Fachbeiträge & Kommentare zu Jahresabrechnung

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prüfungsbefugnis des Eigent... / 1 Gelegenheit zur Einsicht

Wollen die Wohnungseigentümer die Abrechnungen, Belege und Unterlagen überprüfen, muss ihnen Gelegenheit zur Einsicht gegeben werden. Auch nach Inkrafttreten des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) am 1.12.2020 ist jedem Wohnungseigentümer vor der entsprechenden Beschlussfassung die Jahresgesamtabrechnung und die jeweils ihn betreffende Einzelabrechnung zu übersen...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Übernahme neuer Gemeinschaf... / 3.2 Rechnungslegung

Unabhängig davon, ob der Verwalterwechsel im laufenden Jahr oder aber am Ende eines Wirtschaftsjahres erfolgt, ist der ausscheidende Verwalterzur Rechnungslegung verpflichtet.[1] Als nachwirkende vertragliche Nebenpflicht besteht eine derartige Verpflichtung unabhängig einer Beschlussfassung seitens der Eigentümergemeinschaft. Sie ergibt sich auch §§ 675, 666 BGB. Bei der Ver...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vertretung in der Eigentüme... / 1 Grundsätze

Teilnahmeberechtigte Personen Die Eigentümerversammlung ist eine private, nicht öffentliche Veranstaltung. Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die Inhaber eines Stimmrechts sind, unabhängig davon, ob sie an deren Ausübung gehindert sind oder nicht. Hierzu gehören neben allen Wohnungseigentümern auch diverse andere Personen wie Testamentsvollstrecker, Insolvenz-, Zwangs- u...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Übernahme neuer Gemeinschaf... / 1.2 Wichtige Verwaltungsunterlagen?

Der übernehmende Verwalter sollte im Rahmen der Übergabe darauf achten, dass ihm insbesondere die folgenden Unterlagen seitens des ausscheidenden Verwalters übergeben werden (keine abschließende Aufzählung!): Gemeinschaftsordnung bzw. Teilungserklärung mit Aufteilungsplänen, ggf. Hausordnung Vollständige Auflistung aller Eigentümer mit Namen und ggf. Anschriften Vollständige Üb...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung EStG/KS... / 2.56 § 123 ff. EStG (Besteuerung von Entlastungen nach dem EWSG)

• 2023 Besteuerung von Entlastungen nach dem EWSG / Verfassungsmäßigkeit / § 123ff. EStG Entlastungen nach dem EWSG unterliegen unter bestimmten Voraussetzungen der Besteuerung. Es stellt sich die Frage, ob dies verfassungsgemäß ist. Dies dürfte zu bejahen sein. Zwar ist eine Besteuerung der Entlastungen nach dem EWSG aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht zwingend geboten....mehr

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Verwaltervertrag (WEMoG) / 1.3 Vertragstyp

Beim Verwaltervertrag handelt es sich um einen entgeltlichen Geschäftsbesorgungsvertrag nach §§ 675, 662 ff. BGB, der Elemente verschiedener Vertragstypen vereint. So enthält der Verwaltervertrag dienstvertragliche Elemente im Hinblick auf die allgemeine Verwaltung des Gemeinschaftseigentums; werkvertragliche Elemente im Hinblick auf die Erstellung von Jahresabrechnung, Wirtsc...mehr

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Verwaltervertrag (WEMoG) / 5.2 Bestellung in der Teilungserklärung

Ob der erste Verwalter bereits in der Teilungserklärung bestellt werden kann, ist umstritten. Allerdings besteht hierzu kein Bedürfnis, da nach § 9a Abs. 1 Satz 2 WEG die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer bereits mit dem Anlegen der Grundbücher entsteht. Der teilende Eigentümer bildet eine "Ein-Personen-Gemeinschaft" mit der Möglichkeit, "Ein-Personen-Beschlüsse" zu fassen...mehr

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Bestellung des Verwalters (... / 8.1.2 Verwalterbestellung im Wege der Beschlussersetzung

