Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3 Verlegung des Sitzes bzw der Geschäftsleitung einer inländischen Kapitalgesellschaft ins Ausland oder einer ausländischen Kapitalgesellschaft ins Inland

Tz. 480 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Die Verlegung des Satzungs- oder Verwaltungssitzes einer Kap-Ges in das Ausl führt uE dann zur Anwendung des § 17 Abs 4 EStG, wenn diese zivilrechtlich als Auflösung der Kap-Ges zu werten ist, da diese ihre Rechtsfähigkeit nach dt Recht verliert. Vor Inkrafttreten des SEStEG regelte § 12 Abs 1 KStG generell eine Schlussbesteuerung auf der Se...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.9.1 Allgemeines

Tz. 212 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Durch das StSenkG ist die Beteiligungsgrenze auf 1 % abgesenkt worden. Wegen der erstmaligen Anwendung s Tz 207 und s Tz 208. Bereits durch das StEntlG 1999/2000/2002 war die Beteiligungsgrenze mit Wirkung ab dem VZ 1999 von mehr als 25 % auf mind 10 % abgesenkt worden. Diese Änderungen des § 17 EStG durch das StSenkG und das StEntlG 1999/20...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.6 Keine Einschränkung der Verlustnutzung bei der Zusammenfassung gleichartiger Betriebe gewerblicher Art

Tz. 9 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Nach § 8 Abs 8 S 5 KStG gelten die vorgenannten Einschränkungen zur Verlustnutzung jedoch nicht, wenn gleichartige BgA zusammengefasst werden, zB mehrere einzelne Bäder zu einem einheitlichen Bäderbetrieb. Nach Frotscher (in F/D, KStG, § 8 Rn 651) ist diese Ausnahmeregelung darin begründet, dass die gleichartigen Betriebe von vornherein als ei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.3 Begründung einer wesentlichen Beteiligung durch entgeltlichen Erwerb nach Gründung der Kapitalgesellschaft (§ 17 Abs 2 S 4 Buchst b EStG aF)

Tz. 430 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Verluste aus der Veräußerung einer wes Beteiligung, soweit die Beteiligung nicht iRd Gründung der Kap-Ges entgeltlich erworben worden ist, sind nach § 17 Abs 2 S 4 Buchst b EStG aF stlich nur zu berücksichtigen, wenn der Veräußerer, bei jeweils unentgeltlichem Erwerb seine Rechtsvorgänger,mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.6.1 Alt-Anteile im Privatvermögen

Tz. 276 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 1. Vor dem 21.06.1948 erworbene Anteile (Bund) Bei Veräußerung nach dem 31.12.1952 sind als AK die endgültigen Höchstwerte zu Grunde zu legen, mit denen die Anteile in eine stliche DM-Eröffnungs-Bil auf den 21.06.1948 hätten eingestellt werden können (s § 37 Abs 3 EStDV 1953, s § 53 EStDV 1955 ff; s Urt des BFH v 01.08.1963, StRKEStG § 17 R 1...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.1 Mitteilungspflichten gegenüber dem für die Besteuerung der Kapitalgesellschaft zuständigen Finanzamt (§ 54 Abs 1 bis 3 EStDV)

Tz. 121 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Wegen der in der Vergangenheit häufig unterbliebenen Besteuerung von VG nach § 17 EStG, die dem FA nicht zur Kenntnis gelangt sind, ist durch das JStG 1996 § 54 EStDV eingefügt worden. Dieser bestimmt, dass die Notare verpflichtet sind, dem nach § 20 AO zuständigen FA vor allem über die Gründung, Kap-Erhöhung oder -Herabsetzung, Umwandlung o...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.9.3 Rückbeziehung wegen Zugrundelegung der historischen Anschaffungskosten

Tz. 216 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Das zweite Rückwirkungsproblem betrifft die Berechnung des VG bei Beteiligungen, die durch die Absenkung der Beteiligungsgrenze in die St-Verhaftung nach § 17 EStG hineingewachsen sind. Gem § 17 Abs 2 S 1 EStG ist der VG die Differenz zwischen Veräußerungspreis einerseits und AK nebst Veräußerungskosten andererseits. Ebenfalls hierzu s Tz 25...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.2.1 Erwerb von Todes wegen und Erbauseinandersetzung

