Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5 Entsprechende Anwendung des § 3a Abs 3 S 3 EStG auf den nach § 8 Abs 8 S 4 KStG eingefrorenen Verlustvortrag

Tz. 8a Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Durch das "Gesetz gegen schädliche St-Praktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen" v 27.06.2017 (BGBl I 2017, 2074) wurde, nachdem der BFH (s Beschl des GrS des BFH v 28.11.2016, BStBl II 2017, 393) den sog "Sanierungserlass" der Fin-Verw (s Schr des BMF v 27.03.2003, BStBl I 2003, 240; ergänzt durch Schr des BMF v 22.12.2009, BStBl I 2...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 155 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 § 221 Abs 3 AktG unterscheidet zwischen verbrieften und nicht verbrieften Genussrechten. Diese Rechte sind keine Mitglieder-, sondern Gläubigerrechte schuldrechtlicher Art (RGZ 155, 230; 132, 206). § 8 Abs 3 S 2 KStG behandelt Ausschüttungen der Kap-Ges auf Genussrechte, mit denen das Recht auf Beteiligungen am Gewinn und am Liquidationserlös...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 571 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Vor Inkrafttreten des SEStEG stellten Genossenschaftsanteile keine Anteile iSd § 17 Abs 1 EStG dar (s Tz 167). Nach § 17 Abs 7 EStG gelten nach Inkrafttreten des SEStEG auch Anteile an einer Genossenschaft einschl der Europäischen Genossenschaft (SCE) als Anteile iSd § 17 Abs 1 S 1 EStG. Dh § 17 Abs 1 S 1 EStG erfasst nicht nur Anteile an Kap...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.4.1 Allgemeines

Tz. 90 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Der Übergang von WG aus dem PV in ein BV oder aus einem BV in ein anderes BV wirft generell Fragen zur Aufdeckung der stillen Reserven sowie auf der übernehmenden Seite Fragen nach dem Wertansatz der Zugänge auf. Das gilt insbes für stverhaftete Beteiligungen iSv § 17 EStG, da diese – anders als alle übrigen WGmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.2 Besteuerung bei Verlegung des Sitzes oder der Geschäftsleitung in einen anderen Staat (§ 17 Abs 5 S 1 EStG)

Tz. 546 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 § 17 Abs 5 S 1 EStG regelt eine Besteuerung nach § 17 EStG für den Fall, dass das dt Besteuerungsrecht an den Anteilen wegen der Verlegung des Sitzes oder der Geschäftsleitung der Kap-Ges ins Ausl beschr oder ausgeschlossen wird. Voraussetzung für die Anwendung des Abs 5 S 1 des § 17 EStG ist, dassmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 200 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Nach § 17 Abs 1 S 1 EStG ist die Veräußerung von Anteilen an einer Kap-Ges nur dann stpfl, wenn der Veräußerer – oder sein Rechtsvorgänger (s § 17 Abs 1 S 4 EStG) – zu irgend einem Zeitpunkt innerhalb der letzten fünf Jahre vor der Veräußerung iSd § 17 EStG, dh zu mind 1 % (vor Inkrafttreten des StSenkG: zu mind 10 %; bis VZ 1998: zu mehr al...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 606 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Durch das SEStEG wurde § 10 der VO, der durch das StBereinG 1999 eingefügt worden war, aufgehoben. Lt der amtl Ges-Begr (s BT-Drs 16/3369) ist die Regelung auf Grund der ausdrücklichen ges Regelung in § 22 Abs 7 UmwStG entbehrlich. UE rechtfertigt § 22 Abs 7 UmwStG die Aufhebung des § 10 der VO nicht. § 22 Abs 7 UmwStG regelt das Entstehen ei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 207 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Durch das StSenkG ist mit erstmaliger Wirkung für Veräußerungen von Inl-Beteiligungen nach Ablauf des ersten Wj der Kö, deren Anteile veräußert werden, für das das KStG idF des StSenkG erstmals anzuwenden ist (s § 52 Abs 34 a EStG), bei kj-gleichem Wj der Kö also erstmals für Anteilsveräußerungen in 2002, die in § 17 Abs 1 S 1 EStG enthalten...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Kein Verlustvortrag aus der Zeit vor der Zusammenfassung

