Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Erwerbe inländischer steuerbegünstigter Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen (Abs. 1 Nr. 16 Buchst. b)

Rz. 153 [Autor/Stand] § 13 Abs. 1 Nr. 16 Buchst. b ErbStG befreit alle inländischen Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen als Erwerber persönlich von der Erbschaft- und Schenkungsteuer, wenn sie (Satz 1) satzungsgemäß und tatsächlich sowie ausschließlich und unmittelbar kirchlichen, gemeinnützigen oder mildtätigen, d.h. steuerbegünstigten,[2] Zwecken dienen....mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Erwerbe ausländischer steuerbegünstigter Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen (Abs. 1 Nr. 16 Buchst. c)

Rz. 163 [Autor/Stand] § 13 Abs. 1 Nr. 16 Buchst. c ErbStG ermöglicht auch ausländischen Religionsgesellschaften sowie ausländischen Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen den erbschaft-/schenkungsteuerfreien Erwerb – unter besonderen Voraussetzungen: Rz. 164 [Autor/Stand] Satz 1 der Vorschrift benennt als begünstigte Empfänger ausländische Institutionen, di...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. § 7 Satz 8 GewStG

Rz. 216 [Autor/Stand] "Einkünfte i.S. des § 20 Abs. 2 Satz 1 AStG". Einkünfte i.S. des § 20 Abs. 2 Satz 1 haben mit der Hinzurechnungsbesteuerung nichts zu tun (vgl. Anm. 119). Ziel des § 7 Satz 8 GewStG ist die Schließung einer vermeintlichen Besteuerungslücke.[2] Es geht um Rechtsfolgen, wie sie sich aus dem Mitunternehmerkonzept des § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG ergeben können. E...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / d) Besondere Umstände

aa) Begriff Rz. 74 [Autor/Stand] Eine Bewertung von Kapitalforderungen und Schulden abweichend vom Nennwert ist zulässig, wenn "besondere Umstände" einen höheren oder geringeren Wert begründen (§ 12 Abs. 1 BewG). Rz. 75 [Autor/Stand] Eine begriffliche Bestimmung, was als besonderer Umstand i.S. dieser Vorschrift anzusehen ist, findet sich im Bewertungsgesetz nicht. Es erschein...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / I. Vorrangklausel (Absatz 1)

Rz. 81 [Autor/Stand] Vorrang innerstaatlichen DBA-Rechts gem. § 2 AO behält für Teile des AStG Gültigkeit. § 20 Abs. 1 Halbs. 1 erwähnt nur die §§ 7–18; § 20 Abs. 1 Halbs. 2 betrifft dagegen die Anwendung des § 20 Abs. 2. Wichtig ist die Feststellung, dass § 20 Abs. 1 nicht auf alle Vorschriften des AStG Anwendung findet. Nicht erwähnt sind § 1, §§ 2–5 und § 6. Aus der Erwäh...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 5. Rechtsfolgen

a) Zwangsrealisation der stillen Reserven im inkriminierten Einbringungsvermögen Rz. 159 [Autor/Stand] Wirtschaftsgutbezogener Ansatz von gemeinen Werten. Die Bewertung der eingebrachten Wirtschaftsgüter mit deren gemeinen Werten nach § 50i Abs. 2 ist lex specialis zu der Bewertung nach § 20 UmwStG. § 50i Abs. 2 suspendiert den Buch- bzw. Zwischenwertansatz aber nur selektiv ...mehr

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Keine Rückstellung für sog. Nachteilsausgleich bei Altersteilzeit nach § 5 Abs. 7 TV ATZ – Anwendung der aktuellen Pauschalwerttabelle zur Bemessung von Jubiläumsrückstellungen

Leitsatz 1. Arbeitgeber dürfen hinsichtlich laufender Altersteilzeitarbeitsverträge keine Rückstellungen für den sog. Nachteilsausgleich gemäß § 5 Abs. 7 TV ATZ bilden. 2. Ein Arbeitgeber, der Jubiläumsrückstellungen ­in seiner Bilanz zum 31. Dezember 2005 anhand der Pauschalwerttabelle des BMF-Schreibens vom 12. April 1999 (BStBl I 1999, 434) bemessen hatte, darf später im R...mehr

