Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.6 Fälle mit Auslandsberührung

Tz. 57 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 § 32a Abs 2 S 1 KStG kann für eine inl Kö auch dann eingreifen, wenn der Gesellschafter nicht im Inl der Besteuerung unterliegt (also St-Ausländer ist). Wie bei den vGA (dazu s Tz 34) ist die Frage, ob eine verdeckte Einlage vorliegt, allerdings allein nach inl Recht zu beurteilen.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.5 Umwandlungsfälle

Tz. 60 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Ein echter Formwechsel nach dem UmwG ist für Stiftungen nicht vorgesehen (s Tz 15). Jedoch wird auch dann von Umwandlung einer Stiftung gesprochen, wenn eine Stiftung durch Satzungsänderung ihr Grundstockvermögen nicht mehr ewig zu erhalten hat (Ewigkeitsstiftung), sondern nach § 80 Abs 2 S 2 BGB verbrauchen darf (Verbrauchsstiftung) und umg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.1.3 Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil

Tz. 80 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Für die Übertragung eines Betriebes, Teilbetriebes oder vollständigen MU-Anteils auf eine Stiftung ist § 6 Abs 3 EStG anwendbar (vgl BMF-Schreiben v 20.11.2019, BStBl I 2019, 1291 Rn. 3 bis 5). Die Übertragung stellt keine verdeckte Einlage dar (hierzu s Tz 73). Die Stiftung führt daher die Bw des (Zu-)Stifters fort. Ob ein Betrieb unentgelt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.4.3 Nachträglicher Ausgleich von später festgestellten Wenigergewinnen der Organgesellschaft nach Beendigung des Gewinnabführungsvertrags

Tz. 890 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Es handelt sich hier um den umgekehrten Fall der Ausführungen in Tz 886ff. Nach Beendigung des GAV werden durch eine Außenprüfung bei der OG Wenigergewinne für die organschaftliche Zeit festgestellt, die der frühere OT ausgleicht. Weil der OT, wie oben ausgeführt (s Tz 886ff), (nur) Anspruch auf den materiell richtigen Gewinn hat, muss hier...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.1 Steuerliche Rechtslage bis zum Veranlagungszeitraum 2002, wenn der Gewinnabführungsvertrag vor dem 21.11.2002 abgeschlossen worden ist

Tz. 347 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 1 Nr 3 S 1 KStG idF vor dem StVergAbG musste der GAV bis zum Ende des Wj der OG, für das erstmals die stliche Folge der Einkommenszurechnung nach § 14 Abs 1 S 1 KStG eintreten soll, abgeschlossen und bis zum Ende des folgenden Wj wirksam werden (s R 55 Abs 1 S 1 KStR 1995). Dazu auch s Urt des FG Bln-BB v 21.08.2007 (EFG 2007,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.4.3.4.3 Vorteilsgewährung bei mehrstufiger Organschaft

Tz. 856 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Vorstehendes (s Tz 850ff) gilt entspr bei sog Organschaftsketten. Wenn bei einer nicht unterbrochenen Organschaftskette ein Vorteil von der untersten OG direkt an den obersten OT gewährt wird, ist das stlich als vorweggenommene Gewinnabführung (vGA) von Stufe zu Stufe zu erfassen (s Urt des BFH v 22.08.2007, BStBl II 2007, 961). Tz. 857 Stand...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4.5 Holdinggesellschaft als Organträger

Tz. 134 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Eine Holdinggesellschaft in der Rechtsform einer Kap-Ges kann, weil kraft Rechtsform gew, stets OT sein. Wegen der schärferen Voraussetzungen für PersGes s Tz 149ff. Tz. 135–139 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 vorläufig freimehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.3.1 Maßgeblichkeit des Werts der Kapitalrückzahlung

Tz. 190 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Bei den Veräußerungsersatztatbeständen gem § 21 Abs 1 S 1 Nr 3 UmwStG nämlich der Auflösung der Kap-Ges, an der die Anteile bestehen, einer Kap-Herabsetzung oder der Ausschüttung von Beträgen aus dem stlichen Einlagekto iSd § 27 KStG soll bei der Gewinnermittlung gem § 21 Abs 2 S 2 UmwStG in Ermangelung eines Kaufpreises der gW der Anteile ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.2.5.3 Verdeckte Gewinnausschüttung an außenstehende Gesellschafter

