Fachbeiträge & Kommentare zu KG

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Handelsgesellschaften.

Rn 20 Die OHG ist zwar keine juristische Person, aber gem § 124 I HGB rechts- und parteifähig. Ein Gesellschafterwechsel während des Prozesses ist ohne weiteres möglich. Im Prozess der OHG kann ein Gesellschafter sich als Nebenintervenient beteiligen. Ein nicht vertretungsberechtigter Gesellschafter kann als Zeuge, ein vertretungsberechtigter als Partei (§ 455) vernommen wer...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / f) Sonstiges.

Rn 157 Für einen Ergebnisabführungsvertrag gilt § 105 IV Nr 1 iVm § 108 GNotKG (OLGR Celle 07, 455; OLGR Stuttg 08, 733 zu § 41a IV Nr 1 iVm § 41c KostO aF). Die Klage auf Eintragung in das Aktienregister, § 67 I AktG, wird mit 1/10 bis 1/4 des Aktienwertes angesetzt (OLGR Hamm 08, 688). Spruchverfahren. § 15 I 2 SpruchG gibt nach Maßgabe der Mehrforderung einen Rahmen von 2...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Allgemeines.

Rn 49 Wegen § 53 I GKG gilt für GeS und ReS § 3; der ZuS ist wegen § 919 ohne Relevanz. In Familiensachen gilt § 42 I FamGKG, wobei der Gedanke des § 41 FamGKG Bedeutung hat. Der Umfang des zu sichernden Anspruchs ist Obergrenze (Köln FamRZ 01, 432 für § 42 I GKG aF, nunmehr § 9 ZPO iVm §§ 48 I GKG, § 23 I 1 RVG), idR nach Maßgabe des Sicherungsinteresses Bruchteil hiervon a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Ausnahmsweise Bewilligung.

Rn 7 PKH für das Prüfungsverfahren kann dann bewilligt werden, wenn die Entscheidung in der Hauptsache durch Zeugenvernehmungen tatsächlich präjudiziert wird (Schoreit/Groß/Groß § 114 Rz 23 mwN). Außerdem dann, wenn in besonders schwierigen Fällen ein Antragsgegner im Prüfungsverfahren ohne Beiordnung eines Rechtsanwaltes ersichtlich nicht in der Lage wäre, sachdienliche Ang...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Grund des Streites.

Rn 7 Bestand oder Dauer eines Miet- oder Pachtverhältnisses müssen im Streit sein, also zumindest präjudizielle Bedeutung haben. Sind sie unstr, findet § 8 ungeachtet des Streitgegenstandes keine Anwendung, so dass nach § 3 zu bewerten ist (BGH NJW-RR 20, 136: Streit über die Berechtigung, auf einem Tiefgaragenstellplatz Mülltonnen aufzustellen; BGH NJW-RR 22, 1367: Streit u...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtsfolgen.

Rn 4 Die Norm betrifft die Kostengrundentscheidung im Urt nach § 343 S 2, in dem besonders auszusprechen ist, dass die säumige gewesene Partei die dadurch veranlassten Kosten zu tragen hat. Wird das ›übersehen‹, ist das Urt im Kostenpunkt nach § 321 zu ergänzen; eine Korrektur in der Kostenfestsetzung ist dagegen nicht möglich (str wie hier: MüKoZPO/Prütting Rz 10; Musielak/...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Entscheidung.

Rn 13 Die Zurückweisung erfolgt in den Gründen des Berufungsurteils (BGH NJW-RR 91, 768 [KG Berlin 13.11.1990 - 1 W 6522/89]; zur Unzulässigkeit eines Zwischenurteils oder separaten Beschlusses MüKoZPO/Rimmelpacher Rz 29), wobei eine Darlegung der gesetzlichen Voraussetzungen erforderlich ist (BGH NJW 06, 153 [BGH 18.10.2005 - VI ZR 270/04]; BVerfG NJW 90, 2373 [BVerfG 21.02...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Rückgabe der vollstreckbaren Ausfertigung.

Rn 17 Eine Festsetzung ist unproblematisch möglich, wenn auf die Rechte aus dem ersten Beschl verzichtet oder die Ausfertigung des ersten Kostenfestsetzungsbeschlusses zurückgegeben wird. Der Anwalt kann sich auf den Einredeausschluss nicht berufen, solange der Kostenfestsetzungsbeschluss, der auf den Namen der Partei ergangen ist, nicht zurückgegeben oder für unwirksam erkl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Verkündung im Verkündungstermin (Abs 1 S 1 Var 2, Abs 1 S 2, Abs 2).