Tz. 4 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Nach § 8 Abs 8 S 2 KStG können nicht ausgeglichene negative Eink der einzelnen BgA aus der Zeit vor der Zusammenfassung nicht beim zusammengefassten BgA abgezogen werden. Hierdurch ist uE sowohl der Verlustvortrag aus früheren VZ als auch – im Falle einer unterjährigen Zusammenfassung vorher getrennten BgA – der Verlustausgleich im Jahr der Zu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2 Teil-/Halbeinkünfteverfahren für die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen

Tz. 447 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Gewinne aus der Veräußerung von Beteiligungen an Kap-Ges lösen, weil nach der Philosophie des StSenkG die Realisierung der Reserven einer Kap-Ges über die Veräußerung der Beteiligung im wirtsch Ergebnis der Realisierung dieser Reserven durch eine GA gleichkommt, die gleichen stlichen Wirkungen wie die Vereinnahmung einer Dividende aus. Dh vo...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.2 Anzeigepflichten gegenüber dem für die Besteuerung des Anteilseigners zuständigen Finanzamt (§ 54 Abs 4 EStDV)

Tz. 124 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Der durch das SEStEG neu eingefügte § 54 Abs 4 EStDV enthält für den Fall der Verfügung über Anteile an Kap-Ges eine zusätzliche Anzeigepflicht an das FA des AE, dh es muss bereits dem Grunde nach eine Anzeigepflicht nach § 54 Abs 1 EStDV vorliegen. War der über die Anteile verfügende AE oder in dem Fall des unentgeltlichen Erwerbs der Recht...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 291 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 In der Vergangenheit konnte sowohl nach Verw-Auff als auch nach ständiger Rspr sog Drittaufwand nicht zu verdeckten Einlagen (nachträglichen AK) beim Stpfl führen (s Vfg der OFD Ddf v 01.02.1989, DStR 1989, 291, Tz 3.2). Der GrS (s Beschl des BFH v 23.08.1999, BStBl II 1999, 782) verneint grds die Abzugsfähigkeit von Drittaufwand. Zur Berücks...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 374 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Gegenstand einer verdeckten Einlage kann nur ein bilanzierungsfähiger Vermögensvorteil sein (s Tz 279 und s § 8 Abs 3 KStG Teil B Tz 2 ff). Wegen der unentgeltlichen Nutzungsüberlassung s Tz 360. Weiter muss eine verdeckte Einlage durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sein (s § 8 Abs 3 KStG Teil B Tz 7 ff). Ebenfalls hierzu s Böth (St...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.2 Entgeltlicher Erwerb im Rahmen der Gründung der Kapitalgesellschaft – "Gründungsgeborene" wesentliche Beteiligung – (§ 17 Abs 2 S 4 Buchst a EStG aF)

Tz. 423 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Ein Verlust aus der Veräußerung einer wes Beteiligung ist ab dem VZ 1996 stlich – wie bisher – ohne Einschränkung zu berücksichtigen, wenn der Veräußerer – bei jeweils unentgeltlichem Erwerb seine Rechtsvorgänger – die wes Beteiligung iRd Gründung der Kap-Ges entgeltlich erworben hat. Eine wes Beteiligung liegt auch vor, wenn neben einer unm...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1.5 Anteilsbezogene Betrachtung bei Prüfung des § 17 Abs 2 S 6 EStG

Tz. 408 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Seit der Neufassung durch das StEntlG 1999/2000/2002 ist uE klargestellt, dass für die Prüfung der Verlustabzugsbeschränkung des § 17 Abs 2 S 6 EStG nicht auf die gesamte Beteiligung, sondern auf jeden einzelnen Anteil abzustellen ist (s Tz 440). Ebenso s Schmidt (GmbH-StB 1999, 233, 234); s Paus (NWB F 3, 10 845, 10 849); s Ott (BB 2012, 26...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.1.1 Allgemeines