Der vom Gericht im Wege der Beschlussersetzung bestellte Verwalter hat dann denselben Aufgabenkreis, den auch ein durch die Wohnungseigentümer bestellter Verwalter hätte. Das Gericht ist in seiner Entscheidung nicht an eine beantragte Bestelldauer gebunden. Setzt es keinen Bestellzeitraum fest, gilt die Höchstbestelldauer von 5 Jahren, nach Begründung des Wohnungseigentums v...mehr

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Verwaltervertrag (WEMoG) / 3.2.2 Verwalterhonorar

Grundsätzlich obliegt es den Vertragsparteien, die Verwaltervergütung frei auszuhandeln. Gesetzliche Schranken stellen dabei die Bestimmungen der §§ 134, 138 BGB dar. Bestimmte Vorschriften oder Gebührenordnungen für die Festlegung eines angemessenen Verwalterhonorars existieren nicht. Vielmehr richtet sich die Angemessenheit des Verwalterhonorars nach dem individuellen Einz...mehr

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Verwaltervertrag (WEMoG) / 3.2.2.3.1.7 Mahnungen säumiger Wohnungseigentümer

Mahnungen säumiger Wohnungseigentümer stellen unzweifelhaft einen Zusatzaufwand für den Verwalter dar. Insoweit war sich die Rechtsprechung Jahrzehnte lang darüber einig, dass dieser Zusatzaufwand mit der Verwaltergrundvergütung nicht abgegolten ist. Insoweit wurde dem Verwalter für Mahnungen ein Zusatzhonorar zugebilligt. Soweit sich dieses in einer Höhe von 10 bis 15 EUR b...mehr

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Bestellung des Verwalters (... / 6.4 Beschlussanfechtung

Grundsätzlich ist der Beschluss über die Wiederbestellung des Verwalters erfolgreich anfechtbar, wenn ein wichtiger Grund gegen die Wiederbestellung vorliegt. Ordnungsmäßiger Verwaltung widerspricht der Beschluss über die Wiederbestellung des Verwalters, wenn die Wiederbestellung erfolgt, ohne dass die Eckpunkte der Konditionen des Verwaltervertrags (Laufzeit und Vergütung) in...mehr

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Verwaltervertrag (WEMoG) / 3.3.3 Unterlagenvernichtung

Beispiel einer unwirksamen Klausel im Verwaltervertrag "Die Hausverwaltung ist berechtigt, alle Verwaltungsunterlagen aus laufender Verwaltung (wie Kontoauszüge, Belege und bedingte Teile von Korrespondenz) nach Ablauf von 5 Kalenderjahren datenschutzsicher zu vernichten." Die handels- und steuerrechtlichen Vorschriften für die Dauer der Aufbewahrungspflicht von Belegen und B...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bestellung des Verwalters (... / 3.1.2 Der zertifizierte Verwalter

Gravierende Änderungen hat das WEMoG für die Verwalterpraxis allerdings durch den in § 26a WEG geregelten "zertifizierten Verwalter" gebracht. Nach wie vor benötigt der Verwalter keine Ausbildung, um seinen Beruf ausüben zu können. Seit dem 1.12.2023 widerspricht allerdings die Bestellung eines nicht nach § 26a WEG zertifizierten Verwalters gemäß §§ 19 Abs. 2 Nr. 6, 48 Abs. ...mehr

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Bestellung des Verwalters (... / 5.2.1 Wichtige Verwaltungsunterlagen

Der übernehmende Verwalter sollte im Rahmen der Übergabe darauf achten, dass ihm insbesondere folgende Unterlagen seitens des ausscheidenden Verwalters übergeben werden: Gemeinschaftsordnung bzw. Teilungserklärung mit Aufteilungsplänen, ggf. Hausordnung Vollständige Liste aller Eigentümer mit Namen und Anschriften Vollständige Übersicht über offene Forderungen und Verbindlichke...mehr

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Verwaltervertrag (WEMoG) / 3.2.2.3.1.4 Rechtsstreitigkeiten