Tz. 801 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Eine OG kann eine vGA nicht nur an den OT, sondern auch an einen außenstehenden Gesellschafter erbringen. Ist der außenstehende Gesellschafter eine dem OT nahestehende Person, kommt es darauf an, ob die vGA durch das Gesellschaftsverhältnis zu ihr veranlasst ist (s § 8 Abs 3 KStG Teil D Tz 1812ff). VGA an außenstehende Gesellschafter sind na...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.3.1 Kriterien und Begriffe des Fremdvergleichs

Tz. 111 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Der BFH hat in seiner langjährigen Rspr eine Reihe von Kriterien entwickelt, die er – je nach Einzelfall mit unterschiedlicher Gewichtung – für den Fremdvergleich anwendet. Es geht dabei zB um Begriffe wie Ernsthaftigkeit, Üblichkeit sowie Angemessenheit dem Grunde und der Höhe nach. Für beherrschende Gesellschafter wurden ergänzende Sonderk...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.12.2.7 Verfahrensfragen

Tz. 678 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Die ErbSt-Problematik bei vGA wird durch § 30 Abs 1 ErbStG verschärft. Danach ist jeder der ErbSt unterliegende Erwerb binnen einer Frist von drei Monaten vom Erwerber dem für die Verwaltung der ErbSt zuständigen FA schriftlich anzuzeigen. Erfolgt der stpfl Erwerb als Rechtsgeschäft unter Lebenden, ist gem. § 30 Abs 2 ErbStG auch derjenige ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.9.3 Einbeziehung eines angemessenen Gewinnaufschlags

Tz. 429 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Das Gewinnstreben als ein charakteristisches Verhaltensmerkmal eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einer Kap-Ges erfordert grds auch die Einbeziehung eines angemessenen Gewinnaufschlags. Dies gilt aufgr des Fremdvergleichsgrundsatzes auch bei der Ermittlung des angemessenen Entgelts für Leistungen der Kö an ihren Gesellsc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.7.1 Feststellungsbescheide

Tz. 58 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Nach § 181 Abs 1 S 1 AO finden die Vorschriften über die Durchführung der Besteuerung sinngemäß für die gesonderte Feststellung Anwendung. Dies betrifft zwar vorrangig die Regelungen der §§ 155ff AO, gilt aber auch für die Änderungsvorschriften in den jeweiligen Einzel-St-Gesetzen (s Urt des BFH v 16.09.1987, BStBl II 1988, 174). Somit kann ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.3.3 Anteile aus der Einbringung mehrheitsvermittelnder Kapitalanteile

Tz. 132c Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Die Veräußerung einbringungsgeborener Anteile, die aus einer Anteilseinbringung iSd § 20 Abs 1 S 2 UmwStG stammen, ist gem § 7 S 1 GewStG gewstpfl (s Schr des BMF v 25.03.1998, BStBl I 1998, 268 unter Rn 21.13). Wäre nämlich ein Einbringungsgewinn entstanden, hätte dieser (lfd) Gewinn zum Gewerbeertrag der einbringenden Pers-Ges gehört. Die...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3.3 Anwendung von H 14.7 KStH 2022 bei einer mehrstöckigen Organschaft

Tz. 823 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Auch zur stlichen Behandlung des nachstehenden Sachverhalts enthält H 14.7 KStH 2022 keine eindeutige Aussage. Beispiel: Nach dem Wortlaut des H 14.7 KStH 2022 ist das T-Einkommen (erster Organkreis) bei M im VZ 01 zu erfassen. Gleiches gilt uE für dessen Weiterzurechnung zu der GM (glA s Frotscher, in F/D, § 14 KStG Rn 661 und s Brink, in S...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.5.2 Nicht rechtsfähige Stiftung und rechtsfähige Stiftung

Tz. 66 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Eine ges Regelung zur "Umwandlung" einer nicht rechtsfähigen Stiftung in eine rechtsfähige Stiftung existiert nicht (s Tz 17). Nach dem Urt des BFH v 11.02.2015 (BStBl II 2015, 545) kann zur Überbrückung der Interimsphase zwischen Stiftungsgeschäft und Anerkennung der rechtsfähigen Stiftung (zu Lebzeiten) eine zeitweilige nicht rechtsfähige ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.2.1 Begriff der Aufwendungen

Tz. 82 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Aufwendungen iSd § 10 Nr 1 KStG sind durch die Erfüllung des Satzungszweckes entstandene Einkommens- oder Vermögensminderungen. Im Gegensatz zur vGA nach § 8 Abs 3 S 2 KStG fingiert § 10 Nr 1 KStG nicht den Zufluss von verhinderten Vermögensmehrungen (glA von Löwe in Feick, Stiftungen als Nachfolgeinstrument, § 25 Rn 25; Richter in Seifart/v...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4 Ermittlung der Einkünfte