Tz. 62 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Veräußerung iSd § 17 Abs 1 S 1 EStG ist die entgeltliche Übertragung des rechtlichen oder zumindest des wirtsch Eigentums an einer Beteiligung iSd § 17 EStG auf einen anderen Rechtsträger (s Urt des BFH v 17.10.1974, BStBl II 1975, 58; v 12.02.1980, BStBl II 1980, 494; v 10.03.1988, BStBl II 1988, 832 und v 07.03.1995, BStBl II 1995, 693). De...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 363 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Schuldzinsen, die mit der Tilgung der Bürgschaft in Zusammenhang stehen, führen nicht zu nachträglichen AK. Hierzu s Urt des FG Köln v 25.06.2009 (EFG 2009, 1744) und s Tz 387. Hierbei handelt es sich dem Grunde nach um WK iRd Eink aus KapV. Der BFH (s Urt des BFH v 05.10.2004, BFH/NV 2005, 54) hat klargestellt, dass nur Schuldzinsen für EK-...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

van Randenborgh/Kallmeyer, Beurkundung gesellschaftsrechtlicher Rechtsgeschäfte durch ausl Notare? GmbHR 1996, 908; Heidenhain, Zum Umfang der notariellen Beurkundung bei der Veräußerung von Geschäftsanteilen, NJW 1999, 3073; Haerendel, Die Beurkundung gesellschaftsrechtlicher Akte im Ausl, DStR 2001, 1802; Brück, Rechtsprobleme der Ausl-Beurkundung im Gesellschaftsrecht, DB 20...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.7 Exkurs: Liquidation einer Kapitalgesellschaft, an der der Anteilseigner beteiligt ist, wenn die Beteiligung zu einem Betriebsvermögen gehört

Tz. 534 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Für Beteiligungen an Kap-Ges, die der AE in seinem BV hält, bestehen im Fall der Beteiligungsveräußerung keine Besteuerungsunterschiede zwischen Beteiligungen iSd § 17 EStG und Beteiligungen, die nicht die Beteiligungsgrenze des § 17 EStG erreichen. Lediglich bei der Veräußerung einer 100%igen Beteiligung an einer Kap-Ges, die gem § 16 Abs 1...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 16.2 Verschmelzung einer Kapitalgesellschaft auf eine andere Kapitalgesellschaft (§ 13 UmwStG)

Tz. 592 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Die stliche Behandlung der Verschmelzung von Kap-Ges regeln die §§ 11–13 UmwStG iVm § 29 KStG sowie § 40 KStG aF. Danach kann, wenn die spätere Besteuerung der stillen Reserven gesichert ist und eine Gegenleistung für die Vermögensübertragung nicht gewährt wird oder nur in Gesellschaftsrechten besteht, die untergehende Kö wählen, ob sie das ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Beck, Stliche Überlegungen zur Pensionszusage des Ges-GF bei Veräußerung der GmbH, DStR 2002, 473; Haßelberg, Stliche Überlegungen zur Pensionszusage des Ges-GF bei Veräußerung der GmbH – Erwiderung zu Beck, DStR 2002, 1803; Hoffmann, Nochmals: Pensionsverzicht des Ges-GF bei Veräußerung der GmbH, DStR 2002, 2211; Daragan, Abfindung der Versorgungszusage des Ges-GF einer GmbH d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.3 Freibetrag nach § 17 Abs 3 EStG

Tz. 450 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Nach § 17 Abs 3 EStG wird der VG nur insoweit zur ESt herangezogen, als er den Teil von 9 060 EUR (VZ 2002 und 2003: 10 300 EUR; bis VZ 2001: 20 000 DM) übersteigt, der dem veräußerten Anteil an der Kap-Ges entspr. Eigene Anteile der Kap-Ges bleiben analog Tz 186 und Tz 152 außer Ansatz. Der Freibetrag ermäßigt sich um den Betrag, um den der...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.8 Zeitliche Anwendung des § 8 Abs 8 KStG