Tz. 70 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Der Erwerb einer nach § 17 EStG stverhafteten Beteiligung durch Erbfall löst nach ständiger Rspr eine Besteuerung nach § 17 EStG nicht aus (zB s Urt des BFH v 05.07.1990, BStBl II 1990, 847). Das gilt auch, wenn der Erbe mit Vermächtnissen, Auflagen, Pflichtteils- oder Erbersatzansprüchen belastet ist (s Urt des BFH v 17.10.1991, BStBl II 199...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.5.3 Rechtslage ab dem Veranlagungszeitraum 1999

Tz. 112 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Nach § 6 Abs 6 S 1 EStG idF des StEntlG 1999/2000/2002führt der Tausch einzelner WG, dazu gehören auch im PV gehaltene Kap-Beteiligungen, zwingend zur Gewinnrealisierung. Die bisherigen Tauschgrundsätze sind nicht mehr anzuwenden. Die Regelung gilt für WG, die nach dem 31.12.1998 erworben worden sind (s Tz 370). Nach Ansicht von Dautel (BB 2...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Übersicht geänderte Textziffern-Bezeichnungen

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Rass, Der estliche VG und das Kj seines Bezugs, DStR 1972, 487; –en– Zahlung der Schulden einer GmbH und AK iSd § 17 EStG 1976, 1190; Uelner, Aktuelle Fragen des Ertrag-St-Rechts, StbJb 1975/76, 305; Böttcher/Hennerkes, Berechnung des VG einer wes Beteiligung – Sonderfall der Aufstockung einer unwes Beteiligung zu einer wes Beteiligung, RWP 14/D ESt II B 22a; Klauser, Stliche Be...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Börnstein, Zur Besteuerung von Kap-Ausschüttungen nach Herabsetzung des Stamm-Kap einer Gesellschaft, DB 1960, 960; Reither, Zum Problem der Kap-Herabsetzung bei den St vom Ertrag, BB 1966, 817; Thiel, Die Herabsetzung des Nenn-Kap von Kap-Ges im Lichte des ESt-Rechts, DB 1967, 309; Ranft, Kap-Herabsetzung und vGA, FR 1968, 274; Gross, Zum Verlustabzug für Liquidationsverluste a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.2.3 Die unentgeltliche Übertragung wertloser Anteile

Tz. 73 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Anders als die unentgeltliche Übertragung werthaltiger Beteiligungen (s Tz 72) beurteilt die Rspr (s Beschl des BFH v 04.08.2008 – Az: IX B 85/08; weiter s Urt des BFH v 05.03.1991, BStBl II 1991, 630; v 18.08.1992, BStBl II 1993, 34; v 18.08.1992, BFH/NV 1993, 158; v 30.11.1994, BFH/NV 1995, 386; v 25.07.1995, BStBl II 1996, 684 und v 01.08....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Die Stellung der Veräußerungsgewinnbesteuerung nach § 17 EStG in dem System der Teil-/Halbeinkünftebesteuerung

Tz. 26 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Es ist eine Besonderheit bei der Besteuerung der Kap-Ges und ihrer AE, dass sich jede auf der Ebene der Kap-Ges (unmittelbar) vorhandene BV-Mehrung und BV-Verringerung vermögensmäßig und auch stlich zusätzlich auf jeder Beteiligungsstufe nochmals (mittelbar) in dem Wert der Kap-Beteiligung niederschlägt. Das führt dazu, dass der AE bezogen auf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Buyer, Mantelkauf: Das neue St-Sparmodell? DB 1987, 1959; wfr, Verlustabzug und Mantelkauf, DB 1987, 2387; Buyer, Nochmals: Mantelkauf – ein Argument für das verdeckte Nenn-Kap, DB 1988, 468; König, Verlustabzug nach Mantelkauf – Erwiderung auf wfr, DB 1988, 206; wfr, Zum Begriff der wes Beteiligung iSd § 17 Abs 1, 3 EStG, DB 1988, 84; Hoffmann, Die Sanierung einer Kap-Ges durch ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1.3 Unentgeltlicher Erwerb (§ 17 Abs 2 S 6 Buchst a EStG)

Tz. 399 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Ein Veräußerungsverlust ist nach § 17 Abs 2 S 6 Buchst a S 1 EStG grds nicht zu berücksichtigen, soweit er auf Anteile entfällt, die der Stpfl innerhalb der letzten fünf Jahre unentgeltlich erworben hat. Maßgebend für die Fristberechnung ist uE der Zeitpunkt, in dem das rechtliche oder wirtsch Eigentum an den Anteilen übergeht (hierzu s Tz 6...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.2 Auflösung, Kapitalherabsetzung oder Umwandlung bei einer ausländischen Kapitalgesellschaft