Rn 5 Beraumt das Gericht einen Verkündungstermin an, so ist eine Ladung ebenso entbehrlich (§ 218 Rn 2) wie die Anwesenheit der übrigen Mitglieder des Prozessgerichts (§ 311 IV). Der VT darf nicht zur mündlichen Verhandlung oder Beweisaufnahme bestimmt und geeignet sein (St/J/Althammer Rz 13); anders bei § 87 III ZVG. Wird das Urt zeitlich vor dem vorgesehenen Termin verkünd...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Entscheidung.

Rn 46 Im Falle zulässiger und (ganz oder tw) begründeter Erinnerung erfolgt die Abhilfe durch Aufhebung, Abänderung, Ergänzung oder Neuerlass des Kfb. Hilft der Rechtspfleger in vollem Umfang ab, muss er auch über die außergerichtlichen Kosten des Verfahrens entscheiden (Rn 49). Bei Teilabhilfe erfolgt iÜ per begründetem Beschl die Richtervorlage (LG Detmold Rpfleger 96, 238...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 182 GVG – [Protokollierung].

Gesetzestext Ist ein Ordnungsmittel wegen Ungebühr festgesetzt oder eine Person zur Ordnungshaft abgeführt oder eine bei der Verhandlung beteiligte Person entfernt worden, so ist der Beschluss des Gerichts und dessen Veranlassung in das Protokoll aufzunehmen. Rn 1 Zweck der Bestimmung ist die Sicherstellung einer möglichst umfassenden und von Erinnerungslücken freien, objekt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Aufhebung der angefochtenen Entscheidung.

Rn 2 Die Vorschrift kommt nur zum Tragen, wenn das Rechtsmittelgericht oder aber der BGH zu dem Ergebnis kommt, dass die angefochtene Entscheidung, mit der der Scheidungsantrag abgewiesen worden ist, keinen Bestand haben kann und aufzuheben ist. Typischer Fall ist, dass die Scheidungsvoraussetzungen zwischenzeitlich vorliegen, weil von einem Scheitern der Ehe iSv § 1565 I BG...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio.

Rn 1 Die Zwangsvollstreckung kann nach § 750 I nur beginnen (s vor §§ 704 ff Rn 12), wenn Gläubiger und Schuldner im Titel oder in der Vollstreckungsklausel namentlich als solche bezeichnet sind. Für oder gegen wen vollstreckt wird, ist eine Frage, deren Beantwortung den Vollstreckungsorganen entzogen ist, weil es sich um eine inhaltliche Bedingung der Vollstreckbarkeit hand...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Sonstige passiv parteifähige Personen.

Rn 4 Zu den sonstigen passiv parteifähigen Personen, die von § 17 erfasst werden, zählen die Personenhandelsgesellschaften wie die OHG (§ 105 II HGB) und die KG (§ 161 II HGB), Vereine ohne Rechtspersönlichkeit (§ 54 I BGB, früher: nicht rechtsfähige Vereine, zB Gewerkschaften), politische Parteien (§ 3 PartG), Partnerschaftsgesellschaften (§ 7 II PartGG iVm § 105 II HGB), d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeines.

Rn 98a Rechtsbehelfe in der Forderungspfändung sind bei einer Maßnahme des Vollstreckungsgerichts die Erinnerung nach § 766 und bei einer Entscheidung des Vollstreckungsgerichts die sofortige Beschwerde nach § 793. Die Rechtsbehelfe können ab Beginn der Zwangsvollstreckung eingelegt werden. Mit Beendigung der Zwangsvollstreckung entfällt das Rechtsschutzbedürfnis (BGH ZVI 05...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Ratio.

Rn 5 Es war bereits die Rede davon, dass der Gläubiger, der aus einem Titel vollstreckt, im Vollstreckungsrecht rechtmäßig handelt, solange der Titel sich im Rechtsmittelzug nicht als materiell unberechtigt erweist und daher aufgehoben oder abgeändert wird (s Rn 1). In diesem Fall realisiert sich jedoch die Gefahr, die er bei der Vollstreckung trägt. Er muss nun die Folgen d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Auswahl des Verfahrensbeistands.

Rn 31 Gem Abs 1 soll das Gericht einen ›fachlich und persönlich geeigneten‹ Verfahrensbeistand bestellen. Die Auswahl liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts, das schon nach der Vorstellung des Gesetzgebers zu § 158 aF nur eine Person zum Verfahrensbeistand bestimmen soll, die fachlich und persönlich geeignet ist, das Interesse des Kindes festzustellen und sachgerecht ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Nachfestsetzung (Nachliquidation).

