Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 260 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Zur Ermittlung des VG gem § 17 Abs 2 EStG sind dem Veräußerungserlös die AK der Anteile gegenüberzustellen. Es spielt dabei grds keine Rolle, ob im Zeitpunkt des jeweiligen Anteilserwerbs bereits eine Beteiligung iSd § 17 EStG bestand (s Tz 250 ff). Zu den AK zählt alles, was der Erwerber aufwenden muss, um das WG zu erlangen (s Urt des BFH v...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.4 Nachträgliche Anschaffungskosten

Tz. 271 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Nachträgliche AK entstehen nach der Rspr (s Urt des BFH v 07.07.1992, BStBl II 1993, 333 und v 19.07.1994, BStBl II 1995, 362) insbes dann, wenn der AE seiner Kap-Ges außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Einlagen Vermögensvorteile zuwendet und diese Zuwendungen ihre Ursache im Gesellschaftsverhältnis haben. Ein zeitlicher Zusammenhang zum ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 14 Fallübersicht zu § 17 EStG

Tz. 576 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über die unterschiedlichen stlichen Folgen bei der Anteilsveräußerung zwischen inl AE nach Inkrafttreten des StSenkG, je nachdem, ob diese die Anteile an der Kap-Ges im BV oder PV halten und ob AE mit Anteilen im PV iSd § 17 EStG oder nicht iSd § 17 EStG beteiligt sind. Unterstellt ist, dass der ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 353 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Entspr wie bei der Gründung (s Tz 351) gilt grds für die Kap-Erhöhung (s Urt des BFH v 02.10.1984, BStBl II 1985, 320). Werden die jungen Aktien jedoch in Ausübung eines aus einer bestehenden Beteiligung abgeleiteten Bezugsrechts erworben, ist Anschaffungspreis der Einzahlungsbetrag zuz der von den Altanteilen auf das Bezugsrecht abgespaltene...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1.4 Entgeltlicher Erwerb (§ 17 Abs 2 S 6 Buchst b EStG)

Tz. 402 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Nach § 17 Abs 2 S 6 Buchst b S 1 EStG ist ein Veräußerungsverlust nicht zu berücksichtigen, soweit er auf Anteile entfällt, die entgeltlich erworben worden sind und nicht innerhalb der gesamten letzten fünf Jahre zu einer Beteiligung iSd § 17 EStG des Stpfl gehört haben. Der BFH ging in einem Fall ohne erkennbarer Missbrauchsabsicht von eine...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.4.1 Behandlung eigener Anteile bei der Kapitalgesellschaft

Tz. 146 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Vor Inkrafttreten des BilMoG können eigene Anteile nach dt Handels- und Bil-Recht Vermögensgegenstände sein (s § 266 Abs 2 B III Nr 2, s § 272 Abs 4 und s § 253 Abs 3 HGB, weiter s § 71 AktG, s § 33 Abs 2 GmbHG). Sie können wie Fremdanteile weiterveräußert werden. Allerdings sind eigene Anteile nicht dividendenberechtigt, weil während der Ze...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.6.4.2 Nießbrauch, Unterbeteiligung

Tz. 190 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Eine Unterbeteiligung führt nur dann zur Zurechnung eines Bruchteils des Anteils, wenn der Unterbeteiligte am Gewinn und Liquidationserlös teilnimmt (sog atypische Unterbeteiligung). Wegen Einzelheiten s Tz 114. Durch Nießbrauch wird idR wirtsch Eigentum nicht begründet (s Weber-Grellet in Schmidt, 32. Aufl, § 17 EStG, Rn 53). Ebenfalls hierz...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.6.14 Gründung einer Kapitalgesellschaft

Tz. 351 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Werden die Anteile bei der Gründung der Kap-Ges erworben und handelt es sich nicht um einbringungsgeborene Anteile (s § 21 Abs 1 Nr 1 UmwStG aF, s Tz 39; s Tz 118 und s Tz 599), ist Anschaffungspreis die Einlageverpflichtung (bei Bareinlage entspr Nennwert, bei Sacheinlage entspr gW), und zwar grds unabhängig davon, ob und inwieweit diese Ve...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.4.3 Einziehung eigener Anteile

