Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Watermeyer, Aktuelle Entwicklungen zum Rangrücktritt, GmbH-StB 2004, 369; Schildknecht, Passivierungsverbote nach Rangrücktrittsvereinbarungen, DStR 2005, 181; Groh, Der qualifizierte Rangrücktritt in der Überschuldungs- und St-Bil der Kap-Ges, DB 2006, 1286; Klein, Rangrücktrittsvereinbarungen – ein Update nach der Stellungnahme des IDW, GmbHR 2006, 249; Schmidt, Rangrücktritt ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.8.2 Eigenkapitalersetzende Gesellschafterdarlehen

Tz. 161 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Der BFH (s Urt des BFH v 05.02.1992, BStBl II 1992, 532; v 19.05.1992, BStBl II 1992, 902; v 28.05.1997, BStBl II 1997, 724 und v 29.07.1997, BStBl II 1997, 727) hat einen in der Fachliteratur vor Inkrafttreten des MoMiG ausgetragenen Streit über die Frage beendet, ob kap-ersetzende Maßnahmen des AE dessen Anteil an einer GmbH erhöhen . Der ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.6 Genossenschaftsanteile

Tz. 154 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Durch das SEStEG wurde in § 17 Abs 7 EStG eine Regelung aufgenommen, wonach auch Anteile an einer Genossenschaft (einschl der Europäischen Genossenschaft) Anteile iSd § 17 EStG darstellen. Wegen Einzelheiten s Tz 571. Wegen der Rechtslage vor der Einfügung des § 17 Abs 7 EStG s Tz 167.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.9.3 Optionsanleihen

Tz. 176 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Nach der hM sind Optionsanleihen unabhängig davon Anwartschaften iSd § 17 Abs 1 S 3 EStG, ob der Inhaber stlich als AE der Kap-Ges angesehen wird (ebenfalls hierzu s Tz 171 und s Tz 187; weiter s Urt des BFH v 20.02.1975, BStBl II 1975, 505 und v 14.11.1984, BStBl II 1985, 227, 229). Der Begriff der Anteilsrechte iSd § 17 EStG geht danach we...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.8.5 Stille Beteiligung

Tz. 165 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Die Einlage eines stillen Gesellschafters ist selbst dann keine "ähnliche Beteiligung" iSv § 17 Abs 1 EStG, wenn sie kapersetzenden Charakter hat (s Urt des BFH v 28.05.1997, BStBl II 1997, 724; v 14.06.2005, BStBl II 2005, 861 und s H 17 Abs 2 "Ähnliche Beteiligungen" EStH 2012). So auch s Urt des FG Ba-Wü (Freiburg) v 18.01.1996 (EFG 1997,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.6.28 Typisch stille Beteiligung

Tz. 371 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Der Verlust der Einlage aus einer typisch stillen Beteiligung kann uE, wenn der typisch still Beteiligte gleichzeitig AE der Kap-Ges ist, unter denselben Voraussetzungen wie der Verlust einer Darlehensforderung geltend gemacht werden. Dh, dass es sich um eine gesellschaftsrechtlich veranlasste Finanzierungsmaßnahme handeln muss. Wegen Einzel...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1 Die Voraussetzungen der Steuerpflicht nach § 17 Abs 1 EStG

Tz. 61 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Die ges Tatbestandsmerkmale des § 17 Abs 1 EStG sind:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.6.6 Eigene Anteile

Tz. 299 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Der Erwerb eigener Anteile führt stlich zu einem Anschaffungsgeschäft bei der Kap-Ges ( vor Inkrafttreten des BilMoG ) und zu einem Veräußerungsgeschäft beim AE (s Schr des BMF v 02.12.1998, BStBl I 1998, 1509). Die Beteiligungsquote der verbleibenden AE erhöht sich durch den Erwerb der eigenen Anteile ( s Tz 152). Auch nach Inkrafttreten de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.6.26 Sonstige Sicherheitsleistungen des Anteilseigners für Verbindlichkeiten der Kapitalgesellschaft

Tz. 369 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Für deren stliche Behandlung gilt das gleiche wie für die Bürgschaftsübernahme (s Tz 279 ff). Ebenso hierzu s Urt des FG Ddf v 09.12.1987 (EFG 1988, 168), weiter s Urt des FG Ddf v 07.12.1995 (EFG 1996, 228) zur Verwertung eines Forderungspfandrechts, das als Sicherheit für ein der GmbH gewährtes Darlehen bestellt worden war. Wegen der Behan...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.9 Verschmelzung, Spaltung

