Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Übersicht geänderte Textziffern-Bezeichnungen

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Rass, Der estliche VG und das Kj seines Bezugs, DStR 1972, 487; –en– Zahlung der Schulden einer GmbH und AK iSd § 17 EStG 1976, 1190; Uelner, Aktuelle Fragen des Ertrag-St-Rechts, StbJb 1975/76, 305; Böttcher/Hennerkes, Berechnung des VG einer wes Beteiligung – Sonderfall der Aufstockung einer unwes Beteiligung zu einer wes Beteiligung, RWP 14/D ESt II B 22a; Klauser, Stliche Be...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.6.12.3.3 Verhältnis zu § 20 Abs 2 S 1 Nr 7 EStG

Tz. 340 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Wegen § 20 Abs 2 S 1 Nr 7 iVm S 2 EStG idF des URefG 2008 stellt sich für VZ ab 2009 in Veräußerungsfällen die Frage, ob Verluste aus der Abtretung einer Forderung des Gesellschafters an die Gesellschaft iR des § 17 EStG (dh Berücksichtigung zu 60 % und ggf nur mit dem gW [s Tz 313]) oder des § 20 EStG (dh Berücksichtigung des Verlusts inner...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Die Stellung der Veräußerungsgewinnbesteuerung nach § 17 EStG in dem System der Teil-/Halbeinkünftebesteuerung

Tz. 26 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Es ist eine Besonderheit bei der Besteuerung der Kap-Ges und ihrer AE, dass sich jede auf der Ebene der Kap-Ges (unmittelbar) vorhandene BV-Mehrung und BV-Verringerung vermögensmäßig und auch stlich zusätzlich auf jeder Beteiligungsstufe nochmals (mittelbar) in dem Wert der Kap-Beteiligung niederschlägt. Das führt dazu, dass der AE bezogen auf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.4.3.2 Verdeckte Einlage einer nach § 17 EStG steuerverhafteten Beteiligung in eine andere Kapitalgesellschaft (§ 17 Abs 1 S 2 EStG)

Tz. 97 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Mit Wirkung ab dem VZ 1992 hat der Gesetzgeber durch das StÄndG 1992 § 17 Abs 1 S 2 EStG eingefügt. Hiernach steht die verdeckte Einlage von Anteilen an einer Kap-Ges in eine Kap-Ges der Veräußerung der Anteile gleich. Eine verdeckte Einlage liegt vor, wenn ein Gesellschafter oder eine ihm nahe stehende Person der Kap-Ges einen einlagefähigen ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 16 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Gewinne aus der Veräußerung von PV werden in den folgenden Fällen besteuert:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.2 Anzeigepflichten gegenüber dem für die Besteuerung des Anteilseigners zuständigen Finanzamt (§ 54 Abs 4 EStDV)

Tz. 124 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Der durch das SEStEG neu eingefügte § 54 Abs 4 EStDV enthält für den Fall der Verfügung über Anteile an Kap-Ges eine zusätzliche Anzeigepflicht an das FA des AE, dh es muss bereits dem Grunde nach eine Anzeigepflicht nach § 54 Abs 1 EStDV vorliegen. War der über die Anteile verfügende AE oder in dem Fall des unentgeltlichen Erwerbs der Recht...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1.3 Unentgeltlicher Erwerb (§ 17 Abs 2 S 6 Buchst a EStG)

Tz. 399 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Ein Veräußerungsverlust ist nach § 17 Abs 2 S 6 Buchst a S 1 EStG grds nicht zu berücksichtigen, soweit er auf Anteile entfällt, die der Stpfl innerhalb der letzten fünf Jahre unentgeltlich erworben hat. Maßgebend für die Fristberechnung ist uE der Zeitpunkt, in dem das rechtliche oder wirtsch Eigentum an den Anteilen übergeht (hierzu s Tz 6...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.2 Auflösung, Kapitalherabsetzung oder Umwandlung bei einer ausländischen Kapitalgesellschaft