Tz. 150 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Die Einziehung von Aktien ist eine Kap-Herabsetzung (s § 237 Abs 2 S 1 iVm § 222 AktG), auf die § 17 Abs 4 EStG anzuwenden ist. Bei einer vereinfachten Kap-Herabsetzung durch Einziehung (s § 237 Abs 3 Nr 2 AktG) werden die Aktien zu Lasten des Bil-Gewinns oder einer freien Rücklage eingezogen. Ebenfalls hierzu s § 8 Abs 1 KStG Tz 124ff sowie...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.8.6 Nicht unter den Begriff "ähnliche" Beteiligungen fallende Anteile

Tz. 167 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Unter § 17 Abs 1 S 3 EStG fallen nur Anteile an einer Kap-Ges iSd § 1 Abs 1 Nr 1 KStG. Nicht darunter fallen demnachmehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.6.2 Nachträgliche Änderung des Kaufpreises

Tz. 389 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Eine Änderung des VG ergibt sich insbes, wenn sie durch einen Umstand bedingt ist, der dem Veräußerungsvorgang zeitlich vorausgeht, zB bei Minderung des Kaufpreises wegen eines Sach- oder Rechtsmangels, bei von Anfang an unwirksamem Rechtsgeschäft, bei von vornherein unzutr Kaufpreisfestsetzung iVm einer späteren einvernehmlichen Neufestsetz...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.1 Allgemeines

Tz. 36 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Nach § 17 Abs 1 EStG gehört der Gewinn aus der Veräußerung einer Beteiligung an einer Kap-Ges (mind 1 %; vor Inkrafttreten des StSenkG: mind 10 %; bis zum VZ 1998: mehr als 25 % – mittelbare oder unmittelbare Beteiligung) zu den Eink aus Gew. Nach § 17 Abs 7 EStG gilt dies auch für Genossenschaftsanteile. In den Fällen des § 17 Abs 6 EStG (An...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Zur Person des Veräußerers

Tz. 53 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 § 17 EStG gilt für Anteilsveräußerungen durch natürliche Personen, aber auch für Anteilsveräußerungenmehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 360 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Unentgeltliche Nutzungsüberlassungen können mangels Zuwendung eines bilanzierungsfähigen Vermögensvorteils nicht Gegenstand einer verdeckten Einlage sein und führen daher nicht zu nachträglichen AK der Beteiligung (s Tz 374, s Urt des GrS des BFH v 26.10.1987, BStBl II 1988, 348 und v 14.03.1989, BStBl II 1989, 633). Weiter s § 8 Abs 3 KStG ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.3.1 Keine Besteuerung in dem Zeitpunkt der Verlegung des Sitzes der Societas Europaea bzw einer anderen Kapitalgesellschaft (§ 17 Abs 5 S 2 EStG)

Tz. 555 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Nach § 17 Abs 5 S 2 EStG gilt § 17 Abs 5 S 1 EStG nicht, dh es findet keine sofortige Schlussbesteuerung statt, wenn das dt Besteuerungsrecht an den Anteilen auf Grund der Sitzverlegung einer SE nach Art 8 der VO/EG Nr 2157/2001 oder der Sitzverlegung einer anderen Kap-Ges in einen anderen EU-Mitgliedstaat erfolgt. Die oa Ausnahme von der Bes...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.6.4 Nachträgliche Änderung der Anschaffungskosten

Tz. 391 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Auch die AK können sich zB infolge einer späteren weiteren Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft (hierzu s Urt des FG Rh-Pf v 14.05.2002, EFG 2003, 166; Revision wurde als unbegründet zurückgewiesen und s Urt des BFH v 01.07.2003, BFH/NV 2003, 1398) oder wegen ganz oder tw Nichterfüllung der Bürgschaftsverbindlichkeit erhöhen oder mindern (s ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 200 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Nach § 17 Abs 1 S 1 EStG ist die Veräußerung von Anteilen an einer Kap-Ges nur dann stpfl, wenn der Veräußerer – oder sein Rechtsvorgänger (s § 17 Abs 1 S 4 EStG) – zu irgend einem Zeitpunkt innerhalb der letzten fünf Jahre vor der Veräußerung iSd § 17 EStG, dh zu mind 1 % (vor Inkrafttreten des StSenkG: zu mind 10 %; bis VZ 1998: zu mehr al...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Bering, Die Änderung der §§ 16 und 17 EStG durch das JStG 1996, DStR 1995, 1820; Paus, Änderungen des EStG durch das JStG 1996, INF 1995, 577; Felix/Strahl, Beschr Verlustberücksichtigung nach § 17 Abs 2 S 4 EStG, BB 1996, 1582; Gerl/Sturm, Der neue § 17 Abs 2 S 4 EStG – Eine verunglückte Formulierung oder eine beabsichtigte Verschärfung weit über die Ges-Begr hinaus? DB 1996, ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 207 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Durch das StSenkG ist mit erstmaliger Wirkung für Veräußerungen von Inl-Beteiligungen nach Ablauf des ersten Wj der Kö, deren Anteile veräußert werden, für das das KStG idF des StSenkG erstmals anzuwenden ist (s § 52 Abs 34 a EStG), bei kj-gleichem Wj der Kö also erstmals für Anteilsveräußerungen in 2002, die in § 17 Abs 1 S 1 EStG enthalten...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.2 Aktien