Tz. 478 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Auch Auskehrungen an einen inl AE anlässlich der Liquidation oder Kap-Herabsetzung einer ausl Kap-Ges fallen unter § 17 Abs 4 EStG, vorausgesetzt, dass das mit dem betr Staat abgeschlossene DBA der B-Rep das Besteuerungsrecht zubilligt (ebenfalls hierzu s Tz 127; s Urt des BFH v 14.10.1992, BStBl II 1993, 189 und s Vfg der OFD Ffm v 17.03.19...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 577 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 In der Zeit vor dem Inkrafttreten des StEntlG 1999/2000/2002 hatte sich die Vorschrift des § 17 EStG zum Dreh- und Angelpunkt von St-Sparmodellen rund um das Anrechnungsverfahren herauskristallisiert. Dabei wurden insbes die zu hohe Beteiligungsgrenze (von damals 25 %) und die ermäßigte Besteuerung der VG iSd § 17 EStG gezielt ausgenutzt. An...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.2.1 Allgemeines

Tz. 133 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Nach § 17 EStG zu versteuern ist auch der Gewinn aus der Veräußerung einer nach § 17 EStG stverhafteten Beteiligung an einer ausl Kap-Ges (s Tz 160). Voraussetzung dafür ist, dass die Rechtsform der ausl Gesellschaft derjenigen einer dt Kap-Ges vergleichbar ist (sog Typenvergleich; hierzu s § 1 KStG Tz 87 a und Tz 93, weiter s § 1 UmwStG Tz ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1 Gewinnermittlung eigener Art

Tz. 235 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Der sich nach § 17 Abs 2 EStG ergebende VG oder Veräußerungsverlust wird, obwohl die Anteile zum PV gehören, den Eink aus Gew zugeordnet (s § 17 Abs 1 S 1 EStG); die lfd Erträge aus den Anteilen sind Eink aus KapV. § 17 EStG ist eine Gewinnermittlungsvorschrift eigener Art (s Urt des BFH v 02.10.1984, BStBl II 1985, 428 mwNachw). Das Zufluss...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.6.2 Eigene Anteile, Anwartschaften, Genussscheine und ähnliche Beteiligungen

Tz. 186 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Eigene Anteile, die die Kap-Ges selbst hält, sind bei der Ermittlung des maßgeblichen Nenn-Kap, auf das die Beteiligung des einzelnen AE bezogen wird, nicht zu berücksichtigen, dh sie sind von der Summe des tats Nenn-Kap abzuziehen. Dadurch ist die stlich maßgebliche Beteiligung höher als die nominelle (s Urt des BFH v 24.09.1970, BStBl II 1...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 81 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Im Regelfall ist die Nichtteilnahme (Verzicht) eines bisher iSd § 17 EStG beteiligten AE an einer Kap-Erhöhung stlich nicht als Veräußerung eines Teils seiner nach § 17 EStG stverhafteten Beteiligung zu werten. Hahne/Seiler/Rath (Corporate Finance law 2013, 171, 178) gehen in diesem Fall des unentgeltlichen Verzichts von einer Verminderung de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

(allgemein zu § 17 EStG; weitere Hinw s bei den Einzelthemen) Thiel, Die Veräußerung von Anteilen an Kap-Ges – der systematische Gehalt des § 17 EStG, BB 1965, 452; Uelner, Die Veräußerung von Anteilen an Kap-Ges bei wes Beteiligung – die Neufassung des § 17 EStG, DStZ/A 1965, 136; Littmann, Zur Besteuerung von Gewinnen aus der Anteilsveräußerung bei wes Beteiligungen nach § 17...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.6.4.1 Allgemeines

Tz. 189 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Für die Ermittlung der 1 %-Beteiligung (vor Inkrafttreten des StSenkG: der 10 %-; bis VZ 1998: der 25 %-Beteiligung) ist nur auf die von dem AE (unmittelbar und mittelbar) gehaltenen Anteile abzustellen. Nach § 39 Abs 1 AO sind die Anteile grds dem zivilrechtlichen Eigentümer zuzurechnen. Etwas anderes gilt allerdings dann, wenn ein anderer ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.6.12.3.2 Rechtslage nach Inkrafttreten des MoMiG