Tz. 10 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Nach § 34 Abs 6 S 7 KStG idF des JStG 2009 ist § 8 Abs 8 KStG erstmals für den VZ 2009 anzuwenden. Der zum 31.12.2008 festgestellte Verlustvortrag für einen BgA, der durch eine Zusammenfassung entstanden war, gilt als in diesem (zusammengefassten) BgA entstanden (s § 34 Abs 6 S 8 KStG idF des JStG 2009). Die Vorschrift ist so auszulegen, dass ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.4.2 Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des erhöhten Freibetrags

Tz. 458 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 § 20 WKBG ist nur dann anzuwenden, wenn der VG nach § 17 EStG stpfl ist, dh, wenn der Stpfl innerhalb der letzten fünf Jahre am Kap der Ges unmittelbar oder mittelbar zu mind 1 % beteiligt war. Wegen weiterer Einzelheiten zu den Voraussetzungen s Tz 180 ff. Tz. 459 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Neben den Voraussetzungen des § 17 EStG müssen noch ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2 Der Veräußerungspreis

Tz. 238 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Nach der Rspr des BFH (zB s Urt des BFH v 13.12.1961, BStBl III 1962, 85; v 17.10.1974, BStBl II 1975, 58 und v 07.03.1995, BStBl II 1995, 693) ist Veräußerungspreis iSd § 17 EStG alles, was der Veräußerer aus dem Anteilskauf als Gegenleistung erlangt; maßgeblich ist der Wert der Gegenleistung am maßgeblichen Stichtag (Barwert bzw bei Sachle...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.6.12.3.1 Rechtslage vor Inkrafttreten des MoMiG

Tz. 310 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Nach der ständigen Rspr des BFH kommen als nachträgliche AK iSd § 17 EStG nicht nur Aufwendungen in Betracht, die auf der Ebene der Kap-Ges als Nachschüsse oder verdeckte Einlagen zu werten sind, sondern auch Verluste aus Finanzierungsmaßnahmen des Gesellschafters, wenn diese durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind. Dabei sind Fina...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.5.8 Entstehung eines veräußerungsgleichen Gewinns oder Verlusts nach § 17 Abs 4 S 1 EStG

Tz. 515 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Der Feststellung, ob und in welcher Höhe ein Verlust nach § 17 Abs 4 EStG angefallen ist, liegt eine stichtagsbezogene Gewinn- bzw Verlustermittlung eigener Art zugrunde (s Tz 235 ff, weiter s Centrale-Gutachtendienst; GmbHR 1997, 643). Ein Gewinn aus der Rückzahlung von stlichem Einlagekonto entsteht im Zeitpunkt des Zuflusses der GA (s § 11...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 278 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Nach der früheren Rspr des BFH und Verw-Auff (s Urt des BFH v 02.10.1984, BStBl II 1985, 320 und v 16.04.1991, BFH/NV 1992, 94 mwHinw) führte, wenn sich ein AE aus gesellschaftsrechtlichen Gründen für Verbindlichkeiten der Kap-Ges verbürgte und er daraus in Anspruch genommen wurde, ohne eine gleichwertige Rückgriffsforderung an die Kap-Ges z...mehr

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Eigenkapital: Ausgestaltung... / 2.2 Selbstfinanzierung

Unter Selbstfinanzierung ist die Finanzierung aus Gewinnen, die ganz oder teilweise im Unternehmen zurück behalten werden, zu verstehen. Diese Finanzierungsart wird der Eigenfinanzierung zugerechnet, da die Eigenkapitalgeber — anders als die Fremdkapitalgeber — keinen festen Zinsanspruch haben, sondern in der Regel am Gewinn beteiligt sind. Einbehaltene Gewinne stehen daher ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Körperschaftsteuerbefreiung für die Abgabe von Faktorpräparaten zur Heimselbstbehandlung durch ein Universitätsklinikum

