Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Paus, Auslegung des § 17 EStG gegen seinen Wortlaut? FR 1994, 350; Schmidt, Flüchtige Randbemerkungen zu neuralgischen Punkten des § 17 EStG, StuW 1996, 300; Crezelius, Der Verstrickungswert bei § 17 EStG, DB 1997, 195; Herzig/Förster, Problembereiche bei der Veräußerung von Anteilen an Kap-Ges bei wes Beteiligung (§ 17 EStG), DB 1997, 594; Balmes/Kotyrba, Rückwirkende Wertzuwac...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Kaminski/Strunk, Gutachtenkosten bei der Anschaffung von Anteilen an Kap-Ges – Eine Diskussion ohne Ende? Stbg 2011, 63; Kreft, Verluste aus Darlehen, Beteiligungen, Einlagen und Bürgschaften als WK abziehbar? GStB 2012, 23; Kahle/Hiller, Anschaffungsnebenkosten beim Erwerb von Beteiligungen an Kap-Ges, DB 2014, 500; Wenhardt, AK von GmbH-Anteilen iSd § 17 EStG, GmbH-StPraxis 2...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.6.35 Wiederkehrende Bezüge

Tz. 380 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Beim Anteilserwerb gegen wiederkehrende Bezüge entspr die AK dem Barwert der Bezüge (s Urt des BFH v 09.02.1994, BStBl II 1995, 47 und v 18.10.1994, BStBl II 1995, 169). Ebenso s Urt des FG Ba-Wü v 28.04.2010 (EFG 2010, 2009 mit Anm von Zimmermann) sowie zu der Frage, in welcher Höhe Zahlungen bei Überschreiten der statistischen Lebenserwart...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.11 Veräußerung so genannter sperrfristbehafteter Anteile iSd § 22 UmwStG

Tz. 119 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 § 17 EStG war bisher nicht auf Anteile anzuwenden, die aus einer Einbringung unter dem Tw iSd § 20 oder § 23 UmwStG 1995 stammten (sog einbringungsgeborene Anteile, s Tz 39 und s Tz 118). Das Institut der sog einbringungsgeborenen Anteile ist durch das SEStEG grds abgeschafft worden. Folge dieses Systemwechsels ist, dass die nach Inkrafttrete...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.6.29 Umwandlung

Tz. 372 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Bei Verschmelzung bzw Spaltung einer anderen Kap-Ges auf die Kap-Ges, deren Anteile später veräußert werden, entspr die AK der Anteile an der Übernehmerin vor Inkrafttreten des SEStEG den bisherigen AK an der Überträgerin (s §§ 13, 15 UmwStG 1995). Nach Inkrafttreten des SEStEG gelten die Anteile an der Überträgerin als zum gW veräußert und ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.6.13 Grundschuld

Tz. 350 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Zu den Verlusten aus Finanzierungsmaßnahmen kann auch die Inanspruchnahme aus einer Grundschuld führen. Für die Frage, ob die Wertminderung der Rückgriffsforderung gegen die Kap-Ges zu nachträglichen AK führen kann, gelten die Ausführungen zu einem Darlehensausfall (s Tz 310 ff) bzw zu der Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft (s Tz 279 ff) e...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.4.6 Übersicht zu Einlagen von Kapitalbeteiligungen in Personen- und in Kapitalgesellschaften

Tz. 106 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Tz. 107–109 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 vorläufig freimehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Loos, Die Bewertung eigener Anteile von Kap-Ges, DB 1964, 310; Breuninger, Zur Rechtsnatur eigener Anteile und ihre ertragstliche Bedeutung, DStZ 1981, 420; Bischoff, Zur pfändungs- und konkursbedingten Einziehung von Geschäftsanteilen, GmbHR 1984,61; Aha, Verbot des Erwerbs eigener Aktien nach den §§ 71ff AktG, AG 1992, 218; Thiel, WG ohne Wert: Die eigenen Anteile der Kap-Ges ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.4.5 Übertragung einer im Privatvermögen des Anteilseigners gehaltenen nach § 17 EStG steuerverhafteten Beteiligung auf eine Personengesellschaft