Tz. 331 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Fraglich ist welche Auswirkungen das MoMiG auf die Höhe der nachträglichen AK bei Darlehensverlusten hat. Durch das zum 01.11.2008 in Kraft getretene MoMiG sind die zivilrechtlichen Regelungen des EK-Ersatzrechts grundlegend geändert worden. Die bisherigen Regelungen zum EK-Ersatzrecht im GmbHG wurden abgeschafft. Die Vorschriften wurden in d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 377 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Nach dem Beschl des GrS des BFH v 09.06.1997 (BStBl II 1998, 307) und nach dem Urt des BFH v 15.10.1997 (BStBl II 1998, 305) führt der gesellschaftsrechtlich veranlasste Verzicht auf eine Pensionszusage – abw vom Urt des BFH v 19.05.1993 (BStBl II 1993, 804) – iHd Tw der Pensionsanwartschaft bzw des Pensionsanspruchs zu einer Einlage bei der...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.5 Veräußerungskosten

Tz. 386 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Nach der BFH-Rspr (s Urt des BFH v 09.10.2013, BStBl II 2014, 102; v 02.04.2008, BFH/NV 2008, 1658 zu § 17 EStG; weiter s Urt des BFH v 25.01.2000, BStBl II 2000, 458; v 18.10.2000, BFH/NV 2001, 440 und v 31.03.2004, BStBl II 2004, 830 zu § 16 EStG) sind Veräußerungskosten die durch die Veräußerung wirtsch veranlassten Aufwendungen. Ebenso s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.4.3.1 Einlage einer nach § 17 EStG steuerverhafteten Kapitalbeteiligung in eine andere Kapitalgesellschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten (offene Einlage)

Tz. 96 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Es handelt sich um einen Tauschvorgang, der ggf nach § 17 EStG stpfl ist (s Urt des BFH v 07.07.1992, BStBl II 1993, 331). Dies gilt auch insoweit, als eine Einstellung des Einbringungswerts in die Kap-Rücklage erfolgt (s Urt des BFH v 24.04.2007, BStBl II 2008, 253). Weiter s Tz 110 ff. Eine stpfl Veräußerung iSd § 17 EStG ist insbes anzuneh...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.3.2 Ansatz des "Wegzugswerts" (§ 17 Abs 2 S 3 EStG)

Tz. 264 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Nach § 17 Abs 2 S 3 EStG sind unter bestimmten Voraussetzungen nicht die historischen AK, sondern der "Wegzugswert" in dem ausl Staat, höchstens jedoch der gW zu Grunde zu legen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.6.15 Haftung für Steuerschulden der Gesellschaft

Tz. 352 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Zahlungen aufgrund eines Haftungsbescheids (s §§ 34, 69 AO ), durch den ein Ges-GF für St-Schulden der Kap-Ges in Anspruch genommen wird, führen uE nicht zu nachträglichen AK. Der Ges-GF wird in seiner Eigenschaft als GF der Kap-Ges in Anspruch genommen. Die Zahlung ist daher nicht durch das Gesellschaftsverhältnis, sondern durch das Fehlverh...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.1 Die Tatbestände der Auflösung, der Kapitalherabsetzung und der Einlagerückzahlung

Tz. 475 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Durch § 17 Abs 4 EStG wird der Gewinn, den der AE bei der Auflösung der Gesellschaft und der Einlagerückzahlung bei einer Kap-Herabsetzung oder anlässlich der Einlage-Rückzahlung (Leistung aus dem stlichen Einlagekonto) erzielt, stlich dem Gewinn aus der Veräußerung eines Anteils an einer Kap-Ges gleichgestellt. § 17 Abs 4 EStG stellt damit ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 250 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Keine einheitliche Auff besteht zu der Frage, ob die StPflicht nach § 17 EStG objektbezogen ist. Das ist die Frage nach dem Umfang der Bemessungsgrundlage bei der Besteuerung nach § 17 EStG. Dürfen im VG nach § 17 EStG nur diejenigen stillen Reserven in der veräußerten Beteiligung besteuert werden, die in der Zeit angewachsen sind, als die B...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 260 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Zur Ermittlung des VG gem § 17 Abs 2 EStG sind dem Veräußerungserlös die AK der Anteile gegenüberzustellen. Es spielt dabei grds keine Rolle, ob im Zeitpunkt des jeweiligen Anteilserwerbs bereits eine Beteiligung iSd § 17 EStG bestand (s Tz 250 ff). Zu den AK zählt alles, was der Erwerber aufwenden muss, um das WG zu erlangen (s Urt des BFH v...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.6.4.2 Nießbrauch, Unterbeteiligung