Verwalter führt Verfahren selbst Unproblematisch kann im Verwaltervertrag ein Sonderhonorar für das Führen von Aktivverfahren des Verwalters für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer geregelt werden. Verwalter führt Verfahren selbst Für den Fall, dass ein Verwalter das Verfahren selbst ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts führt, entspricht auch eine Vergütung nach den Bestim...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bestellung des Verwalters (... / 10 Rechtsprechungsübersicht

Anfechtung des Bestellungsbeschlusses Der Bestellungsbeschluss ist für ungültig zu erklären, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der gegen die Bestellung dieses Verwalters spricht. Ein solcher Grund ist zu bejahen, wenn unter Berücksichtigung aller, nicht notwendig vom Verwalter verschuldeter Umstände nach Treu und Glauben eine Zusammenarbeit mit dem gewählten Verwalter unzumu...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verzug und Verzugszinsen im... / 2.1 Abrechnungspflichten

Der Verwalter ist verpflichtet, nach jeder abgelaufenen Wirtschaftsperiode eine Jahresgesamtabrechnung nebst zugehörigen Einzelabrechnungen zu erstellen. Aus dem Zweck des Wirtschaftsplans und der Jahresabrechnung ergibt sich, dass zum einen ein Wirtschaftsplan vor oder jedenfalls zu Beginn des jeweiligen Wirtschaftsjahres aufzustellen ist, eine Abrechnung jedenfalls möglich...mehr

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Verzug und Verzugszinsen im... / Zusammenfassung

Begriff Ein Schuldner kommt immer dann in Verzug, wenn er die ihm obliegende Leistung trotz Fälligkeit nicht erbringt. Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet; dies gilt gegenüber einem Schuldner, der Verbraucher ist, n...mehr

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Verzug und Verzugszinsen im... / 3.1.1 Wann ist Verzug gegeben?

In aller Regel enthält die Gemeinschaftsordnung Bestimmungen zur Fälligkeit von Hausgeldzahlungen. Entsprechend den Bestimmungen zum Mietrecht wird die Fälligkeit häufig auf den dritten Werktag eines Kalendermonats festgelegt. Ist hingegen in der Teilungserklärung bzw. Gemeinschaftsordnung keine Regelung zur Fälligkeit der Hausgelder enthalten und besteht auch ansonsten kein...mehr

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Jahresabrechnung: Pflicht des Altverwalters?

1 Leitsatz Die Pflicht zur Aufstellung der Rechenwerke und zur Korrektur bereits erstellter Jahresabrechnungen trifft die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Sofern im Verwaltervertrag keine gesonderte Regelung getroffen wurde, schuldet der ausgeschiedene Verwalter aus dem Verwaltervertrag nur eine Rechenschaftslegung, aber keine Nachbesserung, sondern allenfalls eine ergänz...mehr

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Jahresabrechnung: Pflicht d... / 3 Das Problem

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer K verlangt von der ehemaligen Verwaltung B eine Jahresabrechnung zu korrigieren, die in ihre Amtszeit fiel. Das AG weist die Klage im Wesentlichen mit der Begründung ab, B habe eine Jahresabrechnung vorgelegt. Damit sei der Anspruch auf Erstellung einer Jahresabrechnung erfüllt. Änderungen aufgrund der Einwände der K gegen die Jahresab...mehr

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Jahresabrechnung: Pflicht d... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, welche Verwaltung für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer eine mangelhafte Jahresabrechnung nachbessern muss. Schuldner der Jahresabrechnung Die Pflicht, mangelfrei abzurechnen, ist eine Pflicht der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Im Innenverhältnis ist es eine Organpflicht der aktuellen Verwaltung. Da es eine Organpflicht...mehr

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Jahresabrechnung: Pflicht d... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Wie das AG zutreffend ausführe, habe K gegen B keinen Anspruch. Soweit § 28 Abs. 2 Satz 2 WEG der Verwaltung auferlege, die Jahresabrechnung zu erstellen, regele das Gesetz keine originäre Verpflichtung der Verwaltung, sondern nur deren Organzuständigkeit. Ende diese Organstellung durch Abberufung nach § 26 Abs. 1 WEG, könnten von der abberufenen Verwaltung kein...mehr

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Jahresabrechnung: Pflicht d... / 1 Leitsatz