Rn 27 Die Möglichkeit und der Umfang einer Nachfestsetzung bestimmen sich nach der Rechtskraftwirkung des Kfb. Ist ders Streitgegenstand betroffen, steht die materielle Rechtskraft einer erneuten Festsetzung entgegen. Daher können Kosten, welche im ersten Gesuch nicht enthalten waren, nachträglich festgesetzt werden. Gleiches gilt für geltend gemachte aber versehentlich über...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Geregelt wird eine spezielle Hinweispflicht des Amtsrichters, die ggf über die allgemeine Hinweispflicht gem § 139 hinausgeht. Die im amtsgerichtlichen Verfahren uU nicht anwaltlich vertretene, rechtlich unerfahrene Partei soll davor bewahrt werden, Nachteile infolge einer rügelosen Einlassung gem § 39 S 1 dadurch zu erleiden, dass sich die gegnerische Partei die – sach...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Bezugnahme auf Anlagen.

Rn 14 Bei unvollständig ausgefülltem Antrag können ausnahmsweise dem Formular Anlagen beigefügt oder nachgereicht werden. Das kann erforderlich sein, wenn der Platz im Formular nicht ausreicht, um übersichtliche Angaben zu ermöglichen. Da sämtliche Angaben zu belegen sind, können Lücken im Formular auch durch die entsprechenden Belege gefüllt werden (BGH FamRZ 09, 318; MDR 8...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Antrag.

Rn 13 Das Verfahren findet nur auf Antrag statt, IV 1 (praktische Hinweise bei Sternal/Dimmler Rz 33 ff). Antragsberechtigt ist nach IV 2 jeder, der ein rechtliches Interesse an der Anerkennung glaubhaft machen kann, dh neben den Ehegatten auch Personen, deren Erbberechtigung oder eheliche Abstammung betroffen ist (BGH NJW 90, 3090), Sozialversicherungsträger, Finanzämter u ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Rechtsmittelbelehrung, Rechtsmittel, Abänderung.

Rn 11 Der Beschluss ist den Beteiligten förmlich zuzustellen, § 113 I 2 iVm § 329 III ZPO. Er ist mit der Beschwerde gem § 256 anfechtbar; der Antragsgegner kann die Abänderung gem § 240 beantragen. Gegen eine Entscheidung, mit der in einem vereinfachten Unterhaltsverfahren eine Beschwerde verworfen wird, ist die Rechtsbeschwerde zulassungsfrei statthaft (BGH FamRZ 23, 212)....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Buchführungspflicht nach außersteuerlichen Gesetzen, insb nach § 140 AO

Rn. 162 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Durch die Vorschrift des § 140 AO werden außersteuerliche Buchführungs- u Aufzeichnungsvorschriften, die auch für die Besteuerung von Bedeutung sind, für das Steuerrecht nutzbar gemacht. Für einen LuF kommen hier insb die allg Buchführungs- u Aufzeichnungsvorschriften des Handelsrechts sowie diejenigen Aufzeichnungspflichten in Betracht, we...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Klageantrag.

Rn 28 Der Klageantrag dient neben dem mitzuteilenden Lebenssachverhalt der Festlegung des Streitgegenstandes und schafft zugleich eine Voraussetzung für die Zwangsvollstreckung. Er ist hinreichend bestimmt, wenn er den erhobenen Anspruch konkret bezeichnet, dadurch den Rahmen der gerichtlichen Entscheidungsbefugnis (§ 308) absteckt, Inhalt und Umfang der materiellen Rechtskr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Wirkung.

Rn 10 Zurücknahme des Widerspruchs ist für die Gerichtsgebühren der Klagerücknahme gleichgestellt; die 3,0 Gebühr ermäßigt sich auf 1,0 (KV 1211). Nach Rücknahme steht dem beantragten VB Widerspruch nicht mehr entgegen (§ 699 I 1). Gemäß § 701. darf VB nicht mehr erlassen werden, wenn der Antrag nicht binnen sechsmonatiger Frist gestellt ist, die mit Zustellung des Mahnbesch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Enthält eine Entscheidung des Familiengerichts eine Verpflichtung zur Leistung von Unterhalt, soll in der Endentscheidung nicht nur die sofortige Wirksamkeit nach § 116 III 3 angeordnet werden, sondern es kann zugleich auf Antrag des Verpflichteten die Zwangsvollstreckung gem § 120 II 2 eingestellt oder beschränkt werden. In der Beschwerdeinstanz kann nach § 120 II 3 iV...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht.