Leitsatz Die Abgabe von Medikamenten zur Blutgerinnung (sog. Faktorpräparate) an Hämophiliepatienten ist auch dann dem Zweckbetrieb Krankenhaus (§ 67 AO) zuzuordnen, wenn sich der Patient selbst das Medikament im Rahmen einer ärztlich kontrollierten Heimselbstbehandlung verabreicht. Normenkette § 14, § 52 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3, § 67 AO, § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG 2002, § 116b SGB V...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. § 7 Satz 9 GewStG

Rz. 221 [Autor/Stand] "Satz 8 ist nicht anzuwenden." Nach § 7 Satz 9 GewStG findet § 7 Satz 7 GewStG keine Anwendung, wenn die ausländische Betriebsstätte in der EU oder im EWR belegen ist und der Nachweis geführt wird, dass in der ausländische Betriebsstätte eine tatsächliche wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt wird. Die Regelung wirkt sich nur auf die Gewerbesteuer aus. Sowe...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Rechtsfolge

Rz. 159 [Autor/Stand] Zusammenwirken der Absätze 1 und 2. Man darf die Rechtsfolge des § 20 Abs. 2 nicht für sich betrachten, sondern man muss die Rechtsfolge des § 20 Abs. 1 mit in die Überlegungen einbeziehen, soweit sie sich auf ausländische Betriebsstätteneinkünfte bezieht. Die Rechtsfolge des § 20 Abs. 1 besteht in der Anordnung, dass § 20 Abs. 2 durch die DBA nicht ber...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AStG § 20 Bestimmungen über die Anwendung von Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Rechtsanwalt und Steuerberater Prof. Dr. Dr. h.c. Franz Wassermeyer, BonnVors. Richter am BFH a.D., Honorarprofessor an der Universität Bonn Dipl.-Kfm., Rechtsanwalt, Fachanwalt für SteuerrechtProf. Dr. Jens Schönfeld, BonnHonorarprofessor an der Universität Osnabrück Literaturverzeichnis Adrian/Fey/Selzer, BEPS-Umsetzungsgesetz 1, StuB...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Steuervergünstigungsabbaugesetz (StVergAbG)

Rz. 7 [Autor/Stand] Zeitliche Anwendung. § 20 Abs. 2 wurde durch Art. 11 Nr. 7 des StVergAbG[2] neu gefasst. Die geänderte Vorschrift ist gem. § 21 Abs. 11 Satz 2 erstmals für einen Veranlagungszeitraum anzuwenden, in dem Einkünfte anfallen, die in einem Wirtschaftsjahr der ausländischen Betriebsstätte entstanden sind, das nach dem 31.12.2002 beginnt. Bei kalendergleichem Wi...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Erwerbe ausländischer steuerbegünstigter Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen (Abs. 1 Nr. 16 Buchst. c)

Rz. 163 [Autor/Stand] § 13 Abs. 1 Nr. 16 Buchst. c ErbStG ermöglicht auch ausländischen Religionsgesellschaften sowie ausländischen Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen den erbschaft-/schenkungsteuerfreien Erwerb – unter besonderen Voraussetzungen: Rz. 164 [Autor/Stand] Satz 1 der Vorschrift benennt als begünstigte Empfänger ausländische Institutionen, di...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Erwerbe inländischer steuerbegünstigter Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen (Abs. 1 Nr. 16 Buchst. b)

Rz. 153 [Autor/Stand] § 13 Abs. 1 Nr. 16 Buchst. b ErbStG befreit alle inländischen Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen als Erwerber persönlich von der Erbschaft- und Schenkungsteuer, wenn sie (Satz 1) satzungsgemäß und tatsächlich sowie ausschließlich und unmittelbar kirchlichen, gemeinnützigen oder mildtätigen, d.h. steuerbegünstigten,[2] Zwecken dienen....mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Befreiung von einer Schuld gegenüber dem Erblasser/Schenker (Abs. 1 Nr. 5)