Tz. 89 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Stiftungen können grds Eink aus allen Einkunftsarten beziehen, da Stiftungen nicht in den Anwendungsbereich des § 8 Abs 2 KStG fallen. Sie können uE in gewissen Sonderfällen auch Eink aus selbstständiger Arbeit und nichtselbstständiger Arbeit beziehen (s § 8 Abs 2 KStG Tz 42ff). Dies sind insbes Fallgestaltungen von nachträglichen Zahlungen ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1.7 Besonderheiten bei Betrieben gewerblicher Art

Tz. 264 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Stlich werden vertragliche Beziehungen zwischen einem BgA und seiner Träger-Kö anerkannt, obwohl es sich dabei nicht um verschiedene Rechtsträger handelt. Ein BgA ist nämlich unselbständiger Teil seiner Träger-Kö. Zwischen BgA und Träger-Kö können somit keine zivilrechtlich wirksamen Vereinbarungen abgeschlossen werden. Auch das Rückwirkungs...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.3.1 Bedeutung

Tz. 199 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Der Zeitpunkt der Gewinnrealisierung aus den Ersatztatbeständen des § 21 Abs 2 S 1 UmwStG hat eine mehrfache Bedeutung für den Entstrickungsgewinn und seine Besteuerung. Zum einen wird hierdurch der VZ bestimmt, in dem ein Entstrickungsgewinn beim AE iRd ESt-Veranlagung (wichtig bei der Ermittlung der Summe der Eink gem § 2 Abs 3 EStG in Ab...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2 Besteuerung der Stiftungserrichtung, Zustiftung und sonstigen Zuwendung

Tz. 171 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Im Grundsatz ist die Erstausstattung der Stiftung eine Zuwendung, die der außerstlichen (privaten) Sphäre des Stifters zuzuordnen ist. In Einzelfällen kann die Dotation einer Stiftung auch im betrieblichen Interesse sein, zB wenn die Förderung eines bestimmten Berufsstandes Zweck der Stiftung ist. Ist eine Kap-Ges Stifterin, kann die Errich...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.1.3 Vermögensstockspenden gem § 10b Abs 1a EStG

Tz. 178 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Mit dem Ges zur weiteren stlichen Förderung von Stiftungen v 14.07.2000 (BStBl 2000 I, 1192) wurde das Sonderregime des SA-Abzugs nach § 10b Abs 1a EStG für Zuwendungen in das Grundstockvermögen (Vermögensstock) einer st-begünstigten Stiftung eingeführt. Mit dem Ges zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engangements v 10.10.2007 (BGB...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.4 Keine Einschränkung durch Verjährung

Tz. 28 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 § 32a Abs 1 S 2 KStG enthält eine eigenständige Ablaufhemmung (außerhalb des § 171 AO) für die Verjährung. Der Bescheid des AE kann danach selbst dann geändert werden, wenn für ihn zwischenzeitlich Verjährung eingetreten sein sollte. Die Festsetzungsfrist endet nämlich insoweit (also hinsichtlich der stlichen Folgen der vGA auf AE-Ebene) nich...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.9 Rechtsfolge

Tz. 711 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Die von § 14 Abs 1 S 1 Nr 5 KStG erfassten negativen Eink werden bei der Besteuerung im Inl nicht berücksichtigt. Negative Eink der OG werden dem OT bereits nicht mehr zugerechnet. GlA s Rödder/Liekenbrock (in R/H/N, § 14 KStG Rn 456) und s Frotscher (in F/D, § 14 KStG Rn 526). AA s Neumann (in Gosch, 4. Aufl, § 14 KStG Rn 494), der davon au...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.5 Gestaltungsvorschläge im Fachschrifttum

Tz. 745 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Jauch (DK 2019, 220, 225ff) weist in seinem Beitrag auf im Schrifttum gemachte Gestaltungsvorschläge zur Vermeidung bzw Reduzierung der Begrenzungswirkungen des § 14 Abs 2 S 2 KStG hin und macht eigene Vorschläge. Schiffers (DStZ 2019, 79, 90) schlägt vor, den außenstehenden AE statt durch reguläre Kap-Beteiligung in Form einer atypisch stil...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.2.3 Vorrang des WK/BA-Abzug