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Haftungsbescheid: Einwendungsausschluss des Geschäftsführers einer GmbH bei unterlassenem Widerspruch gegen die Forderungsanmeldung des FA

Leitsatz Wird eine Steuerforderung gegenüber einer GmbH widerspruchslos zur Insolvenztabelle festgestellt, ist der Geschäftsführer der GmbH im Verfahren wegen Haftung gemäß § 166 AO mit Einwendungen gegen die Höhe der Steuerforderung ausgeschlossen, wenn er der Forderungsanmeldung hätte widersprechen können, dies aber nicht getan hat. Normenkette § 166 AO, § 174, § 175, § 176...mehr

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Berücksichtigung einer zukünftigen Steuerbelastung bei den Wertfeststellungen für Zwecke der Erbschaftsteuer

Leitsatz Die zukünftige ertragsteuerrechtliche Belastung aufgrund einer im Bewertungszeitpunkt lediglich beabsichtigten, aber noch nicht beschlossenen Liquidation der Kapitalgesellschaft ist bei der Ermittlung des Substanzwerts als Mindestwert nicht wertmindernd zu berücksichtigen. Normenkette § 13b Abs. 2 Sätze 2 und 3 ErbStG 2012, § 11 Abs. 2, § 95 Abs. 1, § 103 Abs. 1 BewG...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / V. Grundsteuer

Rz. 82 Stand: EL 104 – ET: 09/2017 Der reitsportlichen Zwecken dienende Grundbesitz eines Reit-, Fahr- und Pferderennsportvereins, der dem ideellen Tätigkeitsbereich und dem Zweckbetrieb (steuerunschädlichen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb) zuzuordnen ist, genießt Grundsteuerbefreiung, wenn er ausschließlich und unmittelbar für sportliche Zwecke genutzt wird (s. § 3 Abs. 1 ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 7. Gesellige Veranstaltungen

Rz. 80 Stand: EL 104 – ET: 09/2017 Einnahmen aus geselligen Veranstaltungen sind dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb mit partieller Steuerpflicht zuzuordnen. Diese Tatsache trifft sowohl auf vereinnahmte Eintrittsgelder wie auch auf Erlöse aus dem Verkauf von Speisen und Getränken zu. Derartige Veranstaltungen sind für die Steuerbegünstigung unschädlich, wenn sie im Verglei...mehr

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Bilanzierung von Versorgungsleistungen und vererblichen Versorgungsanwartschaften

Kommentar Das BMF hat sich zur bilanzsteuerrechtlichen Behandlung von vererblichen Versorgungsanwartschaften und Versorgungsleistungen geäußert, deren Gewährung nicht vom Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis abhängt. Die Aussagen im Überblick. Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung können Versorgungszusagen ihren Charakter als betriebliche Altersversorgung bewahren, selb...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.5.2 Körperschaftsteuer

Rn 77 Hinsichtlich der Körperschaftsteuer erfolgt bei Einstellung des Geschäftsbetriebs eine einheitliche Liquidationsbesteuerung. Für die Ermittlung des Gewinns wird grundsätzlich der gesamte Liquiditätszeitraum (höchstens aber drei Jahre) zugrunde gelegt, so dass nicht für jedes Wirtschaftsjahr einzelne Erklärungen abzugeben sind (§ 11 Abs. 1 Satz 1 KStG). Bei der Ermittlu...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.5 Steuer(vor-)anmeldungen und Steuererklärungen

Rn 73 Der Insolvenzverwalter hat anstelle des Schuldners die die Insolvenzmasse betreffenden Steuererklärungen und Steuer(vor-)anmeldungen zu erstellen, eigenhändig zu unterschreiben [127] und einzureichen (§§ 34, 149 AO i. V. m. den jeweiligen Steuergesetzen). Das betrifft vor allem die Erklärungen zur Festsetzung der Einkommensteuer, der Körperschaftsteuer, der Gewerbesteue...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.5.3 Gewerbesteuer