Ausgewählte Literaturhinweise Söffing, Übertragung einer wes Beteiligung auf eine Pers-Ges, DStR 1995, 37; Kraft/Bräuer, Einbringung von WG des PV in das Gesamthandsvermögen einer MU-Schaft ein privates Veräußerungsgeschäft iSd § 23 Abs 1 EStG? DStR 1999, 1603; Steinhauff, Einbringung einer im PV gehaltenen wes Beteiligung in KG gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten, NWB 41/...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.8.1 Allgemeines

Tz. 160 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Nach der BFH-Rspr (s Urt des BFH v 19.05.1992, BStBl II 1992, 902) kann "ähnlich" bedeuten, IdS ebenfalls zB s Weber-Grellet (in Schmidt, 32...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.6.5.2 Mittelbare Beteiligung über andere Körperschaften

Tz. 196 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Das Halten einer Kap-Beteiligung über eine zwischengeschaltete andere Kap-Ges ist der Grundfall der mittelbaren Beteiligung iSd § 17 Abs 1 S 1 EStG. Ob die mittelbare Beteiligung auf einstufiger oder mehrstufiger Zwischenbeteiligung anderer Kap-Ges beruht, spielt keine Rolle (s Urt des BFH v 10.02.1982, BStBl II 1982, 392 und s Weber-Grellet...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 16.1.1 Allgemeines

Tz. 586 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Die §§ 3–10 und 18 UmwStG behandeln diese Form der Umwandlung, bei der das BV einer Kö durch Gesamtrechtsnachfolge auf eine Pers-Ges oder auf eine natürliche Person übergeht und den Bereich der KSt verlässt, im Ergebnis wie eine Vollausschüttung der offenen Reserven der Kö. Bei Fortführung der Bw in der St-Bil wird die Besteuerung der stille...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.4.4 Verdeckte Einlage einer Kapitalbeteiligung in eine andere Kapitalgesellschaft aus dem Betriebsvermögen des Anteilseigners heraus

Tz. 101 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Wegen der stlichen Behandlung, die sich ergibt, wenn die verdeckt in die Y-GmbH eingelegte Beteiligung an der X-GmbH zuvor zu einem BV des AE gehört hat, s für VZ vor 1999 die Darstellung der Meinungen bei Herzig/Dötsch (in FS "40 Jahre DB", 1988, 115, 151ff). Die BFH-Rspr (zB s Urt des BFH v 26.07.1967, BStBl III 1967, 733) bejaht eine Gewi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.4 Anwendung des § 17 EStG in den Fällen des § 50i EStG

Tz. 52a Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Durch das AmtshilfeRLUmsG ist § 50i EStG eingefügt worden. Mit der Regelung soll die inl Besteuerung für nach einem Wegzug realisierte Gewinne aus der Veräußerung von Kap-Ges-Anteilen abgesichert werden. Die Regelung ist eine Reaktion auf die Rspr des BFH, wonach nur fiktiv gew Pers-Ges abkommensrechtlich ein inl Besteuerungsrecht hinsichtli...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.5.1 Allgemeines

Tz. 492 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 § 17 Abs 4 S 1 EStG ist durch das SEStEG neu gefasst worden (s Tz 475). § 17 Abs 4 S 1 EStG stellt die dort genannten Vorgänge einer Veräußerung iSd § 17 Abs 1 EStG gleich. Im Ergebnis sind durch diese Veräußerungsfiktion – wie bisher – die Abs 1 bis 3 des § 17 EStG entspr anzuwenden. Ebenso s Früchtl/Prokscha (BB 2007, 2147, 2148). Darüber ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Kratzsch, Beeinflussung der Beteiligungshöhe iSd § 17 EStG durch Genussrechte und stille Beteiligungen, BB 2004, 581; Kratzsch, Die Behandlung von Genussrechten im St-Recht, BB 2005, 2603; Brokamp/Hölzer, Innovative Finanzierungen mittels mezzaniner Finanzinstrumente – Ein Vergleich zwischen Genussscheinen und Anleihen mit ewiger bzw langer Laufzeit, FR 2006, 272. Tz. 155 Stan...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.6.19 Nachschüsse