Tz. 87 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Wie bei natürlichen Pers gilt auch bei Stiftungen ein Vorrang des WK/BA-Abzugs nach § 4 Abs 4 EStG bzw § 9 Abs 1 EStG. Nach Auff des BFH greift § 10 Abs 1 Nr 1 KStG daher nicht, wenn die Erfüllung satzungsmäßiger Zwecke gleichzeitig als gew Tätigkeit daherkommt (s § 10 Nr 1 KStG Tz 20). Hierunter fällt insbes die Vergütung der Vorstandsmitgl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Rechtsentwicklung

Tz. 18 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Stiftungen waren mit ihrem Einkommen bereits im klassischen KSt-System, das bis 1977 in der B-Rep galt, stpfl (s § 1 KStG Tz 6). Auch nach Übergang zum Anrechnungsverfahren unterlagen Stiftungen weiterhin der KSt. Jedoch nahmen Stiftungen nicht an der EK-Gliederung teil. Die Anrechnung der KSt wurde faktisch auf andere Weise verwirklicht: Das...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.3.3.3 Einlagenrückgewähr

Tz. 198 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 § 21 Abs 2 S 1 Nr 3 UmwStG erfasst alle Vorgänge der Einlagenrückgewähr, dh auch wenn eine Kap-Rückzahlung außerhalb der Auflösung der Kap-Ges oder einer Kap-Herabsetzung stattfindet (s § 21 Abs 2 S 1 Nr 3 3. Alt UmwStG). Ein Betrag der Ausschüttung oder Zurückzahlung von EK iSd § 27 KStG/EK 04 (gW der Kap-Rückzahlung), der die stlichen AK ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.5.2.6 Abfärbung (Infizierung)

Tz. 156 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Eine Abfärbung iSd § 15 Abs 3 Nr 1 EStG durch Beteiligung der PersGes an einer anderen gew tätigen PersGes reicht nach uE zutr Verw-Auff (s Schr des BMF v 10.11.2005, BStBl I 2005, 1038 Rn 15 und 20) nicht aus, um eine Gewerblichkeit iSd § 14 Abs 1 S 1 Nr 2 S 2 KStG zu begründen; so auch s Urt des FG Köln v 21.06.2005 (EFG 2005, 1714). Die ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.5.1 Gewinnrücklagen

Tz. 425 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 301 S 2 AktG können während der Vertragsdauer gebildete Gewinnrücklagen – das sind neben der ges Rücklage die freien Gewinnrücklagen – ganz oder tw wieder aufgelöst und als Gewinn abgeführt werden. Nach § 275 Abs 4 HGB dürfen Veränderungen der Gewinnrücklage in der G + V-Rechnung erst nach dem Posten "Jahresüberschuss/Jahresfehlbetra...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.1.1 Entstrickung und Bw-Fortführung

Tz. 173 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Zuwendungen in das übrige Vermögen einer st-begünstigten Stiftung, also von der Stiftung nicht zu erhalten sind, sind reguläre Spenden nach § 10b EStG bzw § 9 KStG. Stammen die Mittel aus einem BV des Stifters, liegt grds eine Entnahme nach § 4 Abs 1 S 2 EStG vor. Die Bewertung der Entnahme kann nach § 6 Abs 1 Nr 4 S 4 EStG mit dem Bw erfolg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2 Ende

Tz. 35 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Die KStPflicht einer rechtsfähigen Stiftung endet mit Einstellung der Zweckerfüllung und Auskehrung des Vermögens an die Anfallsberechtigten (s Tz 9 und s § 1 KStG Tz 112ff). Die grenzüberschreitende Verlegung des Verwaltungssitzes einer Stiftung führt nicht zum Ende der StPflicht, da es sich weiterhin um eine nach inl Recht gegründete Stiftu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.3.1 Allgemeines

Tz. 1526 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Durch das Ges zur Änderung der Unternehmensbesteuerung und des stlichen Reisekostenrechts wurde mit erstmaliger Geltung für nach dem 31.12.2013 beginnende Feststellungszeiträume (s § 34 Abs 9 Nr 9 KStG aF) in § 14 Abs 5 KStG eine verfahrensrechtliche Sonderregelung für Organschaften eingeführt. Nach § 14 Abs 5 S 1 KStG werden das dem OT zuz...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.1.4 Kapitalrückzahlung im Rahmen der Auflösung der Gesellschaft, Kapitalherabsetzung oder Ausschüttung (§ 21 Abs 2 S 1 Nr 3 UmwStG)

