Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.7 Anwendung des § 8 Abs 8 KStG bei einem BgA, der Organträger ist

Tz. 9a Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Nach § 15 S 1 Nr 5 KStG ist § 8 Abs 9 KStG (Spartenrechnung) bei einer OG nicht anzuwenden. Sind in dem dem OT zuzurechnenden Einkommen Einkommen einer Kap-Ges (OG) enthalten, auf die § 8 Abs 7 S 1 Nr 2 KStG anzuwenden ist, ist § 8 Abs 9 KStG bei der Ermittlung des Einkommens des OT anzuwenden. Nach Verw-Auff (s Schr des BMF v 12.11.2009, BSt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.1 Allgemeines

Tz. 420 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Nach § 17 Abs 2 S 4 iVm § 52 Abs 1 EStG idF des JStG 1996 konnten Veräußerungsverluste iSd § 17 EStG sowie veräußerungsgleiche Verluste iSd § 17 Abs 4 EStG ab dem VZ 1996 stlich nur noch berücksichtigt werden, wenn der Veräußerer – bei unentgeltlichem Erwerb sein Rechtsvorgänger – die wes Beteiligung entweder bei Gründung der Kap-Ges entgelt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 16.4 Einbringung in eine Kapitalgesellschaft (§§ 20–23 UmwStG)

Tz. 597 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Die §§ 20–23 UmwStG regeln die stliche Behandlung der Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder MU-Anteils bzw einer mehrheitsvermittelnden Kap-Beteiligung in eine Kap-Ges gegen Gewährung von Gesellschaftsanteilen. Die Einbringung ist der Umkehrfall zur Umwandlung einer Kap-Ges auf eine Pers-Ges oder auf eine natürliche Person. Während do...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.5.6 "Umfärben" von Verlusten und steuerfreien Einnahmen

Tz. 503 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Ein Liquidationsgewinn auf AE-Ebene verringert sich bzw ein Liquidationsverlust erhöht sich um Verluste, die die Kap-Ges ihrerseits stlich nicht oder nur eingeschr nutzen kann, insbes ummehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 223 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 § 17 Abs 1 S 4 EStG (vor Inkrafttreten des StSenkG: § 17 Abs 1 S 5 EStG), schreibt die entspr Anwendung des S 1, also die Besteuerung nach § 17 EStG, für den Fall vor, dass der Anteilsveräußerer die veräußerte Beteiligung unentgeltlich erworben hat und selbst nicht iSd § 17 Abs 1 S 1 EStG beteiligt ist. In diesem Fall kommt es zur Besteuerun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.9.1 Allgemeines

Tz. 171 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Nach Ansicht des BFH (s Urt des BFH v 20.02.1975, BStBl II 1975, 505) hat die ausdrückliche Erwähnung der Anwartschaften in § 17 Abs 1 S 3 EStG nur deklaratorische Bedeutung, da sie bereits unter den Begriff der Anteilsrechte fallen. Ohne rechtlich oder wirtsch bereits Eigentümer zu sein, muss der "Anwärter" bereits im wes unbehelligt von de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.2.4 Die teilentgeltliche Übertragung

Tz. 74 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Durch den Beschl des GrS des BFH (s Beschl des BFH v 05.07.1990, BStBl II 1990, 847) hat die frühere Unterscheidung zwischen Schenkung unter Auflage (hM: voll unentgeltlicher Erwerb) und gemischter Schenkung (Aufspaltung in einen voll entgeltlichen und in einen voll unentgeltlichen Teil) an Bedeutung verloren. Die BFH-Rspr (s Urt des BFH v 05....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.6.12.2 Forderungsverzicht

Tz. 306 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Der I. Senat des BFH, der die stliche Beurteilung von Gesellschafterdarlehen auf der Gesellschaftsebene zu beurteilen hatte, lehnt es für die Zeit vor Inkrafttreten des MoMiG ab, ek-ersetzende Darlehen iSd §§ 32a, 32b GmbHG aF für stliche Zwecke wie Nenn-Kap zu behandeln (s Urt des BFH v 05.02.1992, BStBl II 1992, 532). SE stellen kap-ersetz...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Rechtsentwicklung

Tz. 1 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Die Regelung des § 17 EStG geht bis auf das EStG 1925 zurück (damals § 30 Abs 3 EStG). In einer eigenen Gesetzesvorschrift wurde die VG-Besteuerung erstmals im EStG 1934 (§ 17 EStG) geregelt. Im StÄndG v 14.05.1965 (BGBl I 1965, 377) hat der Gesetzgeber trotz der massiven Kritik die Regelung des § 17 EStG aufrechterhalten, aber sie auch in wich...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.2 Aktien