Rz. 30 [Autor/Stand] Die wichtigste Bedeutung dieser seit dem ErbStG v. 10.8.1925 textlich unveränderten Regelung, die unstreitig sowohl im Erbfall als auch bei Schenkungen gilt[2], erschließt sich aus einem Umkehrschluss i.V.m. § 1 Abs. 2 ErbStG. Jede Schuldbefreiung eines Schuldners unterliegt der Erbschaft- und Schenkungsteuer, unabhängig davon, ob sie letztwillig oder fr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 5. Formulierungshilfe des BMF v. 5.11.1991 – Auszug

1. Änderung Artikel 13 wird wie folgt gefaßt: Artikel 13 Änderung der Außensteuergesetzes Das Außensteuergesetz vom 8. September 1972 (BGBl. I S. 1713), zuletzt geändert durch Anlage 1 Kapitel IV Sachgebiet B Abschnitt II Nr. 23 des Einigungsvertrages vom 31. August 1990 in Verbindung mit Artikel 1 des Gesetzes vom 23. September 1990 (BGBl. 1990 II S. 885, 978), wird wie folgt...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. § 7 Satz 8 GewStG

Rz. 216 [Autor/Stand] "Einkünfte i.S. des § 20 Abs. 2 Satz 1 AStG". Einkünfte i.S. des § 20 Abs. 2 Satz 1 haben mit der Hinzurechnungsbesteuerung nichts zu tun (vgl. Anm. 119). Ziel des § 7 Satz 8 GewStG ist die Schließung einer vermeintlichen Besteuerungslücke.[2] Es geht um Rechtsfolgen, wie sie sich aus dem Mitunternehmerkonzept des § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG ergeben können. E...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 9. Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen

Rz. 13 [Autor/Stand] Durch Art. 16 Nr. 3 des Gesetzes zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen v. 20.12.16[2] wurde zwar nicht das AStG geändert. Es wurde jedoch § 7 GewStG um 3 Sätze ergänzt. Die Ergänzungen betreffen die Zuordnung eines Hinzurechnungsbetrags zu den inländischen Betriebsstätt...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 5. Verhältnis zu Vorschriften des EStG und KStG

Rz. 49 [Autor/Stand] Verhältnis zu § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG, § 16 Abs. 3 a EStG, § 12 KStG. Das Verhältnis von § 50 i zu den Entstrickungsnormen (§ 4 Abs. 1 Satz 3 EStG, § 16 Abs. 3 a EStG, § 12 Abs. 1 Satz 1 KStG) ist essentiell. Nach hier vertretener Auffassung ist § 50 i als lex specialis vorrangig vor den allgemeinen Entstrickungsnormen anzuwenden. Nach diesem Gesetzesvers...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / XIV. Übliche Gelegenheitsgeschenke (Abs. 1 Nr. 14)

Rz. 129 [Autor/Stand] Der unbestimmte Rechtsbegriff: "Übliches Gelegenheitsgeschenk" ist nicht definiert. Umso fragwürdiger ist die behauptete[2] Funktion der angeblich "am häufigsten beanspruchten" Befreiungsnorm des § 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG, die Unterlassung der nach § 30 Abs. 1 ErbStG grundsätzlich vorgeschriebenen Anzeige jedes schenkungsteuerbaren Erwerbs zu rechtferti...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. § 7 Satz 7 GewStG

Rz. 210 [Autor/Stand] Hinzurechnungsbeträge i.S. des § 10 AStG. § 7 Satz 7 GewStG ist gem. § 36 Abs. 1 GewStG erstmals für den Erhebungszeitraum 2016 anzuwenden. Die Formulierung des § 7 Satz 7 GewStG ist schief. Sie geht viel zu weit und entspricht nicht den Absichten des Gesetzgebers. Es bedarf deshalb einer teleologisch reduzierten Auslegung. Im Kern geht es darum, die An...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 5. Rechtsfolgen