Tz. 143 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Eine Aktie ist ein Wertpapier, das einen Anteil bzw ein Mitgliedschaftsrecht an einer AG dokumentiert. Die Aktie verbrieft insbes das Recht auf eine Beteiligung am erzielten Gewinn, aber auch das Recht auf Aktien können als Nennbetragsaktien (Nennwert ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.5.2.2 Erstmalige Anwendung auf Auflösungsgewinne/-verluste

Tz. 494 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Innerhalb des KStG hatte der Gesetzgeber des StSenkG zunächst Sonderregelungen für die Liquidation einer Kap-Ges vergessen (s Jünger, BB 2001, 69). Diese hat er – bezogen auf die aufgelöste Kö – durch das UntStFG nachgeholt (s § 40 Abs 4 KStG aF; s § 28 Abs 2 KStG; s § 34 Abs 14 KStG; s Schr des BMF v 26.08.2003, BStBl I 2003, 434 und s Döts...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 155 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 § 221 Abs 3 AktG unterscheidet zwischen verbrieften und nicht verbrieften Genussrechten. Diese Rechte sind keine Mitglieder-, sondern Gläubigerrechte schuldrechtlicher Art (RGZ 155, 230; 132, 206). § 8 Abs 3 S 2 KStG behandelt Ausschüttungen der Kap-Ges auf Genussrechte, mit denen das Recht auf Beteiligungen am Gewinn und am Liquidationserlös...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.5.4 Auflösungsgewinn oder -verlust

Tz. 496 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Auflösungsgewinn bzw -verlust im Fall der Liquidation ist der Betrag, um den der gW des dem AE zugeteilten bzw zurückgezahlten Vermögens (soweit dieses nicht stpfl Kap-Ertrag ist) die AK der Beteiligung und etwaige vom AE im Zusammenhang mit der Auflösung getragenen Kosten übersteigt bzw unterschreitet (s Urt des BFH v 03.06.1993, BFH/NV 199...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.3.3 Ansatz der historischen Anschaffungskosten in den Fällen des § 6 Abs 3 AStG (§ 17 Abs 2 S 4 EStG)

Tz. 267 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Nach § 17 Abs 2 S 4 EStG ist in den Fällen des § 6 Abs 3 AStG die Vorschrift des § 17 Abs 2 S 3 EStG nicht anzuwenden, so dass in diesen Fällen die historischen AK und nicht der gW im (Wieder-)Zuzugszeitpunkt anzusetzen sind. § 6 Abs 3 AStG regelt den Wegfall der St nach § 6 Abs 1 AStG für den Wiederzuzugsfall. Ebenfalls hierzu s Benecke/Schn...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1.7 Auswirkungen des § 17 Abs 2 S 6 EStG in Umwandlungsfällen

Tz. 411 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Bei Umwandlung einer Kap-Ges in eine Pers-Ges oder ein Einzelunternehmen, die nach dem 05.08.1997 beim H-Reg zur Eintragung angemeldet wird, gilt der durch das Gesetz zur Forts der UntStRef v 29.10.1997 eingefügte § 5 Abs 2 S 2 UmwStG 1995. Hiernach gelten Anteile, die der Verlustabzugsbeschränkung des § 17 Abs 2 S 4 (heute S 6) EStG unterli...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1.1 Allgemeines