Rn 26 Die Werte mehrerer Ansprüche werden nach § 39 I GKG zusammengerechnet, so dass sich die Gebühr für das Verfahren allg nach dem Gesamtwert aller anhängigen Ansprüche berechnet, unabhängig davon, ob die Ansprüche zugleich anhängig waren oder nacheinander. (Celle MDR 15, 912; KG JurBüro 08, 148; aA Ddorf JurBüro 10, 648). Scheidet während der Tätigkeit des Rechtsanwaltes ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Gerichtskosten.

Rn 31 Gem § 6 I GKG entsteht fällig mit Einreichung des Antrags im zivilgerichtliche Verfahren nach KV 1610, im verwaltungsgerichtlichen Verfahren nach KV 5300, im finanzgerichtlichen Verfahren nach KV 6300 u im sozialgerichtlichen Verfahren nach KV 7300 eine 1,0 Gerichtsgebühr; im arbeitsgerichtlichen Verfahren entsteht nach KV 8400 die 0,6 Gerichtsgebühr. Kommunen können a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Sachlicher Anwendungsbereich.

Rn 9 Die Vorschrift gilt grds für die gesamte Prozessführung des Bevollmächtigten in allen Verfahrensarten der ZPO und in allen Verfahrensarten, die auf die ZPO verweisen (Musielak/Voit/Weth § 85 Rz 9; zB § 4 InsO; vgl BGH NJW 11, 1299, 1230 [BGH 14.12.2010 - 1 StR 275/10]; zur Geltung im Strafverfahren vgl KG NStZ-RR 21, 157). Im PKH-Verfahren gilt die Vorschrift ebenfalls ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten/Gebühren (Schneider).

Rn 30 Nach Anm I Nr 1 zu Nr 3104 VV RVG erhält der Anwalt auch dann eine Terminsgebühr, wenn in einem Verfahren, für das eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist, im Einverständnis mit den Parteien ohne mündliche Verhandlung entschieden wird. Für das Verfahren muss eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben sein. Daher fällt eine Terminsgebühr nach Anm I Nr 1 zu Nr 3104 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normgegenstand.

Rn 1 Grds ist es Sache des künftigen Kl, den gesetzlichen Vertreter des voraussichtlichen Bekl zu ermitteln. Hat der Bekl keinen gesetzlichen Vertreter, so obliegt es dem Kl, die Bestellung eines gesetzlichen Vertreters (vgl §§ 1961, 29 BGB, 85 AktG) hinzuwirken (BGH NJW 11, 1739 Rz 11). Verzögert sich die Vertreterbestellung, kann dies einen erheblichen Schaden für den präs...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / e) Wohnung und Hausrat (Ehewohnungs- und Haushaltssachen).

Rn 144 § 48 FamGKG bestimmt Festwerte, die nur durch Abs 3 relativiert werden. Alte Rspr (Dresd MDR 07, 305: einjähriger Mietwert; aA Karlsr FamRZ 03, 1767: halbjährige Miete), auch bei Getrenntleben (Hamm FamRZ 06, 141; aA AG Bremen FamRZ 03, 244: 6 Monate) und bei Verpflichtung zu einer Ausgleichsleistung im Vergleich (KG RPfleger 72, 464) ist seit Inkrafttreten der Neufas...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) § 771.

Rn 261 Ausgangspunkt ist § 6. Maßgebend ist der Wert der Forderung, für die vollstreckt wird, ohne Nebenforderungen (BGH WM 83, 246), begrenzt durch den geringeren Wert des Pfandobjekts (§ 6 Rn 18). Es kommt auf den obj Verkehrswert an (BGH JurBüro 17, 263). Tilgung der Forderung vor Klageerhebung (§ 4) verringert deren Wert (Schlesw JurBüro 57, 179). Das Pfandobjekt ist ohn...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Einfach fehlerhafte Entscheidungen und inkorrekte Entscheidungsform.

Rn 13 Einfach fehlerhafte Entscheidungen sind wirksam, aber mit Rechtsmitteln anfechtbar. Das gilt zB für ein entgegen § 240 nach Insolvenzverfahrenseröffnung ergehendes Urt (BGH NZI 09, 783 [BGH 27.01.2009 - XI ZR 519/07] Rz 10; vgl zur Meistbegünstigung bei fehlerhaftem VU nach Entscheidung durch Einspruch KG MDR 15, 1439). Hat das Gericht die falsche Form der Entscheidung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Widerspruchsverwirkung.