Tz. 357 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Eine Erhöhung der AK der Beteiligung ergibt sich auch aus Nachschüssen iSd §§ 26–28 GmbHG, s § 6 Nr 3 GenG (wegen der Behandlung von deren Rückzahlung s § 27 KStG Tz 64 ff). Wegen Nachschüssen, die erst nach Auflösung der Kö beschlossen werden, s Apitz (FR 1992, 124, 129).mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.5.3 Veräußerungspreis

Tz. 495 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Als Veräußerungspreis ist gem § 17 Abs 4 S 2 EStG der gW des dem AE zugeteilten oder zurückgezahlten Vermögens der Kap-Ges anzusetzen. Obwohl § 17 Abs 4 S 2 EStG idF des JStG 1997 diesen Zusatz nicht mehr enthält, kann er uE nur so zu verstehen sein, dass auf das ausgekehrte Vermögen abzustellen ist "soweit es nicht gem § 20 Abs 1 Nr 1 oder ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4 Erstmalige Anwendung

Tz. 566 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Nach § 27 Abs 1 UmwStG idF des SEStEG ist § 20 UmwStG und § 21 UmwStG auf Einbringungen nach dem 12.12.2006 anzuwenden, so dass die nach diesem Zeitpunkt als Gegenleistung für eine Einbringung gewährten Anteile grds von § 17 Abs 6 EStG erfasst werden müssten. Bei Einbringungen vor diesem Stichtag entstehen einbringungsgeborene Anteile iSd § 2...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Watermeyer, Aktuelle Entwicklungen zum Rangrücktritt, GmbH-StB 2004, 369; Schildknecht, Passivierungsverbote nach Rangrücktrittsvereinbarungen, DStR 2005, 181; Groh, Der qualifizierte Rangrücktritt in der Überschuldungs- und St-Bil der Kap-Ges, DB 2006, 1286; Klein, Rangrücktrittsvereinbarungen – ein Update nach der Stellungnahme des IDW, GmbHR 2006, 249; Schmidt, Rangrücktritt ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.6.5 Nachträgliche Einkünfte iSd § 17 EStG

Tz. 392 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Wegen der Frage, ob es nachträgliche positive oder negative Eink iSd § 17 EStG geben kann, s Urt des BFH v 23.05.2012 (BStBl II 2012, 675), s Tz 389 und s Rapp (in L/B/P, § 17 EStG, Rn 272). Tz. 393–395 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 vorläufig freimehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.8.2 Eigenkapitalersetzende Gesellschafterdarlehen

Tz. 161 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Der BFH (s Urt des BFH v 05.02.1992, BStBl II 1992, 532; v 19.05.1992, BStBl II 1992, 902; v 28.05.1997, BStBl II 1997, 724 und v 29.07.1997, BStBl II 1997, 727) hat einen in der Fachliteratur vor Inkrafttreten des MoMiG ausgetragenen Streit über die Frage beendet, ob kap-ersetzende Maßnahmen des AE dessen Anteil an einer GmbH erhöhen . Der ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.6 Genossenschaftsanteile

Tz. 154 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Durch das SEStEG wurde in § 17 Abs 7 EStG eine Regelung aufgenommen, wonach auch Anteile an einer Genossenschaft (einschl der Europäischen Genossenschaft) Anteile iSd § 17 EStG darstellen. Wegen Einzelheiten s Tz 571. Wegen der Rechtslage vor der Einfügung des § 17 Abs 7 EStG s Tz 167.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.6.28 Typisch stille Beteiligung

Tz. 371 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Der Verlust der Einlage aus einer typisch stillen Beteiligung kann uE, wenn der typisch still Beteiligte gleichzeitig AE der Kap-Ges ist, unter denselben Voraussetzungen wie der Verlust einer Darlehensforderung geltend gemacht werden. Dh, dass es sich um eine gesellschaftsrechtlich veranlasste Finanzierungsmaßnahme handeln muss. Wegen Einzel...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.5.2 Rechtslage bis zum Veranlagungszeitraum 1998

Tz. 111 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Es stellt sich die Frage, inwieweit die Rspr des BFH, wonach eine Gewinnrealisierung dann nicht eintritt, wenn die hingegebenen und eingetauschten Anteile wirtsch identisch sind (sog Tauschgutachten , s Urt des BFH v 16.12.1958, BStBl III 1959, 59), auf Anteile im PV anwendbar ist. Wohl zweifelsfrei fehlt es, wenn eine wes gegen eine nicht wes...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1 Die Voraussetzungen der Steuerpflicht nach § 17 Abs 1 EStG