Tz. 396 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 § 17 Abs 2 S 4 EStG, der durch das SEStEG zu S 6 geworden ist, ist durch das StEntlG 1999/2000/2002 mit Wirkung ab dem VZ 1999 (s § 52 Abs 1 EStG idF des StEntlG 1999/2000/2002) neugefasst worden. Wegen des Zeitpunkts der Verlustrealisierung s Tz 235 und s Tz 515 ff. Wegen der Anwendung des § 17 Abs 2 S 4 EStG idF des StEntlG 1999/2000/2002 ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 291 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 In der Vergangenheit konnte sowohl nach Verw-Auff als auch nach ständiger Rspr sog Drittaufwand nicht zu verdeckten Einlagen (nachträglichen AK) beim Stpfl führen (s Vfg der OFD Ddf v 01.02.1989, DStR 1989, 291, Tz 3.2). Der GrS (s Beschl des BFH v 23.08.1999, BStBl II 1999, 782) verneint grds die Abzugsfähigkeit von Drittaufwand. Zur Berücks...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Eilers/Wienands, Gestaltungsmöglichkeiten und Fall-Bsp zur Veräußerung von GmbH-Anteilen – Erneute Verschärfung des § 17 EStG durch den Entw eines "StSenkG", GmbHR 2000, 405; Korezkij, EStliche Behandlung von Veräußerungsvorgängen iSd § 17 EStG nach dem Entw des StSenkG, BB 2000, 1273; Schulte, Die geplante Absenkung der Beteiligungsgrenze des § 17 EStG im System des ESt-Recht...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.1.1 Allgemeines

Tz. 62 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Veräußerung iSd § 17 Abs 1 S 1 EStG ist die entgeltliche Übertragung des rechtlichen oder zumindest des wirtsch Eigentums an einer Beteiligung iSd § 17 EStG auf einen anderen Rechtsträger (s Urt des BFH v 17.10.1974, BStBl II 1975, 58; v 12.02.1980, BStBl II 1980, 494; v 10.03.1988, BStBl II 1988, 832 und v 07.03.1995, BStBl II 1995, 693). De...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 363 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Schuldzinsen, die mit der Tilgung der Bürgschaft in Zusammenhang stehen, führen nicht zu nachträglichen AK. Hierzu s Urt des FG Köln v 25.06.2009 (EFG 2009, 1744) und s Tz 387. Hierbei handelt es sich dem Grunde nach um WK iRd Eink aus KapV. Der BFH (s Urt des BFH v 05.10.2004, BFH/NV 2005, 54) hat klargestellt, dass nur Schuldzinsen für EK-...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.9.2 Rückbeziehung der abgesenkten Beteiligungsgrenze

Tz. 213 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Zum ersten geht es darum, ob für die Prüfung der durch das StSenkG von 10 % auf 1 % und der durch das StEntlG 1999/2000/2002 von mehr als 25 % auf 10 % abgesenkten Beteiligungsgrenze auf die im Veräußerungszeitpunkt geltende Gesetzesfassung abzustellen ist (so die Fin-Verw) oder ob auf die in dem jeweiligen VZ geltende Beteiligungsgrenze (so...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

van Randenborgh/Kallmeyer, Beurkundung gesellschaftsrechtlicher Rechtsgeschäfte durch ausl Notare? GmbHR 1996, 908; Heidenhain, Zum Umfang der notariellen Beurkundung bei der Veräußerung von Geschäftsanteilen, NJW 1999, 3073; Haerendel, Die Beurkundung gesellschaftsrechtlicher Akte im Ausl, DStR 2001, 1802; Brück, Rechtsprobleme der Ausl-Beurkundung im Gesellschaftsrecht, DB 20...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 162 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Der BFH (s Urt des BFH v 30.05.1990, BStBl II 1991, 588) hat den Fall, dass der Alleingesellschafter einer GmbH in einer Krise der Gesellschaft auf eine ihm gegenüber der GmbH zustehende Darlehensforderung unter der auflösenden Bedingung verzichtet, dass die GmbH nach Beendigung der Krise das Darlehen mit Zinsen zurückzahlt (Besserungsverspr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Balmes/Kotyrba, Rückwirkende Wertzuwachsbesteuerung, FR 1999, 1044; Dötsch/Pung, Die Änderung des § 17 EStG durch das StEntlG 1999/2000/2002, BB 1999, 1352; Herzig/Förster, StEntlG 1999/2000/2002: Die Änderung von § 17 und § 34 EStG mit ihren Folgen, DB 1999, 711; Landsittel/Haug, Die verfassungswidrige Absenkung der wes Beteiligung an Kap-Ges nach § 17 Abs 1 EStG 1999, BB 1999...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.1 Allgemeines

Tz. 420 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Nach § 17 Abs 2 S 4 iVm § 52 Abs 1 EStG idF des JStG 1996 konnten Veräußerungsverluste iSd § 17 EStG sowie veräußerungsgleiche Verluste iSd § 17 Abs 4 EStG ab dem VZ 1996 stlich nur noch berücksichtigt werden, wenn der Veräußerer – bei unentgeltlichem Erwerb sein Rechtsvorgänger – die wes Beteiligung entweder bei Gründung der Kap-Ges entgelt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.1 Allgemeines