Tz. 143 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Eine Aktie ist ein Wertpapier, das einen Anteil bzw ein Mitgliedschaftsrecht an einer AG dokumentiert. Die Aktie verbrieft insbes das Recht auf eine Beteiligung am erzielten Gewinn, aber auch das Recht auf Aktien können als Nennbetragsaktien (Nennwert ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 14 Fallübersicht zu § 17 EStG

Tz. 576 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über die unterschiedlichen stlichen Folgen bei der Anteilsveräußerung zwischen inl AE nach Inkrafttreten des StSenkG, je nachdem, ob diese die Anteile an der Kap-Ges im BV oder PV halten und ob AE mit Anteilen im PV iSd § 17 EStG oder nicht iSd § 17 EStG beteiligt sind. Unterstellt ist, dass der ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.6.1 Allgemeines

Tz. 180 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Ein Gewinn bzw Verlust aus der Veräußerung von zum PV gehörenden Anteilen an einer Kap-Ges ist nur dann gem § 17 EStG stpfl, wenn der Veräußerer innerhalb der letzten fünf Jahre am Kap der Gesellschaft iSd § 17 EStG beteiligt war (s § 17 Abs 1 S 1 EStG; früher: § 17 Abs 1 S 4 EStG 1999). Nach Inkrafttreten des SEStEG werden Anteile, die aus ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.4.2 Einlage/Entnahme einer nach § 17 EStG steuerverhafteten Beteiligung in das bzw aus dem Betriebsvermögen eines Einzelunternehmens

Tz. 91 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Keine Veräußerung iSd § 17 EStG ist die Einlage einer bisher im PV gehaltenen nach § 17 EStG stverhafteten Beteiligung in ein BV des AE (s Urt des BFH v 21.10.1976, BStBl II 1977, 145). Nach § 6 Abs 1 Nr 5 S 1 Buchst b EStG ist die eingelegte Beteiligung an einer Kap-Ges im BV mit ihrem Tw in dem Zeitpunkt der Zuführung, höchstens jedoch mit ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.6.12.3.3 Verhältnis zu § 20 Abs 2 S 1 Nr 7 EStG

Tz. 340 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Wegen § 20 Abs 2 S 1 Nr 7 iVm S 2 EStG idF des URefG 2008 stellt sich für VZ ab 2009 in Veräußerungsfällen die Frage, ob Verluste aus der Abtretung einer Forderung des Gesellschafters an die Gesellschaft iR des § 17 EStG (dh Berücksichtigung zu 60 % und ggf nur mit dem gW [s Tz 313]) oder des § 20 EStG (dh Berücksichtigung des Verlusts inner...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.3 GmbH-Anteile, Kuxe

Tz. 144 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 GmbH-Anteile sind Anteile an einer dem dt GmbHG unterliegenden GmbH iSd §§ 5, 14 GmbHG (s Urt des BFH v 19.05.1992, BStBl II 1992, 902). Mit Weber-Grellet (in Schmidt, 32. Aufl, § 17 EStG, Rn 21) und Rapp (in L/B/P, § 17 EStG, Rn 44) sind wir der Auff, dass es – wie bei Aktien – nur auf die Höhe der Beteiligung am Stamm-Kap ankommt und nicht...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.4.1 Behandlung eigener Anteile bei der Kapitalgesellschaft

Tz. 146 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Vor Inkrafttreten des BilMoG können eigene Anteile nach dt Handels- und Bil-Recht Vermögensgegenstände sein (s § 266 Abs 2 B III Nr 2, s § 272 Abs 4 und s § 253 Abs 3 HGB, weiter s § 71 AktG, s § 33 Abs 2 GmbHG). Sie können wie Fremdanteile weiterveräußert werden. Allerdings sind eigene Anteile nicht dividendenberechtigt, weil während der Ze...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.4.2 Ist der Erwerb eigener Anteile durch die Kapitalgesellschaft aus der Sicht des Anteilseigners eine Veräußerung iSd § 17 EStG?