Rn 5 Eine Verwirkung des Widerspruchs ist möglich, kommt aber nur aufgrund besonderer Umstände in Betracht (vgl BVerfGE 32, 305, 308 = NJW 72, 675 [BVerfG 26.01.1972 - 2 BvR 255/67]; Celle GRUR 80, 945; KG GRUR 85, 237; Saarbr NJW-RR 89, 1513 [OLG Saarbrücken 30.06.1989 - 4 U 2/89]). Bei Verwirkung des Rechts zur Einlegung des Widerspruchs im einstweiligen Rechtsschutzverfah...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Zeit (Abs 1).

Rn 2 Grds darf die Versteigerung frühestens eine Woche nach der Pfändung erfolgen. Die Wartefrist ermöglicht es Dritten, ggf ihre Rechte an der Pfandsache nach § 771 geltend zu machen, dem Schuldner, die Verwertung noch durch Zahlung zu verhindern; Gläubiger und Schuldner haben Gelegenheit, mögliche Bieter aufmerksam zu machen (MüKoZPO/Gruber Rz 2; Zö/Seibel Rz 2). Die Frist...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Erfüllungseinwand.

Rn 13 Es war umstr, ob der Schuldner iRd nach § 891 S 2 erforderlichen Anhörung den Erfüllungseinwand erheben kann. Mit dem BGH ist davon auszugehen, dass wegen des Wortlautes von § 887, seines Sinns und Zwecks und aus prozessökonomischen Gründen (Vermeidung der Vollstreckungsabwehrklage) das Vollstreckungsgericht im Verfahren nach § 887 prüfen muss, ob erfüllt wurde (BGH NJ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Verzichtbarer Verfahrensverstoß.

Rn 3 Erfasst sind Verfahrenshandlungen, die entweder die geforderte Form, die Voraussetzungen, die Zeit oder den Ort einer Prozesshandlung des Gerichts oder der Parteien missachten, zB §§ 253, 166 ff, 271, 274, 283, 311 ff, 355 ff. Unter § 295 fallen nicht Bestimmungen, die den Inhalt der Prozesshandlung betreffen, wie zB §§ 139, 286, 287, 308 (§ 308 Rn 11). Rn 4 Eine Heilung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Keine Auswirkung der Auszahlungsbeschränkung nach § 70 Abs 1 S 2 EStG auf den Anspruch auf Kindergeld nach § 62 EStG (§ 70 Abs 1 S 3 EStG)

Rn. 69 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die Auszahlungsbeschränkung nach § 70 Abs 1 S 2 EStG lässt den materiell-rechtlichen Anspruch auf Kindergeld unberührt, zB in Bezug auf an das Kindergeld anknüpfende Annexleistungen im außersteuerlichen Bereich. Auch die Festsetzung des Kindergeldes bleibt von der Auszahlungsbeschränkung unberührt, BFH vom 22.09.2022, III R 21/21, BStBl II 20...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Geltungsbereich.

Rn 2 Die Bestimmung gilt in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit und in Familiensachen, sofern keine Sonderregelungen wie in § 105 Abs 1 GBO bestehen, nicht aber in Ehe- und Familienstreitsachen (§ 113 Abs 1 S 1). Nach Abs 5 iVm §§ 233, 234 Abs 1 S 2 ZPO ist auch die Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Frist zur Begründung von Rechtsmitteln möglich. Eine entsprec...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Widerspruch und Aufhebung.

Rn 111 Nach § 53 I Nr 1 GKG ist das Interesse des Antragstellers maßgeblich. Die Entwicklung seit Erlass der eV ist zu berücksichtigen, so dass der Wert (deutlich) sinken kann (KG JurBüro 02, 479), grds aber nicht muss (Frankf AGS 14, 184). Bei Kostenwiderspruch zählt das Kosteninteresse (Frankf JurBüro 90, 1332). Das Vollziehungsverfahren hatte bis vor dem 1.8.13 einen eige...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. § 129 AO (offenbare Unrichtigkeiten)

Rn. 282 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die Familienkasse kann nach 129 AO Schreibfehler, Rechenfehler und ähnliche Unrichtigkeiten, die beim Erlass eines von der Familienkasse erlassenen Bescheides unterlaufen sind, jederzeit berichtigen, und zwar mit Wirkung für die Vergangenheit und für die Zukunft, vgl V 15.1 Abs 1 und V 15.2 DA-KG 2023. Die Berichtigungsmöglichkeit wirkt zu G...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.3 Betrieb in privatrechtlicher Form