Tz. 141 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Der Wortlaut des § 17 EStG benutzt nebeneinander die Bezeichnungen "Anteil" und "Beteiligung" (ebenfalls hierzu s Felix/Strahl, BB 1996, 1582). Von stlicher Relevanz kann die unterschiedliche Wortwahl uU für die Beantwortung der Frage sein, ob § 17 EStG bei dem Zusammentreffen von Gewinnen und Verlusten in einem VZ eine zusammengefasste oder...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.7 Exkurs: Liquidation einer Kapitalgesellschaft, an der der Anteilseigner beteiligt ist, wenn die Beteiligung zu einem Betriebsvermögen gehört

Tz. 534 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Für Beteiligungen an Kap-Ges, die der AE in seinem BV hält, bestehen im Fall der Beteiligungsveräußerung keine Besteuerungsunterschiede zwischen Beteiligungen iSd § 17 EStG und Beteiligungen, die nicht die Beteiligungsgrenze des § 17 EStG erreichen. Lediglich bei der Veräußerung einer 100%igen Beteiligung an einer Kap-Ges, die gem § 16 Abs 1...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.6.9 Einlagerückgewähr

Tz. 302 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Die AK des AE verringern sich durch eine Kap-Rückzahlung infolge einer Kap-Herabsetzung ebenso wie durch eine aus dem stlichen Einlagekonto finanzierte Ausschüttung. Im Einzelnen dazu s Tz 504 ff.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 16.1.2 Auswirkungen der Umwandlung auf bisherige Anteilseigner der Kapitalgesellschaft, deren Beteiligung nach § 17 EStG oder nach § 21 UmwStG aF steuerverhaftet war (§ 5 Abs 2 und § 27 Abs 3 Nr 1 UmwStG)

Tz. 587 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Vor Inkrafttreten des SEStEG gelten nach § 5 Abs 2 UmwStG und § 5 Abs 4 UmwStG aF im PV gehaltene stverhaftete Beteiligungen iSd § 17 EStG (Ausnahme: stverhaftete Beteiligungen iSd § 17 Abs 2 S 4 EStG) und einbringungsgeborene Anteile iSd § 21 UmwStG aF für die Ermittlung des Übernahmegewinns als zum stlichen Übertragungsstichtag in das BV d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.1 Mitteilungspflichten gegenüber dem für die Besteuerung der Kapitalgesellschaft zuständigen Finanzamt (§ 54 Abs 1 bis 3 EStDV)

Tz. 121 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Wegen der in der Vergangenheit häufig unterbliebenen Besteuerung von VG nach § 17 EStG, die dem FA nicht zur Kenntnis gelangt sind, ist durch das JStG 1996 § 54 EStDV eingefügt worden. Dieser bestimmt, dass die Notare verpflichtet sind, dem nach § 20 AO zuständigen FA vor allem über die Gründung, Kap-Erhöhung oder -Herabsetzung, Umwandlung o...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 223 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 § 17 Abs 1 S 4 EStG (vor Inkrafttreten des StSenkG: § 17 Abs 1 S 5 EStG), schreibt die entspr Anwendung des S 1, also die Besteuerung nach § 17 EStG, für den Fall vor, dass der Anteilsveräußerer die veräußerte Beteiligung unentgeltlich erworben hat und selbst nicht iSd § 17 Abs 1 S 1 EStG beteiligt ist. In diesem Fall kommt es zur Besteuerun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3 Verlegung des Sitzes bzw der Geschäftsleitung einer inländischen Kapitalgesellschaft ins Ausland oder einer ausländischen Kapitalgesellschaft ins Inland

Tz. 480 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Die Verlegung des Satzungs- oder Verwaltungssitzes einer Kap-Ges in das Ausl führt uE dann zur Anwendung des § 17 Abs 4 EStG, wenn diese zivilrechtlich als Auflösung der Kap-Ges zu werten ist, da diese ihre Rechtsfähigkeit nach dt Recht verliert. Vor Inkrafttreten des SEStEG regelte § 12 Abs 1 KStG generell eine Schlussbesteuerung auf der Se...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.2.4 Die teilentgeltliche Übertragung