Tz. 148 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Vor Inkrafttreten des BilMoG sieht die Fin-Verw mit der hM im Schrifttum – uE zutr – in dem Entgelt, das die Kap-Ges (oder eine von ihr beauftragte Stelle) an die AE für die Hingabe der Anteile zahlt, nicht eine sonstige Leistung, die der AE als halb stpfl (ab VZ 2009: zu 60 % stpfl bzw der AbgeltungSt unterliegenden) Kap-Ertrag besteuern mü...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.4 Aufspaltung der Auskehrung in Kapitalertrag und Veräußerungserlös (§ 17 Abs 4 S 3 EStG)

Tz. 485 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Nach dem S 3 (früher S 1 HS 2 und S 2 HS 2) des § 17 Abs 4 EStG gilt S 1 (Auflösung, Kap-Herabsetzung und Leistung aus dem stlichen Einlagekonto als veräußerungsgleiche Tatbestände) nicht, soweit die Bezüge nach § 20 Abs 1 Nr 1 oder Nr 2 EStG zu den Einnahmen aus KapV gehören. Auch nach Inkrafttreten des StSenkG und dem damit verbundenen Syst...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.4.3.2 Verdeckte Einlage einer nach § 17 EStG steuerverhafteten Beteiligung in eine andere Kapitalgesellschaft (§ 17 Abs 1 S 2 EStG)

Tz. 97 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Mit Wirkung ab dem VZ 1992 hat der Gesetzgeber durch das StÄndG 1992 § 17 Abs 1 S 2 EStG eingefügt. Hiernach steht die verdeckte Einlage von Anteilen an einer Kap-Ges in eine Kap-Ges der Veräußerung der Anteile gleich. Eine verdeckte Einlage liegt vor, wenn ein Gesellschafter oder eine ihm nahe stehende Person der Kap-Ges einen einlagefähigen ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 16 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Gewinne aus der Veräußerung von PV werden in den folgenden Fällen besteuert:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1.1 Allgemeines

Tz. 396 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 § 17 Abs 2 S 4 EStG, der durch das SEStEG zu S 6 geworden ist, ist durch das StEntlG 1999/2000/2002 mit Wirkung ab dem VZ 1999 (s § 52 Abs 1 EStG idF des StEntlG 1999/2000/2002) neugefasst worden. Wegen des Zeitpunkts der Verlustrealisierung s Tz 235 und s Tz 515 ff. Wegen der Anwendung des § 17 Abs 2 S 4 EStG idF des StEntlG 1999/2000/2002 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.1 Allgemeines

Tz. 141 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Der Wortlaut des § 17 EStG benutzt nebeneinander die Bezeichnungen "Anteil" und "Beteiligung" (ebenfalls hierzu s Felix/Strahl, BB 1996, 1582). Von stlicher Relevanz kann die unterschiedliche Wortwahl uU für die Beantwortung der Frage sein, ob § 17 EStG bei dem Zusammentreffen von Gewinnen und Verlusten in einem VZ eine zusammengefasste oder...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.1.2 Zeitpunkt der Entstehung des Veräußerungsgewinns/-verlusts

Tz. 64 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Nach den Urt des BFH v 30.06.1983 (BStBl II 1983, 640) und v 10.03.1988 (BStBl II 1988, 832) entsteht ein VG iSd § 17 EStG nicht bereits bei Abschluss des schuldrechtlichen Verpflichtungsgeschäfts, sondern in dem Zeitpunkt des Übergangs des rechtlichen oder zumindest des wirtsch Eigentums an den Anteilen. Das ist, da der Veräußerungszeitpunkt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.3.1 Keine Besteuerung in dem Zeitpunkt der Verlegung des Sitzes der Societas Europaea bzw einer anderen Kapitalgesellschaft (§ 17 Abs 5 S 2 EStG)

Tz. 555 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Nach § 17 Abs 5 S 2 EStG gilt § 17 Abs 5 S 1 EStG nicht, dh es findet keine sofortige Schlussbesteuerung statt, wenn das dt Besteuerungsrecht an den Anteilen auf Grund der Sitzverlegung einer SE nach Art 8 der VO/EG Nr 2157/2001 oder der Sitzverlegung einer anderen Kap-Ges in einen anderen EU-Mitgliedstaat erfolgt. Die oa Ausnahme von der Bes...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.6.1 Allgemeines

Tz. 388 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Der VG iSd § 17 EStG kann sich uU im Nachhinein erhöhen oder vermindern, was nach den Regeln der AO zu einer Änderung der ESt-Veranlagung für das Veräußerungsjahr führt (nach § 173 bzw nach § 175 Abs 1 S 1 Nr 2 AO). Hier gelten die gleichen Regeln wie bei der Änderung eines VG iSd § 16 EStG (dazu zB s Urt des BFH v 19.04.2005, BStBl II 2005,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.2 Abgrenzung zwischen Werbungskosten iSd § 19 EStG und Anschaffungskosten iSd § 17 Abs 2 EStG

