussprüfer der Emittentin ist (Stand: 19.5.2022)

Mit dem IDW Prüfungshinweis: Erteilung eines Comfort Letter nach IDW PS 910 durch einen Wirtschaftsprüfer, der nicht Abschlussprüfer der Emittentin ist reagiert der HFA auf die durch den sog. Fee Cap der EU-APrVO ausgelöste Beschränkung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, für einen PIE-Abschlussprüfungsmandanten grundsätzlich zulässige Nichtprüfungsleistungen, wie z. B. d...mehr

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Bilanz Check-up 2023: Übers... / 2.3.7 IDW PS 650 n. F. (03.2022): Zum erweiterten Umfang der Jahresabschlussprüfung von Krankenhäusern nach Landeskrankenhausrecht (Stand: 28.3.2022)

Der IDW Prüfungsstandard wurde an die neuen, vom IDW festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung (GoA) angepasst. Insbesondere erfolgt die Anpassung an den IDW Prüfungsstandard: Bildung eines Prüfungsurteils und Erteilung eines Bestätigungsvermerks (IDW PS 400 n. F. (10.2021)). Weiterer Anpassungsbedarf ergab sich aufgrund der Neufassung des IDW Prüfu...mehr

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Bilanz Check-up 2023: Übers... / 2.11 Neue oder geänderte IDW Positionspapiere

Das IDW hat folgende Positionspapiere veröffentlicht: IDW Positionspapier: Zweifelsfragen der EU-Regulierung (6. erg. Auflage) (Stand: 4.4.2022) IDW Trendwatch Positionspapier: Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands nach Corona (Stand: 27.1.2022) IDW Positionspapier: Nichtprüfungsleistungen des Abschlussprüfers (6. Auflage) (Stand: 7.12.2021) IDW Positionspapier: Steuerpolitische Zie...mehr

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Bilanz Check-up 2023: Übers... / 2.10.2 Entwurf IDW Praxishinweis 1/2022: Ausgestaltung und Prüfung eines Compliance Management Systems zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung im Nicht-Finanzsektor gemäß IDW EPS 980 n. F. (10.2021) (Stand: 5.1.2022)

Die Geldwäschegesetzgebung auf europäischer und nationaler Ebene wurde in den letzten Jahren durch eine Reihe von öffentlichkeitswirksamen Geldwäscheereignissen maßgeblich beeinflusst. Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz sind heute nicht nur Kreditinstitute, sondern auch Unternehmen aus anderen Sektoren und aus dem mittelständischen Segment, wie z. B. Güterhändler, Immob...mehr

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Bilanz Check-up 2023: Übers... / 2.3.2 IDW PS 340 n. F. (01.2022): Die Prüfung des Risikofrüherkennungssystems (Stand: 10.1.2022)

Redaktionelle Anpassung an die neuen, vom IDW festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung (GoA) einschließlich der Folgeänderungen, die sich aus IDW PS 450 n. F. ergeben.mehr

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Bilanz Check-up 2023: Übers... / 2.9.2 IDW PH 9.400.1 (03.2022): Zur Erteilung des Bestätigungsvermerks bei Krankenhäusern (Stand: 28.3.2022)

Der IDW Prüfungshinweis wurde an die neuen, vom IDW festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung (GoA) angepasst.mehr

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Bilanz Check-up 2023: Übers... / 2.10 (Entwürfe) IDW Praxishinweise

2.10.1 IDW Praxishinweis 12/2021: Prüfung der Einhaltung der Anforderungen nach Artikel 3 bis 13 der OffenlegungsVO und der Artikel 5 bis 7 der TaxonomieVO (Stand: 15.10.2021) Die EU-Offenlegungsverordnung verlangt deutlich mehr Transparenz in Bezug auf Nachhaltigkeitsrisiken und Nachhaltigkeitsauswirkungen sowie bezüglich der Nachhaltigkeit von Finanzprodukten. Ein Großteil ...mehr

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Bilanz Check-up 2023: Übers... / 2.10.3 IDW Praxishinweis 2/2022: Ergänzungen der Vollständigkeitserklärungen bzw. gesonderte Erklärungen in Zusammenhang mit bestimmten Einzelsachverhalten (Stand: 9.2.2022)

Mit dem IDW Praxishinweis unterstützt das IDW Unternehmen bei der Einholung spezifischer schriftlicher Erklärungen, die die GoA sachverhaltsbezogen verlangen. Die Praxishilfe bietet dazu beispielhaft zahlreiche Bausteine für Musterformulierungen.mehr