Tz. 478 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Auch Auskehrungen an einen inl AE anlässlich der Liquidation oder Kap-Herabsetzung einer ausl Kap-Ges fallen unter § 17 Abs 4 EStG, vorausgesetzt, dass das mit dem betr Staat abgeschlossene DBA der B-Rep das Besteuerungsrecht zubilligt (ebenfalls hierzu s Tz 127; s Urt des BFH v 14.10.1992, BStBl II 1993, 189 und s Vfg der OFD Ffm v 17.03.19...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Börnstein, Zur Besteuerung von Kap-Ausschüttungen nach Herabsetzung des Stamm-Kap einer Gesellschaft, DB 1960, 960; Reither, Zum Problem der Kap-Herabsetzung bei den St vom Ertrag, BB 1966, 817; Thiel, Die Herabsetzung des Nenn-Kap von Kap-Ges im Lichte des ESt-Rechts, DB 1967, 309; Ranft, Kap-Herabsetzung und vGA, FR 1968, 274; Gross, Zum Verlustabzug für Liquidationsverluste a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 577 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 In der Zeit vor dem Inkrafttreten des StEntlG 1999/2000/2002 hatte sich die Vorschrift des § 17 EStG zum Dreh- und Angelpunkt von St-Sparmodellen rund um das Anrechnungsverfahren herauskristallisiert. Dabei wurden insbes die zu hohe Beteiligungsgrenze (von damals 25 %) und die ermäßigte Besteuerung der VG iSd § 17 EStG gezielt ausgenutzt. An...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.5 Anteilserwerb zu unterschiedlichen Zeitpunkten und zu unterschiedlichen Anschaffungskosten

Tz. 273 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Besitzt der Stpfl gleichartige Anteile, die er zu unterschiedlichen Zeiten und AK erworben hat, kann er den Verkauf so gestalten, wie es für ihn stlich am günstigsten ist, dh er kann vorrangig die Anteile veräußern, die keinen oder nur einen geringen VG abwerfen. Ebenso s Weber-Grellet (in Schmidt, 32. Aufl, § 17 EStG, Rn 162). So kann er au...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1.5 Anteilsbezogene Betrachtung bei Prüfung des § 17 Abs 2 S 6 EStG

Tz. 408 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Seit der Neufassung durch das StEntlG 1999/2000/2002 ist uE klargestellt, dass für die Prüfung der Verlustabzugsbeschränkung des § 17 Abs 2 S 6 EStG nicht auf die gesamte Beteiligung, sondern auf jeden einzelnen Anteil abzustellen ist (s Tz 440). Ebenso s Schmidt (GmbH-StB 1999, 233, 234); s Paus (NWB F 3, 10 845, 10 849); s Ott (BB 2012, 26...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

(allgemein zu § 17 EStG; weitere Hinw s bei den Einzelthemen) Thiel, Die Veräußerung von Anteilen an Kap-Ges – der systematische Gehalt des § 17 EStG, BB 1965, 452; Uelner, Die Veräußerung von Anteilen an Kap-Ges bei wes Beteiligung – die Neufassung des § 17 EStG, DStZ/A 1965, 136; Littmann, Zur Besteuerung von Gewinnen aus der Anteilsveräußerung bei wes Beteiligungen nach § 17...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.4.2 Ist der Erwerb eigener Anteile durch die Kapitalgesellschaft aus der Sicht des Anteilseigners eine Veräußerung iSd § 17 EStG?

Tz. 148 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Vor Inkrafttreten des BilMoG sieht die Fin-Verw mit der hM im Schrifttum – uE zutr – in dem Entgelt, das die Kap-Ges (oder eine von ihr beauftragte Stelle) an die AE für die Hingabe der Anteile zahlt, nicht eine sonstige Leistung, die der AE als halb stpfl (ab VZ 2009: zu 60 % stpfl bzw der AbgeltungSt unterliegenden) Kap-Ertrag besteuern mü...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 197 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Der AE einer Kap-Ges ist auch dann Beteiligter iSd § 17 Abs 1 S 1 EStG, wenn sich die Beteiligungsgrenze erst durch – anteilige – Hinzurechnung von Beteiligungen an der Kap-Ges ergibt, welche unmittelbar oder mittelbar von einer (gew tätigen) Pers-Handels-Ges gehalten werden, an welcher der Gesellschafter der Kap-Ges als MU beteiligt ist (s ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 102 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Bei der Übertragung einer nach § 17 EStG stverhafteten Beteiligung auf eine MU-Schaft ist zu unterscheiden:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.2 Abgrenzung zwischen Werbungskosten iSd § 19 EStG und Anschaffungskosten iSd § 17 Abs 2 EStG