Tz. 117 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Wegen der Auswirkung der Verschmelzung oder der Spaltung der Kap-Ges, an der die Beteiligung iSd § 17 EStG besteht, auf die AE, s Tz 592 ff.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1.8 Verhältnis des § 17 Abs 2 S 4 EStG aF zu § 50c Abs 11 EStG 1999

Tz. 414 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Ab dem VZ 1997 bis zum VZ 2001 (bei Kö mit abw Wj bis zum Ablauf des Wj 2001/2002) ist neben § 17 Abs 2 S 4 EStG aF die Verlustabzugsbeschränkung des § 50c Abs 11 EStG 1999 zu beachten. Sind bei einem Veräußerungsverlust sowohl die Regelung des § 50c Abs 11 EStG 1999, als auch die Regelung des § 17 Abs 2 S 4 EStG aF zu beachten, ist uE vorra...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Speich, Der estliche Freibetrag beim VG, DStZ 1976, 275; Speich, Der estliche Freibetrag bei Betriebsveräußerung oder Betriebsaufgabe, NWB F 3, 6237; Gail, Maßnahmen zur Anpassung an die geänderte Besteuerung von VG, StbJb 1988/89, 67; Herzig/Schiffers, Neuregelung der Besteuerung von VG – Gestaltungsmöglichkeiten auf der Basis des neuen § 34 EStG, DB 1989, 2441; Herzig/Förster,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Intemann/Cöster, Schuldzinsenabzug nach Veräußerung oder Aufgabe einer wes Beteiligung – Änderung der Rspr? DB 2007, 2059; Paus, Abzug lfd Aufwendungen bei "wes" Beteiligungen, FR 2008, 1106; Dötsch, Berücksichtigung von Schuldzinsen als WK für Anschaffung einer wes Beteiligung, jurisPR-StR 36/2010 Anm 3; Kratzsch, Darlehenszinsen können auch nach Veräußerung einer wes Beteilig...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.6.8 Einbringungsgewinn I und II

Tz. 301 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Nach Inkrafttreten des SEStEG, dh bei Einbringungen nach dem 12.12.2006, fällt die Veräußerung von iR der Einbringung nach § 20 oder § 21 UmwStG erhaltenen Anteilen, unabhängig davon, ob bei der Einbringung Bw, Zwischenwerte oder gW angesetzt worden sind, unter § 17 EStG (s Schr des BMF v 11.11.2011, BStBl I 2011, 1314, Rn 22.05). Wegen Einz...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3 Kein Verlustrücktrag in die Zeit vor der Zusammenfassung

Tz. 7 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Nach § 8 Abs 8 S 3 KStG ist auch ein Rücktrag von Verlusten des zusammengefassten BgA auf die einzelnen BgA vor der Zusammenfassung unzulässig. Dies stellt ebenfalls eine Schlechterstellung gegenüber der früheren Rechtslage dar; vor der ges Regelung in § 8 Abs 8 KStG konnte ein Verlust, der nach der Zusammenfassung entstanden war, auf die Zeit...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1.6 Verhältnis des § 17 Abs 2 S 6 EStG zu § 23 Abs 3 EStG aF

Tz. 410 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Soweit Veräußerungsverluste unter das Abzugsverbot des § 17 Abs 2 S 6 EStG fallen, ist der Verlust endgültig stlich nicht mehr nutzbar. Er ist weder mit Gewinnen aus der Veräußerung von anderen Anteilen verrechenbar, noch kann er innerhalb der Einkunftsart im Wege eines Verlustrück- oder -vortrages geltend gemacht werden. Veräußerungsverluste...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.6.25 Sitzverlegung der Kapitalgesellschaft ins Ausland

Tz. 364 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Führt die Sitzverlegung der Kap-Ges bei dem AE zur Anwendung des § 17 Abs 5 EStG (s Tz 545 ff), sind künftig als AK der nach § 17 Abs 5 EStG angesetzte gW der Anteile zu berücksichtigen (s Tz 549). Tz. 365–368 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 vorläufig freimehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.6.32 Verschleierte Sachgründung