Tz. 74 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Durch den Beschl des GrS des BFH (s Beschl des BFH v 05.07.1990, BStBl II 1990, 847) hat die frühere Unterscheidung zwischen Schenkung unter Auflage (hM: voll unentgeltlicher Erwerb) und gemischter Schenkung (Aufspaltung in einen voll entgeltlichen und in einen voll unentgeltlichen Teil) an Bedeutung verloren. Die BFH-Rspr (s Urt des BFH v 05....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.6.12.2 Forderungsverzicht

Tz. 306 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Der I. Senat des BFH, der die stliche Beurteilung von Gesellschafterdarlehen auf der Gesellschaftsebene zu beurteilen hatte, lehnt es für die Zeit vor Inkrafttreten des MoMiG ab, ek-ersetzende Darlehen iSd §§ 32a, 32b GmbHG aF für stliche Zwecke wie Nenn-Kap zu behandeln (s Urt des BFH v 05.02.1992, BStBl II 1992, 532). SE stellen kap-ersetz...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.6 Keine Einschränkung der Verlustnutzung bei der Zusammenfassung gleichartiger Betriebe gewerblicher Art

Tz. 9 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Nach § 8 Abs 8 S 5 KStG gelten die vorgenannten Einschränkungen zur Verlustnutzung jedoch nicht, wenn gleichartige BgA zusammengefasst werden, zB mehrere einzelne Bäder zu einem einheitlichen Bäderbetrieb. Nach Frotscher (in F/D, KStG, § 8 Rn 651) ist diese Ausnahmeregelung darin begründet, dass die gleichartigen Betriebe von vornherein als ei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.3 Begründung einer wesentlichen Beteiligung durch entgeltlichen Erwerb nach Gründung der Kapitalgesellschaft (§ 17 Abs 2 S 4 Buchst b EStG aF)

Tz. 430 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Verluste aus der Veräußerung einer wes Beteiligung, soweit die Beteiligung nicht iRd Gründung der Kap-Ges entgeltlich erworben worden ist, sind nach § 17 Abs 2 S 4 Buchst b EStG aF stlich nur zu berücksichtigen, wenn der Veräußerer, bei jeweils unentgeltlichem Erwerb seine Rechtsvorgänger,mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.6.1 Alt-Anteile im Privatvermögen

Tz. 276 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 1. Vor dem 21.06.1948 erworbene Anteile (Bund) Bei Veräußerung nach dem 31.12.1952 sind als AK die endgültigen Höchstwerte zu Grunde zu legen, mit denen die Anteile in eine stliche DM-Eröffnungs-Bil auf den 21.06.1948 hätten eingestellt werden können (s § 37 Abs 3 EStDV 1953, s § 53 EStDV 1955 ff; s Urt des BFH v 01.08.1963, StRKEStG § 17 R 1...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.6.1 Allgemeines

Tz. 180 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Ein Gewinn bzw Verlust aus der Veräußerung von zum PV gehörenden Anteilen an einer Kap-Ges ist nur dann gem § 17 EStG stpfl, wenn der Veräußerer innerhalb der letzten fünf Jahre am Kap der Gesellschaft iSd § 17 EStG beteiligt war (s § 17 Abs 1 S 1 EStG; früher: § 17 Abs 1 S 4 EStG 1999). Nach Inkrafttreten des SEStEG werden Anteile, die aus ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.4.2 Einlage/Entnahme einer nach § 17 EStG steuerverhafteten Beteiligung in das bzw aus dem Betriebsvermögen eines Einzelunternehmens

Tz. 91 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Keine Veräußerung iSd § 17 EStG ist die Einlage einer bisher im PV gehaltenen nach § 17 EStG stverhafteten Beteiligung in ein BV des AE (s Urt des BFH v 21.10.1976, BStBl II 1977, 145). Nach § 6 Abs 1 Nr 5 S 1 Buchst b EStG ist die eingelegte Beteiligung an einer Kap-Ges im BV mit ihrem Tw in dem Zeitpunkt der Zuführung, höchstens jedoch mit ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.5.3 Rechtslage ab dem Veranlagungszeitraum 1999

Tz. 112 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Nach § 6 Abs 6 S 1 EStG idF des StEntlG 1999/2000/2002führt der Tausch einzelner WG, dazu gehören auch im PV gehaltene Kap-Beteiligungen, zwingend zur Gewinnrealisierung. Die bisherigen Tauschgrundsätze sind nicht mehr anzuwenden. Die Regelung gilt für WG, die nach dem 31.12.1998 erworben worden sind (s Tz 370). Nach Ansicht von Dautel (BB 2...mehr