Rn 78 Ist der Schuldner keine natürliche Person, hat der Insolvenzverwalter sowohl gegenüber dem zuständigen Finanzamt als auch gegenüber den für die Erhebung der Gewerbesteuer zuständigen Gemeinden die Umstände anzuzeigen, die für die steuerliche Erfassung von Bedeutung sind, insbesondere auch die Auflösung durch Insolvenzeröffnung (§ 137 Abs. 1 AO). Mit Einstellung des Ges...mehr

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Keine Anwendung des sog. Sanierungserlasses auf Altfälle

Leitsatz 1. Der sog. Sanierungserlass des BMF vom 27. März 2003 (BStBl I 2003, 240; ergänzt durch das BMF-Schreiben vom 22. Dezember 2009, BStBl I 2010, 18) verstößt gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung (Anschluss an den Beschluss des Großen Senats des BFH vom 28. November 2016, GrS 1/15, BFHE 255, 482, BStBl II 2017, 393). 2. Die im BMF-Schreiben vom 27. Ap...mehr

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Organschaft: Keine sachliche Unbilligkeit bei verzögerter Registereintragung

Leitsatz Wird eine körperschaftsteuerrechtliche Organschaft infolge einer verzögerten Eintragung des Gewinnabführungsvertrags in das Handelsregister erst in dem auf das Jahr der Handelsregisteranmeldung folgenden Jahr steuerlich wirksam, liegt darin keine sachliche Unbilligkeit. Das gilt auch, wenn die verzögerte Eintragung auf einem Fehlverhalten einer anderen Behörde – hie...mehr

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Unionsrechtlicher Prüfungsmaßstab für § 8b Abs. 6 Nr. 1 KStG 1999 a.F. bei ­Steuerfreistellung nach DBA

Leitsatz § 8b Abs. 6 Nr. 1 KStG 1999 i.d.F. bis zur Änderung durch das StSenkG, der für den Fall, dass Gewinnan­teile, die von einer ausländischen Gesellschaft ausgeschüttet werden, von der Körperschaftsteuer befreit sind, vorsieht, dass ausschüttungsbedingte Teilwertabschreibungen bei der Gewinnermittlung nicht zu berücksichtigen sind, ist unionsrechtlich ausschließlich an ...mehr

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Blockwahlrecht nach § 34 Abs. 7 Satz 8 Nr. 2 KStG 2002 kein rückwirkendes Ereignis

Leitsatz Weder die Einführung des Blockwahlrechts in § 34 Abs. 7 Satz 8 Nr. 2 KStG 2002 i.d.F. des Korb II-Gesetzes noch die entsprechende Wahlrechtsausübung stellen ein rückwirkendes Ereignis i.S. des § 233a Abs. 2a i.V.m. § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO dar. Normenkette § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 233a Abs. 2a AO, § 8b Abs. 8, § 34 Abs. 7 Satz 8 Nr. 2 KStG 2002 i.d.F. des Kor...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / d) Behandlung der Körperschaftsteuer

Rz. 591 [Autor/Stand] Bis zur Körperschaftsteuer-Reform 1977 wurde die nach dem jeweiligen körperschaftsteuerrechtlichen Einkommen veranlagte Körperschaftsteuer zur Ermittlung des Ertragshundertsatzes von dem jeweiligen Einkommen abgezogen (Abschn. 78 Abs. 1 Nr. 2c VStR 1977 und 1980). Rz. 592 [Autor/Stand] Ab 2001 wird diese Anweisung wegen des Übergangs vom Vollanrechnungsv...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Wortlaut des Leitfadens