Tz. 376 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Nach Auff des FG Münster (s Urt des FG Münster v 14.06.1994, EFG 1994, 968) liegen vor Inkrafttreten des MoMiG bei verschleierter Sachgründung (s § 20 UmwStG Tz 180) eine verdeckte Einlage und damit nachträgliche AK nicht vor, weil dabei gleichzeitig ein Rückforderungsanspruch des AE an die Kap-Ges entsteht. UE mit Recht krit s Weber-Grellet...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 16 Exkurs: § 17 EStG und ergänzende bzw verwandte Steuertatbestände im UmwStG

Tz. 585 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Die Regelungen des § 17 EStG werden durch vd Vorschriften im UmwStG ergänzt. Letztere haben als lex specialis Vorrang vor § 17 EStG. 16.1 Umwandlung einer Kapitalgesellschaft auf eine Personengesellschaft oder auf eine natürliche Person (§§ 3–10 und 18 UmwStG) 16.1.1 Allgemeines Tz. 586 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Die §§ 3–10 und 18 UmwStG behand...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 16.1.3 Vermögensübergang von einer Kapitalgesellschaft auf eine Personengesellschaft ohne Betriebsvermögen bzw auf eine natürliche Person, die die Anteile im Privatvermögen hält (§ 8 UmwStG)

Tz. 590 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Geht das Vermögen einer Kap-Ges im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf eine Pers-Ges ohne BV oder auf eine nat Person über, die die Anteile im PV hält, gilt Folgendes:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4 Behandlung von während der Zeit der Zusammenfassung entstandenen Verlusten nach deren Beendigung

Tz. 8 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 § 8 Abs 8 KStG enthält keine Regelung für die Behandlung der während der Zeit der Zusammenfassung entstandenen (und noch nicht verrechneten) Verluste für den Fall, dass die Zusammenfassung beendet wird oder ein BgA aus der (fortbestehenden) Zusammenfassung ausscheidet. Fiand/Klaiber (s KStZ 2009, 41) und Frotscher (in F/D, KStG, § 8 Rn 650), s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Bellstedt, Veräußerung wes Beteiligung nicht mehr beschr stpfl? DB 1971, 937; Quack, Beschr StPflicht bei Veräußerung wes Beteiligungen (Erwiderung auf Bellstedt in DB 1971, 937), DB 1971, 1985; Neyer, Dt Besteuerung des ausl AE bei Liquidation einer dt TG, RIW/AWD 1981, 387; Kratzer, Zur Anwendung des § 17 EStG bei ausl Kap-Ges, IWB F 3 a Gr 1, 209; Flick, Umwandlung von stpfl ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Uelner, Berechnung der 1 %-Grenze in § 17 EStG bei einer Kap-Erhöhung, DStZ A 1966, 363; Institut FSt (Grüner Brief Nr 312, Bearb Niemann), Die Bagatellgrenze des § 17 EStG bei Nenn-Kap-Änderungen innerhalb eines VZ; Bering, Die Änderung der §§ 16 und 17 EStG durch das JStG 1996, DStR 1995, 18 – 18.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Uelner, Die Veräußerung von Bezugsrechten bei wes Beteiligung gem § 17 EStG, DB 1964, 273; Sontheimer, Die stliche Behandlung von Genußrechten, BB-Beilage 19/1984; Gerlach, Folgen den Wertübergängen zwischen Anteilen bei Kap-Erhöhungen auch anteilige AK? BB 1998, 1506; Kreft, Besteuerung von "Wandelanleihen" im PV und BV, GestStB 3/1999; Schweyer/Dannecker, § 17 EStG: Anwartscha...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.2.2 Ausnahmen von der Besteuerung

Tz. 137 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 In der B-Rep unterbleibt die Besteuerung,mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.6.10 Eintritt in die unbeschränkte Steuerpflicht

Tz. 303 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Veräußert ein im Inl ansässiger AE seine nach § 17 EStG stverhaftete Beteiligung an einer ausl Kap-Ges, ist ein VG nach § 17 EStG stpfl. Nach den Regelungen der DBA wird das Besteuerungsrecht im Allgemeinen nicht eingeschr, weil der VG idR vom Wohnsitzstaat besteuert werden darf. Wegen Einzelheiten s Tz 133 ff. Problematisch sind vor allem di...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.6.12.1 Allgemeines