Tz. 190 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Eine Unterbeteiligung führt nur dann zur Zurechnung eines Bruchteils des Anteils, wenn der Unterbeteiligte am Gewinn und Liquidationserlös teilnimmt (sog atypische Unterbeteiligung). Wegen Einzelheiten s Tz 114. Durch Nießbrauch wird idR wirtsch Eigentum nicht begründet (s Weber-Grellet in Schmidt, 32. Aufl, § 17 EStG, Rn 53). Ebenfalls hierz...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.1 Ein beschränkt Steuerpflichtiger veräußert Anteile an einer Kapitalgesellschaft

Tz. 126 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 § 17 EStG gilt für unbeschr Stpfl ebenso wie für beschr Stpfl. Bei beschr stpfl Veräußerern sind VG nur dann nach § 17 EStG (über § 49 Abs 1 Nr 2 Buchst e EStG) stpfl, wennmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.1 Ermäßigter Steuersatz

Tz. 441 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Vor Inkrafttreten des StSenkG zählte der nach § 17 EStG stpfl VG zu den außerordentlichen Eink iSd § 34 Abs 2 Nr 1 EStG 1999 und unterlag damit dem ermäßigten St-Satz (s § 34 Abs 1 EStG 1999). Die St-Ermäßigung gem § 34 EStG 1999 greift nur, wenn die veräußerten Anteile zum PV gehörten, wenn eine zum BV gehörende 100%ige Beteiligung veräußer...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.6.14 Gründung einer Kapitalgesellschaft

Tz. 351 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Werden die Anteile bei der Gründung der Kap-Ges erworben und handelt es sich nicht um einbringungsgeborene Anteile (s § 21 Abs 1 Nr 1 UmwStG aF, s Tz 39; s Tz 118 und s Tz 599), ist Anschaffungspreis die Einlageverpflichtung (bei Bareinlage entspr Nennwert, bei Sacheinlage entspr gW), und zwar grds unabhängig davon, ob und inwieweit diese Ve...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 353 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Entspr wie bei der Gründung (s Tz 351) gilt grds für die Kap-Erhöhung (s Urt des BFH v 02.10.1984, BStBl II 1985, 320). Werden die jungen Aktien jedoch in Ausübung eines aus einer bestehenden Beteiligung abgeleiteten Bezugsrechts erworben, ist Anschaffungspreis der Einzahlungsbetrag zuz der von den Altanteilen auf das Bezugsrecht abgespaltene...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.3.2 Besteuerung in dem Zeitpunkt der Veräußerung in den Fällen des § 17 Abs 5 S 2 EStG (§ 17 Abs 5 S 3 und 4 EStG)

Tz. 557 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 In den Fällen des § 17 Abs 5 S 2 EStG (s Tz 555 ff) wird ein späterer VG – entspr Art 10d Abs 2 FRL ungeachtet der DBA-Bestimmungen (sog Treaty Override) – so besteuert, als hätte die Sitzverlegung nicht stattgefunden (s § 17 Abs 5 S 3 EStG). In diesen Fällen wird der tats spätere Veräußerungserlös, dh zuz Wertsteigerungen und abz Wertminder...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.6.2 Nachträgliche Änderung des Kaufpreises

Tz. 389 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Eine Änderung des VG ergibt sich insbes, wenn sie durch einen Umstand bedingt ist, der dem Veräußerungsvorgang zeitlich vorausgeht, zB bei Minderung des Kaufpreises wegen eines Sach- oder Rechtsmangels, bei von Anfang an unwirksamem Rechtsgeschäft, bei von vornherein unzutr Kaufpreisfestsetzung iVm einer späteren einvernehmlichen Neufestsetz...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.5.2.1 Grundsätzliches

Tz. 493 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 § 52 EStG spricht die Abgrenzung von altem und neuem Recht in Bezug auf § 17 EStG in zwei vd Abs an. § 52 Abs 4 b EStG regelt die erstmalige Anwendung der Halb-Eink-Besteuerung. § 52 Abs 34 a EStG regelt die erstmalige Anwendung des geänderten Gesetzeswortlauts des § 17 EStG, was im Wesentlichen die erstmalige Geltung der abgesenkten Beteili...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.4.3 Einziehung eigener Anteile