a) Zwangsrealisation der stillen Reserven im inkriminierten Einbringungsvermögen Rz. 159 [Autor/Stand] Wirtschaftsgutbezogener Ansatz von gemeinen Werten. Die Bewertung der eingebrachten Wirtschaftsgüter mit deren gemeinen Werten nach § 50i Abs. 2 ist lex specialis zu der Bewertung nach § 20 UmwStG. § 50i Abs. 2 suspendiert den Buch- bzw. Zwischenwertansatz aber nur selektiv ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / d) Besondere Umstände

aa) Begriff Rz. 74 [Autor/Stand] Eine Bewertung von Kapitalforderungen und Schulden abweichend vom Nennwert ist zulässig, wenn "besondere Umstände" einen höheren oder geringeren Wert begründen (§ 12 Abs. 1 BewG). Rz. 75 [Autor/Stand] Eine begriffliche Bestimmung, was als besonderer Umstand i.S. dieser Vorschrift anzusehen ist, findet sich im Bewertungsgesetz nicht. Es erschein...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / I. Vorrangklausel (Absatz 1)

Rz. 81 [Autor/Stand] Vorrang innerstaatlichen DBA-Rechts gem. § 2 AO behält für Teile des AStG Gültigkeit. § 20 Abs. 1 Halbs. 1 erwähnt nur die §§ 7–18; § 20 Abs. 1 Halbs. 2 betrifft dagegen die Anwendung des § 20 Abs. 2. Wichtig ist die Feststellung, dass § 20 Abs. 1 nicht auf alle Vorschriften des AStG Anwendung findet. Nicht erwähnt sind § 1, §§ 2–5 und § 6. Aus der Erwäh...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Rückstellung für sog. Nachteilsausgleich bei Altersteilzeit nach § 5 Abs. 7 TV ATZ – Anwendung der aktuellen Pauschalwerttabelle zur Bemessung von Jubiläumsrückstellungen

Leitsatz 1. Arbeitgeber dürfen hinsichtlich laufender Altersteilzeitarbeitsverträge keine Rückstellungen für den sog. Nachteilsausgleich gemäß § 5 Abs. 7 TV ATZ bilden. 2. Ein Arbeitgeber, der Jubiläumsrückstellungen ­in seiner Bilanz zum 31. Dezember 2005 anhand der Pauschalwerttabelle des BMF-Schreibens vom 12. April 1999 (BStBl I 1999, 434) bemessen hatte, darf später im R...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Haftungsbescheid: Einwendungsausschluss des Geschäftsführers einer GmbH bei unterlassenem Widerspruch gegen die Forderungsanmeldung des FA

Leitsatz Wird eine Steuerforderung gegenüber einer GmbH widerspruchslos zur Insolvenztabelle festgestellt, ist der Geschäftsführer der GmbH im Verfahren wegen Haftung gemäß § 166 AO mit Einwendungen gegen die Höhe der Steuerforderung ausgeschlossen, wenn er der Forderungsanmeldung hätte widersprechen können, dies aber nicht getan hat. Normenkette § 166 AO, § 174, § 175, § 176...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Berücksichtigung einer zukünftigen Steuerbelastung bei den Wertfeststellungen für Zwecke der Erbschaftsteuer

Leitsatz Die zukünftige ertragsteuerrechtliche Belastung aufgrund einer im Bewertungszeitpunkt lediglich beabsichtigten, aber noch nicht beschlossenen Liquidation der Kapitalgesellschaft ist bei der Ermittlung des Substanzwerts als Mindestwert nicht wertmindernd zu berücksichtigen. Normenkette § 13b Abs. 2 Sätze 2 und 3 ErbStG 2012, § 11 Abs. 2, § 95 Abs. 1, § 103 Abs. 1 BewG...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 7. Gesellige Veranstaltungen

Rz. 80 Stand: EL 104 – ET: 09/2017 Einnahmen aus geselligen Veranstaltungen sind dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb mit partieller Steuerpflicht zuzuordnen. Diese Tatsache trifft sowohl auf vereinnahmte Eintrittsgelder wie auch auf Erlöse aus dem Verkauf von Speisen und Getränken zu. Derartige Veranstaltungen sind für die Steuerbegünstigung unschädlich, wenn sie im Verglei...mehr