Tz. 61 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Die ges Tatbestandsmerkmale des § 17 Abs 1 EStG sind:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.6.20 Negative Anschaffungskosten

Tz. 358 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Leistet der Veräußerer an den Erwerber eine Zuzahlung, ist vorrangig zu prüfen, ob die Zuzahlung als Entgelt für die Übernahme der Anteile oder als Entgelt für eine sonstige Leistung zu qualifizieren ist. Ein Entgelt für eine sonstige Leistung ist uE insbes dann zu bejahen, wenn der Veräußerer von Sicherheiten freigestellt wird. Für im BV ge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.5 Sonderfall: wechselseitige Beteiligungen

Tz. 153 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Zivilrechtlich ist es möglich, dass sich Kap-Ges wechselseitig aneinander beteiligen (s §§ 19, 328 AktG). Wenn beispielsweise der Privatmann A zu 10 % an der X-GmbH beteiligt ist, die X-GmbH ihrerseits 100 % der Anteile an der Y-GmbH und die Y-GmbH wiederum 90 % der Anteile an der X-GmbH hält, stellt sich die Frage, ob A iSd § 17 EStG an der...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.6.26 Sonstige Sicherheitsleistungen des Anteilseigners für Verbindlichkeiten der Kapitalgesellschaft

Tz. 369 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Für deren stliche Behandlung gilt das gleiche wie für die Bürgschaftsübernahme (s Tz 279 ff). Ebenso hierzu s Urt des FG Ddf v 09.12.1987 (EFG 1988, 168), weiter s Urt des FG Ddf v 07.12.1995 (EFG 1996, 228) zur Verwertung eines Forderungspfandrechts, das als Sicherheit für ein der GmbH gewährtes Darlehen bestellt worden war. Wegen der Behan...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.9 Verschmelzung, Spaltung

Tz. 117 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Wegen der Auswirkung der Verschmelzung oder der Spaltung der Kap-Ges, an der die Beteiligung iSd § 17 EStG besteht, auf die AE, s Tz 592 ff.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1.8 Verhältnis des § 17 Abs 2 S 4 EStG aF zu § 50c Abs 11 EStG 1999

Tz. 414 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Ab dem VZ 1997 bis zum VZ 2001 (bei Kö mit abw Wj bis zum Ablauf des Wj 2001/2002) ist neben § 17 Abs 2 S 4 EStG aF die Verlustabzugsbeschränkung des § 50c Abs 11 EStG 1999 zu beachten. Sind bei einem Veräußerungsverlust sowohl die Regelung des § 50c Abs 11 EStG 1999, als auch die Regelung des § 17 Abs 2 S 4 EStG aF zu beachten, ist uE vorra...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Speich, Der estliche Freibetrag beim VG, DStZ 1976, 275; Speich, Der estliche Freibetrag bei Betriebsveräußerung oder Betriebsaufgabe, NWB F 3, 6237; Gail, Maßnahmen zur Anpassung an die geänderte Besteuerung von VG, StbJb 1988/89, 67; Herzig/Schiffers, Neuregelung der Besteuerung von VG – Gestaltungsmöglichkeiten auf der Basis des neuen § 34 EStG, DB 1989, 2441; Herzig/Förster,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Intemann/Cöster, Schuldzinsenabzug nach Veräußerung oder Aufgabe einer wes Beteiligung – Änderung der Rspr? DB 2007, 2059; Paus, Abzug lfd Aufwendungen bei "wes" Beteiligungen, FR 2008, 1106; Dötsch, Berücksichtigung von Schuldzinsen als WK für Anschaffung einer wes Beteiligung, jurisPR-StR 36/2010 Anm 3; Kratzsch, Darlehenszinsen können auch nach Veräußerung einer wes Beteilig...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.6.8 Einbringungsgewinn I und II