Die Pflicht zur Aufstellung der Rechenwerke und zur Korrektur bereits erstellter Jahresabrechnungen trifft die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Sofern im Verwaltervertrag keine gesonderte Regelung getroffen wurde, schuldet der ausgeschiedene Verwalter aus dem Verwaltervertrag nur eine Rechenschaftslegung, aber keine Nachbesserung, sondern allenfalls eine ergänzende Ausku...mehr

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Jahresabrechnung: Pflicht d... / 2 Normenkette

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Jahresabrechnung: Pflicht d... / 6 Entscheidung

LG Berlin II, Urteil v. 10.12.2024, 56 S 24/24 WEGmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kosten: Was gilt, wenn eine... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, wie Kosten für eine Maßnahme umzulegen sind, die sich nachträglich als rechtswidrig erweist. Anspruch auf Korrektur der Jahresabrechnung und Nachschuss-Beschluss Der BGH hat mit Urteil v. 16.6.2023, V ZR 251/21, entschieden, dass dann, wenn ein Umlage-Beschluss rechtskräftig für ungültig erklärt wird, die Gemeinschaft der Wohnungse...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Heizkostenverordnung: Verstoß / 3 Das Problem

In einer Wohnungseigentumsanlage wird der Verbrauch in den Jahren 2021 und 2022 nicht mit gleichen Ausstattungen erfasst. Entgegen § 5 Abs. 7 HeizkostenV gibt es keine Vorerfassung. Der Messdienstleister macht daher einer Differenzberechnung. Diese ist rechnerisch richtig. Fraglich ist, ob die Jahresabrechnung und damit der Beschluss nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG in diesem Fal...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Heizkostenverordnung: Verstoß / 4 Die Entscheidung

Das AG bejaht die Frage! Eine Jahresabrechnung entspreche ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn, wie im Fall, der Verbrauch im Wege einer rechnerisch zutreffenden Differenzberechnung unter Berücksichtigung der ermittelten Verbrauchsdaten ermittelt werde (Hinweis auf BGH, Urteil v. 16.9.2022, V ZR 214/21, Rn. 14). Denn die HeizkostenV habe das Ziel, das Verbrauchsverhalten der Nut...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Arbeitszimmer / 8 Aufzeichnungspflichten

Soweit die (strengen) Voraussetzungen zum Abzug der Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer vorliegen, ist zwingend darauf zu achten, dass der Aufwand nach § 4 Abs. 7 EStG bei der Gewinnermittlung nur berücksichtigt werden darf, wenn er besonders aufgezeichnet ist. Es bestehen keine Bedenken, wenn die auf das Arbeitszimmer anteilig entfallenden Finanzierungskosten im Weg...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ausgeschiedener Eigentümer ... / 1 Rechte des ausgeschiedenen Eigentümers

Mit dem Eigentumswechsel verliert der bisherige Eigentümer seine Rechte als Mitglied der Gemeinschaft. Er ist z. B. nicht mehr berechtigt, an einer Eigentümerversammlung bzw. an den Beschlussfassungen im Wege der Abstimmung teilzunehmen. Wird der Beschluss über die Festsetzung der Nachschüsse bzw. Anpassungsbeträge auf Grundlage der Jahresabrechnung nach Eigentumsübergang gef...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Zuschläge / 3 Pauschale Zuschläge

Zahlt der Arbeitgeber SFN-Zuschläge als laufende Pauschale und verrechnet die für die tatsächlich geleistete Sonn-, Feiertags-, oder Nachtarbeit steuerfreien Zuschläge erst später, sind die Pauschalen nur unter den nachfolgend genannten Voraussetzungen steuerfrei: Es ist erkennbar, dass es sich um Abschlagszahlungen oder Vorauszahlungen auf die spätere Einzelabrechnung handel...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ausgeschiedener Eigentümer ... / 2 Pflichten des ausgeschiedenen Eigentümers