Tz. 262 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Ist der AE gleichzeitig Arbeitnehmer der Kap-Ges (zB als GF), stellt sich die Frage, ob die mit der Beteiligung zusammenhängenden Aufwendungen (insbesondere Verluste aus dem Ausfall von Darlehen bzw aus Bürgschaftsinanspruchnahmen) vorrangig durch das Gesellschafts- oder durch das Arbeitsverhältnis veranlasst sind. Stehen Aufwendungen mit me...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.6.4.3 Treuhand-, Sicherungsverhältnisse

Tz. 191 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Beteiligungen über einen Treuhänder oder solche, die sicherungsübereignet sind, sind dem Treu- bzw Sicherungsgeber zuzurechnen (s § 39 Abs 2 Nr 1 S 2 AO). MaW: Bei einem stlich anzuerkennenden Treuhandverhältnis ist wirtsch Eigentümer der Anteile der Treugeber, da er den Treuhänder im Regelfall für die gewöhnliche Nutzungsdauer von der Auswi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Bering, Die Änderung der §§ 16 und 17 EStG durch das JStG 1996, DStR 1995, 1820; Paus, Änderungen des EStG durch das JStG 1996, INF 1995, 577; Felix/Strahl, Beschr Verlustberücksichtigung nach § 17 Abs 2 S 4 EStG, BB 1996, 1582; Gerl/Sturm, Der neue § 17 Abs 2 S 4 EStG – Eine verunglückte Formulierung oder eine beabsichtigte Verschärfung weit über die Ges-Begr hinaus? DB 1996, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.5.2.2 Erstmalige Anwendung auf Auflösungsgewinne/-verluste

Tz. 494 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Innerhalb des KStG hatte der Gesetzgeber des StSenkG zunächst Sonderregelungen für die Liquidation einer Kap-Ges vergessen (s Jünger, BB 2001, 69). Diese hat er – bezogen auf die aufgelöste Kö – durch das UntStFG nachgeholt (s § 40 Abs 4 KStG aF; s § 28 Abs 2 KStG; s § 34 Abs 14 KStG; s Schr des BMF v 26.08.2003, BStBl I 2003, 434 und s Döts...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.5.4 Auflösungsgewinn oder -verlust

Tz. 496 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Auflösungsgewinn bzw -verlust im Fall der Liquidation ist der Betrag, um den der gW des dem AE zugeteilten bzw zurückgezahlten Vermögens (soweit dieses nicht stpfl Kap-Ertrag ist) die AK der Beteiligung und etwaige vom AE im Zusammenhang mit der Auflösung getragenen Kosten übersteigt bzw unterschreitet (s Urt des BFH v 03.06.1993, BFH/NV 199...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1.7 Auswirkungen des § 17 Abs 2 S 6 EStG in Umwandlungsfällen

Tz. 411 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Bei Umwandlung einer Kap-Ges in eine Pers-Ges oder ein Einzelunternehmen, die nach dem 05.08.1997 beim H-Reg zur Eintragung angemeldet wird, gilt der durch das Gesetz zur Forts der UntStRef v 29.10.1997 eingefügte § 5 Abs 2 S 2 UmwStG 1995. Hiernach gelten Anteile, die der Verlustabzugsbeschränkung des § 17 Abs 2 S 4 (heute S 6) EStG unterli...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.3.3 Ansatz der historischen Anschaffungskosten in den Fällen des § 6 Abs 3 AStG (§ 17 Abs 2 S 4 EStG)

Tz. 267 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Nach § 17 Abs 2 S 4 EStG ist in den Fällen des § 6 Abs 3 AStG die Vorschrift des § 17 Abs 2 S 3 EStG nicht anzuwenden, so dass in diesen Fällen die historischen AK und nicht der gW im (Wieder-)Zuzugszeitpunkt anzusetzen sind. § 6 Abs 3 AStG regelt den Wegfall der St nach § 6 Abs 1 AStG für den Wiederzuzugsfall. Ebenfalls hierzu s Benecke/Schn...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.4 Nachträgliche Anschaffungskosten