Tz. 301 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Nach Inkrafttreten des SEStEG, dh bei Einbringungen nach dem 12.12.2006, fällt die Veräußerung von iR der Einbringung nach § 20 oder § 21 UmwStG erhaltenen Anteilen, unabhängig davon, ob bei der Einbringung Bw, Zwischenwerte oder gW angesetzt worden sind, unter § 17 EStG (s Schr des BMF v 11.11.2011, BStBl I 2011, 1314, Rn 22.05). Wegen Einz...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3 Kein Verlustrücktrag in die Zeit vor der Zusammenfassung

Tz. 7 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Nach § 8 Abs 8 S 3 KStG ist auch ein Rücktrag von Verlusten des zusammengefassten BgA auf die einzelnen BgA vor der Zusammenfassung unzulässig. Dies stellt ebenfalls eine Schlechterstellung gegenüber der früheren Rechtslage dar; vor der ges Regelung in § 8 Abs 8 KStG konnte ein Verlust, der nach der Zusammenfassung entstanden war, auf die Zeit...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1.6 Verhältnis des § 17 Abs 2 S 6 EStG zu § 23 Abs 3 EStG aF

Tz. 410 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Soweit Veräußerungsverluste unter das Abzugsverbot des § 17 Abs 2 S 6 EStG fallen, ist der Verlust endgültig stlich nicht mehr nutzbar. Er ist weder mit Gewinnen aus der Veräußerung von anderen Anteilen verrechenbar, noch kann er innerhalb der Einkunftsart im Wege eines Verlustrück- oder -vortrages geltend gemacht werden. Veräußerungsverluste...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 113 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Bei Ausschließung oder Austritt eines AE aus wichtigem Grund (s BGHZ 9, 157; 32, 17) können dessen Anteile entweder eingezogen werden (hierzu s Tz 146 ff und s Wehrstedt/Füssenich, GmbHR 2006, 698) oder es kann die Abtretung der Anteile verlangt werden. Ebenfalls hierzu s Bacher/Blumenthal (GmbHR 2009, 246). Im letztgenannten Fall, dh bei Ab...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.6.25 Sitzverlegung der Kapitalgesellschaft ins Ausland

Tz. 364 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Führt die Sitzverlegung der Kap-Ges bei dem AE zur Anwendung des § 17 Abs 5 EStG (s Tz 545 ff), sind künftig als AK der nach § 17 Abs 5 EStG angesetzte gW der Anteile zu berücksichtigen (s Tz 549). Tz. 365–368 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 vorläufig freimehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3 Rechtslage bis zum Veranlagungszeitraum 1995

Tz. 436 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Bis einschl zum VZ 1995 konnten Veräußerungsverluste nach § 17 EStG, soweit nicht Sonderregelungen wie § 50c Abs 1 Nr 2 EStG 1999; § 42 AO oder (ab VZ 1994) § 23 Abs 3 S 4 EStG aF eingreifen, uneingeschränkt mit positiven Eink ausgeglichen werden. Ein danach nicht ausgeglichener Betrag konnte gem § 10d EStG als Verlustrück- oder -vortrag gen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 16 Exkurs: § 17 EStG und ergänzende bzw verwandte Steuertatbestände im UmwStG

Tz. 585 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Die Regelungen des § 17 EStG werden durch vd Vorschriften im UmwStG ergänzt. Letztere haben als lex specialis Vorrang vor § 17 EStG. 16.1 Umwandlung einer Kapitalgesellschaft auf eine Personengesellschaft oder auf eine natürliche Person (§§ 3–10 und 18 UmwStG) 16.1.1 Allgemeines Tz. 586 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Die §§ 3–10 und 18 UmwStG behand...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 16.1.3 Vermögensübergang von einer Kapitalgesellschaft auf eine Personengesellschaft ohne Betriebsvermögen bzw auf eine natürliche Person, die die Anteile im Privatvermögen hält (§ 8 UmwStG)

Tz. 590 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Geht das Vermögen einer Kap-Ges im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf eine Pers-Ges ohne BV oder auf eine nat Person über, die die Anteile im PV hält, gilt Folgendes:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4 Behandlung von während der Zeit der Zusammenfassung entstandenen Verlusten nach deren Beendigung