Die Verpflichtungen des ausgeschiedenen Eigentümers, welche vor dem Zeitpunkt des Eigentümerwechsels entstanden sind, bleiben nach Ausscheiden des Eigentümers bestehen. Hat der ausgeschiedene Eigentümer beispielsweise seine Zahlungsverpflichtungen nach dem Wirtschaftsplan oder den Abrechnungen der Vorjahre nicht erfüllt, so kann die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ihm ge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gebührenstreitwert: Jahresabrechnung und Vermögensbericht

1 Leitsatz Der Gebührenstreitwert der Klage eines Wohnungseigentümers gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer auf Vorlage einer ordnungsmäßigen Jahresabrechnung oder eines Vermögensberichts ist im Regelfall mit jeweils 750 EUR zu bemessen. 2 Normenkette § 28 Abs. 2 Satz 2, Abs. 4 WEG 3 Das Problem Wohnungseigentümer K klagt gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gebührenstreitwert: Jahresa... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um den Gebührenstreitwert für 2 Streitgegenstände, nämlich die Erstellung einer korrigierten Jahresabrechnung und eines Vermögensberichts. Gebührenstreitwert Ist, wie im Fall, eine Klage nicht beziffert, ist das wirtschaftliche Interesse der klagenden Partei an der erstrebten Entscheidung zu bewerten, also das Angreiferinteresse. Dieses ist anha...mehr

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Gebührenstreitwert: Jahresa... / 4 Die Entscheidung

Das LG meint, für die Anträge auf Vorlage einer (geänderten) Jahresabrechnung und eines Vermögensberichts seien jeweils 750 EUR anzusetzen. Maßgeblich sei das Interesse des Klägers. Dieses könne nicht nach einem prozentualen Anteil des Verwalterhonorars bemessen werden. Da der Anspruch auch nicht der Vorbereitung einer Leistungsklage diene, komme auch ein prozentualer Anteil...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gebührenstreitwert: Jahresa... / 1 Leitsatz

Der Gebührenstreitwert der Klage eines Wohnungseigentümers gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer auf Vorlage einer ordnungsmäßigen Jahresabrechnung oder eines Vermögensberichts ist im Regelfall mit jeweils 750 EUR zu bemessen.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gebührenstreitwert: Jahresa... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K klagt gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Diese soll ihm eine korrigierte Jahresabrechnung und einen Vermögensbericht vorlegen. Fraglich ist, welcher Gebührenstreitwert insoweit anfällt.mehr

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Gebührenstreitwert: Jahresa... / 2 Normenkette

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Gebührenstreitwert: Jahresa... / 6 Entscheidung

LG Frankfurt a. M., Beschluss v. 28.11.2024, 2-13 S 574/23mehr

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Umlage-Beschluss: Beschluss... / 1 Leitsatz

Ist die Verteilung der Kosten i. S. v. § 16 Abs. 1 Satz 1 WEG durch einen Umlage-Beschluss geändert worden, muss der geänderte Umlageschlüssel in nachfolgenden Wirtschaftsplänen bzw. Jahresabrechnungen sowie bei der Erhebung von weiterem Vorschuss ("Sonderumlage") angewendet werden. Eine Anfechtungsklage gegen einen auf der Grundlage des Wirtschaftsplans bzw. der Jahresabrec...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Erhaltungsrücklage: Werbung... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall wird gefragt, ob die BFH-Rechtsprechung, insbesondere BFH, Urteil v. 26.1.1988, IX R 119/83, BStBl. II 1988, 577, wonach erst mit Verausgabung der Erhaltungsrücklage für Erhaltungsmaßnahmen diese Beträge als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar sind, noch anwendbar ist. Beträge als Werbungskosten Gegen eine Anwendun...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Erstellung von Jahresabrech... / 4.2 Fälligkeit der Jahresabrechnung

Zunächst ergibt sich aus § 28 Abs. 2 Satz 2 WEG, dass die Jahresabrechnung nach Ablauf des Kalenderjahres zu erstellen ist. Zwar würde die Fälligkeit nach § 271 BGB dann sofort eintreten, der Verwalter ist aber in Ermangelung der Verbrauchsdaten für Heizung und Warmwasser nicht in der Lage, sofort tätig zu werden. Die Jahresabrechnung ist daher in den ersten 3 bis 6 Kalender...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Erstellung von Jahresabrech... / 4.1 Entstehen der Pflicht zur Erstellung der Jahresabrechnung