Tz. 271 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Nachträgliche AK entstehen nach der Rspr (s Urt des BFH v 07.07.1992, BStBl II 1993, 333 und v 19.07.1994, BStBl II 1995, 362) insbes dann, wenn der AE seiner Kap-Ges außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Einlagen Vermögensvorteile zuwendet und diese Zuwendungen ihre Ursache im Gesellschaftsverhältnis haben. Ein zeitlicher Zusammenhang zum ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.5.5 Herabsetzungsgewinn

Tz. 498 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Ein Herabsetzungsgewinn entsteht nur in dem Ausnahmefall und nur in der Höhe, in der bei einer Kap-Herabsetzung der an den AE zurückgezahlte Betrag die AK seiner Beteiligung übersteigt. Ein Herabsetzungsverlust ist, da die Kap-Herabsetzung stets nur das anteilige Nenn-Kap betrifft, wohl reine Theorie (s Tz 499). Tz. 499 Stand: EL 80 – ET: 04/2...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 197 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Der AE einer Kap-Ges ist auch dann Beteiligter iSd § 17 Abs 1 S 1 EStG, wenn sich die Beteiligungsgrenze erst durch – anteilige – Hinzurechnung von Beteiligungen an der Kap-Ges ergibt, welche unmittelbar oder mittelbar von einer (gew tätigen) Pers-Handels-Ges gehalten werden, an welcher der Gesellschafter der Kap-Ges als MU beteiligt ist (s ...mehr

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Tz. 102 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Bei der Übertragung einer nach § 17 EStG stverhafteten Beteiligung auf eine MU-Schaft ist zu unterscheiden:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.9.2 Veräußerung eines Bezugsrechts

Tz. 172 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Wichtigstes Bsp für eine unter § 17 Abs 1 S 3 EStG fallende Anwartschaft ist das bei einer Kap-Erhöhung bei einer AG oder GmbH eingeräumte konkrete Bezugsrecht des AE auf weitere Beteiligungsrechte (junge Aktien) (s Urt des BFH v 20.02.1975, BStBl II 1975, 505; v 29.06.1977, BStBl II 1977, 726; v 08.04.1992, BStBl II 1992, 761; v 13.10.1992,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Eilers/Wienands, Gestaltungsmöglichkeiten und Fall-Bsp zur Veräußerung von GmbH-Anteilen – Erneute Verschärfung des § 17 EStG durch den Entw eines "StSenkG", GmbHR 2000, 405; Korezkij, EStliche Behandlung von Veräußerungsvorgängen iSd § 17 EStG nach dem Entw des StSenkG, BB 2000, 1273; Schulte, Die geplante Absenkung der Beteiligungsgrenze des § 17 EStG im System des ESt-Recht...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.9.2 Rückbeziehung der abgesenkten Beteiligungsgrenze

Tz. 213 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Zum ersten geht es darum, ob für die Prüfung der durch das StSenkG von 10 % auf 1 % und der durch das StEntlG 1999/2000/2002 von mehr als 25 % auf 10 % abgesenkten Beteiligungsgrenze auf die im Veräußerungszeitpunkt geltende Gesetzesfassung abzustellen ist (so die Fin-Verw) oder ob auf die in dem jeweiligen VZ geltende Beteiligungsgrenze (so...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 162 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Der BFH (s Urt des BFH v 30.05.1990, BStBl II 1991, 588) hat den Fall, dass der Alleingesellschafter einer GmbH in einer Krise der Gesellschaft auf eine ihm gegenüber der GmbH zustehende Darlehensforderung unter der auflösenden Bedingung verzichtet, dass die GmbH nach Beendigung der Krise das Darlehen mit Zinsen zurückzahlt (Besserungsverspr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.2 Liebhaberei

Tz. 51 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Mit Urt v 04.12.1996 (DB 1997, 707), v 08.07.1998 (DB 1998, 2399) und v 22.08.2007 (BStBl II 2007, 961) hat der BFH entschieden, dass auf eine inl Kap-Ges, da diese eine nichtunternehmerische Sphäre nicht haben kann (ebenfalls hierzu s § 8 Abs 2 KStG Tz 30ff), das von der Rspr zur ESt entwickelte Rechtsinstitut der Liebhaberei nicht übertragb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.6.21 Nießbrauch