Tz. 262 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Ist der AE gleichzeitig Arbeitnehmer der Kap-Ges (zB als GF), stellt sich die Frage, ob die mit der Beteiligung zusammenhängenden Aufwendungen (insbesondere Verluste aus dem Ausfall von Darlehen bzw aus Bürgschaftsinanspruchnahmen) vorrangig durch das Gesellschafts- oder durch das Arbeitsverhältnis veranlasst sind. Stehen Aufwendungen mit me...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.3.2 Ansatz des "Wegzugswerts" (§ 17 Abs 2 S 3 EStG)

Tz. 264 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Nach § 17 Abs 2 S 3 EStG sind unter bestimmten Voraussetzungen nicht die historischen AK, sondern der "Wegzugswert" in dem ausl Staat, höchstens jedoch der gW zu Grunde zu legen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Buyer, Mantelkauf: Das neue St-Sparmodell? DB 1987, 1959; wfr, Verlustabzug und Mantelkauf, DB 1987, 2387; Buyer, Nochmals: Mantelkauf – ein Argument für das verdeckte Nenn-Kap, DB 1988, 468; König, Verlustabzug nach Mantelkauf – Erwiderung auf wfr, DB 1988, 206; wfr, Zum Begriff der wes Beteiligung iSd § 17 Abs 1, 3 EStG, DB 1988, 84; Hoffmann, Die Sanierung einer Kap-Ges durch ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.2 Liebhaberei

Tz. 51 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Mit Urt v 04.12.1996 (DB 1997, 707), v 08.07.1998 (DB 1998, 2399) und v 22.08.2007 (BStBl II 2007, 961) hat der BFH entschieden, dass auf eine inl Kap-Ges, da diese eine nichtunternehmerische Sphäre nicht haben kann (ebenfalls hierzu s § 8 Abs 2 KStG Tz 30ff), das von der Rspr zur ESt entwickelte Rechtsinstitut der Liebhaberei nicht übertragb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.6.21 Nießbrauch

Tz. 359 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Werden Anteile iR einer vorweggenommenen Erbfolge unter dem Vorbehalt des Nießbrauchs übertragen, führt dies nicht zu AK (s Tz 75 und s Tz 190). Vielmehr liegt, sofern das wirtsch Eigentum (s § 39 Abs 2 Nr 1 AO) an den Anteilen auf den Nießbrauchsverpflichteten übergegangen ist, ein unentgeltlicher Vorgang vor, so dass die AK des Rechtsvorgä...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.5.5 Herabsetzungsgewinn

Tz. 498 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Ein Herabsetzungsgewinn entsteht nur in dem Ausnahmefall und nur in der Höhe, in der bei einer Kap-Herabsetzung der an den AE zurückgezahlte Betrag die AK seiner Beteiligung übersteigt. Ein Herabsetzungsverlust ist, da die Kap-Herabsetzung stets nur das anteilige Nenn-Kap betrifft, wohl reine Theorie (s Tz 499). Tz. 499 Stand: EL 80 – ET: 04/2...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.1 Ein beschränkt Steuerpflichtiger veräußert Anteile an einer Kapitalgesellschaft

Tz. 126 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 § 17 EStG gilt für unbeschr Stpfl ebenso wie für beschr Stpfl. Bei beschr stpfl Veräußerern sind VG nur dann nach § 17 EStG (über § 49 Abs 1 Nr 2 Buchst e EStG) stpfl, wennmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.1 Ermäßigter Steuersatz

Tz. 441 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Vor Inkrafttreten des StSenkG zählte der nach § 17 EStG stpfl VG zu den außerordentlichen Eink iSd § 34 Abs 2 Nr 1 EStG 1999 und unterlag damit dem ermäßigten St-Satz (s § 34 Abs 1 EStG 1999). Die St-Ermäßigung gem § 34 EStG 1999 greift nur, wenn die veräußerten Anteile zum PV gehörten, wenn eine zum BV gehörende 100%ige Beteiligung veräußer...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.3.2 Besteuerung in dem Zeitpunkt der Veräußerung in den Fällen des § 17 Abs 5 S 2 EStG (§ 17 Abs 5 S 3 und 4 EStG)

Tz. 557 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 In den Fällen des § 17 Abs 5 S 2 EStG (s Tz 555 ff) wird ein späterer VG – entspr Art 10d Abs 2 FRL ungeachtet der DBA-Bestimmungen (sog Treaty Override) – so besteuert, als hätte die Sitzverlegung nicht stattgefunden (s § 17 Abs 5 S 3 EStG). In diesen Fällen wird der tats spätere Veräußerungserlös, dh zuz Wertsteigerungen und abz Wertminder...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.5.7 Veräußerungsgleicher Gewinn aus Leistungen aus dem steuerlichen Einlagekonto