Die Pflicht zur Erstellung der Jahresabrechnung entsteht spätestens am 1.1. des Folgejahres; ob sie bereits am 31.12. um 23.59 Uhr des abgelaufenen Kalenderjahres entsteht, ist nicht geklärt und umstritten.[1] Ungeachtet aber der Beantwortung dieser Frage, ist der Vorverwalter, dessen Amtszeit mit Ablauf des 31.12. endet, just an diesem Tag noch nicht in der Lage, die Abrechn...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Erstellung von Jahresabrech... / 4.10 Beschlussfassung über die Jahresabrechnung

Nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG beschließen die Wohnungseigentümer die Festsetzung der Nachschüsse und Anpassungsbeträge und nicht die Jahresabrechnung als "Rechenwerk". Allerdings wird ein Beschluss, durch den "die Gesamtabrechnung und die daraus resultierenden Einzelabrechnungen des Hausgeldes" genehmigt wird, nächstliegend dahingehend ausgelegt, dass die Wohnungseigentümer da...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Erstellung von Jahresabrech... / 4 Erstellung der Jahresabrechnung

Da der GdWE nach § 18 Abs. 1 WEG die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums obliegt, trifft die Verpflichtung zur Erstellung der Jahresabrechnung zunächst und grundsätzlich auch die GdWE, obwohl § 28 Abs. 2 Satz 2 WEG insoweit ausdrücklich den Verwalter verpflichtet.[1] Die Regelung dient der internen Kompetenzzuweisung. Der Verwalter ist im Innenverhältnis zur GdWE als deren...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Heizkostenverordnung (ZertV... / 1.5.3 Darstellung in der Jahresabrechnung: Umlage auf die jeweiligen Einheiten

Der Gebäudeeigentümer hat nach § 6 Abs. 1 Satz 1 HeizkostenV die Kosten der Versorgung mit Wärme und Warmwasser auf der Grundlage der Verbrauchserfassung nach Maßgabe der §§ 7 bis 9 HeizkostenV auf die einzelnen Nutzer zu verteilen. Gesamtjahresabrechnung Die Kosten für Wärme und Warmwasser sind ohne Verteilung vollständig in die Gesamtjahresabrechnung nach dem Abflussprinzip ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Heizkostenverordnung (ZertV... / 1.5 Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung

1.5.1 Überblick Gem. § 3 Satz 1 HeizkostenV muss eine Jahresabrechnung die Kosten, die der HeizkostenV unterfallen, nach ihren Maßstäben umlegen. Vor allem sind nur Umlageschlüssel maßgeblich, die konform mit der HeizkostenV festgelegt worden sind. Nach der ständigen Rechtsprechung entspricht allein eine den Anforderungen der HeizkostenV genügende Jahresabrechnung den Grundsä...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Rechte des Verwaltungsbeira... / 4.4 Prüfung von Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung

4.4.1 Grundsätze Gemäß § 29 Abs. 2 Satz 2 WEG soll der Verwaltungsbeirat den Wirtschaftsplan und die Jahresabrechnung vor der Beschlussfassung über die Festsetzung der Vorschüsse nach § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG bzw. der Nachschüsse bzw. Anpassungsbeträge nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG prüfen und mit seiner Stellungnahme versehen. Da es sich bei der genannten Bestimmung lediglich um ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Heizkostenverordnung (ZertV... / 1.5.4 Informationen neben der Jahresabrechnung (§ 6a Abs. 3 HeizkostenV)

Wenn die Jahresabrechnung auf dem tatsächlichen Verbrauch oder auf den Ablesewerten von Heizkostenverteilern beruht, muss der Gebäudeeigentümer den Nutzern für Abrechnungszeiträume, die ab dem 1.12.2021 beginnen, zusammen mit den Abrechnungen nach § 6a Abs. 3 HeizkostenV folgende Informationen zugänglich machen: Konkrete Verbrauchsinformationen Verbrauch des Nutzers in aktuell...mehr