Tz. 162 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Die Vorschrift des § 21 Abs 2 S 1 Nr 3 UmwStG enthält drei Tatbestände, die zu einer Aufdeckung der stillen Reserven in den einbringungsgeborenen Anteilen führen. Dies sind die Auflösung und Abwicklung derjenigen Kap-Ges, an der die einbringungsgeborenen Anteile bestehen, Die Kap-Herabsetzung bei der Kap-Ges, an der die einbringungsgeborenen ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.5 Die Grundfälle der verdeckten Gewinnausschüttung

Tz. 16 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 VGA lassen sich in den folgenden vier wes Grundfällen zusammenfassen:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.7 Verhältnis zu § 41 AO

Tz. 630 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Nach § 41 Abs 1 AO ist die Unwirksamkeit eines Rechtsgeschäfts für die Besteuerung unerheblich, solange die Beteiligten das wirtsch Ergebnis gegen sich gelten lassen. Demggü verlangt das KStR für die Anerkennung einer Vereinbarung zwischen einer Kö und ihrem beherrschenden AE ua die zivilrechtliche Wirksamkeit (sog Rückwirkungsverbot; s Tz ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.2.10 Wechsel von einer mehrstufigen zur mittelbaren Organschaft

Tz. 1150 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Wird bei einer mehrstufigen Organschaft (GM ist OT von MG, MG ist wiederum OT von TG; dazu s Tz 1116ff) nach Bildung einer versteuerten stillen Reserve bei der TG und entspr Erhöhung des Beteiligungs-Bw an der MG bei der GM und an der TG bei der MG (s Tz 1116) der GAV zwischen der MG und der TG aufgehoben und ein neuer GAV zwischen der GM ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.3.5 Kapitalherabsetzung und Einlagenrückgewähr

Tz. 205 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Die Besteuerungsfolgen des § 21 Abs 2 S 1 Nr 3, 2. Alt UmwStG werden nicht bereits durch eine Kap-Herabsetzung ausgelöst. Denn über die Verwendung der durch die Herabsetzung des Nominalkap zur Verfügung stehenden Kap-Beträge ergeht ein gesonderter Gesellschafterbeschl (s Tz 172). Erst der Beschl über eine Kap-Rückzahlung und die Auskehrung ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1.5 Dokumentationspflichten

Tz. 262 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Nach § 48 Abs 3 GmbHG ist über die Gesellschafter-Beschl bei einer Einmann-GmbH unverzüglich eine Niederschrift aufzunehmen. § 35 Abs 3 S 2 GmbHG (bis 31.10.2008: § 35 Abs 4 S 2 GmbHG) fordert die unverzügliche Aufnahme einer Niederschrift über Rechtsgeschäfte der Kap-Ges mit ihrem Alleingesellschafter auch dann, wenn dieser nicht der allein...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.3.2 Zwangsauflösung bestehender organschaftlicher Ausgleichsposten (§ 34 Abs 6e S 7ff KStG idF des KöMoG/JStG 2022)

12.4.3.2.1 Allgemeines Tz. 1195 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 34 Abs 6e S 7 KStG idF des JStG 2022 sind noch bestehende AP für organschaftliche Minder- und Mehrabführungen in dem Wj aufzulösen, das nach dem 31.12.2021 endet, und zwar zum Schluss des nach dem 31.12.2021 endenden Wj (glA s Liedgens, DB 2021, 2859, 2862). Mit dem JStG 2022 hat der Ges-Geber den § 34 Abs 6e S...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.9 Keine Änderung beim Anteilseigner, wenn Bescheide bei der Körperschaft nicht mehr änderbar sind

Tz. 37 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Sind die Bescheide bei der Kö hinsichtlich der vGA nicht mehr änderbar, bietet § 32a Abs 1 KStG keine Änderungsmöglichkeit beim AE. Solche Änderungen sind dann allenfalls nach den Korrekturvorschriften der AO möglich (zB nach § 164 Abs 2 AO). Hierbei sind allerdings die materiell-rechtlichen Einschränkungen in § 3 Nr 40 S 1 Buchst d S 2f EStG...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3. Steuerbegünstigte Stiftung

Tz. 37 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Stiftungen, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen, sind die wohl häufigste Erscheinungsform der Stiftung (s Bundesverband Deutscher Stiftungen, Zahlen Daten Fakten, 2021, 33). Für die St-Begünstigung nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG ist keine Rechtsfähigkeit der Stiftung erforderlich. Eine nicht rechtsfähige Stiftung nach § ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.2.2.1 Rechtslage bis zum Veranlagungszeitraum 2002, wenn der Gewinnabführungsvertrag vor dem 20.11.2002 abgeschlossen worden ist