Tz. 305 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Von der Frage, ob vor Inkrafttreten des MoMiG kap-ersetzende Maßnahmen, zB ein kap-ersetzendes Darlehen des AE an die Kap-Ges, wie Nenn-Kap der Kap-Ges zu behandeln sind bzw zu einem ähnlichen Anteil iSd § 17 EStG führen (dazu s Tz 161), ist die Frage zu unterscheiden, ob die kap-ersetzenden Maßnahmen die AK des AE für seine (Stamm-)Beteilig...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.5.2 Rechtslage bis zum Veranlagungszeitraum 1998

Tz. 111 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Es stellt sich die Frage, inwieweit die Rspr des BFH, wonach eine Gewinnrealisierung dann nicht eintritt, wenn die hingegebenen und eingetauschten Anteile wirtsch identisch sind (sog Tauschgutachten , s Urt des BFH v 16.12.1958, BStBl III 1959, 59), auf Anteile im PV anwendbar ist. Wohl zweifelsfrei fehlt es, wenn eine wes gegen eine nicht wes...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Hohaus, Die atypische Unterbeteiligung an einer GmbH – Wirtsch Eigentum nach § 39 Abs 2 AO? GmbHR 2002, 883; Martens, Die stliche Einordnung der atypischen Unterbeteiligung an Anteilen an einer Kap-Ges, BB 2005, 1660; Pupeter, Der Unterbeteiligte als "virtueller" Gesellschafter einer GmbH, GmbHR 2006, 910; Schulze zur Wiesche, Die atypische Unterbeteiligung an einem GmbH-Anteil...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.7 Anwendung des § 8 Abs 8 KStG bei einem BgA, der Organträger ist

Tz. 9a Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Nach § 15 S 1 Nr 5 KStG ist § 8 Abs 9 KStG (Spartenrechnung) bei einer OG nicht anzuwenden. Sind in dem dem OT zuzurechnenden Einkommen Einkommen einer Kap-Ges (OG) enthalten, auf die § 8 Abs 7 S 1 Nr 2 KStG anzuwenden ist, ist § 8 Abs 9 KStG bei der Ermittlung des Einkommens des OT anzuwenden. Nach Verw-Auff (s Schr des BMF v 12.11.2009, BSt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.6.35 Wiederkehrende Bezüge

Tz. 380 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Beim Anteilserwerb gegen wiederkehrende Bezüge entspr die AK dem Barwert der Bezüge (s Urt des BFH v 09.02.1994, BStBl II 1995, 47 und v 18.10.1994, BStBl II 1995, 169). Ebenso s Urt des FG Ba-Wü v 28.04.2010 (EFG 2010, 2009 mit Anm von Zimmermann) sowie zu der Frage, in welcher Höhe Zahlungen bei Überschreiten der statistischen Lebenserwart...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3 Rechtslage bis zum Veranlagungszeitraum 1995

Tz. 436 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Bis einschl zum VZ 1995 konnten Veräußerungsverluste nach § 17 EStG, soweit nicht Sonderregelungen wie § 50c Abs 1 Nr 2 EStG 1999; § 42 AO oder (ab VZ 1994) § 23 Abs 3 S 4 EStG aF eingreifen, uneingeschränkt mit positiven Eink ausgeglichen werden. Ein danach nicht ausgeglichener Betrag konnte gem § 10d EStG als Verlustrück- oder -vortrag gen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.3 GmbH-Anteile, Kuxe

Tz. 144 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 GmbH-Anteile sind Anteile an einer dem dt GmbHG unterliegenden GmbH iSd §§ 5, 14 GmbHG (s Urt des BFH v 19.05.1992, BStBl II 1992, 902). Mit Weber-Grellet (in Schmidt, 32. Aufl, § 17 EStG, Rn 21) und Rapp (in L/B/P, § 17 EStG, Rn 44) sind wir der Auff, dass es – wie bei Aktien – nur auf die Höhe der Beteiligung am Stamm-Kap ankommt und nicht...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.6.2 Eigene Anteile, Anwartschaften, Genussscheine und ähnliche Beteiligungen