Rz. 140 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Dient eine Tätigkeit der Erfüllung hoheitlicher Aufgaben und wird sie nicht von einer juristischen Person des öffentlichen Rechts, sondern von dritten Unternehmern (z. B. in Form der KG oder OHG ausgeübt, ist sie steuerbar (Abschn. 2.11. Abs. 20 UStAE), dann handelt sich um sog. Eigenbetriebe. Hier gilt § 2 Abs. 3 UStG nicht. Es sind regelmä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Natürliche Personen.

Rn 5 Für die namentliche Bezeichnung von natürlichen Personen bedarf es der Nennung des Vor- und Familiennamens (LG Koblenz FamRZ 00, 1166), wobei ein Künstlername oder Pseudonym ausreicht, wenn die Person unter dieser Bezeichnung in der Öffentlichkeit bekannt ist und diese anstelle des bürgerlichen Namens kennzeichnet (BGHZ 30, 7, 9 = NJW 59, 1269). Ein Einzelkaufmann kann ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Behauptungs- und Beweislast.

Rn 26 Die Verteilung der Beweislast ist äußerst umstr. Teilweise wird argumentiert, wegen des Wortlautes der Vorschrift und um das Risiko des Schuldners nicht zu übersteigern, treffe sie den Gläubiger, wenn er sich auf die Möglichkeit der Handlungsvornahme und ihre ausschl Abhängigkeit vom Schuldnerwillen berufe (hM; Köln MDR 03, 114; Hamm FamRZ 97, 1094, 1095; Hamm NJW-RR 8...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Prüfung der Zulässigkeit von Amts wegen.

Rn 1 Die Norm ordnet die Prüfung der Zulässigkeit der Klage, und zwar vAw (s § 585 Rn 7) an. Das versteht sich für Prozessvoraussetzungen ohnehin von selbst, weist bei der Wiederaufnahmeklage jedoch die Besonderheit auf, dass die Prüfung der schlüssigen Behauptung des Wiederaufnahmegrundes zur Statthaftigkeit der Klage gehört (§§ 579 Rn 18, 580 Rn 2; BayVGH v 28.3.19 – 20 S ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Ausführung der Zustellung.

Rn 10 An eine RA-Gesellschaft ist wie an eine GmbH nach § 170 zuzustellen (vgl 59c I BRAO). In einer Anwaltssozietät kann an jeden Sozius zugestellt werden (zB BFH/NV 16, 50 [BFH 22.09.2015 - V B 20/15] Rz 7). Das gilt auch bei einer überörtlichen Sozietät. Die frühere Auffassung, es müsse an einen am Ort des Prozessgerichts ansässigen RA zugestellt werden (KG NJW 94, 3111; ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Inhalt des Schriftsatzes.

Rn 3 Im Schriftsatz sind nach Abs 1 S 2 die Parteien und der Rechtsstreit zu bezeichnen (Nr 1). Zur Angabe des Interventionsgrundes (Nr 2) kann auf eine vorausgegangene Streitverkündung verwiesen werden (BGH NJW 97, 2385; 94, 1537 f). Die Beitrittserklärung (Nr 3) muss erkennen lassen, welcher Partei der Streithelfer beitritt. Eine ausdrückliche Erklärung ist nicht geboten (...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Rückforderung.

Rn 59 Ein Prozesskostenvorschussanspruch kann, wie sonstiger Unterhalt, im Regelfall vom Unterhaltsgläubiger nicht zurückgefordert werden. Da es sich um einen Vorschuss handelt, kann er ausnahmsweise dann aus Billigkeitsgesichtspunkten zurückverlangt werden, wenn die Voraussetzungen, unter denen er beansprucht werden konnte, nicht mehr bestehen, etwa weil sich die wirtschaft...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Zeitpunkt.

Rn 6 Eine Frist für den Antrag gibt es nicht. Der Antrag ist vor Beendigung des Rechtszuges zu stellen, zu einem Zeitpunkt, zu dem noch Gebühren anfallen können (Ddorf MDR 14, 1172). Der Rechtszug endet mit Verkündung der Endentscheidung, Rücknahme der Klage oder des Rechtsmittels, übereinstimmender Erledigungserklärung oder Vergleich (Ddorf FamRZ 06, 628). Ein verspätet ges...mehr