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Bilanz Check-up 2023: Übers... / 2.4.6 IDW EPS KMU 6: Abschließende Prüfungshandlungen, Kommunikation mit den für die Überwachung Verantwortlichen und Erlangung schriftlicher Erklärungen (Stand: 5.12.2021)

Der Entwurf eines IDW Prüfungsstandards für kleinere, weniger komplexe Unternehmen: Abschließende Prüfungshandlungen, Kommunikation mit den für die Überwachung Verantwortlichen und Erlangung schriftlicher Erklärungen (IDW EPS KMU 6) behandelt abschließende Prüfungshandlungen sowie die Kommunikation mit den für die Überwachung Verantwortlichen und die Erlangung schriftlicher ...mehr

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Bilanz Check-up 2023: Übers... / 2.4.4 IDW EPS KMU 4: Risikoidentifizierung und -beurteilung (Stand: 5.12.2021)

Der Entwurf eines IDW Prüfungsstandards für kleinere, weniger komplexe Unternehmen: Risikoidentifizierung und -beurteilung (IDW EPS KMU 4) behandelt die Risikoidentifizierung und -beurteilung bei der Prüfung kleinerer, weniger komplexer Unternehmen auf der Basis der Erlangung eines Verständnisses von der Einheit und ihrem Umfeld sowie den angewandten Rechnungslegungsmethoden...mehr

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Bilanz Check-up 2023: Übers... / 2.4.8 IDW EPS KMU 8: Prüfung des Lageberichts bei kleineren, weniger komplexen Unternehmen (Stand: 5.12.2021)

Der Entwurf eines IDW Prüfungsstandards für kleinere, weniger komplexe Unternehmen: Prüfung des Lageberichts bei kleineren, weniger komplexen Unternehmen (IDW EPS KMU 8) behandelt die Prüfung des Lageberichts bei KMU. Eine mögliche Kategorisierung der Aussagearten, die der Abschlussprüfer bei der Würdigung des Auftretens möglicher falscher Darstellungen heranzieht, sind in d...mehr

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Bilanz Check-up 2023: Übers... / 2.9.3 IDW PH 9.400.3 (12.2021): Zur Erteilung des Bestätigungsvermerks bei kommunalen Wirtschaftsbetrieben (Stand: 17.12.2021)

Redaktionelle Änderungen im Mustervermerk in den Anlagen aufgrund der Anpassung an IDW PS 400 n. F. (10.2021) und damit zusammenhängend Regelung des Anwendungszeitpunktes in Tz. 1a).mehr

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Bilanz Check-up 2023: Übers... / 2.4.1 IDW EPS KMU 1: Anwendung und Vorbemerkungen (Stand: 5.12.2021)

Vor dem Hintergrund des Leitbilds der Prüfung von Abschlüssen kleiner und mittelgroßer Unternehmen (KMU) behandelt der Entwurf eines IDW Prüfungsstandards für kleinere, weniger komplexe Unternehmen: Anwendung und Vorbemerkungen (IDW EPS KMU 1) die übergeordneten Verantwortlichkeiten des unabhängigen Prüfers bei der Durchführung einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit d...mehr

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Bilanz Check-up 2023: Übers... / 2.4.3 IDW EPS KMU 3: Auftragsannahme bei einer und vorbereitende Tätigkeiten für eine Abschlussprüfung (Stand: 5.12.2021)

Der Entwurf eines IDW Prüfungsstandards für kleinere, weniger komplexe Unternehmen: Auftragsannahme bei einer und vorbereitende Tätigkeiten für eine Abschlussprüfung (IDW EPS KMU 3) behandelt neben der Auftragsannahme sowie den Auftragsbedingungen die Prüfungsplanung, die Festlegung der Wesentlichkeit und die Kommunikation mit den für die Überwachung Verantwortlichen bei der...mehr

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Bilanz Check-up 2023: Übers... / 2.4.7 IDW EPS KMU 7: Prüfungsurteil, Berichterstattung und Archivierung im Rahmen der Abschlussprüfung (Stand: 5.12.2021)

Der Entwurf eines IDW Prüfungsstandards für kleinere, weniger komplexe Unternehmen: Prüfungsurteil, Berichterstattung und Archivierung im Rahmen der Abschlussprüfung (IDW EPS KMU 7) behandelt insbesondere die Bildung, die Art und den Aufbau eines Prüfungsurteils, die Zusammenstellung der Prüfungsakte und deren Archivierung sowie die Berichterstattung im Prüfungsbericht.mehr