Tz. 359 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Werden Anteile iR einer vorweggenommenen Erbfolge unter dem Vorbehalt des Nießbrauchs übertragen, führt dies nicht zu AK (s Tz 75 und s Tz 190). Vielmehr liegt, sofern das wirtsch Eigentum (s § 39 Abs 2 Nr 1 AO) an den Anteilen auf den Nießbrauchsverpflichteten übergegangen ist, ein unentgeltlicher Vorgang vor, so dass die AK des Rechtsvorgä...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Balmes/Kotyrba, Rückwirkende Wertzuwachsbesteuerung, FR 1999, 1044; Dötsch/Pung, Die Änderung des § 17 EStG durch das StEntlG 1999/2000/2002, BB 1999, 1352; Herzig/Förster, StEntlG 1999/2000/2002: Die Änderung von § 17 und § 34 EStG mit ihren Folgen, DB 1999, 711; Landsittel/Haug, Die verfassungswidrige Absenkung der wes Beteiligung an Kap-Ges nach § 17 Abs 1 EStG 1999, BB 1999...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 114 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Nach uE zutr Ansicht des BFH (s Urt des BFH v 06.10.2009, BStBl II 2010, 460; v 18.05.2005, BStBl II 2005, 857; v 08.11.2005, BStBl II 2006, 253 und v 22.07.2008, BFH/NV 2008, 2004) setzt eine anteilige Zurechnung der Anteile bei dem Unterbeteiligten voraus, dass der Unterbeteiligte alle mit der Beteiligung verbundenen wes Rechte ausüben und...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.6.9 Einlagerückgewähr

Tz. 302 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Die AK des AE verringern sich durch eine Kap-Rückzahlung infolge einer Kap-Herabsetzung ebenso wie durch eine aus dem stlichen Einlagekonto finanzierte Ausschüttung. Im Einzelnen dazu s Tz 504 ff.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.5.7 Veräußerungsgleicher Gewinn aus Leistungen aus dem steuerlichen Einlagekonto

Tz. 504 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Durch das JStG 1997 wurde § 17 Abs 4 S 1 dahingehend erweitert, dass mit erstmaliger Wirkung ab dem VZ 1997 auch die Vereinnahmung einer aus dem stlichen Einlagekonto finanzierten Ausschüttung beim AE die Rechtsfolgen des § 17 EStG auslösen kann. Ob eine Ausschüttung aus dem stlichen Einlagekonto finanziert worden ist, ergibt sich für den AE...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 16.1.2 Auswirkungen der Umwandlung auf bisherige Anteilseigner der Kapitalgesellschaft, deren Beteiligung nach § 17 EStG oder nach § 21 UmwStG aF steuerverhaftet war (§ 5 Abs 2 und § 27 Abs 3 Nr 1 UmwStG)

Tz. 587 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Vor Inkrafttreten des SEStEG gelten nach § 5 Abs 2 UmwStG und § 5 Abs 4 UmwStG aF im PV gehaltene stverhaftete Beteiligungen iSd § 17 EStG (Ausnahme: stverhaftete Beteiligungen iSd § 17 Abs 2 S 4 EStG) und einbringungsgeborene Anteile iSd § 21 UmwStG aF für die Ermittlung des Übernahmegewinns als zum stlichen Übertragungsstichtag in das BV d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.8.6 Nicht unter den Begriff "ähnliche" Beteiligungen fallende Anteile

Tz. 167 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Unter § 17 Abs 1 S 3 EStG fallen nur Anteile an einer Kap-Ges iSd § 1 Abs 1 Nr 1 KStG. Nicht darunter fallen demnachmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1.4 Entgeltlicher Erwerb (§ 17 Abs 2 S 6 Buchst b EStG)

Tz. 402 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Nach § 17 Abs 2 S 6 Buchst b S 1 EStG ist ein Veräußerungsverlust nicht zu berücksichtigen, soweit er auf Anteile entfällt, die entgeltlich erworben worden sind und nicht innerhalb der gesamten letzten fünf Jahre zu einer Beteiligung iSd § 17 EStG des Stpfl gehört haben. Der BFH ging in einem Fall ohne erkennbarer Missbrauchsabsicht von eine...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.6.12.4 Exkurs: Verzicht auf Gesellschafterdarlehen und Ausfall von Gesellschafterdarlehen bei im Betriebsvermögen gehaltenen Anteilen

Tz. 345 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Bei Anteilen im PV sind iRd § 17 EStG auch Aufwendungen aus dem Verzicht des Gesellschafters auf seine Rückerstattungsforderung bzw aus dem Ausfall des Gesellschafters mit seiner Rückerstattungsforderung aus einem der Kap-Ges gewährten und als funktionales EK zu behandelndes Darlehen als nachträgliche AK zu berücksichtigen. Bezüglich der Anwe...mehr