Der Leitfaden (LeitF) hat den nachstehend abgedruckten Wortlaut, der – soweit dies erforderlich erschien – ohne besondere Kennzeichnung redaktionell angepasst oder gekürzt wurde. A. Allgemeines und Vorbemerkungen 1. Anlass, Zweck und Anwendung des Leitfadens Vielfältige steuerliche Fallgestaltungen können in der Praxis eine Bewertung von (Anteilen an) Kapitalgesellschaften für ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / c) Zurechnungen und Abrechnungen im Einzelnen

aa) Zurechnungen (R 99 Abs. 1 Nr. 1 ErbStR 2003) Rz. 579 [Autor/Stand] Dem Steuerbilanzgewinn sind insbesondere zuzurechnen Sonderabschreibungen, erhöhte Absetzungen für Abnutzung – AfA – (vgl. hierzu z.B. die erhöhten AfA nach dem Einkommensteuerrecht – § 7a ff. EStG i.V.m. § 8 KStG), Bewertungsabschläge, Zuführungen zu steuerfreien Rücklagen sowie Teilwertabschreibungen. Zu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 3. Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses v. 4.7.2000(BT-Drucks. 14/3760)

Zu Artikel 13 (Änderung des Außensteuergesetzes) Artikel 13 wird wie folgt geändert: 2. Nummer 3 wird wie folgt gefasst: „ 3. § 10 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Der Hinzurechnungsbetrag gilt unmittelbar nach Ablauf des maßgebenden Wirtschaftsjahres der ausländischen Gesellschaft als zugeflossen. Die Steuer auf den Hinzurechnungsbetrag beträgt 3...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Jahreserträge

Rz. 575 [Autor/Stand] Die zur Ermittlung der Ertragsaussichten zugrunde gelegten Jahreserträge (Steuerbilanzgewinne) sind um die Beträge zu erhöhen oder zu mindern, die im Steuerbilanzgewinn nicht berücksichtigt sind. Bei den Zurechnungen handelt es sich um Beträge, die das körperschaftliche Einkommen zwar gemindert haben, tatsächlich aber nicht ausgegeben wurden und deshalb...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / c) Anteile an Gesellschaften mit Beteiligungsbesitz

Rz. 687 [Autor/Stand] Gesellschaften mit Beteiligungsbesitz sind Holdinggesellschaften, Gesellschaften mit Beteiligungsbesitz von mehr als 75 % sowie Organträgergesellschaften. Abzustellen ist dabei jeweils auf das Rohvermögen ohne Abzüge. Ferner gehören zu den Beteiligungsgesellschaften solche Gesellschaften, die über Beteiligungen an anderen Kapitalgesellschaften von mehr ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Rechtsgrundlagen

Rz. 17 [Autor/Stand] Zur Erläuterung des § 202 BewG bildet R B 202 ErbStR 2011 [2] eine weitere Rechtsgrundlage, der folgenden Wortlaut hat: Rz. 18 [Autor/Stand] (1) [1]Die einzelnen Betriebsergebnisse sind gesondert zu berechnen; Ausgangswert ist sowohl bei Personenunternehmen als auch bei Kapitalgesellschaften der Gewinn im Sinne des § 4 Absatz 1 Satz 1 EStG und nicht das zu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / d) Erstattung von Ertragsteuern

Rz. 64 [Autor/Stand] Die Erträge aus der Erstattung von betrieblichen Ertragsteuern sind vom Ausgangswert abzuziehen. Wie bei der korrespondierenden Hinzurechnung von Ertragsteueraufwendungen besteht das Ziel der abzuziehenden Beträge in der Neutralisierung des tatsächlichen betrieblichen Ertragsteueraufwands. Letztlich ist der Ertragsteueraufwand pauschal mit 30 % eines jed...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Anteile ohne Einfluss auf die Geschäftsführung

aa) R 101 Abs. 8 ErbStR 2003 Rz. 640 [Autor/Stand] Die Regelbewertung führt zu einem Anteilswert, der einer Beteiligung zukommt, die Einfluss auf die Geschäftsführung der Gesellschaft vermittelt. Dies folgt daraus, dass die Ertragsaussichten aus den künftigen ausschüttungsfähigen Erträgen abgeleitet werden, so dass thesaurierte Erlöse nicht anders behandelt werden wie tatsäch...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / e) Ertragsteueraufwand