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Bilanz Check-up 2023: Übers... / 2.4.5 IDW EPS KMU 5: Reaktionen auf beurteilte Risiken (Stand: 5.12.2021)

Der Entwurf eines IDW Prüfungsstandards für kleinere, weniger komplexe Unternehmen: Reaktionen auf beurteilte Risiken (IDW EPS KMU 5) behandelt die Reaktion des Abschlussprüfers auf relevante Risiken. Neben der Funktionsprüfung und der Beurteilung der Wirksamkeit von Kontrollen werden aussagebezogene Prüfungshandlungen sowie der Umgang mit falschen Darstellungen in der Rechn...mehr

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Bilanz Check-up 2023: Übers... / 2.3.1 IDW PS 208 (08.2021): Zur Durchführung von Gemeinschaftsprüfungen (Joint Audit) (Stand: 13.8.2021)

Vor dem Hintergrund der verpflichtenden Anwendung der ISA [DE] für Abschlussprüfungen mit Zeiträumen, die am oder nach dem 15.12.2021 beginnen (mit der Ausnahme von Rumpfgeschäftsjahren, die vor dem 31.12.2022 enden), wurde IDW PS 208 redaktionell an die ISA [DE] angepasst. Materielle Änderungen ergaben sich aufgrund der Anpassung an § 322 Abs. 6 HGB und die EU-Abschlussprüfe...mehr

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Bilanz Check-up 2023: Übers... / 2.9.4 IDW PH 9.400.11: Auswirkungen von Fehlerfeststellungen durch die DPR bzw. die BaFin auf den Bestätigungsvermerk

Da der IDW Prüfungshinweis nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entspricht, hat der HFA ihn mit Wirkung vom 10.1.2022 aufgehoben. Es soll ein neuer IDW Prüfungshinweis entwickelt werden, der die neue Rechtslage nach Übertragung der Bilanzkontrolle auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) durch das Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) wie...mehr

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Bilanz Check-up 2023: Übers... / 2.3.3 IDW EPS 352 (08.2022): Inhaltliche Prüfung der nichtfinanziellen (Konzern-)Erklärung im Rahmen der Abschlussprüfung (Stand: 17.8.2022)

Der Hauptfachausschuss (HFA) des IDW hat den Entwurf eines IDW Prüfungsstandards: Inhaltliche Prüfung der nichtfinanziellen (Konzern-)Erklärung im Rahmen der Abschlussprüfung (IDW EPS 352 (08.2022)) verabschiedet und eine Empfehlung zur Anwendung des Entwurfs ausgesprochen. Der Entwurf bildet den ersten IDW Prüfungsstandard zur Prüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung ...mehr

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Bilanz Check-up 2023: Übers... / 2.5.2 IDW EQMS 2 (12.2021): Auftragsbegleitende Qualitätssicherung (Stand: 13.12.2021)

Die Erarbeitung dieses IDW Qualitätsmanagementstandards ist aufgrund des im Dezember 2020 seitens des IAASB veröffentlichten International Standard on Quality Management (ISQM) 2 Engagement Quality Reviews erforderlich geworden. ISQM 2 steht im Zusammenhang mit dem International Standard on Quality Management (ISQM) 1 Quality Management for Firms that Perform Audits or Revie...mehr

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Bilanz Check-up 2023: Übers... / 2.1.2 IDW ERS IFA 3: Ausweis von Immobilien des Anlage- und Umlaufvermögens im handelsrechtlichen Jahresabschluss (Stand: 3.2.2022)

IDW ERS IFA 3 ergänzt die IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Bewertung von Immobilien des Anlagevermögens in der Handelsbilanz (IDW RS IFA 2) sowie die IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Aktivierung von Herstellungskosten (IDW RS HFA 31 n. F.) und enthält Grundsätze sowohl zur Abgrenzung von Immobilien des Anlage- und des Umlaufvermögens als auch zum Ausweis von Bauv...mehr

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Bilanz Check-up 2023: Übers... / 2.8.1 IDW RH HFA 1.014: Zugangsklassifizierung und Umwidmung von Wertpapieren nach HGB (Stand: 26.10.2021)

Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie hat sich das IDW neuerlich mit der Frage befasst, wie (aktive) Finanzinstrumente im Zeitpunkt ihrer Umwidmung zu bilanzieren sind. Dabei wurden die Ausführungen in dem IDW Rechnungslegungshinweis: Umwidmung und Bewertung von Forderungen und Wertpapieren nach HGB (IDW RH HFA 1.014) (Stand: 9.1.2009) bestätigt. Demnach haben Umwidmungen z...mehr