Tz. 186 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Eigene Anteile, die die Kap-Ges selbst hält, sind bei der Ermittlung des maßgeblichen Nenn-Kap, auf das die Beteiligung des einzelnen AE bezogen wird, nicht zu berücksichtigen, dh sie sind von der Summe des tats Nenn-Kap abzuziehen. Dadurch ist die stlich maßgebliche Beteiligung höher als die nominelle (s Urt des BFH v 24.09.1970, BStBl II 1...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 81 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Im Regelfall ist die Nichtteilnahme (Verzicht) eines bisher iSd § 17 EStG beteiligten AE an einer Kap-Erhöhung stlich nicht als Veräußerung eines Teils seiner nach § 17 EStG stverhafteten Beteiligung zu werten. Hahne/Seiler/Rath (Corporate Finance law 2013, 171, 178) gehen in diesem Fall des unentgeltlichen Verzichts von einer Verminderung de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.6.12.3.2 Rechtslage nach Inkrafttreten des MoMiG

Tz. 331 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Fraglich ist welche Auswirkungen das MoMiG auf die Höhe der nachträglichen AK bei Darlehensverlusten hat. Durch das zum 01.11.2008 in Kraft getretene MoMiG sind die zivilrechtlichen Regelungen des EK-Ersatzrechts grundlegend geändert worden. Die bisherigen Regelungen zum EK-Ersatzrecht im GmbHG wurden abgeschafft. Die Vorschriften wurden in d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.6.4.1 Allgemeines

Tz. 189 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Für die Ermittlung der 1 %-Beteiligung (vor Inkrafttreten des StSenkG: der 10 %-; bis VZ 1998: der 25 %-Beteiligung) ist nur auf die von dem AE (unmittelbar und mittelbar) gehaltenen Anteile abzustellen. Nach § 39 Abs 1 AO sind die Anteile grds dem zivilrechtlichen Eigentümer zuzurechnen. Etwas anderes gilt allerdings dann, wenn ein anderer ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.2 Besteuerung bei Verlegung des Sitzes oder der Geschäftsleitung in einen anderen Staat (§ 17 Abs 5 S 1 EStG)

Tz. 546 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 § 17 Abs 5 S 1 EStG regelt eine Besteuerung nach § 17 EStG für den Fall, dass das dt Besteuerungsrecht an den Anteilen wegen der Verlegung des Sitzes oder der Geschäftsleitung der Kap-Ges ins Ausl beschr oder ausgeschlossen wird. Voraussetzung für die Anwendung des Abs 5 S 1 des § 17 EStG ist, dassmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 16.4 Einbringung in eine Kapitalgesellschaft (§§ 20–23 UmwStG)

Tz. 597 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Die §§ 20–23 UmwStG regeln die stliche Behandlung der Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder MU-Anteils bzw einer mehrheitsvermittelnden Kap-Beteiligung in eine Kap-Ges gegen Gewährung von Gesellschaftsanteilen. Die Einbringung ist der Umkehrfall zur Umwandlung einer Kap-Ges auf eine Pers-Ges oder auf eine natürliche Person. Während do...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 377 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Nach dem Beschl des GrS des BFH v 09.06.1997 (BStBl II 1998, 307) und nach dem Urt des BFH v 15.10.1997 (BStBl II 1998, 305) führt der gesellschaftsrechtlich veranlasste Verzicht auf eine Pensionszusage – abw vom Urt des BFH v 19.05.1993 (BStBl II 1993, 804) – iHd Tw der Pensionsanwartschaft bzw des Pensionsanspruchs zu einer Einlage bei der...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.5 Veräußerungskosten

Tz. 386 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Nach der BFH-Rspr (s Urt des BFH v 09.10.2013, BStBl II 2014, 102; v 02.04.2008, BFH/NV 2008, 1658 zu § 17 EStG; weiter s Urt des BFH v 25.01.2000, BStBl II 2000, 458; v 18.10.2000, BFH/NV 2001, 440 und v 31.03.2004, BStBl II 2004, 830 zu § 16 EStG) sind Veräußerungskosten die durch die Veräußerung wirtsch veranlassten Aufwendungen. Ebenso s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.5.6 "Umfärben" von Verlusten und steuerfreien Einnahmen

Tz. 503 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Ein Liquidationsgewinn auf AE-Ebene verringert sich bzw ein Liquidationsverlust erhöht sich um Verluste, die die Kap-Ges ihrerseits stlich nicht oder nur eingeschr nutzen kann, insbes ummehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1 Gewinnermittlung eigener Art