Tz. 504 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Durch das JStG 1997 wurde § 17 Abs 4 S 1 dahingehend erweitert, dass mit erstmaliger Wirkung ab dem VZ 1997 auch die Vereinnahmung einer aus dem stlichen Einlagekonto finanzierten Ausschüttung beim AE die Rechtsfolgen des § 17 EStG auslösen kann. Ob eine Ausschüttung aus dem stlichen Einlagekonto finanziert worden ist, ergibt sich für den AE...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.5.2.1 Grundsätzliches

Tz. 493 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 § 52 EStG spricht die Abgrenzung von altem und neuem Recht in Bezug auf § 17 EStG in zwei vd Abs an. § 52 Abs 4 b EStG regelt die erstmalige Anwendung der Halb-Eink-Besteuerung. § 52 Abs 34 a EStG regelt die erstmalige Anwendung des geänderten Gesetzeswortlauts des § 17 EStG, was im Wesentlichen die erstmalige Geltung der abgesenkten Beteili...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 606 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Durch das SEStEG wurde § 10 der VO, der durch das StBereinG 1999 eingefügt worden war, aufgehoben. Lt der amtl Ges-Begr (s BT-Drs 16/3369) ist die Regelung auf Grund der ausdrücklichen ges Regelung in § 22 Abs 7 UmwStG entbehrlich. UE rechtfertigt § 22 Abs 7 UmwStG die Aufhebung des § 10 der VO nicht. § 22 Abs 7 UmwStG regelt das Entstehen ei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.2 Tatbestandsvoraussetzungen des § 17 Abs 6 EStG

Tz. 562 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 § 17 Abs 6 EStG ist nur dann einschlägig, wenn der Veräußerer nicht bereits iSd § 17 Abs 1 S 1 EStG beteiligt ist. MaW: Der Veräußerer darf innerhalb der letzten fünf Jahre nicht unmittelbar oder mittelbar zu mind 1 % an der Kap-Ges beteiligt gewesen sein. Wegen Einzelheiten zu der Beteiligungsgrenze, s Tz 180 ff. Ist der Veräußerer mit mind ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 114 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Nach uE zutr Ansicht des BFH (s Urt des BFH v 06.10.2009, BStBl II 2010, 460; v 18.05.2005, BStBl II 2005, 857; v 08.11.2005, BStBl II 2006, 253 und v 22.07.2008, BFH/NV 2008, 2004) setzt eine anteilige Zurechnung der Anteile bei dem Unterbeteiligten voraus, dass der Unterbeteiligte alle mit der Beteiligung verbundenen wes Rechte ausüben und...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.9.1 Allgemeines

Tz. 212 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Durch das StSenkG ist die Beteiligungsgrenze auf 1 % abgesenkt worden. Wegen der erstmaligen Anwendung s Tz 207 und s Tz 208. Bereits durch das StEntlG 1999/2000/2002 war die Beteiligungsgrenze mit Wirkung ab dem VZ 1999 von mehr als 25 % auf mind 10 % abgesenkt worden. Diese Änderungen des § 17 EStG durch das StSenkG und das StEntlG 1999/20...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 164 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Fraglich ist, ob sich vergleichbare Fragen wie in dem Fall des Forderungsverzichts mit Besserungsschein (s Tz 162 und s Tz 163) auch bei Vereinbarung eines Rangrücktritts ergeben. Für die Beantwortung der Frage muss zwischen dem einfachen und dem qualifizierten Rangrücktritt unterschieden werden. Bei Vorliegen eines sog einfachen Rangrücktrit...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5 Entsprechende Anwendung des § 3a Abs 3 S 3 EStG auf den nach § 8 Abs 8 S 4 KStG eingefrorenen Verlustvortrag

Tz. 8a Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Durch das "Gesetz gegen schädliche St-Praktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen" v 27.06.2017 (BGBl I 2017, 2074) wurde, nachdem der BFH (s Beschl des GrS des BFH v 28.11.2016, BStBl II 2017, 393) den sog "Sanierungserlass" der Fin-Verw (s Schr des BMF v 27.03.2003, BStBl I 2003, 240; ergänzt durch Schr des BMF v 22.12.2009, BStBl I 2...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 571 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Vor Inkrafttreten des SEStEG stellten Genossenschaftsanteile keine Anteile iSd § 17 Abs 1 EStG dar (s Tz 167). Nach § 17 Abs 7 EStG gelten nach Inkrafttreten des SEStEG auch Anteile an einer Genossenschaft einschl der Europäischen Genossenschaft (SCE) als Anteile iSd § 17 Abs 1 S 1 EStG. Dh § 17 Abs 1 S 1 EStG erfasst nicht nur Anteile an Kap...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.4.1 Allgemeines