Tz. 150 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Die Einziehung von Aktien ist eine Kap-Herabsetzung (s § 237 Abs 2 S 1 iVm § 222 AktG), auf die § 17 Abs 4 EStG anzuwenden ist. Bei einer vereinfachten Kap-Herabsetzung durch Einziehung (s § 237 Abs 3 Nr 2 AktG) werden die Aktien zu Lasten des Bil-Gewinns oder einer freien Rücklage eingezogen. Ebenfalls hierzu s § 8 Abs 1 KStG Tz 124ff sowie...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.2 Tatbestandsvoraussetzungen des § 17 Abs 6 EStG

Tz. 562 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 § 17 Abs 6 EStG ist nur dann einschlägig, wenn der Veräußerer nicht bereits iSd § 17 Abs 1 S 1 EStG beteiligt ist. MaW: Der Veräußerer darf innerhalb der letzten fünf Jahre nicht unmittelbar oder mittelbar zu mind 1 % an der Kap-Ges beteiligt gewesen sein. Wegen Einzelheiten zu der Beteiligungsgrenze, s Tz 180 ff. Ist der Veräußerer mit mind ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.6.4 Nachträgliche Änderung der Anschaffungskosten

Tz. 391 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Auch die AK können sich zB infolge einer späteren weiteren Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft (hierzu s Urt des FG Rh-Pf v 14.05.2002, EFG 2003, 166; Revision wurde als unbegründet zurückgewiesen und s Urt des BFH v 01.07.2003, BFH/NV 2003, 1398) oder wegen ganz oder tw Nichterfüllung der Bürgschaftsverbindlichkeit erhöhen oder mindern (s ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.5 Anteilserwerb zu unterschiedlichen Zeitpunkten und zu unterschiedlichen Anschaffungskosten

Tz. 273 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Besitzt der Stpfl gleichartige Anteile, die er zu unterschiedlichen Zeiten und AK erworben hat, kann er den Verkauf so gestalten, wie es für ihn stlich am günstigsten ist, dh er kann vorrangig die Anteile veräußern, die keinen oder nur einen geringen VG abwerfen. Ebenso s Weber-Grellet (in Schmidt, 32. Aufl, § 17 EStG, Rn 162). So kann er au...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.6 Die Kritik an der Regelung des § 17 Abs 4 S 3 EStG

Tz. 529 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 § 17 Abs 4 S 3 EStG hat die nachteilige Folge, dass der Stpfl für den Teil der Auskehrung, der unter § 20 statt unter § 17 EStG fällt, nicht den Freibetrag nach § 17 Abs 3 EStG beanspruchen kann (zur Kritik s Herzig, BB 1981, 1145 und GmbHR 1987, 140, 149ff). Ab dem VZ 2009 kommt die ggf unterschiedliche Besteuerung der Erträge iSd § 20 EStG...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 164 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Fraglich ist, ob sich vergleichbare Fragen wie in dem Fall des Forderungsverzichts mit Besserungsschein (s Tz 162 und s Tz 163) auch bei Vereinbarung eines Rangrücktritts ergeben. Für die Beantwortung der Frage muss zwischen dem einfachen und dem qualifizierten Rangrücktritt unterschieden werden. Bei Vorliegen eines sog einfachen Rangrücktrit...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.1 Allgemeines

Tz. 36 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Nach § 17 Abs 1 EStG gehört der Gewinn aus der Veräußerung einer Beteiligung an einer Kap-Ges (mind 1 %; vor Inkrafttreten des StSenkG: mind 10 %; bis zum VZ 1998: mehr als 25 % – mittelbare oder unmittelbare Beteiligung) zu den Eink aus Gew. Nach § 17 Abs 7 EStG gilt dies auch für Genossenschaftsanteile. In den Fällen des § 17 Abs 6 EStG (An...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Zur Person des Veräußerers

Tz. 53 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 § 17 EStG gilt für Anteilsveräußerungen durch natürliche Personen, aber auch für Anteilsveräußerungenmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 360 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Unentgeltliche Nutzungsüberlassungen können mangels Zuwendung eines bilanzierungsfähigen Vermögensvorteils nicht Gegenstand einer verdeckten Einlage sein und führen daher nicht zu nachträglichen AK der Beteiligung (s Tz 374, s Urt des GrS des BFH v 26.10.1987, BStBl II 1988, 348 und v 14.03.1989, BStBl II 1989, 633). Weiter s § 8 Abs 3 KStG ...mehr