Tz. 8 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 § 8 Abs 8 KStG enthält keine Regelung für die Behandlung der während der Zeit der Zusammenfassung entstandenen (und noch nicht verrechneten) Verluste für den Fall, dass die Zusammenfassung beendet wird oder ein BgA aus der (fortbestehenden) Zusammenfassung ausscheidet. Fiand/Klaiber (s KStZ 2009, 41) und Frotscher (in F/D, KStG, § 8 Rn 650), s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Bellstedt, Veräußerung wes Beteiligung nicht mehr beschr stpfl? DB 1971, 937; Quack, Beschr StPflicht bei Veräußerung wes Beteiligungen (Erwiderung auf Bellstedt in DB 1971, 937), DB 1971, 1985; Neyer, Dt Besteuerung des ausl AE bei Liquidation einer dt TG, RIW/AWD 1981, 387; Kratzer, Zur Anwendung des § 17 EStG bei ausl Kap-Ges, IWB F 3 a Gr 1, 209; Flick, Umwandlung von stpfl ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Uelner, Berechnung der 1 %-Grenze in § 17 EStG bei einer Kap-Erhöhung, DStZ A 1966, 363; Institut FSt (Grüner Brief Nr 312, Bearb Niemann), Die Bagatellgrenze des § 17 EStG bei Nenn-Kap-Änderungen innerhalb eines VZ; Bering, Die Änderung der §§ 16 und 17 EStG durch das JStG 1996, DStR 1995, 18 – 18.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Uelner, Die Veräußerung von Bezugsrechten bei wes Beteiligung gem § 17 EStG, DB 1964, 273; Sontheimer, Die stliche Behandlung von Genußrechten, BB-Beilage 19/1984; Gerlach, Folgen den Wertübergängen zwischen Anteilen bei Kap-Erhöhungen auch anteilige AK? BB 1998, 1506; Kreft, Besteuerung von "Wandelanleihen" im PV und BV, GestStB 3/1999; Schweyer/Dannecker, § 17 EStG: Anwartscha...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.2.2 Ausnahmen von der Besteuerung

Tz. 137 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 In der B-Rep unterbleibt die Besteuerung,mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.8.5 Stille Beteiligung

Tz. 165 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Die Einlage eines stillen Gesellschafters ist selbst dann keine "ähnliche Beteiligung" iSv § 17 Abs 1 EStG, wenn sie kapersetzenden Charakter hat (s Urt des BFH v 28.05.1997, BStBl II 1997, 724; v 14.06.2005, BStBl II 2005, 861 und s H 17 Abs 2 "Ähnliche Beteiligungen" EStH 2012). So auch s Urt des FG Ba-Wü (Freiburg) v 18.01.1996 (EFG 1997,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.6.10 Eintritt in die unbeschränkte Steuerpflicht

Tz. 303 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Veräußert ein im Inl ansässiger AE seine nach § 17 EStG stverhaftete Beteiligung an einer ausl Kap-Ges, ist ein VG nach § 17 EStG stpfl. Nach den Regelungen der DBA wird das Besteuerungsrecht im Allgemeinen nicht eingeschr, weil der VG idR vom Wohnsitzstaat besteuert werden darf. Wegen Einzelheiten s Tz 133 ff. Problematisch sind vor allem di...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.6.12.1 Allgemeines

Tz. 305 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Von der Frage, ob vor Inkrafttreten des MoMiG kap-ersetzende Maßnahmen, zB ein kap-ersetzendes Darlehen des AE an die Kap-Ges, wie Nenn-Kap der Kap-Ges zu behandeln sind bzw zu einem ähnlichen Anteil iSd § 17 EStG führen (dazu s Tz 161), ist die Frage zu unterscheiden, ob die kap-ersetzenden Maßnahmen die AK des AE für seine (Stamm-)Beteilig...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.6.7 Einbringungsgeborene Anteile

Tz. 300 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Wurde für einbringungsgeborene Anteile nach § 21 Abs 2 Nr 1 UmwStG 1995 die Antragsbesteuerung durchgeführt und handelt es sich nun um Anteile iSd § 17 EStG, sind bei einer späteren Veräußerung dieser Anteile uE nicht die historischen AK, sondern der nach § 21 Abs 2 UmwStG 1995 ermittelte Wert (= gW) zugrunde zu legen. Ebenfalls hierzu s § 2...mehr