Tz. 90 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Der Übergang von WG aus dem PV in ein BV oder aus einem BV in ein anderes BV wirft generell Fragen zur Aufdeckung der stillen Reserven sowie auf der übernehmenden Seite Fragen nach dem Wertansatz der Zugänge auf. Das gilt insbes für stverhaftete Beteiligungen iSv § 17 EStG, da diese – anders als alle übrigen WGmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.1.2 Zeitpunkt der Entstehung des Veräußerungsgewinns/-verlusts

Tz. 64 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Nach den Urt des BFH v 30.06.1983 (BStBl II 1983, 640) und v 10.03.1988 (BStBl II 1988, 832) entsteht ein VG iSd § 17 EStG nicht bereits bei Abschluss des schuldrechtlichen Verpflichtungsgeschäfts, sondern in dem Zeitpunkt des Übergangs des rechtlichen oder zumindest des wirtsch Eigentums an den Anteilen. Das ist, da der Veräußerungszeitpunkt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.9.3 Rückbeziehung wegen Zugrundelegung der historischen Anschaffungskosten

Tz. 216 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Das zweite Rückwirkungsproblem betrifft die Berechnung des VG bei Beteiligungen, die durch die Absenkung der Beteiligungsgrenze in die St-Verhaftung nach § 17 EStG hineingewachsen sind. Gem § 17 Abs 2 S 1 EStG ist der VG die Differenz zwischen Veräußerungspreis einerseits und AK nebst Veräußerungskosten andererseits. Ebenfalls hierzu s Tz 25...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.4 Aufspaltung der Auskehrung in Kapitalertrag und Veräußerungserlös (§ 17 Abs 4 S 3 EStG)

Tz. 485 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Nach dem S 3 (früher S 1 HS 2 und S 2 HS 2) des § 17 Abs 4 EStG gilt S 1 (Auflösung, Kap-Herabsetzung und Leistung aus dem stlichen Einlagekonto als veräußerungsgleiche Tatbestände) nicht, soweit die Bezüge nach § 20 Abs 1 Nr 1 oder Nr 2 EStG zu den Einnahmen aus KapV gehören. Auch nach Inkrafttreten des StSenkG und dem damit verbundenen Syst...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.2.1 Erwerb von Todes wegen und Erbauseinandersetzung

Tz. 70 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Der Erwerb einer nach § 17 EStG stverhafteten Beteiligung durch Erbfall löst nach ständiger Rspr eine Besteuerung nach § 17 EStG nicht aus (zB s Urt des BFH v 05.07.1990, BStBl II 1990, 847). Das gilt auch, wenn der Erbe mit Vermächtnissen, Auflagen, Pflichtteils- oder Erbersatzansprüchen belastet ist (s Urt des BFH v 17.10.1991, BStBl II 199...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.6 Die Kritik an der Regelung des § 17 Abs 4 S 3 EStG

Tz. 529 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 § 17 Abs 4 S 3 EStG hat die nachteilige Folge, dass der Stpfl für den Teil der Auskehrung, der unter § 20 statt unter § 17 EStG fällt, nicht den Freibetrag nach § 17 Abs 3 EStG beanspruchen kann (zur Kritik s Herzig, BB 1981, 1145 und GmbHR 1987, 140, 149ff). Ab dem VZ 2009 kommt die ggf unterschiedliche Besteuerung der Erträge iSd § 20 EStG...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.9.1 Allgemeines

Tz. 171 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Nach Ansicht des BFH (s Urt des BFH v 20.02.1975, BStBl II 1975, 505) hat die ausdrückliche Erwähnung der Anwartschaften in § 17 Abs 1 S 3 EStG nur deklaratorische Bedeutung, da sie bereits unter den Begriff der Anteilsrechte fallen. Ohne rechtlich oder wirtsch bereits Eigentümer zu sein, muss der "Anwärter" bereits im wes unbehelligt von de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Kein Verlustvortrag aus der Zeit vor der Zusammenfassung