Rz. 44 [Autor/Stand] Der betriebliche Ertragsteueraufwand ist dem Ausgangswert hinzuzurechnen. Das Ziel der Hinzurechnung besteht in der Neutralisierung des tatsächlichen betrieblichen Ertragsteueraufwands, damit der Ertragsteueraufwand pauschal mit 30 % eines jeden positiven Betriebsergebnisses berücksichtigt werden kann (§ 202 Abs. 3 BewG). Der betriebliche Ertragsteuerauf...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / i) Anteile an gemeinnützigen Kapitalgesellschaften

Rz. 741 [Autor/Stand] Für Anteile an gemeinnützigen Gesellschaften – mit Ausnahme der Wohnungsbaugesellschaften, für die nach dem BMF[2] seit 1989 die Regelbewertung anzuwenden ist – wird der gemeine Wert in der Weise ermittelt, dass der Vermögenswert um einen Abschlag gemindert wird. Dieser Abschlag wird nach Abschn. 82 Abs. 1 VStR 1989 mit 50 % bemessen und nach Abschn. 16...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 2. Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses v. 16.5.2000 mit Änderungsvorschlägen(BT-Drucks. 14/3366)

Artikel 13 Änderung des Außensteuergesetzes 3. § 10 Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „Der Hinzurechnungsbetrag gilt unmittelbar nach Ablauf des maßgebenden Wirtschaftsjahres der ausländischen Gesellschaft als zugeflossen. Die Steuer auf den Hinzurechnungsbetrag beträgt 25 vom Hundert; sie ist der tariflichen Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer hinzuzurechnen. Auf den Hinzu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Bericht der Bundesregierung zur Fortentwicklung des Unternehmenssteuerrechts v. 19.4.2001(Beilage zu Finanz-Rundschau 11/2001)

D. Außensteuerrecht I. Einführung 1. Zielsetzung des Außensteuerrechts Innerhalb der Reform der Unternehmensbesteuerung kommt der Fortentwicklung des Außensteuerrechts eine wichtige Aufgabe zu. Das Ziel ist ein Doppeltes. Die äußeren Grenzen des deutschen Steuerzugriffs müssen so festgelegt werden, dass die wachsende weltwirtschaftliche Verflechtung Deutschlands und seine Einbi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 2. Unterrichtung durch die Bundesregierung – Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung v. 12.10.2016 (BT-Drucks. 18/9956)

16. Zu Artikel 11 Nummer 2 und 4 (§§ 7 und 9 GewStG) Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob die in Artikel 11 Nummer 2 und 4 vorgesehenen Änderungen ausreichen, um die in der Praxis vermehrt auftretenden (Gewerbesteuer-) Vermeidungsmodelle durch Zwischenschaltung ausländischer Personengesellschaften zielgenau zu erfassen. Begründung: In mehreren ...mehr

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Investitionscontrolling: Gr... / 5 Herausforderungen für das Investitionscontrolling

Probleme der Praxis sind lösbar Die vorgestellten Investitionsrechnungen liefern wichtige Erkenntnisse für die Vorbereitung von Investitionsentscheidungen, haben aber ihre Grenzen. Zudem treten in der unternehmerischen Praxis diverse Probleme bei deren Anwendung auf. Eine vorrangige Aufgabe des Investitionscontrollings ist es, Lösungen für die wichtigen "Stolpersteine" aufzuz...mehr

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zerb 6/2017, Die Stiftung a... / b) Laufende Besteuerung der Familienstiftung

Privatnützige Stiftungen sind unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 KStG). Das zu versteuernde Einkommen unterliegt einem Steuersatz von 15 % (§ 23 Abs. 1 KStG; hinzu kommt der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 %, §§ 2 Nr. 3, 3 Nr. 1 4 SolZG).[36] Als unbeschränkt steuerpflichtiger Körperschaft steht der Stiftung ein Freibetrag von jeweils 5.000 EUR be...mehr