Tz. 881 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 1 S 1 Nr 3 KStG idF vor seiner Änderung durch das StSenkG muss der GAV bis zum Ende des Wj der OG, für das erstmals die Einkommenszurechnung zum OT erfolgen soll, auf mind fünf Jahre abgeschlossen und bis zum Ende des folgenden Wj wirksam werden. Wenn ein im Wj 01 mit Wirkung ab dem 01.01.01 abgeschlossener GAV erst in dem Wj 0...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.3 Verhältnis zu den Regelungen im GewStG

Tz. 42 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Nach § 2 Abs 2 S 2 GewStG gilt eine OG als BetrSt des OT, wenn sie OG iSd § 14 bzw des § 17 KStG ist. Damit sind die Organschaftsvoraussetzungen identisch. Der einzige Unterschied zwischen der kstlichen und der gewstlichen Organschaft ist, dass bei der GewSt § 16 KStG nicht anzuwenden ist, was aus der BetrSt-Fiktion folgt. Trotz der BetrSt-F...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.8.8.2 Vorteilszuwendungen bei Gründungs- oder Kapitalerhöhungsvorgängen ab 14.12.2011

Tz. 48 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Als Schenkung gilt gem § 7 Abs 8 S 1 ErbStG auch die Werterhöhung von Anteilen an einer Kap-Ges, die eine an der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar beteiligte natürliche Pers oder Stiftung (Bedachte) durch die Leistung einer anderen Pers (Zuwendender) an die Gesellschaft erlangt. Durch Einfügung dieser Vorschrift mit dem BeitrRLUmsG hat...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.3.2.5 Abgabe der Feststellungserklärung (§ 14 Abs 5 S 5 KStG)

Tz. 1570 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 3 S 5 KStG soll die Erklärung zu den gesonderten und einheitlichen Feststellungen mit der KSt-Erklärung der OG verbunden werden. Insoweit ist der OT von seiner nach § 181 Abs 2 AO bestehenden Erklärungspflicht befreit (s § 181 Abs 2 S 2 AO). GlA s Frotscher (in F/D, § 14 KStG Rn 945a). Zweifelnd s Brink (in Sch/F, 2. Aufl, § ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.5.2.7 Zeitliche Voraussetzungen

Tz. 157 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Nach Auff des BFH (s Urt des BFH v 24.07.2013, BStBl II 2014, 272 Rn 18 und v 11.07.2023, Az: I R 40/20, DStR 2023, 2613 Rn 26) muss die gew Tätigkeit mangels entspr ges Regelung im KStG nicht während des gesamten Wj der OG vorliegen. Vielmehr reicht es aus, wenn der OT zum Zeitpunkt der Gewinnabführung gew tätig ist, wobei es uE korrekterw...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.4.3.3 Zurechnung des Organeinkommens

Tz. 849 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Die Frage, welche rechtliche Qualität die Zurechnung des Organeinkommens hat und auf welcher Rechenstufe iRd Einkommensermittlung des OT sie zu erfolgen hat, ist nicht abschließend geklärt. § 14 Abs 1 S 1 KStG spricht von der Zurechnung des Einkommens der OG. Nach der Rspr des BFH (s Beschl des BFH v 20.06.1974, BB 1974, 1238, 1239; weiter s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2 Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Tz. 104 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Insbes in Fällen der Unternehmensträgerstiftung wird die Stiftung idR Eink aus Gew nach § 15 EStG erzielen. Stiftungen können Einzelunternehmer, MU, Besitzunternehmer (Betriebsaufspaltung) und OT sein. Stiftungen können hingegen weder Betriebsunternehmen einer Betriebsaufspaltung noch OG sein, da (inl) Stiftungen ihrem ges Leitbild nach nic...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.4 Stiftung (nur) als Besitzunternehmen (Betriebsaufspaltung)

Tz. 112 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Dass eine Stiftung Besitzunternehmen sein kann, ist aufgr der Rechtsformneutralität des Besitzunternehmens wohl kaum zu bestreiten. Eine Stiftung kann jedoch nicht Betriebsunternehmen sein. Eine Stiftung ist nur dem Willen der Satzung unterworfen und nicht dem Willen der "hinter ihr stehenden Pers" (Stifter oder Destinatäre). Dies gilt selb...mehr