Tz. 4 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Nach § 8 Abs 8 S 2 KStG können nicht ausgeglichene negative Eink der einzelnen BgA aus der Zeit vor der Zusammenfassung nicht beim zusammengefassten BgA abgezogen werden. Hierdurch ist uE sowohl der Verlustvortrag aus früheren VZ als auch – im Falle einer unterjährigen Zusammenfassung vorher getrennten BgA – der Verlustausgleich im Jahr der Zu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Rechtsentwicklung

Tz. 1 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Die Regelung des § 17 EStG geht bis auf das EStG 1925 zurück (damals § 30 Abs 3 EStG). In einer eigenen Gesetzesvorschrift wurde die VG-Besteuerung erstmals im EStG 1934 (§ 17 EStG) geregelt. Im StÄndG v 14.05.1965 (BGBl I 1965, 377) hat der Gesetzgeber trotz der massiven Kritik die Regelung des § 17 EStG aufrechterhalten, aber sie auch in wich...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2 Teil-/Halbeinkünfteverfahren für die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen

Tz. 447 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Gewinne aus der Veräußerung von Beteiligungen an Kap-Ges lösen, weil nach der Philosophie des StSenkG die Realisierung der Reserven einer Kap-Ges über die Veräußerung der Beteiligung im wirtsch Ergebnis der Realisierung dieser Reserven durch eine GA gleichkommt, die gleichen stlichen Wirkungen wie die Vereinnahmung einer Dividende aus. Dh vo...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 374 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Gegenstand einer verdeckten Einlage kann nur ein bilanzierungsfähiger Vermögensvorteil sein (s Tz 279 und s § 8 Abs 3 KStG Teil B Tz 2 ff). Wegen der unentgeltlichen Nutzungsüberlassung s Tz 360. Weiter muss eine verdeckte Einlage durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sein (s § 8 Abs 3 KStG Teil B Tz 7 ff). Ebenfalls hierzu s Böth (St...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.2 Entgeltlicher Erwerb im Rahmen der Gründung der Kapitalgesellschaft – "Gründungsgeborene" wesentliche Beteiligung – (§ 17 Abs 2 S 4 Buchst a EStG aF)

Tz. 423 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Ein Verlust aus der Veräußerung einer wes Beteiligung ist ab dem VZ 1996 stlich – wie bisher – ohne Einschränkung zu berücksichtigen, wenn der Veräußerer – bei jeweils unentgeltlichem Erwerb seine Rechtsvorgänger – die wes Beteiligung iRd Gründung der Kap-Ges entgeltlich erworben hat. Eine wes Beteiligung liegt auch vor, wenn neben einer unm...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.9.2 Veräußerung eines Bezugsrechts

Tz. 172 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Wichtigstes Bsp für eine unter § 17 Abs 1 S 3 EStG fallende Anwartschaft ist das bei einer Kap-Erhöhung bei einer AG oder GmbH eingeräumte konkrete Bezugsrecht des AE auf weitere Beteiligungsrechte (junge Aktien) (s Urt des BFH v 20.02.1975, BStBl II 1975, 505; v 29.06.1977, BStBl II 1977, 726; v 08.04.1992, BStBl II 1992, 761; v 13.10.1992,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.2.3 Die unentgeltliche Übertragung wertloser Anteile

Tz. 73 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Anders als die unentgeltliche Übertragung werthaltiger Beteiligungen (s Tz 72) beurteilt die Rspr (s Beschl des BFH v 04.08.2008 – Az: IX B 85/08; weiter s Urt des BFH v 05.03.1991, BStBl II 1991, 630; v 18.08.1992, BStBl II 1993, 34; v 18.08.1992, BFH/NV 1993, 158; v 30.11.1994, BFH/NV 1995, 386; v 25.07.1995, BStBl II 1996, 684 und v 01.08....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 16.2 Verschmelzung einer Kapitalgesellschaft auf eine andere Kapitalgesellschaft (§ 13 UmwStG)

Tz. 592 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Die stliche Behandlung der Verschmelzung von Kap-Ges regeln die §§ 11–13 UmwStG iVm § 29 KStG sowie § 40 KStG aF. Danach kann, wenn die spätere Besteuerung der stillen Reserven gesichert ist und eine Gegenleistung für die Vermögensübertragung nicht gewährt wird oder nur in Gesellschaftsrechten besteht, die untergehende Kö wählen, ob sie das ...mehr