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zerb 6/2017, Die Stiftung a... / C. Vergleich der österreichischen mit der deutschen Familienstiftung

Sowohl nach deutschem wie auch nach österreichischem Stiftungsrecht kann eine Privatstiftung gegründet werden, die die Versorgung der Stifterfamilie oder anderer Personen sicherstellt. Zu beachten ist, dass nach österreichischem Recht eine Stiftung, die zum überwiegenden Teil der Versorgung natürlicher Personen dient, nach 100 Jahren aufzulösen ist, wenn nicht alle Letztbegü...mehr

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Haftung der Organgesellschaft bei mehrstufiger Organschaft

Leitsatz Der Gegenstand der Haftung (§ 73 Satz 1 AO) ist für eine körperschaftsteuerrechtliche Organschaft (§ 14 Abs. 1 Satz 1 KStG) auf solche Steueransprüche beschränkt, die gegen den durch das konkrete Organschaftsverhältnis bestimmten Organträger gerichtet sind. Dies ist auch bei mehrstufigen Organschaften zu beachten. Normenkette § 73 Satz 1 AO, § 14 Abs. 1 Satz 1 KStG S...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur Steuerfreiheit des Gewinns aus der Veräußerung von Anteilen an inländischen Kapitalgesellschaften; keine Betriebsausgabenfiktion gemäß § 8b Abs. 3 Satz 1 KStG ohne inländische Betriebsstätte

Leitsatz 1. Der von einer beschränkt steuerpflichtigen Körperschaft erzielte Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an einer inländischen Kapitalgesellschaft ist gemäß § 8b Abs. 2 Satz 1 KStG steuerfrei. 2. Die Fiktion nichtabziehbarer Betriebsausgaben nach Maßgabe von § 8b Abs. 3 Satz 1 KStG (sog. Schachtelstrafe) geht ins Leere, wenn die veräußernde Kapitalgesellschaft im ...mehr

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Traditionelle Freimaurerloge nicht gemeinnützig

Leitsatz Eine Freimaurerloge, die Frauen von der Mitgliedschaft ausschließt, ist nicht gemeinnützig. Normenkette § 52 AO, Art. 3, Art. 4, Art. 9 Abs. 1, Art. 140 GG, Art. 137 WRV, § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG Sachverhalt Die Klägerin ist eine Freimaurerloge (Loge) in der Rechtsform einer juristischen Person des privaten Rechts, der im Jahr 1949 erneut die Rechtsfähigkeit verliehen wu...mehr

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Bilanzierung von Verbindlichkeiten bei Rangrücktritt

Zusammenfassung Auch wenn Rangrücktrittsvereinbarungen zur Vermeidung einer Überschuldung getroffen werden, unterliegen die entsprechenden Verbindlichkeiten in der Steuerbilanz dem Passivierungsverbot aus § 5 Abs. 2a EStG, wenn sie lediglich aus einem zukünftigen Bilanzgewinn und aus einem etwaigen Liquidationsüberschuss zu tilgen sein sollen. Hintergrund: Rangrücktritt verei...mehr

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zerb 5/2017, Die Stiftung a... / 2. Laufende Besteuerung

Die österreichische Privatstiftung unterliegt von ihrer Errichtung bis zur Verteilung des gesamten Vermögens nach Auflösung der Körperschaftsteuer (§ 1 Abs. 2 Nr. 3 öKStG iVm § 4 Abs. 1 u. 2 öKStG). Der Steuersatz beträgt 25 % (§ 22 Abs. 1 öKStG). Dabei gibt es aber Begünstigungen für Privatstiftungen, wie etwa bei Beteiligungsveräußerungen die Übertragung der stillen Reserv...mehr

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Besteuerung von Streubesitzdividenden ist verfassungskonform