Tz. 235 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Der sich nach § 17 Abs 2 EStG ergebende VG oder Veräußerungsverlust wird, obwohl die Anteile zum PV gehören, den Eink aus Gew zugeordnet (s § 17 Abs 1 S 1 EStG); die lfd Erträge aus den Anteilen sind Eink aus KapV. § 17 EStG ist eine Gewinnermittlungsvorschrift eigener Art (s Urt des BFH v 02.10.1984, BStBl II 1985, 428 mwNachw). Das Zufluss...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.6.1 Allgemeines

Tz. 388 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Der VG iSd § 17 EStG kann sich uU im Nachhinein erhöhen oder vermindern, was nach den Regeln der AO zu einer Änderung der ESt-Veranlagung für das Veräußerungsjahr führt (nach § 173 bzw nach § 175 Abs 1 S 1 Nr 2 AO). Hier gelten die gleichen Regeln wie bei der Änderung eines VG iSd § 16 EStG (dazu zB s Urt des BFH v 19.04.2005, BStBl II 2005,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.4.3.1 Einlage einer nach § 17 EStG steuerverhafteten Kapitalbeteiligung in eine andere Kapitalgesellschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten (offene Einlage)

Tz. 96 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Es handelt sich um einen Tauschvorgang, der ggf nach § 17 EStG stpfl ist (s Urt des BFH v 07.07.1992, BStBl II 1993, 331). Dies gilt auch insoweit, als eine Einstellung des Einbringungswerts in die Kap-Rücklage erfolgt (s Urt des BFH v 24.04.2007, BStBl II 2008, 253). Weiter s Tz 110 ff. Eine stpfl Veräußerung iSd § 17 EStG ist insbes anzuneh...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.6.12.4 Exkurs: Verzicht auf Gesellschafterdarlehen und Ausfall von Gesellschafterdarlehen bei im Betriebsvermögen gehaltenen Anteilen

Tz. 345 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Bei Anteilen im PV sind iRd § 17 EStG auch Aufwendungen aus dem Verzicht des Gesellschafters auf seine Rückerstattungsforderung bzw aus dem Ausfall des Gesellschafters mit seiner Rückerstattungsforderung aus einem der Kap-Ges gewährten und als funktionales EK zu behandelndes Darlehen als nachträgliche AK zu berücksichtigen. Bezüglich der Anwe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.6.4.3 Treuhand-, Sicherungsverhältnisse

Tz. 191 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Beteiligungen über einen Treuhänder oder solche, die sicherungsübereignet sind, sind dem Treu- bzw Sicherungsgeber zuzurechnen (s § 39 Abs 2 Nr 1 S 2 AO). MaW: Bei einem stlich anzuerkennenden Treuhandverhältnis ist wirtsch Eigentümer der Anteile der Treugeber, da er den Treuhänder im Regelfall für die gewöhnliche Nutzungsdauer von der Auswi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.1 Die Tatbestände der Auflösung, der Kapitalherabsetzung und der Einlagerückzahlung

Tz. 475 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Durch § 17 Abs 4 EStG wird der Gewinn, den der AE bei der Auflösung der Gesellschaft und der Einlagerückzahlung bei einer Kap-Herabsetzung oder anlässlich der Einlage-Rückzahlung (Leistung aus dem stlichen Einlagekonto) erzielt, stlich dem Gewinn aus der Veräußerung eines Anteils an einer Kap-Ges gleichgestellt. § 17 Abs 4 EStG stellt damit ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.6.15 Haftung für Steuerschulden der Gesellschaft

Tz. 352 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Zahlungen aufgrund eines Haftungsbescheids (s §§ 34, 69 AO ), durch den ein Ges-GF für St-Schulden der Kap-Ges in Anspruch genommen wird, führen uE nicht zu nachträglichen AK. Der Ges-GF wird in seiner Eigenschaft als GF der Kap-Ges in Anspruch genommen. Die Zahlung ist daher nicht durch das Gesellschaftsverhältnis, sondern durch das Fehlverh...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 250 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Keine einheitliche Auff besteht zu der Frage, ob die StPflicht nach § 17 EStG objektbezogen ist. Das ist die Frage nach dem Umfang der Bemessungsgrundlage bei der Besteuerung nach § 17 EStG. Dürfen im VG nach § 17 EStG nur diejenigen stillen Reserven in der veräußerten Beteiligung besteuert werden, die in der Zeit angewachsen sind, als die B...mehr