Leitsatz Die Steuerbefreiung gilt nicht für Dividenden aus Streubesitzanteilen. Dies ist zwar nicht unbedenklich, verstößt aber nach Auffassung des Finanzgerichts Hamburg nicht gegen die Verfassung. Sachverhalt Eine GmbH hielt Aktien einer AG in ihrem Betriebsvermögen. Diese Beteiligung lag unter 10 % und stellt damit einen sog. Streubesitzanteil dar. Die daraus in 2013 erzie...mehr

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Anfechtung von Null-Bescheiden

Leitsatz Wird in einem Körperschaftsteuerbescheid ein Verlust zu niedrig ausgewiesen, weil das Finanzamt bestimmte Betriebsausgaben nicht anerkennt, muss der Steuerpflichtige den über Null lautenden Körperschaftsteuerbescheid und nicht den Verlustfeststellungsbescheid mit Einspruch und ggf. Klage anfechten. Sachverhalt In ihrer Steuererklärung für 2011 wies die Klägerin einen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 4: Schachtelprivilegregelungen in Doppelbesteuerungsabkommen der Bundesrepublik Deutschland

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. In die Belastungsberechnung einzubeziehende Ansprüche (Satz 2)

Rz. 749 [Autor/Stand] Regelungszweck. § 8 Abs. 3 Satz 2 wurde durch das JStG 2010[2] eingeführt und findet gemäß § 21 Abs. 19 auf Wirtschaftsjahre der Zwischengesellschaft Anwendung, die nach dem 31.12.2010 beginnen. Ausgangspunkt der Neuregelung ist das sog. Malta-Modell.[3] In Malta ansässige Kapitalgesellschaften versteuern ihre Gewinne im Regelfall mit einer Körperschaft...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweisungen

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / c) Hypothetischer Buchwertansatz

Rz. 369 [Autor/Stand] Ungeachtet § 1 Abs. 2 und 4 UmwStG. § 8 Abs. 1 Nr. 10 erfasst alle Umwandlungen, die ihrer Art nach im UmwStG geregelt sind. Für die Anwendung von § 8 Abs. 1 Nr. 10 ist es nicht erforderlich, dass im konkreten Einzelfall auch die Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 und 4 UmwStG erfüllt sind. Die Vorschrift erfasst deshalb Umwandlungen sowohl in den EU-/EWR-S...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / a) Ertragsteuerbelastung der Einkünfte der ausländischen Gesellschaft von weniger als 25 Prozent

Rz. 706 [Autor/Stand] Nur noch ein einheitliches Kriterium. § 8 Abs. 3 regelt die Niedrigbesteuerung für Wirtschaftsjahre einer Zwischengesellschaft, die nach dem 31.12.2007 beginnen, nur noch in der Form eines einheitlich wirkenden Kriteriums, selbst wenn dieses in § 8 Abs. 3 Satz 2 eine Ergänzung erfährt. Das allein noch maßgebliche Kriterium besteht aus der Belastung der ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / I. Absetzungsvoraussetzungen (Absatz 1)

Rz. 6 [Autor/Stand] Der Begriff „beantragt” kann nicht i.S. eines förmlichen Antrages auf Absetzung bestimmter Betriebsausgaben, Werbungskosten, Schulden oder sonstiger Posten verstanden werden. Richtigerweise ist unter "beantragen" das bloße Geltendmachen irgendwelcher Abzugsbeträge zu fassen.[2] Unter Geltendmachen ist im weitesten Sinne jedes Verhalten des Stpfl. gegenübe...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 10. Einkünfte aus Finanzierungstätigkeit – Abs. 1 Nr. 7 (ausschließlich Einkünfte aus aktivem Erwerb ohne Ausnahmevorschrift)

Rz. 241 [Autor/Stand] Finanzierungstätigkeit und Einkünfte aus Kapitalvermögen. § 8 Abs. 1 Nr. 7 ist funktional als Ausschnitt aus den Einkünften aus Kapitalvermögen zu verstehen, woraus im Umkehrschluss gefolgert werden kann, dass Einkünfte einer ausländischen Gesellschaft aus Kapitalvermögen generell passiv i.S. der Hinzurechnungsbesteuerung sind, soweit die Einkünfte nich...mehr